Kommentare: 3328
  • #3328

    Mazi (Mittwoch, 20 November 2024 21:18)

    Ist das nicht Poseck, der frühere Minister der Justiz und Präsident des Oberlandesgerichts, dem sein Mitarbeiter bescheinigte, übewr keinen Kontrollmechanismus zu verfügen? Und der soll sich für Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen haben?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hessens-innenminister-will-weitere-abschiebungen-nach-afghanistan/ar-AA1umhzT?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d69d5a92ef554c46a417ebd717ae9310&ei=111

    Wie schwach muss der hessische Ministerpräsident Bporis Rhein sein, um sich der Mitarbeit dieses Mannes versichert zu wissen?

    Poseck ist mehrfach bei der CDU in Erscheinung getreten und macht so auch deren Ankündigungen unglaubwürdig. Das ist meine Meinung, der Sie sich nicht anschließen müssen. Meine Meiinung beziehe ich aus den Vorgaben des Grundgesetzes. Wenn Sie sich nicht anschließen können oder wollen, dann ist es Ihnen selbst überlassen.

    Ich halte es jedenfalls für nicht zulässig, dessen Standpunkt zu übernehmen!

  • #3327

    Mazi (Mittwoch, 20 November 2024 10:57)

    Sind wir uns darin einig, dass seitens der Ministerpräsident:innen Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, eingesetzt werden, um Amtsinstitutionen (wie Sozialgerichtsbarkeit) zu besetzen? Es kann nach dem Grundgesetz nicht sein, dass dies unter Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG zu verstehen ist.

    Wenn den Landesministern der Justiz bekannt ist, dass Staatsanwaltschaften vom Grundgesetz nicht legitimierte richterliche Aufgaben wahrnehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidungen nicht anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte under beklagten Behörde treffen, andererseits die Justiz unter die Aufsicht der Länder gestellt ist, dann ist die Frage zu stellen, ob dieses Prozedere noch unter der Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz verstanden werden kann.

    Frau Puppe, Strafrechtlerin an der Uni Bonn, hat beispielsweise dem Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (respektive seiner Vorgängerin Malu Dreyer, ehemalige Richterin und Staatsanwältin), vorgehalten, dass er im Rahmen seiner Amtstätigkeit die Staatsanwaltschaft angezuweisen hat, i.S. Ahrtalkatastrophe, Anklage zu erheben.

    Wie der Vorgang zeigt, artet die Problematik aus und betrifft zahllose Problembereiche.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass "nur" die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz funktioniert.

    Wenn das Grundgesetz als Verfassung gilt, aber das Grundgesetz nicht zugrunde gelegt wird, dann ist es die Frage, wer das Grundgesetz so gebeugt hat und nicht alle Parteien von NS-Juristen beherrscht werden. Es ist daher davon auszugehen, dass das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird.

    Die Frage ist also, an welche Institution der Bürger seine Klage nach Art. 19 Abs. 4 GG zu richten hat, um nach den Vorgaben des Grundgesetzes eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zu erhalten?

    Es liegt also nahe, dass die Klagen des Herrn Neumann letztlich richterlich noch nicht entschieden sind und der Entzug seiner persönlichen Freiheit grundgesetzlich nicht zu rechtfertigen ist. Die Staatsanwaltschaft hat gegenüber den involvierten Amtsträgern Klage zu erheben. Wenn sie dies (noch) nicht vorgenommen hat, dann ist es Amtsaufgabe des Präsidenten des Bremer Senats, Herrn Bovenschulte (SPD), dies anzuordnen.

  • #3326

    Mazi (Dienstag, 19 November 2024 18:46)

    Wenn die Gerichte nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts respektieren, ist jeder Euro, der investiert wird, einer viel.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/von-der-decken-korrigiert-umstrittene-justizreform/ar-AA1umCsF?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e97173ca308a45719b2edf46f4629b24&ei=21

    Nach § 31 BVerfGG sind Behörden und Gerichte an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.

    Wenn die Gerichte diese Weisung des Bundesverfassungsgerichts nicht befolgen, dann erscheint es mir als weg geworfenes Geld überhaupt von einer Gerichtsbarkeit zu sprechen.

    Es wäre m.E. jedoch falsch, den "Schweineschwanz" ausschließlich Schleswig-Holstein anzuheften und _"durchs Dorf zu treiben", weil dies in der gesamten Bundesrepublik Deutschland seit Unzeiten nicht anders gehandhabt wird. Ich stelle die Frage, wo das Grundrecht des Bürgers (Art. 19 Abs. 4 GG) überhaupt noch von Exekutive, Judikative und Legislative eingehalten wird?

    Deshalb stelle ich jetzt die provokate Frage, was unter dem Art. 20 des Grundgesetzes, dass alle Macht vom Volke ausgeht, allgemein verstanden wird.

    Sie gehen doch nicht etwa davon aus, dass Olaf Scholz (SPD) als Kanzlerkandidat nochmals zu wählen ist. Zu Habeck und Linder schweige ich lieber. Das sind genau so Fachleute wie Olaf Scholz, der angegeben hat, sich nicht erinnern zu können.

  • #3325

    Mazi (Dienstag, 19 November 2024 16:10)

    Ach, den gibt es auch noch. Ich dachte der wäre mit den Nazis verstorben.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/olaf-scholz-ex-spd-chef-norbert-walter-borjans-geht-in-k-frage-auf-distanz-zum-kanzler/ar-AA1umsv1?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3ead273c103b4c99c3adbad1792dd2e0&ei=4

    War das nicht der #borjans, der in seiner Funktion als Amtsträger in der Schweiz "klauen" ließ? Ist es nicht sonderbar, wie der Staat und er es mit seiner Treuepflicht hielt und gegen Gesetz und Recht handelte?

    Eigenartig, dass sich solche Leute eine zweite Chance erhalten. Aber was schreibe ich. Der amtierende Bundeskanzler schaut zwar zurück auf eine lange Amtstätigkeit, aber ivermag mich nicht festzulegen, was er denn geleistet haben könnte. Das haben er und ich gewiss vergessen.

    Es ist schon sonderbar, wie die Ministerpräsident:innen Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzen, die es mit ihrer Treuepflicht nicht halten und trotzdem vorgeben, dass sie eine Amtsfunktion wahrnehmen.

    Es macht offensichtlich keinen Unterschied, ob Staatsanwälte sich richterlich betätigben. Selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit erklären, dass sie ohne Kenntnis einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte die Wahrheit erkennen können und entscheiden. Sie haben nicht einmal die Sachverhaltsforschung nach § 103 SGG vorgenommen.

    Ein weiteres Beipiel stellt diesen Fall dar.

    Das soll rechtens sein? Da habe ich ein entschieden anderes Gerechtigkeitsempfinden und unter Art. 20 Abs. 3 GG verstehe ich etwas grundsätzlich anderes.

  • #3324

    Mazi (Dienstag, 19 November 2024 14:06)

    Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) Staatsmacht ausüben, dann ist fraglich mittels welcher Personen dann Staatsmacht ausgeübt wird? Nach dem Gesetz bestimmt nicht, sonst würden ja Amtsträger nach dem Gesetz und Recht tätig sein.

    Dem Eindruck, dass Amtsträger ohnehin machen was sie wollen, kann ich nicht entgegen treten, Dazu fehlen mir die Beweise. Wenn Sie es so wollen, dann sind die Handlungen der Amtsträger nicht anhand des Grundgesetzes nachvollziehbar.

  • #3323

    Mazi (Dienstag, 19 November 2024 13:58)

    Es scheint richtig zu sein auf den Altkanzler Gerhard Schröder in der SPD zu hören. Anders erscheint die SPD zu überleben.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestagswahl-2025-schr%C3%B6der-warnt-spd-vor-demontage-von-scholz/ar-AA1ukoxJ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=076550a5c57e4dc08191a2f45230976a&ei=26

    Gerhartd Schröder scheint immer noch von der lupenreinen Demokratie in Russland zu träumen bzw. zum Vorbild zu haben.

    Wie krank muss der Mann, Gerhard Schröder, wirklich sein, wenn er einen anderen Mann, Olaf Scholz, derart warm ans Herz legt, der von sich selbst behauptet, sich nicht erinnern zu können.

    Ich kann der Mutmaßung nicht entgegen treten, dass bei Gerhard Schröder dies mit dessen Alkoholkonsum zusammenhängt oder eine Fäke-Nachricht ist. Dagegen spricht allerdings sein Aussehen auf den Bildern, dass ebenfalls mittels KI manipuliett sein kann.

  • #3322

    Mazi (Montag, 18 November 2024 23:37)

    Die Frage ist, weshalb wird uns dies alles so gezeigt?
    Weshalb wurde das Grundgesetz sio "verherrlicht", aber "hinterrücks" von Amtspersonen und Parteien unterlaufen und dies bisher verheimlicht?

    Weshalb werden auch noch heute Aufsichtspersonen als "Aufpasser" bestellt, die aber nicht zur Verantwortung gezogen werden?

    Weshalb handeln Exekutive sowie Judikative nicht nach dem Gesetz und die Legislative prüft nicht nach, ob ihre Vorgaben eingehalten werden?

    Weshalb werden weiterhin Pensionen aus ausscheidende Amtsträger bezahlt, erhalten sogar Inflationsausgleich, obwohl sie ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind? Weshalb werden Bürger für Verfassungsgegner finanziell herangezogen (vgl. Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags)?

    Wenn ich dies so schreibe, dann hat dies unter der Einschaltung von NS-Juristen zu erfolgen - so wie es seinerzeit die Alliierten anstrebten.

    Es ist m.E. dringend an der Zeit, dass der Geist des Grundgesetzes um- und durchgesetzt wird.

  • #3321

    Mazi (Montag, 18 November 2024 23:21)

    Selbstlos, so wie echte GRÜNEN sind!

    Diesen Artikel lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cop29-robert-habeck-nennt-dekarbonisierung-der-industrie-das-n%C3%A4chste-level/ar-AA1uj1hm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=715e257f61e545d6a345b2dda3a1355e&ei=30

    Nachdem die Industrie weg ist und der Industrie die Arbeitnehmer der Industrie folgt, die Dekarobisierung also erfolgt, muss doch den GRÜNEN klar sein, dass sie die Bundesrepublik Deutschland zerstören.

    Es war nicht die Familie, die Deutschland unter den Nazi zerstörten, sondern es waren Habeck und Baerbock (beide mit verwandtschaftlichem Bezug zu den Nazis), die Deutschland endgültig zerstörten.

    Militärisch ist Deutschland zwar seinerzeit den Alliierten unterlegen, aber die NS-Juristen haben sich in den damaligen Ministerien und Behörden wieder gesammelt und ihren "Stiefel" fortgeführt.

    Auffällig ist, dass Habeck und Baerbock unter den GRÜNEN (wie Jürgen Trittin ebenfalls) aufschlagen, ihren Kampf fortsetzen und die wiederstarkte deutsche Industrie zerstören und die Bevölkerung scheint sie trotzdem zu wählen.

    Ich halte die anstehende Wahl für zeitlich zu schnell gekommen, als dass die GRÜNEN gänzlich von den Wählern bestraft werden.

    SPD und FDP drängen ebenfalls danach.

    Es wird schwierig, die richtige Partei zu wählen. Die Braunen bzw. die Blauen oder die pseudo anderen Parteien, die uns offensichtlich Jahrzehnte lang vormachten, nach dem Grundgesetz zu handeln.

    Heute wird bekannt, dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.

    Wir konnten sehen, dass der für die Korruptionsbekämpfung zuständige Oberstaatsanwalt Alexender Badle wegen seiner Korruption ins Gefängnis wanderte;

    wir haben gesehen wie sein damaliger Vorgesetzter Poseck vom Justizministerium in Hessen als Minister im dortigen Innenministerium unabkömmlich war;

    wir haben gesehen, wie in Hannover der für die dortige Korruptionsbekämpfung eingesetzte Staatsanwalt in der dortigen Untersuchunghaft wegen seiner Verbindungen zur Drogenmafia geschützt wird;

    wir haben gesehen, dass über 130 Menschen wegen nicht-Weiterletung einer Alrarmmeldung im Ahrtal "verendet" sind;

    wir haben gesehen, wie von den kirchlichen Behördenb die Missbrauchsfälle "vertuscht" wurden;

    wir haben gesehen, dass Habeck sich mit einer Strafanzeige an einem bayerischen Bürger gerächt hat. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte einen Durchsuchungsbefehl beantragte und der Richter aufgrund dieser Strafanzeige die Durchsuchung anordnete. Was sie nicht beachtete ist, dass die Staatsanwaltschaft aber "nachschob", dass sie wegen der Hassreden im Internet den Durchsuchungsbefehl beantragt haben will. Ich schließe aus der Berichterstattung, dass die Verwaltungsakte der Staatsanwaltschaft nicht enthalten hat, dass die Strafanzeige von Habeck dort hinterlegt ist, aber nicht die Hassreden aus dem Internet enthält;

    wir haben gesehen, dass Staatsanwaltschaften richtlich tätig sind, aber mit dieser Kompetenz gar nicht ausgestattet sind (siehe auch Entscheidung des EuGH vom 27.05.2019);

    wir haben erfahren, dass die Staatsanwältin Brorhilker, die Ermittlerin i.S. Cum Ex das Handtuch geworfen hat und die Seite gewechselt hat, weil offensichtlich der Druck in NRW und auf NRW zu groß wurde;

    wir haben gesehen, dass die Stadt Hamburg auch in NRW präsent ist und der ehemalige Finanzsentor Dr. Peter Tschentscher und der ehemalige Erste Bürgermeister der Hansestadt Hamburg offensichtlich i.S. Cum Ex-Geschäfte über ein Privatbankhaus sehr großen Einbfluss genommen haben;

    wir haben gesehen, dass das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht hat verlauten lassen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen haben, aber die Vorgerichte sich um diese Weisung offensichtlich nicht kümmern;

    Die Vorkommnisse sind höchst unterschiedlicher Art und bringen m.E. nur eines zum Ausdruck. Die eingesetzten Amtsträger handeln nicht nach Gesetz zúnd Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).

  • #3320

    Mazi (Montag, 18 November 2024 17:58)

    Eine Zeugnis dafür, wie wichtig die Verwaltungsakte ist, Verwaltungsentscheidungen zu treffen und diese anhand der richterlichen Entscheidung zu überprüfen.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/cdu-politiker-g%C3%BCrth-akzeptiert-strafbefehl-nicht-prozess/ar-AA1uitmc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1f547c357f86419eb48bfb38f27ac37f&ei=49

    Es geht nicht darum, ob eine Verwaltungsentscheidung richtig oder falsch getroffen wurede, sondern darum, ob anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung begründet ist oder nicht.

    Im vorliegenden Fall sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Betgroffene können anhand der Verwaltungsakte diese Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 244 u.a.) und Bundesverwaltungsgericht (Az. 1 B 153/83).

    Kommen wir zurück auf die richterliche Entscheidung zur Durchsuchung wegen der Anzeige von Herrn Habeck und den nachträglichen Angaben der Staatsanwaltschaft (https://www.tagesspiegel.de/politik/ermittlungen-auch-wegen-volksverhetzung-hausdurchsuchung-nach-mutmasslicher-beleidigung-von-grunen-politiker-habeck-12713351.html; https://www.schwaebische.de/politik/hausdurchsuchung-nach-habeck-strafanzeige-3086135).

    Der Fall zeigt einmal mehr, dass Amtsträger ihre Entscheidung nicht nach Gesetz und Recht treffen und keinesfalls eine Verwaltungsentscheidung aus der Verwaltungsakte der Behörde sich ergibt.

    Wenn etwas einheitlich ist, dann ist es die Annahme, dass i.d.R. Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte nicht nachvollzogen werden können. Dies ist dem Grundgesetz und der resulierenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deshalb geschuldet, dass Nazi-Methoden unterbunden werden sollten.

    In dem gezeigten Fall, geht es folglich darum, ob die Vertwaltungsentscheidung der Behörde sich nach der Verwaltungsakte gerechtfertigt ist oder nicht (Bundesverwaltungsgericht von 1988 (Az. 1 B 153/87).

    Wie die Erfahrung zeigt, ist dem erfahrungsgemäß nicht so.

    Es stellt sich die Frage, wenn Amtsträger vom Grundgesetz gebunden werden, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20. Abs. 3 GG) und ob sie ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen haben, wenn sie nicht danach handeln.

    Neben der staatsanwaltschaftlichen Anklage des Amtsträgers, ist der Staat auf siolche Amtsträger zur Durchsetzung des Staatsmacht angewiesen, wenn seine Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen?

    Es ist auch die rage zu beantworten, ob diese Amtsträger eine Amtsfunktion wahrnehmen können, wenn sie nicht den Amtsauftrag ausführen?

    Sie erkennen daraus, dass die Fragestellung sehr zentral ist und keinesfalls abgeleitet werden kann, dass sich dies ausschließlich auf eine Sachgebiet erstreckt.

    M.E. geht dies "Reihum" und der Ursprung liegt m.E. bei den NS-Juristen, die Verwaltungsentscheidungen auch dann rechtfertigten, wenn sich dies aus den Verwaltungsakten nicht ergab.

  • #3319

    Mazi (Montag, 18 November 2024 16:49)

    Frau Pausder bringt es auf den Punkt!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verena-pausder-die-afd-will-genau-das-gegenteil-von-dem-was-wir-brauchen/ar-AA1uidJX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=013ae11d58644f75984a14064e6bdb6c&ei=18

    Wenn das bestehende System als gegen das Grundgesetz gerichtete erkannt wird, dann ist es einleuchtend, dass die AFD das bestehende System verändern will.

    Es liegt daher nahe, dass Frau Pausder zur Sicherung der Grundgesetzfeindlichkeit genau das Gegenteil von dem will, was das Grundgesetz und die AFD wollen.

    Die Frage, die zu beantworten ist, welcher Seite die Parteien zuzuordnen sind, wenn sie alle die Vorgaben des Grundgesetzes missachten?

  • #3318

    Mazi (Montag, 18 November 2024 16:37)

    Wenn man das Grundgesetz nicht zugrunde legt, dann sehe ich wie die niedersächsische Ministerin keinen Ansatz dem mit der Drogenbekämpfung Beauftragung zuständigen Staatsanwalt wegen dessen Kooperation mit dem Drogenhandel keinen Grund winb fehlerhaftes Handeln zu erkennen. Schließlich isat davon auszugehen, dass eine Großzahl der Amtsträger nach diesem Vorbild handeln.

    Diesen Artikel lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verhafteter-staatsanwalt-ministerin-sieht-keinen-skandal/ar-AA1uirYP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=013ae11d58644f75984a14064e6bdb6c&ei=10

    Wenn der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die ohnehin nicht nach seinen Weisungen operieren, dass erscheint es unwesentlich zu sein, dass ein hannoverscher Staatsanwalt als Amtsträger auf die gleichen Rechte zurückgreift.

    Schließlich ist nachgewiesen, dass auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit ebenfalls nicht nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen. Weshalb sollte dann ein Staatsanwalt, der mit dem Drogenhandel zusammenarbeitete dann andere Rechte beizumessen sein, als den Richtern. Schließlich werden sie von der gleichen Aufsichtsbehörde kontrolliert?

    Daran muss man sich zugegebenerweise erst einmal gewöhnen und sich die Vorgaben des Grundgesetzes abgewöhnen.

  • #3317

    Mazi (Montag, 18 November 2024 16:25)

    Eines ist m.E. klar. Von den "Leistungsträgern" ist niemand für die Bundesrepublik Deutschland zu gebrauchen und wählbar.

    Auf diese Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/regierungssprecher-scholz-wird-entscheidung-zu-taurus-nicht-mehr-%C3%A4ndern/ar-AA1uhE4X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9612aa5411e040d4b5d2911ead5a4e55&ei=57

    https://nachrichten.ag/deutschland/habeck-im-kreuzfeuer-schwachkopf-skandal-eskaliert-weiter/

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/christian-lindner-fdp-chef-wiegelt-vorwurf-des-geplanten-ampel-bruchs-ab/ar-AA1uetuh?ocid=BingNewsSerp

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cdu-will-die-aktiv-rente-was-friedrich-merz-jetzt-plant-folgen-f%C3%BCr-die-rente/ar-AA1tNqIu?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9612aa5411e040d4b5d2911ead5a4e55&ei=36

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/neuwahlen-warum-afd-chefin-alice-weidel-von-ihrem-wunsch-nicht-profitiert/ar-AA1u1nyM?ocid=BingNewsSerp

    https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndnis_Sahra_Wagenknecht#Politische_Einordnung

    Die Übersicht macht deutlich, dass keine sachlichen Präferenzen bei den Bewerbern vorhanden sind.

  • #3316

    Mazi (Montag, 18 November 2024 12:36)

    Eigentlich passen Handhabung der Durchsuchung und die nachgeschobene Begründung nicht zusammen!

    Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2024-11-18-habeck-durchsuchung-limbach-praesidentin-bgh-waschstrasse


    Zitat:
    In der vergangenen Woche ließ die Staatsanwaltschaft Bamberg auf einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Bamberg hin eine Hausdurchsuchung bei einem 64-jährigen Rentner durchführen, die weithin als unverhältnismäßig wahrgenommen wurde.
    ... Später teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Durchsuchung im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz stand.

    Wenn es eine Durchsuchung mit richterlicher Anordnung gab und der Richter diese wegen der Anzeige von Habeck angeordnet hat, dann kann diese Durchsuchung nicht mit Hassreden im Internet zusammengebracht werden.

    Es liegt der begründete Verdacht nahe, dass auch in diesem Fall die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht gehandelt haben. Eine Uminterpretation des Grundgesetzes ist m.É. nicht mehr erforderlich, weil es scheinbar überhaupt keine Vorgaben enthält, denen die Amtsträger folgen.

  • #3315

    Mazi (Sonntag, 17 November 2024 21:39)

    Ist das Nazi-Herrschaft oder Demokratie?

    Nachfolgenden Artikel lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/pistorius-oder-scholz-es-wird-immer-absurder-spd-spitze-ignoriert-w%C3%A4hlerwillen/ar-AA1uf6aS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=75b9c42510064208b384cb31cdecc139&ei=12

    Es ist bekannt, dass VG Gerichte Amtsträger deshalb verurteilen, weil nicht sichergestellt ist, dass sie der Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) nachkommen.

    Es ist bekannt, dass Staatsanwaltschaften trotz Grundgesetz richterliche Amtsaufgaben warhnehmen.

    Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Wie ist es eigentlich mit Dienstvorgesetzten, die diese Art der Grundgesetz-Lesweise dulden? Wenn Richter Amtsträgern wegen der Verweigerung der Treuepflicht ausschließen, wie hält es dann die Staatsanwaltschaft mit deren Dienstvorgesetzten?

    Es ist bekannt, dass nicht nur Parteien, sondern auch Behörden dem Grundgesetz nicht folgen. Eine Umdeutung des Grundgesetzes seitens der AFD ist folglich nicht erforderlich.

    Es ist schon sehr bedenkenswert, ob seitens der Behörden das Grundgesetz befolgt wird oder nicht und welche Funktion dann der Verfassungsschutz unter den ehemaligen Präsidenten Haldenwang, Dr. Maaßen und deren Vorgänger, dann ausgeübt haben.

    Wenn Exekutive, Judikative und Legislative die Vorgaben in den Gesetzen nicht nachprüfen, wen kann es sachlich noch wundern, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht eingehalten werden.

    Dem Vorwurf, dass offensichtlich niemand in der Bundesrepublik Deutschland weiß oder behaupten könnte, dass sichergestellt ist, dass die Gesetze befolgt werden, kann ich aufgrund der vorliegenden Beweise nicht entgegen treten..

  • #3314

    Mazi (Samstag, 16 November 2024 17:27)

    Dem ist so!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/robert-habeck-beim-gr%C3%BCnen-parteitag-wir-geben-antworten-die-andere-nicht-geben/ar-AA1uc3pn?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=fb06054e8d294f1db153be8dfeb7b102&ei=30

    Die Frage ist nur, ob ein Wähler bereit ist das Risiko einzugehen, ob er zu diesem Problem ein m.E. planloses Management seitens der GRÜNEN begegnen will und zu aktzeptieren bereit ist.

    Offensichtlich besteht eine (sehr) große Mehrheit der Wähler dahingehend dagegen, dass den GRÜNEN ein Management des Problems nicht zugestanden wird. Es ist auch daran erkennbar, dass das sogenannte Heizungsgesetz oder die Erreichung des CO2-Wertes erreicht wird, indem sich die Industrie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansiedeln will.

    Eigentlich müsste es bei den GRÜNEN angekommen sein, dass eine Staatsgrenze keinen Einfluss auf die CO2-Werte nimmt und eine Industrieproduktion außerhalb einer Landesgrenze den GRÜNEN das Mitspracherecht nimmt. Zudem werden Arbeitsplätze in Inland abgebaut und im Ausland aufgebaut.

    Es ist eigenartig, das die GRÜNEN nicht merken, dass sie nur im Inland den Bundesminister für WEirtschaft stellen und dieser im Ausland keine Bedeutung hat.

    Noch viel fragwürdiger ist, dass sich Habeck von inländischen Wählern wählen lassen will und in Ausland nicht mitbestimmen kann. Es fehlt ihm die Legitimation, weil ausländische Wähler ihm keine Stimme geben können.

    Die GRÜNEN,- und da ist es nicht nur Habeck und Baerbock - machen auf mich einen sehr unausgewogenen Eindruck.

    Aber es sind nicht nur die GRÜNEN, die eine verfehlte Politik steuerten, sondern diese Kritik bezieht sich auf die gesamte Ampel-Regierung.

    Einen Notstand nach dem Grundgesetz ausrufen zu wollen und mit einer externen Zusage von Frau Baerbock, Bundesaußenministerin, begründen zu wollen, würde bekannt machen, dass das Grundgesetz jederzeit und in allen Branchen aushebelbar ist.

    So geht es wirklich nicht!

  • #3313

    Mazi (Freitag, 15 November 2024 17:22)

    Wieviel Versuche hat der Minister bis er einen Amtsträger gefunden hat?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/minister-startet-besetzung-f%C3%BCr-hohes-richteramt-neu/ar-AA1u8tA6?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=04a2f59eee934e2683668672e38d6980&ei=45

    Es ist nicht davon auszugehen, dass er diesmal mehr Glück hat. Dazu ist es erforderlich, dass er nach Gesetz und Recht agiert.

    Ich bin nicht davon überzeugt, dass auch nur ein Amtsgrtäger nach Gesetz und Recht handelt.

    Wenn die "Posten" nicht rechtens besetzt sind, die Legislative nicht überprüft ob ihre Vorgaben eingehalten werden, wer kann dann davon überzeugt sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

    Der dicksten Fehler wurde sich m.E. in Hessen geleistet. Dort wurde "Poseck" zum hessischer Innenminister gemacht, obwohl ihm sein als hessischer Mister der Justiz sein untergebener Richter anläßlich der Verurteilung wegen Korruption den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Oberstaatsanwalt Alexander Badle vorhalten musste, dass er über keine Kontrollmechanismen verfügt. Dem ist aber nicht genug, wenn man bedenkt, dass dieser Mann zuvor Präsident der Oberlandesgerichts Frankfurt am Main war.

    Ich habe Verständnis dafür, wenn Bürger der Bundesrepublik Deutschland, befürchten, dass die verantwortlichen Leute in der Politik keine Facherfahrung besitzen und deshalb "alles den Bach runter geht".

  • #3312

    Mazi (Freitag, 15 November 2024 11:50)

    Gott sei Dank ist dies nur ein Einzelfall! Oder ist es der Standard, dass Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat keine Rolle spielt?

    Auf diesen Artikel bezieh ich mich: zelfall!
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nrw-innenministerium-kassiert-beurteilung-von-designierter-pr%C3%A4sidentin/ar-AA1u5XPa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=c8e60b919c9c4efcb45385277dc206f8&ei=32

    Da nicht erkennbar ist, ob die Amtsträger Gesetz und Recht einhalten, offensichtlich keine Kontrollmechanismen installiert sind, gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass dies ein Einzelfall wäre (Zitat: „Was für ein Desaster für die Landesregierung! Das gesamte OVG-Besetzungsverfahren ist damit hinfällig. Es fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen“, erklärte die SPD-Obfrau des Untersuchungsausschusses, Nadja Lüders. „Mit dem Eingeständnis, dass die Anlassbeurteilung für die Abteilungsleiterin rechtswidrig war, ist gleichzeitig der erste Täter in diesem Justiz-Krimi entlarvt.“).

    Es ist fraglich, ob dies in der Judikative, die ebenfalls unkontrolliert erscheint, anders ist.

    Die zahlreichen Dokumentationen bei Herrn Neumann und mir geben Anlass zu der Annahme, dass das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland keine Ausnahme bildet.

    Da nachgewiesen ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz ihre Entscheidung treffen, ist es fraglich, ob sie vom Grundgesetz dazu aufgefordert sind oder ihr Handeln gesetzeswidrig und damit unverbindlich ist. M.E., da die Entscheidungen vom Grundgesetz nicht legitimiert sind, ist die ganze Show vor der Sozialgerichtsbarkeit letztlich ein "Affentheater".

  • #3311

    Mazi (Donnerstag, 14 November 2024 23:06)

    Es war bekannt geworden, dass Habeck offensichtlich mit Fachkenntnissen nicht gesegnet ist. Und nun das noch!

    Folgende Veröffentlichungen lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/jetzt-trifft-verbot-die-gr%C3%BCnen-selbst-harte-wahlkampfschlappe-f%C3%BCr-kanzlerkandidat-habeck/ar-AA1u4VP2?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d42e350fdb8e49f380257cf8292a2564&ei=45

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-und-habeck-droht-atom-untersuchungsausschuss-im-januar/ar-AA1u5Eab?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d42e350fdb8e49f380257cf8292a2564&ei=45

  • #3310

    Mazi (Donnerstag, 14 November 2024 09:32)

    Mit wem hat Ampel überhaupt einen Koalitionsvertrag geschlossen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Olaf-Scholz-trickst-sich-in-den-Untergang-article25354753.html

    Wir erinnern uns alle, dass zwischen der SPD, den GRÜNEN und der FDP der Koalitionsvertrag ausgehandelt und beschlossen wurde. Nun, da der Bundeskanzler Olaf Scholz dem Bundesfinanzminister Christian Linder entlassen hat und mit ihm alle Minister der FDP zurückgetreten sind, erhebt sich die Frage, ob überhaupt noch diese Regierung legitimiert ist, als Regierung tätig zu sein.

    Es ist bekannt geworden, dass bereits vor entscheidenden Sitzung, dem Rauswurf von Christian Linder, Olaf Scholz und damit die SPD mit dem danach amtierenden Bundesfinanzminister gesprochen hat. Daher liegt es nahe, dass in dieser entscheidenden Sitzung gar nicht die Entscheidung des Bundeskanzlers Olaf Scholz gefallen ist. Wenn dem so ist und der Kanzler vorgibt sich nicht erinnern zu können, ist es Aufgabe der SPD ihn einzubrechen und den seinerzeit geschlossenen Vertrag als nicht gegenständlich zu erklären. Es erhebt sich daher die Frage, ob der Vertrag nicht bereits früher rechtsungültig war oder ob Olaf Scholz als Gexchäftsunfäiger den Vertrag nicht bereits früher aufzuheben war?

    Wie zuvor bereits festgestellt ist, handeln die Staatsgewalten nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Es erscheint daher fraglich, wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ob dann die Parteien überhaupt Verträge rechtsstaatlich abschließen dürfen?


    Wenn dann noch die scheinbar siegende Partei (SPD) auch noch die Präsidentin des Bundestages, Frau Bärbel Bas, stellt, und Frau Bas zugeben muss, dass die Einhaltung der Vorgaben der Parlamentarier nicht überprüft werden, dann ist dies nochmals bedenklicher.

    Ich habe da sehr ausserordentliche rechtsstaatliche Bedenken, ob denn dies dem Geist des Grundgesetzes entspricht!

  • #3309

    Mazi (Mittwoch, 13 November 2024 17:52)

    Es stellt sich die Frage, ob seitens der Behörden das Grundgesetz überhaupt anerkannt wird?

    Die Exekutive beachtet es nicht, die Judikative beachtet es nicht und die Legislative prüft nicht nach, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden.

    Daraus erscheint nur der Rückschluss zulässig, dass keine der Staatsmächte das Grundgesetz akeptiert.

    Staatsanwaltschaften urteilten in Sachfrage, die ihnen gar nicht erlaubt sind.

    Minister der Justiz führten keine Aufsicht und Ministerpräsidenten haben ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen.

    Wenn wir von einem Rechtsstaat reden, welche Rechte sind dann einem Bürger überhaupt zugeordnet? Man kann des Eindrucks nicht erwehren, dass hier NS-Juristen scheinbar ihr Meisterwerk abgeliefert haben wollen.

    Zentrale Aufgabe und Geist des Grundgesetzes ist es, die Nazi-Manieren gänzlich zu untersagen. Heute ist festzustellen, dass nicht nur die Allierten scheiterten, sondern auch die Bürger, denen das Grundgesetz zuweist, alle Macht würde von ihnen ausgehen.

    Sachlich und praktisch ist dies offensichtlich nicht der Fall.

    Es geht m.E. nicht um die Tatsache, ob Olaf Scholz einen guten Job gemacht hat oder nicht, sondern darum, ob er nicht an der Spitze der Unfähigkeit dieser Bewegung steht und nur offensichtlich wurde, was das System angerichtet hat.

  • #3308

    Mazi (Mittwoch, 13 November 2024 17:04)

    Akteneinsicht in die Verwaltungsakte ist nicht ohne!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hedderichstra%C3%9Fe-akteneinsicht-endet-mit-scharfer-kritik-an-sylvia-weber/ar-AA1tXGQX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5c1996be219f47488d28532ffb9fd0b7&ei=17

    Die Verwaltungsakte ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständig zu führen (Az. 2 BvR 244 u.a.). An ihre bestehen keine Zweifel, dass dem so ist und § 31 BVerGG eingehalten ist.

    Dagegen belegt, dass nach dem Willen des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 die Verwaltungsentscheidungen der Behörde von dem Betroffenen nachvollziehbar sind (Az. 1 B 153/87. Auch daran bestehen keine Zweifel.

    Maßgeblich scheint zu sein, dass hier eindeutig die Kompetenz des Amtsträger überzogen wurde und daher die dortige Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straftat steht.

    Da eine Anzeige gegenüber der Staatsanwaltschaft vorliegen muss. Und im Zweifel der zuständige Ministerpräsident im Rahmen seiner Amtsaufgabe tätig werden muss, steht m.E. außer Zweifel.

    Es kann nicht sein, dass Amtsträger gegen die Gesetze und das Recht handeln und dabei straffrei bleiben.

  • #3307

    Mazi (Mittwoch, 13 November 2024 16:36)

    #3302
    Ich gehe davon aus, dass Ihnen Herr "Tomo Beil" als Amtsträger und Vertreter der Behörden bekannt ist, was die Nazis anrichteten!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/ich-stand-auf-der-todesliste/ar-AA1tZ0gb?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fce59778b24a4f48b9d7cccc4ef4aa72&ei=22

  • #3306

    Mazi (Mittwoch, 13 November 2024 15:50)

    Wenn Akteneinischt gewährt wird, das Sozialgericht aber den Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit nicht überprüft hat, dann wird also dem Betroffenen die Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der bekalgten Behörde verwehrt. Dem Beztroffene wird in Zusammenarbeit mit der Soziaölgerichtsbarkeit sein Grundrecht verwehrt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/sonstiges/themen/beitrag/ansicht/sonstiges/akteneinsicht-im-sozialrechtlichen-verfahren-durch-uebermittlung-als-pdf-datei/details/anzeige/

    Da die Richter des LG Hamburg die Uvollständigkeit der Verwaltungsakte der beklagten BHGW bestätigen, können die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht bestätigen, dass ihnen ein wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten BGHW und ihren Entscheidungen vorgelegen habe.

    Sie haben das Grundrecht missachtet und u.a. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) nicht beachtet. Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und sind daher nichtig.

    Die Amtsträger sind staatsanwaltwschaftlich anzuklagen, ggfs. auf Anweisung des Präsidenten des Senats, zu verurteilen und als dem Dienst zu entfernen.

    Nach Auffassung von Frau Aigner und Frau Puppe obliegt es ehrlichen Bürgern nicht, Verfassungsgegner auch noch finanziell zu unterstützen. Sie sind letztlich mit der Gruppe der "Recihsbürger" zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen.

  • #3305

    Mazi (Mittwoch, 13 November 2024 14:33)

    #3302
    Das fürchte ich auch!

    Die Aussage, dass die Amtsträger die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244 u.a.) und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) beachtet haben, legitimiert Amtsträger nicht dazu, gegen Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    In den Fällen Neumann und Zimmer ist eindeutig dokumentiert, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nicht der Sachverhalt nach der Alktenlage entschieden wird, sondern die Sozialgerichtsbarkeit scheinbar "verpflichtet" ist, die Behörden zu schützen und dabei auch das Gesetz zu missachten.

    Da nach dem Gesetz die Entscheidung von Richtern nach dem Gesetz legitimiert ist, diese Amtsträger aber ihre Entscheidung nach dem Gesetz nicht die Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben keinen Amtsauftrag ausgeführt.

    Nicht die Berufung gegen eine derartige Entscheidung ist zulässig, sondern ist die Amtsaufgabe ihres Dienstvorgesetzten, der die Richter nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz aufzufordern hat, zur ordnungsgemäßen Ausführung nach dem Gesetz zurückzukehren.

    Da Staatsanwaltschaften nach dem Grundgesetz keine richterlichen Urteile fällen dürfen (und dazu sind sie gemäß Art. 20 Abs., 3 GG verpflichtet) sind sie nur berechtigt, die Amtsträger anzuklagen und von Richtern "verurteilen" zu lassen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat sich Amtsträgern bedient, die der Treuepflicht nicht nachkommen.

    Daher stehen alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Straftat und sind folglich nichtig.

    Im Zweifel haben Staatsanwaltschaften Anweisung des Präsidenten des Senats bzw. des Ministerpräsident:in zu folgen. Die Tatsache, dass auch dies nicht erfolgt, bedeutet nicht, dass das Begehen von Straftaten seitens der Behörden vom Grundgesetz legitimiert sei.

    Wenn Staatsanwaltschaften die Klage nicht einreichen, im Zweifel auch nicht von ihrem Präsidenten des Senats bzw. Ministerpräsident:in angewiesen werden, dann ist an dieser Stelle ein nicht unbedeutendes rechtssstaatliches Problem vorhanden.

    Es ist juristisch nicht opportun, sich auf ein Gesetz zu bezeihen, ohne dieses selbst nicht einzuhalten. Die Machenschaften der NS-Juristen ist spätestens an dieser Stelle, Einhalt geboten. Rechtsstaatlich ist diese Vorgehensweise mehr als eine widerrechtliche Umsetzung des Grundgesetzes.

    Bringen wir es auf den Punkt:
    Grundgesetzlich ist es Amtsträgern zu untersagen, Amtshandlungen vorzunehmen, ohne das Grundgesetz einzuhalten. Alle Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit einer Straftat, sind nichtig und erlangen von Amts wegen keine Rechtskraft.

    Herr "Timo Beil", sind wir uns einig, wenn auch außer Zweifel steht, dass Staatsanwaltschaften keine Klage erheben?

  • #3304

    Erich Neumann alias unfallmann (Mittwoch, 13 November 2024 14:06)

    Zu 3302
    Hallo Herr Timo Beil (falscher Richter und Anonymous)

    Sie behaupten, die Staatsanwaltschaft lacht sich maximal schlapp. Mehr wird nicht passieren.

    Sie verweigern also, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen eine schriftliche Entscheidung vorlegt. Es Und ist der Ansatzpunkt, dass Sie ein falscher Richter sind und m. M. gehören Sie auch einer "kriminellen Vereinigung" an. Die vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.

    MfG
    Erich Neumann

  • #3303

    WernerE (Mittwoch, 13 November 2024 13:44)

    Wenn der Präsident des LSG Bayern G. Kolbe einen Brief an einen Verunfallten
    Geschädigten Bürger verschickt - gibt es meistens nichts vernünftiges zu Lesen.
    Auf seinen Brief hat er nun eine Antwort bekommen, welche nur in München möglich ist:
    Vielleicht sollte man den Engel Aloisius im Hofbräuhaus besuchen und nachfragen,
    wie der göttliche Ratschlag in meiner Angelegenheit gegen die BG / Richterin Prö..er (SGA) / den 3 Richtern des 2`ten Senates und meiner hiermit aufrecht erhaltenden Beschwerde, umgehen soll.

    In Bremen gibt es keinen Engel Aloisius der die göttlichen Ratschläge im Biergarten versäuft, nur in München dem Stammsitz des genannten und der bayr. Regierung
    ist das möglich.

    WernerE - ein Freund der göttlichen Ratschläge - welche in der Regel sinnvoll erscheinen.

  • #3302

    Timo Beil (Mittwoch, 13 November 2024 12:14)

    Zu #3299:
    Die Staatsanwaltschaft lacht sich maximal schlapp. Mehr wird nicht passieren.

  • #3301

    Mazi (Mittwoch, 13 November 2024 12:12)

    (Fortsetzung)

    Kommen wir zurück auf "Timo Beil":
    Es scheint eindeutig zu sein, dass er seine Amtspflicht, wenn er denn Amtsträger ist und Amtsaufgaben übernommen hat, diese nicht nach Gesetz und Recht ausführt.

    Es scheint auch unstrittig zu sein, dass Staatsanwaltschaften richterlich gegen das Grundgesetz entschieden haben.

    Es scheint ebenfalls unstrittig zu sein, dass der Präsident des Senats und Ministerpräsident:in in den Bundesländern seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.

    Es ist fraglich, ob das Grundgesetz Vorgaben machen kann, die seitens der Behörden nicht beachtet werden, aber dennoch verbindliche Amtsausführungen erlassen darf, die dann durch ihre Wiederholdung gesetzliche Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages außer Kraft setzen können. In dem Fall ist die Feststellung im Grundgesetz, alle Macht vom Volke ausgeht, in der Praxis wiederlegt.

    Es bedarf nicht einer neuen Interpretation des Grundgesetzes durch die AFD, sondern die Tatsache, dass das Grundgesetz von den etablierten Parteien sorgsam im Geist des Grundgesetzes umgesetzt wird.

    Damit ist festgelegt, dass die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz erfolgten, sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen und nichtig sind.

  • #3300

    Maz (Mittwoch, 13 November 2024 12:11)

    #3299
    Dass das SG Bremen die Verwaltungsakte nicht angefordert hätte, dass halte ich für ein Gericht. Dass die Richter der Solzialgerichtsbarkeit diese Akte nicht auf Wahrheitsgreue und Vollständigkeit geprüft hätten, bezweifele ich (insbesondere aufgrund der Tatsache der Richter des LG Hamburg) dagegen nicht. Der L9ogik folgend kann der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen haben.

    Mit anderen Worten: Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben in Ihrem Frall, Herr Neumann, nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen. Der Amtsauftrag des Grundgesetzes bindet aber diese Entscheidung ausdrücklich an das Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Die Aussage ist folglich die, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Grundgesetz ausgeführt haben.

    Dazu kommt, dass die Exekutive (Präsdient:in des Senats und Ministerpräsident:in) nie eine Amtsausführung nach dem Gesetz vorgenommen haben (vgl. Argumentation von Frau Ingeborg Puppe, Strafrechtlerin an der Uni Bonn).

    Da die Judikative stets zu Gunsten der ausführenden Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entschieden hat, ist auch davon auszugehen, dass sie das Grundgesetz ebenso missachten.

    Selbst die Legislative ´hat nicht nachgeprüft, ob deren Vorgaben eingehalten werden.

    M.E. haben sich die NS-Juristen außerordentlich Mühe gegeben, dass Rechtssystem an dem Grundgesetz vorbei zu etablieren. Es geht nicht an, auf einer falschen Entscheidung durch Wiederholung ein ordentliches Rechtssystem auf der Grundlage eines anderen Rechtssystems zu etablieren.

    Wenn man sich auf ein Rechtssystem, das Grundgesetz, bezieht, dann ist es erforderlich, dass dieses System auch konstant hält. Die Tatsache, dass Exekutive, Judikative und Legislative die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns nicht befolgen, legitimiert nicht die Umsetzung des Grundgesetzes als freiheitlich demokratische Grundordnung.

    Wenn das Verfassungsgericht gerade diesen Schutz als Amtsaufgabe versteht, dann isdt festzustellen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Haldenwang, ebenso wie andere Verantwortliche seinen Amtsauftrag nicht verstanden hat.

    Die Tatsache, dass offensichtlich mehrere Behörden nicht nach dem Grundgesetz tätig sind, legiminert deren Verhalten nicht im Sinne des Grundgesetzes. Da Regelmäßig Juristen diesen Behörden vorstehen, ist davon auszugehen, dass die Judikative das Gesamtsystem bereits unterwandert hat.

    Der Rückschluss der Richter des EuGH ("Am Ende sieht die Große Kammer das Problem doch angelegt im Organisationsgefüge der deutschen Strafjustiz.") erscheint nachvollziehbar (vgl. https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig). Oder "Solange kein Druck ausgeübt werde, seien Richter unabhängig." (https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c272-19-deutsche-gerichte-unabhaengig-gewaltenteilung-vg-wiesbaden; https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz).

    So klar scheint die Unabhängikeit der Gerichte wie folgende Argumentation bei LTO.de beweist, nicht zu sein:
    "Seit vielen Jahren ist die Selbstverwaltung der Justiz den deutschen Richterverbänden ein Anliegen. Der größte deutsche Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten, der Deutsche Richterbund, geht auf Anfrage von LTO allerdings von einem Einzelfall aus, und möchte das Verfahren nicht weiter kommentieren.

    "Eine mutige Entscheidung", sagt aber Carsten Löbbert, Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung, "die sich sehr gut mit der grundsätzlichen Verfasstheit der Justiz in Deutschland auseinandersetzt." Nur: Warum kommt so eine Vorlage dann erst jetzt?

    "Es braucht den richtigen Fall und auch den Richter oder die Richterin mit dem Hang zum Grundsätzlichen, jemanden, der auch mal quer denkt", so der Familienrichter* Löbbert. Und wie geht es nun weiter? Wie stehen die Chancen, dass der EuGH sich tatsächlich zur Unabhängigkeit der deutschen Gerichte äußern wird?

    Löbbert ist optimistisch: "Der EuGH wird sicher eine Entscheidung des Generalanwalts einholen und sich hoffentlich auch mit der Frage nach Unabhängigkeit der deutschen Gerichtebeschäftigen."

  • #3299

    Erich Neumann alias unfallmann (Mittwoch, 13 November 2024 11:19)

    #3298
    Herr Timo Beil, Sie sind ein falscher Richter & "Anonymous" und haben es mit Ihrer Antwort nachvollziehbar dokumentiert. Denn wie soll Recht gesprochen werden, wenn Sie am Landgericht Bremen keine Akteneinsicht beantragt haben?

    Bitte geben Sie sich Erkennbar, damit ich die Staatsanwaltschaft erfolgreich einschalten kann.

    MfG
    Erich Neumann, alias unfallmann

  • #3298

    Timo Beil (Mittwoch, 13 November 2024 10:49)

    Zu #3297:
    Wie soll Recht gesprochen werden wenn es keine aktive Klage gibt bzw. Ihre Rechte, Herr Neumann, nicht verletzt worden sind?

  • #3297

    Erich Neumann alias unfallmann (Mittwoch, 13 November 2024 09:21)

    Hallo Herr Timo Beil (falscher Richter in der Sozialgerichtbarkeit),
    Ihre (lächerlichen) Kommentare zeigen, dass Sie - wie die Richter am Sozialgericht Bremen - von Anfang an die Wahrheit unterdrücken. M. M. sind Sie das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" und wollen von der Wahrheit nichts wissen. Sie werden nicht zurück Rudern, weil Sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden.
    Sie sollten sich vom Landgericht (LG) Bremen in der Betreuungssache die Akte zum Az.: 43 XVII N 261/23 erklären lassen. Ihr Urteil können Sie in meinem Gästebuch hinterlassen. Die Akte ist auch zu Sichten auf meiner Unterseite: XL 30.05.2023: Anonymous Buntes Tor" Beratungsstelle.
    Auf Ihren Kommentar (Urteil) ist die Öffentlichkeit gespannt.

    MfG
    Erich Neumann

  • #3296

    Timo Beil (Mittwoch, 13 November 2024 07:58)

    Zu #3295:
    Um Herrn Neumann ins „lächerliche“ ziehen zu wollen bedarf es keiner externen Hilfestellung. Wer eine Rubrik „Das neue Gästebuch & Antworten der Meldungsmelder“ nennt muss zwangsläufig auch anderer Meinung aushalten.

  • #3295

    WernerE (Mittwoch, 13 November 2024 00:16)

    Immer wieder Timo Beil - keiner versteht was die Person hier preis gibt, ausser sau dumme Kommentare, welche Dich Erich ins "lächerliche" ziehen wollen.
    Nur wer diese Person ignoriert wird seinen Weg uneingeschränkt gehen und Siegen.

    Nun aber mal zum LSG München - da gibt es einen 2`ten Senat der sich viele Spielchen
    mit den in der gesetzlichen UV versicherten und Klagenden Bürger erlaubt.
    Allerdings haben die Herrschaften Müller-Kappauf, Pongraz und Rimmelspacher nicht mit
    einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerechnet.
    Jetzt haben sie Muffe, dass das Eintritt und Verfahren wird fortgesetzt!
    Mag sein das Sie damit beim LSG München durchkommen, vor der göttlichen Allmacht könnte es nicht reichen und vielleicht ereilt Sie auch mal ein Schicksal, bei der Sie auf Menschen, Richter wie Sie treffen könnten!

    Pfui Teufel - mit den Robbenträgern hinter ihren Tresen

    WernerE - Sternzeichen Löwe und wer Löwen auf ihre Schwänze tritt muss Leiden!

  • #3294

    Mazi (Dienstag, 12 November 2024 21:56)

    #3292
    Über was regen Sie sich auf?

    Die Argumentation von "Timo Beil" führt jedermann vor Augen, dass er sozialgerichtlich mit Zitaten umzugehen weiß. Daher ist der Rückschluss, dass es sich um einen Richter der Sozialgerichtsbarkeit handeln muss, nachvollziehbar.

    Andererseits ist Ihnen bekannt, dass Herr Beil Unterlagen sehen wollte. Diese Unterlagen liegen Ihnen vor, aber ein "Timo Beil" hat seine Identität nicht offengelegt und Sie konnten diese "Beweise" nicht zustellen.

    Und jetzt wiederum dieses "Gehampel".

    Gehen wir das Thema aber von der anderen Seite an:
    Wenn "Timo Beil" tatsächlich Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist, dann sind seine Entscheidungen nicht nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG). Als Amtsträger und seinem Eid auf das Grundgesetz ist er verpflichtet, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Dies hat er nicht vorgenommen. Seine Amtshandlungen sind damit gegen das Gesetz. Es ist fraglich, wie ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland seine Staatsmacht von Amtsträgern (die Gesetz und Recht nicht einhalten, die die Treuepflicht verweigern,) ausüben lässt. Sie stehen im Zusammenhang mit einer Straftat und sind daher nichtig.

    Die Staatsanwaltschaft hat diese Amtsträger anzuklagen. Wenn sie dies widererwarten nicht vorgenommen hat, dann ist es nach Frau Puppe (Strafrechtlerin an der Uni Bonn) Amtsaufgabe des zuständigen Ministerpräsidenten díe Staatsanwaltschaft anzuweisen. Nach Dr. Kreneck (LG München I, Az. 5 HK O 1387/10) sind personelle Konsequenzen seitens des Ministerpräsidenten anzudrohen und in dem Fall damit verbunden.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Staat seine Staatsmacht durchsetzen kann, wenn seine Gesetze nucht eingehalten werden.

    Es geht nicht darum, ob Sie etwas richtig oder falsch begründet haben, sondern darum, ob Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz entscheiden dürfen.

    M.E. verfügen sie gar nicht über einen Amtsauftrag, der ihnen dieses gestatten dürfte.

    Mein Rat:
    Erst wenn die Staatsanwaltschaften Herrn "Timo Beil" angeklagt haben, dann sollten sie vor einem Richter Ihre Argumentation hinlegen (Recht auf einen gerechten Richter).

    Da Richter des LG Hamburg Ihnen richterlich untersagt haben, anhand Ihrer Kopien der Dokumente die Verwaltungsakte der BGHW zu vervollständigen, gelten Ihre Beanstandungen nach § 444 ZPO ohnehin als bewiesen.

    Die richterliche Entscheidung kann nur sein, dass wirkliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die der Treuepflicht nachkommen, feststellen, dass ihnen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorgelegt wurde und alle Entscheidungen daher widerrechtlich ergangen sind.

    Die Angabe der Richter im Tatbestand ihrer Entscheidungen, dass sie bestätigen können, dass sie die Verwaltungsenbtscheidungen der BGHW kontrolliert hätten, ist somit unwahr. Daraus folgen Konsequenzen.

    Alle richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit stehen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und entfalten daher keine Rechtskraft.

  • #3293

    Timo Beil (Dienstag, 12 November 2024 17:39)

    Das hat nicht das Landgericht festgestellt; dieses „Zeugnis“ haben Sie sich gewissermaßen selbst ausgestellt, wie so vieles.

  • #3292

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 12 November 2024 17:07)

    #3291
    Hallo Herr Timo Beil,
    Sie sind ein "Anonymous" und hauen mit Ihrer "Axt" immer in die gleiche Kerbe.
    Mit dem Hinweis auf meine Webseite können Sie angeblich nichts verstehen. Dieses ist sehr merkwürdig, denn das Landgericht (LG) Bremen hat schon einmal für "Anonymous" wie folgt festgestellt:

    "Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen."

    So ist es nachvollziehbar dokumentiert auf meiner Unterseite:
    XL 30.05.2023: Anonymous "Buntes Tor" Beratungsstelle.

    MfG
    Erich Neumann, alias unfallmann

  • #3291

    Timo Beil (Dienstag, 12 November 2024 14:27)

    Was soll das aus Ihrer Sicht überhaupt sein, ein „Bumerangsatz“???

  • #3290

    Erich Neumann, Unfallmann (Dienstag, 12 November 2024 12:57)

    #3289#
    Hallo Herr Timo Beil,
    zur Abfindung gehört die Gesamt-MdE, um das zu verstehen benötigen Sie ein Telefon. Sie benutzen kein Telefon und ist der Ansatzpunkt, Sie wollen nichts Verstehen.
    Dem nicht genug, benutzen Sie einen Bumerangsatz und betreiben wie die BGHW und das Bedrohungsmanagementteam in dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 keine Aufklärung. Siehe meine Unterseite: 29.04.2016: Bedrohungsmanagementteam Bumerangsätze.

    MfG
    Erich Neumann, alias unfallmann

  • #3289

    Timo Beil (Dienstag, 12 November 2024 12:23)

    Zum Abfindung gehören zwei; 25 v.H. Ist kleiner 30. Da brauche ich kein Telefon um das zu verstehen.

  • #3288

    Mazi (Dienstag, 12 November 2024 10:52)

    #3284
    Wir halten fest, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, legen aber schriftlich dar, dass sie die Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert hätten. Das geht rechtsstaatlich nicht!

    Da die vorgenannten Richter keine Amtshandlungen vorgenommen haben, ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit Straftaten stehen, bedeutet, dass die Klage von Herrn Neumann vor einem Sozialgericht nicht entschieden sein kann. Rechtsstaatlich haben die Richter keine Entscheidungen getroffen.

    Woher nehmen Sie Herr "Timo Beil" überhaupt das Recht entscheiden zu dürfen? Das Grundgesetz erlaubt ihnen Amtshandlungen gegen das Gesetz nicht. Mit wem diskutieren wir überhaupt?

    Mit einem von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagten Täter oder "Reichsbürger" etwa? Hierzu sind die Forderungen von Frau Aigner und Frau Puppe vollkommen logisch. Bürger dürfen nicht zur finanziellen Unterstützung von Verfassungsgegnern, ihren Gegnern, herangezogen werden und spätestens der/die Ministerpräsidente:in hat die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Klage zu erheben.

  • #3287

    Erich Neumann, Unfallmann (Dienstag, 12 November 2024 10:47)

    #3286#
    Hallo Herr Timo Beil,
    gemäß § 604 RVO durften "Kleine Dauerrenten" nur mit einer Gesamt-MdE um weniger als 30 vom Hundert abgefunden werden. Die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet hätten die Gesamt-MdE 30 vom Hundert erreicht. Jedoch hat die BG die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet nicht beziffert. Und dazu im Einklang kann es auch keine Gesamt-MdE geben. Wenn Sie die Sache nicht verstehen, dann erwarte ich eine telefonische Anfrage.

    MfG
    Erich Neumann

  • #3286

    Timo Beil (Dienstag, 12 November 2024 10:10)

    Zu #3285:
    Ihre Behauptungen sind einfach falsch, Herr Neumann!
    Mehrfach wurden Sie darauf hingewiesen, u.a. mit dem Hinweis auf Ihre „beleidigenden“ sowie „unsachlichen“ Ausführungen.
    Unabhängig von der MdE: Wie kommen Sie darauf, dass Sie zu Unrecht gemäß der RVO abgefunden wurden?

  • #3285

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 12 November 2024 08:10)

    #3284#
    Hallo Herr Timo Beil,
    die RVO über die Abfindung einer Unfallrente finden Sie auf meiner Unterseite:
    11.03.1975: Rente auf falscher Tatsachenfeststellung abgefunden. Denn es wurde keine Gesamt-MdE beziffert. Und konnte auch nicht beziffert werden, weil u. a. der Gesundheitsschaden im li. Knie und die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet liegen und nicht beziffert wurden.

    MfG
    Erich Neumann

  • #3284

    Timo Beil (Montag, 11 November 2024 18:33)

    In Ihrem Schreiben vom 06.11.2024 erläutern Sie, dass gemäß RVO die Abfing der Unfallrente bei einer MdE von mehr als 25% untersagt gewesen sei. Sie hatten aber nicht mehr als 25 v.H. Das die Abfindung der Unfallrente bei einer MdE von mehr als 25 v.H. gemäß RVO untersagt gewesen sei stimmt nicht. Wo wollen Sie das denn bitte gefunden haben, Herr Neumann????

  • #3283

    Mazi (Montag, 11 November 2024 18:10)

    Pistorius hat erwartungsgemäß abgewunken!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-verzicht-die-beste-l%C3%B6sung-spd-politiker-fordern-pistorius-als-kanzlerkandidat/ar-AA1tSDSl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=95e015025a944d7ed2f91ad469f19940&ei=43

    Es geht letztlich um einen Fortbestand der SPD. Es wäre jedoch schade, wenn sie aufgrund des taktierens von Olaf Scholz, gänzlich "verschwinden" würde. Es ist aber auch festzuhalten, dass er schon frühzeitig erklärt hat, dass er sich nicht mehr erinnern kann. Und jeder, der es hören wollte, hat es vernommen. Insoweit ist der Partei eine Mitschuld zuzuweisen.

  • #3282

    Mazi (Montag, 11 November 2024 14:21)

    Nastürlich wäre es für die SPD am besten, wenn Pistiorius übernehmen würde!

    Aiuf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hamburger-spd-politiker-wollen-pistorius-als-kanzlerkandidat/ar-AA1tSzoc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677b14b89f96431cbeb0d6402a4ef7ec&ei=26

    Ungeachtet dieser Logik wäre es für Pistorius unklag, sich auf einen sinkenden Dampfer zu begeben.

    Diese Misere hat sich die SPD, und mit ihr Olaf Scholz seblst eingebrockt. Daher erscheint es unfair, wenn SPD-Mitglieder dies von Pistorius erwarten. Aber es ist bemerkenswert, dass in Hamburg SPD-Mitglieder von Olaf Scholz erwarten, dass er an Pistorius übergibt.

    Ich erwähne nur die Cum Ex-Geschäfte, die noch lange nicht hinter Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher aufgearbeitet liegen. Zu schwerwiegend ist die Tatsache, dass die ehemalige Kölner Staatsanwältin Brorhilker "niedergeschmissen" hat. Das lässt nichts Gutes erahnen.

    1 + 1 ist nicht 1. Auch wenn dies unter Juristen logisch erscheint, ist die Addition trotzdem falsch.

  • #3281

    Mazi (Montag, 11 November 2024 13:43)

    Das mag zwar aus seiner Sicht stimmen, aber der Gegenüber muss bereit sein, mit ihm nicht nur zu reden, sondern auch mit Deutschland zu verhandeln. Es ist bekannt, dass die SPD und mit ihr Olaf Scholz über keine Mehrheit verfügt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.news.de/politik/858149354/scholz-will-demnaechst-mit-putin-ueber-ukraine-sprechen-olaf-scholz-news-der-dpa-aktuell-zu-diplomatie-krieg-und-konflikte/1/

    Es ist sogar bekannt, dass diese Ampel-Regierung, wie ihre Vorgängerregierungen ebenfalls, das Grundgesetz nicht achtet. Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht einhalten, brechen ihren Amtseid. Ihre Verwaltungsentscheidungen stehen folglich im Zusammenhang mit einer Straftat und sind nichtig.

    Es darf bezweifelt werden, dass der Staat seinbe Staatsmacht mit Amtsträgern durchsetzt, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.

  • #3280

    Mazi (Montag, 11 November 2024 13:21)

    Als Amtsträger hat Olaf Scholz den Eid geleistet: "Zum Wohl des deutschen Volkes" und gelobt nach Gesetz und Recht zu handeln.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kanzler-will-ohne-mehrheit-regieren-scholz-plan-legt-unser-land-lahm/ar-AA1tRSdQ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=304c3cc647e34c1b9c15117cfffca646&ei=16

    Damit wird bekannt, dass Olaf Scholz (SPD) auf das Grundgesetz "sch...". Es ist m.E. Aufgabe der SPD Herrn Scholz zur Ordnung zu rufen und ihn aufzufordern, endlich seine Pflicht zu erfüllen.

    Sollte die SPD diese Bürgerpflicht nicht wahrnehmen, ist es nicht mehr als Recht, dass ihr der Einzug in den Deutschen Bundestag verwehrt bleibt.

    Es ist überhaupt sehr fragwürdig, dass andere SPD-Minister die Arbeitsleistung von Scholz tolerieren. Das wirft nach dem Grundgesetz auch kein gutes Licht auf sie.

    Gemessen an dieser Ungeheuerlichkeit des Kanzlers ist es nicht verwunderlich, dass auch die Judikative sich an keine Vorgaben sich hält. Da ist es schon fraglich, was unter den "Juristen" Rechtsstaatlichkeit (noch) bedeutet.

  • #3279

    Mazi (Montag, 11 November 2024 10:34)

    Nachdem alle das Destaster der Ampel-Regierung augenscheinlich mitbekommen haben und der Rechtsstaat nach der Definition des Grundgesetzes nicht gilt, muss jedem Wähler klar sein, dass das Grundgesetz nach der Interpretation der etablierten Parteien keinen Fortbestand haben kann.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/annalena-baerbock-nach-dem-trump-sieg-und-dem-ampel-aus-hilft-der-au%C3%9Fenministerin-nur-eines/ar-AA1tRW38?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8d183e5945464bf9b10881becdf4cc58&ei=44

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen keine Entscheidungen nach den Gesetzen. Die Amtsträger der Staatsanwaltschaften befolgen nicht Gesetz und Recht (vgl Urteil des EuGH vom 27.05.2019). Die Parteien entsenden Leute in verantwortliche Positionen, die ansonsten nie in diesem Positionen verantwortlich werden können.

    Das muss uns und die Umsetzung des Grundgesetzes nachdenklich machen.