Ein erster Blick mit einem Klick in 6000 Blatt Unfall & Geheimakten.

"Täter" haben sich mit Fotos und einer Strafanzeige vom 02.09.2014 selbst personifiziert. Presse fragt, wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?

 

Dazu ist zu sagen:

In der Verkehrsunfallsache (1968) bestätigt der Rentengutachte mit seinem Schreiben vom 13.02.2011, die BGHW hat Beweismittel zurückgehalten.

 

Und in der Stromunfallsache (2001) hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 - im Sinne der GroLa BG (jetzt BGHW) - die wörtliche Lüge verbreitet:

 

"seitens der Großhandels- und Lagerei - Berufsgenossenschaft (GroLa BG) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt.

 

In meiner Stellungnahme vom 29.08.2003 habe ich darauf hingewiesen, dass auf Grund der mir zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Akte, kein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte." 

 

Tatsächlich gab es aber keinen Begutachtungsauftrag. Und es wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Akte vorgelegen hat. Offensichtlich wurde das Schreiben vom 18.11.2004 fälschlich angefertigt um beim Sozialgericht vortäuschen zu können, die Stellungnahme vom 29.08.2003 sei das Ergebnis aus einem individuellen Begutachtungsauftrag und soll als Beweismittel zum Ablehnen meiner Klage im Urteil vor dem LSG Bremen vom 18.12.2008 verwertet werden. Und mit dem Schreiben vom 18.11.2004, sollte ich mich auch noch an das Sozialgericht wenden, bei dem mein Fall verhandelt wird, dem bin ich nicht gefolgt. So hat die GroLa-BG dafür gesorgt, dass das Irrtum erregende Beweismittel noch in dem Begutachtungsprozess bei dem Gerichtsgutachter Dr. med. [11-7] auftaucht. Dazu hat die GroLa-BG und personifiziert Herr Dr. jur. [8-1] den Schriftsatz vom 28.02.2005 dem Sozialgericht Bremen zum Az.: S 18 U 94/04 übersandt.

 

Danach hat der Geschäftsführer der BG ETE (vormals BG FE jetzt BG ETEM) mit Schreiben vom 07.05.2009 richtig gestellt, es gab keinen Begutachtungsauftrag zu meinem individuellen Fall.

 

Ferner wurde wörtlich darauf hingewiesen und der Irrtum erregt:

 

"In diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme des Herrn Dr. Ing. [10-2] nicht von Bedeutung." 

 

Tatsächlich war/ist die Stellungnahme des Herrn Dr. Ing. [10-2] vom 29.08.2003 aber von Bedeutung und ist bei der Urteilsfindung vom LSG Bremen im Urteil vom 18.12.2008 zum Tatbestand geworden. Und war mit ein ausschlaggebender Fehler. So habe ich meine Klage verloren. 

 

Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009, BGHW bestätigt wörtlich:

 

"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."

 

Dazu ist zu sagen:

Selbst die BGHW Bremen kann/will nicht erkennen, dass es keine individuelle Stellungnahme aus dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle zu meinem Fall gibt.

 

Mit dem Antwortschreiben vom 30.01.2012 hat das Mitglied der Geschäftsführung Herr Dr. jur. [8-1] aus Mannheim wörtlich vorgetragen:

 

 

"Sie erheben den Vorwurf, dass ein Schreiben des Dr. [10-2] vom 18.11.2004 (Blatt 266 der Unfallakte) fälschlich zur Urteilsfindung eingebracht und dabei u. a. der Irrtum erregt worden sei, Dr. [10-2] habe mit der Stellungnahme vom 29.08.2003 (Blatt 174 der Akte) einen Begutachtungsauftrag der GroLa BG zu dem konkreten Fall erledigt. Sie beziehen sich dazu auf den Schriftsatz der GroLa-BG vom 28.02.2005 an das Sozialgericht Bremen zum sozialgerichtlichen Verfahren Az.: S 18 U 94/04."