30.01.2004 (Bl.665/Rs.)
Die BGHW hält die (vollständige) Akte zurück
und verheimlicht auf einer Kopie der 2. Seite die beigefügten Anlagen.
Weiter hat die BGHW selbst festgesetzt: In der Stromunfallsache sind die Ermittlungen im Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Sogleich muss geklärt werden welche notwendigen Ermittlungen die BGHW am 30.01.2004 noch nicht abgeschlossen hat, was also noch ungeklärt war.
Denn 3 Monate später am 27.04.2004 legte die BGHW ihren Bescheid vor.
Seite 2 (Rückseite)
In der Behördenakte fehlt die Seite - 2 - und so wurde verheimlicht welche Anlagen beigefügt waren.
24.11.2009
25.11.2009
02.12.2009
Mit der Hausordnung ist festgesetzt ich erhalte keinen Posteingangsstempel