Stromunfall vom 20.03.2001:
Falsche Interpretation = Manipulation
17.11.2009
Generalstaatsanwaltschaft Bremen gibt mit Bescheid vom 17.11.2009 bekannt, für mich nachteilige Schriftstücke hat die aktenführende BGHW Bremen aus der Akte zu entfernen.
26.07.2010
Darauf erklärt die nicht aktenführende BGHW Mannheim mit Schreiben vom 26.07.2010 es würde keine Pflichtverletzungen geben und beseitigt auch keine für mich nachteiligen Schriftstücke.
4. Geheimunterlage vom 26.07.2010
16.04.2013
Auswertung/ Interpretation der Akteninhalte sollte geschehen.
Bis dato ist nichts geschehen.
Das Gerichtsgutachten geht von der falschen Tatsache aus,
Mein Vorhofflimmern habe schon vor dem Unfalltag 20.01.2001 eingesetzt.
12.07.2005
Schriftsatz der Beklagten BGHW (vormals GroLa BG).
Mit dem Vortrag falscher Tatsachen versucht die Beklagte sich eine mögliche Entschädigung zu ersparen. Um dieses zu verhindern ist es von Wichtigkeit, dass es zu einer Auswertung/Interpretation der Akteninhalte kommt.