Ich erhalte Post (30.08.2021) von der Öffentlichkeit im Gefängnis und zeitgleich auch der Bundespräsident und Frau Merkel. Das Gästebuch bestätigt mit 1750 Einträgen, meine Webseite wird gelesen, aber nach meiner Haft wurde das Gästebuch plötzlich gelöscht.
Briefe der BGHW lösen Gesundheitsstörungen aus.
Seit dem 13.08.2019 muss ich dafür sorgen, dass diese Geheimunterlagen der BGHW nicht mehr an die Öffentlichkeit kommen und werde dazu von der BGHW mit einer Freiheitsstrafe bedroht, oder Ordnungsgeld bis zu 250.000 €.
Insoweit leide ich auch unter psychosomatischen Belastungsstörungen, wenn ich meinen Briefkasten öffne.
Denn eine weitere Gefängnisstrafe möchte ich nicht antreten. Dazu im Einklang liegt mir der Verlaufsbericht der BG Ambulanz vom 27.08.2021 vor und nachvollziehbar das Problem mit der BGHW dokumentiert.
Die psychosomatischen Belastungsstörungen sind aktenkundig.
Mit der Hausordnung ist festgesetzt ich erhalte keinen Posteingangsstempel