21.05.2023

Für mich nachteilige Schriftstücke, die Sache wird bearbeitet...

 

 

Mit dem folgenden Bescheid  hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen am 17.11.2009 wörtlich mitgeteilt:

 

"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die  aktenführende Behörde."

 

Welche Schriftstücke für mich Nachteilig sind und die BGHW selbst rechtswidrig angefertigt hat und hat rechtswidrig anfertigen lassen, wird wie folgt dokumentiert.

 

1. In der Stromunfallsache:

Am 11.03.2003: Niederschrift über den Unfallablauf 

 

 

 

03.05.2005

Das Gerichtsgutachten geht von der falschen Tatsache aus,

Mein Vorhofflimmern habe schon vor dem Unfalltag 20.01.2001 eingesetzt.

 

12.07.2005

Schriftsatz der Beklagten BGHW (vormals GroLa BG).

Mit dem Vortrag falscher Tatsachen versucht die Beklagte sich eine mögliche Entschädigung zu ersparen. Um dieses zu verhindern ist es von Wichtigkeit, dass es zu einer Auswertung/Interpretation der Akteninhalte kommt.

27.05.2011

Mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich aus Mannheim einen angeblich vollständigen Ausdruck der dort elektronisch geführten Vorgangs E 207/09 als Anlage erhalten. Die interne Stellungnahme ("Stasiakte") der BGHW Bremen vom 05.10.2009 mit der Blattnummer 1234-2 war dabei. 

 

Es waren drei Aktenordner mit der Blattnummer 1190/1 bis 3042, jedoch hat die Akte keine durchlaufende Blattnummer und ist somit unvollständig.

 

Die Bezirksverwaltung Bremen ist die aktenführende Behörde und mit dieser Akte wird nachvollziehbar, welche Schriftstücke die Hauptverwaltung 

und aktenführende Behörde (BV Bremen) zurückhalten.

 

Die aktenführende Behörde (BV Bremen) hat mir keine (vollständige) Akte zum Vorgang: E 207/09 übersandt. Und ich erhalte auch keinen Besuchstermin zur Akteneinsicht in der Behörde.

 

22.08.2011 

Mit dem folgenden Schreiben ist die falsche Tatsache dokumentiert, ich hätte kein Hausverbot und ist mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 aufgedeckt worden.

 

Ferner ist nun auch die Tatsache dokumentiert, die Akte wurde bis zum 22.08.2011 vor dem SG Bremen zurückgehalten und somit wurden auch die Urteile manipuliert. Und natürlich muss die Akte auch nummeriert werden.

 

22.08.2011

Der Bescheid erregt den Irrtum, Unfallfolgen auf psychologischem oder psychiatrischem Fachgebiet würden nicht vorliegen.