27.02.2004

Bei einer Mediation (Schlichtung) habe ich etwas zu erwarten:

Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und beantragten Rentenerhöhung kann ich natürlich bei einer Mediation auch etwas zu erwarten. Und wurde mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 nachvollziehbar dokumentiert.  

 

02.11.2007

Auftrag für die "Beratungsärztliche Stellungnahme"

 

28.11.2007

Die beratungsärztliche Stellungnahme

hat die komplexe Angelegenheit schon am 28.11.2007 erkannt und der BGHW (vormals GroLa BG) auf Anfrage wörtlich angeraten:

 

"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Die BGHW ist dem Gutachter nicht gefolgt und hat somit ihre Aufgaben nach § 1 SGB VII nicht erfüllt. 

 

Auch dieses Schreiben (25.04.2008) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen (2). 

 

 

25.04.2008, der BGHW ist bekannt:

 

"An die Einschätzung der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit gebunden."

 

 

Aber daran hält sich die Verwaltung der BGHW nicht und will auch keine Fehler erkennen. 

Scheinbar hat die Beklagte (BGHW) erkannt , so kann es nicht weitergehen und wollte einen möglichen "Tumult" mit einer Schlichtung (Mediation) verhindern. Jedoch das Sozialgericht Bremen hat die Schlichtung verweigert. Denn eine Schlichtung bedeutet, das Sozialgericht hat Falschurteile angefertigt. Und so musste das Gericht mit Falschurteilen bis dato weitermachen und kann nicht mehr zurückrudern.

 

Keine Mediation:

Gericht und Verwaltung wollen sich nicht rechtfertigen und versinken in einer Klagehäufung.

 

01.09.2010  

So konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen.

Und die BGHW wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung). Dieses wäre der Durchbruch gewesen.

Jedoch das SG/LSG Bremen wollte keine Schlichtung und hat alle Verfahren mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit abgewiesen. 

 

Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".  

 

15.10.2010

M.M. versinkt das Sozialgericht Bremen in einem Sumpf von Urteilen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit und kann sich davon nicht mehr befreien. Und muss so weitermachen, ansonsten könnte es zu einem "Tumult" kommen.

 

Siehe Bericht vom 29.03.2012

Merkwürdige Gerichtswahrheit am Sozialgericht Bremen,

hat auch die Presse am 18.10.2010 erkannt. 

 

18.10.2010

29.11.2012

Wo bleibt die Gerichtswahrheit im Kampf um Unfallrente?

 

25.10.2012:

Az. S 29 U 83/12

Merkwürdige Gerichtswahrheit und eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".

 

Auch dieses Schreiben (25.10.2012) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen (42). 

 

 

25.10.2012: Az.: S 29 U 83/12

 

Az.: S 29 U 80/12

Az.: S 29 U 83/12

Az.: S 29 U 84/12

Az.: S 29 U 86/12

 

25.10.2012

 

Mit dem Schriftsätzen vom 25.10.2012 hat die Beklagte (BGHW) dem SG Bremen wörtlich vorgetragen:

 

" Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor.

 

Wir behalten uns daher vor, einen Antrag auf Feststellung der mutwilligen Prozessführung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu stellen." 

 

13.08.2019: Geheimhaltungsliste der BGHW.

Az.: S 29 U 80/12

Az.: S 29 U 83/12

Az.: S 29 U 84/12

Az.: S 29 U 86/12

 

Die folgenden Schriftsätze der Beklagten (BGHW) vom 25.10.2012 hat die BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung aufgenommen und darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und auch nicht Kopieren. Darin wird auch berichtet, dass ich zur Zeit 18 (!) Klageverfahren vor dem SG-/LSG-Verfahren am laufen habe.   

 

Auch dieses Schreiben (25.10.2012) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen (39). 

 

 

25.10.2012: Az.: S 29 U 80/12

 

Auch dieses Schreiben (25.10.2012) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen (42). 

 

 

25.10.2012: Az.: S 29 U 83/12

 

Auch dieses Schreiben (25.10.2012) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen (40). 

 

 

25.10.2012: Az.: S 29 U 84/12

 

Auch dieses Schreiben (25.10.2012) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen (41). 

 

 

25.10.2012: Az.: S 29 U 86/12

 

24.06.2013

Mit dem folgenden Schriftsatz hat die Beklagte das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

Auf dem Nebenkriegsschauplatz sollte mir das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. 

Und ich hätte als "Kriegsopfer" den "Nebenkriegsschauplatz" ohne Rente verlassen. 

 

"Nebenkriegsschauplatz"

Die BGHW hat das Sozialgericht Bremen in dem folgenden Schriftsatz vom 24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet. Ich befürchte, auch ich werde den "Kriegsschauplatz" als Verlierer verlassen, weil in den Amtsstuben das Pflichtbewusstsein verloren gegangen ist.

 

 

Dazu im Einklang hat das SG Bremen und die Beklagte bisher nicht Pflichtgemäß die volle Wahrheit zur Niederschrift gebracht. Und sollten sich an dem Leutnant Wolfgang M. ein Beispiel nehmen und die schlimmste Wahrheit am 23. Oktober 1942 uns bekannt gemacht hat. 

 

Anlage:

10.06.2013

Ca. 18 Klagen und das Gericht soll Geduld haben

 

26.06.2013

Bei meiner Akteneinsicht habe ich die Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW) gesichtet und erkannt: Hinter dem Rücken des Klägers hat die , Beklagte schon am 01.09.2010 den Wunsch vorgetragen, es soll zur Mediation (Schlichtung) kommen, aber das SG Bremen will keine Schlichtung. Dieses habe ich mit meinem Schriftsatz vom 26.06.2013 dem SG Bremen gemeldet. 

 

SG Bremen verweigert erneut die Mediation

02.07.2013

Sofort hat das SG Bremen mit dem Schreiben vom 02.07.2013 angekündet, es könnte zur Mediation kommen. Tatsächliche hat die Mediationsrichterin es aber zu keiner Mediation kommen lassen. So ist es in dem noch folgenden Schreiben vom 13.03.2014 dokumentiert. Natürlich hat die Beklagte (BGHW) zugestimmt und auch ich war damit einverstanden, dass es zur Mediation kommt.

 

Es hat sich aber gezeigt, dass das SG Bremen nicht dafür sorgt, dass es wahrhaftig zur Mediation mit einem Angebot kommt. 

 

 

In dieser Sache folgen chronologisch weitere Unterlagen: 

16.07.2013

29.07.2013

04.09.2013 

 

05.11.2013:

"Nebenkriegsschauplatz"

 

06.12.2013:

Beschluss über 4 Mediationen.

27.01.2014

 

04.02.2014

10.02.2014

17.02.2014

Die Beklagte (BGHW) ist verhindert, der Termin vom 19.02.2014 wurde aufgehoben

 

19.02.2014

Die 1. Richterin kündigt an, sie wird keine Mediation durchführen.

Insoweit hätte jetzt der 2. Mediator Herr Dr. [19-14], die Mediation übernehmen können/müssen. Aber der 2. Mediator ist ein Richter, der in meinem Fall verwickelt ist. 

 

In dem folgenden Schreiben vom 19.02.2014 behauptet die Richterin:

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Aber vier Monate später am 19.06.2014 kam es zu den ersten Teilerfolgen und bestätigen, die Gerichte haben von Anfang an Falschurteile angefertigt.

 

Ferner hat die Güterichterin die falsche Tatsache behauptet:

 

"Der Kläger selbst hätte das Mediationsverfahren vorgeschlagen"

 

Tatsächlich hat aber die Beklagte die Mediation schon am 01.09.2010 und von Anfang an dem Gericht vorgeschlagen. Insoweit erregte die Güterichterin auch den wörtlichen Irrtum:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Damit hat die Güterichterin sogleich die Tatsache festgesetzt, dass die Gerichte vielfache Falschurteile angefertigt haben. Denn mit den Teilerfolgen vom 19.06.2014 und 23.06.2015 ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht habe.

 

Jetzt müssen nur noch die Maximalforderungen ermittelt werden auf die ich ein Recht habe, nicht mehr und nicht weniger.   

 

19.02.2014

Es folgen das Schreiben aus dem Sozialgericht Bremen

 

25.02.2014

Es folgt mein Antwortschreiben 

 

13.03.2014

Güterichterin will die wahre Sach- und Rechtslage nicht wissen und verweigert die Mediation.

 

18.03.2014 Mein Widerspruch

Güterichterin Frau [19-10] ist in meinem Fall verwickelt!

 

01.04.2014

08.04.2014

Nach dem ich mit meinem Anwalt im Jahre 2009 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert bin, haben wir das Unrecht aufgedeckt und das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) wurde angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Mein Weitermachen hat zu einer Klagehäufung geführt und war berechtigt. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 zum Teilerfolg, darüber hat auch die Presse berichtet.   

05.05.2015

Es folgt die Klageliste aus dem SG Bremen

13.05.2015

Es folgt die Klageliste aus dem LSG Bremen

 

Kein Angebot

18.04.2019

Alle Beteiligten waren mit der Schlichtung (Mediation) einverstanden. Es wird sich aber zeigen, dass die Beklagte kein Angebot mitgebracht hat.

 

14.05.2019

Aus dem Sozialgericht Bremen erhalten die Beteiligten einen neuen Termin zum 05.06.2019

21.05.2019

11.07.2019 

Mediation durch Beschluss aus dem LG Hamburg festgesetzt. 

Die Mediation war schon vom LG Hamburg mit Beschluss vom 21.05.2019 festgesetzt. Weil ich keinen Anwalt habe haben die Mediatoren die Mediation (Schlichtung) verweigert und wurde mit der E-Mail aus dem LG Hamburg vom 11.07.2019 bekannt gemacht.

05.06.2019

Chronik zur Mediation

(Verkehrsunfall v. 19.06.1968 u. Stromunfall v. 20.03.2001)

 

05.06.2019 

Später hat der Herr Dr. [19-14] es am 05.06.2019 zu fünf Mediationen kommen lassen, doch die Mediationssitzungen sind gescheitert, weil die Beklagte (BGHW) kein Angebot mitgebracht hat. So konnte der Direktor am SG Bremen den (fünf) Mediationen aus dem Wege gehen.

 

10.06.2019

11.06.2019

 

10.07.2019

 

 

Kein Angebot, keine Mediation!

10.01.2020

Es folgt die Klageliste aus dem SG Bremen

21.01.2020

Es folgt die Klageliste aus dem LSG Bremen

 

Ärger mit der Berufsgenossenschaft nimmt kein Ende.

  

19.01.2023

Mein Schreiben an den Direktor am SG Bremen.

Angeblich ist mein Schreiben vom 19.01.2023 mit den Anlagen in Kopie nicht auffindbar und so habe ich den Vorgang mit meinem Schreiben vom 19.01.2023 erneut vorgelegt.

  

26.01.2023

21.02.2023

Der Direktor am SG Bremen erregt mit seinem Schreiben Irrtum.

Denn tatsächlich hat Herr Dr. [19-14] dafür gesorgt, dass es im Jahre 2019 zu den Mediationen gekommen ist. Es wurde mir eine unvollständige Stellungnahme vorgelegt. Diese habe ich am 21.02.2023 beantwortet 

  

18.09.2024

Mein Schreiben an der Direktor am SG Bremen.

Angeblich ist das Schreiben mit den Anlagen in Kopie nicht auffindbar und so habe ich den Vorgang mit meinem Schreiben vom 19.01.2023 erneut vorgelegt.

Anlage

04.09.2024

 

  

20.09.2024

Direktor am SG erregt den Irrtum, Mediation sei nicht möglich.

  

08.10.2024

Direktor am SG Bremen vermag keinen Strafbestand erkennen.

  

21.10.2024

Mein Schreiben dokumentiert die Wahrheit

  

23.10.2024

Antwortschreiben aus dem SG Bremen dokumentiert:

Über eine mögliche Strafanzeige und über die Löschung des Gerichtsgutachtens wird nicht diskutiert.

Und ob die Gerichtsakte gesucht bzw. aufgetaucht ist, darüber gab es auch keine Information.

 

  

01.11.2024

Mein Schreiben dokumentiert die Wahrheit

  

02.11.2024: Mein Schreiben an den Geschf. der BGHW Bremen

01.11.2024: Mit Anlage in Kopie

 

Grundgesetz Art. 20 (4)

Aufruf zum Widerstand

Es hat sich gezeigt und wird auf meiner Webseite dokumentiert, die Ordnung wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" beseitigt. Insoweit rufe ich zum Widerstand auf und können sich auch in meinem Gästebuch eintragen. 

 

Seit 20 Jahren leiste ich aktiven Widerstand, es ist mein Job geworden, ich habe mein Bestes gegeben und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.  

 

"Lasst uns den Job zu Ende bringen." 

 

 

 

Seit 2001 kämpfe ich um meine sachgerechte Unfallrente. Im Jahre 2013 habe ich meine Webseite eröffnet und über den merkwürdigen Geschehensablauf berichtet. Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich meine Behördenakte der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht und habe dazu von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat mir die BGHW wörtlich mitgeteilt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Das Motiv

Die Unterlagen sollen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, dafür gibt es natürlich ein Motiv. Und das Motiv hat die BGHW selbst auf den folgenden Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert und sind die Anknüpfungspunkte für eine Mediation. 

Erich Neumann
Erich Neumann

Von meiner Seite soll Schluss sein mit dem Aufdecken von Merkwürdigkeiten, denn ich glaube gemäß dem Grundgesetz (GG Art. 20 (4) habe ich als Deutscher meine Pflicht und Schuldigkeit getan und kann auch frühmorgens noch in den Spiegel schauen. Im "Kampf um Gerechtigkeit" habe ich auch die Ordnungshaft unter Schwerverbrechern ertragen und der letzte Entlassungstag war der 03.08.2021. 

 

Wird die BGHW einlenken? 

06.08.2021

Mit Posteingang wurde mir am 06.08.2021 in der Sache; Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, eine weitere Ladung zum Antritt einer ersatzweisen Ordnungshaft zugestellt.

Diese weitere Ordnungshaft habe ich bis spätestens 31.08.2021 in der JVA Bremen, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen anzutreten.

 

In der Hoffnung, dass die BGHW einlenkt und die Ordnungshaft verhindert,  habe ich das Antreten der Ordnungshaft bis auf den letzten Termin hinausgezögert. In dieser Sache wollte ich mit dem Geschäftsführer der BGHW BV Bremen am 06.08.2021 telefonischen Kontakt aufnehmen, als ich aber meinen Namen nannte, hat die Zentrale das Gespräch sofort beendet.

Meine persönlichen Gespräche und Telefonate mit der BGHW werden also weiterhin durch die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 unterbunden.

 

Eidesstattliche Versicherung Anknüpfungspunkt für eine Mediation 

Dieser Geschehensablauf hat bestätigt, dass die merkwürdige Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 - die ich seit dem 13.08.2019 der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen darf - noch am Wirken ist. Mit dem Hinweis auf die merkwürdige Verwaltungsentscheidung (18.01.2010) liegt auch eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 vor, die ich im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückhalte und die Anknüpfungspunkte für die Mediationen sind. 

 

Die folgenden Unterlagen beschäftigen sich mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 und der Mediation. Die Verwaltungsentscheidung wird von mir aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht:

 

28.02.2013, Gerichtsbeschluss.

15.04.2013, Widerspruchsbescheid der BGHW

16.04.2013, Gesprächsnotiz der BGHW

02.05.2013, Schreiben der BGHW

06.05.2013, mein Schreiben 

Anknüpfungspunkte für eine Mediation

Dieser Geschehensablauf hat bestätigt, dass die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010  - die ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen darf - noch am Wirken ist. In dieser Sache liegt auch eine eidesstattliche Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 vor, die ich im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückhalte und der Anknüpfungspunkt für eine Mediation ist. 

 

Ferner liegen der BGHW meine Schreiben vom 30.01.2011 (8 Seiten zum Stromunfall) und 03.03.2011 (20 Seiten zum Verkehrsunfall) vor und dokumentieren "wem was anzulasten ist". Diese Schreiben sind weitere Anknüpfungspunkte für eine Mediation. Und werden von mir im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit (kurzzeitig) zurückgehalten. 

 

Positive Ereignisse mit der Berufsgenossenschaft

Gerne würde ich über positive Ereignisse mit der BGHW berichten wie eine Schlichtung mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann. Und den Ärger mit der Berufsgenossenschaft und dem Sozialgericht (SG) Bremen beseitigen. 

 

Sogleich könnte ich mein Büro für immer schließen und erstmalig mit 80 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter und zwei Schlaganfällen (Unfallfolge) mein Rentendasein genießen. 

 

Ich wünsche mir, dass meine geänderte Webseite bei der Geschäftsführung der BGHW Bezirksverwaltung Bremen eine "Signalwirkung" auslöst. Ich habe der BGHW schon angeboten, meine Webseite im Sinne der BGHW zu gestalten und die BGHW sollte mir dabei helfen, ich bekomme aber keine Antwort.

 

Mein Büro  

Hier schreibe ich meine Webseite und habe dabei am 21.01.2019 durch mein Fenster ein Feuer im Nachbarhaus gesichtet und sofort gemeldet.

So ein Feuer hätte auch mein Büro mit den Akten vernichten können. 

 

Während meiner Ordnungshaft bleibt meine Webseite und Gästebuch geöffnet und dokumentiert die Meinung der Öffentlichkeit seit 2013 mit mehr als 1700 Einträgen. Hier hat sich auch "Mazi" eingetragen und hat am 11.11.2019 an die Justizkasse Hamburg 1.023,50 Euro gezahlt und hat damit eine weitere Ordnungshaft in meinem Fall und in der Sache "Feuer im Nachbarhaus" verhindert. Denn "Mazi" (Herr Manfred Zimmer) kann es nicht ertragen, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht und (ohne mündliche Verhandlung) dafür ins Gefängnis kommt.

 

So etwas gab es schon vor 80 Jahren. Siehe dazu den Roman von Hans Fallada: "Jeder stirbt für sich allein". Damals wurde die Wahrheit noch auf Postkarten geschrieben und heute auf Webseiten.

Dieser Roman wurde mir bei meiner 1. Ordnungshaft (Weihnacht 2019) in der JVA Bremen zum Lesen vorgelegt.

 

Sogleich haben die Justizbeamten gesagt, dass ich hier unter Schwerverbrechern eine Ordnungsstrafe antreten muss kann nicht richtig sein, denn ich hätte ja nur von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Und sie kennen meinen Fall aus der Presse und lesen meine Webseite.

 

 

"Starker Tobak"

Muss ich meine Ordnungshaft antreten, weil die BGHW nicht eingelenkt hat, so werde ich der Zelle einen Bericht über das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) für meine Webseite und Öffentlichkeit vorbereiten. Natürlich werde ich meinen Bericht erst der BGHW vorlegen, damit bestätigt wird es liegt keine Schmähkritik vor. Und ich von der BGHW in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde.

 

Dieses Schreiben hat die Polizei Bremen schon als "Starker Tobak" bewertet. Und war für die Polizei so unglaublich, dass sie davon eine Kopie wünschte zum Vorzeigen in der Wache.

 

Dieses  Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 22.11.2012 sofort zu einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf üble Nachrede veranlasst. Jedoch hat die STA Bremen die BGHW zu keiner sofortigen Vernehmung vorgeladen. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 22.05.2013 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) ebenfalls aktenkundig gesichtet. Und mit dem Hinweis auf den Fall von "Gustl Mollath" wurden mir dazu Anweisungen erteilt wie ich mich zu verhalten habe.

 

Angeblich ist das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) seit dem Schriftsatz der Beklagten (BGHW) vom 20.12.2019 in der Behördenakte der BGHW nicht mehr auffindbar, mir liegt aber ein Kopie greifbar vor.

 

Das Kopieren wurde mir von der BGHW seit dem 13.08.2019 mit der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft untersagt.  

 

Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) liegt seit dem 31.05.2020 dem Bremer Senator für Justiz und seit 30.06.2020 dem Bremer Senator für Inneres sowie dem Bürgermeister Bremen seit dem 08.09.2020 vor. Bisher wurde aber nicht beantwortet, ob das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) an die richtige Behörde weitergeleitet wurde.

 

Die Mediation (Schlichtung)

 

01.09.2010 

 

So konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen. 

 

Die BGHW hat selbst erkannt, so kann es nicht weitergehen. Offensichtlich wollte die BGHW nicht an Ansehen verlieren und hat dem SG Bremen die Mediation (Schlichtung) vorgeschlagen.

 

Der Vorschlag war sachgerecht und wird mit der Behördenakte dokumentiert. Denn die BGHW hatte ihre Aufgaben nach § 1 SGB VII nicht mehr erfüllt. Und die Mediziner haben der BGHW schon auf Anfrage am 28.11.2007 angezeigt:

 

"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Das SG Bremen hat die Mediation nicht zugelassen und hat meine Klagen mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die Presse ("taz") am 18.10.2010 unter der Überschrift berichtet "Gerechtigkeit als Herzenssache"Siehe die noch folgende  Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 zwischen der BGHW und dem SG Bremen.

 

Es wird sich noch zeigen im Jahre 2019 kamen noch weitere Anknüpfungspunkte für eine Mediation hinzu. 

 

BGHW und SG Bremen sitzen scheinbar im gleichen Boot.

Dass das SG Bremen keine erfolgreiche Mediation wünscht, auch dafür gibt es ein Motiv. Denn würde es zur erfolgreichen Mediation kommen, wäre für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, dass das SG Bremen keine sachgerechten Urteile erlassen hat. Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, BGHW und SG Bremen sitzen im gleichen Boot. Gemeinsam überlegen sie das weitere Vorgehen (siehe folgende Gesprächsnotiz vom 07.05.2012). Und wie das "Problem" mit mir zu beseitigen ist, wurde in dem Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 auf drei Seiten dokumentiert.

 

Durch die Akte zieht sich ein "Roter Faden"

Dieses interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) zieht sich wie ein "Roter Faden" durch meine Akte. Die BGHW und die deutsche Sozialversicherung verlieren damit an Ansehen. 

 

250.000 Euro Ordnungsgeld 

Dieses Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) wurde in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen von der BGHW aufgenommen und diese darf ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen und auch nicht kopieren. Und werde dazu von der BGHW mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht. Ersatzweise bis zu zwei Jahre Ordnungshaft.