Die Geschäftsführung der BGHW Bremen will meine Bestrafung, weil sie angeblich meine Reaktion nicht einschätzen kann.

 

Die Geschäftsführung der BGHW in Bremen ihre Aufgabe nach § 1 SGB VII nicht erfüllt und hat zu diesem komplexen Fall und Rechtsstreitigkeiten geführt. Der Facharzt für Nervenheilkunde Herr Dr. Dr. [23] haben der BGHW (vormals GroLa BG) und ihrem Geschäftsführung schon auf Anfrage am 28.11.2007 angezeigt:

 

"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Offensichtlich wird die Geschäftsführung der BGHW in Bremen und auch der Vorsitzende der BGHW in Mannheim Herr Dr. jur. [19-17] vom Gesetzgeber mit einer Strafe bedroht.

 

Dazu im Einklang hat mir die Geschäftsführung eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Urteil vom 13.08.2019 aus dem Landgericht (LG) Hamburg vorgelegt.

Diese 45 Geheimunterlagen darf ich nicht verwerten und auch das Kopieren ist mir untersagt. Damit ich der Geheimhaltung und Geschäftsführung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

 

Ich bin für die Geschäftsführung eine Gefahr und nicht für das Personal.

Denn die Geschäftsführung will sich nicht rechtfertigen und auch nicht kriminalisiert werden. Und haben im Visier, dass ich bestraft werde. Dazu im Einklang habe ich einige Beweismittel für die Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht: 

05.10.2009 (3 Seiten). 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr.21 festgesetzt.

 

 

18.11.2009

Ich soll mein "Rentendasein" genießen.

 

17.11.2009 

 

17.11.2009 

 

28.11.2009

 

Am 18.01.2010 hatte ich mein 1. Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern

der BGHW wurden persönliche Gespräche mit mir untersagt.

Am 01.09.2010

Die Beklagte wünschte die Mediation aber das Sozialgericht (SG)

Bremen will keine Mediation und ist eine Besonderheit.

So wurde schon am 01.09.2010 die 1. mögliche Mediation vom SG Bremen nicht zugelassen.

 

Begründung:

Kommt es zur Schlichtung, wäre nachvollziehbar, ich habe von Anfang an Recht und das Gericht und die Beklagte haben Fehler gemacht.

 

Dass es überhaupt zu einer Mediation kommen soll, ist der Beweis, die BGHW hat in diesem "komplexen Fall" erkannt, ich habe Ansprüche und werde weiter um mein Recht streiten.

 

 

02.03.2011 (Bl.974-982) 

Mitarbeiter verweigern die Bearbeitung meiner Akte.

Es wurde u. a. überprüft, ob strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden soll.

 

Die BGHW wollte am 01.09.2010 die Mediation, aber nachdem ich ein Strafverfahren und Beschwerdeverfahren (E 29/11) gegen den Bearbeiter meiner Akte angestrengt habe, hat die BGHW mit dem folgenden Schreiben vom 02.03.2011 dokumentiert:

 

Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher für befangen. Und es stellte sich u. a. die Frage:  

 

 "zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."

02.03.2011

Schreiben der BGHW-Bremen an die BGHW Mannheim (E 29/11) 

Stichwort: "Fürsorgegesichtspunkt: 

In meiner zweiten Beschwerde Az.: E 29/11 hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen Herr [18-3] im Schreiben vom 02.03.2011 wörtlich dokumentiert:

 

"Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten und persönliche Gespräche zu führen ["Redeverbot"].

 

In Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll. Denn es stellt sich auch die Frage, wie Herr Neumann künftig reagiert, wenn er seine Chancen schwinden sieht, die angestrengten Verfahren gegen die BGHW zu gewinnen."

 

Die Geschäftsführung der BGHW Bremen will meine Bestrafung, weil sie meine Reaktion nicht einschätzen kann.

 

Stichwort: "Fürsorgegesichtspunkt: 

In meiner zweiten Beschwerde Az.: E 29/11 hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen Herr [18-3] im Schreiben vom 02.03.2011 wörtlich dokumentiert:

 

"Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten und persönliche Gespräche zu führen ["Redeverbot"].

 

In Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll. Denn es stellt sich auch die Frage, wie Herr Neumann künftig reagiert, wenn er seine Chancen schwinden sieht, die angestrengten Verfahren gegen die BGHW zu gewinnen."

 

Die Geschäftsführung der BGHW Bremen will meine Bestrafung, weil sie meine Reaktion nicht einschätzen kann.

04.03.2011

E-Mail als Antwort aus der BGHW-Mannheim (E 29/11). 

Zum Stichwort "Fürsorgegesichtspunkte" wurde eine weitere Nachricht angekündigt.

 

04.03.2011

Schreiben der BGHW an das BVA

und Anlage in Kopie:

Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (Bl.974-982)

 

04.03.2011

 

Wichtig: Hoch 

Auch von uns mal herzlichen Dank für Deine gute Arbeit.

 

28.03.2011

 

Stellungnahme zur Beschwerde des Herrn Neumann beim BVA. 

Weitere umfangreiche Eingaben hat die BGHW nicht bearbeitet. Siehe die E-Mail vom 28.03.2011 (Bl.987) 

Dazu kam noch meine Beschwerde am 06.01.2011 (Az.: E 29/11) beim Bundesversicherungsamt (BVA). Mit meinem Schreiben vom 30.01.2011 hatte ich nachvollziehbar dokumentiert, "wem was anzulasten ist". Darauf hat die BGHW in der Stellungnahme vom 02.03.2011 schon auf der ersten Seite wörtlich eingestanden: 

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit der Angelegenheit des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich daher für befangen."  

 

 

05.04.2011

Es folgte das Schriftstück der BV Bremen vom 05.04.2011 und wörtlich dokumentiert:

 

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."  

 

05.04.2011

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar.

 

 

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an das eigene Personal.

 

Die Amtsträger im Sozialsystem haben am 08.04.2011 dokumentiert: Dass eine Strafanzeige gegen meine Person (Erich Neumann) wenig Aussicht auf Erfolg biete. Weisen aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin.

 

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW hält meine Vorhaltungen für unakzeptabel. 

 

27.05.2011

Mit dem Schreiben der BGHW Mannheim erhalte ich weitere Aktenteile

(E 29/11) als Anlage in Kopie  

Seit dem 14.03.2013 berichte ich auf meiner Webseite über  meinen "Kampf um Unfallrente" bei der sozialen gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften.

Scheinbar ist meine Webseite für die Beteiligten von Anfang an ein "Rotes Tuch". Und wollen verhindern, dass meine Akte der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich gemacht wird.

 

Die Geschäftsführung will sich nicht rechtfertigen und auch nicht kriminalisiert werden. Und haben im Visier, dass ich bestraft werde. Dazu im Einklang habe ich einige Beweismittel für die Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

 

19.02.2014

Die Richterin kündigt an, sie wird keine Mediation durchführen.

In dem folgenden Schreiben vom 19.02.2014 behauptet die Richterin:

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Aber vier Monate später am 19.06.2014 kam es zu meinen ersten Teilerfolgen und damit ist zweifelsfrei gesichert, ich hatte von Anfang an Recht und die Richter haben von Anfang an Falschurteile angefertigt.

 

Das SG Bremen hat damit an Ansehen verloren

 

19.02.2014 

 

04.03.2014

 

13.03.2014 

18.03.2014

  

 

02.09.2014

 

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

Der Schuss ging nach hinten los

Am 02.09.2014 kam es zu einer Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede u. Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (ST) Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.

  

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

Darauf hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.

 

29.04.2016

Durch meine dokumentierten Anschuldigungen werden die Beteiligten weiter von dem Gesetzgeber bedroht. Damit die wahre Sach-und Rechtslage nicht zur vollständigen Niederschrift kommt, hat das Bedrohungsmanagementteam den Aktenbearbeiter/innen mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 bekannt gemacht, wie sie die Akte und meinen Fall zu bearbeiten haben. Und wie die Aufklärung zu verzögern ist.

 

 

 

Viele Unterlagen müssen Geheim bleiben, dürfen die Gerichte und Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, weil damit Pflichtverletzungen und Manipulation dokumentiert werden. Das Kopieren muss untersagt werden.

 

Wie aber kann die BGHW erreichen, dass ich die Unterlagen geheim halte?

 

Die BGHW könnte mir geben, was mir von Anfang an nach Recht- und Gesetz zusteht, auch wenn es um 20 Jahre verspätet kommt. Dafür werde ich ja mit einem Zinsbescheid entschädigt.

 

Die BGHW könnte aber auch einen Anwalt beauftragen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erarbeiten. Insoweit dazu führen könnte, dass ich im Gefängnis landen werde. Und diesen Weg ist die BGHW auf merkwürdige Weise auch gegangen.  

 

Gegen meinen Willen bin ich Geheimnisträger der BGHW geworden.

Dazu hat die BGHW eine strafbewehrte Unterlassungsklage beim Landgericht (LG) Hamburg angestrengt. 

Wo gegen ich machtlos war, weil ich damals keinen Anwalt/Anwältin gefunden habe.  

 

07.03.2018 (-178/179-)

Bestrafung meiner Person

hat die BGHW beim Landgericht Hamburg im Visier u. ist mit krimineller Energie gelungen.

Mir wurde von der BGHW eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit und Gerichte nicht zugänglich machen darf und auch das Kopieren wurde mir untersagt.

 

Dazu wurde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht und bis zu 2 Jahren Gefängnis wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann.

 

Geheimakten waren schon im Internet und Presse bekannt. 

Die Akten waren aber schon seit dem 14.03.2013 im Internet und auch der Presse seit dem Jahre 2010 bekannt. So war der BGHW klar, die Geheimhaltung ist nicht mehr 100% möglich und haben meine angestrengte Geheimhaltung auch nicht im Internet unterstützt, obwohl ich darum schon am 23.03.2020 nachvollziehbar gebeten habe. Vielmehr hat eine Unterlassungsklage dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. 

Und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Die Presse hat Aktenzugang und hat mich vor dem Gefängnis empfangen. 

 

Es folgen weitere Beweismittel im chronologischen Ablauf

 

09.09.2019

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen

 

10.09.2019

Mein Schreiben an das LG Hamburg, mit Beweismittel als Anlage in Kopie

 

Anlage in Kopie: 

05.10.2009 (3 Seiten) werden seit 13.08.2019 unter Nr. 2 geheim gehalten.

17.11.2009

28.11.2009 

 

Anlage in Kopie: 

02.09.2014

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

 

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Anlage in Kopie: 

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

 

Anlage in Kopie: 

20.06.2018

Bundesbeauftragte für den Datenschutz gibt bekannt:

 

Anlage in Kopie: 

11.07.2019

 

Anlage in Kopie: 

23.07.2019

 

Anlage in Kopie: 

09.09.2019

 

10.10.2019

 

Anlage in Kopie

20.03.2019 Schreiben der externen Anwälte halte ich zurück, weil ich keinen                       Ärger bekommen möchte.

 

Anlage in Kopie

20.06.2018 Schreiben der BfDI ist schon oben eingebracht. 

 

28.10.2019 

25.11.2019

Die BGHW will meine Fragen nicht beantworten.

Wie sich zeigen wird hat die BGHW nun einen Hamburger Anwalt eingeschaltet und meine Akte nicht kennt.

 

Der Hamburger Anwalt muss sich auf die mündliche Aussage der BGHW verlassen, weil er kein Recht auf Akteneinsicht hat.

 

10.12.2019

Es liegt das Schreiben von dem Hamburger Anwalt vor.

Und soll meine Schreiben an den Datenschutzbeauftragten der BGHW Herrn [7-4] vom 10.10.2019 und 14.10.2019 beantworten.

Sogleich wurde wörtlich deutlich gemacht:

 

"Hinsichtlich dieses Schreiben untersagen wir Ihnen im Übrigen ausdrücklich die Veröffentlichung oder Weitergabe an unberechtigte Dritte."

 

Wie kann ein Anwalt meine Schreiben sachgerecht beantworten, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat? Insoweit wurde auch nachvollziehbar, dass das Schreiben vom 10.12.2019 überhaupt nicht mit dem Geschehensablauf der Akte im Einklang ist.

 

Und die Öffentlichkeit kann sich auch kein eigenes Urteil bilden.

Insoweit wurde mir ja sogleich die Veröffentlichung von dem Anwalt ausdrücklich untersagt.

 

19.03.2020

Mit dem Antwortschreiben ist sogleich dokumentiert, wer hier was Beantwortet hat.

 

Wie kann ein Anwalt meine Schreiben sachgerecht beantworten, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat?

 

20.03.2020

Durch das Vorgehen der BGHW werde ich an den finanziellen Abgrund gebracht und in meiner Existenz bedroht.

 

23.03.2020

Mit meinem Schreiben habe ich u. a. dokumentiert, warum die BGHW nicht mehr ihre eigenen Anwälte eingeschaltet hat. 

 

12.06.2020

22.06.2020

Die BGHW konnte sicher sein den Prozess zu gewinnen, weil ich damals keinen Anwalt hatte.

 

 

05.03.2021

Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Damit hat die BGHW ihr Motiv bekannt geben, denn es soll etwas vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden und werden nicht nur bloße Pflichtverletzungen sein. 

Das richtige Lesen der Akte dokumentiert,

die Behördenmitarbeiter und ich werden durch das Verhalten der Geschäftsführung der BGHW bedroht, weil sich die Geschäftsführung nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen will/kann.  

 

Mein Vortrag wird wie folgt durch die Presse zementiert.  

Die Presse berichtet am 21.10.2021

"Herr Neumann nervt"

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. Und so bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 die Öffentlichkeit & Behörden wie folgt informiert.