Die Mediation (Schlichtung)
11 Mediationen (Schlichtung) mit Beschluss festgesetzt.
Seit 2010 bis 2019 wünschte die BGHW in 11 Klagen die Schlichtung (Mediation). Jedoch keine konnte erfolgreich sein. Weil die Mediatoren die Mediation abgelehnt haben, oder die BGHW kein Angebot mitgebracht hat.
Grundsätzlich müssen die Parteien bei einer Mediation etwas zum Anbieten haben, damit sie ein Angebot machen können. Die BGHW hat in der folgenden Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 nachvollziehbar dokumentiert:
"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung werde ich eine Entschädigung erhalten."
Ich erwarte bei einer Mediation, dass die BGHW mir die Entschädigung anbietet.
Mein Angebot:
Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht und dann kann die Akte geschlossen bleiben.
27.02.2004
BGHW hat Unfallfolgen festgestellt und müssen Entschädigt werden.
*
01.09.2010
So konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen.
Und die BGHW wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung). Dieses wäre der Durchbruch, so hat es mir die Staatsanwältin Frau [11-1] in einem persönlichen Gespräch erklärt. Diese Wertung habe ich übernommen.
Es hat sich aber gezeigt, das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine Klagen mit merkwürdigen Gerichtswahrheiten am abgewiesen.
25.10.2012
Und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
02.07.2013
06.12.2013
S32 SF 1/14 GR (1-4)
27.01.2014
Anlagen
22.01.2014
26.01.2014
04.02.2014
Es sollen zwei Güterichterinnen anwesend sein.
"Spielregeln"
17.02.2014
19.02.2014, die Güterichterin redet von "Spielregeln".
Aber "Spielregeln" nach Recht und Gesetz hat es von Anfang an nicht für das Gericht und die Beklagte gegeben.
13.03.2014
18.03.2014
01.04.2014
08.04.2014
S32 SF 1/14 GR (1-4)
Die Güterichterin hat die 4 Mediationen verweigert, bevor die Mediationen eröffnet wurden. Und die zweite Güterichterin wurde nicht eingeschaltet.
18.04.2019
S32 SF 1/19 GR (1-4)
Alle Beteiligten waren mit der Schlichtung (Mediation) einverstanden. Es wird sich aber zeigen, dass die Beklagte kein Angebot mitgebracht hat. Damit wird nachvollziehbar es sollte zu keiner Schlichtung kommen.
14.05.2019
Aus dem Sozialgericht Bremen erhalten die Beteiligten einen neuen Termin zum 05.06.2019
10.07.2019
Mediationsbereitschaft war nur vorgetäuscht
Die fünf Mediation wurden abgeschlossen, weil der Prozessbeauftragte der BGHW von der Geschäftsführung kein Angebot mit bekommen hat. Die fünf Mediationen haben Vorgetäuscht die Beklagte BGHW u. BG ETEM würde etwas in der Mediation anbieten und ist die Grundlage jeder Mediation.
21.05.2019: Az.: 324 O 532/18 (Tietjensee)
11.07.2019
Mediation durch Beschluss aus dem LG Hamburg festgesetzt.
Es hat aber keine Mediation gegeben.
Die Mediation war schon vom LG Hamburg mit Beschluss vom 21.05.2019 festgesetzt. Ich habe aber keinen Anwalt und so haben die Mediatoren die Mediation (Schlichtung) verweigert und wurde mit der E-Mail aus dem LG Hamburg vom 11.07.2019 bekannt gemacht.
Vor dem Landgericht (LG) Hamburg wollte die Klägerin (BGHW) es plötzlich zu zwei Mediationen kommen lassen. Und wird nur nachvollziehbar, wenn die Klägerin erkannt hat, sie wird Ärger bekommen und den Prozess verlieren.
Habe ich aber keinen Anwalt, dann wird die Klägerin (BGHW) den Prozess gewinnen, weil vor dem LG Hamburg Anwaltszwang besteht. Die Klägerin hat erkannt ich habe keinen Anwalt und konnte auch keinen herbeischaffen, denn keiner wollte mit der Sache etwas zu tun haben. Die Absagen liegen greifbar vor, damit war die Mediation für die Klägerin (BGHW) nicht mehr relevant.
Zur Geheimhaltung der 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW (Az. 324 O 128/19) ist zu sagen:
Das Öffnen der 45 Geheimunterlagen werden für die Beteiligten eine "gefährliche Wahrheit" ans Licht bringen und sich nicht rechtfertigen wollen.
Dabei denke ich nicht nur an die merkwürdigen eidesstattlichen Versicherungen von dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] vom 30.11.2018 und insbesondere vom 5.12.2018 weil dieses nicht im Original vorliegt und bisher auch nicht als Original vom LG Hamburg vorgelegt werden konnte.
28.05.2019
324 O 532/18 = 800 AR56/19 (Tietjensee)
Was ist geschehen, warum will die Klägerin (BGHW) plötzlich die Mediation?
11.07.2019
324 O 128/19 (Geheimliste)
Warum will die Klägerin (BGHW) auch eine Mediation in dem zweiten Verfahren?
Und nun wurden die Mediationen abgelehnt, nur weil ich keinen Anwalt habe.
26.01.2023
21.02.2023
Von Direktor am SG Bremen kam eine unvollständige Stellungnahme. Diese habe ich am 21.02.2023 beantwortet
20.09.2024
Direktor am SG erregt den Irrtum, Mediation sei nicht möglich.
08.10.2024
Direktor am SG Bremen vermag keinen Strafbestand erkennen.
21.10.2024
Mediation könnte das öffnen der Akte verhindern:
Würde aber "Signalisieren:
Von Anfang an habe ich Recht.
So etwas werden die Gerichtsmediatoren und Mediatorinnen nicht zu lassen, denn sie würden an Ansehen verlieren. Dazu im Einklang hat das SG Bremen und die Beklagte seit 01.09.2010 sämtliche Mediationen zum Scheitern gebracht. Und zementiert: Hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Ich möchte erleben, dass die Sache abgeschlossen wird und bin zur Mediation bereit. Darüber ist der Gerichtsmediator und Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. jur. [19-14] seit meinem Schreiben vom 21.10.2024 informiert. Davon hat mein Anwalt eine Kopie erhalten.
21.10.2024
Mein Schreiben dokumentiert die Wahrheit