In dieser Sache gibt es weiter Beweismittel und sind aktenkundig.

 

09.06.2009

Mit dem folgenden Vermerk wird nachvollziehbar:

 

Die BGHW will mir ein Hausverbot erteilen, wird dann aber angreifbar.

 

Und nur darum wurde mir die Akte kostenlos übersandt.

 

Ferner wurde klargestellt und wörtlich dokumentiert:

 

 

 

"dass nur die Einleitung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede verhindern könne, dass Herr Neumann weiterhin die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft als Betrüger bezeichnet."

 

 

21.07.2009 

Für die Handakte: Sachbearbeiter wurde abgezogen.  

Mein Sachbearbeiter Herr [18] wurde abgezogen.

Und die Sachbearbeiter Herr [19-1] und Herr [11-4] haben meine Fälle übernommen.

Und haben mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" von dem Geschäftsführer Herrn [20-2] erhalten.  

 

27.08.2009

 

 

(1.) Registriernummer meiner Strafanzeige zum Verkehrsunfall 

25.08.2009

Verkehrsunfall

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen.

03.09.2009

Verkehrsunfall

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen.

27.08.2009

(2.) Registriernummer meiner Strafanzeige zum Stromunfall

26.08.2009

Stromunfall

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen

  

05.10.2009

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen

Ausnahmefall: 

Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".

 

 

 

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:

 

"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."  

 

Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.

 

20.10.2009

Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen

 

02.11.2009  

Es folgt meine Beschwerde und "Hilferuf" gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen vom 20.10.2009 und von der Generalstaatsanwaltschaft Bremen am 17.11.2009 als sorgfältig bestätigt wurde:

 

16.11.2009

15.11.2009

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Darüber war die STA Bremen, die BGHW und natürlich auch die BG ETEM informiert.

Was sagt der Generalstaatsanwalt zu meinem Fall?

 

Pflichtverletzungen in 44 Punkten:

 

Mit Bescheid hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen am 17.11.2009 festgesetzt: Fehlerhafte, für mich nachteilige Schriftstücke hat die aktenführende BGHW zu entfernen.

 

Die BGHW entfernt aber keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet die Akte erneut überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch diese Verwaltungsentscheidung vom 26.07.2010 muss aus der Akte entfernt werden, weil sie zu meinem Nachteil vorspiegelt, es gäbe keine Fehler bzw. Pflichtverletzungen. 

 

17.11.2009

Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen

 

(Az.: 140 Js 48585/09) 

 

23.11.2009

Mein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Bremen.

 

28.12.2009

Ich nerve die BGHW mit meinem Thema

 

18.01.2010

"Redeverbot" u. mein 1. von drei rechtswidrigen Hausverboten

 

17.02.2010

(Az.: 140 Js 48585/09)

25.02.2010

Az.: 140 Js 10602/10

Schreiben der STA Bremen, die Ermittlungen werden abgelehnt.

 

Es folgen meine Schreiben an die BGHW

19.03.2010

22.03.2010

 

08.03.2010 

Az.: 140 Js 10602/10

 

Meine Beschwerde gegen die Entscheidung der STA.

 

06.05.2010 

Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen.

10.05.2010 (14 Seiten)

Az.: 140 Js 10602/10

Meine Begründung zum Widerspruch an die Generalstaatsanwaltschaft Bremen. 

19.05.2010 

Az.: 140 Js 10602/10

Es folgt der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen und lehnt meinen Widerspruch ab.

Mit dem Hinweis auf die Akte (Az.: Js 48585/09) konnte nicht einmal eine bloße Pflichtverletzung bestätigt werden. Wie ist so etwas möglich?

 

Auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW nun nach neun Jahren zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen, in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. 

 

 

26.07.2010

Dem nicht genug behauptet die BGHW durchgehend und aktenkundig auch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 wie folgt wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

Die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet durchgehend und aktenkundig alles überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch das Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) zum Az.: E 207/09 hat die BGHW aus meiner Unfallakte zu entfernen, denn zu meinem Nachteil wird vorgespiegelt, es gab und gibt keine Fehler.

 

01.09.2010

 

18.10.2010

Falschmeldung:

 

Ich habe eine Broschüre gesichtet, dort wurde ich am 18.10.2010 unter dem SEK=Sondereinsatzkommando Bremen aufgeführt und ist falsch, alles weitere ist aber richtig.  

 

 

15.11.2010

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

Direktorin am SG Bremen

So hat es die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt gemacht und meinen Fall am 29.12.2010 persönlich bearbeitet hat. Dass ich mein Recht am SG aber nicht einfordern soll, ist nur erklärbar wenn dabei das SG Bremen an Ansehen verliert.

 

 

Denn eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und ist keine üble Nachrede. Wie das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 bestätigt. Ansonsten wäre ich auch sofort bestraft worden. 

 

13.12.2010

Az.: 1320 U Js 69563/10

Die Generalstaatsanwaltschaft soll überhaupt nicht überprüft haben ob Sorgfaltspflichtverletzungen vorlagen. So hat es die BGHW mit dem Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) nachvollziehbar dokumentiert.

 

31.01.2011

Es folgt mein Schreiben vom 31.01.2011an die STA Bremen mit der Anlage in Kopie vom 30.01.2011 (8 Seiten), wem was anzulasten ist.

 

02.03.2011

Es folgt die Stellungnahme der BV Bremen vom 02.03.2011 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) und wörtlich dokumentiert: 

 

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch dazustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. 

 

Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Führsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob Strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."

 

Meine Person wurde als "gefährlich" dargestellt und es soll ggf. strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden.

 

Persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern mit mir auch in der Behörde untersagt ("Redeverbot").

 

04.03.2011

Auch von uns mal herzlichen Dank für Deine gute Arbeit.

 

 

04.03.2011

Die HV Mannheim hat erkannt, dass es sich um eine umfangreiche und

 

außergewöhnliche Unfallversicherungsangelegenheit handelt.

 

08.03.2011

Mein nächsten Schreiben an die STA Bremen mit der Anlage in Kopie vom 03.03.2011 (20 Seiten), wem was anzulasten ist.

Az.: 140 Js 7471/11 (130 U Js 69563/10)

 

03.03.2011

Es folgt die Anlage in Kopie vom 03.03.2011 (20 Seiten),

wem was anzulasten ist.

 

16.03.2011

Nun habe ich wieder einen (2.) Anwalt.

Es geht um die mögliche Wiederaufnahme der sozialgerichtlichen Gerichtsverfahren. Und es wurde um Akteneinsicht gebeten.

 

 

05.04.2011

 

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der noch folgenden Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar. 

 

 

 

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an das eigene Personal. Es besteht aber keine Aussicht auf Erfolg und Rechtsmissbrauch wird ableitbar.

 

08.03.2021  

Der Beweis ist erbracht,

10 Jahre wurde Akte zurückgehalten.

 

 

08.04.2011 -109/110-

 

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

Durch die Generalstaatsanwaltschaft Bremen sind in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW mit Bescheid vom 17.11.2009 dokumentiert. Am 08.04.2011 ist dokumentiert, der Geschäftsführer der BGHW Bremen wünscht sich eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.

 

Am 2014 habe ich erneut eine Strafanzeige gestellt. Nun war die BGHW zu einer Anzeige gedrängt und hat 5 Tage später am 02.09.2014 einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit dem Schreiben vom 26.06.2015 eingestellt. 

 

Der Durchbruch

Ich nerve die Beteiligten weil ich seit 50 Jahren Pflichtverletzungen und Manipulation aufdecke. Die Zeitungen berichten über meinen Fall seit 1968.

 

Keiner will kriminalisiert werden und sich auch nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen. Ferner hat die BGHW am 17./28.11.2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen, aber umsonst. Denn mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke sollte die BGHW aus meiner Akte entfernen. Die BGHW entfernt aber keine für mich nachteiligen Schriftstücke. Vielmehr will die BGHW mich bestrafen und hat es auch u. a. in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) dokumentiert und von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet wurde. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Ins Gefängnis, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unterm Arm.

 

Die "Stasiakte" habe ich dem Bremer Bürgermeister Herrn Andreas Bovenschulte am 08.09.2020 vorgelegt und auch seinen Senatoren. Keiner gibt eine Stellungnahme ab, wie mit der "Stasiakte" umzugehen ist. Und von der BGHW in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung durch das Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt wurde (Az.: 324 O 128/19).  

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

11.04.2011

StA sieht sich nicht in der Lage in Ermittlungen einzutreten

und ist nur erklärbar, wenn die deutsche Sozialversicherung nicht noch mehr an Ansehen verlieren soll.

 

 

26.04.2011

STA möchte darlegen welche Pflichtverletzungen gewünscht werden!

 

09.05.2011

Nach Meinung der Generalstaatsanwaltschaft soll die STA Bremen die richtige Entscheidung getroffen haben.

 

17.06.2011

Beschluss aus dem Oberlandesgericht Bremen. 

Tatsächlich gab es aber Fehler und gibt es auch weiterhin. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 zu meinem Teilerfolgen, darüber hat auch die Presse berichtet.

14.10.2011 und

05.09.2012

Es wurde der Irrtum aufrechterhalten, es gäbe keine Pflichtverletzungen. Insoweit könnte ich auch keine finanzielle Entschädigung erwarten.

 

Tatsache ist aber es kam zum finanziellen Teilerfolg im Streit um Unfallrente. Und wurde auch in der Presse bekannt.

14.10.2011 und

05.09.2012

Es wurde der Irrtum aufrechterhalten, es gäbe keine Pflichtverletzungen. Insoweit könnte ich auch keine finanzielle Entschädigung erwarten.

 

Tatsache ist aber, es kam am 19.06.2014 zum finanziellen Teilerfolg im Streit um Unfallrente. Und wurde auch in der Presse bekannt.

 

 

Az.: 694 Js 16567/12

 

06.03.2012:

Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung

 

Von mir geht keine Bedrohung aus.

 

27.03.2012:

Ermittlungen gegen meine Person wurden sofort eingestellt: 

 

25.10.2012

 

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

Auszug aus dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten):

 

 

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren. (>Klick)

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

  

22.11.2012: 

 

Meine Strafanzeige wurde mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und mit dem Schreiben am 19.11.2013 eingestellt.

 

11.12.2012

Die Anlage

10.12.2012

 

07.03.2013

Die Beteiligten haben wissentlich eine falsche Entscheidung getroffen

12.03.2013

 

14.03.2013

17.03.2013

18.03.2013

 

27.03.2013

27.03.2013

28.03.2013

 

16.04.2013

Akteneinsicht:

Mit der Gesprächsnotiz wurde schon am 16.04.2013 dokumentiert. Die BGHW erklärte sich bereit meine Vorwürfe mit mir zusammen und in der Verwaltung zu überprüfen.

Die BGHW hat es aber niemals dazu kommen lassen. Wenn die Überprüfung restlos und widerspruchslos abgelaufen ist, kann ich meine Klagen vor dem SG Bremen mit dem Az. S 2 U 9/23 und 14/23 sachgerecht begründen. Und nur so hätte das SG Bremen zur Urteilsfindung auch den wahren Tatbestand vorliegen.

 

Insoweit stelle ich den Antrag, dass die Beklagte die Vorbereitungen trifft und mit mehr als 2 Tagen veranschlagt wird. Meine Akteneinsicht wird über eine viel Zahl von Tagen anhalten. Nicht nur weil ich unter "anfallsartigen Kopfschmerzen" leide. Die BGHW verlangte schon in der Vergangenheit, dass die Polizei bei meinen Besuchsterminen anwesend sein soll, dieses wird auch von mir gewünscht.

 

 

 

 

30.04.2013

 

30.04.2013

 

02.05.2013: BGHW würde jedes Gespräch verweigern 

02.05.2013

01.05.2013

26.04.2013

 

02.05.2013

06.05.2013

08.05.2013: 

28.05.2013: Reaktion auf mein Schreiben ist untersagt. 

 

 

10.05.2013 Mein 3. Hausverbot und "Michael Kohlhaas"

 

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

 13.05.2013: Mein Schreiben an die STA Bremen

 

 16.05.2013

 

24.06.2013 ?????????

 

01.07.2013

01.07.2013

 

07.11.2013

 

 

19.11.2013

 

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

 

25.11.2013

04.12.2013

10.05.2013* muss ich geheimhalten. >Klick 

 

26.01.2014

22.01.2014

 

27.01.2014

 

03.02.2014

 

04.02.2014

 

19.06.2014

Tatsächlich gab es aber Fehler und gibt es auch weiterhin. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 zu den ersten Teilerfolgen, darüber hat auch die Presse berichtet.

 

19.06.2014

 

Meine sämtlichen Hausverbote wurden aufgehoben, waren rechtswidrig und haben die weitere Aufklärung behindert.

 

19.06.2014

 

Ein Urteil mit einer merkwürdigen Rentennachzahlung ohne Zinsbescheid erregte den Irrtum es sei zu einer Schlichtung gekommen, die sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte.

 

27.08.2014      Az.: 120 AR 46038/14

Es folgt meine Strafanzeige vom 27.08.2014.

 

Erst darauf hat die BGHW am 02.09.2014 mit einer Strafanzeige gegen meine Person reagiert. 

 

29.08.2014

 

02.09.2014 

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt. Dem hat der Anzeigeerstatter nicht widersprochen.

 

 

19.01.2015

28.01.2015

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen und wurden in 23 Punkten mit meinem Schreiben vom 28.02.2015 noch erweitert! 

"Stasiakte" (Kriegsplan") der BGHW vom 05.10.2009 liegt vor. 

 

03.03.2015 (Az.: 693 Js 10616/15)

Verfahren gegen: Herrn Justitia der BGHW (Mannheim)

21.05.2015

 

29.05.2015

 

23.06.2015

Und am 23.06.2015 wurde mit dem folgenden Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Sache Jahresarbeitsverdienst (JAV) der nächste Fehler mit einer Nachzahlung bestätigt.

 

17.08.2015

Mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen bin ich am Ende. Denn nun benötige ich einen Anwalt, den ich nicht habe.

Insoweit war die Sache damit für die Generalstaatsanwaltschaft erledigt.

 

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht und habe nicht die Bestrafung der Beteiligten im Visier.

 

Dazu im Einklang bin ich seit dem Jahre 2010 zur Mediation (Schlichtung) bereit. Jedoch das SG/LSG Bremen, die BGHW und das Landgericht Hamburg verhindern die Mediation. 

 

06.10.2016

10.10.2016 

 

S 29 U 81/16

23.09.2016 und Vermerk eine Stellungnahme;

                                                   "nein, nicht vorgesehen (28.09.2016)

20.09.2016  

S 29 U 81/16

19.10.2016 Stellungnahme nicht vorgesehen

17.10.2016 

L 14 U 104/16 

12.10.2016 nur zur Kenntnisnahme 

10.10.2016

06.06.2016

08.10.2016

22.09.2016 

 

23.02.2018

Es folgt mein Schreiben an die STA Bremen vom 23.02.2018, mit Anlagen in Kopie.

 

Es folgen die Anlagen:

05.10.2009 ("Stasiakte")

08.05.2013

 

Auch dieses Schreiben (05.10.2009) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

02.04.2016

Das Bedrohungsmanagementteam der BGHW

 

07.03.2018

Es folgt ein Bescheid der STA Bremen vom 07.03.2018

Betrug soll nach 5 Jahren verjährt sein.

 

Jedoch werde ich durch die (falsche) Rentenzahlung jeden Monat weiterhin betrogen.

Die Tat ist somit auch nicht beendet.

 

28.12.2018

Es folgt ein neuer Strafantrag

 

06.08.2019

 

Es folgt ein neuer Strafantrag

 

06.08.2019

Es folgt ein neuer Strafantrag

Akte ist unter Verschluss, wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

Quasi wie im NSA Prozess hält das Landgericht (LG) Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus meiner Akte unter Verschluss. Dazu liegt mir die Liste und der Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 vor (Az.: 324 O 128/19). Die Geheimhaltung führt dazu, dass ich mein Recht vor dem Sozialgericht Bremen nicht mehr einklagen kann, weil die Beweismittel unter Verschluss liegen. Ich muss der Geheimhaltung folgen, denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist untersagt. Wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

 

Um eine Bestrafung zu verhindern habe ich Abschriften gemacht und keine Kopie sind.

 

13.08.2019 

Es folgt die Liste  

 

Auch diese Liste hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit am  13.08.2019 festgesetzt. 

 

 

02.09.2019

Es folgt zum neuen Strafantrag die Begründung und die vielen  Beweismittel in Kopie als Anlage. "Stasiakte" vom 05.10.2009 ist auch dabei

 

09.09.2019

Es folgt zum neuen Strafantrag weiteres Beweismittel (mit Anlage)

 

20.09.2019

Ermittlungen hat die STA angeblich aufgenommen

 

02.10.2019

Nun habe ich die Beschlüsse aus dem LG Hamburg bekannt gemacht. 

Mit Anlagen in Kopie.

 

18.12.2019

24.12.2019

Ich habe bekannt gemacht, die Gerichtsakte ist angeblich nicht mehr auffindbar. Mit Anlage in Kopie Schreiben vom 18.12.2019.

 

15.01.2020

Ich bitte um die Liste über Strafanträge zu meiner Sache.

Diese Listen habe ich mit Schreiben vom 17.02.2020 erhalten.

 

18.02.2020

Bescheid der STA Bremen u. a. mit dem Hinweis die Beweismittel würden sich wiederholen und sind nichts Neues.

 

 

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