BGHW sorgt dafür, dass ich im Gefängnis antreten muss.

Die BGHW hat meinen Fall so behandelt, dass ich am 24.12.2019 in der JVA Bremen eine Ordnungsstrafe antreten musste und letztmalig am 06.09.2021 entlassen wurde. Dabei wurde ich von der Presse interviewt und über "gefährliche Wahrheiten" berichtet. 

So etwas hört man dann doch nicht alle Tage und so hat die Presse über meinen Fall auch schon öfter berichtet.

 

Ich bin kein Einzelfall wie mein Gästebuch bestätigt. Leider wurden am 06.09.2021 mehr als 1750 Einträge gelöscht. 

 

 Mein Angebot der Hilfe ist der BGHW bekannt.

 

25.04.2008

Das Antwortschreiben von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen hat offensichtlich gemacht, dass die BGHW an die Einschätzungen der Gutachter gebunden ist. Und ich möchte erreichen, dass die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt und die Rechtsstreitigkeiten zum baldigen Abschluss bringt. 

 

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Das folgende Beweismittel dokumentiert, die BGHW hat erkannt, ich werde "weitermachen". Damit haben die Beteiligten ein "Problem" und wie folgt beseitigen wollen. 

 

07.01.2009, 17.11.2009, 28.11.2009 und 28.12.2009

 

In meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) haben die Beamten der BGHW am 18.12.2009 u. a. dokumentiert:

 

"Wir haben Herrn Neumann mitgeteilt, dass wir seine Schreiben nicht mehr beantworten." 

 

Die Beamten haben also die Ermittlungen eingestellt und folgen nicht mehr dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X), weil sie dabei eine "kriminelle Vereinigung" in der BGHW und am Sozialgericht Bremen aufdecken würden und dafür liegen die Beweismittel vor.

 

05.10.2009

BGHW will zum Thema Neumann keine Aufklärung vornehmen.

17./28.11.2009

Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen erwarten den Auftritt mit einer Waffe.

28.12.2009

BGHW ist von dem Thema Neumann genervt.

BGHW kommt keinen Schritt weiter.

Meine Schreiben wurden als "Müll" bezeichnet.

Mein Hausverbot wurde diskutiert. 

Meine Schreiben sollen nicht mehr beantwortet werden.

18.01.2010

Die Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen erhalten "Redeverbot" und mir wurde rechtswidriges Hausverbot erteilt.

 

Die BGHW hat schon am 01.09.2010 erkannt, so kann es nicht weitergehen und wollte 7 Schlichtungen (Mediation). Jedoch das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine Klagen mit unrichtigen Urteilen abgewiesen.

01.09.2010

Beklagten ist unklar, wie es weiter gehen soll und möchte darüber vom SG die Information wie es weitergehen soll.

 

Es wäre besser gewesen wenn die Beklagte mich gefragt hätte. Denn ich bin mit einer Mediation einverstanden und die Sache wäre vom Tisch gewesen.

 

Sozialgericht (SG) Bremen will (falsch) Urteile und keine Mediation

So wurde schon die 1. mögliche Mediation vom SG verhindert

 

13.04.2011 

BGHW dokumentiert:

Mein Fall bereitet so viel Arbeit und es gibt weitere Fälle.

 

14.10.2011

Baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten im gemeinsamer Interesse 

 

05.09.2012

Vorsitzende der Geschäftsführung findet keine Pflichtverletzungen

01.03.2012

 

Mein Schreiben an den Polizeipräsidenten Bremen

 

Als Anlage:

05.10.2009, interne Stellungnahme der BGHW in Bremen und E-Mail vom 17./28.11.2009

 

Das interne Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten), 

hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung aufgenommen.

 

Anlage

05.10.2009, interne Stellungnahme der BGHW in Bremen und E-Mail vom 17./28.11.2009

 

08.09.2020

"Hilferuf aus dem Viertel" und mein Hilferuf.

Als Anlage in Kopie: Die interne Stellungnahme der BGHW in Bremen vom 05.10.2009. 

 

Anlagen:

05.10.2009, interne Stellungnahme der BGHW in Bremen, wurde am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgeschrieben. 

03.06.2020, Schreiben an das LG Hamburg

24.06.2020, Schreiben an das LG Hamburg

07.09.2020, mein Schreiben an das LG Hamburg

05.10.2009 Az.: E207/09

Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist untersagt.

Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. 

 

Anlage:

05.10.2009

 

Anlage:

03.06.2020

 

Anlage:

24.06.2020

 

Anlage:

07.09.2020

 

21.09.2020

Freie Meinungsäußerung & Glück auf den Weg!

 

Dieses Schreiben hat der Bürgermeister mit seiner Unterschrift gesichtet aber nicht beantwortet.

Anlagen :

18.09.2020, mein Schriftsatz

19.09.2020, Sonderdruck, Weser-Kurier

 

05.03.2021

Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Willkommen auf meiner Webseite ist insbesondere auch der Bürgermeister von Bremen Herr Andreas Bovenschulte und möge in meiner Sache bitte Flagge zeigen.

 

Die Sache im chronologischen Ablauf:

 

 

 

09.06.2021

 

Senatorin für Justiz und Verfassung

30.06.2021

Es folgt die (unvollständige) Antwort.

 

19.07.2021

13.09.2021

Senatskanzlei antwortet dem Petitionsausschuss unvollständig.

Mit der E-Mail vom 13.09.2021 habe ich die Stellungnahme aus der Senatskanzlei vom 19.07.2021 erhalten. Wo aber ist das Geheimdokument vom 05.10.2009 (drei Seiten) geblieben?

Auf diese Antwort warte ich bis dato. Dazu im Einklang folgt mein Schreiben vom 14.09.2021 an den Petitionsausschuss.

 

14.09.2021

15.09.2021

Meine Schreiben an den Petitionsausschuss.

Wo dieses Geheimdokument vom 05.10.2009 (drei Seiten) geblieben ist muss geklärt werden. Denn ich werde von einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder bis zu zwei Jahren Gefängnis, wenn das Geheimdokument an die Öffentlichkeit kommt. Und das Kopieren ist auch untersagt. Dieses Geheimdokument löst bei mir psychosomatische Belastungsstörungen aus. Und ist kein Hilferuf aus dem Viertel sondern mein "Hilferuf" an den Bürgermeister und seinem Senat.

 

 

30.12.2021

30.12.2021

 

23.02.2022

So einen Vorgang, habe ich am 23.02.2022 #271  in meinem Gästebuch gehabt, es könnte ein "Wiederholungstäter" sein.

Die Eintragung vom 23.Februar 2022 08:25 ist nicht von Mazi! 

Es gab damals keiner Rufmord und es gibt auch jetzt keinen Rufmord auf meiner Webseite, weil ich so etwas auf keinem Fall dulde.

 

Dieses werde ich dem Bürgermeister noch mitteilen. 

03.06.2022 18:14

Ist die folgende Eintragung vom Bürgermeister!?

Oder ist die Eintragung vom "Wiederholungstäter"

 

03.06.2022 23:26

Folgt der BGM dem Wunsch der Öffentlichkeit?