3
Es folgt die 3. Unterseite zum Stromunfall am 20.03.2001
und dokumentiert, raffiniert eingefädelten Prozessbetrug.
29.07.2024
Rechtswidriges Verweigern meiner möglichen Unfallrente, habe ich der BGHW gemeldet.
Auf dem Foto ist der damalige Geschäftsführer der BGHW Bremen abgelichtet und hat mit dem folgenden Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das falsche Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist sogleich mit dem ausgefertigtem Urteil vom 18.12.2008 auf der 4. Seite widersprochen.
13.02.2012
BG ETEM will mein Schreiben nicht beantworten
BG ETEM hat am 02.03.2012 erklärt mein Schreiben vom 13.02.2012 wird nicht beantwortet.
Insoweit ist die Untätigkeit dokumentiert.
13.02.2012
02.03.2012
10.03.2020
Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar.
M.M. ist das SG Bremen befangen.
In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:
"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."
Vor diesem Hintergrund wird meine Webseite erweitert und die mir in Kopie vorliegenden Beweismittel aus der erwähnten Gerichtsakte werden für das Gericht und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
29.07.2024
Rechtswidriges Verweigern meiner möglichen Unfallrente, habe ich der BGHW gemeldet.
*
11.10.2006 (Bl.351)
10.10.2006 (Bl.352/3)
10.10.2006 (Bl.355-363)
Es folgt das Urteil aus dem SG Bremen S 18 U 94/09
22.11.2006
Der Ablehnungsgrund
05.12.2006 (Bl.366/7)
Die Berufung
Gericht & Beklagte haben die angebotene Amtshilfe nicht angenommen
19.06.2007
25.06.2007
25.06.2007
BGHW kennt sich mit Stromunfällen nicht aus und lässt es zu keiner angebotenen Amtshilfe durch den Mediziner der BG ETEM und sich mit Stromunfällen auskennt.
28.07.2008
Kein Ablehnungsgrund und Gutachten als Anlage
09.07.2008
Anlage
21.07.2008
Anlage Gutachten
Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem Standard.
Insoweit war der Richter [11-15] auch nicht berechtigt eine Aussage zu machen. Und tatsächlich zu einem falschen Urteil im Sinne der Beklagten geführt hat. Und bis dato hat kein Gericht den Fehler und die Folgen beseitigt.
Und nur weil ich in der Medizintechnik mit der Reparatur von EKG-Geräten zu tun hatte, ist mir die merkwürdige Auffassung des Gerichts aufgefallen. Und habe dazu im Einklang, erfolgreich die Sachverständigen eingeschaltet.
10.07.2008
Anlage: Widerspruchsbescheid Versorgungsamt Herz GdB 10
23.12.2008
15.04.2009
Meine Vorwürfe
Was sagt die BG ETEM dazu?
Wörtlich schreibt die Geschäftsführung der BG ETEM am 07.05.2009: Ich weise diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück und fordere Sie auf, derartige Unterstellungen und Äußerungen künftig zu unterlassen.
Die BG ETEM ist nämlich aktiv in meinem Fall verwickelt, denn der Mitarbeiter [10-2] hat in seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) behauptet die Beklagte (BGHW vormals GroLa BG) habe die BG ETEM zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt. Und diesen Begutachtungsauftrag hätte die BG ETEM mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) erledigt.
Mit dieser Stellungnahme und dem weiteren Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) - beachte auch die Gesprächsnotiz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.263) - hat die Beklagte und das SG Bremen in den damals laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtgutachter eingegriffen.
In meinem Fall ist das Sozialgericht Bremen aktiv verwickelt >Klick
07.05.2009 (Bl.771/3)
Stellungnahme aus der Geschäftsführung der BG ETEM
Mit dieser Stellungnahme und dem weiteren Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) - beachte auch die Gesprächsnotiz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.263) - hat die Beklagte und das SG Bremen in den damals laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtgutachter eingegriffen.
26.08.2009
Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf.
01.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen
Anlagen
28.02.2005
18.11.2004
18.11.2004
18.11.2004
11.11.2009
18.12.2009
30.01.2012
Geschäftsführung der BGHW hat die Unwahrheit behauptet:
Die Stellungnahme vom 29.08.2005 (Bl.174 der Akte) sei für die Entscheidung des Sozialgerichts ohne Belang.
Wahrhaftig ist die Stellungnahme vom 29.08.2005 aber als Tatbestand in dem Urteil vom 18.12.2008 zur Urteilsfindung dokumentiert.
Diese Sache wird noch weiter bearbeitet 14.01.2024
Startseite Sozialgericht Bremen >Klick
10.03.2020
Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar.
M.M. ist das SG Bremen befangen.
In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:
"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."
Vor diesem Hintergrund wird meine Webseite erweitert und die mir in Kopie vorliegenden Beweismittel aus der erwähnten Gerichtsakte werden für das Gericht und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Aus meinem Gästebuch kopiert:
Tatsächlich hat die BG ETEM aber später eingestanden, zu meinem einen Begutachtungsauftrag zum Ursachenzusammenhang zwischen meinem konkreten Stromunfall vom 20.03.2001 habe die BG ETEM nicht erhalten.
Siehe Schreiben vom 07.05.2009 der BG ETEM.
Damit ist sogleich dokumentiert, die BGHW hat am 18.12.2009 (Bl.751) einen unrichtigen Widerspruchsbescheid erlassen. Denn die BGHW hat wörtliche behauptet:
"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 der Verwaltungsakte vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."
Und wurde sogleich mit der Stellungnahme der BG ETEM vom 07.05.2009 Widersprochen.
Auf Blatt 174 befindet sich nur eine allgemeine Stellungnahme und sich nicht auf meinen Fall bezieht. So geblendet kam das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 zu der falschen Tatsachenfeststellung, mein Vorhofflimmern (VHF) hätte schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Und das Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 18.12.2008 hat glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Aber das unrichtige Gerichtsgutachten wurde nicht aus der Akte entfernt. Und konnte auch am 10.03.2020 nicht mehr aus der Gerichtsakte entfernt werden, denn die Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar.
Denn von der BG ETEM in Köln wurde Irrtum erregendes Beweismittel angefertigt und von der Beklagten mit krimineller Raffinesse, gut getimt und hinter meinem Rücken in den am 15.02.2005 laufenden Begutachtungsprozess eingebracht.
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 13:11)
#203
Es ist nicht ein Gedankenspiel, dass Sie sich oder das LSG oder das Bundesverfassungsgericht oder das Grundgesetz sich ausgedacht haben. Es sind schlechthin die guten Sitten, die eingehalten werden müssen.
Es ist nur berechtigt eine Aussage zu machen, der sich zuvor sachkundig gemacht hat. Wer nach diesem Prinzip nicht handelt, der kann zur Sache nichts beitragen.
Wenn Richter anhand unvollständiger Sachlage urteilen, dann ist das ebenso.