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Und hier Prozessdelikt! >Schreiben vom 26.08.2009 

 

 

Das Kartenhaus der Merkwürdigkeiten stürzt ein: In der Stromunfallsache liegt dazu der Notarztbericht vom 06.02.2001 und das Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 vor. Und in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 liegt der Chefarztbericht vom 13.02.2011 vor. Gewollt oder ungewollt die Beklagte (BGHW) und Gerichte haben unrichtige Entscheidungen getroffen. Dazu haben sie unrichtige Beweismittel anfertigen lassen, womit sich die Beklagte von Anfang an finanzielle Vorteile verschaffen konnte. Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.

20.03.2001

Stromunfall im Med. Techn. Notdienst.

Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. 

 

Das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 ist auf der falschen Tatsachengrundlage ergangen, mein Herz habe schon vor dem Unfalltag unter Vorhofflimmern zu leiden gehabt. Und es würde keinen zeitnahen Vorbefund geben.

 

Dem Gericht konnte danach aber mit dem Gutachten vom 21.07.2008 und dem Vorbefund vom 06.02.2001 glaubhaft gemacht werden, mein Herz war bis zum Unfalltag den 20.03.2001 frei von Vorhofflimmern.

Dieser Tatbestand wurde bis dato keinem Sachverständigen bekannt gemacht.

 

Dem LSG und der Beklagten ist die Tatsache bekannt, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Und alle Gutachten, die davon ausgehen mein Herz habe schon vor dem Unfalltag unter VHF zu leiden gehabt sind falsch und müssen falsch sein.

 

Keiner will die Wahrheit sagen, dass das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 falsch ist.

 

 

So ist es auch in dem Urteil vom 18.12.2008 dokumentiert, zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Aber das Gericht ist vollumfänglich dem falschen Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 gefolgt. 

 

Vorbefund vom 06.02.2001

 

29.08.2003 (Bl.174): Ist nur eine allg. Stellungnahme

und ist nicht das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall

Und diese Stellungnahme hat auch keinen Platz im Tatbestand für das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008. Insoweit ist auch zu einem Falschurteil gekommen.

 

27.04.2004

Das Gericht hat nicht dafür gesorgt, dass die BGHW in dem Bescheid vom 27.04.2004 einen Gesundheitsschaden eingetragen hat und meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt hat.

 

Das Schreiben bzw. den Bescheid vom 27.04.2004 darf ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen. Insoweit folgt nun der   

 

Widerspruchsbescheid vom 26.05.2004. 

18.11.2004 (Bl.264)

18.11.2004 (Bl.263)

Der Schriftsatz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.264) mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2004 (Bl.263) als Anlage in Kopie waren in der Gerichtsakte angekommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beklagte (BGHW) ist offensichtlich "Herr des Verfahrens" und hat mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270/Rs.?) die Entscheidung getroffen, wann das Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl.266) in den Prozess eingebracht wird. Und den Irrtum erregt, dass Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle habe einen Begutachtungsauftrag zu meinen Fall von der Beklagten erhalten und sei mit der Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) erledigt worden.

 

Tatsächlich gab es keinen Begutachtungsauftrag und ich wurde auch nicht von der Beklagten darüber informiert, dass es zu einer Begutachtung im Rahmen von § 200 SGB VII kommen soll. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme vom 29.08.2003 wertlos und ist nicht zur Urteilsfindung verwertbar.

 

Mit einem Vermerk erregt die BGHW in der Behördenakte den Irrtum, das Schriftstück vom 18.11.2004 (Bl.266) wird nicht in den Gerichtsprozess eingebracht. Wahrhaftig hat das Gericht aber das Schriftstück vom 18.11.2004 mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 als Anlage in Kopie erhalten und ihren Vermerk hat die Beklagte entfernt. Und wurde vom Gericht zur Urteilfindung verwertet.

 

 Hier sind Experten der BGHW und BG ETEM am Wirken.

 

18.11.2004

Das perfekte Timing

Mit dem Vermerk; "Kopie an SG nicht erforderlich" hat die Beklagte (BGHW) das für mich nachteilige Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) auf ein Abstellgleis gebracht. Danach wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 ohne einen Vermerk und ohne Aktennummer mit dem Schriftsatz der Beklagten am 28.02.2005 in den Prozess eingebracht.

 

Nun wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 von dem SG Bremen aufgegriffen und an den Gerichtsgutachter weitergeleitet.

 

Über diese Maßnahme wurden mein Anwalt und ich erst auf Nachfrage vom 26.08.2009 (Bl.713/17) und 04.09.2009 (Bl.699/03) durch das SG Bremen informiert.

 

Von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. war erkannt, die Beteiligten - also das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

 Auch in meiner Sache sind Experten der BGHW und BG ETEM am Wirken.

 

Das perfekte Timing

Mit dem Vermerk; "Kopie an SG nicht erforderlich" hat die Beklagte (BGHW) das für mich nachteilige Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) auf ein Abstellgleis gebracht. Danach wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 ohne einen Vermerk und ohne Aktennummer mit dem Schriftsatz der Beklagten am 28.02.2005 in den Prozess eingebracht.

 

Nun wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 von dem SG Bremen aufgegriffen, aber nicht an den Kläger weitergeleitet.

 

Über diese Maßnahme wurden mein Anwalt und ich erst auf Nachfrage vom 26.08.2009 und 04.09.2009 durch das SG Bremen informiert.

 

Von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. war erkannt, die Beteiligten - also das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

18.11.2004 (Bl.266)

Mit dem Vermerk:

 

"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263)"

 

wurde das Schriftstück v. 18.11.2004 (Bl.266) mit "krimineller Energie"  in der Behördenakte abgelegt und vorgetäuscht, das SG wird keine Kopie in dem laufenden Prozess (Az.: S 18 U 94/09) erhalten. So wurde in der Behördenakte die Lüge verbreitet: 

 

"seitens der Großhandels- und Lagerei - Berufsgenossen (GroLa BG) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt." 

 

 

15.02.2005

Merkwürdige Beweisanordnung aus dem SG Bremen 

  

28.02.2005:

Die Beklagte ist nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt

und hat dem Gericht ein Irrtum erregendes Beweismittel vorgelegt.   

 

28.05.2005 (G25)

18.11.2004 (G27)

18.11.2004 (Bl.266)

Es folgt ein gut getimter und mit "krimineller Energie" erzeugter Irrtum. Denn Tatsächlich hat die Beklagte (BGHW) mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Gerichtsakte Bl.25) das Schriftstück vom 18.11.2004 (G27) als Anlage in Kopie übersandt. Und konnte noch in den Begutachtungsprozess eingebracht werden. Und dazu wurde auch der Vermerk auf Bl.266 beseitigt. 

 

"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263)"  

 

Zwischen Bemerkung:

26.08.2009

26.08.2009 (713)

01.09.2009 (714)

Mein Anwalt hat die Aufklärung von "Merkwürdigkeiten" erfolgreich mit dem Schriftsatz vom 26.08.2009 beim SG Bremen eingeleitet und wurde mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen v. 01.09.2009 abgeschlossen. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben, denn den Prozessbetrug konnte ich nicht glauben, ist aber bestätigt worden.

Anlagen

G25 = Bl.715, das Kopieren ist mir Untersagt >Klick 

G26 = Bl.716

G27 = Bl.717

Gerichtsgutachten LDW 

03.05.2005

10.10.2006

Es folgt das Urteil aus dem SG Bremen S 18 U 94/09

 

14.04.2008

Es folgt mein Schreiben an die BGHW

 

21.07.2008

Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem Standard.

Insoweit war der Richter [11-15] auch nicht berechtigt eine Aussage zu machen. Und tatsächlich zu einem falschen Urteil im Sinne der Beklagten geführt hat. Und bis dato hat kein Gericht den Fehler und die Folgen beseitigt.

 

Und nur weil ich in der Medizintechnik mit der Reparatur von EKG-Geräten zu tun hatte, ist mir die merkwürdige Auffassung des Gerichts aufgefallen. Und habe dazu im Einklang, erfolgreich die Sachverständigen eingeschaltet.

 

 

Aus meinem Gästebuch kopiert:

   
Kommentare: 207
  • #207#207

Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 13:11)

 

#203
Es ist nicht ein Gedankenspiel, dass Sie sich oder das LSG oder das Bundesverfassungsgericht oder das Grundgesetz sich ausgedacht haben. Es sind schlechthin die guten Sitten, die eingehalten werden müssen.

Es ist nur berechtigt eine Aussage zu machen, der sich zuvor sachkundig gemacht hat. Wer nach diesem Prinzip nicht handelt, der kann zur Sache nichts beitragen.

Wenn Richter anhand unvollständiger Sachlage urteilen, dann ist das ebenso.

 

18.12.2008

Urteil aus dem LSG Bremen:

 

Das Gericht hat nicht dafür gesorgt, dass die BGHW in dem Bescheid vom 27.04.2004 einen Gesundheitsschaden eingetragen hat und meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt hat.

 

Das Schreiben bzw. den Bescheid darf ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen.   

 

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen zuständig. In meinem Fall ist auch die Hauptverwaltung (HV) Mannheim verwickelt.

 

Ich habe Manipulation aufgedeckt, womit die BGHW (vormals GroLa BG) von Anfang an meine sachgerechte Unfallrente verhindert. Und wie die Beteiligten dabei vorgegangen sind habe ich auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit mit meiner Akte zugänglich gemacht.

 

Mit meinen Verfahren bin ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert und die Revision hat das BSG Kassel nicht zu gelassen.

In der mündlichen Verhandlung hat der Richter auf Manipulation hingewiesen aber nicht weiter aufgeklärt. Danach vielen mir weitere Merkwürdigkeiten auf, die ich mit meinem Schreiben vom 30.07.2009 meinem Anwalt Dr. jur. gemeldet habe. 

Urteil aus dem LSG Bremen 

18.12.2008

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder. 

 

07.01.2009

Aktenmanipulation:

Meine Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 06.01.2009 zu dem Ergebnis:

 

Herr Neumann wird weitermachen" wahrscheinlich.

Mein Telefonat vom 06.01.2009 hat zu dem folgenden Schreiben geführt.

 

07.01.2009

Aktenmanipulation:

 

Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Mein Telefonat vom 06.01.2009 hat zu meinem folgenden Schreiben vom 07.01.2009  geführt.

 

07.05.2009

Geschäftsführer der BG ETEM (vormals BG ETE) klärt auf.

Darüber hat auch der Weser-Kurier berichtet.

Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

 

08.06.2009

habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

 

Tatsächlich hat der Bearbeiter [18] aber auch meine Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 weiter bearbeitet.  

 

 

21.07.2009

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

30.07.2009 

Mir fallen "Merkwürdigkeiten" und böswillige Unterstellungen auf.

 

06.08.2009

26.08.2009

Die Gerichtsakte wurde geöffnet in der Stromunfallsache:   

 

Denn mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] konnte mit seinem Schriftsatz vom 26.08.2009 Prozessdelikt beim SG Bremen aufdecken und ist mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 bestätigt. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben und mit Schreiben vom 07.09.2009 Bl.700 kam aus dem SG Bremen die Bestätigung, hier liegt Prozessdelikt vor.

 

 

Manipulation und Prozessdelikt, dafür gab es kein rechtliches Gehör und ist mit dem Bericht über die Vertretung der Beklagten vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar dokumentiert.

 

 

Weiter kam es zwischen der Beklagten und dem Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 12.07.2005 (Bl.311/2) wie folgt zur Lagebesprechung:

 

"Zum Schreiben des Klägers vom 17.06.2005 wird unaufgefordert angemerkt, dass der am 08.06.2005 nachträglich vom Notarzt auf seinen seinerzeitigen Bericht vom 06.02.2001 gefertigte Vermerk nicht geeignet ist, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."

 

 

Dieser Auffassung ist das SG Bremen in dem Urteil vom 10.10.2006 gefolgt und war/ist ein ausschlaggebender Fehler. Und konnte mit dem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008 dokumentieren, das SG Bremen hat den ausschlaggebenden Vorbefund vom 06.02.2001 zu unrecht als nicht verwertbar erkannt. Mit dem der ausschlaggebende Beweis erbracht wurde, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.

 

26.08.2009

26.08.2009 

01.09.2009

Prozessdelikt dokumentiert mein Anwalt

so ist es mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Mein Anwalt hat die Aufklärung von "Merkwürdigkeiten" erfolgreich mit dem Schriftsatz vom 26.08.2009 beim SG Bremen eingeleitet und wurde mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 abgeschlossen. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben, denn den Prozessbetrug konnte ich nicht glauben, ist aber bestätigt worden.

 

04.09.2009

Ich zementierte Prozessdelikt und konnte es nicht glauben.

 

07.09.2009 (Bl.700 ff.)

Prozessdelikt habe ich zementiert,

mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009. 

Und die für mich nachteilige Gesprächsnotiz vom 18.11.2004 hat die Beklagte ebenfalls dem Gericht vorgelegt und wurde auch in dem Begutachtungsprozess zu meinem Nachteil verwertet.

 

Anlagen

18.11.2004 (Bl. 701)

18.11.2004 (Bl. 702) Gesprächsnotiz angefertigt von der Beklagten

24.11.2009 (Bl. 703)

 

21.07.2009

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 ist nachvollziehbar dokumentiert, die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat die Unwahrheit behauptet, die weitere Bearbeitung meiner Fälle wird nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt. Und der Aktenvermerk wurde unter der Listennummer 28 + 29 zur Geheimhaltung festgesetzt.

 

05.10.2009

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 ist nachvollziehbar dokumentiert, die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat die Unwahrheit behauptet, die weitere Bearbeitung meiner Fälle wird nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt. Wahrhaftig hat der Bearbeiter [18] aber noch mein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) abgearbeitet. Und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.

 

Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".

 

Dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung mit 45 Schriftstücken der BGHW unter der Listennummer (21) aufgenommen. 

 

18.10.2010

Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6], sollte aufklären:

Warum er sich nicht zu meinem Fall geäußert hat, als er von der Presse befragt wurde.

 

24.12.2011

 

30.01.2012

Auf dem Foto ist der damalige Geschäftsführer [8-1] der BGHW Bremen abgelichtet  und hat mit dem folgenden Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das (falsche) Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist sogleich mit dem ausgefertigtem Urteil vom 18.12.2008 auf der 4. Seite widersprochen. 

 

Dieses Antwortschreiben (30.01.2012) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung mit 45 Schriftstücken der BGHW unter der Listennummer (5) aufgenommen.

 

Hinweis:

Herr [8-1] ist im Ruhestand und Ehrenmitglied im WEISSER RING. Mehr dazu mit einem Klick. Dazu im Einklang gibt es ein Interview vom 04.04.2023 und einen Zeitungsbericht vom 06.07.2023. 

 

15.03.2022

Mein folgendes Schreiben vom 15.03.2022 hat mein neuer Anwalt [4-6] an die Bezirksverwaltung (BV) Bremen der BGHW weitergeleitet. 

 

25.03.2022

Dem folgte das Antwortschreiben der BGHW vom 25.03.2022.

Damit ist die Tatsache dokumentiert, die Beklagte hat mit keinem Wort auf meinen schwerwiegenden Vorwurf einer möglichen Falschaussage vor dem Landgericht (LG) Hamburg reagiert. Und zementiert, mein Vorwurf ist berechtigt. 

  

Beklagte BGHW hält die (vollständige) Akte zurück 

Meine Webseite muss ich immer wieder ändern, weil ich von der BGHW unbekannte Akten erhalte. Und damit wird nachvollziehbar, die Beklagte hat den Gutachtern und Gerichten keine (vollständige) Akte zur Urteilsfindung vorgelegt. 

 

25.03.2022

Meldung an die Spitze der BGHW, so einfach geht das nicht...

Denn schon am 30.07.2009 ist es der BGHW nicht gelungen eine Akte unsichtbar zu machen. Und wird der BGHW auch nicht mit dem jetzt am 25.03.2022 vorgelegten wörtlichen Antwortschreiben gelingen: 

 

"Der Vorwurf, dass die von uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer. Aus Sicht des Unterzeichners ist dieser Vorwurf jedoch tatsächlich nicht begründet."

 

Nach mehr als 12 Jahren ist "High Noon". Nun ist die Zeit gekommen und ich werde ggf. mit meinem Anwalt in der Behörde erscheinen und beweisen das Akten verschwunden sind die Manipulation und Prozessdelikt dokumentieren, für die sich die Beteiligten nicht rechtfertigen wollen und dazu im Einklang hat die "kriminelle Vereinigung" alle Hebel in Bewegung gesetzt.  

 

45 Geheimunterlagen der BGHW liegen mir greifbar vor. 

IVSS - BGHW

 

International engagiert – die BGHW und die IVSS

Wir bringen unser Expertenwissen auch international ein, weil wir davon überzeugt sind, dass in Zeiten globaler Märkte Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weltweit harmonisiert  gestaltet werden müssen. Vorstand und Geschäftsführung der BGHW haben deshalb die Gründung der internationalen Sektion für Prävention im Handel bei der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) angestoßen. Was hat uns dazu veranlasst?

 

 

Richter haben im Sinne der Beklagten eine unrichtige Auffassung 

Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen (3 Stunden) hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde mit dem Vermerk vom 31.08.2009 (Bl. 588 AU 2001 u. Bl. 1560 AU 1968) eine Absage erteilt.

 

Der Vermerk wurde von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 aufgenommen. Und erregt den Irrtum, mein Wunsch wäre schon einmal erfüllt worden.  

  

Danach konnte mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken.  

 

So hat ein Mitarbeiter der BG ETEM für die BGHW (vormals GroLa BG) Irrtum erregende Beweismittel angefertigt für den damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04).

Und hat die falsche Tatsache behauptet, die BG ETEM habe von der BGHW einen Begutachtungsauftrag erhalten und wäre mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 abgearbeitet worden. 

 

Schon im November 2009 hätte die Öffentlichkeit von dem mutmaßlichem Betrug erfahren können. Aber leider hatte die Presse damals noch nicht über meinen Fall berichtet. >Klick  

 

Aktenmanipulation:

Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinen Anwalt Dr. jur. verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 07.01.2009 zu dem Ergebnis:

 

Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

 

Am 08.06.2009 habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

 

Tatsächlich wurde der Bearbeiter [18] aber weiter auch in meiner Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 gesichtet.   

 

13.02.2012  

BG ETEM will mein Schreiben nicht beantworten

BG ETEM hat am 02.03.2012 erklärt mein Schreiben vom 13.02.2012 wird nicht beantwortet.

Insoweit ist die Untätigkeit dokumentiert.

   

13.02.2012

02.03.2012