Nach der Zahlung des Bistums Essen von 45.000 Euro befindet der Richter, dass dies genug sei.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bistum-essen-gericht-lehnt-h%C3%B6heres-schmerzensgeld-f%C3%BCr-missbrauchsopfer-ab/ar-AA1DC7i0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=87942a5e7aa64ae3b6d335742b91db05&ei=24
Damit ist offengelegt, dass einmal den Bürger nicht vor einem Missbrauch schützt und die Zahlung des Bistums Essen absurd ist. Nur der Richter ist davon überzeugt, dass dies ausreichend bemessen
ist.
Es liegt nahe, dass der Richter sld Amtsträger nicht nach dem Gesetz und Recht gehandelt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).
#3757
Mazi(Freitag, 25 April 2025 08:55)
Interessant, wie es in der Justiz intern zugehen soll!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justiz-lg-hannover-99kls3/25-korruption-staatsanwalt-kokain-mafia-prozess
Wir brauchen uns wahrlich nicht über die interpretierte Demokratie und den praktizierten Rechtsstaat zu streiten. Jedem Bürger muss klar sein, dass die Exekutive und die Judikative uns unter dem
falschen Verständnis des Grundgesetzes „ein Knopf ans Ohr genäht“ hat.
Es geht wiederum um besagte Sozialgerichtsbarkeit, die tatsächliche Finanzierung des Urkrainekrieges, die widersprüchlichen Angaben der verantwortlichen GRÜNEN-Politiker, deren Strafanzeigen und
nicht zuletzt der Aussagen in diesem Gerichtsverfahren. Wir verweisen hier vollkommen unterschiedliche Themen mit gleichem Hintergrund.
Es fällt mir zugeben schwer oder unmöglich, dessen Legitimation im Grundgesetz zu finden.
Aber nichts ist so einfach, wie die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Weisungen unabhängiger Richter oder dem ihnen vorgesetzten Bundesverfassungsgericht verstoßen und
vorgeben, Amtshandlungen zu vollziehen.
Man muss sich nur vorstellen, dass Richter/Amtsträger gegen das Grundgesetz tätig sind, aber erklären, dass sie Amtshandlungen/Staatsmacht vornehmen/ausüben und dabei durch tragen von Amtskleidung
Amtsausübung vortäuschen. Die Züge der Nazis treten m.E. offensichtlich zu Tage.
Nicht nur wird uns seitens der Richter der Sizialgerichtsbarkeit ein Märchen aufgetischt, sondern auch in völlig verschiedenen Branchen werden uns Märchen erzählt. Das Friedrich Merz vor der
Bundestagswahl uns das Gegenteil von dem erzählt, was er anschließend nach der Wahl in Taten umsetzt, dass erkannten wir als "Wahlkampfgetöse" und haben ihn trotzdem gewählt.
Nun wird aber bekannt, dass "die da oben" scheinbar machen was sie wollen und sich nicht von einem "Donald Trump" abgrenzen, muss doch uns alle misstrauisch machen.
#3755
Mazi(Donnerstag, 24 April 2025 13:55)
Das sicherste unsere Demokratie zu ruinieren erscheint mir darin zu liegen, das Grundgesetz analog der Nazis nicht umzusetzen.
#3754
Mazi(Donnerstag, 24 April 2025 11:10)
Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden!
Da die Justiz nicht unbeteiligt am Aufstieg der Nazis unbeteiligt war und als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird, ist es nicht gerechtfertigt, dass sie auch in der Bundesrepublik Deutschland
unüberwacht blieb. Der Gedankengang, dass das Grundgesetz dies erlaube, ist m.E. mit der Nicht-Ausübung der Amtsaufgabe nicht vereinbar.
Die Amtsausübung von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit und die Nichtachtung des ihnen vorgesetzten Gerichts, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes sind nicht
hinnehmbar. Strafverschärfend ist zudem, dass sie während der Mitteilung ihres „Gerichtsbeschlusses“ Dienstkleidung getragen haben. Sie haben damit nicht unerheblichen Schaden in der Bundesrepublik
Deutschland angerichtet. M.E. ist es ungebührlich aber regelmäßig Staatsgewalt von Amtsträgern ausüben zu lassen, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es ist m.E. nicht vertretbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, als Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen, aber erklären, dass sie als Amtsträger die Sozialgerichtsbarkeit als Institution
vertreten. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Urteile der Verwaltungsgerichte in Frankfurt (Oder) und Lüneburg zu überprüfen.
Strafverschärfend ist zu berücksichtigen, dass die Justiz als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird.
Das ist zu korrigieren und Täter tatsächlich zu verfolgen, anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.
M.E. hat dies mit rückwirkender Wirksamkeit zu erfolgen. Die Pensionsansprüche dieser Amtsträger ist um die Nicht-Wahrnung ihrer Amtsaufgaben zu kürzen. Die Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen
sind sicherzustellen.
Tatsache ist, dass das Volk die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählten, die ihre Amtsaufgabe aber dennoch nicht wahrnehmen und die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen.
Unter diesem Gesichtspunkt ist fraglich, wie „alle Macht vom Volk“ wahrgenommen werden soll, wenn „ihre“ Abgeordneten diese Aufgabe nicht ausüben.
Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden.
#3753
Mazi(Mittwoch, 23 April 2025 10:08)
Die Justiz war keinesfalls an dem Aufstieg der Nazis unbeteiligt! Die Justiz heute weiterhin unüberwacht zu lassen, ist aufgrund ihrer Vergangenheit keineswegs zu rechtfertigen.
Ich erinnere an den Artikel beim Beck-Verlag:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/thueringen-1930-justiz-nazis-stoppen-wilhelm-frick?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
#3752
Mazi(Mittwoch, 23 April 2025 09:49)
Statt sich auf einen ehemaligen Vertreter der Exekutive, Peer Steinbrück, zu beziehen, erscheint mir die Bezugnahme eines ehemaligen Präsidenten einer Justizbehörde auf ein Gesetz
sachlogischer/angemessener zu sein.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Wenn ein Richter die Angemessenheit seiner Entscheidung nicht zur Auslegung der Gesetze passt, dann hat er die Berufung zuzulassen. Mehr Entscheidungsfreiheit hat er nach dem Grundgesetz nicht!
#3751
Mazi(Mittwoch, 23 April 2025 09:35)
Vieles spricht dafür, eine Justiz, die Gesetz und Recht nicht folgt, in Gänze abzuschaffen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/jura-jobs-berufsbild-justizfachangestellte-justizfachwirt-verwaltung-geschaeftsstelle-gerichte
In der Tat erscheint es unsinnig von einer Justiz zu sprechen, wenn sie sich ohnehin nicht an Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hält. Ihr eine dritte Staatsgewalt im Grundgesetz
nachzusagen, wo sie sich ausgerechnet an die darin erstellten Regeln nicht hält, erscheint zudem grotesk. Es wird nicht deutlich, dass sich eine Justiz von den "Reichsbürgern" unterscheiden würde. Im
Klartext entscheidet derzeit eine Justiz über ein ihr befreundetes Lager. Offensichtlich soll es in diesem Fall um eine Vorherrschaft gehen.
Als wiederholtes Beispiel wird wiederum die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angeführt, dass alle Behörden binden soll, aber von der Sozialgerichtsbarkeit nicht als
verbindlich angesehen wird. Zudem ist anzumerken, dass Gerichte nicht als Behörden angesehen werden sollen. Und Behörden zur Exekutive zu zählen sind, während Gerichte dagegen jedoch nicht zu zählen
sind. Noch unsinniger wird es, wenn sie auch noch von der gleichen Exekutivbehörde beaufsichtigt werden sollen, die diese Amtsaufgabe jedocdieh nachgewiesenermaßen nicht ausführt.
Sie erkennen daraus, dass Nazi-Juristen hier fleißig mitgemischt haben. Auch wenn die eigentlichen Täter verstorben sind, deren Gesinnung lebt. Nicht zu unterschätzen ist, dass sie als Ausbilder
weiterhin fungieren.
#3750
Mazi(Dienstag, 22 April 2025 10:09)
Um Verwechselungen des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung auszuschalten , wird darauf hingewiesen, das LTO heute in seinem Morgenbriefing darauf hingewiesen hat, dass es sich um Alexander
Badle, wie von mir bereits vermutet wurde, gehandelt hat.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str47523-bgh-oberstaatsanwalt-korruption-frankfurt?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Damit sollte u.a. geklärt sein, dass die Veröffentlichung von Klarnamen von Straftätern vollkommen legitim ist.
Unstrittig ist, dass Täter nach dem Grundgesetz strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen sind. Verantwortlich sind hierfür Amtsträger, die nach dem Grundgesetz verpflichtet sind, nach Gesetz
und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Handeln sie nicht nach dem Grundgesetz, ist belegt, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrhnehmen.
#3749
Mazi(Dienstag, 22 April 2025 08:55)
Wie schwierig ist es, wenn Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Wenn die Exekutive nicht den gesetzlichen Vorgaben folgt, die Judikative dies auch noch bestätigt, die Vorgaben der Legislativen nicht beachtet werden, dann ist es logisch, dass Berechtigte schon gar
keinen Antrag abgeben werden. Die Abgabe eines entsprechenden Antrags erscheint schon aus demokratischen Gesichtspunkten unlogisch.
Schon die Urteile der Verwaltungsgerichts lässt erkennen, dass nur einzelne Personen aus dem Staatsdienst entfernt werden und Exekutive und Judikative gemeinsam nicht wollen, dass demokratische
Verhältnisse eingeführt werden.
Eine Begründungssuche zum Erfolg einer AFD erscheint schon deshalb hirnrissig zu sein.
#3748
Mazi(Dienstag, 22 April 2025 08:29)
Was ist eigentlich von einer Justiz zu halten, die die gesetzlichen Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beachtet? Durch was unterscheidet sie sich von "Reichsbürgern"?
Ich vermag sachlich keine Abgrenzungskriterien zu den "Reichsbürgern" erkennen!
Seitens der Kläger ist nicht zu erkennen, dass sie sich nicht gemäß Grundgesetz verhalten haben. Es ist nicht zu erkennen, dass der Staat eine Gerichtsbarkeit eingerichtet habe bzw. Amtsträger als
Richter eingesetzt werden, die ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben (Art. 20 Abs. 3 GG).
#3747
Mazi(Samstag, 19 April 2025 12:55)
Es ist unerhört, dass die Judikative Entscheidungen trifft, ohne die gesetzlichen Regeln zugrunde zu legen.
Wenn der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht Amtsträger einsetzt, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen, dann erscheint es unsinnig, dass das VG Frankfurt (Oder) oder das OVG
Niedersachsen in ihrer Entscheidung Amtsträger vorhalten, willentlich und wissentlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen, ist auch davon auszugehen, dass sie Gesetz und Recht in dem
Verantwortungsbereich eines Ministerpräsidenten eines Bundeslandes nicht sicherstellen.
Es ist zweifelhaft, dass der Staat eine Judikative beauftragt haben will, die die Vorgaben des Grundgesetzes beachten soll, aber nicht vornimmt. Daher ist es nicht schlüssig, dass diese Amtsträger
dennoch Amtsaufgaben wahrnehmen können und sie nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Da davon auszugehen ist, dass in der Judikative keine Entscheidungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes getroffen werden und die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihrem Eid auf die Verfassung
nicht Folge leisten. Keinesfalls ist sichergestellt, dass diese Praxis dazu führen kann, dass Gesetz und Recht in deren Verantwortungsbereich sichergestellt werden.
Die Frage, die sich ergibt, ist die, welche Gesetze und welches Recht gemeint ist. Da das Grundgesetz unabhägigen Richter das Recht eingeräumt hat, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, das
Bundesverfassungsgericht ausschließlich das Grundgesetz als Maßstab aller Dinge kommentiert und Entscheidungen trifft, ist es ausgeschlossen, dass die Nazi-Gesetze als Grundlage für unsere
Rechtsprechung angesehen werden darf.
Die Frage, die zu klären ist, welche Bedeutung dann ein Eid eines Ministerpräsidenten vor einem Landtag hat?
Naheliegend ist, dass diese Praxis von der Nazi-Ideoliogie herrührt.
Mit anderen Worten:
Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die nach den Nazi-Gesetzen getroffen werden, haben keine Rechtsgrundlage. Entscheidungen dieser Amtsträger sind keine Amtshandlungen nach dem
Grundgesetz.
So bedauerlich dies auch für Kläger im Sozialgerichtsprozess auch ist, es ist Klarheit geschaffen. In der Bundesrepublik Deutschland ist es zwar eine Sozialgerichtsbarkeit, aber keine Entscheidungen
nach dem Gesetz. Zu erkennen ist dies u.a. daran, dass 1949, nach der Gültigkeit des Grundgesetzes, weiterhin das Reichsversicherungsamt "Recht" gesprochen hat, ohne hierfür eine Legitimation zu
besitzen. Die Einführung der Sozialgerichtsbarkeit 1954 hat zwar diesen Mangel beseitigt, aber die Legislative hat weiterhin es unterlassen, nachzuprüfen, ob deren Vorgaben überhaupt beachtet
wurden.
Klagen, eingereicht bei der Sozialgerichtsbarkeit, sind weiterhin anhängig, da sie von keinen unabhängigen Richtern, Amtsträgern, entschieden wurden, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3
GG).
Dennoch frohe Ostern!
#3746
Mazi(Freitag, 18 April 2025 18:29)
# 3743
Es ist sachlich unbillig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vorgenommen haben können und darauf verzichtet haben, in Kenntnis einer Gesamtakte eine Entscheidung getroffen haben
können.
Jedem sachverständigen Dritten muss klar sein, dass er nur dann eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, wenn er Kenntnis von einerm Sachverhalt hat und ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte vorliegt (vgl. Rechtsstaatsprinzip und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988).
Es ist bedauerlich, dass diese normale Anforderung seitens der Amtsträger in der Judikative und speziell in der Sozialgerichtsbarkeit nicht geteilt wird. Es ist nachgewiesen, dass die Judikative
Gesetz und Recht nicht beachtet.
Es ist schon so, dass die Verfassung, das Grundgesetz, in einem Rechtsstaat gewahrt werden muss.
Ich vertrete die Auffassung, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt haben, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3GG), also
tatsächlich keine Amtsaufgaben (Durchsetzung von Staatsmacht) übernommen haben.
Sie sind strafrechtlich anzuklagen!
Wenn es dennoch so wäre, hätten die Richter des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen nicht nach dem Gesetz entschieden - was ich entschieden bestreite -.
Es erscheint nach 75 Jahren Grundgesetz an der Zeit, dass in den Bundesländern dessen Vorgaben endlich um- und durchsetzen.
Von den "Sonntagsreden" des ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes und späteren Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) ändert sich dieses selbständig nicht. Da gibt es etwas zu tun!
#3745
Mazi(Freitag, 18 April 2025 18:04)
#3744
Es ist fraglich wie sich jemand die Dreistigkeit erlauben kann ohne Kenntnis dessen, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.), diese Akte Medizinern vorzulegen und sie ein Gutachten zu erstellen, indem sie einen Grad der Behinderung angeben.
Wenn auch noch das Bundessozialgericht bemüht wird - wie in dem Fall dargestellt -, muss zumindest diesem, oder jedem normal Denkenden doch klar sein, dass das nicht geht.
Wenn ein Ministerpräsident einen Eid leistet, die Verfassung anzuerkennt und danach Gesetz und Recht zu achten ist, spätestens dann hat er festzustellen, dass er die Amtsinstitution
Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz nicht mit Amtsträgern, die dem Gesetz und Recht folgen, besetzt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständgie Verwaltungsakte der Beklagten notwendig ist, eine sachgerechte Entscheidung herbeizuführen.
Aufbauend auf dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht zudem entschieden, dass ein Betroffener anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen könne.
Wenn ein Richter nicht nach dem Grundgesetz die Entscheidung fällt, dann ist das seine Sache. Aber dies als richtig anzusehen ist unter den Beteiligten höchst fragwürdig.
Nach der Eingangs dargestellten Vorgehensweise können die Amtsträger nicht im Namen des Sozialgericht entschieden haben. Sie haben eine Amtshandlung vorgetäuscht.
Ich bestreite nicht, dass die Amtsträger des Sozialgericht angegeben hat, eine Entscheidung bekannt gemacht zu haben. Aber ich bezweifele, dass diese Amtsträger nach dem ihnen vorgesetzten und
verbindlichen Gericht eine Amtsausführung vorgeniommen haben. Die Richter des Sozialgerichts bzw. die Richter haben keine Amtshandlung vorgenommen. Schließlich ist deren Handlung an Gesetz und Recht
gebunden. Und dies besagt anderes.
Schließlich haben ist ihre Entscheidung gegen das Gesetz verstoßen und sind strafrechtlich zu belangen.
Bei soviel Unkenntnis einer sachgerechten Entscheidung vertrete ich die Auffassung, dass zwischen einem "Reichsbürger" - der das Grundgesetz nicht anerkennt - und einem Richter der
Sozialgerichtsbarkeit, einem ausgebildeten Juristen, ein wesentlicher Unterschied bestehen muss.
So geht Rechtsprechung mit nichten nicht!
Die Ministerpräsidenten müssen sich bei einer solchen Handhabung in der Sozialgerichtsbarkeit nachsagen lassen, dass sie keine Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt haben bzw.
diese Leute keine Amtshandlungen vornehmen! Sie müssen sich auch vorhalten lassen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich nicht eingehalten werden. Sie brechen selbst ihren vor den
Landtagen geleisteten Eid.
Nach der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen ist es unbillig Staatsmacht von Leuten ausüben zu lassen, die dem Grundgesetz widersprechen.
So geht es wirklich nicht!
#3744
WernerE(Freitag, 18 April 2025 13:48)
Auch wenn es nicht unbedingt zur Sache von Erich gehört, ist es trotzdem sachdienlich
zur Aufklärung - denke ich.
Erfahrung des SG Karlsruhe 12 Kammer Az. S 12 SB 877/19 29.07.2019
Streit um die Höherbewertung des Grades der Behinderung (GdB) -
missbräuchliche Ausnutzung der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht durch die Verwaltungsbehörden
Leitsatz:
1. Zwar ist die Bewertung des GdB nicht die vordringliche Aufgabe des medizinischen Sachverständigen.
Wenn es indessen darum geht, alle Behinderungsmomente in einer Gesamtschau unter Beachtung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander einzuschätzen sind ärztliche Meinungsäußerungen jedoch
unerlässlich. Ihnen kommt zwar bei der GdB-Schätzung keine bindende Wirkung zu; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage (Fortführung von BSG vom 27.1.1987 - 9a RVs
53/85).
12. Die vom Gericht beigezogenen und ausgewerteten Statistiken und Beweismittel belegen die außerordentliche Schwere und Dauer, mit welcher sich das Bundesland ohne Rücksicht auf die Besonderheiten
jedes Einzelfalls seiner Aufklärungspflicht aus §§ 20, 21 SGB X zum Trotz der hierfür erforderlichen personellen und sachlichen Ausstattung entledigt und sich der Sozialgerichtsbarkeit unter
missbräuchlicher Ausnutzung
der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht als einer ihr vermeintlich irgendwie nachgelagerten Außenstelle für sozialmedizinische Amtsermittlungen bedient.
WernerE - Frohe Ostern, Kraft, Gesundheit allen Hier und in Bremen
#3743
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 18 April 2025 11:55)
Hallo Mazi,
#3741
Mein Kampf um Unfallrente wird im "Kampf um die Akten" erweitert. Dazu im Einklang hat die BGHW letztmalig im Schreiben vom 05.03.2021 vorgetragen:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.
MfG unfallmann
"Ein Mann der die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
#3742
Mazi(Freitag, 18 April 2025 09:43)
#3741
Es ist nachvollziehbar, dass eine unvollständige und unwahre Verwaltungsakte der beklagten Behörde nie dazu führen kann, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 oder das
Grundgesetz von 1949 befolgt wird.
Wenn das Grundgesetz nach Art. 97 Abs. 1 die Entscheidung unabhängige Entscheidungr Richter von ihrer Bindung an das Gesetz abhängig macht, so ist festzustellen, dass Richter zwar Amtsträger sind,
aber sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn sie sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht vorgeben, dass sie sich an dessen Vorgaben gehalten
hätten.
Was ich damit ausdrücken will:
Wenn Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit oder Amtsträger der Berufsgenossenschaften, sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht erklären, hoheitlich
tätig gewesen zu sein. M.E. unterscheiden sie sich nicht qualitativ von den sogenannten "Reichsbürgern". Dennoch lassen sie sich von den Bürgern fürstlich für ihre "Leistung" bezahlen.
Auf jeden Fall arbeiten die Amtsträger nicht nach den Vorgaben der Gesetzen, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist richtig und die gezahlten Gelder analog der Entscheidung des BGH im
Fall des Oberstaatsanwalts Alexander Badle amtlich sicherzustellen.
Etwas oder entscheidendes läuft in unserem Staat daneben. Der Einfluss der "Reichsbürger" ist zurück zu drängen.
#3741
Mazi(Donnerstag, 17 April 2025 21:28)
Wie Sie, Herr Neumann, glaubhaft darlegen, ist Ihr Schreiben vom 24.11.2009 - trotz Eingangsstempel der BGHW - in keiner Verwaltungsakte für Sie auffindbar. Sie haben darin einen Antrag gestellt, der
nicht entschieden wurde.
Ich frage mich, wie ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Verwaltungsentscheidung der Behörde geprüft haben will, wenn selbst die Grundlage nicht in der Verwaltungsakte wiederzufinden ist und
auch kein Bescheid erstellt wurde?
Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass nach dem Rechtstaatsprinzip Behörden (und Gerichte) wahrheitsgbetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und das
Bundesverwaltungsgericht 1988 auf dieser Entscheidung aufbaut und entscheidet, dass ein Betroffener anhand dieser Akte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann, dann stellt sich die zentrale
Frage, ob hier tatsächlich Amtsträger mit Fachkenntnissen eingesetzt werden?
Wenn ein Dokument erst gar nicht in der Verwaltungsakte enthalten ist, wie sollte dann ein sachverständiger Dritter, ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen
und diesen Antrag geprüft haben?
Die Aussage ist die, wenn die BGHW diesen Antrag in ihrer Verwaltungsakte nicht dokumentiert hat, wie soll dann ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungsentscheidung der Behörde
nachvollzogen haben?
Offensichtlich sind die Behörden der Entscheidung des Bundesverfassaungsgericht von 1983 nicht gefolgt.
Wenn sie also nicht dem Grundgesetz von 1949 folgten, dann sind sie weiterhin der Nazi-Idelogie "verhaftet". Da diese Nazi-Ideologie im Stande ist, eine nicht mehr gültige Rechtgrundlage zu liefern,
sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz.
In jedem Fall sind die Präsidenten der Berufsgenossenschaft und der Sozialgerichtsbarkeit dafür verantwortlich, dass Amtsträger dem Gesetz nicht gefolgt sind und eine Amtshandlung vorgetäuscht haben.
Letztlich sind sogar die Ministerpräsidenten, da sie doch die Richtlinienkompetenz der jeweiligen Landesregierung besitzten (wenn sie nicht rechtzeigtig dies angezeigt hatten), für die
Nichteinhaltung der Verfassung verantwortlich zu machen. Alle Amtsträger (selbst Sekretärinen wie uns die richterliche Entscheidung zur Tätigkeit der seinerzeitigen noch Minderjährigen in KZ-Diensten
und heute 99jährigen Straftäterin gelehrt haben) sind verantwortlich zu machen. Sie sind allesamt daher zur Rechnenschaft zu ziehen.
Da Art. 97 Abs. 1 GG unabhängige Richter an das Gesetz bindet, können diese nicht vorgeben, als "Amtsträger" dem Gesetz gefolgt zu sein.
Es ist Aufgabe der Gerichte, wie der BGH im Fall des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung Alexander B. ("Badle") bestätigt hat, nicht nur die Kläger zu entschädigen, sondern auch von Ihnen die
zu Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen einzuziehen und sicherzustellen
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bgh-best%C3%A4tigt-verurteilung-alexander-b-verliert-beamtenstatus/ar-AA1D6cIl?ocid=BingNewsSerp).
In allen Fällen haben Amtsträger eine Amtshandlung vorgetäuscht und sind deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Sowohl die Amtsträger der Berufsgenossenschaft also auch die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit haben Amtshandlungen vorgetäuscht und sind daher nach dem Grundgesetz als Täter anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.
Wenn keine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorgenommen wurde, kann auch ein derartige nicht verjährt sein!
Das Grundgesetz ist so abzufassen, dass es von Jedermann gleich verstanden wird (auch von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit!). Durch die Doppelzüngigkeit der Kläöger nach dem Grundgesetz und der
richterlichen Tätigkeit nach den Methoden der Nazis wird sind immer wieder ein Dissenz gegeben sein.
Dies abzustellen ist m.E. nur dann möglich, wenn die Legislative nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden und zu entsprechenden Konsequenzen (vgl. BGH-Entscheidung im Fall des Oberstaatsanwalts
Alexander B.) bereit ist.
#3740
Mazi(Donnerstag, 17 April 2025 09:43)
Ich bin sehr überrascht über die Veröffentlichung des ehemaligen Präsidenten der Genaralstaatsanwaltschaft Koblenz, Dr. Jürgen Brauer. Es erscheint mir dessen Aussage wichtig zu sein, dass er die
Behörde zur Zeit der Ahrtalkatastrophe leitete und nach seinen Angaben keine Weisungen der Regierung erhalten haben soll.
Kurz gesagt:
Frau Dreyer (SPD), damals Ministerpräsident in von Rheinland-Pfalz, war der Eid, den sie geleistet hat, vollkommen egal.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2025-16-politisches-weisungsrecht-noch-zeitgemae%C3%9F?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=&bifo=port
Nach dem Gesetz sind Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es heißt in dem Artikel:
Zunächst sollten wir klären, unter welchen Voraussetzungen ein Justizministerium per Weisung Einfluss auf staatsanwaltliche Ermittlungen nehmen kann.
Dazu sagt das Landesverfassungsgesetz aus, dass der Ministerpräsident folgenden Eid ablegt:
Art. 100 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“
Offensichtlich wird dies in rheinland-pfälzischen Behörden nicht so gesehen bzw. gehandhabt.
Es war davoin auszugehen, dass das Grundgesetz die Tätigkeit der Amtsträger der Staatsanwaltschaften regelt. Nach den Angaben des Dr. Brauer war dem nicht so ("Als externes Weisungsrecht wird das des
zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften bezeichnet. Es ist in § 147 Nr. 1 GVG für den Bundesjustizminister gegenüber dem Generalbundesanwalt und in § 147 Nr. 2 GVG für das
Landesjustizministerium gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften geregelt").
Entweder die Regelungen sind gleich, dann ist dessen Zitat unsinnig oder aber, die Regelungen sind nicht dem Grundgesetz folgend und sind auch deshalb nichtig.
Die Spuren der Nazis sind in Rheinland-Pfalz nach wie vor unverkennbar! Von wegen, die sind alle verstorben! Ihr Geist hat überlebt!
#3739
Mazi(Dienstag, 15 April 2025 21:58)
Die schleswig-holsteinische SPD und FDP haben dem Landesverfassungsgericht angezeigt, dass der Landtag einen verfassunghswidrigen Haushalt beschlossden hat.
Wenn man davon ausgehen kann, dass auch in den übrigen Landtagen die Sitzverteilung der Juristen gleiche Ausmaße angenommen hat, dann ist festzustellen, dass auch dort keine verfassungsmäßige
Haushalte beschlossen wurde.
Vorschlag zur Güte:
Sollte die gerichtliche Klärung der Haushalte derart untersagt werden, dass das Klagerecht gegen diese verfassungswidrigen Haushalte untersagt wird?
Das hätte den Vorteil, dass verfassungswidrige Haushalte nie bnekannt würden. Es wäre auch kein Sonderfall. Bisher hat auch das Budnesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip
die Behörden (und Gerichte) wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass auf der Grundlage dieser Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen dieser 'Behörde nachvollziehen kann.
Diese verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen führen jedoch nicht dazu, dass die Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) diese Entscheidungen beachten. Folglich ist es kein Umstand, dass auch
in diesem Fall eines verfassungswidrigen Haushalts das Grundgesetz entsprechend gehandhabt wird.
Ich bin geerdet mit dem Grundgesetz, aber die Umsetzung des Grundgesetzes lässt dessen Geist doch stark vermissen. Dies betrifft nicht nur die Exekutive, sondern auch die Judikative und die
Legislative.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mit dem Grundgesetz die Nazi-Zeit geendet hat. Je mehr ich mich damit beschäftige, um so unsinniger erscheint mir diese Annahme zu sein. Die Erfahrungen
scheinen die Nazi-Machenschaften immer häufiger ans Licht zu bringen.
#3738
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 15 April 2025 20:00)
#3737
Hallo Frau mit dem schwarzen Luftballon,
Sie haben die Wahrheit gesagt und haben sich in meinem Gästebuch eingetragen. Die Polizeibeamten haben sich mit ihrem Streifenwagen aus dem "Staub gemacht" und haben/werden sich nicht in meinem
Gästebuch eintragen. Siehe dazu auf meiner Unterseite: - 14.12.2017: 10 Polizisten, Glaubhaftigkeit + Schuldfähigkeit + "Buntes Tor" - .
MfG
#3737
Die Frau mit dem schwarzen Luftballon(Dienstag, 15 April 2025 16:14)
Sehr geehrter Herr Neumann,
VG. Von der Contrescarpe
#3736
Mazi(Dienstag, 15 April 2025 09:47)
#3735
Aufmerksame Leser haben bemerkt, dass nicht 35 Mio. Euro, sondern das 1000fache, also 35 Mrd. Euro Deutschland geklaut wurden und Olaf Scholz (SPD), Hamburger (SPD), kann sich angabegemäß nicht
erinnern. Aber auch daran will sich die SPD nicht erinnern.
Zum Ausgleich ist festzuhalten, dass nicht nur die SPD sich nicht erinnern will, sondern dass Baerbock (Grüne), Habeck (Grüne) und jetzt auch bei Friedrich Merz (CDU) bekannt wird, dass sie
natunlsozialistische Wurzeln haben.
Ich habe Friedrich Merz selbst in Mainz vor Jahren gehört und angemerkt, dass er auch noch angemerkt nicht "Sieg, Heil" gerufen hat. Ansonsten hat er alle nationalsozialistischen Klischees
bedient.
Es ist bekannt, dass die Quants, zu der Dynastie Habeck auch gehört, ihr Vermögen in der Nazi-Zeit "gemacht" haben.
Wahrscheinlich ist auch durch nichts zu überbieten, dass Baerbock von der deutschen Exekutive zur Übernahme des UN-Vorsitz vorgeschlagen wird.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Deutschland keine Erfahrungen aus der Nazi-Zeit gewonnen hat.
#3735
Mazi(Montag, 14 April 2025 21:45)
Wo sind schon einmal ca. 35 Mio. Euro geraubt worden und der Amtsträger, Olaf Scholz (SPD) macht geltend, dass er sich nicht erinnern könne?
Davon gibt es für wahr viele Amtsträger. Da gibt es nicht zuletzt einen Amtsträger Dr. Peter Tschentscher (SPD), der als Sentator der Finanzen in Hamburg als Dienstherr der Finanzverwaltung offenbsar
nichts bemerkt hat.
Nachdem in der Exekutive das Desaster in Hamburg offensichtlich ist, ist allgemein festzustellen, dass die Judikative in der Soziaogerichtsbarkeit auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht beachtet.
Unter dieser Maßgabe erscheint es für Kläger unsinnig zu sein, sich auf das Grundgesetz sich zu beziehen und zu glauben, dass die Richter der Soizialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz ihre Entscheidung
treffen. Da ausgeschlossen zu sein scheint, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, dies aber tatsächlich nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass deren
Chance gegen Null geht.
Entweder die Richter treffen Ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz oder sie lassen es. Im zweiten Fall ist die Überlegung anzustellen, auf welche Weise dem Grundgesetz die notwendige Verbindlichkeit
zuteil wird und welche Partei die Vorgaben des Grundgesetzes als verbindlich erachtet?
Der AFD wird von den etablierten Parteien nachgesagt, dass sie das Grundgesetz verändern wolle. Ich halte fest, dass dies seitens der etablierten Parteien nicht der Fall sein soll. Sie beachten das
Grundgesetz einfach nicht.
Im Dritten Reich haben sich die Juristen nicht mit Ruhm bekleckert. In der "neuen" Bundesrepublik Deutschland wurden sie konsequenter Weise belegt und mit einer Nichtkontrolle durch die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages bestraft. Eine Nichtaufsicht der Richter soll deren Abkehr von den Nazis bewegen?
Wir müssen uns in der Tat das Grundgesetz detailiert anschauen und es nachhaltig durchsetzen.
Wo sind wir eigentlich?
Ist eine Nichtkontrolle, eine fehlende Aufsicht über die, die bereits unter Beweis stellten, dass sie selbst vor Todesurteile nicht zurück streckten, wirklich ein Zeichen der
Rechtsstaatlichkeit?
"Wählen die dümmsten Kälber wirklich ihre Schlächter selbst?", wie ein ehemaliger bayerischer Ministerpräsident dieses Prinzip beschrieben hat. Die Steigerung ist, wie die Präsidentin des Bayerischen
Parlaments Ilse Aigner es beschrieben hat, dass selbst die Verfassungsfeinde von den Bürgern bezahlt werden.
#3734
WernerE(Sonntag, 13 April 2025 23:08)
Im ZDF - die Cum EX Geschichte - Wahrheiten welche dem Steuerzahler und die
Gerichte noch Jahrzehnte beschäftigen werden.
Ebenso wie der Hirninhalt vom Ex Bundeskanzler Scholz - welcher deutlich zu viele
Luftleere Räume aufweißt.
WernerE - die Ironie in Person
#3733
Mazi(Sonntag, 13 April 2025 21:39)
(Fortsetzung)
Ich verstehe nicht, wenn die Allierten diesen Prozess anstrengten, wie dann heute bekannt wird, dass die Richter der Sozialgerichte weiterhin ihr Unwesen nach den Nazi-Methoden weiter durchführen
können?
Wenn Amtsträger gegen das Gesetz verstoßen "dürfen", keiner Nachprüfung der Legislative, keiner Aufsicht der Justiz seitens der Exekutive unterliegen, wie soll dann ein "Erich Neumann" Ihnen Ihre
freie Meinungsäußerung verbieten dürfen oder Sie die Formulierung wählen können, "wie mir der Schnabel gewachsen ist"?
#3732
Mazi(Sonntag, 13 April 2025 21:37)
# 3731
Auch in diesem Forum darf niemand schreiben, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Das verbietet schlicht die Menschlichkeit. Aber in welchem Verhältnis wird hier geurteilt?
Es ist bekannt, dass die Justiz im dritten Reich, sogar Urteile nachträglich verschärfte [z.B. der ehemalige Marinerichter und später der ehemalige Ministerpräsident Filbinger (CDU)] und viele
jüdische Mitbürger in den sicheren Tod geschickt hat.
Diese Zeit wollten wir Bürger mit dem Grundgesetz ein für alle mal beendet haben. Der Grundgedanke ist im Grundgesetz festgelegt. Jedes Gesetz muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Heute stellen
wir fest, dass dies eher ein Wunschgedanke war. Der Staat beschäftigt weiterhin Amtsträger, die seinem Gesetz und dem Recht nicht folgen. Es ist nicht nachvollziehbar, wo diese Amtsträger das Recht
herleiten, gegen die Treuepflicht verstoßen zu dürfen und Amtsausführungen "im Namen des Volkes", der Institionen, zu vollziehen.
Es erscheint auch unklar, auf welcher Grundlage diese Amtsträger als Verfassungsgegner von den Bürgern auch noch erwarten, finanzielle Zuwendungen zu erhalten?
Bei der Vergangenheit der Justiz ist es nicht verständlich, dass auch heute noch Mitarbeiter der Justiz, Richter (u.a. der Sozeialgerichtsbarkeit), gegen die Gesetze ihre Entscheidung treffen.
Das oberste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten die Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu
sein hat. Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist jede Behörde (und Gericht) zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Führung der Verwaltungsakte verpflichtet. Nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts kann ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen.
Ich vermisse, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Urteile ihren Entscheidungen nach dem Gesetz zugrunde legen. Ein Unterschied zwischen den heutigen Entscheidungen und der Nazi-Idelogie ist
nicht festzustellen. Wenn auch Ministerpräsidenten per Eid versichedrn, dass Gesetz und Recht in Ihrem Verantwortungsbereich gelten, aber diese Amtsträger nicht überwachen, keine Aufsicht über die
Justiz führen, dann ist die Rechtsstaatlichkeit der Budnesrepublik Deutschland mehr als fraglich.
In der Praxis treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin keine Entscheidung nach dem Gesetz. Ein Unterschied zur Zeit vor dem Grundgesetz ist nicht feststellbar.
Weshalb machen Richter der Sozialgerichtsbarkeit und in einem dokumentierten Fall von Herrn Neumann (LG Hamburg) dies und weshalb untersagt ihnen die Aufsicht nicht derartiges Gebahren?
Ich weiß es nicht!
Wie können sachverständige Dritte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, wenn sie sich nicht einmal davon versichern, dass ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der
Beklagten vorgelegt wird?
Geht man davon aus, dass diese Gerichtsbarkeit der Nazis mit dem Grundgesetz schon 1949 seine Rechtsgrundlage verloren hat, 1954 aber erst eine Sozialgerichtsbarkeit ins Leben gerufen wurde und auch
danach die Legislative nicht nachprüfte, ob denn ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurde, dann ist darauf zu schließen, dass zwischen der Justiz, der Exekutive und der Legislative eine innere
Beziehung zu den Nazis bestehen muss.
Nachgewiesen wurde dies in dem Gutachten "Rosenburg", dass gewisse Behörden an einflussreichen Stellen Nazi-Amtsträger einsetzten und die innere Beziehung zur Nazi-Zeit sicherstellten.
Offensichtlich ist dies das Ergebnis des Gutachtens "Akte Rosenburg" des Bundesministeriums der Justiz dokumentiert
(https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Akte_Rosenburg_Geschichtsband_1.html).
Das Bundesministerium der Justiz erklärte 2016: "Im Februar 2013 folgte ein Symposium über die Verantwortung von Juristen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth – also im historischen
Saal 600, wo 1945/46 der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes stattfand und danach auch der sogenannte Juristenprozess, in dem sich von Februar bis Dezember 1947 vornehmlich
Beamte des Reichsjustizministeriums und Justizjuristen vor einem amerikanischen Militärgericht verantworten mussten.
In diesem Prozess wurde zum ersten Mal die Mitwirkung der Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung am nationalsozialistischen Justizterror zum Gegenstand eines Strafverfahrens
gemacht.
„Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen“ – dieser Ausspruch aus dem Nürnberger Juristenurteil verdeutlicht die Verantwortung der Juristen an dem erschreckenden Ergebnis der
Nazi-Diktatur: vieltausendfacher Mord."
#3731
oerni(Sonntag, 13 April 2025 00:34)
Danke das ich hier Schreiben darf, wie mir der Schnabel gewachsen ist und nicht einen
Anschiss von Erich bekommt.
In anderen Foren muss man aufpassen welche Worte geschrieben werden und wenn diese nicht passen, werden sie geändert oder gelöscht.
Wenn der Sinn der Satzbildung ohne Zustimmung verändert wird, ...
Schönen Sonntag und gute Zeit allen Schreibern und Leser und Erich mit Familie
#3730
Mazi(Samstag, 12 April 2025 09:56)
#3729
Sie meinen also, dass die Dienstkleidung von Richtern von der Sozialgerichtsbarkeit nicht geschützt wird. In der Konsequenz ist das Tragen eines Talaras kein Zeichen für eine Amtshandlung.
Gewiss gehen Sie davon aus, wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, wie es ihr grundgesetzlich Auftrag nach Art. 97 Abs. 1 wäre, dann ist es für sie auch nicht ein Hindernis,
auch Amtskleidung in Ausführung einer Amtsaufgabe zu tragen.
Es ist nicht verkennen, dass 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten ist. Von 1949 bis zur Gründung der Sozialgerichtsbarkeit hat es den Richtern des Reichsversicherungsamtes nichts ausgemacht, ohne
Rechtsgrundlage tätig zu sein. Es ist nach den bekannten Machenschaften der Nazis nachvollziehbar, dass sie es auch später schafften, dass die Sozialgerichtsbarkeit seitens der Legislativen nicht
nachgeprüft hat, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Gesetzen von ihnen eingehalten wurden.
Die Vermutung von mir, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist, sondern nur in der heutigen Form überlebt hat, erscheint nachvollziehbar.
Logisch ist nicht nachvollziehbar, dass Personen, die den Weisungen des Volkes nicht folgen, finanzielle Zuwendungen des Volkes erhalten (dürfen). Der Spruch von Frau Aigner, Präsidentin des
Bayerischen Parlaments, dass die Bürger auch noch ihre Verfassungsfeinde durch finanziell entschädigen müssen, erscheint logisch begründet zu sein. Auch der Ausspruch des ehemaligen
Ministerpräsidenten von Bayern, Edmund Stoiber, dass nur die dümmsten Kälber ihre Metzger selber wählen, erscheint vor diesem Hintergrund nachvollziehbar zu sein.
Da alle etablierten Parteien logisch Nachfolger der Nazis zu sein scheinen, machen sie keinen gravierenden Unterschied zur AFD. Wenn einer AFD unterstellt wird, dass sie beabsichtigt das Grundgesetz
zu ändern, dann ist ihr zumindest in diesem Punkt eine größere Ehrlichkeit beizumessen, als den bisherig bekannten Parteien. In der Tat wird es dann zur "Nagelprobe" kommen, ob dass Volk tatsächlich
Demokraten wählte.
Es war ein geschickter Schachzug der Nazis, die Abgeordneten nach ihrem Gewissen und nicht nach ihren Aussagen im Wahlkampf, für die sie letztlich vom Volk gewählt wurden, entscheiden zu lassen.
Daraus wird erkenntlich, wie geschickt die Nazis den Volkeswillen "umschifft" haben.
Wenn Richtern zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie erklären, sich in der Entscheidung geirrt zu haben, dann ist dies nochmals eine Steigerung dieses Prinzips. Wenn sie dazu auch noch
unterlassen, sich in der Sache durch Einholung einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte sich Sachkenntnis anzueignen, dann ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass sie falsch
entscheiden.
Es ist einem jeden Handwerksmeister untersagt, gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen. Den Richtern wird allerdings zu gebilligt, dass sie diese gängige Vorschrift in ihrem eigen Fall
umgehen. Jeder Handwerksmeister ist verpflichtet im Rahmen seiner Garantie saubere, bezahlte Arbeit zu hinterlassen. Weshalb sollte dieser Anspruch nicht gegenüber den Richtern der Nazis nicht
durchsetzbar sein? Weshalb sollten sie einen finanziellen Anspruch gegenüber Bürgern haben, wenn sie deren Weisungen nicht folgeN und ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen?
#3729
WernerE(Samstag, 12 April 2025 00:04)
#3726 - Zitat:
Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen?
Einfach erklärt:
Gehen um die Ecke ins Kaufhaus oder neuerdings zu "A...n" und kaufen Ihre Robe!
Zitat:
Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten
Nach meiner Ansicht nicht, aber wie sagte man mir vor kurzem:
Sie sind nicht das Non Plus Ultra
WernerE- von Geburt an ein Frechdachs wie es im Buche steht (Wilhelm Busch)
#3728
Mazi(Freitag, 11 April 2025 22:11)
An den Worten von Boris Pistorius (SPD) ist erkennbar, dass dem Staat zuerst der "neugeborene Bundesbürger" gehört. Erst durch die "Anmeldung" bei der staatlichen Behörde, dem Einwohnermeldeamt, geht
der Neugeborene in das "Eigentum" des "Anmeldenden" über.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verteidigung-pistorius-verr%C3%A4t-erste-details-zum-neuen-wehrdienst/ar-AA1CIB3A?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f57041bbfc394be293794279d1718d70&ei=21
In umgekehrte Folge wird beim Todesfall verfahren. Erst mit der "Abmeldung" des Bundesbürgers erhlät der "Abmeldende" das Recht, den Leichnam zu beerdigen. Das hier ein Bestatter eingeschaltet wird,
verkompliziert dieses Verfahren, ändert jedoch nicht an dem Grundsatz.
Die "Übereignung" des neuen Erdenbürgers kann jederzeit per Erklärung des Staates zurück genommen werden.
Dieses Prinzip geht dem Grundgesetz nochmals voraus und ist höher angesiedelt. Erst danach rangieren die Vorgaben des Grundgesetzes.
Sie erkennen daraus, wie problematisch eine zweite Staatsbürgerschaft sich auswirkt.
Eine andere Staatsbürgerschaft ist seitens des abgebenenden Staates und des aufnehmenden Staates zuzustimmen. Liegt eine Doppelstaatsbürgerschaft vor, so ist der Staat am Zuge, der sein Begehren
zuerst geltend macht. Sonst würde der "neue" Erdenbürger zwei Rechten unterworfen werden und wäre bei dem jeweiligen anderen Staat, der seine Rechte zuspät geltend macht, "fahnenflüchtig".
Sie können dieses Prinzip auch nachvollziehen, in dem "neue" Erdenbürger sonst gegen sich selbst in den Krieg ziehen müsste. Sie erkennen daraus, dass dies widersprüchlich ist und nicht funktionieren
kann.
Eine nicht zu unterschätzende Überlegung.
Mit seinen Überlegungen liegt Pistorius vollkommen zwar auf einer bedauerlichen Seite, aber richtig.
Sie erkennen auch daraus, dass die Antwort in Fernsehsendungen seitens eines Bürgers, ob er den Staat verteidigen würde, niemanden interessiert. Seine Antwort ist bereits von anderen für ihn
abgegeben worden.
#3727
Mazi(Freitag, 11 April 2025 18:42)
Wer hat diesen Gerichtsfall an die Medien gegeben? Die Ähnlichkeit zum Fall "Erich Neumann" ist beschämend ähnlich.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.youtube.com/watch?v=4CTZK0bOFcA
Das passiert Richtern, wenn sie sich nicht suf einen "Fall" vorbereiten, schlau machen und sich nicht vorbereiten. Das passiert, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und als
Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Es kommt öfters in der Judikative vor, als das Grundgesetz es will.
Die Frage ist, ob Bürger zur finanziellen Unterstützung der Verfassungsfeinde vom Staat herangezogen werden dürfen (vgl. Statement von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).
Es stellt sich auch die Frage, ob führende Bundeslandsverwalter einen Eid auf das Grundgesetz leisten dürfen, aber die Amtsführung einer Kontrolle, ob denn die Vorgaben der Gesetze und Rechte nicht
als Amtsaufgabe ausgeführt wird? Nach herrschender Sitte entscheidet das VG Frankfurt (Oder) oder des OVG Niedersachsens gegen den Amtsträger, wenn ihm bekannt gemacht wird, dass der Amtsträger nicht
der Treuepflicht nachkommt (vgl. Ingeborg Puppe, Strafrechtler der Uni Bonn;
https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).
Es ist nicht verwunderlich, wenn eine AFD allen anderen Parteien davon zieht, ist doch eindeutig nachvollziehbar, dass die verantwortlichen Stellen (bis hinauf zu den verantwortlichen
Ministerpräsidenten) scheinbar unqualifiziert oder zumindest nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes besetzt sind.
Wenn auch noch diese Amtsträger von unfähigen Präsidenten in den Länderparlamenten beaufsichtigt bzw. "geadelt" werden, dann erscheint es sinn-/zwecklos zu sein, auf die Vorgaben des Grundgesetzes zu
verweisen.
#3726
Mazi(Freitag, 11 April 2025 09:48)
Es scheint seitens Kläger vor Sozialgerichten schwierig zu sein, wenn Amtsträger als Richter von Bundesländern eingesetzt werden, die nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Wenn die Richter
nach erdachten Regeln oder nach der Nazi-Ideologie ihre Entscheidungen treffen, dann kann ein Kläger keine Klage nach den Regeln des Grundgesetzes Erfolgaussichten haben.
Die Frage ist dennoch, ob diese Amtsträger auch dann für die Instution berechtigt sind, wenn sie Art. 97 Abs. 1 GG nicht folgen und ihren Amtsauftrag nicht ausführen?
Die Frage ist auch, wie sie an Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen? Täuschen sie vorsätzlich die Kläger und wie ist mit diesen Amtsträgern
umzugehen?
Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Aus anderen Handhabungen ist bekannt,
dass finanzielle Zuwendungen wegen dieses Betrugs zurückzufordern bzw. analog von anderen Straftätern sicherzustellen?
Sind nicht weirere Amtsträger, analog der Verurteilung der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns, mit einzuziehen?
Ist nicht die grundgesetzliche Wahrung der Gerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz gegeben? Mit welchem Recht besetzt der Staat seine Institution mit Amtsträgern, die bei ihrem Handeln nicht Gesetz und
Recht folgen?
Es liegt nahe, dass Dienstvorgesetze ihren Job nicht wahrnehmen und Ministerpräsidenten, Verantwortliche in ihrem Bundesland, ihren Eid brechen und keinesfalls für die Einhaltung von Gesetz und Recht
sorgen. Wenn wir von einem Rechtsstaat reden, welchen Staat legen wir dann zugrunde. Gewiss ist dies kein Rechtsstaat nach den Vorgaben des Grundgesetzes.
#3725
Mazi(Donnerstag, 10 April 2025 23:58)
Seitens Siegfried Unselds kann der Vorgang nicht so unwichtig gewesen sein, weil er seine Vergangenheit dauerhaft verheimlichte! Offensichtlich haben unterschiedliche Sichtweisen geherrscht.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich erneut:
https://www.msn.com/de-de/gesellschaft-kultur-und-geschichte/verlauf/suhrkamp-verleger-unseld-war-laut-die-zeit-nsdap-mitglied/ar-AA1CECH7?ocid=BingNewsVerp
Es kann doch nicht so sein, dass erst eine zufällige Nachforschung eines Historikers uns auf seine Fährte setzte?
Ebenso ist es nicht denkbar, dass Richter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtshandlung der Sozialgerichtsbarkeit vornehmen, ohne die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (Rechtsstaatsprinzip des
Grundgesetzes, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Bindung von Behörden und Gerichte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
Letztlich sind es gar zuviele gesetzliche Vorgaben gegen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit verstoßen haben, dass sie ihnen glaubhaft abgenommen werden könnten, dass sie sich jedesmal bei ihrer
Entscheidung geirrt haben könnten.
Es ist auch unglaubwürdig, dass ihre Dienstvorgesetzten über die Dauer von ca. 75 Jahren geirrt hätten. Schließlich haben ihre Dienstvorgesetzten einen Eid auf das Grundgesetz und ihre
Ministerpräsidenten mit ihrer Richtlinienkompetenz nochmals öffentlich beeidet, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Wenn man bedenkt, wie viele Entscheidungen Richter gesprochen haben, dann ist nachvollziehbar, dass die seinerzeitigen Unrechtsurteile in der Nazi-Zeit erst der Anfang dieser Unrechtsdiktatur gewesen
sein kann.
Es geht nicht darum, ob ein Täter als Straftäter zu verurteilen war, sondern darum ob Richter als Amtsträger tatsächlich nach Art. 97 Abs. 1 GG und ob sie als Amtsträger nach Gesetz und Recht
gehandelt haben?
Legt man den Maßstab der Rechtsprechung hinsichtlich der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns zugrunde, dann haben sich ein großer Teil der Amtsträger gesetzeswidrig verhalten und sind aus dem
Staatsdienst entfernen. Es ist auch nicht ersichtlich, wie von einem Täter/Straftäter das "Geld" eingezogen wird, einem anderen Täter/Straftäter das "Geld" nicht eingezogen wird.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen bezeifle ich, dass Amtsträger als Richter die Aufgaben einer Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen und Entscheidungen nach dem Gesetz, Art. 97 Abs. 1 GG,
getroffen haben (könnten). In Kenntnis dieser Sachlage möchte ich auch ausschließen, dass es in Behörden und Gerichten unbekannt ist, dass die Amtsträger keine Amtsaufgaben wahrgenommen haben.
#3724
Mazi(Donnerstag, 10 April 2025 23:17)
Interessant!
Auf diesen Artikel bewziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/skandal-um-afd-im-lehrstuhl-meuthen-unterrichtet-jetzt-beamte/ar-AA1CGWLK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7625ae3b002c4efcb59cc9469903efe3&ei=27
In dem Artikel heipßt es: "Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl bildet Fachkräfte für die Verwaltung aus. Menschen also, die eines Tages im öffentlichen Sektor nicht nur über Anträge,
sondern über Schicksale entscheiden könnten. Genau diese Menschen, die zu Beginn ihres Studiums einen Eid darauf ablegen, nach bestem Wissen und Können das Grundgesetz und die Landesverfassung zu
verteidigen, werden also von dem Ex-Parteichef der AfD, Jörg Meuthen, unterrichtet."
Was passiert eigentlich mit den Leuten, die ihren Eid Brechen?
Nach Wikipedia: "Er verpflichtet zur Wahrheit (zum Beispiel in Gerichtsverfahren) und zum Tragen der Konsequenzen (zum Beispiel beim Fahneneid) der Eidaussage. Der Eid wird oft als bedingte
Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiöser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Rächer der Unwahrheit angerufen wird."
Was passiert vor Gericht bei einem Eidbruch, wenn selbst der Richter einen solchen Eidbruch begeht?
Ich vertrete die Auffassung, dass auch ein Richter, ein Amtsträger, sich an einen Eid zu halten hat und im Fall eines Eidbruchs er genau so bestraft wird, wie ein Anderer der ebenfalls den Eid
gebrochen hat. Nicht zuletzt ist daran zu erkennen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 GG). Es ist ganz gleich, ob ein Amtsträger sich gegen einen Vorwurf wegen der Korruption schuldig
gemacht hat oder ein Amtsträger/Bediensteter der Staatsanwaltschaft seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Der BGH sieht dies noch viel enger/strenger. Er hat unlängst das Urteil gegen eine minderjerige als KZ-Sekretärin im Alter von damals 99 Jahren sogar bestätigt. Ich erinnere an die jüngste
Verurteilung eines heute "alten" KZ-Wachmanns.
Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, erscheint es so fragwürdiger, dass Amtsträger dagegen nicht betroffen zu sein sollen.
Geht man von einem Gesetz der großen Zahl aus, so wird dies noch fragwürdiger.
Ich stimme Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags schon zu, dass von Behörden keine Bürger zur finanziellen Absicherung von Verfassungsgegnern nicht herangezogen werden dürfen.
#3723
Mazi(Donnerstag, 10 April 2025 18:51)
#3722
wo sind wir eigentlich? Es ist eigenartig, dass selbst in der Justiz das Grundgesetz, die Verfassung, nicht anwendet.
Es ist schon eigenartig, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 noch einmal Behörden und Gerichten in deren eigener Sprache für Juristen erklären musste, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden
und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Genutzt hat es offensichtlich nichts genutzt, dass § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz alle Behörden und Gerichte
verpflichtet hat, die Beschlüsse des obersten deutschen Gerichts zu beachten.
Noch unglaublicher erscheint das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 zu sein, dass aufbauend auf diesem Urteil, ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte der Behörde deren
Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können muss.
Unglaubliche halte ich die Angabe eines Landessozialgerichts ("Wenn Sie die Akten nicht vollständig lesen oder erfassen können, dann mögen die Akten zwar nach Ihrer Lesart nicht vollständig sein,
dies ist aber hat mit der Realität nichts zu tun."), wenn ein Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seine Entscheidungen zugrunde legt.
Es ist also nach meinem Rechtsempfinden es untersagt sein, die Anwendung der Nazi-Diktatur weiterhin anzuwenden und die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten. Es darf nicht möglich sein, dass
weiterhin Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, eine Amtshandlung als Ausführung einer Amtshandlung vortäuschen dürfen.
Es macht in der Tat keinen Sinn, eine Beihilfe unter Strafe zu stellen, aber seitens der Legislative die Einhaltung der Vorgabe seitens Exekutive und Judikative nicht nachzuprüfen. Noch weniger Sinn
sehe ich darin, dass derartige Vorschriften von Personen vorgenommen werden, die selbst die Gesetze und das Recht nicht befolgen.
Die Einhaltung des Grundgesetzes ist zwar von Anbeginn verbindlich, aber solch ein aktuell herrschendes Chaos in der Judikative ist nicht mehr vertretbar.
#3722
Mazi(Donnerstag, 10 April 2025 18:23)
Schon in den ausländischen Medien wird berichtet, dass Siefried Umselbs den Nazis beggetreten war und später den Suhrkamp-Verlag leitete!
Auf diese Veröffentliichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-legend%C3%A4re-suhrkamp-verleger-siegfried-unseld-trat-1942-als-siebzehnj%C3%A4hriger-der-nsdap-bei-bis-vor-kurzem-wusste-niemand-davon/ar-AA1CFBEE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9fa899e4ba1a49bb818655c01f1c121c&ei=27
Es erscheint unglaubhaft, dass die Nazis auch in der damals jungen Bundesrepublik keine Verbindungen zur Judikatve unterhielten.
Nachdem der SPIEGEL den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Filbinger (CDU), überführt hatte und dieser bekannt machte, dass früheres Recht heute kein Unrecht sein dürfte, lässt
erkennen, welcher Einfluss von den seinerzeigen Nazis ausging und die Judikative prägten.
In dieses Bild passt, dass das Grundgesetz 1949 in Kraft getreten ist, das Reichversicherungsamt aber noch weiterhin Recht gesprochen hat, aber das Grundgesetz ihm bereits die Rechtsgrundlage
entzogen hat. Obwohl 1954 die Sozialgerichtsbarkeit, also später und damit dieses früher (also zwischen 1949 und 1954) keine Rechtsgrundlage besessen hat, hat die Legislative bis zum akteullen
Zeitpunkt vorgezogen hat, lieber keine Nachprüfung vorzunehmen, ob denn ihre Vorgaben in Exekutive und Judikative eingehalten werden.
Wahrscheinlich ist es naiv anzunehmen, dass mit der fehlenden Kontrolle eine bis dahin unterbliebene Rechtsstaatlichkeit ausgeräumt würde, da die Amtsträger nie von Systemfehlern offiziell Kenntnis
erlangt haben.
Auch in dem jetzt vorliegenden Koalitionsvertrag der gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages (der Herren Merz, Söder, Klingberg und Frau Eskens) ist mit keinem Wort erwähnt, dass die
Legislative vorhat, die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers nachprüfen zu wollen.
Komisch wie Abgeordnete vorgeben können, wie sie Vorgaben in Gesetzen machen und nicht nachprüfen, ob sie eingehalten werden. Wahrscheinlich ist dies die Handschrift des Juristen Merkz und des
ehemaligen Abgeordneten und heutigen Bundedsverfassungsschutzpräsidenten Prof. Dr. Harbarth.
#3721
oerni(Donnerstag, 10 April 2025 12:41)
Offensichtlich führt das Bundesland Bayern bei der Anerkennung von Behinderungen gegen
den Bürger "Krieg"
Was nützt ein Gesetz und rechtsgültige Urteile, wenn man dann doch macht, was nicht
im Sinn des Erfinders ist.
Paradebeispiel das ZBFS in Augsburg für Schwaben zuständig - ohne Klagen ist man verratzt.
Aber wer Aufgibt hat verloren und darauf sind die Behördenleitungen überall aus
#3720
WernerE(Mittwoch, 09 April 2025 16:22)
#3719
die Tatsachen sind bekannt - es kommt noch viel dicker:
Der selben StaW ist bekannt, dass die anzeigende Amtsperson, welche die eMail
erhalten hatte, eventuell eine Vorteilsnahme im Amt genossen haben dürfte,
aber hier keinenfalls ermittelt wird.
Man sieht in Bayern - bayrisch Schwaben ist nicht alles wie sein sollte.
WernerE - die Lage ist mehr als ernst und dennoch sehr unterhaltsam
#3719
Mazi(Dienstag, 08 April 2025 23:59)
#3717
Die Augsburger StAW müsste erst einmal bestimmen und festlegen gegenüber wem eine Verleumdung, Denunzierung stattgefunden hat.
Ich gehe davon aus, dass sie dazu nicht in der Lage ist, ist sie gut beraten, sich schleunigst wieder zurückzuziehen.
Wenn deren Ermittlungen abgeschlossen sind, ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen und die Verwaltungsentscheidung nachzuprüfen, ob denn deren Verwaltungsakten eine derartige Nachrede nach dem
Rechtsstaatsprinzip überhaupt möglich ist.
Ich habe vorhin Minister Limbach (Grüne) vor dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags und seinen Respekt vor der Verfassung kritisch kommentiert.
Ich gehe davon aus, dass in Nordrhein-Westfalen oder in Rheinland-Pfalz oder Bayern das Grundgesetz nicht anders gehandhabt wird, wie auch in anderen Bundesländern. Daher ist darauf zu schließen,
dass nach dem Urteil des BGH auch die Amtsträger, die sich schuldig gemacht haben, nach dem Gesetz zu verurteilen sind.
Mir leuchtet es nicht ein, weshalb Bürger von Staatsanwaltschaften verfolgt werden, während Amtsträger (noch) frei herum laufen. Der BGH hat dazu doch bereits entschieden, so daß eine
misverständliche Auslegung des Gesetzes ausgeschlossen werden kann.
Gewiß hat das mit Nazi-Methoden und der Einschüchterung der Bundesbürger, die letztlich das Grundgesetz geschaffen haben, zu tun.
#3718
Mazi(Dienstag, 08 April 2025 23:42)
Es ist nachvollziehbar, dass der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grünen) im Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags nicht zugeben will, dass er die Besetzung gezielt
mit einem Amtsträger seiner "vorbestimmten Wahl" wollte.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wer-l%C3%BCgt-im-untersuchungsausschuss-zur-richterbesetzung/ar-AA1CxeqF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=420de58b616343b3b8e61a992d155c10&ei=4
Wie ernst sieht der Minister der Justiz überhaupt den Wahrheitsgrundsatz vor dem Parlament und kann eine solche Person überhaupt eine Aufsicht über die Justiz ausüben?
Wohl kaum? Wer hat ihn überhaupt für diese Aufgabe ausgesucht und bestimmt?
#3717
WernerE(Dienstag, 08 April 2025 12:54)
Gilt das GG Artikel 5 auch bei einer eMail Äusserung:
"Ich wünsche ihnen die Pest an den Hals" oder ist das gemäß der Augsburger StAW eine
nach § 188 StGB Verleumdung, Denunzierung Straftat.
Politiker sind zu schützen - Bürger dürfen von Politikern verleumdet, denunziert werden!
WernerE - es fehlen mir nur noch die "richtigen" Worte.
#3716
Mazi(Montag, 07 April 2025 20:28)
Das Grundgesetz schafft schon Gerechtigkeit, wenn man davon ausgeht, dass alle vor dem Gesetz gleich sind!
Nach § 27 Abs. 1 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
#3715
Mazi(Montag, 07 April 2025 20:19)
Die tragweite des Beschäftigungsverhältnisses ist aufgrund der Entscheidungen der Richter nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) offensichtlich sehr weitgehend!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/wegen-beihilfe-zu-tausendfachem-mord-verurteilt-fr%C3%BChere-kz-sekret%C3%A4rin-furchner-im-alter-von-99-jahren-gestorben/ar-AA1CtbJc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1736d595ee3a4e619ec18f54bf214e4b&ei=33
Zieht man diese Entscheidung nach dem Gesetz des Landgerichts, der Staatsanwaltschaft Itzehoe und des BGH 2024 als Maßstab heran, ist davon auszugehen, dass auch die heutigen Bediensteten mit der
Strafverfolgung zu rechnen haben, soweit sie in Zusammenarbeit mit Amtsträgern tätig geworden sind, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachgekommen sind.
Es ist davon auszugehen, da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, nach diesen Grundüberlegungen auch die Bediensteten der Sozialgerichtsbarkeit und ihre
Dienstvorgesetzten zur Rechenschaft gezogen werden und sehr viele Bediensteten von der Strafverfolgung erfasst werden (insbesondere gerät die Staatsanwaltschaft selbst und die Aufsicht über die
Justiz in den Fokus).
Die Entscheidung des BGH ist nachzuvollziehen und trägt das Aktenzeichen 5 StR 326/23 vom 20.08.2024. Die Entscheidung des BGH wurde seitens dieser Behörde öffentlich als Pressemitteilung 166/2024
verschickt (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024166.html).
#3714
Mazi(Montag, 07 April 2025 09:23)
Ist das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, tatsächlich einzuhalten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/afd-thueringen-verfassungsgericht-dav-kritik-richter?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Im Ergebnis bestreitet der Deutsche Anwaltsverein (DAV) offensichtlich, dass die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn dem so ist, dann sind die Juristen vorher
nicht dem Grundgesetz gefolgt, sondern der Nazi-Idelogie.
Wenn Richter Ihren Auftrag aus dem Grundgesetz zugewiesen erhalten, dann sind sie strafrechtlich zu belangen, wenn sie das Recht beugen.
Hier zeigt sich, dass die Judikative offensichtlich noch nie dieser Rechtsansicht folgte.
Was ist dann das Ergebnis, wenn die Judikative, deren Amtsträger, Gesetz und Recht des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG), nicht folgen? Dann ist es logisch, dass der Staat seine Staatsmacht von
Amtsträgern ausüben lässt, die ihm nicht gehorchen, die in Wahrheit keine Amtsträger sind. Kann das richtig, legitim sein? Wohl kaum! Es widerstrebt unserer Rechtsansicht!
Nun macht die DAV öffentlich, dass Juristen noch nie dem Grundgesetz folgten. Es löst das Problem nicht, wenn eine Gruppe, die dem Grundgesetz nicht folgt, einer anderen Gruppe vorhält, vor zu
haben,dass Grundgesetz nicht befolgen zu wollen. Sachlich ist es der ersten Gruppe zu untersagen, einen solchen Vorwurf zu erheben.
#3713
Mazi(Sonntag, 06 April 2025 10:33)
Der Staatt schützt uns Bürger vor anderen durch Regeln, bzw. Gesetze. Was von diesen theoretischen Rechten zu halten ist, macht uns die Legislative bekannt, indem sie die Einhaltung dieser
gesetzlichen Vorgaben seitens der Exekutive und Judikative nicht nachprüft.
Besonders deutlich macht Donald Trump uns dies deutlich. Nach den Medienberichten beachtet er diese vereinbarten und unterschriebenen Regeln erst gar nicht.
Der Schluss, dass uns der Staat gar nicht schützt, ist nachvollziehbar.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die die Entscheidungen der "Obergericht", des Bundesverfassungsgerichts, nicht beachten, scheinen diese Annahme zu bestätigen
M.E. ist es unmöglich, eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen und sich vorher nicht wenigstens sachlich zu informieren. Da gilt es einiges Inder Judikative zurechtzurücken. Der
Verdacht, dass dies mit der Gesinnung der Nazi zu tun haben muss, ist logisch gegeben.
Wo und wie kann es noch in der Bundesrepublik Deutschland eine Parallelwelt in der Justiz gegeben?
Wie ist es möglich, dass in der Bundesrepublik Deutschland Richter gegen das Grundgesetz entscheiden, wo doch davon auszugehen war, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit diese
Entscheidungsmöglichkeit genommen war?
Wie können Amtsträger aus Steuereinnahmen bezahlt werden, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Wie kann der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern ausüben, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Wie können andere Gerichte (VG Frankfurt Oder oder OVG Niedersachsen) auf der gleichen gesetzlichen Grundlage entscheiden, dass sich der Staat nicht auf Amträger stützen darf, die ihm nicht
gehorchen?
Wie kann überhaupt eine Exekutive dafür verantwortlich sein, dass die Judikative die Vorgaben in den Gesetzen einhält, wo sie doch selbst diese Vorgaben nicht einhält?
Die Vorbehalte der Richter des EUGH gegenüber der deutschen Justiz sind nachvollziehbar.
Es gibt vieles zu tun, die grundgesetzlichen Regeln der Autoren umzusetzen und einzuhalten!
#3712
Mazi(Freitag, 04 April 2025 19:19)
# 3711
Wie schützt uns der Staat vor Verbrechern?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/missbrauchsopfer-nach-p%C3%A4dophilen-razzia-es-k%C3%B6nnten-auch-videos-von-mir-dabei-sein/ar-AA1CitQe?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=063fa0e839144a2bb1256a058d56f326&ei=9
Nach der Lektüre dieses Artikels schützt der Staat uns nicht von Verbrechern!
Wenn Richter der Judikative darauf verweisen dürfen, dass sie sich bei ihrer Entscheidung geirrt haben und damit die Straftat legitim wird, ist anzuzweifeln, dass uns der Staat tatsächlich schützen
will. Entsprechend dem obigen Beispiel ist nachvollziehbar, dass ein Strafverhalten vorgelegen hat und verurteilt werden musste!
Genauso waren die Missbrauchsopfer staatlich vor diesen Tätern zu schützen.
Genauso ist es auch ein verwerfliches Vergehen, eine Alarmmeldung seitens der rheinland-pfälzischen Regierung nicht weiterzugeben. Nach dem von Frau Malu Dreyer geleisteten Eid auf die Verfassung,
ist sie für die Richtlinie der Politik verantwortlich. Sie persönlich ist m.E. dafür verantwortlich das in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten
wird.
Wenn ein Pilot oder ein LKW-Fahrer sich in seiner Entscheidung irrt, dann sind Tote zu beklagen. Wenn Richter der Judikative erklären, sie hätten sich in ihrer Entscheidung geirrt, dann ist das
unglaubwürdig. Wenn auch diese Richter die Funmktion von Amtsträgern haben, aber die Entscheidungen selbst ihres höherwertigen Gerichts nicht befolgen, dann stimmt etwas nicht.
Wenn das Grundgesetz den Richtern vorschreibt, dass sie an das Gesetz gebunden sind, Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz vornehmen, dann
stimmt etwas gehörig in unserem Staat nicht. Welcher Staat stützt sich auf Amtsträger, die ihm nicht gehorchen? Wenn ein Staat Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, einsetzt um seine Staatsgewalt
auszuüben, dann ist es nicht verwerflich dahinter ein "Gedanken" zu vermuten.
Wenn der Staat also Amtsträger, die ihm nicht gehorchen einsetzt, dann ist grundgesetzlich die Frage aufzuwerfen, ob er dann noch Institutionen mit diesen Amtsträgern besetzen darf, die dann noch
Amtsaufgaben für ihn erledigen?
Nach bürgerlicher Ansicht kann ein Staat, besetzt mit Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, geltend machen, dass er eine Amtsfunktion wahrnimmt. Der Mangel liegt nach m.M. daran, dass die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages zwar Gesetze beschließen - darin auch Vorgaben machen -, aber ob Exekutive und Judikative dies beachten, ist ihnen "schnurtz".
Das größte Problem liegt m.E. darin begründet, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gar nicht nachprüfen, ob ihre Vorgaben eingehalten werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass
Exekutive und Judikative diese Vorgaben erst gar nicht beachten.
Es sollte m.E. nicht von einem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und ehemaligen Vertretern der Exekutive die Demokratie als gefährdet angesehen werden, sondern das Grundgesetz
bwesteht bereits seit 1949 und ist schon damals zur Umsetzung so in Kraft getreten. Beide Gruppen haben sich bei der Umsetzung des Grundgesetzes nicht mit Ruhm bekleckert. Dies aktuell zu befürchten,
ist absolut fehl am Platze. Es war schon immer so!
Wenn also das Grundgesetz nie umgesetzt wurtde, die Nazi-Juristen zwar gestorben sind, aber nie "ausgemerzt" wurden, dann ist auch für Juristen es so verständlich wie für Bürger zu formulieren.
Die Formulierung des "Lehrer" unter # 3711: "War so, ist so, bleibt so." ist am sichersten so, wenn die Systemfehler nicht aufgezeigt werden.
Ich komme wieder auf die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit.
Sie haben als Richter, als Amtsträger, noch nie nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, ihre Entscheidung getroffen.
Es liegt also nicht daran, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben, sondern daran, dass der Staat noch nie diese Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzt hat, die ihre
Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass sie wie Beamte aus öffentlichen Geldern, von Bürgern, bezahlt und in Pension geschickt werden. Täter sind von Staatsanwaltschaften, von Amtsträgern, die nach
Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) anzuklagen, zu verurteilen und das widerrechtlich erworbene Geld sicherzustellen.
#3711
Lehrer(Freitag, 04 April 2025 11:03)
Demokratie? Recht und Gesetz für alle gleich? Wo denn?
Geld regiert die Welt. War so, ist so, bleibt so.
#3710
Mazi(Donnerstag, 03 April 2025 14:56)
Nicht nachvollziehbar ist die deutsche Kritik an der Taktik von Donald Trump in den USA. Die Nazis der Bundesrepublik Deutschland haben es ihm schließlich vorgemacht wie man sich nicht an gesetzliche
Vorgaben hält.
Wir sollten uns nichts vormachen. Ein Staat, der sich nicht an eigene Regeln, an Gesetze, hält, hat das Existenzrecht verloren bzw. nie legitim erreicht.
#3709
Mazi(Donnerstag, 03 April 2025 14:48)
# 3705
Was ist also mit einem Staat, der uns vor solchen Amtsträger nicht schützt, die also nicht nach Gesetz.und Recht handeln, tätig sind, zu unternehmen?
Ich weiß es nicht, wie sich ein Bürger gegen einen Staat schützen kann, der seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Urteile der Gerichte (VG und
OVG) bringen nur zum Ausdruck, dass dies andern Orts nicht anders gesehen wird.
Die Frage, die sich jedoch stellt, wenn eine solche Prüfung von speziellen Richtern nicht durchgeführt wird, was einzelne Urteile besagter Richter dann bewirken können bzw. was sie bewirken?
Die sich anschließende Frage ist, weshalb dem so ist?
Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen, dann ist dieses pflichtwidrige Verhalten der Amtsträgern sachlich nicht
verwunderlich.
Wenn die Abgeordneten die Amtsträger wegen deren Einbruchs nicht zur Rechenschaft ziehen, dann erscheint es
nicht verwerflich zu sein, dass andere Gruppen das Grundgesetz gänzlich in Frage stellen.
#3708
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 03 April 2025 12:06)
"Wir ermitteln gerne"
Wie drei Staatsanwältinnen gegen den täglichen Stapel neuer Akten auf ihren Schreibtischen angehen. Darüber hat der Weser-Kurier am 03.04.2025 berichtet. In meinem Fall, hat die Staatsanwältin
vorgetäuscht, die Ermittlungen werden eingeleitet. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Staatsanwältin vom 19.11.2013.
Siehe meine Unterseite - 22.11.2012: Erfolglose Strafanzeige der STA Bremen -
MfG
#3707
Mazi(Donnerstag, 03 April 2025 10:00)
# 3705
Es ist in der Tat eine Frechheit, dass uns der Staat nicht vor diesen Verfassungsgegnern schützt.
Zum wiederholten Mal:
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben 1983 das Grundgesetz von 1949 bestätigt, dass es den Behörden.und Gerichten nach dem Rechtsstaatsprinzip untersagt ist, nicht wahrheitsgetreue und
unvollständige Verwaltungsakten führen darf.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit belastete weder vor dieser Gerichtsentscheidung noch danach diese Vorschrift nicht.
Es ist davon auszugehen, dass zwar die Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz als Vorgericht des Bundesverfassungsgerichts genannt ist, aber die dortigen Amtsträger der Treuepflicht nicht
nachkommen.
Ich erachte es nicht für rechtsstaatlich, dass der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Aufgabe des Staates ist m.M. nach, dass er seiner
Funktion.nur dann nachkommt, wenn seine Amtsträger seinen Vorschriften (Gesetzen) nachkommt.
Die Bezahlung seiner Beamten durch den Staat entbindet ihn nicht davon, dafür zu sorgen, dass seine Amtsträger dieser Verpflichtung (Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG) nachkommen.
M.E. wäre es nicht sachgerecht gegen die Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit Berufung einzulegen, weil ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz erfolgt ist. Der richterlichen
Entscheidung hat m.E. eine wesentliche Komponente gefehlt, um als Amtshundlung zu.gelten. Das Grundgesetz hat Richter an das Gesetz gebunden. Folglich kann eine Entscheidung gegen die Beachtung der
Gesetze von Ihnen nicht als Amtshandlung gelten.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die 1954 erst die Sozialgerichtsbarkeit bei einer gesetzlichen Vorschrift, das Grundgesetz, seit 1949 bereits vorschriftsmäßig gültig, ist vorzuhalten,
diese betrugsmässige Verhalten mitinitiiert zu haben.
Sie sind mitverantwortlich zu machen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden.
Der Beitrag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und anderer namhaften Politiker der Exekutive, dass die Demokratie gefährdet sei, führen nicht dazu, dass die Vorgaben des
Grundgesetzes von 1949 eingehalten und 75 Jahre zurück gedreht werden können.
#3706
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 03 April 2025 09:02)
#3705
Hallo WernerE,
es ist eine Schande wie der Staat mit seinen Bürgern und Unfallopfern umgeht.
Dazu gibt es meinen Schriftsatz vom 02.04.2025 auf der Unterseite
- 12.02.2024: Az.: S 2 U 12/24, neue, vollumfängliche Klage am SG Bremen eingegangen -
MfG
#3705
WernerE(Mittwoch, 02 April 2025 18:44)
Bayrisches LSG München - 2`ter Senat Neuerer, Pongratz und Müller-Kappauf
Richter der Selbstverherrlichung geradezu zum Himmel schreit!
Im Grunde sollte sie der Teufel in der Hölle bis auf die Knochen braten, denn das die
Robenträger veranstalten ist schon eine absolute Frechheit gegenüber den bayrischen
Bürger - Mutwilligkeitskosten wollen Sie bei weiteren Beschwerden anordnen!
WernerE - mit den oben genannten Herrschaften auf "Kriegsfuß"
#3704
Mazi(Mittwoch, 02 April 2025 10:12)
#3703
Wäre in Frankreich erlaubt, dass ein Bundeskanzler eine Regierung anführen dürfte, der von sich erklärt, sich nicht erinnern zu können?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nach-untersuchungsausschuss-in-hamburg-olaf-scholz-fehlte-erinnerung-nun-%C3%BCberpr%C3%BCft-bundestag-warburg-spenden-an-die-spd/ar-AA1C5lVH?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=93e51e62a6464ccfb1be131dc570f32d&ei=67
Wohl kaum, dass vergleichbares dort erlaubt wäre!
Im dortigen Rechtssystem wäre davon auszugehen, dass dort einem derartiger Kanzler die Kandidatur verweigert würde!
#3703
Mazi(Mittwoch, 02 April 2025 09:14)
#3702
'Als die Nazi-Vergangenheit bayerischer Beamter "routinemäßig verwaltet" wurde' von Johann Osel.
Es wäre nicht nachvollziehbar hätte der Buchautor den Buchtitel irrtümlich falsch ausgewählt.
Was besagt uns dessen Wahl des Buchtitels und auf was soll sich eine Änderung beziehen? Die Alliierten hatten doch bereits im Nachkriegsdeutschland bestätigt, dass sie sie gescheitert sind. Und jetzt
soll sich in der Justiz ohne eine entsprechendes Gesetz im Deutschen Bundestag etwas geändert haben?
Bezeichnend ist das jetzige Urteil gegen Frau Le Pan. Während sie in Frankreich nicht zur Wahl antreten darf, ist dies in Deutschland lediglich ein Kavaliersdelikt. Mit anderen Worten, eine
Unterschlag öffentlicher Gelder, EU-Gelder, wäre bei den deutschen Juristen in den deutschen Gesetzen nicht mit dem gleichen Ausschluss verbunden.
Es ist wahrlich nicht schwer, weshalb dieses Vergehen in Deutschland nicht mit den gleichen oder ähnlichen Sanktionen belegt ist.
Die Frage ist also, weshalb in den deutschen Gesetzen diese Straftaten anders belegt wird? Es besteht also eine unterschiedliche Rechtsbetrachtung zwischen dem deutschen und dem internationalen
Recht.
Ich komme wiederum auf die Sozialgerichtsbarkeit. Weshalb wird vor den deutschen Sozialgerichten nicht einmal nach dem Gesetz von den Richtern die Entscheidung getroffen? 1983 haben die Richter des
Bundesverfassungsgerichts noch einmal das Rechtsstaatsprinzip für die deutschen Juristen wiederholt. Offensichtlich hat das nichts genützt. Es ist darauf zu schließen, dass dies für sie
offensichtlich zu kompliziert war. Oder was viel naheliegender ist, die Juristen der Nazis haben "vorgebaut".
Muss das Grundgesetz 75 Jahre alt werden bis den Richtern mitgeteilt wird, dass die Richter nach der Verfassung, dem Grundgesetz, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben? So steht es
bereits in Art. 97 GG formuliert. Erstaunlicherweise wird diese Beanstandung nicht vom Bundespräsidenten oder einem Abgeordneten bekannt gemacht worden.
#3702
WernerE(Dienstag, 01 April 2025 13:03)
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-justiz-umgang-ns-vergangenheit-studie-li.3226949
NS-Aufarbeitung im Justizministerium
Als die Nazi-Vergangenheit bayerischer Beamter „routinemäßig verwaltet“ wurde
Von Johann Osel
Nach dem Hitler-Regime machten frühere Nationalsozialisten oft problemlos weiter Karriere im bayerischen Justizapparat. Wie es dazu kommen konnte, zeigt eine Untersuchung, die das Institut für
Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) zum Umgang insbesondere des Justizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit nach 1945 erstellt hat. Die Studie, gefördert eben durch das Ministerium, ist unter dem
Titel „Landesjustiz und NS-Vergangenheit“ nun als Buch erschienen.
Es wurde am Montag im Münchner Justizpalast vorgestellt.
Hat sich seither irgendetwas in Bayern verändert?
WernerE - kritisch hinterfragender Bürger Bayerns
#3701
Mazi(Samstag, 29 März 2025 08:53)
Treffen Richter ihre Entscheidung wirklich nach dem Gesetz?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-ivzb3724-lehrbuch-fall-notar-kosten-zahlen-frau-geschaeftsunfaehig-analogie
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter verpflichtet, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Im vorliegenden Fall darf angezweifelt werden, wo Richter eine entsprechende Grundlage im Gesetz gefunden haben?
Man stelle sich nur vor, dass der "Schuldner" seine Rechnung, die er nicht schuldhaft eingegangen ist, begleichen wollte. Eine Bank dürfte eine Überweisung mit Verweis auf dessen Geschäftsunfähigkeit
nicht ausführen. Gleiches würde sich für den Betreuer verbieten, weil seine zu betreuende Person keine Rechtsgeschäfte abschließen darf. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Rechnung des Notars
nie bezahlt werden kann.
Es liegt daher (sehr) nahe, dass hier "Richter" ihrem Kollegen sehr helfen wollten. Wie verbindlich sind also Beschlüsse der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wenn sie nicht befolgt werden und
die Legislative es unterlässt nachzuprüfen, ob deren gesetzliche Vorgaben überhaupt eingehalten werden?
Ein Rechtsstaat, der seine Gesetze nicht befolgt, kann nie einen Rechtsstaat begründen!
#3700
oerni(Samstag, 29 März 2025 00:10)
Betreff: IFG soll abgeschafft werden - im Sinne der Entbürokratisierung ....
ich habe gerade die Petition 'SPD, keine Koalition ohne Informationsfreiheit!' auf WeAct unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.
Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:
Es ist an der Zeit die Sozialgesetzgebung mittels Amtsträger um- und durchzusetzen. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass "Richter der Sozialgerichtsbarkeit" weiterhin Urteile verkünden, die
mit dem Gesetz nicht vereinbar sind. Dieser Nationalsozialismus muss in der Bundesrepublik Deutschland einem Ende zu gebracht werden.
Es muss unter Strafe gestellt werden, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht folgen, Amtshandlungen verkünden.
Es muss als nicht Rechtens angesehen werden, dass die Exekutive die Judikative überwacht und dabei ihre Amtsaufgaben nicht einmal wahrnimmt. Die vom Volk gewählte Legislative muss ihre Amtsaufgabe
wahrnehmen und nachprüfen, ob denn ihre gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
#3698
Mazi(Donnerstag, 27 März 2025 08:39)
Es ist davon auszugehen, dass Julia Klöckner als Präsidentin des Deutschen Bundestages darauf achten wird, dass der Wille des Volkes um- und durchgesetzt wird.
#3697
Mazi(Donnerstag, 27 März 2025 08:36)
Typisches Beispiel ist die Sozialgerichtsbarkeit. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen üblicher Weise keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz. Sie erkennen das ihnen Vorgesetzte Gericht
laut dem Grundgesetz zwar an, legen aber dessen Rechtssprechung ihren Entscheidungen nicht zu grunde.
Beispielsweise haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bestätigt und hervorgehoben, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben, aber diese grundgesetzliche Vorgabe legen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit erst gar nicht ihren Entscheidungen zu Grunde. Sie
unterlassen einfach die Prüfung dieser Verwaltungsakte der Behörde oder des Gerichts, ob diese Anforderung überhaupt erfüllt ist. Es ist schwierig davon auszugehen, wenn Richter der
Sozialgerichtsbarkeit eine Amtsaufgabe gar nicht wahrnehmen davon auszugehen, dass sie sich dann von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte überzeugt haben können.
Ich fasse zusammen:
Alles "Schrott" was uns die Judikative hier als deren geistige Leistung auf zu Tischen versucht! Es ist schwierig davon auszugehen, dass dies Amtshandlungen sein sollen. Entscheidungen gegen das
Gesetz sind vom Grundgesetz nicht als Amtsaufgaben legitimiert. Sie sind insbesondere dann nicht von ihm legitimiert, wenn die Amtsträger nicht einmal die Amtsaufgabe erledigt haben.
#3696
Mazi(Donnerstag, 27 März 2025 08:20)
Eine Demokratie, die ihre Werte nicht verteidigt, die Sie nicht einhält, tritt nicht als Demokratie im internationalen Geschehen auf. Der Verfassungsschutz muss sich fragen lassen, welche Rechte
überhaupt verteidigt. Die Rechte des Volkes offensichtlich nicht.
Komen wir zurück zur Demokratie, die uns das Grundgesetz verspricht. Es ist Amtsaufgabe der jetzigen Bundestagspräsidentin Klöckner darauf zu achten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
ihre Amtsaufgaben erledigen und die gesetzlichen Vorgaben befolgt werden.
Es ist unmöglich, dass das Grundgesetz nicht eingehalten und befolgt wird. Es ist unmöglich, dass Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen. Es ist Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaften diese vor
Gericht zu bringen und es ist Amtsaufgabe der Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Die Entscheidung dieser ungehorsamen Amtsträger sind als im Zusammenhang mit Straftaten nicht
zustande gekommen. Sie sind nicht aufzuheben, sondern nicht nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, zustande gekommen.
Da der Staat zur Ausübung seiner Staatsgewalt sich nicht Amtsträger bedienen kann, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ist davon auszugehen, dass viele Institionen nicht handlungsfähig waren und
folglich auch sind. Es geht nicht darum die Handlungsfähigkeit zu erhalten, sondern darum die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten.
#3695
Mazi(Donnerstag, 27 März 2025 07:48)
Es erscheint sehr fragwürdig, was die seitens der Parteien bisher gelebten Praxis als Demokratie und als rechtsstaatlich verstanden wird.
Da wird das Volk zur Wahl der Parteien aufgefordert und die Parteien, dann als Volksvertreter im Deutschen Bundestag als Legislative erscheinend, prüfen anschliessend nicht einmal mehr nach, ob ihre
gesetzlichen Vorgaben überhaupt eingehalten werden. Das ist also das demokratische Verständnis der Parteien. Das wird also vom Verfassungsschutz sogar bewahrt und verteidigt.
Sind wir ehrlich! Das ist nimmer das Verständnis des deutschen Volkes!
#3694
Mazi(Mittwoch, 26 März 2025 11:33)
Nachdem der Bundestag mit seinem jüngsten Beschluss über 500 Mrd. Euro und mehr nach diesem Urteil des Bundesverfrassungsgerichts den Weg gänzlich frei gemacht hat, die Schuldengrenze des
Grundgesetzes abgeschafft hat, erscheint es nicht mehr notwendig zu sein, dass eine AFD das Grundgesetz umschreiben muss.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
+https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verfassungsgericht-solidarit%C3%A4tszuschlag-ist-verfassungsgem%C3%A4%C3%9F/ar-AA1BGaJa?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d0ac844353444433948a1c0c26b1505d&ei=23
Wo sind wir eigentlich und was gibt das Grundgesetz vor? Weshalb gelten für Richter des Bundesverfassungsgericht andere Vorgaben als für andere Richter? Gibt das Grundgesetz nicht allgemein vor, dass
es vorgeben hat, dass Richter an das Gesetz gebunden sind (Art. 97 Abs. 1 GG)?
#3693
Mazi(Dienstag, 25 März 2025 15:41)
Ich bezüglich der Nazis weise auf diesen Artikel hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/argentinien-gibt-nazi-akten-frei-milei-stabschef/ar-AA1BCskh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b55cff1f0868419dcc7200acf3ee596c&ei=22
#3692
Mazi(Dienstag, 25 März 2025 15:31)
# 3691
Ist das nicht gleich?
Ob der Staat mit Cum Ex-Geschäften ausgeraubt wurde, ob die der vergangenen Legislaturperiode ein Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD saich nicht erinnern wollten oder Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht entgegen dem Gesetz ihre Entscheidungen getroffen haben, mir erscheint dies, wenn auch in unterschiedlichen Sachgebieten, sehr gleichförmig zu sein.
Spätestens anhand der Missbrauchsopfer oder der Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen seitens der rheinland-pfälzischen Regierung muss jeder davon überzeugt sein, dass das nicht Recht sein kann und
darf.
Es ist offensichtlich ("einiges" oder besser "vieles") verbesserungswürdig". Wir sollten uns zusammen tun oder die Bundesrepbublik Deutschland verbessern und nicht duldbare Geschehnisse unter Strafe
stellen und gemäß dem Grundgesetz ausrotten.
Ich verstehe darunter aber nicht, dass die ehemaligen Nazis die positiven Errungenschaften wiederum beugen. Ein Eingeständnis, wie dies beispielsweise die Alliierten vornahmen und eingestanden haben,
ist m.E. nicht zweckdienlich.
#3691
WernerE(Dienstag, 25 März 2025 00:37)
aus einem Beitrag von Facebook E. Neumann (Journalist in Worms)
Mit Cum-Ex verbindet man den wohl größten Steuerraub der Geschichte. � Er blieb viele Jahre lang unentdeckt, bis einige mutige Menschen die Wahrheit ans Licht brachten, wie z.B. die Steuerbeamtin
Jana Stobinski. � Die Hintergründe für euch in dem #Dokumentarfilm "Systemfehler:
Der Cum-Ex Skandal" – jetzt streamen im #ZDF: https://kurz.zdf.de/cYjx/
#CumEx #Steuerbetrug
Der Betrug bei dem nicht nur Bundeskanzler (ex) Olaf Scholz eine tragende Rolle spielt
WernerE - bewusst durchs Leben gehen und eben dort aufschreien wo es nötig ist!
#3690
WernerE(Montag, 24 März 2025 12:16)
auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/nockherberg-in-muenchen-2025-jetzt-aeussert-sich-maxi-schafroth-zur-kritik-106872310
Nockherberg
Nach umstrittener Fastenpredigt: Jetzt äußern sich Paulaner und Maxi Schafroth
Der Allgäuer musste nach dem Derblecken einige Kritik einstecken. Wie es nun weitergeht? Die Veranstalter des Nockherbergs wollen sich „zusammensetzen“ und seine Zukunft diskutieren.
Wer gegen MP Söder tritt, wird entfernt - Demokratie hin oder her
Wir in Bayern erleben die "Söder - Diktatur" nach dem Vorbild von Trump
WernerE - bin gespannt ob ich auch eine Einladung zum Gespräch nach Minga bekomme!
#3689
Mazi(Montag, 24 März 2025 09:09)
Es ist bemerkenswert, was in der Judikative unter Gesetz und Recht verstanden wird!
Auf diesen Artikeĺ beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/zweifelhafte-rechtsprechung-in-der-fruehen-brd
Es ist nicht verwunderlich, dass "oerni" (#3686) die Judikative nicht nachvollziehen kann.
Die Frage, die sich stellt, ob das Grundgesetz überhaupt die Rechtsgrundlage für die Richter darstellt oder ob es noch nie gegolten hat bzw. eingehalten wurde? Die Argumentation von Frau Aigner,
Präsidentin des Bayerischen Landtags, dass Bürger nicht zu finanziellen Zahlungen an Verfassungsfeinde verpflichter werden dürfen/heranzuziehen sind, ist nachvollziehbar.
#3688
Mazi(Montag, 24 März 2025 08:45)
#3686
Es liegt nahe, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG tätig sind. Daraus folgt, dass es, solange keine Richter nach dem Gesetz tätig sind, sie auch keine Amtsaufgabe
ausführen.
Es ist vermessen seitens der Kläger eine Amtstätigkeit zu unterstellen, wenn der Staat keine Amtsträger einsetzt, die ihre Amtstätigkeit nach Art. 20 Abs. 3 GG ausführen.
#3687
inreo(Montag, 24 März 2025 04:07)
https://www.lehrer-schmidt.de/
Schauen Sie mal Herr Neumann. Der Herr Schmidt benutzt die selbe Seite wie Sie.
#3686
oerni(Sonntag, 23 März 2025 12:43)
ein Beitrag aus dem Unfallforum zeigt die Gewalt welche in der Demokratie Deutschland
verbreitet ist: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/
Überall nur noch zum Kotzen.
#3685
Mazi(Samstag, 22 März 2025 10:38)
Da ist seitens der Staatsanwaltschaften ein sehr großes Problem, wenn sie nicht gegen ihren Chef ermitteln.
Auf dieses Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/keine-ermittlungen-gegen-nrw-justizminister/ar-AA1Boywp?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7392b0401eff4f6187b623f919eba2d2&ei=13
Überhaupt ist Herr Limbach Herr über die gesamte Justiz. Das betrifft sowohl die Richter als auch die Staatsanwaltschaften. Man ist bei dieser Organisation geneigt, Herrn Filbinger zuzustimmen, dass
das was früher (zur Zeit der Nazis) Recht war, heute in der Bundesrepublik Deutschland kein Unrecht sein könne.
Dazwischen hat das deutsche Volk jedoch ein Grundgesetz geschaffen, dass zugegeben von Exekutive und Judikative nicht beachtet wird und die Legislative nicht nachprüft, ob denn seine Vorgaben
eingehalten werden.
Ich bin skeptisch, dass wir unter diesen Umständen in der Bundesrepublik Deutschland rechtsstaatliche Verfahrenin der Organisation unser eigen nennen dürfen?
#3684
Mazi(Samstag, 22 März 2025 09:04)
Recht hat Dr. Zimmermann in seinem Anspruch. Aber nicht die amerikanische Justiz ist für die Missstände verantwortlich, sondern die auf deutscher Seite, die dem Vertrag auf deutscher Seite
abgeschlossen haben.
Aud diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-wittlich-verzicht-nicht-mehr-moeglich
Zu Recht regen wir uns auf, wenn abgeschlossene Verträge nicht anerkannt werden. Reihe Kritik von Dr. Zimmermann ist dort anzubringen, die gegen die Regeln verstoßen haben und nicht bei denen, die
sie einhalten.
So verwerflich wie das Ergebnis auch ist, ist dokumentiert, wie schlecht unsere Verträge und deren Beachtung sind. Ich hoffe nur, dass es der einzige Fall war und ist. Aber was schreibe ich? Ist doch
bekannt, dass auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Es den "Reichsbürgern" gleich tun und ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen.
Nachweislich achten auch sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht und verkünden öffentlich ihre Entscheidung gegen das Gesetz. Sie legen kein wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde
nachvollziehen könne.
Wie soll er das vornehmen können, wenn er nicht sicher sein kann, dass ihm die vom Gericht vorgelegte Verwaltungsakte vollständig ist?
Auf deutscher Seite ist die Judikative nicht nachprüfbar. Was soll also die Kritik von Dr. Zimmermann an einem amerikanischen Rechtssystem an dessen Veränderung ohnehin keinen Rechtsanspruch haben?
Wir halten also fest, dass die Fehler auf der deutschen Seite begangen wurden und die us-amerikanische Justiz folgerichtig gehandelt hat (so tragisch der Fall auch ist).
Im Ergebnis ist die deutsche Justiz zu vergessen. Die Vorbehalte der Richter der EuGH-Richter gegenüber der deutschen Justiz ist nachvollziehbar und anhand auch dieses Falles begründet belegt.
Die Frage, die sich mir stellt, wenn in der deutschen Justiz selbst die Gesetze und das Recht nicht befolgt werden, weshalb wir eigentlich Abgeordnete des Deutschen Bundestages wählen und letztlich
fürstlich honorieren? Eigentlich wird damit dokumentiert, dass die Legislative, die erste Gewalt im Staate unnütz ist.
Sie können es auch noch weiter zu spitzen, wenn sie die Frage aufwerfen, weshalb wir überhaupt wählen oder nicht gleich bei den Nazis und deren Ideologie geblieben sind?
Es ist nachweislich dieser Praktik fraglich, was das Grundgesetz uns überhaupt mitteilen will, wo es doch im Zusammenspiel von Exekutive und Judikative nur dann eine Rolle zu spielen hat, wenn andere
damit zu bestrafen sind.
#3683
Mazi(Donnerstag, 20 März 2025 13:50)
Es macht Sinn, dass das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 die Richter ermächtigt nach den Regeln des Grundgesetzes die Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
"Gelegentlich" ist hier nachgewiesen worden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dieser Vorschrift ihre Entscheidung nicht nach dieser Vorgabe treffen. Es ist also fraglich, welche
Entscheidungen der Richter nach diesem Gesetz getroffen werden, wenn sie keine Entscheidung nach dieser Vorgabe nicht treffen. Wenn sie die Berufung gegen deren Entscheidung nicht zu lassen und
andererseits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BVR 244/83 u.a. die Verwaltungsakte der Beklagten ihrer Entscheidung zugrunde legen, auch noch z.G. eines Beklagten
entscheiden, dann leuchtet mir nicht ein, was dann unter einem Verfassungsfeind zu verstehen ist.
Es liegt daher (sehr) nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtshandlungen nach Art. 20 Abs. 3 GG vornehmen und mit tragen einer Dienstkleidung vortäuschen, eine Amtshandlung
vorzunehmen.
Der Unterschied zu den "Reichsbürgern" wird nur dadurch kenntlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zusätzlich auch noch Amtskleidung tragen.
Es wäre doch so einfach nach dem Grundgesetz Entscheidungen als Amtshandlung anzusehen. Die gegenteilige Handhabung ist nur dann als "erfolgreich" anzusehen, wenn alle "Entscheider" der gleichen
Vereinigung angehören, ihre Entscheidung nicht nach dem Grundgesetz treffen und die Legislative nicht nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden. Es drängt sich der Verdacht auf, da die
Amtsträger ihre Entscheidung nicht nach dem Grundgesetz treffen, folgen, dass diese "Entscheider" einer vorherigen Rechtsordnung, den Nazis, folgen.
#3682
Mazi(Mittwoch, 19 März 2025 11:49)
# 3679
Eigentlich stimmt Ihre Aussage nicht.
Richtig ist jedoch, dass das Grundgesetz nicht eindeutig ist. Es ist auch für Juristen eindeutig zu fassen. Insoweit erscheint mir die Änderung des Grundgesetzes unumgänglich zu sein.
Man führe sich nur vor Augen, dass die Judikative als 3. Staatsgewalt genannt wird und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Grundgesetzes ihren Entscheidungen nicht zugrunde
legen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht vorgesetztes Gericht nach Art. 95 GG der ihm nachgelagerten Gerichte ist und § 31 BVerfGG festlegt, dass dessen Entscheidungen seitens der Behörden und Gerichte
verbindlich ist, aber die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese gesetzliche Grundlage ihren Entscheidungen nicht zu grunde legen, wie sollte dann ihre Entscheidung eine Amtshandlung sein.
Wenn diese Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG bevollmächtigt sind, dann können sie keine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorgenommen haben. Sie haben ihr Amt missbraucht und es ist fraglich, ob eine
Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsgträgern, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, handeln kann?
Wenn sich die Richgter der Sozialgerichtsbarkeit wie die Begrufsgenossenschaften als Gegner des Grundgesetzes geoutet haben, wie sollen sie dann einen Anspruch nach Art. 20 Abs. 3 GG geltend machen
können? Sie sind ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie nach dem Grundgesetz, nach Gesetz und Recht gehandelt haben konnten. Exekutive und Judikative folgen
nicht dem Grundgesetz, sondern offensichtlich früheren Gesetzen.
Es liegt nahe, dass sie dem frühedren Sprch des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger folgen: Was früher rechtens war, kann jetzt kein Unrecht sein.
Folgt man Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, dann ist die Executive nicht berechtigt, Bürger zur finanziellen Unterstützung dieser "Amtsträger" heranzuziehen. Diese Amtsträger sind
anzuklagen, zu verurteilen, zu entlassen, finanzielle Zuwendungen zu streichen und unter den Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind deren erworbenen Vermögensgegenstände
sicherzustellen.
Diese "Amtsträger" dürfen nicht zur Vortäuschung falscher Tatsachen insbesondere keine Amtskleidung tragen!
Wichtig erscheint mir, dass die Vorgaben des Grundgesetzes von Exekutive und Judikative durchgesetzt werden und die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nachprüft.
Auch wenn ich Ihre Aussage offiziell angreife, so muss ich jedoch einräumen, dass der Eindruck erdrückend und erheblich ist, dass das Recht erheblich gebeugt ist.
#3681
Mazi(Dienstag, 18 März 2025 09:36)
Ab wann treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes?
Macht es Sinn, wenn eine dritte Staatsgewalt, die Judikative, von der Executive abhängig ist?
Es ist unglaublich, dass den ehemaligen "Richtern" des Reichsversicherungsamtes anhand des Grundgesetzes von 1949 gesagt werden musste, dass es unzulässig ist, weiterhin keine Trennung zwischen der
Exekutive und Judikative zu haben. Als noch unzulässiger empfinde ich, dass 1954 die Nachprüfung der Legislative, ob denn die Vorgaben des Grundgesetzes geachtet wurden, nicht durchgeführt wurde. Es
wurde sogar die Kontrolle der Justiz der Exekutiven unterstellt. M.E. bestehen hier logische Fehler in der Umsetzung des Grundgesetzes.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieses System der Kontrolle der dritten Staatsgewalt seitens der Exekutive funktionieren könnte. Offensichtlich ist diese Handhabung rechtsstaatlich nicht
durchdacht. Diese Handlungsweise ist eher den Nazis als der Denkweise eines Rechtsstaats zu zuordnen. Die Frage ist also, ob es zulässig ist, dass Amtsträger (Richter der Sozialgerichtsbarkeit)
Entscheidungen gegen das Grundgesetz treffen dürfen und gleichzeitig finanzielle Zuwendungen von dem Bürger nach dem Grundgesetz erwarten dürfen? M.E. ist dies eindeutig mit "Nein" zu
beantworten.
Es macht keinen Sinn, die Rechtsverfolgung der Judikative seitens der Exekutive vorzunehmen. Daher ist es sinnlos, eine Aufsicht derart zu organisieren, wonach die Exekutive die Judikative überwacht
und sichergestellt wird, dass die Exekutive das Grundgesetz nicht befolgt. M.E. ist dies rechtsstaatlich nach den Vorgaben des Grundgesetzes hirnlos gedacht.
Diese Vorgehensweise macht nur dann einen Sinn, wenn damit sicherzustellen ist, dass die Nazi-Ideologie abgesichert werden sollte.
#3680
Mazi(Sonntag, 16 März 2025 16:56)
#3679
Das war schon bei den Nazis so.
Weshalb sollte das Grundgesetz dies ändern? Es ist war nicht so, dass das Volk dies bestreiten will, aber es war scon ein Irrtum dies im Grundgesetz koperfähig zu beschreiben. Zumindest ist es nicht
nach dem Willen der jetzigen Regierungen.
Die im Grundgesetz von den Vätern des Grundgesetzes definierte Grenze soll weg!
Was sollte deshalb von einem Grundgesetz gehalten werden, dass seitens Exekutive und Judikative nicht befolgt wird. Was ist von einer Legislativen zu halten, die nicht einmal nachprüft, ob ihre
Vorgaben eingehalten werden? Was soll also eine Änderung des Grundgesetzes?
M.E. hat das nichts mit rechts oder links tun tun. Rechtsstaatlich bleibt rechtsstaatlich. Ob links oder rechts die Gesinnung ist, ist dabei nicht entscheidungsrelevant.
#3679
WernerE(Sonntag, 16 März 2025 16:02)
#3678
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Harberth hat zugestimmt, dass die vom Volk abgewählten Abgeordneten am 13. bzw. 18.03.2025 darüber abstimmen dürfen, dass die Abgeordneten
dennoch darüber befinden können, das Grundgesetz zu ändern.
Selbstverständlich aus freier Entscheidung - ohne dass das Volk dazu gefragt wird.
Was nützt es, wenn im GG steht: "Alle Gewalt geht vom Volk aus"
Das Volk ist nur zum "Kreuzchen" machen geeignet, danach hat es keine Macht mehr!
In Bayern ist auch so ein Machtgieriger Mensch mit dabei - auch hier wird das Volk
unterdrückt und deren Meinung negiert.
WernerE - weder rechts noch links anzutreffen, aber seine Meinung kund tun!
#3678
Mazi(Samstag, 15 März 2025 22:28)
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Harberth hat zugestimmt, dass die vom Volk abgewählten Abgeordneten am 13. bzw. 18.03.2025 darüber abstimmen dürfen, dass die Abgeordneten
dennoch darüber befinden können, das Grundgesetz zu ändern.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/karlsruhe-bundesverfassungsgericht-entscheidet-%C3%BCber-klagen-von-afd-und-linke/ar-AA1AGgfO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b260336168894557b09af9a34ed33ea8&ei=81
Offensichtlich geht alle Macht nicht vom Volke aus (Art. 20 GG). Die Volk hat am 23.02.2025 entschieden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages abgewählt sind. Da Friedich Merz (CDU) noch
keine Regierung gebildet hat, ist also die alte, aber bereits abgewählte Regierung noch im Amt. Darauf begrüpndet sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Sind wir ehrlich. Das Volk hat am 23.02.2025 entschieden, dass die Ampelregierung ihr Misstrauen hat.
Ein Einzelner, Friedrich Merz (CDU) hat entschieden, dass eine Regierung noch nicht gebildet ist.
Wäre es nicht angesagt, in der wichtigen Frage, ob die Schuldengrenze im Grundgesetz ausgesetzt oder übertölpelt wird richtiger, den Volk zur Entscheidung vorzulegen. Schauen wir in die Schweiz. Dort
ist es regelmäßig in dieser Form so.
Es liegt also nahe, dass Friedrich Merz sich ähnlich wie Adolf Hitler verhält. Offensichtlich hat er keinen Respekt vor der Macht des Volkes, vor Art. 20 GG.
#3677
Mazi(Samstag, 15 März 2025 16:35)
Wie weit will Friedrich Merz noch das Volkm, dass der CDU die Mehrheit beschert hat, noch treiben?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/regierungsbildung-das-wichtigste-zum-finanzpaket-kompromiss/ar-AA1AVM4C?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=74ddaef66c3f4038af7b07416b9b4403&ei=2
Eindeutig ist eine neue Regierung (noch) nicht gebildet. Die vom Volk abgewählten Abgeodneten des Deutschen Bundestages sollen mit Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts dennoch bestimmen, was
die jungen Steuerzahler nicht mehr zurückzahlen können.
Demokratisch ist dasd alles sehr zweifelhaft. Ich kann nachvollziehen, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und andere namhafte ehemalige Politiker die Demokratie ernsthaft in
Gefahr sehen.
Der Vorwurf, der dennoch zu erheben ist, ist der, weshalb sie zu ihren aktiven Zeit, als sie noch etwas galten, sich für die Demokratie ernsthaft engagierten bzw. zu Wort meldeten.
In der hintersten Ecke schmollen und der Herde nachlaufen kann jeder!
#3676
Mazi(Samstag, 15 März 2025 16:22)
Es liegt also auf der Hand, dass vom Volk abgewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages über die künftige Finanzierung und die Schuldengrenze des Grundgesetzes abstimmen. Die Richter des
Bundesverfassungsgericht sagen, dass der ihnen vorliegende Antrag nicht rechtens wäre.
Auf diesen Artikel bezieh ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-m%C3%BCtter-und-v%C3%A4ter-des-grundgesetzes-w%C3%BCrden-sich-im-grabe-umdrehen/ar-AA1AYuCl?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=75f9054280f540b1beb4b4fe8e5ee5fd&ei=26
Es liegt in der Logik des Friedrich Merz wann er bekannt gibt, wann er die neue Bundesregierung bekannt machen will.
Etwas stimmt hier offensichtlich nicht.
Es fehlt mir als Bürger die Phantasie, dieses Prinzip als demokratisch zu erkennen.
#3675
Mazi(Samstag, 15 März 2025 13:40)
#3673
Gewiss meinten Sie, "ohne 'schwarz' zu werden."
Als "rot" werden landläufig Anhänger der SPD bezeichnet.
In der Tat ist dieser Antrag nicht zu rechtfertigen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag abgewiesen hat. Man stelle sich nur vor, dass ein von Volk abgewählter Deutscher Bundestag
weiterhin agieren darf, obwohl das Volk bereits entschieden hat. Nachvollziehbar sind derartige Tricks nicht.
Wir sind uns einig, dass diese Schulden von den jungen Steuerzahlern nicht mehr getilgt werden können.
Es geht nicht darum, den Beschluss einzusehen, weil der us-amerikanische Präsident Trump offensichtlich sich nicht an geschlossene Verträge gebunden fühlt und deshalb die Reaktion zu finanzieren ist.
Aber dieser ausmachende Betrag ist zwar hoch, aber auf diesen Betrag werden zusätzliche Milliarden Euros drauf gesattelt. Obwohl Friedrich Merz nicht zuletzt deshalb vom Volk gewählt wurde, weil er
zugesagt hat, die Schuldenbremse nicht zu lockern.
Das fairste ist, noch einmal zu wählen!
#3674
Mazi(Samstag, 15 März 2025 13:27)
Eigenartig!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sehr-teure-umverteilung-deutsche-rentenversicherung-kritisiert-m%C3%BCtterrente/ar-AA1AQi43?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ce253905b53d4d1fb7bf76ddf6a11bce&ei=24
Verstehe ich das richtig, dass die Rentenberechtigten künftig einen um 0,25 % höheren Beitragssatz zahlen sollen, damit die Mütterente an die Beamten geleistet werden können?
Das ist nicht nur die kleinste Ungerechtigkeit, sondern auch die Renten der Ostdeutschen wurden von den Rentenberechtigten im Westen bezahlt.
Es ist nicht nur nach dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle und anderen namhaften ehemaligen Politikern die Demokratie gefährdet, sondern letztlich die Umsetzung des
Grundgesetzes schlechthin.
Da auch diese Herrschaften geboren wurden, sie als Beamte aber nie Beiträge zur Auzahlung der Mütterrente durch die Deutschen Rentenversicherung einzahlten, ist nicht nur die Demokratie gefährdet,
sondern das gesamte System nicht gerecht.
Herr Neumann fragen Sie doch Herrn Bovenschulte, ob er geboren wurde und wieviel er für die Auszahlung der Mutterente an seine Mutter eingezahlt hat und wie dies für die von ihm angestellten Beamten
der Fall ist? Auf dessen Antwort bin ich gespannt!
Nicht nur die ehemalige Ampelregierung war am Ende, sondern auch künfitige Regierungen sind offensichtlich am Ende. Weshalb sollte die ehemaligen Abgeordenten des Bundestages einer Aufweichung der
Schuldengrenze zustimmen, wenn sie bereits vom Volk abgewählt sind?
Es liegt die Wahrscheinlichkeit sehr nahe, dass nicht nur die Demokratie gefährdet ist, sondern spätestens jetzt die Nazis die Macht übernehmen (wenn sie dies nicht bereits schon getan haben!).
#3673
WernerE(Freitag, 14 März 2025 23:19)
DDR-Nationalhymne - 2. Strophe
Glück und Friede sei beschieden, Deutschland, unserm Vaterland.
Alle welt sehnt sich nach Frieden, reicht den Völkern eure Hand.
Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind.
Lasst das Licht des Friedens scheinen, dass nie eine Mutter mehr ihrem Sohn beweint.
Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und
verzichtet auf atomar, biologische und chemische Waffen
(Zwei-plus-Vier-Vertrag)
Nun Deutschland! Wo sind Deine Ziele geblieben.
Wer die "schwarze" Patei CDU und CSU gewählt hat, wurde bzw wird belogen und betrogen, Wahlversprechen ohne das man "rot" wird, werden gebrochen.
500 Milliarden + 100 Milliarden + Zinsen ca. 76 Millionen
"Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld (Druckmaschine) wer hat soviel Pinke, Pinke
Im alten Haushalt könnte man locker pro Jahr 1,25 Milliarden einsparen, aber
sparen und bezahlen soll nur das Volk - insbesonders die welche noch zur Arbeit gehen.
Ehrlich geschrieben, mir graußt vor der Zukunft.
WernerE - wird von Tag zu Tag nachdenklicher
#3672
Mazi(Freitag, 14 März 2025 11:51)
Ausgerechnet soll Markus Heil die schäfste Waffe der SPD sein?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/focus-briefing-von-tanit-koch-der-nette-herr-heil-die-sch%C3%A4rfste-waffe-der-spd/ar-AA1ATzIj?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5b4ec7f12ce44884aaae8a0969753f40&ei=32
Die SPD und damit der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sind nachweislich gescheitert. Die Wähler haben Wort gehalten und Ihre Meinung zur SPD kundgetan. Und jetzt soll ausgerechnet ein SPD-Minister
der alten Bundesregierung die schärfste Waffe der SPD sein?
Ich habe da ernsthafte Bedenken, dass der deomokratische Nierdergang, beschrieben von dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgericht und anderen früheren namhaften Politikern, die dem hätten
Einhalt gebieten können, in vollem Gange ist.
Solange Amtsträger, die dem Grundgesetz folgen sollen, ihrer Treueverpflichtung nicht nachkommen, brauchen wir uns - und das meine ich ernsthaft - keine Gedanken zu machen, dass das Grundgesetz uns
schützen würde.
#3671
Mazi(Freitag, 14 März 2025 09:17)
#3669
Wer annimmt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erstmals die Bürgerechte nach dem Grundgesetz beschnitten haben, der irrt.
Das Grundgesetz, dass unsere Verfassungsrechte beschreibt, wird u.a. durch das US-amerikanische Statut, aber auch durch die Anwendung des Kirchenrechts beschnitten. Folgt man diesem Ansatz, dann sind
in der Tat deutsche Bürger (wie im wittlicher Fall) oder anderer Konfessionen anders geschützt, als andere Bürger von nebenan.
Das mag zwar unverständlich erscheinen, aber dem ist einfach so. Landläufig wird dies als Demokratie verstanden, wovon der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und andere namhafte
Politiker feststellen, dass die Demokratie am Niedergang sei.
Meine Antwort ist, dass sie doch das System ändern sollten, während Sie im Amt sind und nicht nachdem sie unbedeutend sind, aber dagegen monieren.
#3670
Mazi(Donnerstag, 13 März 2025 18:15)
Stimmt das wirklich?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/zum-tode-von-peggy-parnass-sie-wollte-die-m%C3%B6rder-vor-gericht-sehen-aber-nicht-in-richterroben/ar-AA1ANGyp?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=2c28e7f7067d4ab080d84210ee352b3e&ei=44
Folgt man dem Artikel, so liest oder erfährt der Leser:
"Ich ging ins Gericht, weil ich dachte, mit Reportagen über die Massenmörder einiges verdeutlichen zu können" sagt sie. "Aber die Nazis im Gericht waren alle Richter, Staatsanwälte und
Verteidiger."
Wie kann das sein, schützt uns nicht das Grundgesetz und die Ministerpräsidenten beeiden, dass in Ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht beachtet würde. Schließlich mach das Grundgesetz in Art.
19 Abs. 4 das Grundrecht bekannt, wonach jeder Bürger darauf vertrauen könne, dass die Amntsträger nach Gesetz und Recht handeln würden, ihrer Treuepflicht nachkommenm (Art. 20 Abs. 3 GG).
Nimmt man den Vortrag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Andreas Voßkuhle, und der ehemals verantwortlichen Politiker als wahr an, dann ist die Demokratie ernsthaft in
Gefahr.
Nicht nur Frau Parnass weist darauf hin, sonbdern auch namhafte Vertreter von Behörden macvhen dies deutlich - haben aber zu ihrer Schaffenszeit nichts zur Veränderung der Umsetzung des Grundgesetzes
beigegtragen.
Entweder sollte die namhaften politischen und ehemaligen Vertreter die Demokratie nach dem Grundgesetz einführen oder mit ihren "späten" Vorschlägen still sein. Wesentlich ist m.E. die konsequente
Strafverfolgung derer, die dem Volk, dem Gesetz und Recht, nicht folgen.
#3669
Mazi(Donnerstag, 13 März 2025 10:07)
Liegt Lto.de richtig?
Auf diesen Artikel von Lto.de beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-wittlich-verzicht-nicht-mehr-moeglich
Argumentativ liegt LTO richtig. Aber der Fehler wurde bei Abschluss des Vertrages und nicht erst seit diesem Fall gemacht. Dieser Vertrag hat stets den Rechten des Grundgesetzes widersprochen. Wenn
hier Beschwerde gegen das Verfahren erhoben wird, dann ist die Beschwerde gegen alle Verfahren unter denen US-amerikanische Saoldaten beteiligt waren, nicht Rechtens.
Es geht wie so oft nicht darum, ob die Vorgaben der Gesetze schlecht waren, sondern darum ob die Vorschriften eingehalten werden.
Wenn berechtigte Forderungen erhoben werden, dann sind sie dort einzubringen, wo sie auch verändert werden können. I.d.R. ist der richtige Ort der Deutsche Bundestag. Dessen Gesetze sind von der
Exekutive zu befolgen und es ist Aufgabe der Judikativen, ob diese Weisung der Legislativen auch befolgt wird. Ansonsten ist eine Entscheidung der Exekutive ohne Weisung des Volkes ergangen. Die
Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der Gesetze ist seitens der Judikative nicht erfolgt.
In der Tat stimmt einiges in unserem Land nicht.
Es ist m.E. nicht richtig, dass sich ein ehemaliger Präsident Voßkuhle des Bundesverfassungsgerichts mit anderen namhaften Politiker sich beschwert, dass diese einfache Regel immer mehr verschwindet.
Es ist Amtsaufgabe aller Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Also kann es bei einer Zuordnung der Macht an das Volk ohne Versagen gewisser Behörden dies nicht
geben.
Es ist jedoch feststellbar, dass die etablierten Parteien den Vorgaben des Volkes nie gefolgt sind. Ansonsten dürften Amtsträger nie einen Vertrag z.G. der us-amerikanischen Justiz und z.L. der
Rechte des Grundgesetzes nicht geschlossen haben.
Richtig ist die Argumentation von LTO, dass dieser geschlossene Vertrag mit einer ausländischen Macht seitens der Exekutive und sanktioniert von der Judikative nie geschlossen werden durfte. Er
verletzt in der Tat die Grundrechte des Grundgesetzes. Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG wurde nach diesem Vertrag den Bürgern nie gewährt. In der Tat sind die ehemaigen Politiker und der
ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts schuldig für diese Entscheidung des US-Gerichts.
Es kann nicht rechtens sein, ein Feuer zu legen und dann der Feuerwehr vorzuhalten, sie habe den von ihnen angerichteten Schaden nicht vermieden. Diese Denkweise deckt das Grundgesetz nicht ab und
das war auch nicht sein Ziel.
Solange Richter der Sozialgerichtskeit nicht den Weisungen des Bundesverfassungsgerichts folgen, kann auch nicht eine Verbesserung darin liegen,die Gesetze zu ändern. Die richterlichen Entscheidungen
können keine Entscheidungen nach dem Gesetz sein. Eine Rechtsprechung, die nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes erfolgt, kann nie eine Amtshandlung darstellen. Diese Denkweise ist pervers.
M.E. liegt das Problem daran, dass die Exekutive den Vorgaben der Gesetze nicht folgt, die Judikative nicht prüft, ob die Vorgaben der Gesetze eingehalten werden und die Legislative nicht nachprüft,
ob deren Vorgaben überhaupt eingehalten werden.
Nicht ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts oder ehemalige verantwortliche Politiker haben zu erklären, dass die Demokratie leidet, sondern deren Aufgabe war stets als Amtsträger
ihre Tätigkeit nach Gesetz und Recht wahrzunehmen (Art. 20 Abs. 3 GG). Was sie jedoch eindrucksvoll zum Ausdruck bringen, ist, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird.
#3668
Mazi(Mittwoch, 12 März 2025 16:23)
Es war nie anders! Nur ist nicht so vieles öffentlich geworden.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/andreas-vo%C3%9Fkuhle-der-staat-funktioniert-nicht-mehr-gut/ar-AA1AKQEE?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=a89870dbdf0f42d585a6693fab1ed003&ei=8
Andeas Voßkuhle ist keinesfalls irgend jemand. Es ist schließlich ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er hatte die Amtsaufgabe, Präsident unserer 3. Gewalt des Staates lauf dem
Grundgesetz zu sein.
Seine Amtsaufgabe war seine Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Wenn etwas schief läuft, dann sind die Gesetze von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht richtig beraten und in Kraft gesetzt worden. An dieser Stelle ist seitens des
Bundesverfassungsgerichts eine gehörige Mitschuld zu tragen/zu verantworten.
Ich erinnere daran, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch nie nach dem Grundgesetz, nach dem Gesetz, ihre Entscheidung getroffen haben. Damit haben sie das Grundgesetz nicht anerkannt und die
Amtsträger ihrem Amtseid nicht gefolgt.
Es darf nicht soweit kommen, dass ganze "Sippschaften" dem Grundgesetz nicht folgen und die entscheidenden Stellen dieser Gefolgschaft verwehren, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass diese
Amtsträger noch Amtshandlungen nach dem Gesetz vornehmen würden.
#3667
WernerE(Mittwoch, 12 März 2025 09:17)
Wenn Politik auf Sozialgerichtsbarkeit trifft, schaut es so aus:
Dr. Edith Mente folgt auf Günther Kolbe
Das Bayerische Landessozialgericht bekommt zum 1. Juli 2025 eine neue Präsidentin: Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat heute Dr. Edith Mente in ihr künftiges Amt an der Spitze der bayerischen
Sozialgerichtsbarkeit eingeführt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Günther Kolbe an, der in Ruhestand geht.
Mente wurde 1972 in Freiburg/Breisgau geboren. Von September 1999 bis Januar 2000 war sie Beamtin beim Versorgungsamt München II und wechselte dann als Referentin ans Bayerische Sozialministerium. Im
März 2007 ging sie als Richterin ans Sozialgericht Augsburg und kehrte im November 2008 ans Sozialministerium zurück. Von August 2009 bis Ende 2010 verantwortete sie dort die Leitstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, ehe sie bis Oktober 2016 das Referat Personalmanagement leitete. Im November 2016 wechselte Mente als Vizepräsidentin ans Sozialgericht München, dessen Leitung
sie Anfang 2019 übernahm.
Wird es damit besser in Bayern - meine Zweifel sind sehr groß
WernerE - von Haus aus skeptisch!
#3666
WernerE(Mittwoch, 12 März 2025 09:17)
Wenn Politik auf Sozialgerichtsbarkeit trifft, schaut es so aus:
Dr. Edith Mente folgt auf Günther Kolbe
Das Bayerische Landessozialgericht bekommt zum 1. Juli 2025 eine neue Präsidentin: Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat heute Dr. Edith Mente in ihr künftiges Amt an der Spitze der bayerischen
Sozialgerichtsbarkeit eingeführt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Günther Kolbe an, der in Ruhestand geht.
Mente wurde 1972 in Freiburg/Breisgau geboren. Von September 1999 bis Januar 2000 war sie Beamtin beim Versorgungsamt München II und wechselte dann als Referentin ans Bayerische Sozialministerium. Im
März 2007 ging sie als Richterin ans Sozialgericht Augsburg und kehrte im November 2008 ans Sozialministerium zurück. Von August 2009 bis Ende 2010 verantwortete sie dort die Leitstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, ehe sie bis Oktober 2016 das Referat Personalmanagement leitete. Im November 2016 wechselte Mente als Vizepräsidentin ans Sozialgericht München, dessen Leitung
sie Anfang 2019 übernahm.
Wird es damit besser in Bayern - meine Zweifel sind sehr groß
WernerE - von Haus aus skeptisch!
#3665
Mazi(Dienstag, 11 März 2025 10:01)
Es ist sehr fraglich, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten davon auszugehen, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz erfolgen sollen.
Nach landläufiger Sitte stehen diese Handlungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen. Da die Staatsmacht nur von Amtsträgern ausgeübt werden darf, die die Treuepflicht erfüllen, ist davon
auszugehen, dass das Grundrecht danach Art. 19 Abs. 4 GG nicht befolgt wird (Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs 3 GG). Daher ist es fraglich, ob sich der Staat wissentlich der Amtsträgern, der Richter
der Sozialgerichtsbarkeit, bedient, die Kosten der Berufsgenossenschaften so niedrig wie möglich zu halten.
Es liegt auf der Hand, dass Exekutive und Judikative den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen.
Da die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, aber dennoch nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden,
sie die Staatsanwaltschaften nicht anweisen, Klagen gegen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu erheben, lässt Zweifel aufkommen, ob wir tatsächlich die Gesetze beachten werden und wir in einem
Rechtsstaat leben? Ob die Exekutive das Grundgesetz überhaupt anerkennt und die Judikative überhaupt nach dem Grundgesetz seine Entscheidungen vollzieht lässt Zweifel aufkommen, ob hier überhaupt
Amtsträger tätig sind?
Unzweifelhaft ist, dass Exekutive und Judikative von den Machenschaften der "Reichsbürger" sich sachlich nicht abgrenzen.
Es ist nicht zu bestreiten, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht im Einklang mit den Gesetzen stehen. Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz
ihre Entscheidung getroffen haben und treffen, ist es unverantwortlich seitens der Bundesländer den Bürgern vorzumachen (Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG), dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht
(Art. 20 Abs. 3 GG) tätig würden, aber dieser Treuepflicht nicht nachkommen.
Wenn das Grundgesetz die Sozialgerichtsbarkeit als Vorgericht des Bundesverfassungsgerichts definiert, dort aber keine Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, eingesetzt werden, dann ist
zweifelhaft, ob die Vorgabe des Grundgesetzes überhaupt umgesetzt ist. Ich wage es, dies zu bezweifeln!
Da die Ministerpräsidenten i.d.R. eine juristische Ausbildung besitzen (die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer sogar als ehemalige Richterin und Staatsanwältin fungierte) ist davon auszugehen,
dass sie insgesamt der Beihilfe nach dem Strafgesetzbuch schuldig sind. Wenn Ministerpräsidenten und Staatsanwaltschaften nicht tätig wurden und werden, ist davon auszugehen, dass sie ihr eigenes
Gesetz nicht beachten, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
#3664
Mazi(Sonntag, 09 März 2025 09:39)
Das Grundgesetz ist m.E. nicht umzubauen/zu verändern, sondern es ist umzusetzen.
Wir müssen festhalten, dass Friedrich Merz ganz anderes als er den Wählern versprochen hat, für das er vom Volk gewählt war, tatsächlich Amtshandlungen durchgeführt hat. Es ist also fraglich, welche
Macht dem Volk zugemutet wird, wenn Politiker, nachdem sie gewählt sind, ganz anders agieren als sie gewählt wurden.
Um fair zu bleiben, Friedrich Merz steht dabei stellvertretend auch für die anderen Politiker und andere Parteien.
Ich kann nicht erkennen, welche Macht des Volkes im Grundgesetz definiert wird.
Ich kann auch nicht den Sinn eines Amtseids erkennen, wenn Amtsträger machen, was sie wollen (Art. 20 Abs. 3 GG) und welches Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) die Ministerpräsidenten den Bürgern gewährt
haben wollen. Zumindest wäre zu erwarten, dass sie im Rahmen ihres Amtseids in ihrem Verantwortungsbereich die Staatsanwaltschaften anweisen, Klage gegen diese Amtsträger zu erheben.
Wir kommen zurück auf die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit und die Vorschrift des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG). Es ist eindeutig vom Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden
worden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip (des Grundgesetzes) Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Daran sind Behörden und Gerichte gesetzlich
gebunden. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 haben Betroffene das Recht anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen.
Wenn Richter sich nicht an diese gesetzliche Vorschrift halten, können sie dann nach dem Gesetz Amtshandlungen erbringen?
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht. Sie sind in einem grundgesetzlichen System wegen dieser Rechtsbeugung staatsanwaltlich anzuklagen. Dies
erfolgte jedoch nicht. Selbst die Richtlinienkompetenz der Ministerpräsidenten wurde nicht beachtet.
Es ist daher davon auszugehen, dass Behörden die Vorgaben des Grundgesetzes nicht anerkennen. Daher liegt nahe, dass sie sich von den heutigen "Reichsbürgern" nicht unterscheiden.
Zu klären ist also, was laut dem Grundgesetz, dass alle Macht vom Volke ausginge. WWelches Grundgesetz angesprochen wird und die Amtsträger ableiten, weshalb sie gewählt wurden?
Da nichts von diesen Forderungen umgesetzt wird, ist fraglich, welchem "Grundgesetz" Amtsträger überhaupt folgen und ob der Wähler überhaupt eine Grundgesetzänderung mitträgt?
#3663
Mazi(Freitag, 07 März 2025 09:04)
Die Angabe des jüngst verstorbenen Minister der Justiz Rheinland-Pfalz, Herr Herbert Martin, belegt, dass eine Aufsicht über die Justiz in Rheinland-Pfalz nicht ausgeübt wird.
Auf folgenden Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/freispruch-trotz-gestaendnis-wittlich-us-militaergericht-justice
Das Thema wurde verschiedentlich bereits angesprochen und beanstandet. Es ist daher fraglich, ob die jeweiligen Ministerpräsidenten unter Eid behaupten dürfen, dass Gesetz und Recht in ihrem
Verantwortungsbereich eingehalten werden, obwohl sie ihrer Amtsaufgabe nicht nachkommen.
M.E. darf ein Ministerpräsidet nur dann unter Eid etwas bekannt machen, wenn er wenigstens seine Amtsaufgabe wahrnimmt. In vorliegendem Fall ist er eindeutig seiner Amtsaufgabe nicht nachgekommen.
Ein Irrtum in seiner Erklärung darf nicht angenommen werden, weil er nicht einmal alles daran gesetzt hat, die Beanstandung festzustellen.
Die Umsetzung eines Grundgesetzes, der Verfassung, anzunehmen, aber die notwendigen Amtsaufgaben der Behörden nicht wahrzunehmen, die Beanstandungen nicht zu kennen, macht deutlich, dass in den
Behörden die Existenz des Grundgesetzes zwar nicht bestritten wird, aber in der Justiz "folgenlos" bleibt.
Wegen diesen zweifellos berechtigten Vorgaben des Grundgesetzes ist nicht anzunehmen, dass der Eid auf das Grundgesetz eines verantwortlichen eines Bundeslandes umgesetzt wird. Was ist also eidmässig
substanziell von Verantwortlichen eines Landes zu halten, wenn sie einer Überprüfung nicht standhalten?
M.E. NICHTS!
#3662
Mazi(Donnerstag, 06 März 2025 15:32)
Verstörend!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/politisch-motivierte-straftaten-in-hessen-nehmen-zu-minister-grund-zur-sorge/ar-AA1AmBis?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d88ac2c360b2470689aa971026d5588a&ei=35
Jetzt muss man wissen, dass zuvor der Innenminister von Hessen, Prof. Dr. Roman Poseck, zuvor als Minister der Justiz Hessen und Präsident des OLG Frankfurt am Main tätig war. Man muss auch wissen,
dass der Richter am Landgericht Frankfurt am Main öffentlich machte, dass der damalige Minister der Justiz Hessen, Prof. Dr. Roman Poseck, über keine Kontrollmechanismen verfügte um die Justiz in
Hessen zu überwachen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass die Kriminalität in Hessen in dieser Zeit angestiegen wird.
Ferner ist es hilfreich zu wissen, dass der Ministerpräsident in Hessen, Boris Rhein, wegen Mobbing eines Amtsträgers in der Kritik steht.
Was will das ganze uns sagen:
Es ist nicht verwunderlich, dass in ihrem Amtsbereich Gesetz und Recht nicht eingehalten werden.
#3661
Mazi(Donnerstag, 06 März 2025 08:43)
Die Frage ist, wie Amtsträger, Richter, an Amtskleidung kommen dürfen, dabei Amtshandlungen, Entscheidungen gegen das Gesetz, ausüben können und die Legislative schreitet nicht vom Amts wegen
ein?
Die dritte Staatsgewalt kommt mir ganz suspekt vor.
Was ist von einer Exekutive, von einer Judikativen zu halten, wenn das Grundgesetz alle Macht dem Volke zuweist, das Volk aber nicht nachprüft, ob seine Vorgaben eingehalten werden. Unter einem
Rechtsstaat verstehe ich in der Tat anderes.
Die Kontrolle eines Bundesverfassungsgerichts, ob denn die erlassenen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind, geht dann ins Leere, wenn daraus nicht folgt, dass Exekutive und Judikative diese
Vorgaben in den geprüften Gesetzen nicht erfolgen. Es ist sogar die Frage zulässig, welchen Wert die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter diesen Umständen haben könnten und ob damit die
Existenz des Grundgesetzes faktisch
(nach AFD-Manier) bestritten wird.
Ich hoffe, dass wir uns darin einig sind, dass eine Kontrolle eines Rechtsstaates anders funktioniert oder nach dem Auftrag die Verfassung, das Grundgesetz, anders zu schützen ist.
#3660
Mazi(Dienstag, 04 März 2025 17:37)
Über das Ranging gibt dieser Report Auskunft!
Auf diese Veröffentlichung bezehe ich mich:
https://www.newsweek.com/rankings/worlds-best-hospitals-2025-top-250/germany
Nach der 'Auswahl der Gutachter treffen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen "nach dem Gestz". Damit auch nichts daneben geht, prüfen die Richter nicht einmal die Verwaltungsakte
auf Wahrheit und Vollständigkeit der beklagten Behörde.
Es ist darauf zu schließen, dass der us-amerikanische Präsident Donald Trump dagegen noch ein "Lehrbube" ist.
Das System wird seitens der Ministzerpräsidenten gar als die Einhaltung von Gesetz und Recht angepriesen. Damit keine gegenteiligen Beanstandungen bekannt werden, unterlassen sie die Kontrolle, ob
denn die gesetzlichen Vorgaben überhaupt eingehalten werden. Aus deren Sicht wird dies als Rechtsstaat bezeichnet. Aus unserer Sicht ist es jedoch nicht nachvollziehbar, wie man zu einer derartigen
Rechtsauffassung gelangen kann.
#3659
Mazi(Dienstag, 04 März 2025 13:05)
Eine richterliche Urteilsverkündung in einer offiziellen Amtskleidung ist auch gegen das Gesetz kein Pappenstiel!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/%C3%BCberfall-durch-falsche-polizisten-fast-f%C3%BCnf-jahre-haft/ar-AA1A938s?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=085690909cc34bf190dd7121981a2e40&ei=26
Davon ist m.E. nicht ausgeschlossen, wenn ein Ministerpräsident seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt und Dritten gegenüber per Eid erklärt, dass Gesetz und Recht in seinem Bundesland, in seinem
Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Auch die Tatsache, dass Staatsanwaltschaften nicht angewiesen werden, Klage zu erheben, schafft nicht eine Tatsache, dass dieses Verhalten rechtens wäre.
Es ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht rechtens, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf der Grundlage keiner wahrheitsgetreue und vollständigen Verwaltungsakte ihre
Entscheidungen treffen. Dies ist nachweislich gegen das Gesetz und seit der Inkraftsetzung des Grundgesetzes 1949 nicht rechts.
Die Tatsache, dass die Legislative ihre Vorgaben im Grundgesetz nicht nachprüft, schafft kein neues Recht.
#3658
Mazi(Dienstag, 04 März 2025 10:09)
Der BGHW scheint es entgangen zu sein, dass sie wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten seit Bestehen des Grundgesetzes, also 1949, nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen hat. Das
Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 ist folglich nicht verbindlich. Der Schreiben ist sogar wegen seinem Eidbruch des Grundgesetzes zu belangen.
Es ist davon auszugehen, dass die BGHW der Sozialgerichtrsbarkeit keine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorlegte. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben also ihre Entscheidung gegen das
Gesetz getroffen. Art. 71 Abs. 1 GG bindet jedoch die Amtsausübung der Richter ausdrücklich an das Gesetz.
Was ist also zu unternehmen, wenn Amtsträger sich nicht an das Gesetz halten, die Treuepflicht nicht achten? Die Frage ist, ob sich der Staat bei der Ausübung seiner Staatsmacht Amtsträger bedienen
darf, die ihm nicht folgen? Mit anderen Worten:
Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen keine Entscheidungen nach dem Gesetz, nehmen daher keine Amtshandlungen vor.
sollte sich jedermann / frau mal zu Gemüte ziehen.
2 Kämpfer für Gerechtigkeit der eine in Worms und der andere HIER in Bremen
ERICH NEUMANN
WernerE - es gilt Aufmerksam im Leben zu stehen
#3656
Mazi(Sonntag, 02 März 2025 12:38)
Nach den Berichten der Medien hat der Naziterror nie geendet.
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/warum-h%C3%B6rsaal-22-2-nicht-mehr-nach-franz-volhard-benannt-ist/ar-AA1A55gT?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=c2bbb4b1df0543fae77f3296f9cbda44&ei=95
Wen wundert es dann, dass das Reichsversicherungsamt sich nicht daran störte, dass seine Handhabung den Vorgaben des Grundgesetzes nicht entsprach.
In diesem Konsenz ist es auch nicht verwunderlich, dass die Sozialgerichtsbarkeit (ab 1954) von der Legislativen nie überprüft wurde, ob sie die Vorgaben des Grundgesetzes achteten.
Es ist ebenso nicht sonderlich verwunderlich, dass die Richgter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben und treffen, obschon eindeutig gesetzlich
festgelegt ist, was nach dem Grundgesetz erlaubt ist und was nicht. § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz legt unmissverständlich für alle Behörden und Gerichte fest, dass wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten den Entscheidungen nach dem Gesetz vorzuliegen haben.
Die Nichtachtung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt logischerweise dazu, dass richterliche Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen wurden und werden.
Mehrheitsentscheidungen sind keineswegs damit verbunden, dass solche über dem Gesetz stehen und rechtens sind.
#3655
WernerE(Samstag, 01 März 2025 23:41)
Zur Info - ich muss ein wenig kürzer tretten, und lese vorübergehend nur mit.
Dir werter Erich alles Gute, Kraft und Gesundheit, auch Grüße an Deine Frau und
den Bremer Freund
WernerE - tritt ein wenig zurück von der Öffentlichkeit
#3654
Mazi(Samstag, 01 März 2025 18:55)
Folgt man dem Ergebnis des Cum Ex-Untersuchungsausschuss, dann ist sehr naheliegend, dass uns der Amtsvorgänger von Dr. Peter Tschentscher (SPD) ehemaliger Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) uns
angelogen hat.
Es ist nicht glaubwürdig, dass von alle dem Dr. Peter Tschentscher unter Scholz in seinem Ressort als Finanzsenator der Freie und Hansestadt Hamburg in seinem Ressort nichts erfahren haben
will.
Entweder ist Dr. Peter Tschentscher nicht in der Lage Vorkommnisse in seinem Zuständigkeitsbereich zu erfahren oder er ist unfähig,eine derartige Organisation zu leiten.
In beiden Fällen ist ihm nicht zuzumuten, Verantwortung zu übernehmen. Das er nicht zurückgetretenb ist, lässt erkennen wie Schwach die Hamburgische Bürgerschaft aufgestellt ist. Die Wähler haben es
selbst in die Hand zu nehmen.
#3653
Mazi(Samstag, 01 März 2025 18:40)
# 3651
Geht man davon aus, dass das Grundgesetz, unsere Verfassung ist. Der Staat ist deshalb so zu organisieren, dass nach dessen Vorschriften einzuhalten sind. Wenn die Alliierten nach dem Krieg
feststellten, Exekutive und Judikative nicht von den Nazis gereinigt zu haben, dann erleben wir nicht zuletzt jetzt deren Fortsetzung oder Wiederholung.
Denken wir an die Verhaltensweise von Trump gegenüber Selensky. Halten wir fest, dass dies keineswegs demokratisch oder rechtsstaatlich inszeniert sein kann. Die Bundesrepublik Deutschland spielt
offensichtlich das gleiche Spiel in Exekutive und Judikative wie dderzeit Trump oder die USA.
Es ist also fraglich, welche Glaubwürdigkeit wem in dieser Lage zuzumessen ist.
#3652
Mazi(Freitag, 28 Februar 2025 19:58)
# 3651
Es geht nicht "um die Bagage", sondern das Grundgesetz autorisiert nur Amtsträgern, Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs.1 GG). In dem von Ihnen geschliderten Fall, ist
nicht davon auszugehen, dass die Amtsträgerin nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat, also vom Grundgesetz zur Amtsausführung nicht autorisiert wurde.
Es gilt also nicht über eine "Bagage" zu "urteilen", sondern die Aufgabe des Ministerpräsidenten Söder Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen.
Wenn Ihnen bekannt wurde, dass "auch die Essen das selbe miese Spiel läuft", dann kann ich Sie beruhigen. Auch in Rheinland-Pfalz läuft das gleiche Spiel. Auch dort entscheiden Richter, Amtsträger,
gegen das Gesetz. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.) sind alle Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz an diese
Entscheidung gebunden. Dies ist nachweislich der Erforschung der Sozialgerichtsbarkeit und der schriftlichen Bestätigung seitens der beklagten Berufsgessenschaft keine vollständige und
wahrheitsgetreue Verwaltungsakte vorgelegt zu haben, nicht der Fall. Daher ist das Grundgesetz (Art. 95 GG) zu hinterfragen, ob die Bundesregierung im Gesetz berücksichtigt hat, wenn Amtsträger ihrer
Treuepflicht nicht nachkommen, also "unterwandert" haben.
#3651
WernerE(Freitag, 28 Februar 2025 13:26)
# 3650
Es ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht davon auszugehen, dass die Richterin des LG Regensburg eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat (Art. 97 Abs. 1 GG).
Da pflichte ich Ihnen bei, jedoch kommt man gegen die "Bagage" nicht an!
Es ist nicht nur hier der Fall, sondern fast überall so.
Wie mir bekannt wurde, auch in ESSEN das selbe miese Spiel
WernerE - wir, ich lasse mich nicht unterkliegen!
#3650
Mazi(Freitag, 28 Februar 2025 09:13)
# 3649
Ministerpräsident Söder wurde von den Wählern als Spitzenkandidat der CSU gewählt. Er hat sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in Bayern eingehalten werden.
Wenn an dieser Stelle Zweifel daran bestehen dass er seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt, dann hat er ein Problem. Wenn dies auch in anderen Bundesländern ebenso gehandhabt wird, dann ist dies mit
Nichten als ein Zeichen der Rechtsstaatlichkeit anzusehen. In der Beachtung der Gesetze sind keine Mehrheitsentscheidungen möglich, sondern die einfache Einhaltung derselbigen.
Wenn Ministerpräsidenten Amtsinstitionen mit Amtsträgern besetzen, die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann ist nicht davon auszugehen, dass
sie eine Amtsaufgabe ausgeführt haben.
Es ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht davon auszugehen, dass die Richterin des LG Regensburg eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat (Art. 97 Abs. 1 GG).
#3649
WernerE(Donnerstag, 27 Februar 2025 23:19)
#3641 + #3643
Wenn das stimmt, was Sie schreiben, dann gibt es keine Unfälle bei Degeneration?
Im Sozialrecht, SGV II - gibt es die sogenannte Gelegenheitsursache, die tritt immer dann
ein, wenn eine "Degeneration" vorhanden ist und die Alten Verunfallten haben nun mal
keine jungen Sehnen, Muskeln und Gewebe
In der genannten Unfallversicherung ist keine Klausel in den VS Bedingungen enthalten,
wonach Degeneration einen Unfall mit Zahlung von Rente ausschließt
In dem Fall liegt der Verdacht ganz Nahe an der Vorteilsannahme und Betrug durch die
Versicherung, an die Richterin und den med Sachverständigen.
Noch dazu, da die Richterin und der med. Sachverständige sich gerne mal in
Veranstaltungen treffen, um die Ecke wohnen - aber leider kann man das noch nicht
beweisen.
CSU Dr. Söder - für mich die Gräul in Person als Ministerpräsident - Seine Ellenbogen
sind derart aufgeschunden, dass man nur noch ganz dick einbalsamiert auftreten kann.
WernerE - kann wieder mal sein "Klappe" nicht halten und eckt überall an.
#3648
Mmmm(Donnerstag, 27 Februar 2025 21:53)
Wilhelm Wagenfeld Schule die beste‼️‼️‼️‼️
#3647
Mazi(Donnerstag, 27 Februar 2025 15:56)
Hier stimmt etwas nicht!
Auf diese Meldungen beziehe ich mich:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article255558276/Umfrage-SPD-bei-Hamburg-Wahl-vorn-CDU-vor-Gruenen.html
Sehr unterschiedliche Meldungen erreichen uns. Vor allem sind sie widersprüchlich.
#3646
Mazi(Donnerstag, 27 Februar 2025 15:26)
Verwerflich ist, dass die SPD nun nicht einmal mit der AFD verglichen werden kann!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spd-am-boden-sie-verliert-n%C3%A4chstes-zugpferd-ganz-%C3%BCbel/ar-AA1zPZ1e?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1929cb7e2f9446b49ba707b6945cdea4&ei=19
Wenn man den Wähleranteil der AFD nimmt und mit dem Wähleranteil der SPD vergleicht, dann stellt man selbst fest, dass danach die Regierungspartei SPD nicht einmal den Anteil der AFD erhält.
Was will uns dies in einer Demokratie mitteilen?
Gesteigert wird dies noch von dem Gerede von Friedrich Merch (CDU).
#3645
Mazi(Donnerstag, 27 Februar 2025 09:31)
Erstaunlich! Herr Schweitzer stellt in Rheinland-Pfalz als Ministerpräsident, wie seine Vorgänger im Amt, nicht sicher, dass Gesetz und Recht eingehalten werden.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spd-neuaufstellung-schweitzer-dringt-auf-die-berliner-b%C3%BChne/ar-AA1zRb2z?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b24ae5ca75044b23f01c32f5f1eef4ed&ei=88
Einer solchen Persönlichkeit gibt die SPD vor, ihr Vertrauen zu schenken?
Es passt eigentlich zu seinen Vorgängern.
Herr Beck, der Millionen in Hahn und am Nürburging versenkte. Eine Malu Dreyer, die verantwortlich für die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen in der Ahrtalkatatrophe war. Eine
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die Herrn Schweitzer auf dem Kopf rum tanzt. ...
#3644
Mazi(Donnerstag, 27 Februar 2025 09:00)
#3639
Es gibt einerseits den Geschädigten, der nach der Unfallfolge von der VHV die ihm zustehende Rente verlangt, aber es gibt auch eine weitere Person, die für die ordnungsgemäße Anwendung von Gesetz und
Recht zuständig ist. Diese Person ist der Ministerpräsident von Bayern, Herr Söder. Nach der Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, dürfen Bürger nicht zur Zahlung von
Verfassungsfeinden herangezogen werden.
Die Richterin des LG Regensburg hat ihre Entscheidung sehr massiv gegen das Gesetz getroffen. Sie ist m.E. vom Amts wegen anzuklagen, zu verurteilen und mangels Vertrauen ihrer Treuepflicht aus dem
Dienst zu entfernen.
Es ist m.E. seitens der CSU nicht statthaft, das Grundgesetz zu verändern und genau das vorzunehmen, was sie vorgibt, i.S. AFD zu verhindern. Ein größeres Verwirrspiel ist kaum denkbar. Die
Argumentation streitet sich mit der Argumentation von Trump, der allen Ernstes behauptet, dass die Ukraine den Krieg angefangen hat und Putin den Krieg nur deshalb auf fremden Territorium führen
musste, weil sein eigenes Land dazu keinen Platz hatte!
Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG schreibt der Exekutive, Söder und seinen Anhängern, eine andere Handhabung vor, als von ihnen dargelegt wurde. Wo sind wir eigentlich und weshalb lassen wir das
demokratisch zu?
#3643
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 27 Februar 2025 08:33)
#3639#
Hallo WernerE,
ohne Gesundheitsschaden/Tod gibt es im Sinne von § 8 SGB VII keinen Arbeitsunfall. Offensichtlich liegt ein Gesundheitsschaden vor und muss natürlich entschädigt werden.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#3642
Mazi(Mittwoch, 26 Februar 2025 19:49)
# 3640
Ich gehe davon aus, dass der Ministerpräsident Söder im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz einige Takte der Richterin und dem Gutachter sagen wird, bevor er den Fall der Staatsanwaltschaft übergibt
und diese die Klage gegen die Richterin und den Gutachter vorlegt.
Der Fehler hat nicht in einem Irrtum in der Entscheidung gelegen, sondern es ist davon auszugehen, dass der Gesamtvorgang manipuliert war.
Da die Richterin keine unabhängige Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat, steht auch nicht zur Diskussion, ob der Ministerpräsident Söder in eine unahängige Justiz eingegriffen hat.
#3641
Mazi(Mittwoch, 26 Februar 2025 19:43)
# 3640
Wenn das stimmt, was Sie schreiben, dann gibt es keine Unfälle bei Degeneration?
Das dies nicht anzunehmen ist, gibt sich schon aus der Logik. Wenn es bei Degeneration keine Unfallrente gibt, dann hat die Versicherung einem Kunden etwas verkauft, dass gar nicht zu verkaufen
war.
Wenn die richterliche Entscheidung an das Gesetz gebunden ist und die Richterin wie von Ihnen geschildert wurde, dann müsste im Gesetz drin stehen, dass es keine Unfallfolgen bei Degeneration gibt.
Eine derartige gesetzliche Regelung bezweifle ich.
Es ist mir bekannt, dass deutsche Juristen unter einer mathematischen Schwäche leiden, neu ist mir aber, dass sie scheinbar nicht "1 + 1" logisch addieren können.
Es ist nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich seiner Richter annímmt und Klarheit schafft.
Wenn ich nicht total falsche Vorstellungen habe, dann liegt Regensburg in Bayern und Ministerpräsident Söder steht mit seiner Richtlinienkompetenz dafür gerade, dass in seinem Verantwortungsbereich
Gesetz und Recht eingehalten werden (vgl. auch Dr. Krenek, Landgericht München I vom 10.12.2013, Az. 5 HK O 1387/10., Ziffer 34 und 35).
#3640
Mazi(Mittwoch, 26 Februar 2025 19:29)
Der Honig schmeckt ihm doch sehr süss.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nach-r%C3%BCckzugs-ank%C3%BCndigung-habeck-gibt-entscheidung-%C3%BCber-seine-zukunft-bekannt/ar-AA1zQiAm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fdf2b148a62c4d27a668bb9ea26e9a21&ei=33
Habneck so so alles falsch angepackt, was nur falsch anzupacken war. Eine einhelligeres Votum als von den Experten zu erfahren, ist wohl nicht zu erwarten. Und dennoch erscheinen ihm die
Abgeordnetenbezüge so süss, dass er ungern darauf verzichten will. Schließlich ist es letztlich mehr als ein Kinderbuchautor einstreichen kann.
Es sollte zu denken geben!
#3639
WernerE(Mittwoch, 26 Februar 2025 18:36)
LG Regensburg - ein Urteil das man nur anzweifeln kann
Der Unfall und dessen Mechanismus wird von der Richterin nicht angezweifelt, trotzdem
wird der Geschädigte Keine Rente aus der Unfallversicherung bei der VHV bekommen.
Fazit:
Wer die "richtigen med. Sachverständigen" an der Hand hat, wird seltenst keinen Erfolg
haben.
Ich persönlich bezweifle, dass der med. Sachverständige "NEUTRAL" sein Gutachten
geschrieben hatte, vermute sogar, dass die zuständige Richterin bewusst den
Sachverständigen ausgesucht hat, da man sich ja bestens kennt und gelegentlich eventuell sogar zum Essen oder sonstigen Veranstaltungen trifft.
(eine entsprechende Beobachtung und Gespräch wurde vor Verhandlung mitbekommen)
Die VHV hat in Ihren VS Bedingungen keine Klausel, welche besagt bei Degeneration
keine Unfallrente - somit wurde der Verunfallte und Kläger in meinen Augen "Beschissen"
WernerE - ließt viel Urteile und erkennt was im Staate "Dänemark" falsch läuft
#3638
Mazi(Mittwoch, 26 Februar 2025 09:44)
# 3636
Herr Heil (SPD) kann als Exekutive machen was er will. Es ist so wichtig, wie das Bellen eines Hundes! Entscheidend ist, dass er der Legislative gehorcht. Nicht umsonst bindet das Grundgesetz alle
Amtsträger an Gesetz und Recht, die Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) und verpflichtet den Staat nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger das Grundrecht, auf ihn Vertrauen zu dürfen.
Es ist davon auszugehen, dass nach der krachenden Wahlniederlage der Ampelregierung auch seine Tage gezählt sind. Wenn Friedrich Merz (CDU) gut beraten ist, dann setzt er als studierter Jurist das
Grundgesetz in seinem Geist um und unterbindet dessen Auswüchse und Fehlinterpretationen.
#3637
Mazi(Mittwoch, 26 Februar 2025 09:33)
#3635
Das Volk muss den vermeintlichen Tätern genauer mitteilen, was unter der Demokratie zu verstehen ist unndnicht das Feld Exekutive und Judikative das Feld überlassen. Art. 20 GG, das alle Macht vom
Volke ausgeht, ist wörtlich umzusetzen. Es heißt ausdrücklich nicht, dass die Exekutive selbst bestimmt, was sie als richtig ansieht und die Judikative dies einfach abnickt.
Sachlich macht die Legislative die Vorgaben, die von der Exekutive umzusetzen sind. Bei Beanstandungen ist es Aufgabe der Judikative darüber zu wachen, dass diese Vorgaben des Gesetzgebers beachtet
werden. Sachlich ist es aber so, dass die Exekutive die Vorgaben der Legislative nicht beachtet und die Judikative ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz erledigt.
Wichtig ist m.E., dass die Legislative bei Irrtum die gesetzliche Vorgabe 'vorher' abzuändern hat (vlg. fehlende gesetzliche Grundlage, dass Briefwähler benachteiligt werden dürfen).
Da stimmt etwas in der Demokratie ganz gehörig nicht! Darüber soll der Verfassungsschutz gewacht haben?
#3636
Mazi(Mittwoch, 26 Februar 2025 09:13)
# 3635
Das ist m.E., dass es in Deutschen Sozialgesetzgebung keine Gesetze gibt, die beachtet werden. Dies betrifft einerseits die Klage, die von Ihnen hinsichtlich der Exekutive aber m.E. auch seitens der
Judikative geführt wird.
Wenn die Legislative nicht nachprüft, ob deren Vorgabe in den Gesetzen nicht eingehalten werden, dann tritt Exekutive und Judikative die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Volk, mit Füßen.
Ich frage mich, worin die Macht des Volkes bestehen soll, wenn die Abgeordneten eine Arbeit verrichten, wenn die Vorgaben der Gesetze ohnehin nicht beachtet werden?
Ich halte deshalb es in keinster Weise für gesetzlich geregelt, wenn die Sozialgerichtsbarkeit von Amtsträgern in Institutionen gehandhabt wird, die der Treuepflicht nicht nachkommen, nicht nach
Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Art. 97 Abs. 1 GG bindet Richter ausdrücklichan das Gesetz. Wenn also eine unabhängige richterliche Entscheidung nach dem Gesetz erfolgen soll, dies
grundgesetzlich virgeschrieben ist, dies aber nicht erfolgt, dann ist es schwierig diese Handhabung als rechtens anzusehen, ist doch die richterliche Entscheidung ausdrücklich nicht nach dem Gesetz
vorgenommen.
An dieser Vorgensweise haben sich die Väter des Grundgesetzes gestoßen und die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes untersagt. Sie haben nicht damit gerechnet, dass die Amtsträger des
Reichsversicherungsamtes ab 1954 als Richter der Sozialgerichtsbarkeit fortsetzten. Diese Handhabung ist offensichtlich der Tatsache geschuldet, das eine Aufsicht über die Justiz seitens der
Landesregierungen nicht ausgeübt wird. Wenn die Minister der Justiz keine Amtsaufgabe ausüben, stelle ich mir die Frage, wozu sie überhaupt da sind und der Ministerpräsident überhaupt eine
Zuständigkeit delegiert, die faktisch nicht wahrgenommen wird.
Es ist bedenklich, dass die etablierten Parteien das Grundgesetz gebeut haben, was von der AFD erwartet wird.
Ganz "schönes" Chaos, was unter dem Deckmantel einervermeintlichen Demokratie angerichtet wurde!
#3635
WernerE(Mittwoch, 26 Februar 2025 00:26)
In einem Lied von Nena steht: Solange man Träume noch Leben kann!
Die BG Holz und Metall denkt sich Ihre Anwendungsvorschriften inzwischen aus.
Die DGUV sorgt, dass unliebsame Mitarbeiter beim BfDI geschasst werden und
das man beim BMAS explizit eine Abteilung neu kreiert, damit man das Thema
"beratende Ärzte" im SGVII so gestaltet, wie man es braucht.
Diese Arschkriecher bei den Behörden sollten abgestraft werden!
WernerE - deckt auf was so alles zum Nachteil der BK und Unfallerkrankten ist.
#3634
Mazi(Dienstag, 25 Februar 2025 19:52)
Es erscheint klar, dass Dr. Peter Tschentscher (SPD) und erster Bürgermeister der Freie und Hansestadt Hamburg, seines Zeichens zur Zeit von Olaf Scholz (SPD) und wahrscheinlich mit der Wahrheit
distanziert und sich wahrscheinlich nicht mehr erinnern kann, als Finanzsentor tätig als neutige Senator Andy Grote Bezirkshauptmeister der SPD war, sich die Wahl am kommenden Sonntag schön
redet.
Wer solche Persönlichkeiten wählt, sich mit ihnen identifziert, dem ist wahrscheinlich nicht mehr zu helfen.
Auf folgenden Artikel verweise ich:
https://www.sat1regional.de/hamburg-wahl-spd-spitzenkandidat-peter-tschentscher-im-gespraech/
Die Nachfrage des Reporters macht öffentlicht, was Hamburg nicht ordentlich gemacht hat.
#3633
Mazi(Dienstag, 25 Februar 2025 17:21)
Scholz (SPD), Esken (SPD), Habeck (GRÜNE), Baerbock (GRÜNE) und auch Christian Linder (FDP) hatten genügend Zeit es besser zu machen. Jetzt es besser zu machen, zählt also nicht.
#3632
Mazi(Montag, 24 Februar 2025 21:47)
Frau Esken könnte doch in ihrem Beruf weiter tätig sein.
Ausf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/esken-will-spd-vorsitzende-bleiben/ar-AA1zFOae?ocid=BingNewsSerp&cvid=2b2ddf7c773048f9fc3d9e1f9c543101&ei=25
Schade ist es lediglich dann, wenn sie nichts anderes vorzuweisen hat.
Zahlreiche Abgeordneten des Deutschen Bundestages geben an, Jurist zu sein. Im Umkehrschluss räumen sie natürlich ein, über keine Berufserfahrung zu verfügen. Juristen und Amtsträger sind mit einer
Berufserfahrung nicht gleichzusetzen. Erfahrungsgemäß mangelt es Amtsträger daran, ihrer Treueverpflichtung nachzukommen.
Schade wie nach deren Weltbild ein Staat ohne Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht befolgen, geleitet werden soll?
#3631
Mazi(Montag, 24 Februar 2025 18:32)
Was "Jaulen" denn die Rentner?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.rnd.de/politik/briefwahlprobleme-von-auslandsdeutschen-warum-die-bundestagswahl-wohl-nicht-wiederholt-wird-GMOQNMGWJNAUNL77ZKLODCFHWY.html?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Es ist anzunehmen, dass der ehemalige Kanzler Olaf Scholz (SPD) dessen Erinnerungsvermögen in Hamburg erheblich gelitten hat, im Wahlkampf offensichtlich seine eigene Rente im Blick und nicht die der
allgemeinen Renter im Blick hatte. Nicht im Blick seines Wahlkampfs war auch die Pensionsversorgung seiner Amtsträger, die ebenfalls von den Bürgern, vom Volk zu schultern ist.
Es ist an der Zeit, dass diese Selbstbedienungsmentalität zu Ende geht!
Auch de GRÜNEN haben sich nicht destruktiv verhalten. Auch sie haben mitgenommen, was nur mitzunehmen war.
#3630
Mazi(Montag, 24 Februar 2025 18:06)
Früher trafen Richter die Entscheidung nach dem Gesetz, heute sind wir weiter! (?)
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.rnd.de/politik/briefwahlprobleme-von-auslandsdeutschen-warum-die-bundestagswahl-wohl-nicht-wiederholt-wird-GMOQNMGWJNAUNL77ZKLODCFHWY.html?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
'Früher hatten Richter nach dem Grundgesetz dem Amtsaiuftrag ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. An das Gesetz waren sie ghebunden.
Offensichtlich ist dem heute nicht so. Nach meinem rechtsstaatlichen Denken ist ein Gesetz dann gültig, wenn es beraten und dann von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen und mit dem
Tag des in Kraft tretens versehen wurde. Das dem nicht so ist, muss eine Entwiclung sein, die ich nicht mitbekommen habe.
Ministerpräsidenten gewähren aufgrund ihrer Richtlinienkompetenz innerhalb ihres Verantwortungsberichs die Einhaltung von Gesetz und Recht. Auch dies ist offensichtlich nicht mehr gültig.
Dass meine Vorstellung noch immer so ist, darüber wacht der Verfassungsschutz.
Wenn die freiheitliche deomokratische Grundordnung aber geändert wurde, dann muss doch die Grundlage für den Verfassungsschutz sich geändert haben oder der Verfassungsschutz hat seine Amtsaufgabe nie
wahrgenommen. Ich mutmaße, dass letzteres der Fall ist.
#3629
Mazi(Montag, 24 Februar 2025 16:44)
Ich kenne einige, die auch viel Zeit hätten und es bestimmt nicht schlechter machen würden, wie Habeck. Vor allem würden sie es für weniger Pension machen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-h%C3%B6rt-auf-diese-rente-wird-er-trotzdem-bekommen/ar-AA1zFymd?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=05ce8850a2fe42c4862015902e81d3f8&ei=40
Nach dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung ist dies ohnehin das #genbot der Stunde.
Was hat Habeck gemacht?
Habeck hat nicht nur als Bester der GRÜNEN unter Beweis gestellt, dass die GRÜNEN keinen Plan haben die Klimaprobleme zu lösen. Er hatz auch unter Beweis gestellt, dass er ausschießlich ihm
nahestehende Personen eine Pension verschafft. Ähnlicher hat allerdings auch Annalena Baerbock (GRÜNE) vorgenommen und zahlreiche Amtsträger befördert.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass Friedrich Merz (CDU) den GRÜNEN sein Vertrauen schenkt und auf sie zurückgreift.
Ihre Erfahrung in der Verschaffung von Pensionen haben die GRÜNEN eindeutig. Die Frage ist nur, ob dies sachgerecht zugeht. Dass es die Staatsanwaltschaft mit den drei Affen hält ist zwar bekannt. Ob
dies jedoch Rechtens und im Einkalg mit dem Gesetz und Recht ist, bezweifele ich.
#3628
Mazi(Montag, 24 Februar 2025 14:45)
Wer hat Habeck (GRÜNE) eingeflüstert, dass er in einer neuen Bundesregierung eine Wiederverwendung haben könnte?
Unabhängige Institutionen haben ihm bescheinigt, dass die deutsche Wirtschaft wiederholt in ihren Exporten eingebrochen ist. Zugegeben, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hätten ihm diese
Feststellung auch übermitteln können. Das mussten erst die Wähler vornehmen. Und jetzt die Mitteilung, dass Habeck keine Führungsposition übernehmen werde. Hätten diese niederschmetternde Nachricht
des Bundeswirtschaftsministers ebenfalls seitens der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgen können?
Wenn das Parlament mit ca. 730 Abgeordeten nicht in der Lage war, dann ist darauf zu schließen, dass ca. 630 Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit dessen Leistung ohnehin überfordert sind. Geht
man davon aus, dass eine Großzahl im Deutschen Bundestag ohnehin Amtsträger sind, ist davon auszugehen, dass sie "die Arbeit auch nicht erfunden haben" und den Anforderungen aus diesem Grund nicht
gerecht wer denn.
Es ist anzunehmen, dass sehr vieles in der Bundesrepublik Deutschland im Argen liegt. Die fehlende Kompetenz in der Bundesregierung erscheint nur "ein" Problem zu sein.
#3627
Mazi(Montag, 24 Februar 2025 12:11)
Die Wähler in der Bundesrepublik Deutschland haben aus dem Parteien gewählt, die ihnen angeboten wurden.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/habeck-keine-fuehrungsrolle-100.html
Habeck macht die "lahme Ente" Merz dafür verantwortlich, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck nicht gepunktet habe. So ist dies gewiss nicht.
Schließlich ist von internationalen und renommierten Instituten bestätigt, dass Deutschland seit mehreren Quartalen in der Krise steckt. Dafür kann ein Friedrich Merz nicht von ihm, Habeck, nicht
verantwortlich gemacht werden.
Nachdem die deutsche Industrie ins Ausland abwanderten, kann die Grüne-Ideologie nicht davon ausgehen, dass ihr nicht die Arbeitsplätze folgen oder Grüne-Wähler in Deutschland dennoch erhalten
bleiben. Sachlich ist festzustellen, dass GRÜNE auch keinen Plan haben, dass anstehende Problem zu lösen.
Ich gehe davon aus, dass GRÜNE in einer künftigen Bundesregierung nichts zur anstehenden Lösung der Probleme beitragen können. Wenn dies von Anhängern der Grünen bestritten werden sollte, ist die
Gegefrage zu stellen, weshalb sie dies unter dem schwachen Kanzler der SPD nicht realisiert haben?
Der Anschein liegt also auf der Hand, dass ihr Anteil an dem Wahlergebnis von 11,6 % noch unangemessen zu hoch sein muss.
#3626
Mazi(Montag, 24 Februar 2025 09:23)
Die Wähler mussten Scholz (SPD), der Bundesregierung sagen, zu was die Legislative nicht fähig war!
Niemand der Führung der Regierungsparteien hat seinen Wahlkreis gewonnen.
Nun ist die Frage, ob der damalige hanseatische Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher (SPD) und der Senator Andy Grote (SPD) von den hamburgischen Wählern am kommenden Wochenende einen besseren
Denkzettel erhalten bzw. sie der SPD ein weiter so bestätigen.
Ich hege Bedenken, dass dies rechtsstaatlich möglich ist.
#3625
Mazi(Samstag, 22 Februar 2025 21:43)
Jede Stimme zählt!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-zur-bundestagswahl-jede-stimme-z%C3%A4hlt/ar-AA1zzZOJ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=474200eee52442af8e37ed487c6d1128&ei=53
Wenn auch die Aussge stimmt, so ist nicht zu verkennen, dass die Exekutive Auslandsdeutschen dieses Wahlrecht nicht zugestanden hat.
Es besteht also ein Unterschied zwischen einer abgegebenen Stimme und der Einladung zur Abgabe der Stimme seitens der Exekutive.
Einleuchtend ist, dass es der Exekutive ohnehin lieber ist, eine liebsamere Stimme zu erhalten als eine unliebsame.
#3624
Mazi(Samstag, 22 Februar 2025 21:07)
Ist Deutschland aufgrund der Nichtüberwachung der Justiz hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Gesetze Ungarn überlegen oder hinterher?
Wenn Lenin bereits sagte, Kontrolle ist besser, dann ist zu folgern das Ungarn dem kommunistischen Beispiel eher folgte. Überzeugend ist das deutsche System jedenfalls nicht in dem Richter ihre
Entscheidung fällen und dem Gesetz nicht gehorchen und hält auch einer Nachprüfung nicht stand.
Man stelle sich nur vor, dass Kläger nach dem Gesetz Klage einreichen, Richter aber keinesfalls das Gesetz, die Verfassung, zugrunde legen und nach eigenen Gesetzen ihre Entscheidung treffen. Es
erscheint daher, dass ein Betroffener weder eine Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen kann, noch eine Entscheidung eines Gerichts. Daher ist anzunehmen, dass Deutschland Ungarn nicht
voraus geht sondern eher nachsteht.
#3623
Mazi(Samstag, 22 Februar 2025 20:53)
Überrascht bin ich nicht, wenn Beanstandungen wegen fehlender Kontrollen in der Bundesrepublik Deutschland nicht bekannt werden.
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ungarn-richter-und-gerichtsmitarbeiter-demonstrieren-f%C3%BCr-unabh%C3%A4ngigkeit-der-justiz/ar-AA1zzPnn?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fffc50e0fcf544b48cfa1d3a805f22df&ei=33
In der Bundesrepublik Deutschland sichert man die Unabhängigkeit der Justiz dadurch, indem nicht nachkontrolliert wird, ob die Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden!
Die Vorgehensweise in Deutschland folgt damit aufgrund fehlender Kontrollen der Einhaltung der Vorgaben der Gesetze nicht kontrolliert werden.
Beispielsweise treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz (Bundesverfassungsgericht [Az. 2 BvR 244/83 u.a.] und Bundesverwaltungsgericht (Az. 1 B 153/87]).
Daher ist es kein Wunder, dass Beanstandungen der Justiz nach dem Beispiel von Viktor Orban nicht festgestellt bzw. bekannt werden.
Wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen können, nicht überwacht wird, ob die Vorgaben der Gesetze eingehalten werden, dann ist es m.E. nicht überraschend, dass Ungarn das
abstellen will.
#3622
Mazi(Samstag, 22 Februar 2025 19:42)
Es ist nicht nachvollziehbar!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/th%C3%BCringen-afd-dilemma-im-landtag-steht-die-justiz-vor-dem-kollaps/ar-AA1yHq3d?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b3a9d734257648b28f104c560e15dc09&ei=88
Bekannt ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Und die AFD soll dem Richterwahl- und Staatsanwalts-Ausschuss bei dieser Praxis zustimmen?
Rechtsstaatlich und demokratisch geht das doch gar nicht!
#3621
Mazi(Samstag, 22 Februar 2025 09:01)
Etwas stimmt nicht!
Wahrscheinlich ist es richtig, dass Herbert Mertin, Minister der Justiz Rheinland-Pfalz in Chile geboren wurde und 2025 in Koblenz verstorben ist.
Nach Wikipedia waren seine Eltern schlesischer Herkunft. Es ist uns bekannt, wer nach Chile auswanderte und wie verbunden sie zu den Nazis standen. 1971 kehrte er zurück und studierte
Rechtswissenschaften. Als Minister prägte er das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz und das Justizwesen in Rheinkand-Pfalz. Dies tat er nicht als AFD-Abgeordneter, sondern als FDP-Mann!
Offensichtlich besten seitens der FDP in der Sache kaum Unterschiede.
Möglicherweise liegt hier die Vertretung der Tatsachen.
#3620
Mazi(Freitag, 21 Februar 2025 18:03)
Herzliches Beileid!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/rheinland-pf%C3%A4lzischer-justizminister-mertin-ist-tot/ar-AA1zwSHv?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8c3bb1a47f2e44cab5620610a5175ea9&ei=12
#3619
Mazi(Freitag, 21 Februar 2025 15:59)
Offensichtlich verstehen Ministerpräsidenten von der Einhaltung von Gesetz und Recht in ihgrem Verantwortungsbereich etwas anderes als der Normal-Bürger.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/afghane-steht-nicht-auf-liste-f%C3%BCr-abschiebeflug-rheinland-pfalz-verweist-auf-den-bund/ar-AA1zvLrK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=67570b52453e4fe795a82f7d9d280340&ei=55
Wenn der Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) etwas ganz anderes darunter versteht, dass er aufgrund seiner Richtlinienkompetenz unter der Einhaltung von Gesetz und Recht in seinem
Verantwortungsbereich etwas anderes versteht als allgemein von der Bevölkerung angenommen wird. Es ist fragwürdig wie ein Straftäter nicht auf einer Abschiebeliste stehen kann, wenn von ihm
selbstdies gefordertwird, dass er auf dieser Liste zu stehen hat.
In Rheinland-Pfalz ist die Rechtmäßigkeit von Amtsträgern in Institutionen mehr als nicht nachvollziehbar, wenn die Amtsträger zwar entlohnt werden, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Das hat
nicht mit AFD-nahen Parolen zu tun, sondern mit schlichter Organisation von Ablauf- und Aufbau-Organisation von Prozessen.
Das hat schon bei den ehemaligen Ministerpräsidenten Malu Dreyer (SPD) und Kurt Beck (SPD) nicht funktioniert, sondern jetzt auch nicht.
#3618
Mazi(Freitag, 21 Februar 2025 15:41)
Dr. Peter Tschentscher (SPD) ist offenbar in Hamburg sehr beliebt!
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/hamburg-vorwahlumfrage-liefert-knallharte-fakten-diese-partei-schmiert-ab/ar-AA1zutBb?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7c3d52c8e6d04fed876ba7bd97ceac2a&ei=25
M.E. hat Dr. Peter Tschentscher (SPD) als Finanzsentator in Hamburg und Nachfolger von Olaf Scholz (SPD) spätestens als die Großspende des Bankhauses Warburg in der Kasse von Herrn Andy Grote (SPD)
klingelte von dem Steuerbetrug erfahren.
#3617
Mazi(Freitag, 21 Februar 2025 09:31)
Es gehört schon mehr als Mut dazu, eine Partei aus der bisherigen Bundesregierung zu wählen!
Der bisherige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat uns offensichtlich angeschmiert. Sein Amtsnachfolger, Dr. Peter Tschentscher (SPD), seines Zeichens Bundesratspräsident, hat es offensichtlich ihm
gleichgetan.
Bei Robert Harbeck (GRÜNEN) vermissen wir dessen Sachkomptenz.
Die FDP mit ihrem Christian Lindner ist schon deshalb nicht wählbar, weil erst gar nicht die Voraussetzungen mitbringt. Er ist nach seinen Angaben Komminikationswissenschaftler, also „Schwätzer“.
Dieser Neigung hat er freien Lauf gelassen.
Ob Friedrich Merz CDU) als Jurist mit gleicher Ausbildung wie Olaf Scholz (SPD) ein besserer ist, dass ist von den Voraussetzungen fraglich.
Es wird ein harter Kampf werden, wobei den Wählern die eigentliche Wahl einer demokratischen Partei nach dem Grundgesetz verwehrt wird.
MEhrfach ist nachgewiesen, dass Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden, sondern andere Maßstäbe ihrenEntscheidung treffen. Die ist entgegen ihrem Auftrag im Grundgesetz.
Es ist auch fraglich wie Ministerpräsidenten die Einhaltung von Gesetz und Recht einhalten können, wenn ihre Amtsträger in den Institutionen nicht ausüben oder sie selbst die Amtsaugabe nicht
wahrnehmen.
Wenn der Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren unsere freiheitlich demokratische Grundordnung geschützt hat, dann ist fraglich, mit welcher Qualität er seine Aufgabe erfüllt haben will.
Ausgerechtnet sein ehemaliger Präsident hat sich zur Wahl bei der CDU den Wählern präsentiert/stellt. Das spricht „Bände für sich“.
#3616
Mazi(Donnerstag, 20 Februar 2025 21:49)
Wer hat noch den Mut mit diesen Leuten zu sypathisieren?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/cum-ex-opposition-erhebt-schwere-vorw%C3%BCrfe-gegen-spd/ar-AA1zpsGu?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=66a364a6fa8c4737f4510e6920e856ee&ei=81
Nicht genannt, aber involviert ist m.E. Andy Grote (SPD), den Feierer in der Corona-Zeit als die SPD dies anderen Bürgern verboten hat, den damaligen Bezirkshauptmann der SPD. Er hatte damals den
Gegenwert als Spende seitens des Bankhauses Warburg entgegen genommen.
#3615
Mazi(Donnerstag, 20 Februar 2025 19:26)
Wenn ich es recht verstanden habe, dann haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eindeutig die Gesetze beschlossen, die von den Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung
bestimmt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuwahl-bundestag-februar-2025-auslandsdeutsche-briefwahl-zeit
Wenn Richter nach dem Grundgesetz verpflichtetet sind, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, dann ist die Entscheidung nach der Vorgabe der Abgeordneten des Deutschen Bundestages eindeutig
festgelegt.
Nicht eindeutig ist es aber dann, wenn der Bundestag nicht vom Volk, von allen Deutschen, zu wählen sein soll. Da bisher diesbezüglich keine Beratungen des Deutschen Bundestages statt gefunden haben,
kann auch nicht beschlossen worden sein, dass dies von einer Minderheit beschlossen werden darf.
Dass hat nachweislich verschiedene Unmöglichkeiten. Da aber im Deutschen Bundestag der Anteil der Juristen äussert hoch ist, werden diese auch sicherlich die von mir erkannte Unzulänglichkeit gelöst
haben.
Dessen ungeachtet gehe ich weiterhin davon aus, dass der Abschluss des Jurastudiums keine Qualifikation des unter Beweis gestellten Denkens ist, sondern lediglich der Nachweis, dass diese Personen
auch in der Nazi-Diktatur überlebt hätten.
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuwahl-bundestag-februar-2025-auslandsdeutsche-briefwahl-zeit
Ich möchte anmerken, dass der amtierende Bundespräsident Walter Steinmeier wie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz sich ebenfalls als Juristen
sehensehen. Wir erinnern uns an die vor laufender Kamera gemachte Aussage von Gerhard Schröder sowie die geführte und gescheiterte Bundesregierung von Olaf Scholz. Und jetzt wollen wir ebenfalls
Friedrich Merz, ebenfalls Kanzlerbewerber das Vertrauen wieder schenken. Alles seines Zeichens Juristen!
Die fehlende Ausbildung (in engerem Sinn) der Richter des Bundesverfassungsgerichts, die m.E. Unfähigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie die Unfähigkeit der Leitung der
Bundesregierung bringen uns zwangsläufig dazu, dass wir über die Formulierungen des Grundgesetzes nachdenken müssen.
Es liegt in meinem Verständnis, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 GG). Das ändert sich auch nicht, wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln, der Treuepflicht nicht nachkommen
(Art. 20 Abs. 3 GG). Gesetz bleibt Gesetz. Dies schließt jedoch nicht aus, dass über die sachgerechte Formulierung von künftigen Gesetzen gestritten und dann neu beschlossen werden darf.
Da davon auszugehen ist, dass die Richter nicht nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, ihre Entscheidung treffen, ist dies in anderen Fällen ebenso zu unterstellen.
Die Ausgrenzung von Auslandsdeutschen vom Deutschen Volk ist in der derzeitigen gesetzlichen Fixierung jedenfalls nicht zu erkennen. Wenn Richter des Bundesverfassungsgerichts also ihre Entscheidung
gegen das Gesetz treffen, dann ist davon auszugehen, dass sie keine Amtshandlung vorgenommen haben. Im Kern erkennen Sie -wie die Reichsbürger- ebensowenig das Grundgesetz an.
Ich hege grundsätzliche Bedenken, dass die Judikative nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, entscheidet. Zu erkennen ist Dies auch daran, dass die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben in den
Gesetzen nicht überwacht. Dies kann 7n meinen Augen nur dazu führen, dass in Exekutive und Judikativen diese Vorschriften nicht eingehalten werden. Wäre diese Mutmaßung falsch, würde die Legislative
die Einhaltung ihrer Vorgaben nachdrücklich belegen und zurückweisen.
#3614
Mazi(Mittwoch, 19 Februar 2025 22:27)
In Bremen scheint einiges in der Justiz im Argen zu sein!
Auf diesen Artikel bezieh ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/fahndung-erst-zwei-jahre-nach-der-tat-sorgt-f%C3%BCr-massive-kritik/ar-AA1zof4j?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d994f7b4625a4632f2fa885dafe4b2eb&ei=32
Wie stellt man sich in Bremen vor, dass Art. 19 Abs. 4 GG durchgesetz wird. Offensichtlich nimmt der Präsident des Bremer Senats, Herr Andreas Bovenschulte (SPD). das Grundgesetz nicht ernst und
vernachlässigt seine Amtspflichten. Schließlich nimmt der Bundestag seine Amtsaufgaben auch nicht wahr.
Ob das einmal so richtig ist, wenn Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz arbeiten? Ich hege Zweifel!
#3613
Mazi(Mittwoch, 19 Februar 2025 17:55)
Das hält also die Bundesregierung von den Gesetzen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:+
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundesregierung-verbeamtet-320-mitarbeiter-auf-lebenszeit-ohne-vorherige-probezeit/ar-AA1zmUlG?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3fa05867a6224cf893962adbf064eacb&ei=25
Ich zitiere aus dem Artikel:
Auch andere ungewöhnliche Personalentscheidungen treten nun ans Licht.
#3612
Mazi(Mittwoch, 19 Februar 2025 15:40)
Irgendwie verstörend!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/robert-habeck-ist-f%C3%BCr-ihn-bald-alles-vorbei/ar-AA1zly7F?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=735d70cfd32d4b149171dffc6a583cc9&ei=17
Ich zitiere aus dem Artikel:
Das Chaos der drei Ampeljahre, die schmerzhaften Kompromisse, die kleinen Fehler und auch die großen wie das Heizungsgesetz. Als dürfe für die Wahlentscheidung der Menschen nur wichtig sein, was
Politiker für die Zukunft versprechen und nicht, was sie in der Vergangenheit getan haben.
Es ist schon sonderbar, was der amtierende Bundeswirtschaftsminister unter seinem Eid verstehen will. Schlimmer kann die AFD auch nicht resümieren.
#3611
Mazi(Mittwoch, 19 Februar 2025 10:03)
Das soll ein äVertreterder Deutschen sein?`
Auf diesen Artikel bezieh ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/neue-cum-ex-dokumente-hinweise-auf-falschaussage-von-scholz/ar-AA1zksdI?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=b3c28864374a443fab940047d0748d10&ei=2
Halten die Deutschen mehrheitlich mit dem Kanzler Olaf Scholz (SPD) oder distanzieren sie sich durch Nichtwahl von ihm? Wer bringt noch den Mut auf, ihn bzw. die SPD zu wählen?
#3610
Mazi(Mittwoch, 19 Februar 2025 09:02)
Wenn man die "Sache" nüchtern betrachtet, dann funktioniert in der Bundesrepublik Deutschland nichts nach den Vorgaben des Grundgesetzes. Wäre es nicht an der Zeit das Grundgesetz der Praxis
anzupassen?
Eine solche Absicht wird der AFD unterstellt, während die etablierten Parteien sich schon (lange) nicht nach dem Grundgesetz richten.
Wenn nach Art. 97 Abs. 1 GG Richter der Sozialgerichtsbarkeit an das Gesetz gebunden sind, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten nach dem Gesetz zugrunde zu legen
haben, sich daran aber nicht halten, dann können sie unter vernünftiger Anschauung keine Amtsentscheidung Anschauung getroffen haben. Die Frage ist folglich, ob ein Gesetz eingehalten wird, dass
nicht eingehalten wird? M.E. ist dies Nonsens!
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit legen ihren Entscheidungen definitiv keine wahrheitsgetreuen vollständigen Verwaltungsakten der Beklagten zu grunde. Ein Betroffener kann auch aufgrund dieser
fehlerhaften Verwaltungsakten die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen (siehe diesen Anspruch auch laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988). Es liegt also nahe, dass die Institution nicht mit Amtsträgern besetzt ist, die ihrer Treuepflicht nachkommen.
Es ist Sache des jeweiligen Ministerpräsidenten aufgrund dessen Richtlinienkompetenz Sorge dafür zu tragen, das die Gesetze und das Recht in seinem Verantwortungsbereich eingehalten werden. Dieser
Logik folgend hat er die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen die untreuen Amtsträger Klage einzureichen.
Es ist der Eindruck vorhanden, dass die Amtsträger ihren Amtsaufgaben nicht folgen.
Dass dies in der Bundesrepublik Deutschland nicht erfolgt, ist keineswegs eine Dokumentation dessen, dass die Rechtsstaatlichkeit deshalb gegeben sei.
Die Tatsache, dass das Unrecht wiederholt wird, ist kein Zeichen dafür, dass es rechtens wäre (vlg. die Verbrennung zahllosen Juden seitens der Nazis). Weshalb handelt Exekutive und Judikative gegen
das Grundgesetz und die Legislative prüft nicht nach, ob ihre Vorgaben in den Gesetzen beachtet werden? Es liegt nahe, dass die Legislative wegen Bedeutungslosigkeit abzuschaffen ist. Wenn die
Legislative wegen deren Bedeutungslosigkeit abgeschafft ist, dann brauchen wir auch keine Abgeordneten für den Deutschen Bundestag zu wählen. Wenn dem Volk seitens der drei Staatsgewalten eine Wahl
nicht mehr zugestanden wird, dann kann auch das Grundgesetz ganz abgeschafft werden.
Faktisch ist es ohnehin so. Der Schluss liegt also sehr nahe, dass wir nach den Naziprinzipien regiert werden.
Wollen wir das und ist das unser Recht? Verstehen wir darunter eine Demokratie?
#3609
Mazi(Dienstag, 18 Februar 2025 21:16)
Nach dem Auftrag des Grundgesetzes treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG).
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestagswahl-rheinland-pf%C3%A4lzer-will-wahl-vor-gericht-stoppen/ar-AA1zj9Qi?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8c0ecff59eb44afe93f8b19d9ef1a3f0&ei=34
Wenn das Gericht überfordert ist, dann hat es einen Gutachter aufzufordern, dass Gericht sachkundig zu machen.
M.E. ist es auch unter den Gutachtern eindeutg, dass Ausländer die Möglichkeit nicht haben, fristgerecht an der Briefwahl teilzunehmen.
Entweder das Grundgesetz ist für alle Deutschen die Verfassung und gilt oder das Grundgesetz gilt nur in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.
Es erscheint nicht sachgerecht zu sein, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts einseitig erklären, dass das Grundgesetz nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist. Da die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages darüber nicht beraten haben, können sie auch darüber nicht ab gestimmt haben.
Wenn die Richter des Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gegen die Beschwerde des Klägers treffen, dann ist dies eindeutig gegen das Gesetz. Sie wären von den "Reichsbürgern" qualitativ nicht
zu unterscheiden.
Gehen wir aber dennoch davon aus, dass sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts auf ihren Amtsauftrag vom Grundgesetz besinnen (Art. 97 Abs. 1 GG) und als Amtsträger nicht gegen Gesetz und
Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) besinnen und nach Art. 19 Abs. 4 GG handeln, dann müssen sie zu Gunsten des Klägers entscheiden und die potentielle Wahl am 23.02.2025 für ungültig erklären.
Wenn der Bundespräsident den Termin festsetzte, dann sind ihm, dem Jusristen Steinmeier, die Gesetze (ebenfalls) sehr fremd oder es ist ihm bekannt, dass das Grundgesetz ohnehin nicht gültig ist
(vgl. Argumentation der "Reichsbürger").
Meine Auffassung ist die, wenn Richter und Amtsträger nach dem Grundgesetz bestellt wurde, dann sind sie an die Gesetze gebunden. Wenn sie davon abweichen, dann bestimmt nicht aufgrund des
Grundgesetzes, ihres abgeleiteten Amtsauftrages.
Ich finde, dass uns Nazi-Juristen ganz schön in die Irre geführt haben und jetzt auch noch das logische Denken verbieten wollen! Es erscheint richtig pervers zu sein, dass Richter nicht wüssten, auf
welches Gesetz sie sich zu beziehen haben.
#3608
Mazi(Dienstag, 18 Februar 2025 18:13)
Recht hat Habeck (GRÜNEN) nicht nur deshalb, weil die Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-will-beamtenpension-abschaffen-rente-ist-ungerecht-doch-an-seinem-plan-gibt-es-einen-haken/ar-AA1zi5yS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=527b8e56f71244dcfe8758f9a7b37184&ei=8
Vor ihm hat es Frau Aigner (CSU), Präsidentin des Bayerischen ÖLandtags, auf den Punkt gebracht. Bürgern dürfen nicht zu Zahlungen der Verfassungsgegner verpflichtet werden.
#3607
Mazi(Dienstag, 18 Februar 2025 18:09)
Als ehemaliger Präsident des OLG Frankurt am Main und ehemaligem hess. Justizminister, dem von seinem Mitarbeiter dem Richter am Landgericht Frankfurt am Main offiziell vorgehalten wird, über keine
Kontrollmechanismen zu verfügen, muss wissen was er sagt. Dieser Richter hat sich der Meinung des Landesrechnungshofs angeschlossen. Es ist also9 keinesfalls eine Einzelmeinung.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/hessens-innenminister-wirft-bundesregierung-unechte-r%C3%BCckf%C3%BChrungsfl%C3%BCge-vor/ar-AA1zgwCj?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f78059dca7cb434994dfd45182c69855&ei=20
Hat er nicht beeidet, dass er sich der politischen Kommnentare enthält? Soweit dessen Glaubwürdigkeit!
#3606
Mazi(Dienstag, 18 Februar 2025 15:31)
#3604
Richter haben nach Art. 97 Abs. 1 GG den Amtsauftrag ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Wenn sie diesem Auftrag nicht folgen, dann folgen siie dem Grundgesetz auch nicht.
Die plausibelste Annahme istm dass sie weder dem Grundgesetz, noch der Vorgabe des Gesetzgebers in einem anderen Gesetz folgen. M.E. unterscheiden sie sich nicht von den sogenannten
"Reichsbürgern".
Es erscheint mir unverantwortlich seitens eines Ministerpräsidenten zu sein, die Staatsmacht solchgen Typen, Amtsträger, anzuvertrauen, die ihrerseits die Treuepflicht nicht achten.
Da die Ministerpräsidenten nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich gelten, ist es m.E. sehr schwierig das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG zu
gewähren.
Sind wir ehrlich, mit Amtwsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ist ein Staat nicht regierbar. Wenn die Judikative sich schon nicht an das Gesetz hält (obwohl es der 3., Staatsgewalt vom
Grundgesetz vorgegeben ist), auf wen soll sich der Bürger dann noch verlassen?
Es hat den Anschein, dass ein Bürger, der der Staatsmacht traut, aus diesen plausiblen Gründen "schon verloren" hat!
#3605
Mazi(Dienstag, 18 Februar 2025 15:17)
Vertrauen wir nur noch auf Lügnern?
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/neue-dokumente-hinweise-f%C3%BCr-falschaussage-von-olaf-scholz-vor-cum-ex-untersuchungsausschuss/ar-AA1zhqsO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ce5f4b9a69524495bac2231a034b13eb&ei=13
Anscheinend sind wir nur noch von Lügnern umgeben und wer kann da noch sicher sein, einer Lüge nicht aufzusitzen?
Und stellt sich ausgerechnet dals Vertreter der SPD am kommenden Wochenende zur Wahl und Spitzenvertreter der SPD vor. Da stimmt offensichtlich einiges nicht.
#3604
WernerE(Dienstag, 18 Februar 2025 00:23)
# 3602
über welche Ausbildung Richter der Sozialgerichtsbarkeit genossen haben müssen,
wenn sie über derartige Grundkenntnisse nicht verfügen.
Es sind "Lieblinge" der 2`te Senat beim Bayrischen LSG in München hat die Hosen
gestrichen voll - auch die Frau Richterin Pxxxxxxz.
Die wollen sich nicht mehr mit "normalen" Menschen ohne Studium unterhalten!
Mit mir müssen Sie das schon machen, denn jetzt liegt die 2`te Beschwerde beim
Präsidenten Günther K (ehemaliger Richter in Regensburg)
WernerE - kann einfach seinen Mund nicht halten und still rumsitzen!
#3603
Mazi(Montag, 17 Februar 2025 20:25)
#3600
Offensichtlich ist die Sozialgerichtsbarkeit gleichgesinnten sehr zugänglich. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften sind sie entgegen diesen Vorschriften anderen Begleitern sehr viel zugewandter.
Sicherlich ist die Sozialgerichtsbarkeit als Auslöser in dieser Spekulation, ob sie es tatsächlich ist, ist fraglich.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit so argumentiert, wie Sie es darstellen, ist der Ministerpräsident Söder in seinem Verantwortungsbereich keinesfalls ein Garant für Gesetz und Recht. In einem solchen
Fall ist es also zwecklos darauf zu vertrauen, dass in Bayern Recht gesprochen wird.
Wir haben mehrfach ausgetauscht, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Gesetzgebers beachten müssen. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen in der Tat keine Entscheidung nach
dem Gesetz. Sie treffen weder eine Entscheidung n8ch dem Gesetz oder den guten Sitten. Weder die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht noch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvwerden
beachtet. Rechtsstaatlich ist es sonderbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen weder eine wahre und vollständige Verwaltungsakte, noch den Betroffenen den Nachvollzug der
Verwaltungsentscheidungen der Behörde zugestehen.
Es liegt (sehr) nahe, dass die Sozialgerichtsbarkeit die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt bzw. beseitigen will.
#3602
Mazi(Montag, 17 Februar 2025 15:57)
# 3600
Ihre Formulierungen würde ich zwar nicht gebrauchen, aber sachlich ist dem so.
Bemerkenswert ist dennoch, dass vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht gar kein Anwaltszwang existent ist und allein deshalb die Frage erlaubt sein, über welche Ausbildung Richter der
Sozialgerichtsbarkeit genossen haben müssen, wenn sie über derartige Grundkenntnisse nicht verfügen.
Wenn nachgewiesen und nachzulesen ist, dass sie über die Grundkenntnisse des Sozialrechts nicht verfügen, muss erlaubt sein, wie sie der Treuepflicht nachkommen.
Wenn dem so ist, wie Sie es darstellen, dann ist es schwerig anzunehmen, dass der Ministerpräsident Söder die Einhaltung von Gesetz und Recht in dessen Verantwortungsbereich garantieren kann.
Wenn davon auszugehen ist, dass in den übrigen Bundesländern es nicht anders gehandhabt wird, dann ist es die Frage, ob die etablierten Parteien wie die gesetzlichen Vorgaben in den Gesetzen
tatsächlich eingehalten werden? Wenn das Volk die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestimmt, diese dann trotzdem nicht nachprüfen, ob ihre Vorgaben eingehalten werden, dass Grundgesetz in Art.
20 dennoch formuliert, dass alle Macht von Volke ausginge, dann ist nach diesem Sachvortrag die Umsetzung des Grundgesetzes mehr als anzuzweifeln.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit 1954 Rechtsnachfolger des Reichsversicherungsamtes ist, nie seitens der Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzesnachgeprüft
wurde, dann ist einerseits verständlich, dasss keine Beanstandungen bekannt wurden und andererseits ist es schwierig festzustellen, dass tatsächlich eine Rechtsstaatlichkeit festgestellt werden
darf.
Was die Rechtsstaatlichkeit der Sozialgerichtsbarkeit angeht ist festzustellen, dass diese zwar im Grundgesetz unterhalb des Verfassungsgerichts genannt wird, tatsächlich aber nicht nachzuweisen ist.
Was die Rechtsprechung angeht, ist dies ebenso nachweislich nicht gegeben.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit nicht funktionsfähig ist, dann ist es schwierig anzunehmen, dass die jeweiligen Ministerpräsidenten die Einhaltung von Gesetz und Recht sichergestellt haben
wollen.
Wenn die jeweiligen Landesregierungen nicht die Einhaltung von Gesetz und Recht sicherstellen, dann muss es erlaubt sein, weshalb diese von den Bürgern überhaupt finanzielle Zuwendungen bzw.
Pensionen beziehen. Nach Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, können Bürger für wahr nicht zur Bezahlung ihrer Gegner, den Verfassungsfeinden, herangezogen werden.
#3601
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 17 Februar 2025 10:39)
#3600#
Hallo WernerE,
siehe dazu meine Unterseite -10.11.2009 SoVD + Unterstützung -
Mit dem Antwortschreiben (23.07.2013) hat die Rechtsabteilung aus dem großen Sozialverband Deutschland (SoVD) wie folgt wörtlich dokumentiert:
"Hier mit bestätigen wir Ihnen, dass wir an dem Mediationstermin am 08.08.2013 nicht teilnehmen können. Die Vorbereitung auf einen solchen Termin würde unser Leistungsvermögen extrem überschreiten.
Nach Ihren Angaben handelt es sich bereits um etliche tausend Seiten des Vorgangs."
Unfallmann - schaue nach Vorne, die Gerechtigkeit wird Siegen, wie meine Teilerfolge im Jahre 2014 und 2015 bestätigt haben.
MfG
#3600
WernerE(Sonntag, 16 Februar 2025 23:50)
Noch so ein besonderes Schmankerl des 2`ten Senates des LSG München im
Hinblick der Vertretbarkeit von Vereinsmitgliedern im Hinblick auf §73 SGG
BY L 2 U 178/24 vom 24.01.2025
1. Vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit vertretungsbefugte Vereinigungen
i.S.d. § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 SGG sind nur solche, die aufgrund ihrer Mitgliederzahl und ihrer Finanzmittel die Gewähr dafür bieten, dass sie geeignete Prozessbevollmächtigte zur Verfügung stellen
können.
2. Eine vertretungsbefugte Vereinigung i.S.d. § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 SGG muss im Regelfall mindestens 1.000 Mitglieder haben.
3. Die Gewähr für eine sachkundige Prozessvertretung bietet eine Vereinigung dann nicht, wenn sie durch ihre Aufnahmepraxis von Mitgliedern gegen ihre eigene Satzung verstößt und sich damit nicht
rechtstreu verhält.
Bedeutet doch man hofiert die großen Vereine z.b VDK
VDK - dazu habe ich eine ganz besondere Meinung, so schlecht wie die sind!
WernerE - schaue nach Vorne, die Gerechtigkeit wird Siegen
#3599
Mazi(Sonntag, 16 Februar 2025 11:33)
# 3596
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen, eine Berufung nicht zulassen (Art. 97 Abs. 1 GG), dann ist fraglich, an welchen Regeln sie sich orientieren?
Es ist also darauf zu schließen, dass das Gericht nicht dem Grundgesetz folgte, sondern einer früheren Rechtssprechung. Nach meinem Wissen müssen sie also der Nazi-Ideologie gefolgt sein.
Erstaunlich ist, dass ausgerechnet das Grundgesetz die Judikative als 3. Staatsgewalt nennt. Laut dessen Auftrag ist deren handeln als Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden und eine unabhängige
Entscheidung an das Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn Richter also nicht nach dem Grundgesetz ihre Entscheiduzng treffen, dann sind sie staatsanwaltschaftlich anzuklagen
und zu verurteilen.
Es ist nicht a´nachvollziehbar, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachgekommen sind, anzuklagen und zu verurteilen sind, von Bürgern aufgrund ihrer Leistung finanziell dauerhaft unterhalten
werden.
Logisch ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger mit der Nazi-Ideologie von den Bürgern finaziell unterstützt werden. Da stimmt m.E. gehörig systematisch etwas nicht!
#3598
Mazi(Sonntag, 16 Februar 2025 00:34)
# 3596
Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 03.02.2015 (Az. 14 UF 135/145) ist die Anwesenheit von Begleitpersonen ohne Äußerungs- und Beteiligungsrecht gestattet.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg führt am 03.05.2024 (Az. L 8 R 2314/22) in seinem Leisatz gar aus,
"Das grundsätzliche Recht eines Beteiligten auf eine Begleitperson bei der Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen und die Verwertbarkeit des Gutachtens sind zu
unterscheidende Fragestellungen.
Hat ein Beteiligter von seinem Recht auf Begleitung im Rahmen der Begutachtung Gebrauch gemacht und besteht die Gefahr, dass durch die Anwesenheit des Dritten das Ergebnis der Exploration und
Begutachtung verfälscht wurde, so entfällt dieser Mangel des Gutachtens nicht dadurch, dass die gerichtliche Anordnung eines zumindest zeitweisen Ausschlusses des Dritten von der
Begutachtungssituation versäumt wurde.
Vielmehr ist ein entsprechender Mangel vom Gericht gleichwohl zu würdigen."
Wo ist das Problem, wenn der Beteiligte sich einer Begleitperson bedient? Nach den Ausführungen des LSG Baden-Württemberg ist die Beziehung eines Dritten als Begleitperson ein grundsätzlicher
Anspruch.
Wenn die Entscheidung der Richter nach dem Gesetz zu treffen ist und die Entscheidungen rechtskräftig geworden sind, dann sind nachfolgende Richter an die Weisungen der Richter der Parallelgerichte
gebunden.
Wenn sie die Entscheidung nicht zur Berufung zulassen, dann haben die Richter ein gewaltiges Problem. Der Fehler, den sie begangen haben, liegt in der Entscheidungesvorbereitung, nicht aber in einem
Irrtum in der Entscheidung.
Sie haben u.a. auch das Problem, wenn anhand ihren Gerichtsakten (Verwaltungsakten) die Gerichtsentscheidung nicht nachvollzogen werden kann (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 22.03.2018 [Az. L 7 AS
2969/17], OVG Bremen vom 18.12.2013 [Az. S3 A 205/12] und BVerG vom 06.06.1983 [Az. 2 BvR 244/83 ua.]).
Die Richter haben ein weiteres Problem, dass ein Ministerpräsident Söder nicht darlegen kann, dass in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.
Desweiteren ist es nach der Argumentation von Frau Aigner unzulässig, dass Bürger für die finanzielle Unterstützung ihrer Verfassungsfeinde herangezogen werden dürfen.
#3597
Mazi(Samstag, 15 Februar 2025 20:58)
Hier stimmt etwas offensichtlich nicht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/fahrt-in-menschengruppe-mutter-und-tochter-nach-anschlag-in-m%C3%BCnchen-gestorben/ar-AA1z7omu?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9fc7ff7d330448c88c2d1b775db27c10&ei=7
Es ist offensichztlich, dass ein zweijähriges Kind nicht an der Demo als Teilnehmer teilgenommen haben kann. Die abgegebene Erklärung, dass das Kind in Begleitung der Mutter teilgenommen habe, ist
höchst zweifelhaft.
#3596
WernerE(Samstag, 15 Februar 2025 00:12)
LSG München 2`ter Senat hat inzwischen gestrichen die Hosen voll oder wie soll man
sich folgendes erklären:
"mit Schriftsatz vom x.x.2025 haben Sie ausgeführt, dass der Kläger durch die Begleitung
sicherstellen möchte, dass seine Angaben im Rahmen der Exploration durch den
Sachverständigen inhaltlich richtig erfasst werden.
Er wolle hierzu eine neutrale Begleitperson zum Termin mitnehmen, niemanden,
der den Eindruck der Voreingenommenheit erwecken könne.
Mit Schriftsatz vom 12.02.2025 haben Sie mitgeteilt, dass der Kläger Herrn WernerE,
als Begleitperson benennt.
Es wird auf den Internetauftritt der wohl Herrn WernerE zuzuordnen
ist, verwiesen.
Hat wahrscheinlich damit zu tun, dass ich selber den Herrschaften gerade in den Arsch trete, mit ihren voreingenommenen Richterlichen Unternehmungen
WernerE - mag u.a. die Robenträger beim LSG München nicht!
#3595
Mazi(Freitag, 14 Februar 2025 22:08)
#3593
Wenn ehrenamtliche Richter nach § 30 GVG ehrenamtliche Richter das gleiche Stimmrecht wie hauptamtliche Richter haben und ehrenamtliche Richter keine Verwaltungsakte der Beklagten vorglegt wird, dann
könnten ehrenamtliche Richter entscheiden ohne eine Verwaltungsakjte der beklagten Behörde gesehen zu haben.
Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.) sowie des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/83) ist es also nicht erforderlich, dass Behörden und
Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständigen Verwaltungsakten zu führen haben und Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können.
Ich lege mich fest:
Einen größeren Unsinn als in der Judikativengewalt der Bundesrepublik Deutschland gibt es wohl nicht (vgl.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c510-19-staatsanwaltschaft-weisungen-unabhaengigkeit-europaeischer-haftbefehl-niederlande-deutschland).
In diesem Zusammenhang sehe ich auch meinen Kommentar von vorhin!
#3594
Mazi(Freitag, 14 Februar 2025 21:56)
"Die Hütte brennt!"
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/th%C3%BCringen-afd-dilemma-im-landtag-steht-die-justiz-vor-dem-kollaps/ar-AA1yHq3d?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ff47a30d23004ddaa7946b823285f3b8&ei=52
Im Grundgesetz steht geschrieben, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Wenn jetzt publik wird, dass es länderübergreifend üblich ist, dass Richter und Staatsanwälte nach ihren eigenen
"Gesetzen" handeln und die grundgesetzliche Vorgabe, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen ist (Art. 97 Abs. 1 GG), sie nicht weiter stört. Schließlich prüfen die Minister der Justiz der
Bundesländer nicht nach ob denn die Vorgaben der Gesetze eingehalten werden und klagen sie auch nicht an, wenn die Richter dem Grundgesetz nicht folgen.
Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des Ministers der Justiz spielt dabei eine Sondernummer!
Das liegt aber nicht an der AFD, sondern an der Umsetzung des Grundgesetzes der etablierten Parteien. M.E. müsste die AFD mit dem "Pudersack gepudert sein", wenn sie den Anträgen zustimmen würde.
Schließlich würde sie dann ihren eigenen Untergang den Weg ebenen. Es wäre daher anzunehmen, dass die AFD schließlich ganz verschwinden würde, wenn sie nachgeben würde.
Die wahrscheinlichste Antwort der AFD ist es "den Stinkefinger" den etablierten Parteien zu zeigen!
Die etablierten Parteien hatten 75 Jahre Zeit diesen Gedankenfehler der Juristen zu korrigieren. Jetzt ist es offensichtlich schon zu spät.
Man muss sich nur vorstellen, dass angenommen wird, dass wir uns in einem Rechtsstaat befinden und nimmt überprüft dies. Selten hat man eine positive Überraschung erlebt, so dass davon auszugehen
ist, dass die etablierten Parteien nach dem Grundgesetz keinen Rechtsstaat geschaffen haben.
#3590
Eine sehr gewagte These, die da aufgestellt wird (wobei ich diese in einem anderen Bundesland bestätigt sehe).
In der Aussage geben Sie an, dass der Ministerpräsident Söder nicht sicherstellt, dass in seinem Bundesland, für das er die Verantwortung trägt, die Einhaltung von Gewsetz und Recht nicht
sichergestellt ist.
Wenn dem so ist, wie könnte er sich dann als CSU von einer Praxis der AFD unterscheiden? Wenn der AFD unterstellt wird, dass sie das Grundgesetz verändern würde, seine Amtsträger dies aber schon
längst getan haben?
Ich bin nicht mehr davon überzeugt, dass Exetuive, Judikative und Legislative das Grundgesetz einhalten. Ein Gerichtsurteil, was in beliebigen Bundesländern offensichtlich gleich ausfallen
würde.
An was soll sich ein Kläger dann überhaupt noch orientieren, wenn nicht am Grundgesetz bzw. der Verfassung?
#3591
Mazi(Donnerstag, 13 Februar 2025 20:42)
#3589
Offensichtlich war es nicht notwendig, einer AFD vorzuhalten, dass das Grundgesetz gebeugt wird. Dieses Privileg wurde nicht nur im Osten genutzt, sondern von die etablierten Parteien im Westen
vorgemacht.
#3590
WernerE(Donnerstag, 13 Februar 2025 20:03)
#3588 Zitat
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Richter in Bayern ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Davon bin ich inzwischen selbst überzeugt, nachdem mir ein aktueller Fall aus Bayreuth
bekannt geworden ist.
Dort hat der Richter den beiden "ehrenamtlichen" Richter seine Sehensweise aufgedrückt
Dabei spieklen auch bekannt med. Sachverständige eine sehr wichtige Rolle.
Dr. Mohing - wer dort zur Begutachtung eingeladen ist, weis das Ergebnis bereits im Voraus, er ist ein sehr gern eingesetzter Gutachter von SG / LSG /LG und deren
Robenträger.
Dr. Guttenberg der von "oerni" genannt wird, gehört auch zu den Richtern die gerne
nur das "Beste" für gesetzliche UV-Träger will, ist mir zumindest bekannt.
Aber wo leben wir -ich- in Bayern, da gehen die Uhren selbstverständlich falsch,
da gibt es Politiker die wie überall gescheit daher schwätzen und doch nichts ändern!
WernerE - Bekannt in Bonn, Berlin, München, Augsburg, AIC-FDB und Mering
#3589
Mazi(Donnerstag, 13 Februar 2025)
Art. 20 Abs. 3 GG sagt, "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/majas-auslieferung-nach-ungarn-nicht-r%C3%BCckg%C3%A4ngig-zu-machen/ar-AA1yZ2eD?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8962f6a6cb86489085ba44edeb497de5&ei=58
Wetten, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, weil ihr nicht bekannt wird, nicht nachweisen kann, dass ein Amtsträger gegen das Gesetz verstoßen haben soll.
Während dessen hat die Justizbehörde Brandenburgs gegen das oberste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, entschieden und ausgeliefert. Es ist blauäugig anzunehmen oder davon auszugehen,
dass Ungarn jemals eine einmal inhaftierte Angeklagte wieder an Deutschland zurückgeben würde.
Wenn die Justzsenatorin von Berlin sich hinter ihre Amtsträger stellt, dann ist nur darauf zu schließen, dass sie ebenfalls sich mit ihnen solidarisch erklärt.
Wenn inBrandenburg der Ministerpräsident Richtlinienkompetenz inne hat und nicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht, dass in Brandenburg die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht eingehalten
wird.
Folgt man dem VG Frankfurt (Oder), dann darf der Staat bei der Ausübung seiner Staatsmacht sich nicht auf Amtsträger stützen, die Gesetz und Recht nicht einhalten.
Wie dem auch ist, eine andere Entscheidung eines Gerichts ist nach dem Gesetz unzulässig.
Warten wir also ab, ob die Nazis-Ideologie oder das Grundgesetz als Maßstab herangezogen werden sowie wer das Bundesland tatsächlich und nach welchem Recht vertritt.
Sind wir uns einig, dass das Grundgesetz in den Behörden nicht einmal angewandt oder beachtet wird?
#3588
Mazi(Donnerstag, 13 Februar 2025 16:50)
#3587
Die Artikel von LTO sind Ihnen bekannt?
Hier nochmals die Links:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess
Bemerkenswert ist die Einschätzung der deutschen Justiz am Ende des Artikels "Immer wieder Ärger mit dem europäsichen Haftbefehl". Am Ende heißt es: "Denn von einer weisungsabhängigen Justiz hält man
in Luxemburg schlicht nicht viel."
Es ist also international bekannt und das Dilemma wird nicht unterschiedlich eingeschätzt.
Wenn 2 ehrenamtliche Richter sich der Meinung des hauptamtlichen Richters anschließen, dann ist zu erwarten, dass der hauptamtliche Richter die Verwaltungsakte des Gerichts nachvollziehbar
"gestaltet" hat. Sonst hat er und damit die ehrenamtlichen Richter ein größeres Problem.
Mein Vorschlag:
Der Kläger soll die gesamte Verwaltungsakte des Gerichts fotographieren und als vollständig bestätigen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Richter in Bayern ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, Ministerpräsident Söder tatsächlich die Einhaltung von Gesetz und Recht sicherstellt und
die ehrenamtlichen Richter dem Gesetz gefolgt sind (Art. 20 Abs. 3 GG).
#3587
oerni(Donnerstag, 13 Februar 2025)
#3580
Es ist schon sehr bedenklich, wenn der Berufsrichter des LSG seinen beiden Ehrenamtlichen Richtern seine Meinung zur Sache aufdrückt ohne das die Beiden
wirklich eine Entscheidung herbei führen konnten.
Offensichtlich ist das inzwischen ein allgemeines Problem bei SG/LSG Verhandlungen geworden.
Ehrenamtliche Richter werden in der Regel nicht mehr gefragt, was Sie für eine Meinung zum Geschehen vertreten.
Bayern ist hier ganz besonders hervorzuheben!
#3586
Mazi(Donnerstag, 13 Februar 2025 11:50)
So schlecht wie die Kanzlerkandidaten der Parteien diese repräsentieren, sind sie doch lange nicht. Den Parteien fehlt es andererseits an einem Plan, die Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestagswahl-so-denken-deutschlands-manager-%C3%BCber-die-spitzenkandidaten/ar-AA1yXVwr?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cc8f601715f04d42b8d44bdd610cc2a7&ei=29
Es ist m.E. nicht richtig, einen Kandidaten, der nachweislich nicht eine Partei repräsiert, als Sieger zu bezeichnen und daraus abzuleiten, dass sie demokratisch sei, weil B
Wähler sie gewählt haben.
Dass ist so, als wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit als demokratisch bezeichnet werden (weil sie von Behörden ernannt werden), obwohl sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Rechtsstaatlich wird es nicht besser, indem ein Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) genannt ist und Amtsträger trozdem nicht das Grundgesetz einhalten (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es gibt große Diskussionen darum, ob dies denn wirklich so sei. Eindeutig hat das Bundesverfassungsgericht als höchstes Gericht des Grundgesetzes 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem
Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Daran sind Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG gebunden.
Dadurch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nachkontrollieren, ob die Verwaltungsakte der Behörde oder des Gerichts vollständig ist, folgt nicht, dass die Verwaltungsakte nicht nachzuprüfen
wäre. Ein Betroffener kann auch nach der Logik Verwaltungsentscheidungen einer Behörde bei deren Unvollständigkeit der Verwaltungsakte nicht nachvollziehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht von 1988
[Az. 1 B 153/87]).
Wenn dies manifestiert ist (und das ist unstrittig), wie soll dann ein Ministerpräsident die Einhaltung von Gesetz und Recht in seinem Bundesland gemäß seinem Amtseid sicherstellen?
Es ist sehr vieles und entscheidendes in der Bundesrepublik Deutschland nacvhweislich im Argen. Das wird auch nicht besser, wenn Amtsträger die Vorgaben des Grundgesetzes gemeinsam nicht beachten
oder Amtsträger feststellen, dass sie Amtsvergehen nicht erkennen können.
#3585
Mazi(Donnerstag, 13 Februar 2025 10:46)
Wo sind wir eigentlich?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-ex-176.html
Dem Vernehmen nach suchen die Börsen nach Zeugen, die sie um das Geld gebracht haben. Es ist erstaunlich und spricht Bände, wenn die Finanzbehörden nicht nachweisen können, wohin das Geld geflossen
ist und Zeugen für diesen Betrug suchen müssen. An vorderster Stelle ist dabei der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu nennen, der dargelegt hat, sich nicht erinnern zu können. Daraus folgt, dass nach
dem Grundgesetz alle vor dem Gesetz gleich sind, dass den Betrügern das Geld zu belassen ist.
Dieses Rechtsverständnis verallgemeinert, bedeutet, dass auch meinem Konto 1 Mrd. EURO fehlen. Das sind nach der Juristin Lagard, Präsidentin der EZB, "knapp über 2 % oder knapp das Doppelte". Wie
kann jemand, der die Grundrechenarten nicht beherrscht zu einer Präsidentin einer so wichtigen Bank und Institution ernannt werden oder eine Behörde nach Zeugen suchen, die Aussagen, dass und die
Behörden bestohlen wurden.
Da stimmt doch vieles systematisch oder rechtsstaatlich nicht!
#3584
Mazi(Mittwoch, 12 Februar 2025 18:24)
#3580
Anhand der Gerichtsakte ist nachvollziehbar, weshalb sich Richter Guttenberg nicht von seiner Meinung zum Sachverhalt abbringen ließ.
Wenn dem nicht so gewesen sein soll, dann ist dem Richter Giuttenberg Beihilfe zum Begehen einer Straftat nachzuweisen.
Es wäre das erste mal, wenn ein Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben könnte (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn das so ist, wie Sie vorgeben, dann hat Richter Guttenberg das Recht gebeugt
und hat sich zu verantworten. Schließlich verantwortet der Ministerpräsident Söder, dass Gesetz und Recht in Bayern eingehalten wird.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass ausgerechnet in Bayern nicht die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht gegeben sein soll. Um mit der Präsidentin des Bayerischen Landtags, Frau Ilse Aigner,
gemeinsamn zu argumentieren: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bürger Verfassungsfeinde finanziell unterstützen.
#3583
Mazi(Mittwoch, 12 Februar 2025 18:11)
Aber, was heißt das schon?
Ich habe heute eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft gelesen, in der sie mitteilte, dass von einer Strafverfolgung Abstand genommen würde, weil der Tatbestand der Rechtsbeugung nicht erbracht
sei.
Tatsache ist, dass das Urteil der angezeigten Richterin der Staatsanwaltschaft vorliegen muss. 1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurden alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann.
Wenn nun in dem Fall eine Richterin weder einer wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegen hat, dann kann kein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen
bzw. eine Richterin eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Ein Ministerpräsident, der eine Richtlinienkompetenz inne hat und die Einhaltung von Gesetz und Recht sicherzustellen hat, hat m.E. in Übereinstimmung mit Frau Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin, Uni
Bonn) die Amtsaufgabe die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dass Klage zu erheben ist und der Staatsanwaltschaft vorzuhalten, dass sie ihren Eid nicht erfüllt und die dortigen Amtsträger ebenfalls
anzuklagen sind.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern ausübt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. In der Tat ist es nicht nachvollziehbar, dass der Staat mit diesen
(Straf-)Tätern das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wissen will.
#3582
Mazi(Mittwoch, 12 Februar 2025 17:55)
Ich halte das für unmöglich!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/organisation-der-demos-gegen-rechts-laut-recherchen-offenbar-durch-steuergelder-finanziert/ar-AA1yJaua?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=264a1cf00a9848559a829b102c75fbba&ei=150
Ich halte es für legitim, dass einzelne Sponsoren ein Interesse an derartigen Demos haben, aber das diese Demos auch noch mit öffentlichen Geldern gesponsort sein sollen, dass geht mir entschieden zu
weit.
Wenn die Demonstraten ihre Meinung zum Ausdruck bringen wollen, dann ist dies m.E. mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit beantwortet.
Wenn die "Demonstranten" dies gegen Bezahlung erbringen, dann hat das nach meiner Meinung nichts mit denm garantierten Grundrecht der freier Meinungsäußerung zu tun. Da diese Demonstranten in den
Nachrichten gezeigt und anders argumentiert wurde, erwarte ich, dass die Meldung korrigiert wird.
#3581
Mazi(Mittwoch, 12 Februar 2025 10:46)
Weshalb will der Bundesfinazminister Dr. Robert Habeck die Bundesnetzagentur und nicht - wie es seine Erfahrung lehrt, die Staatsanwaltschaft?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/eigenartige-szene-habeck-will-bundesnetzagentur-einschalten-weil-beitrag-zu-wenig-reichweite-bekommt/ar-AA1ySgzl?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8b1be0a9d95c4edbfc4b05b10d14d127&ei=17
Offensichtlich verspricht sich Habeck mehr von der Einschaltung seines Freundes Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Ihm vertraut er von GRÜNEN zum GRÜNEN mehr an Objektivität.
Kann jemand noch überhaupt Habeck wählen?
#3580
oerni(Dienstag, 11 Februar 2025 23:46)
Informationen aus Sitzungsaal 004 des LSG München
RichterLSG Dr. Guttenberg aus der Oberpfalz und 2 Ehrenamtliche Richter, nicht der komplette Senat.
Herr Guttenberg ließ sich nicht von seiner Meinung zum Sachverhalt, trotz hervorragender Argumentation des Ersatz Rechtsanwaltes beirren, das Problem mit "alten Menschen" und Rotatorenmanschetten
Läsion bei Unfall ist bekannt und da es keine wissenschaftliche vernünftige Studie dazu gibt, wurde dem Betroffenen die Schädigung aus dem Unfall nicht zugestanden.
Zumindest wurde per Vergleich eine deutlich länger Heilungszeit und ein Teil der Gebühren zugestanden.
Da muss man sich wirklich mal Gedanken machen, in wie weit die Leitlinie den neuersten Erkenntnissen angepasst wird.
Grüße aus dem Süden an den Norden
#3579
Mazi(Dienstag, 11 Februar 2025 18:53)
Jetzt können wir nachvollziehen was seinerzeit die Nazis angerichtet haben und was das Grundgesetz ausschließen wollte. Habeck, Baerbock und Trittin haben eindeutig Nazi-Wurzeln.
Was soll verhindert werden und was nicht?
#3578
Mazi(Dienstag, 11 Februar 2025 18:48)
Geht es überhaupt noch schlimmer?
Auf diesen Artkel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heizungstausch-eine-180-grad-wende-w%C3%BCrde-gro%C3%9Fes-durcheinander-schaffen/ar-AA1yNss8?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a988906aa1064653a9686e8bba4c7b57&ei=8
Das Chaos, dass Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck angerichtet und zu verantworten hat, geht wahrscheinlich nicht mehr schlimmer!
#3577
Mazi(Dienstag, 11 Februar 2025 11:13)
Ich frage mich, weshalb die GRÜNEN (und damit Dr. Robert Habeck) es anders ergehen soll, akls der FDP mit Christian Lindner oder der SPD mit Olaf Scholz. Schließlich repräsentieren sie die Leistunbg
der Regierung und die ist mit Misstrauensvotum beseitigt worden.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/robert-habeck-tr%C3%A4umt-noch-von-der-kanzlerschaft/ar-AA1yNBJx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0b84884d45244dd8e6e0285d7cba2ac0&ei=13
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Institutionen mit Amtsträgern besetzt sind, die der Treuepflucht nicht nachkommen. Diese Beanstandung ist keinesfalls nur grundgesetzlich, sondern auch mit bloßem
Menschenverstand nachvollziehbar. In meinen Augen ist dies nazihaft.
Es ist nach ca. 75 Jahren und ca. 80 Jahren nach dem verlorenen 2. Weltkrieg an der Zeit, dass sich auf die Vorgaben des Grundgesetzes bezogen wird und die Ministerpräsidenten zur Verantwortung
gezogen werden, wenn Gesetz und Recht nicht in ihrem Verantwortungsbereich, dem jeweiligen Bundesland, eingehalten werden.
Die Tatsache, dass die Allierten einräumten in der Nazisäuberung versagt zu haben ist keine Legitimation dafür, seitens der Behörden fortzufahren.
Dies betrifft nicht ausschließlich die Sozialgerichtsbarkeit, sondern offensichtlich auch weitere Bereiche (wie der Missbrauchsskandal. die Cum Ex-Geschäfte und weiteres). Es ist nicht richtig, aus
zwei m.E. unfähigen Bewerbern, den besseren herauszustellen.
Das Grundgesetz verlangt von der Exekutive, dass sie die Vorgaben der Legislativen ausführt und von der Judikative, dass sie überprüft, ob sie die Vorgaben ausgeführt hat. Neu ist diese Forderung
nicht, aber sie wird nicht befolgt.
#3576
Mazi(Dienstag, 11 Februar 2025 10:00)
So hat der BGH entschieden!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/iizb524-bgh-pdf-elektronischer-rechtsverkehr-bea
Man stelle sich vor, dass ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal festgestellt hat, dass ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegt, leitet
diese Verwaltungsakten gar einem "Gutachter" zu und bittet ihn sein Gutachten an ihn zu leiten.
Es sollte gerichtlich geprüft sein, dass die Unterlagen wahrheitsgetreu und vollständig vorliegen. Ansonsten ist eine gerichtliche Wahrheitsfindung nur schwer vorstellbar, konkret: unmöglich.
Der Verdacht, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gar keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, einen Sachverhalt gar nicht erforschen, ist damit belegt.
Nach dem Grundgesetz ist ein Richter an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG). Es darf angezweifelt werden, dass Richter nach den Vorgaben des Gesetzes handelt, wenn dies nicht einmal Gegenstand
einer Überprüfung standhält. Es ist die Prüfungsordnung der Juristen zu hinterfragen, wenn eine Überprüfung der Tätigkeit ausgeschlossen wird. Dass die Ideologie der Nazis auf diese Weise
unkontrolliert weitergegeben wurde und wird ist nachvollziehbar.
Es ist davon nicht auszuschließen, dass Nazis zwar verstorben, aber weiterhin nicht ausgestorben sind. Wenn diese Nazis, wie in der Sozialgerichtsbarkeit die Macht an sich gerissen haben, die
Institutionen übernommen haben, ist es die Frage, wie und wer dies zurückdreht? Die Erwartung, dass sie von den etablierten Parteien, die uns zur Wahl angeboten werden, getan würde, verfängt
sich.
Daran ändert es sich nicht, dass sie (die Nazis, die Juristen des Deutschen Bundestages) das Grundgesetz änderten und sich dauerhaft die Richterwahl zu sichern glaubten. Das Grundgesetz ist
umzusetzen!
#3575
oerni(Montag, 10 Februar 2025 18:19)
#3571 -
Lobenswert Deine Aussage, aber von Bremen nach München schon einwenig
zu weit, aber mal sehen was dort passiert - ich berichte dann.
Gruß nach Bremen - zu den 4 Stadtmusikanten und Revoluzer Erich (BG + SG/LSG)
#3574
Mazi(Montag, 10 Februar 2025 11:00)
Richterbesoldung!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/f-a-z-gehalts-check-was-man-als-strafrichter-verdient-110278482.html
Es scheint nicht so einfach zu sein, Richter in der Praxis richtig einzuordnen!
Nachdem nachgewiesen wurde, dass selbst der ehemalige oberste Verfassungsrichter Vosskuhle und der Deutsche Richterbund das Rechnen nicht erfunden haben, ist davon auszugehen, dass die gesamte
Argumentation ebenso wenig stimmig ist, wie dass nach dem Grundgesetz die Entscheidungen der Richter nach dem Gesetz zu erfolgen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil sich damals
auf das Grundgesetz bezogen. Wir haben gelesen, dass es zwischen dem Recht und der Gerechtigkeit ein juristischer Unterschied besteht. Das Grundgesetz hat aber in Art. 20 GG ausgewiesen, dass alle
Macht vom Volke ausginge und in Art. 97 Abs. 1 GG unabhängigen Richtern aufgetragen, ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Da gegen beides verstoßen wird, ist zu klären, worauf die Richter ihren Auftrag beziehen? Es liegt daher (sehr) nahe, dass die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Amtsaufgabe, der Sicherstellung,
dass Gesetz und Recht in ihrem Bundesland sicherzustellen, nicht nachkommen.
Allgemein ist davon auszugehen, dass in der Judikativen die Urteile nicht schlechter sind, als die mathematischen Fähigkeiten dieser Juristen.
Da ein Großteil der Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf eine juristische Ausbildung verweisen, diese nachweislich nicht deren mathematische Fähigkeiten abgeprüft wurde, ist davon auszugehen,
dass sie die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers ebenso nicht nachgeprüft haben.
M.E. ist die Problematik, ob Amtsträger dann zur Ausübung eine Amtstätigkeit in einer Institution ausüben dürfen und wie sie zu bezahlen sind? Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bürger ihre
Gegner, die Verfassungsfeinde, auch noch finanziell unterstützen (vgl. Argumentation von Frau Aigner).
Nicht die Bezieichnung der Judikative als dritte Gewalt ist das Problem, sondern deren Umsetzung. Nachweislich dieser Vorkommnisse ist darauf zu schließen, dass in der Judikativen keinen Prinzipien
gefolgt wird. Die Verfassungsgegner des Grundgesetzes sind zu entfernen und das Grundgesetz seitens der Parteien gemäß dessen Weisungen durchzusetzen.
#3573
Mazi(Montag, 10 Februar 2025 10:38)
Es scheint unangebracht zu sein, dass Friedrich Merz (CDU) auf Olaf Scholz (SPD) im Fernsehduell herabschaute.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/other/%C3%BCber-12-millionen-menschen-verfolgen-kanzler-duell-aber-viele-auch-das-dschungelcamp/ar-AA1yJo54?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=49f31f2f82bb46718daaff8d23381fe0&ei=69
Hat der Bürger kein Geld zur Verfügung (und damit letztlich ARD und ZDF) kein Bänkchen für Olaf Scholz (SPD) zur Verfügung, um diesen Nachteil auszugleichen?
#3572
Mazi(Montag, 10 Februar 2025 09:09)
Richterbesoldung zu niedrig?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/andreas-vosskuhles-rechenexempel-zur-richterbesoldung-fehlerhaft-13335707.html
Wie will ein Verein, der Deutsche Richterbund, anführen dürfen, dass die Richter und Staatsanwälte zu stark belastet seien, wenn Vosskuhle als ehemaliger oberster Richter des
Bundesverfassungsgerichts nachweist, dass er nicht rechnen kann. Es ist nachgewiesen, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer keine Amtsträger als Richter ihre Amtsinstitutionen ausstatten, die
Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich durchsetzen.
Es ist nachgewiesen, dass auch heute schon Richter in den Bundesländern tätig sind, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Wenn der Deutsche Richterbund behauptet, dass Richter und
Staatsanwälte überfordert und letztlich auch zu niedrig bezahlt sind, so ist anzunehmen, dass er von Amtsträgern spricht, die der Treuepflicht nachkommen und nach Gesetz und Recht handeln. Es ist
davon auszugehen dass Richter, die ihre Arbeitsleistung nicht nach den Regeln, den Gesetzen, erbringen, erst gar nicht eine Amtsausübung vornehmen dürfen.
Wenn nun der Deutsche Richterbund einen bestimmten Mehrbedarf einfordert, dann hat er zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Richter und Staatsanwälte ohnehin nicht nach den Vorgaben des
Gesetzgebers handeln und nach Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, die Verfassungsfeinde von Bürgern nicht zwangsweise unterstützt werden dürfen.
Kommen wir zurück auf die Argumentation von Vosskuhle und des Deutschen Richterbundes. Es sollte logisch sein, dass die Vertreter nicht nur die Gesetze beachten, wie es die Vorschrift ist, sondern
auch die Grundzüge der Mathematk beherrschen sollten. Es darf nicht erwartet werden, dass Richter und allgemein Amtsträger, die nicht einmal die Grundzüge der Mathematik beherrschen, genügend
Vorbildung besitzen, nach Gesetz und Recht zu handeln.
Im Zweifel obliegt dem jeweiligen Ministerpräsidenten eines Bundeslandes die Amtsaufgabe, die Einhaltung von Gesetz und Recht, zu verantworten. Nach Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin, Uni Bonn) ist es
die Pflicht des jeweiligen Ministerpräsidenten, wenn sein Minister der Justiz seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt, im Zweifel in dessen Amtsaufgaben einzugreifen sowie die Staatsanwaltschaft
anzuweisen, dass sie ihre Amtsaufgabe ausübt und eine Anklage einreicht.
Es ist logisch nicht begründbar, wenn Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht ausüben, dass sie Verwaltungsentscheidungen treffen dürfen und dennoch ein Minderbedarf des Deutschen
Richterbundes festgestellt werden kann. Es liegt nahe, alle diese Berechnungen nachzuprüfen, ob sie denn wenigstens mathematisch richtig sind. Noch verwerflicher ist, dass diese Anforderungen auch
noch von Verhandlern des jeweiligen Ministerpräsidenten als Grundlage der Verhandlungen akzeptiert werden.
Einem Vergleich mit anderen Ländern ist zu entnehmen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur die Prozesse auf ein Übermaß zurückzuführen, sondern auch die Prozessbelastung der Justiz
ungehörig niedrig ist. Wenn man davon ausgeht, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohnehin ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist die Rechtsstaatlichkeit bzw. deren
Bezugsgrundlage in Frage zu stellen.
#3571
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 10 Februar 2025 08:44)
#3570#
Hallo oerni,
ich würde gerne am 11.02.2025 in den Sitzungssaal kommen, wird aber durch meine Unfallfolgen mit Herzschaden nicht möglich.
Ich würde mich über einen Bericht über den Ablauf freuen.
MfG
#3570
oerni(Sonntag, 09 Februar 2025 22:41)
Were Zeit und Lust hat kann am Dienstag 11.02.2025 um 12:30 Uhr in den Sitzungssaal 4
beim Landessozialgericht kommen.
Dort wird ein Schauspiel der besonderen Art stattfinden
Landwirt nach schweren Arbeitsunfall gegen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
NL Regensburg Senat 1
Das Urteil dürfte vermutlich schon feststehen zum Nachteil des Verunglückten!
#3569
Mazi(Sonntag, 09 Februar 2025 12:57)
Wir reden von Gerechtigkeit! Dazu gehört auch, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Gesetzgebers beachten.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-vzr15323-rangsdorfer-hausdrama-rechtsprechungsaenderung-ebv-entschaedigung
Der Artikel hebt hervor, dass Recht und Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Sachen seinen. Die SPD hat zahlreiche Wahlkämpfe unter dem Gesichtspunkt "Gerechtigkeit" bestritten. Daher ist davon
auszugehen, dass es auch deren Anliegen als Regierungspartei war, die Gerechtigkeit durchzusetzen.
Wenn es zwischen Recht und Gerechtigkeit eine Unterschied geben sollte, dann nicht nach dem Volk, sondern in der Schar der Juristen. Mit dieser Aussage ist manifestiert, dass die Juristen nicht die
Meinung des Volkes vertreten (Art. 20 GG).
Welche Meinung vertreten sie dann? Auf jeden Fall nicht die des Grundgesetzes.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeiteine juristische Ausbildung haben müssen, aber ihre Entscheidung nicht nach den Gesetzen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz treffen, also keine
Verwaltungsentscheidungen nach dem Grundgesetz treffen, Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG), ist davon auszugehen, dass der Staat das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG
nicht gewährt.
Es ist schwer davon auszugehen, dass der Staat das Grundrecht des Grundgesetzes nach Art. 19 Abs. 4 mit Amtsträgern, die der Treuepflicht nachweislich nicht nachkommen, gewährt (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es ist unklärluch, wie Ministerpräsidenten der Bundesländer die Einhaltung von Gesetz und Recht gewährleisten können, wenn ihre Amtsträger Gesetz und Recht nicht einhalten.
Es geht dabei nicht ausschließlich um die Sozialgerichtsbarkeit, sondern die Nichtbeachtung der Treuepflicht ist allgegenwärtig. Es ist auch bekannt geworden in den Missbrauchsfällen, den Cum
Ex-Geschäften, den fehlenden Weiterleitung der Alarmmeldungen i.S. Ahrtalkatastrophe, der Abschiebung gegen die Weisung des Abschiebung des BGHs nach Ungarn oder in obigem Fall.
Wenn sich die Richter als die Rechtsnachfolger der Nazis verstehen, ist es nicht verwunderlich, dass sie zwischen Recht und Gerechtigkeit, nach den Vorgaben des Grundgesetzes (dass alle Macht vom
Volke ausgeht) unterscheiden. Es ist nur die Frage, ob sie dann auch Amtsträger im Sinne des Grundgesetzes sein können und ob sie nach dem Grundgesetz einen Amtsauftrag ausführen dürfen?
Ich vertrete die Auffassung, wer das Grundgesetz nicht achtet/einhält, darf sich nicht darauf berufen, vom Volk einen Auftrag zu haben bzw. auszuüben. Nach der Argumentation von Frau Aigner dürfen
Bürger nicht dazu verpflichtet werden, Verfassungsfeinde, ihre Gegner, finanziell zu unterstützen.
#3568
Mazi(Samstag, 08 Februar 2025 14:49)
# 3566
Sachlich geht das gar nicht!
Es ist darauf zu schließen, dass in der sozialgerichtlichen Judikativen Entscheidungen als Gerichtsbeschluss verkündet werden, die nach Rechtsmäßigkeitsgesichtspunkten nie getroffen werden
können.
Es ist mir bis heute nicht bekannt geworden, dass Richter nach einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte ein Entscheidung getroffen hätten. Es geht sogar noch viel weiter. Die Richter
der Sozialgerichtsbarkeit haben gar Gutachtern diese nicht-wahrheitsgetreuen un d unvollständigen Verwaltungsakten Gutachtern mit der Bitte vorgelegt, auf dieser Grundlage ihre Gutachten zu
erstellen. Nach deren Erstellung der Gutachten auf unwahren Verwaltungsakten haben sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit erdreistet auf diese Gutachten ihre Entscheidung zu beziehen.
In der freien Wirtschaft würde aufgrund einer solchen Handhabung die fristlose Entlassung mangels fachlicher Eignung stehen.
Ich stelle mir die Frage, was Ministerpräsidenten mit der Verantwortung Gesetz und Recht in ihrem Bundesland zu verantworten, übernommen haben? Es möge mir keinesfalls entgegen gehalten werden, dass
sie auf diese Weise das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG sicherstellen.
Es geht wirklich nicht nur um die Missbrauchsfälle, die nicht-weitergeleiteten Alarmmeldungen, die Cum Ex-Geschäfte, die Sozialgerichtsbarkeit, etc. im einzelnen, sondern dass grundsätzlich in den
Behörden etwas Entscheidendes nicht stimmt. Die etablierten Parteien achten offensichtlich das Grundgesetz nicht. Sie gbeben aber vor, wie auch die Dienstvorgesetzen der Amtsträger, nicht zu
erkennen, dass Verstöße vorliegen.
Wenn die Verstöße nicht festgestellt werden, dann ist zu unterscheiden, ob sie tatsächlich nicht vorhanden waren, oder ob die Dienstvorgesetzten mangels fachlicher Eignung diese nicht gesehen haben
und bestätigen können. In letztem Fall ist zu erkennen, dass sie unter falschen Prämissen eingestellt wurden.
`
Die Frage, die sich daraus ergibt, weshalb ihre Dienstvorgesetzten diese Stelle des Dienstvorgesetzten derartig besetzt haben
#3567
Mazi(Samstag, 08 Februar 2025 14:11)
Wenn dem so sein sollte, dann will ich das nicht glauben!
Auf diesen Artkel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/baerbock-hammer-kurz-vor-regierungswechsel-bef%C3%B6rderungen-am-laufenden-band/ar-AA1xtiIl?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4d60fda373ce42caa0a40c3dc2e23689&ei=75
Unerhört!
Offensichtlich wäre dies dann parallel zu dem Fall im grünen Bundeswirtschaftsministerium (Dr. Robert Habeck) zu sehen. Der Rückschluss erscheint überzeugend. Benutzen die GRÜNEN ihre Ämter
ausschließlich für klimaschädliche Ausflüge? Ich denke da an die m.E. zu zahlreichen Flüge von Frau Baerbock sowie CEM Özdemir und Dr. Robert Harbeck.Offensichtlich ist ihnen die Versorgung von ihren
Angehörigen wichtiger als Probleme i.S. Klimawandel anzugehen.
#3566
Mazi(Freitag, 07 Februar 2025 21:13)
Für Juristen ist es offensichtlich schwierig ihre Qualifikation nachzuweisen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-lg-muenchen-strafprozess-gefaelschte-examen-praedikat-betrug-anwalt-grosskanzlei
Wenn man davon ausgeht, dass entgegen allen Erwartungen alle Juristen ihre Ernennung erschlichen haben, ist der einfachste Weg, erneut die Qualifikation anhand einer Prüfung nachzuweisen. Das schafft
aber organisatorische, aber dennoch nachrangige Probleme. Während es sehr einfach ist, die anwaltliche Monopoltätigkeit vor bestimmten Gerichten durch Abschluss der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages einfach zu kippen. Als problematisch sehe ich jedoch, dass ausgerechnet "Juristen" im Deutschen Bundestag in größerem Maße als im Deutschen Volk vertreten sind. Allein aufgrund dieser
Tatsache ist zu bestreiten, dass alle Macht vom Volke ausginge (Art. 20 GG).
Noch kritischer erscheint es sehr problematisch zu sein, die "Juristen" an den Gerichten zu ersetzen. Schließlich besteht jahrhunderte alte Erfahrung des Gerichts ohne juristische Ausbildung.
Wenn man allgemein davon ausgeht, dass auch früher Gerichte rechtskräftige Urteile verkündeten, muss man die Frage stellen, wo das Problem ist?
Geht man auch noch davon aus, dass heute noch Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Gesetze, gegen die Vorgaben des Gesetzgebers, ihre Entscheidungen treffen. Es drängt sich der Verdacht auf,
dass deren Qualifikation nicht anhand einer juristischen Ausbildung erworben sein kann. Zum anderen sollen Ministerpräsidenten der Bundesländer für die Einhaltung von Gesetz und Recht in ihrem
Verantwortungsbereich als Amtsaufgabe sicherstellen.
Man kann in Frage aufwerfen, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit wirklich ihre Entscheidungen gegen das Gesetz treffen. Es ist vielfach in unterschiedlichen Rechtsstreitereien hinterlegt, dass
sie ihre Entscheidungen anhand unvollständiger Verwaltungsakten gegen eine Entscheidung des Obergerichts, des Bundesverfassungsgerichts, verkündet haben.
Wenn die Ministerpräsidenten die Institution mit Amtsträger besetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ihren Eid brechen, Entscheidungen gegen das Grundgesetz treffen, stellt sich die Frage,
wie Ministerpräsidenten das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG sichergestellt haben wollen.
In der Tat ist fraglich, wie eine Qualifikation eines Juristen klargestellt werden kann. Während das Problem der nachweislichen allgemeinen Qualifikation lösbar erscheint, ist in den Behörden deren
Qualifikation sehr schwierig nachweisbar. Stellt man die Vorgaben des Grundgesetzes dar, wird dies noch unübersichtlicher bzw. noch zweifelhafter.
Es ist offensichtlich, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz sind, sie also über keinen qualifizierte Ausbildung als Jurist besitzen können, und die
Ministerpräsidenten u.a. deshalb nicht sicherstellen können, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Der Fall ist offensichtlich öfters der Fall, als dies als Einzelfall zu bezeichnen. Dadurch, dass Ministerpräsidenten über unterschiedliche Parteibücher verfügen, dennoch gleich handeln, ist die
Frage, weshalb die Parteien das gültige Grundgesetz nicht beachten?
Wenn also Juristen nicht über die nötige Ausbildung verfügen, das Grundgesetz nicht achten, dann ist die Rechtsstaatlichkeit anzuzweifeln. Der Vorwurf ist nicht nur diesem "Juristen" vorzuhalten,
sondern allen gemeinsam.
#3565
Mazi(Freitag, 07 Februar 2025 08:56)
#3563 + 3564
Anmerkenswert ist, dass diese einfachen Zusammenhänge vorher nicht veröffentlicht wurden. Nicht sein kann den Behörden diese Zusammenhänge unbekannt waren. Es liegt daher (sehr) nahe, dass eine
öffentliche Kontrolle seitens der Bürger unumgänglich zu sein scheint.
Wesentlich ist die Wahrheit trotzdem früher oder später bekannt wird.
Die ist nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, den Missbrauchsfällen, der Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen der ehemaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), der
Affaire um die Cum Ex-Geschäfte (SPD) etc., sondern auch um die jüngsten Amtsverfehlung des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer i.S. einer Anweisung der Staatsanwaltschaft bzw. Gewährung des
Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG mit Amtsträger in den Institutionen, die dem Staat nicht gehorchen.
Es scheint unabhängig von einer Führung eines Bundeslandes durch eine Partei zu sein, dass die staatlichen Behörden uns Bürger nicht die Wahrheit berichten (ganz so wie damals bei den Nazis).
Zu Donald Trump kann man stehen wie man will, aber in diesem Punkt der Nachrichten, scheint er Recht zu haben.
Das Grundgesetz kann nie so seinem Geist derart zu folgen, dass zwar verschiedene Parteien dem Wähler angeboten werden, aber substanziell diese sich von dem Demokratieverständnis nicht unterscheiden.
Deshalb ist es gleich, ob m.E. die Bürger die AFD oder eine andere Partei wählen.
Ich bin schon der Auffassung von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, dass Bürger keineswegs zur finanziellen Unterstützung ihrer Gegner, der Verfassungsfeinde, herangezogen werden
dürfen.
#3564
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 17:56)
Interessant wie plötzlich und unerwartet die öffentlichen Ämter reagieren! Immerhin erfolgte die Reaktion innerhalb weniger Stunden nach meiner Kommentierung hier in diesem Form.
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/neubewertung-des-sachverhalts-ermittlungen-nach-protesten-gegen-habeck-an-f%C3%A4hranleger-gehen-weiter/ar-AA1yx8rh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=febe04bbb2d142b5950117d627f51897&ei=29
#3563
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 16:08)
Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft vor Ort üppig besetzt!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-news-proteste-gegen-habeck-staatsanwaltschaft-ermittelt-weiter/ar-AA1ywDNr?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a03ddcb3e27249a7b8585ca8c9e415d5&ei=26
Wenn die Überfahrt der Fähre rund 1 1/2 Stunden dauert, dann müssten sich die Landwirte innerhalb dieses Zeitraums gegenb Habeck versammelt haben. Da das Lanbd aber dünn besiedelt ist, ist gar nicht
möglich, dass sie Habeck an der Überfahrt behindert haben können.
Stattdessen ist davon auszugehen, dass Habeck diue Fähre bestiegen hat, nachdem sich die Bauwern zu ihrem Protest gegen Habeck versammelt haben. Habeck hat sich also bewusst auf die Fähre begeben und
seinerseits andere Fahrgäste seinerseits aktiv gefährdet.
Es macht langsam aufmerkenswert wie Habeck mit der Staatsanwaltschaft spielt und deren Ansehen in Misskredit bringt.
Nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck alles andere als eine Leistung zeigte, mitverantwortlich für das Scheitern der Regierung, den Abstieg der deutschen Exportindustrie verantwortlich ist, muss
geprüft werden, in wie weit er den Misskredit der staatlichen Behörden ebenso mitzuverantworten hat.
Am 23.02.2025 ist Bundestagswahl und es wird eindeutig wie die Wähler die hervorragenden Leistungen der GRÜNEN bzw. Dr. Robert Habecks sehen und bewerten. Ich erwarte, dass er die Wähler nicht noch
einmal für dumm verkaufen kann. Die Wähler erkennen welche Leistungsfähigkeit sie gewählt haben und mit ihrer Stimme dem geben, dem sie mehr zutrauen.
#3562
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 13:03)
Das geht mir auch so, wenn ich besoffen bin!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sorge-um-altkanzler-gerhard-schr%C3%B6der-80-muss-in-klinik-befund-liest-sich-alarmierend/ar-AA1ynL9s?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d8212e9a849e4dbcc420c949c706e3ac&ei=3
#3561
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 12:25)
Weiter nach Rechts geht es nicht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/afd-aufstieg-konzernchefs-sorgen-sich-vor-rechtsruck-und-sehen-gefahr-f%C3%BCr-die-demokratie/ar-AA1yw54K?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=02ad4e730a014d9b961d710299131837&ei=129
Wir denken daran, dass Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Wir denken auch daran, dass Ministerpräsidenten der Bundesländer nicht die
Einhaltung von Gesetz und Recht (obwohl es deren Amtspflicht wäre) verantworten. Aus diesen Beispielen folgt, dass in der Bundesrepublik Deutschland keinesfalls rechtsstaatlich zugeht (u.a. Verstoß
gegen das Grundrecht deds Art. 19 Abs. 4 GG).
#3560
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 12:19)
Unglaublich wie hessische Richter mit fremdem Geld umgehen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1143874101&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=d9808f3a6a54c2d75d615430b4cdeaf028f8af5&RANGE=
Das verstehen Richter in Hessen also unter geltendem Recht.
Wir erinnern uns, dass Roman Poseck damals als diese Cum Ex-Geschäfte getätigt wurden, hessischer Minister der Justiz (heute amtierender Innenminister im Kabinett von Boris Rhein sit) tätig war.
Poseck war zuvor Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Ihm wurde vom zuständigen Richter des Landgerichts Frankfurt am Main nach dem Korruptionsfall des zur Korruptionsbekämpfung
eingesetzten Oberstaatsanwalts Alexander Badle vorgehalten, über keine Kontrollmechismen zu verfügen.
Heute sehen wir Poseck neben Dürr von der CDU stehend um diesen in dessen Meinung zu unterstützen.
Das ganze sieht nicht vertrauenerweckend aus.
#3559
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 12:00)
Der Beitrag ist logisch nachvollziehbar.
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-von-hugo-m%C3%BCller-vogg-sie-wissen-dass-sie-nicht-gewinnen-spd-und-gr%C3%BCne-treiben-ein-billiges-spiel/ar-AA1yshUM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=02ad4e730a014d9b961d710299131837&ei=96
#3558
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 11:59)
Das wirkt seitens der GRÜNEN als unglaubwürdige Politik.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/mehr-als-1-800-regierungsfl%C3%BCge-seit-amtsantritt/ar-AA1yvePM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=02ad4e730a014d9b961d710299131837&ei=100
Wir erinnern uns auch an die Flüge nach Brasilien von CEM Özdemir und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, wobei letzterer sich laut Medien als Häuptling von Deutschland
auzsgab/bezeichnete.
Es hätte den Wählern auffallen müssen, dass es eine solche Position in Deutschland nicht gibt.
Geht's noch (schlimmer)!
#3557
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 11:46)
Der Mann (Olaf Scholz) fehlt doch das Erinnervermögen! Das hat sich rum gesprochen und sollte auch der SPD bekannt sein. Der ist krank.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/olaf-scholz-sollte-kandidatur-ausgeredet-werden-die-hoffnung-zerbr%C3%B6selt/ar-AA1yuPV3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=02ad4e730a014d9b961d710299131837&ei=72
Er ist eindeutig der fähigste Politiker, der der SPD zur Verfügung steht. Wenn die SPD jetzt in den Umfragen steigt, dann drückt dies die Logik der Wähler aus.
#3556
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 11:42)
Es sieht so aus, dass die Bundesaußenministerin Baerbock (GRÜNEN) dort eine bessere "Figur" macht, als in der Funktion der Bundesaußenministerin.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/lifestyle/other/eleganter-auftritt-von-annalena-baerbock-bei-wundersch%C3%B6ner-premiere/ar-AA1yrI9p?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=02ad4e730a014d9b961d710299131837&ei=61
Unglaublich mit welchen Qualitäten die GRÜNEN angetreten sind!
#3555
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 11:38)
In dem anstehenden TV-Duell wird Bundeswirtschaftsminister Habeck bestimmt sagen was er in seiner Rolle als Bundesfinanzminister alles falsch gemacht hat.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/chefs-von-deutscher-bank-siemens-und-mercedes-benz-fordern-v%C3%B6llig-neue-wirtschaftspolitik/ar-AA1ymPal?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=92deee4460014fcd9d3fbfeb64f487ef&ei=26
Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer keinesfalls in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass Gesetz und Recht auch in ihrem Bundesland eingehalten
werden.
Es ist unstrittig und nachgewiesen, dass die Amtsfunktion des Sozialgerichts von Amtsträgern wahrgenommen wird, die keineswegs nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn der Bundeswirtschaftsminister nicht weiss was und weshalb er etwas "tut" und die Ministerpräsidenten der Bundesländer nicht dafür Sorge tragen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden, dann ist
es nicht erstaunlich, dass der Export eingebrochen ist.
#3554
Mazi(Donnerstag, 06 Februar 2025 00:12)
#3551
Wenn Ministerpräsidenten Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich nicht dafür einstehen, dass Gesetz und Recht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gilt, dann ist es m.E. doch
eigenartig, wenn es seine Amtsträger nicht gleich tun.
In Düsseldorf melden zwar Medien unterschiedlich wie der dortige Minister Limbach mit der Wahrheit umgeht, aber zu erwarten ist, dass nach dem Strafgesetzbuch die Täter sehr ordentlich bestraft
werden.
Wenn die Staatsanwaltschaft ihren Chef nicht anklagt, kein Richter demzufolge entscheiden darf, wir der Täer nie als Straftäter behandelt werden. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richter
dem gleichen Dienstvorgesetzten unterstehen, ist davon auszugehen, dass er nie verurteilt wird.
Da der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen Wüst (CDU) geschworen hat, dass Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich gelten und er in einer anderen Partei ist, gehe ich dennoch davon aus,
dass bei aller Trickserei Recht bleiben wird.
Wenn in der nächsten Bundestagswahl bekannt wird, welche wie die Leistungen dem ehemaligen Kinderbuchautors, Vizekanzler Dr. Robert Habeck (GRÜNEN) die Wähler zbescheinigen, die GRÜNEN möglicherweise
gänzlich aus dem Bundestag "fliegen", wird ihnen nicht mehr diese mediale Aufmerksamkeit geschenkt. In diesem Fall gehe ich dennoch davon aus, dass im Zweifel Herr Wüst die Staatsanwaltschaft
anweist, Klage zu erheben und Limbach (GRÜNEN) verurteilt wird.
Es ist zuerwarten, dass Limbach nicht auf seine Richter vertrauen darf und sie anordnen, ihn langhe Zeit wegzuschließen. und seine Pension als Verfassungsgegner dauerhaft zu streichen.
#3553
Mazi(Mittwoch, 05 Februar 2025 23:51)
Interessant!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/russische-sabotage-in-deutschland-politiker-warnen-vor-zunehmenden-manipulationen/ar-AA1ysIsR?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7040f2ab95184311888ce4a8b1b6b3d4&ei=84
Alle wissen das die Lösungsidee der GRÜNEN das eigentliche Problem, dass sie beschreiben, nicht löst.
Es war ausreichend genug Zeit die Probleme öffentlich zu lösen. Was ist passiert? Der deutsche Export stürzt ab.
Ist es bei den GRÜNEN nicht angekommen, dass nach einem Absturz des deutschen Exports die Unternehmen im Ausland Fuß fassen und die Arbeitsplätz mitnehmen. Ist den GRÜNEN nicht klar, dass die
Arbeitnehmer den Arbeitsplätzen folgen. Und nachdem die Arbeitnehmer den Arbeitsplätzen gefolgt sind, stellt sich das Land oed und leer dar. Wenn niemand mehr in Deutschland lebt, wie stellen sich
die GRÜNEN vor, wer sie wählen soll oder die Sozialsysteme, die u.a. die Mütterrente für die Beamten schultern sollen, finanziert werden sollen.
Wir stehen an einem Scheideweg, wo wirklich dieser öffentliche Dienst überbordend überbesetzt ist, wo Beamte nicht mehr in dieser Anzahl erforderlich sind.
#3552
Mazi(Mittwoch, 05 Februar 2025 18:47)
#3551
Lieber oerni, das ist gut gemeint, aber wie Sie schon schreiben, nutzlos.
Es grenzt an Dreistigkeit, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht achten obwohl sie nach § 31 BVerfGG dazu gesetzlich verpflichtet sind. Ihre
Entscheidungen treffen sie also ungesetzlich und ohne sich zu informieren (anhand wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten so das Bundesverfassungsgericht 1983 [Az. 2 BvR 244/83 u.a.]
gegenüber dem LSG Rheinland-Pfalz wegen dessen Missachtung), Entscheidungen verkünden, dann "ist Hopfen und Malz" verloren oder wie sie schreiben "nutzlos".
Selbst das Bundesvedrwaltungsgericht hat 1988 festgelegt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann (Az. 1 B 153/87).
Das dies legislativ nicht nachvollzogen wird, ob denn die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden, ist m.E. kein Angriff auf die Unabhängigkeit von Richtern, sondern rechtsstaatlich und
nachvollziehbar..
Gegenteiliges Verhalten ist m.E. nazihaft!
Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages solche Machenschaften dulden, dass Amtsträger ihre Vorgaben nicht einhalten, dann sollten Sie sich mit Unterstellungen, dass die AFD das Grundgesetz
verändern würde, sehr stark zurückhaltend damit umgehen.
Dass die Justiz nicht beaufsichtigt wird, die Vorgaben des Gesetzgebers nicht einhält oder missachtet, ist in der Praxis in der Bundesrepublik Deutschland sehr einheitlich und verbreitet.
Nicht zu unterschätzten ist das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG, dass letztlich von den Ministerpräsidenten verantwortet erwartet wird. Sie sind für die Einhaltung von Gesetz und Recht in ihrem
Verantwortungsbereich verantwortlich und auch zuständig sind.
Dass Minister die Ministerpräsidenten unterstützen, zuständig sind, verändert nicht die Verantwortlichkeit der Ministerpräsidenten selbst. Sie sind für die Anstellung und die Entlassung der Minister
allein verantwortlich (siehe Bundeskanzler Scholz aktuell).
Wenn sie in den Institutionen Amtsträger einsetzen, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann treffen diese Institutionen keine Entscheidungen, also nicht nach dem Gesetz. Das dürfen Richter nach
dem Verfassungsschutzgesetz, müssen jedoch die Berufung zulassen. Wenn sie die Berufung nicht zulassen, dann bedeutet dies, dass sie nach _Gesetz und Recht ihre Entscheidung getroffen haben. Wenn sie
anderer Auffassung sind als Gesetz und Recht dies ausformuliert hat, dann dürfen sie dies vornehmen, sind jedoch gezwungen die Berufung zuzulassen.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Akte treffen und sie keine Berufung zulassen, wird es schwierig für die
Ministerpräsidenten die Amtsaufgabe wahrzunehmen und für die Einhaltung von Gesetz und Recht Sorge zu tragen.
Ich bin mit Frau Aigner, Präsidentn des Bayerischen Landtags, schon der Auffassung, dass es untersagt sein muss, dass Bürger auch noch ihre Gegner, Verfassungsfeinde speziell, finanziell zu
unterstützen haben. M.E. gibt dies das Grundgesetz nicht her!
#3551
oerni(Mittwoch, 05 Februar 2025 12:01)
Da hier auch viele Mitlesen einen besonderes Schmankerl aus Bayern
Richterin beim LG Regensburg Röder
die Versicherung VHV vertreten durch
Rechtsanwälte Dr. Eick & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Schützenstraße 10, 59071 Hamm,
der med. Sachverständige
Dr. Helmut Dirschedl, von Beruf Orthopäde, Unfallchirurg, 65 Jahre alt, Anschrift: 92242 Hirschau, Frühmessweg 11
Wer Lust und Zeit hat, kann sich die Verkündung einer Entscheidung
(welche bereits feststeht) am
Freitag, 21. Februar 2025, 9:25 Uhr, Sitzungssaal 09 anhören.
Zu diesem Termin müssen die Parteien nicht erscheinen - wenn sehr viele Mitmenschen dort sein könnten, würde das sicherlich
nicht die Entscheidung beeinflussen, aber ggf. doch ein Unbehagen der Richterin hervorrufen können.
#3550
WernerE(Dienstag, 04 Februar 2025 23:40)
BKA: In Bayern besonders viele Gewalttaten gegen Politiker
Es gibt immer mehr Angriffe gegen Abgeordnete, Bürgermeister, Stadt- oder Landräte. Das reicht von Drohungen und Beleidigungen bis hin zu körperlicher Gewalt. Bayern führt diese Statistik an.
darauf beziehe ich mich: https://www.br.de/nachrichten/
Anzeigen gegen Politiker wegen deren Diffamierungen und Beleidigungen gegenüber den Bürgern, wird großzügig unter den Tisch gekehrt.
WernerE - hat eine Anzeige gegen den BM M.y.r laufen!
#3549
Mazi(Dienstag, 04 Februar 2025 21:06)
Ich tippe auf die Leber und nicht auf ein Burn out!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/schwerer-burnout-gerhard-schr%C3%B6der-begibt-sich-in-klinik/ar-AA1ynkBh?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=92a7bba7db2849b8a461a39b901e6ab9&ei=75
In Russland gibt es sehr gute Ärzte. Weshalb kommt Gerhard Schröder ausgerechnet zu den hiesigen Ärzten. Irgendwie macht diese Meldung keinen Sinn.
Ich gehe davon aus, dass an dieser Meldung etwas "faul" ist.
#3548
Mazi(Dienstag, 04 Februar 2025 20:54)
das passt alles zusammen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/justizminister-soll-die-unwahrheit-gesagt-haben/ar-AA1yoXmq?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=92a7bba7db2849b8a461a39b901e6ab9&ei=11
Wenn ein Justizminister nicht bei der Wahrheit bleibt, dann bestreitet er offensichtlich due Verbindlichkeit des Grundgesetzes.
Es ist nicht auszumachen, dass andere Justizminister ehrlicher sind.
Wenn der Justizminister nicht bei der Wahrheit bleibt, wer könnte dann von ihm unterstellten Amtsträger besseres erwarten?
Ich habe den Eindruck, dass "jetzt alles an den Tag kommt". Obwohl ich kein Freund dieser "Schlammschlachten" bin, die Bereinigung gehört zum Grundgesetz ebenso wie der Glauben daran.
Ich hege den Eindruck, dass selbst dies nicht unter den Nazs hätte passieren dürfen. Anders ausgedrückt heißt dies, dass wir selbst das Rechtssystem der Nazi nicht herangezogen werden darf.
#3547
WernerE(Dienstag, 04 Februar 2025 19:59)
ZBFS Bayern
wer seinen Antrag zur Behinderung dort stellt, wird sehr schnell und schmerzlich erfahren,
der betroffene Bürger muss erst seinen Kopf untern Arm tragen, bevor er auf GdB 50 kommt.
Das Urteil SG Aurich vom 02.06.2022 Az.: S 4 SB 154/21 wird generell ignoriert und gemäß alter Schule die Gesamt GdB festgestellt.
Bayern ist eh ein rückständiges, konservatives Land, bei dem die Uhren noch bekanntlich
rückwärts laufen und die zuständigen Sachbearbeiter lieber ihren Stuhl festmachen, als
die Rechte der Betroffenen Bürger zu wahren.
Ich persönlich nehme mal an, dass man für betroffene eingesessene Bürger kein
Verständnis aufbringen will, da es ja tausende zugereißte Bürger gibt, welche bestimmt
jeder unheimliche Erlebnisse hatte und damit ohne Probleme GdB 100 bekommen müssen
WernerE - lässt sich nichts gefallen
P.S. eine der über 700 Petitionen zum Inflationsausgleich für Rentner stammte von mir.
Ergebnis der Bundestagssitzung am 18.12.2024 - Rentner bekommen das nicht und
Beamte sind eben Beamte - was nichts anders heißt: sie bekommen das schon!
#3546
Mazi(Dienstag, 04 Februar 2025 17:41)
Sehr interessant die Meinung des Richters am Bundesgerichtshof!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bgh-erkl%C3%A4rt-negativzinsen-auf-geldeinlagen-f%C3%BCr-unwirksam/ar-AA1yoFPe?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=cbaaf2c27f4148edcb4b2c1e32cf71aa&ei=17
Interessant ist die Meinung des Gerichts bezüglich der Negativzinsen der Banken. Wenn dem so ist, dann ist der Staat verpflichtet auch den Geldanlegern die Inflation zurückzugüten.
Nicht das ich die Meinung des Gerichts angreifen will, wer will aber behaupten, wenn das Geld weniger wird, dass man dies wegen gefallener Preise wettmachen könnte.
Wenn Negativzinsen nicht erlaubt sind, dann ist folgerichtig die Inflation ebenso auszugleichen.
Wenn wir gar die Person, den Politiker kennen, der uns höhere Energiepreise einbrockt, das Geld, den Konsum aus der Tasche gezogen hat, dann darf den doch keiner mehr wählen.
Wenn Sie dies nicht verstanden haben:
Die GRÜNEN sind unwählbar.
Die Grünen haben keinen Plan es besser zu machen und stehen jetzt auch noch als Verantwortliche gegen die Auffassung der Richter des BGH.
#3545
Mazi(Montag, 03 Februar 2025 18:53)
Ich die ehemalige Kanzlerin Merkel nicht und freue mich darüber, dass Friedrich Merz die CDU "übernommen" hat. Dennoch habe ich Zweifel, ob er meine Klasse vertritt bzw. vertreten kann.
Gemäß seiner Aussage gehört er zum gehobenen Mittelstand. Sein Jahreseinkommen beläuft sich auf ca. 1 mio. Euro.
Ich hege Zweifel, ob er damit die Nöten der kleinen Leute, diejenigen die unter 1 mio. Euro Jahreseinkommen liegen, kennt. Ich habe da meine Zweifel.
Zweifel habe ich auch, ob er als Jurist über die vier Grundrechenarten verfügt. Bekanntlich ist Juristen eigen, dass sie nicht rechnen können. Wir haben dies und mehr bei der jetzigen geplatzten
Regierung gesehen.
Alles nur 2 %! Und Lagarde hat es gar als Juristin bis zur Leitung der EZB geschafft. Was können und dürfen wir uns noch erlauben? Es müsste doch langsam "oben" ankommen, dass nach den Unternehmen
mit die Arbeitsplätze abwandern. Und mit den Arbeitsplätzen wandern auch die Wähler ab. Wenn niemand mehr wählt, welche Partei kann dann noch für ihre Abgeordneten sorgen. Schließlich ist jedem klar,
dass wir auch die nicht mehr brauchen.
Wenn die Abgeordneten keine sittliche Funktion mehr inne haben, dann ist es auch gleichgültiug an welchem Grundgesetz sie schrauben. Es betrifft also niemanden.
Deren "Arbeit" ist dann so wichtig wie das Bellen des Hundes in der Ferne. Es interessiert schlicht niemanden mehr.
#3544
Mazi(Montag, 03 Februar 2025 08:55)
#3541
Es geht m.E. nicht darum, ob ein Gremium des Deutschen Bundestages, Petitionsausschuss, demokratisch nach dem Grundgesetz besetzt war, sondern darum ob die Beschwerden sich gegen
verfassungsfeindliche Handhabung der Behörden richteten.
Da die Legislative die Einhaltung seiner Vorgaben in den Gesetzen nicht überprüft ist davon auszugehen, dass diese Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zwar formell in Ordnung ist, aber der
Empfehlung sachlich nicht zu folgen war.
Es ist erstaunlich, dass die Besetzung des Deutschen Bundestages mit Lehrern und Juristen, Amtsträgern, nicht den Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt und Entscheidungen im S7nne
der ehemaligen Nazis folgt.
Da der Petitionsausschuss aus unterschiedlichen Parteien seine Mitglieder bezieht ist die Frage zu stellen, ob die Parteien die notwendige Zulassung besitzen oder das Wahlvolk das wählte, was ihnen
angeboten wurde?
Im Kern geht es also darum, ob Verfassungsfeinde die demokratischen Ausschüsse geentert haben oder nicht? Es geht also nicht darum, ob ein Ausschuss etwas vorschlagen darf oder nicht und die
Abgeordneten einem Vorschlag zustimmen dürfen, der nicht ordentlich zustande gekommen ist. Letztlich geht es auch darum, ob Bürger diese Verfassungsfeinde in Form ihrer Steueraufwendungen finanzieren
müssen?
Ich bin da mit Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, der gleichen Meinung, dass Bürger nicht zur Finanzierung von Verfassungsfeinden herangezogen werden dürfen.
#3543
Mazi(Samstag, 01 Februar 2025 18:01)
#3541
Nur keinen Aufschrei! Die Rentner haben doch zusammen gelegt, damit der Inflationsausgleiuch an die Pensionäre gezahlt werden konnte.
Die einen haben gezahlt, die anderen genommen. Aus Sicht der Richter wurde an alle gedacht. Den einen wurde es abgezogen, den anderen gegeben. In der Summe ergibt sich eine "Null".
Es gehört schoin eine gewisse Summe an Sarkasmus, um dies nachvollziehen und als Gerechtiugkeit verstehen zu können. Wenn eine SPD unter dem Slogan "Gerechtigkeit" antritt und dies als gerecht
bezeichnet, dann ist fragwürdig, was sie darunter verstehen will? Im Sinne der Gerechtig- und Wahrhaftigkeit ist die Frage, wer von den SPDlern diese Zahlung zurückgewiesen hat oder ist dies nicht
eine Form von "Bauernfängerei" oder Slogan der Nazis?
Ich halte es für die Umsetzung der nationalsozialistchen Denke, der Nazi-Denke.
#3542
Mazi(Samstag, 01 Februar 2025 17:49)
Ja, der Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck mal wieder!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/tv/medienanstalten-r%C3%BCgen-verbotene-tv-werbung-aus-dem-habeck-ministerium/ar-AA1ybNrP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=215fdb1be6654a3db5d6065df3ba4abb&ei=40
Habeck will keine Werbung gemacht haben! Ja, was denn sonst?
#3541
oerni(Samstag, 01 Februar 2025 12:31)
Die Petition 3-20-11-821 wurde mit Beschlussempfehlung BT-Drucksache 20/14071 abgelehnt.
Kein Inflationsausgleich für Rentner! Penisonäre haben natürlich einen bekommen (bitte jetzt keinen Aufschrei erzeugen)
Kostenfaktor für die Allgemeinheit deutlich zu hoch
Eingestellt bei Forum Unfallopfer
#3540
Mazi(Freitag, 31 Januar 2025 18:28)
Habeck (GRÜNEN) hat entgegen aller Annahmen doch Erfahrung. Er verfügt an Erfahrung in politischen Ämtern und in der Literatur! Würde er dort eingesetzt, hätte er Erfahrungen vorzuweisen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/politik-was-ist-robert-habeck-von-beruf/ar-AA1yaY7F?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c9886e03633e4410d81039186bc89c31&ei=118
Damit ist klargestellt, dass er zwar unwissend als Fachmann im Bundeswirtschaftsministerium ist, aber anderorts durch aus über Erfahrungen verfügt. Wäre er in diesem Amt nachgefragt und eingesetzt,
wäre ihm durchaus Kompetenz zuzuordnen.
Es ist also das bestehende Problem, dass er falsch von seiner Partei und vom amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eingesetzt wird.
In der Tat ist nicht von der Hand zu weisen, dass zahlreiche Amtsträger Parteibücher besitzen und dort Aufgabennah gemäß ihrer Qulifikation einzusetzen sind. Der Besitz eines Parteibuchs ersetuzt
m.E. nicht den Nachweis eine Qualifikation zu besitzen.
Die Wähler sind gefordert, diesem Unsinn ein Ende zu bereiten. Statt auf ein Parteibuch zu schielen, ist auf die Einhaltung der Vorschrift des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3) zu bestehen (vgl. VG
Frankfurt [Oder] und OVG Niedersachsen).
#3539
Mazi(Freitag, 31 Januar 2025 09:35)
Die Möglichkeiten des Bürgers sind nach dem Grundgesetz erschöpft. Das Einzige was ihm noch bleibt, ist sich auf dessen Verfassung, das Grundgesetz, sich zu berufen und dessen Umsetzung zu
verlangen.
Es ist eindeutig, dass die bekannten Parteien, ähnlich der Partei der Nazis, dies überhaupt nicht beabsichtigen. Wenn man die Zusammensetzung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages betrachtet,
dann ist festzustellen, dass diese Zusammensetzung in keines Weise die Zusammensetzung des Volkes wiedergibt.
Einheitlich ist festzuhalten, dass Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen und dass der Staat das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund der Tatsache, dass seine Amtsträger Gesetz
und Recht nicht befolgen, gewähren können.
Das Schimpfwort „Banenstaat“ ist folglich kein Schimpfwort, sondern eine Umschreibung der Realität.
Was kann ein Staat anderes sein, wenn seine Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgen? An wen soll sich der Bürger wenden, wenn seine Rechte, verbrieft im Grundgesetz, nicht
eingehalten werden?
#3538
Mazi(Freitag, 31 Januar 2025 09:07)
Was will man fordern, wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, letztlich das Volk, schon längst die Forderungen beschlossen haben und Exekutive und Judikative dem trotzdem nicht folgen?
Was steht also nur im Grundgesetz, unserer Verfassung, dass alle Gewalt vom Volke ausginge, wenn Exekutive und Judikative dieser gesetzlichen Vorgabe nicht folgen und die Legislative der
unterlassenen Nachprüfung, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden, diese Kontrolle einfach nicht ausübt?
Zu was werden die Deutschen Bundesbürger zur Wahl aufgefordert, wenn sie nur zwischen „Pest und Collera“ wählen dürfen?
Die Anmerkung der Altkanzlerin von Frau Merkel gegen Herrn Merz, geht wirklich an dem Thema vorbei. Die SPD mit ihrem Bundeskanzler Olaf Scholz hat nicht nur die alte Bundesregierung in den Sand
gesetzt und schickt sich an, sich um eine erneute Führung anzustreben. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und ehemalige Ministerpräsident von Niedersachsen, zwischenzeitlich auf der
Payroll von Russland steht, wird auch niemand bestreiten wollen.
Die etablierten Parteien als Verfassungsfeinde zu bezeichnen scheint aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes als unausweichlich.
Nicht das Grundgesetz ist zu verändern, sondern dessen Vorgaben sind anzuwenden!
#3537
Mazi(Mittwoch, 29 Januar 2025 17:00)
Wenn man betrachtet, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, Beamte gar ein vielfaches der Rente als Pension beziehen, dann ist eine grundlegende Sanierung des deutschen Rentensystems
schon lange überfällig.
Wenn die Amtsträger auch noch im Deutschen Bundestag artfremde Leistungen (Mütterrente, Finanzierung der DDR) beschließen und dann noch sich aus der Verantwortung stehlen wollen, dann schlägt es
"dreizehn)"!
Diesen Beitrag lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nur-eine-rentenkasse-gefordert-schluss-f%C3%BCr-beamten-pension/ar-AA1xb0hf?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0caaa4075c4a456ad86e6ee38343abf5&ei=24
Unerhört, dass sich diese Amtsträger zuerst alles entnehmen, um dann festzustellen, dass Geld fehlt und den Bürger mit diesen Mehrausgaben belastet.
Das soll als Rechtssystem erkannt werden?
#3536
Mazi(Mittwoch, 29 Januar 2025 16:48)
Es ist an der Zeit, dass seitens der Bundesregierung Fachwissen eingesedtzt wird!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich u.a.:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/w%C3%A4hrend-robert-habeck-redet-sch%C3%A4umen-die-unternehmer-vor-wut/ar-AA1y4ftg?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a2f86ca1f0084e53be28d83a01ea0aa6&ei=26
Das die Richter der Sozialgerichtsbarkjeit nicht nach dem Gesetz entscheiden,
dass die Deutsche Rentenversicherung Renten an die SS-Täter zahlt und Bürger dafür zur Kasse gebeten werden,
dass eine Präsidentin eines Landtags erklären muss, dass es für die Bürger unredlich ist, ihre Verfassungsfeinde auch noch finanziell zu unterstützen,
dass der Staat Midssbrauchsopfer nicht schützt
dass Alarmmeldungen seitens eines Bundeslandes nicht weitergeleiutet werden,
dass wir uns einen Bundeskanzler leisten, der sich nicht erinnern will
und nun auch noch ein Bundeswirtschaftsminister, bei dem das Fachwissen gesucht wird!
Es ist bekannt, dass er, Habeck, über Fachwissen als Kinderbuchautor verfügt. Es darf bezweifelt werden, ob dieses Fachwissen mit einem Fachwissen als Vizekanzkler einher geht und mindestens als
ausreichend zu bezeichnen ist.
Sieht man die Zahlen der deutschen Exportwirtschaft an und nimmt sie als Gradmesser zur Leistungsbeurteilung heran, spricht dies eine andere, eindeutige Sprache.
#3535
Mazi(Mittwoch, 29 Januar 2025 16:30)
Soll das eine Leistung eines Bundeswirtschaftsministers sein?
Auf diesen Arteikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-arbeitgeberpr%C3%A4sident-kritisiert-leistungsbilanz-habecks/ar-AA1y3IaR?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=50e72dab346748a3b0c826c46931b116&ei=15
Wenn man es ausführlich betrachtet, dann ist die Leistung von Dr. Robert Habeck (GRÜNEN) schon lange alles andere als die eines Bundeswirtschaftsministers. Die Verantwortung vion SPD und FDP gehört
zu erkennen, dass Habeck als Bundeswirtschaftsministers überfordert war und ist.
#3534
Ulmo(Mittwoch, 29 Januar 2025 14:35)
Lieber Herr Neumann,
ich wünsche Ihnen alles Gute und Erfolg.
Viele Grüße aus Kiel
#3533
Mazi(Dienstag, 28 Januar 2025 23:37)
In diesen Veröffentlichungen stimmt etwas nicht!
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.nzz.ch/international/deutschland/warum-zahlt-deutschland-ss-soldaten-rente-ld.1470083
Die NZZ berichtet am 26.03.2019:
Im März habe das Arbeitsministerium an 2000 im Ausland lebende Berechtigte rund 778 000 Euro überwiesen.
In der Schweiz beziehen offenbar 49 Menschen diese Rente, in Belgien soll es sich um 18 Personen handeln. Keiner der belgischen Empfänger ist laut dem Arbeitsministerium bei der Waffen-SS gewesen.
Der Historiker Alvin De Coninck bezweifelt dies und wird von drei Abgeordneten des belgischen Parlaments unterstützt. Bereits vor drei Jahren forderten sie die deutschen Behörden auf, die Namen der
Rentenempfänger herauszugeben. Auch deshalb, weil diese die Beträge wohl steuerfrei beziehen.
Die Namen sind der deutschen Botschaft in Belgien angeblich bekannt, sie gibt diese aber nicht weiter und kann sich dabei auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags stützen.
Darin heisst es, man dürfe allein schon aus Datenschutzgründen keine Informationen über Rentenempfänger herausgeben. Ohnehin existiere keine vollständige Übersicht aller Mitglieder der Waffen-SS,
weil die Nazis kurz vor Kriegsende zahlreiche Dokumente über SS-Angehörige vernichtet hätten.
Die ZEIT berichtet am 23.01.2025:
80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zahlt die Bundesrepublik Deutschland einem Medienbericht zufolge Kriegsopferrenten und andere Altersbezüge an frühere Nazi-Täter. Nach Einschätzung von
Experten handelt es sich bei rund fünf Prozent der mehr als 8.000 Empfänger von Kriegsopferrenten um Kriegsverbrecher, berichteten das Nachrichtenmagazin Stern und die Internetplattform Frag den
Staat in einer Vorabmeldung. Sie berufen sich auf Zahlen, die aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgehen.
Die Auswirkungen waren überschaubar, denn die reine Mitgliedschaft in der SS gilt nicht als Ausschlusskriterium. Laut dem Arbeitsministerium wurden dennoch in 99 Fällen die Renten gestrichen.
Angestossen hatte die Gesetzesänderung der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Heute kritisiert er, das Arbeitsministerium kümmere sich zu wenig darum, das Gesetz umzusetzen. Somit
werden Menschen, die an den Verbrechen der Nazis beteiligt waren, auch weiterhin Geld aus Deutschland bekommen. Allerdings schrumpft das Problem von Monat zu Monat. Die Rentner sind hochbetagt.
Allein von Februar auf März starben 33 von ihnen.
Durchschnittlich sind dies 778.000 Euro / 49 Rentenbezieher. Also ca. 15.800 Euro/Jahr bzw. 1.300 Euro/Monat.
Wenn am 26.03.2019 laut dem Arbeitsministerium 778.000 Euro an die betroffene Klientel abflossen ist, dann ist es unmöglich, dass 2025 die Bundesregierung wahrsheitsgetreu die Kleine Anfrage der
Bundesregierung beantwortet hat (Drucksache 20/14382; https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014382.pdf), dass ihr jährlicher Aufwand für 2023 ca. 5 Millionen Euro betragen habe.
Es liegt daher (sehr) nahe, dass die Exekutive uns Bürger, die Medien und letztlich auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages "an der Nase herum führt" werden.
Das Judikative uns ebensfalls "an der Nase herum führt" ist bereits nachgewiesen.
Dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln, ist uns ebenfalls bekannt. Wenn jetzt auch nich der Minsterpräsident Alexender Schweitzer (SPD) auch noch Friedriuch Merz (CDU) angreift
(https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-schweitzer-merz-muss-sich-fuer-afd-oder-demokratische-mitte-entscheiden-100.html), dann ist es auch nicht verwunderlich, dass die
Amtsträger der Staatsanwaltschaften auch dem Staat die Treuepflicht verweigern
(https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).
Ich schließe aus den Vorgängen, das offensichtlich wir Bürger bewusst nicht wahrheitsgetreu informiert werden.
#3532
Mazi(Dienstag, 28 Januar 2025 15:25)
Vor Jahren hatte ich Friedrich Merz in Mainz persönlich reden gehört. Ich muss dem Journalisten der SZ zustimmen, dass ich schin damals den Eindruckj vor dem Hintergrund der CDU-Wähler gewonnen
hatte, dass Friedrichj Merz mit seiner Rhetorik schin sehr nah an die Nazi heran kam.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/sz-journalist-vergleicht-merz-mit-hitler-zeitung-distanziert-sich-nachdem-sich-auch-merz-einschaltet/ar-AA1xXfAo
#3531
Mazi(Dienstag, 28 Januar 2025)
Nach der äausladung von Olaf Scholz als amtierender Bundeskanzler ist davon auszugehen, dass es jetzt mit der SPD "bergab" geht.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/rtl-schmach-f%C3%BCr-olaf-scholz-seine-lage-ist-zu-aussichtslos/ar-AA1xYMLs?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8b7b7d0c354640888ef16219fa3b65ae&ei=21
Weshalb Christian Linder (FDP) nicht und Robert Habeck (GRÜNEN) eingeladen wird, erschließt sich mir die Logik nicht.
#3530
Mazi(Dienstag, 28 Januar 2025 13:58)
Zahlt die Exekutiuve nicht unter der Verantwortung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Herrn Alexander Schweitzer (SPD), nicht weiterhin Renten an SS-Täter?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schweitzer-in-richtung-union-machen-sie-nicht-die-t%C3%BCr-auf/ar-AA1xZsZA?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e55f2a4a50924673d9648de7d4f1bd24&ei=13
Es ist scheinheilig, wenn Schweitzer (SPD) der CDU die Zusammenarbeit mit der AFD verweigern will?
Hat er nicht Institutionen mit Amtsträgern besetztm, die der Treuepflicht nicht nachkommen? Ich erinnere daran, dass das Grundgesetz nach Art. 20 Abs. 3 wartet von Amtsträgern erwartet, dass sie nach
Gesetz und Recht handeln. Dem ist nachweislich nicht so! Wie will er dann das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisten, wenn seine Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen.
Für mich ist die Politik des Ministerpräsidenten - wie seine Vorgängern - nicht ehrlich.
#3529
Mazi(Dienstag, 28 Januar 2025 12:51)
Ganz schön fresch von der SPD!
Zuerst präsemntiert sie einen Bundeskanzker, der vorgibt sich nicht erinnern zu können, dann setzt er eine Regierung in den Sand und dann tritt er wiederum als Bewerber für eine neue Bu ndesregierung
auf.
Was denken sich die Mitglieder der SPD eigentlich, wenn sie SS-Tätern auch noch weiterhin die Renten bezahlen oder die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen
treffen?
Eigentlich dokumentieren sie damit, dass es vorbei ist!
#3528
Mazi(Dienstag, 28 Januar 2025 12:39)
Ich sehe es als Unterstützung von Verfassungsfeinden seitens der Exekutive an, wenn Bürger Steuern zahlen, die letztlich zur Zahlung von SS-Tätern verwandt werden. Daran rüttelt auch der Gedenktag an
Ausschwitz seitens der deutschen Behörden nichts.
Im Gegenteil macht dies weiterhin deutlich, dass dieser Gedenktag seitens der deutschen Behörden nur vorgespielt ist und tatsächlich die Nazis in den Behörden nicht "ausgerottet" sind.
#3527
Mazi(Montag, 27 Januar 2025 16:53)
Als ehemaliger Minister der Justiz von Hessen (dem übigens seit dem Urteil des LG Frankfurt am Main gegen den ehemaligen Oberstaatsanwalt Herrn Badle vom zuständigen Richter vorgehalten wurde, über
keine Kontrollmechanismen zu verfügen) und Präsident des Oberlandesgerichts muss dem jetzigen Innenminister Roman Posseck (CDU) schon damals die Erkenntnis gekommen sein, dass Bundesinnenministerin
Faeser schon damals die Abschwiebung nach Afganistan nicht mehr war als ein "Cup". Letztlich kann auch er nicht vionm de, reden, was er sich vin einem Richter vorhalten lassen muss.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/asyl-versagen-von-faeser-abschiebefl%C3%BCge-nach-afghanistan-verpennt/ar-AA1xNSMv?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f2b86399ebdb4cde85d8383f77183b13&ei=34
Es hat den Anschein, dass nicht nur die SPD mit zinkten Karten spielt, sondern auch die CDU die gleiche Taktik anwendet.
#3526
Mazi(Montag, 27 Januar 2025 15:23)
Wie funmktioniert es, dass an den Gerichten so ein drastischer Einbruch bei den Fallzahlen existieren und Personalanforderungen und Prozesslaufzeiten sich verlängern? Da stimmt doch etwas
nicht!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?DETAILS_OFFSET=0&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=62818ec3b5e45e1e14c6ee238545764d146eb9d&OFFSET=0&SEARCH_VALUE=&SORT=DATE&SORTDIR=DESCENDING&ID_NEWS=1143355987#scroll-to
Dazu passt auch, dass weiterhin Rentenzahlungen an SS-Täter von Behörden weiterhin gezahlt werden. Nicht auszudenken wie deutsche Behörden die SS-Täter nach Schaffung des Grundgesetzes erst förderten
und wer sie gefördert hat (https://www.nzz.ch/international/deutschland/warum-zahlt-deutschland-ss-soldaten-rente-ld.1470083).
Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist "hoch'" anzurechnen, dass sie rund 50 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes die Zeit gefunden haben, die nun geforderte Überprüfung anzuordnen und dies
nun auch von dem Zentralrat der deutschen Juden, Herrn Schuster, eingefordert wird.
Unglaublich wie zügig die deutschen Behörden dieser Weisung nachgekommen sind.
Sachlich ist nicht davon auszugehen, dass die involvierten Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig waren und das Grundrecht der Bürger (Art. 19 Abs. 4 GG) seitens der Bundesländer
den Bürgern gewährt wurde.
M.E. passt dies alles systematisch zusammen.
Es geht nicht allein der Vorwurf an den Bundeskanzkler, der vorgibt sich nicht erinnern zu können oder die Missbrauchsskandale im deutschen Strafrecht oder die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen
in der Ahrtalkatasterophe oder die richterlichen Entscheidungen gegen das Gesetz in der Sozialgerichtsbarkeit.
Es ist mehr als dringend an der Zeit, dass das System, das Rechtssystem, von der Legislative überprüft wird.
#3525
Mazi(Samstag, 25 Januar 2025)
Ich erinnere an den Artikel von LTO ONLINE vom 30.11.2020
(https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c510-19-staatsanwaltschaft-weisungen-unabhaengigkeit-europaeischer-haftbefehl-niederlande-deutschland)
und der "Meinung" der Richter des EuGH zum deutschen Rechtssystems.
Nicht nur die Exekutive, sondern auch die Judikative scheint mit Unterstützung der Legislative von den Bürgern selbst die finanzielle Unterstützung der SS-Täter zu erwarten.
#3524
Mazi(Samstag, 25 Januar 2025 19:45)
Die Nachfrage nach Renten an ehemalige SS-Täter
ist nachzulesen als Drucksache des Deutschen Bundestages (Drucksache 20/14382 vom 23.12.2024)
Unerhört, dass die Nazis weiterleben, obwohl angenoimmen wurde, dass sie bereits ausgestorben seien.
Nach dem gesicherten natürlichen Wachstumsgesetz der Naturwissenschaften ist davon auszugehen, dass sie sich gar vermehrt haben. Die Bestätigung dieses Prinzips ist auch auch deshalb plausibel und
nachvollziehbar, weil die Exekutive weiterhin diese Leute fianziell aúch noch unterstützt. Es sprechen mehr Argumenten dafür, dass die Nazis weiterhin von Amtsträgern unterstützt werden, als aufgrund
der Tatsachen, dass davon nicht ausgegangen werden darf.
Die fehlende Kontrolle geht gar soweit, dass selbst in der Sozialgerichtsbarkeit (SG Braunschweig) gefälschte Rechnungen überwiesen wurden
(https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Luxusreisen-Gerichtsmitarbeiter-wegen-Millionenbetrugs-angeklagt,gerichtsmitarbeiter100.html).
Der anhängige Strafprozess weist Zahlungen seit dem 19.01.2015 bis 07.02.2024 nach. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Vorgänge ausschließlich beim Sozialgericht Braunschweig vorgekommen sein
sollen, d.h. davor und danach nicht und sich die Vorgänge an anderen Sozialgerichten sich nicht ebenso abgespielt haben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass bezüglich der Rechtsstaatlichkeit uns Bürgern etwas vorgemacht, "vorgegaukelt" wurde, ist mehr als wahrscheinlich.
#3523
Mazi(Samstag, 25 Januar 2025 19:09)
Ich komme noch einmal zurück auf die Rentenzahlung an Nazi-Verbrecher!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-01/kriegsopferrente-bundesregierung-nazi-taeter-bericht-anfrage-linke
In dem Artiel heißt es:
igentlich soll ein Gesetz verhindern, dass Nazitäter eine Kriegsopferrente beziehen. 1998 hatte der Bundestag beschlossen, alle Rentenempfänger zu überprüfen und Menschen, die Verbrechen gegen die
»Grundsätze der Menschlichkeit« begangen hatten, von den Zahlungen auszuschließen. Klemp kritisiert das Gesetz dem »Stern« gegenüber als »Feigenblatt«, da es praktisch nicht angewandt werde.
Wenn Artikel 20 Abs. 3 GG vorschereibt, dass sie nach Gesetz und Recht zu handeln haben, dies ab er nicht vornehmen, wie will dann der Staat Art. 19 Abs. 4 GG das Grunmdrechrt des Bürgers
sicherstellen?
Es liegt der Rückschluss (sehr) nahe, dass die Ministerpräsidenten in ihrem Bundesland keineswegs sicherstellen, dass in ihren Bundesland Gesetz und Recht eingehalten werden.
Ist diese Berichtserstattung wahr, dann folgen die Amtsträger in den begtroffenen Bundesländern keineswegs der Treuepflicht. Es ist sonderbar wie "Reichsbürgern" der Prozess gemacht wird, aber
andererseits Amtsträger, die ohnehin nicht der Treuepflicht folgen, die Nazis weiterhin unterstützen.
Wie können einem Bürger Zahlungen abverlangt werden, um Nazis finanziell zu unterstützen bzw. die auch noch zu unterstützen, die ihre Amtsposition dazu zu benutzen ihnen weiterhin Gelder zu kommen zu
lassen.
Es liegt also sehr nahe darauf zu schließen, dass die Nazis trotz ihres Todes weiterhin an verantwortlichen Positionen sitzen. Um nochmals Frau Aigner zu bemühen: Es kann doch nicht wahr sein, dass
Bürger ihre Verfassungsfeinde weiterhin finanziell unterstützen?
Nach diesen Fakten ist es nicht verwunderlich, dass auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diesem System angeschlossen haben und ihre Entscheidungen gegen das Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Nach dieser Maßgabe ist es ebenfalls auch nicht verwunderlich, dass auch die ordentliche Gerichtsbarkeit den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit folgen (siehe # 3519).
Es geht nicht darum, eine Petition auf den Weg zu bringen, sondern die Verantwortlichen aus dem Verkehr zu ziehen. Derartiges darf nicht wieder passieren, sich nicht wiederholen!
Ich möchte die Forderung der Artikel erweitern und stelle fest, dass auch heute noch Exekutive und Judikative die Gesetz der Legislative nicht befolgen. Die Verantwortlichen leisten Beihilfe und sind
entsprechend zur Verantwortung zu ziehen und zu bestrafen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Ministerpräsidenten als Verantwortliche der Richtlinien der Politik der Bundesländer von diesen Artikeln der Medien nichts erfahren haben sollten. Nach der
Strafrechtlerin Ingeborg Puppe (Uni Bonn) ist es deren Amtsaufgabe die Staatsanwalt anzuweisen, entsprechende Klagen bei den Gerichten einzureichen.
Etwas stimmt gewaltig in unserem Rechtssystem nicht!
#3522
Mazi(Samstag, 25 Januar 2025 15:57)
#3519
Rechtsstaatlichkeit ist scheinbar in Rheinland-Pfalz niucht denkbar. Zu Nahe sind die Nazi-Ideologien.
Ob das in der FDP üblich ist, mag bei Minister der Justiz Rheinland-Pfalz Herbert Mertin (FDP) und Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing (ehemals FDP) plausibel erscheinen. Ich habe Herrn
Ministerpräsident Alexander Schweitzer mit meinem Schreiben vom 20.01.2025 aufgefordert die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten und die Justiz (hier die Sozialgerichtsbarkeit) mangels der
Treuepflucht der Amtsträger wegen ihrer Handlungsunfäigkeit aufzulösen.
In Rheinland-Pfalz erscheint es, dass dortige Gerichte mit Amtsträgern besetzt sind, die den Vorgaben des Grundgesetzes folgen. Es ist nicht üblich, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht
folgen, Entscheidungen gegen das Gesetz treffen dürfen. Staatsmacht darf nur von Amtsträgern ausgeübt werden, wenn sie der Treuepflicht nachkommen.
Riuchter sind in ihrer Entscheidung frei. Sie haben lediglich dem Gesetz zu folgen. Da auch in diesem Fall der Fehler in der Entscheidungsvorbereitung gelegen hat, kann also kein Fehler, kein Irrtum,
in der Entscheidung liegen.
Mit meinem neunseitigen Schreiben vom 20.01.2025 habe ich Herrn Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) aufgefordert, die Rechtsprechung nach dem Grundgesetz auszuüben. Es ist nicht denkbar,
dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG in Rheinland-Pfalz gewährt wird.
#3521
Mazi(Samstag, 25 Januar 2025 14:41)
Da ist etwas wahres dran!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/kolumne-von-susan-arndt-alles-penner-als-mein-taxi-fahrer-%C3%BCber-habeck-schimpft-wird-mir-etwas-klar/ar-AA1xQjPF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=57b6b08cd7e243f2b3260688703dbe27&ei=20
Zitat:
Wer die Demokratie verteidigen will, muss Gegner vor Feinden schützen
Wenn das Zitat stimmt und Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Parlaments, richtig formulierte, dann ist davon auszugehen, dass viele Abgeordnete in zahlreichen Parlamenten die Demokratie nicht
verteidigen.
Es macht keinen Sinn die Argumentation von Frau Aigner ernst zu nehmen, aber die Demokratie nicht zu verteidigen.
Die Frage ist, weshalb sie überhaupt diese Selbstverständlichkeit herausstellte.
Wenn sie keinen unsinníge Bemerkung fallen lies, so ist festzuhalten, dass die Bürger zu finanziellen Verpflichtungen herangezogen werden.
Wenn die Aussage nachweislich zutrifft, dass weiterhin Nazis - u.a. im Ausland - von deutschen Bürgern unterstützt werden, dann ist zu klären, welche Behörde zu deren Gunsten
Verwaltungsentscheidungen zu deren Gunsten gefällt haben und wer dies veranlasst haben soll?
Zumindest ist nachweislich der Recherchen der Medien nachgewiesen, dass deutsche Bürger zur finanziellen Unterstützung von Nazis weiterhin herangezogen werden. Weshalb Frau Aigner dies herausstellen
muss, ist dagegen unklar und nicht logisch nachvollziehbar.
Möglicherweise ist dies seitens der Sozialgerichtsbarkeit zu Gunsten dieser Nazis entschieden worden und das Grundgesetz gebeugt worden.
#3520
Mazi(Freitag, 24 Januar 2025 21:00)
Haben die GRÜNEN so alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/notfallplan-f%C3%BCr-leere-gasspeicher-bundesregierung-pr%C3%BCft-alarmstufe-f%C3%BCr-deutschland/ar-AA1xOBgu?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2d2352ba36ed477ca5ce48ddd81fcb6d&ei=20
Wenn man von den Ergebnissen her denkt, hat es zu mindest den Anschein.
Wer russisches Gas abbestellt, hat gewiss einen Ersatz für den Ausfall und zu dem günstigen Preis. Wer keine Alternative hat, hat gewiss ein Problem. Das Problem wird sein, wo sie mit ihrem Plan
Wähler gewinnen wollen?
Unverständlich, Herr Innenminister von Bayern Herrmann!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/herrmann-abschiebung-scheiterte-an-verstrichener-frist/ar-AA1xIHCk?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=14678bd877a6492ac9f94462b5321169&ei=26
Dem Vernehmen von Herrn Herrmann nach, wird eine Anordnung des Bamf dadurch verändert, in dem Amtsträger in Bayern nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
#3517
Mazi(Donnerstag, 23 Januar 2025 18:51)
Ich bin hochgradig irritiert!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gerichtsmitarbeiter-wegen-millionenbetrugs-angeklagt/ar-AA1xJ5Qy?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=002e19993d254f9883d28a9054551331&ei=62
In den Artikel heißt es:
Aufgefallen waren die Taten während einer internen Überprüfung im Februar 2024. Der 42-Jährige habe bereits gestanden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden im Zuge der Ermittlungen rund 50.000
Euro sichergestellt und eine Sicherungshypothek auf das Haus des Verdächtigen eingetragen.
Der Verdächtige wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe direkt aus dem Dienst enthoben, seine Bezüge wurden um 35 Prozent gekürzt, wie ein Sprecher des Landessozialgerichtes sagte. Das Gericht habe die
Strafanzeige gestellt. Ob es selbst weitere Schritte einleitet, hänge vom Ausgang des Strafverfahrens ab.
Konkret bedeutet dies, dass nach Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, von Bürgern verlangt wird, dass sie die Verfassungsfeinde weiterhin finanziell zu unterstützen haben und dass im
Hause des Landessozialgerichts seit Februar 2024 nicht klar ist, ob es weitere Schritte einleitet?
Wer kann bei dieser Korruptionstätigkeit noch davon ausgehen, dass dieses kriminelle Verhalten andernorts anders wäre?
#3516
Mazi(Donnerstag, 23 Januar 2025)
Unerhört! Ein Schweizer Käse mit seinen Löchern ist gemessen an den Vorkommnissen in der Sozialgerichtsbarkeit annahmsweise noch ein verschossenes System!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gerichtsmitarbeiter-wegen-millionenbetrugs-angeklagt/ar-AA1xJ5Qy?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=002e19993d254f9883d28a9054551331&ei=62
Es ist bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legen, also gegen das Gesetz (_Art. 97 Abs. 1 GG)
entscheiden. Sie glauben auch noch tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch zu besitzen, dass die Bürger sie für dieses verfassungsfeindliche Verhalten auch noch entlohnen (vgl. Argumentation von Frau
Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).
Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt tätig wurde und die Täter anklagt, dann hat sie nach dem Grundgesetz auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit anzuklagen und die mit den finanziellen Zuwendungen
der gesamten Täterschaft erworbenen Vergünstigungen sicherzustellen.
Nach Frau Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin, Uni Bonn) ist es u.a. Amtsaufgabe des Ministerpräsidenten, in diesem Fall von Herrn Stefan Weil, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen alle Täter Klage
zu erheben und dingfest zu wissen.
Unglaublich was sich in der niedersächsischen Justiz so abgeht.
Es wäre jedoch ein Trugschluss, wenn man davon ausginge, dass derartige Fälle sich nur in Niedersachsen abspielen. Ich verweise auf den Vorgang im LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 2 U 167/09, Kostenheft,
Bl. 26).
Es ist auch bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit anhand keiner wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde, also gegen das Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) ihre
Entscheidung treffen.
Wenn schon eine Staatsanwaltschaft Klage gegen Mitarbeiter des Sozialgerichts, her des Sozialgerichts Braunschweig) erhebt, dann bitte auch gegen alle Täter! Eine Verurteilung der Täter, die der
Treuepflicht nicht nachgekommen sind, ist m.E. unter dem Gleichheitsgrundsatz ebenfalls erforderlich wie der Einzug der mit diesen "Mehreinnahmen" erworbenen Vermögenswerte.
#3515
Mazi(Donnerstag, 23 Januar 2025 16:26)
Ich gehe davon aus, dass das "Waschen von Geld" noch viel pervider erfolgt!
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vermoegensabschoepfung-justiz-organisierte-kriminalitaet-zahlen-2024
Wenn bei Tätern genrelll das Geld, dass sie bezogen haben, sichergestellt werden muss, dann ist nicht nachvollziehbar, dass dies bei Amtsträgern, die dem Grundgesetz widersprechen, der Treuepflicht
nicht nachkommen, das Geld belassen wird.
Dies Vorgehensweise ist nicht nur logisch nicht nachvollziehbar, sondern diese Praxis ist auch rechtlich nicht haltbar.
Ich erkennen keinen Unterschied, ob spezielle Täter gegen das Grundgesetz verstoßen, andere Amtsträger, die der Treuepflicht ebenfalls nicht nachkommen, Gelder "abkassieren".
Ich sehe auch keinen Unterschied zwischen der Vorgehensweise von "Reichsbürgern", denen wegen ihrer Planung das Grundgesetz nicht anerkennen zu wollen und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre
Entscheidung nicht nach den Vorgaben des Gesetzes treffen. Der einzig erkennbare Unterschied, den ich sehe, ist der, dass hier von einer Absichtsform gesprochen, während andererseits im Fall der
Richter der Sozialgerichtsbarkeit von einer vollendeten Tat gesprochen werden muss.
Folgt man den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, dass alle Männer sich einer Verurteilung ausgesetzt sehen müssen. Schließlich besitzten sie alle ein "Ding", dass zu einer Vergewaltigung benutzt
werden könnte.
Folgt man dem Grundgesetz und der Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, so ist der vorher dargestellte Fall mehr als theoretisch.
#3514
Mazi(Donnerstag, 23 Januar 2025 15:08)
Die Frage, die mich bewegt, welcher Dienstvorgesetze des Staatsanwalts hat gegen das Gesetz verstoßen und wie wurde die Aufsicht über die Justiz in Niedersachsen durchgeführt?
Kann ein Amtsträger, der seiner Treuepflicht nicht nachkommt, Verwaltungsentscheidungen treffen und verbindlich erklären?
Auf diese Veröffentlkiuchung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/staatsanwalt-yashar-g-anklage-hannover-maulwurf-kokain-mafia?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Wenn die Verw2altungsentscheidungen dieses Staatsanwalts rechtsverbindlich sein sollten, wie sind dann diue Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) oder des OVG Niedersachsen zu bewerten?
Ich vertrete den Standpunkt - entgegen der richterlichen Entscheidung des BGH -, dass ein Staatsanwakt, dem die Treuepflicht abzusprechen iust, nie eine Verwaltungsentscheidung rechtsgültiug treffen
kann. Wenn die Richter des BGHs gegenteiliges verkünden, sie aber nach dem Gesetz zu entscheiden haben, dann haben sie sich zu wirren Rechtsaussagen verleiten lassen und sind als Amtsträger nicht
tragbar.
Nach Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin, Uni Bonn) ist es Amtsaufgabe eines Ministerpräsidenten, in dem Fall von Herrn Weil, ggfs. die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Klage gegen die Richter
einzureichen.
Letztlich liegt hier der gleiche Fall vor, wie bei den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit im Fall Erich Neumann.
Wenn das Rechtssystem funktionieren soll, dann stehen alle diese Entscheidungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und sind von Nazi-Ideologie geprägt.
#3513
Mazi(Donnerstag, 23 Januar 2025 11:27)
Wo leben wir eigentlich? Unterstützt unser Rechtssystem weiterhin die Nazis und wie ist die Feststellung der Alliierten zu verstehen, als sie verlautet haben, nach dem Krieg darin gescheitert sind
die Nazis aus den Behörden "raus zu schmeißen"?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundesrepublik-zahlt-laut-bericht-noch-immer-opferrenten-an-nazi-t%C3%A4ter/ar-AA1xI37l?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=846d886a7301406893df5a02f2ae8fdc&ei=33
Offensichtlich ist dem so.
Wenn Art. 20 Abs. 3 GG von Amtsträgern verlangt, dass sie nach Gesetz und Recht handeln, dann ist offensichtlich die Vorgabe des Staates, der Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der Juristen im
Deutschen Bundestag und in den Gerichten und Behörden dass sie diese Regelung weiter befolgen.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Unfallopfer und die Gesetze, die sie vor Gerichten und Behörden schützen sollen, nicht bedacht werden können.
Das zur Verfügung stehende Geld ist schon lange zur Unterstüptzung der Nazis ausgegeben.
Wo leben wir eigentlich?
#3512
Mazi(Mittwoch, 22 Januar 2025 14:02)
Haben die Medien schon jemals nachgeprüft, ob Habeck, die Juristen im Deutschen Bundestag und die Richter eine Rechenschwäche haben?
Auf die Veröffentlichung von Habeck beziehe ich mich:
https://www.merkur.de/politik/frau-maischberger-sie-gucken-mich-so-erstaunt-an-habeck-geraet-in-erklaerungsnot-zr-93528789.html
Dafür können ja die Betroffenen nichts. Andererseits ist das auch gegenüber den betroffenen Bürgern gegenüber unfair.
#3511
Mazi(Dienstag, 21 Januar 2025 14:15)
Anmerkenswert ist m.E. das Strafgesdetzbuch und dort § 156!
Lesenswert in Bezug auf alle Amtsträger, die potentiell ihrer Treuepflicht auf das Grundgesetz, Art. 20 Abs. 3, nicht nachkommen. Ich verweise auch auf die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG
Niedersdachsen.
Das Grundgesetz schreibt allen Amtsträgern, also sowohl verantwortlichen Poltikern und Minsterpräsidenten, vor, dass sie nach #gesetz und Recht handeln.
Wenn Richter dennoch nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen, dennoch sicher sind und keine #berufung zulassen, dann outen sie sich als Verfassungsgegner. Mir ist unklar, weshalb
"Reichsbürgern" der Prozess gemacht wird, während andere (Amtsträger) unbelästigt dieses Schicksal nicht erfährt.
Es sollte auch Staatsanwaltschaften und anderen Juristen klar sein, dass die Kompetenz zu richten, eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, vom Grundgesetz ausschließlich Richtern vorbehalten
ist.
Mit anderen Worten:
Es muss in den Behörden bekannt sein, dass nicht die Verfassung, das Grundgesetz, um- und durchgesetzt wird. Vor dem Grundgesetz haben Nazis die belange gesteuert. Wenn die Amtsträger also nicht der
Verfassung, dem Grundgesetz folgen, dann müssen sie Nazis oder einem früheren Rechtssystem folgen.
Es ist ohnehin hirnrissig anzunehmen, dass ein sachverständiger Dritter ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte entscheiden könnte oder darf. Die Entscheidun g des
Bundesverfassungsgerichts von 1983 macht deutlich, dass dies in Rheinland-Pfalz in der Justiz trotz Regelung im Grundgesetz erfolgt ist.
Das lässt aufhorschen und es ist nicht verwunderlich, dass dort die Entscheidung des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland weiterhin nicht beachtet wird.
Soweit die Belehrung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Herrn Alexander Schweitzer (SPD), gegenüber Friedrich Merz, der eingeräumt über keine Erfahrung in Verwaltungsarbeit verfügt
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/merz-ist-frappierend-erfahrungslos/ar-AA1xvM1G?ocid=BingNewsSerp).
#3510
Mazi(Dienstag, 21 Januar 2025 12:29)
Habeck punktet mit Sympathie nicht mit Kompetenz!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/mehrheit-der-deutschen-findet-robert-habeck-sympathisch-aber-wenig-kompetent/ar-AA1xzCLV?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e690771bb6b545928767f5fbb243fcd0&ei=36
Die Frage ist, ob Habeck an Kompetenz seit dem er Vizekanzler ist, eingebüßt hat?
Wenn dem so sein sollte, dann ist anzunehmen, dass er jetzt noch so kompetent ist, wie zuvor. Hat er die GRÜNEN und uns so wie seinerzeit die Nazi so getäuscht? Es ist davon auszugehen, dass dem
zumindest bei uns Bürgern so ist.
#3509
Mazi(Dienstag, 21 Januar 2025)
Habeck hat dem Focus ein Interview geben!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.focus.de/politik/deutschland/spitzengruener-im-focus-online-talk-mit-tijen-onaran-habeck-ich-habe-getan-was-ich-tun-konnte-aber-es-hat-am-ende-nicht-gereicht_id_260650322.html
Als Kanzlerkandidat der GRÜNEN hat er dokumentiert, dass er und damit die GRÜNEN keinen Weg kennen. Wer ihn oder die GRÜNEN wählt, der dokumentiert damit, dass sie/er auch sie keinen Weg kennt.
Es ist schon erbärmlich, in was uns die GRÜNEN gestürzt haben.
#3508
Mazi(Dienstag, 21 Januar 2025 11:47)
Das soll Wahlkampf sein?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/wegen-aussage-%C3%BCber-olaf-scholz-saskia-esken-wird-in-talkshow-vom-publikum-ausgelacht/ar-BB1rpvMc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=57ffde49ced6467e815d4958cc7907fc&ei=10
Nicht nur Unfallverletzte werden "vorgeführt" und Gesetze nicht beachtet, man muss den Eindruck gewinnen, dass nichts stimmt so wie es das Volk verstehen muss.
Sie können es wahrscheinlich nicht mehr hören, aber selst Richter der Sozialgerichtsbarkeit halten sich nicht an das Gesetz. Wie soll dann ein Kläger vor einem Sozialgericht Recht erlangen und seine
Klage formulieren? In meinem Fall habe ich eine Klage am 09.04.2022 eingereicht und das Sozialgericht Mainz hat zwar entschieden, aber nicht zu meiner Klage.
Es ist schlimm was sich an den Sozialgerichten tut!
#3507
Mazi(Montag, 20 Januar 2025 23:17)
Die Worte fehlen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/merz-ist-frappierend-erfahrungslos/ar-AA1xvM1G?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=82df17a8183f4fb2900fbc2f82f9320e&ei=36
Mit Sicherheit hat Friedrich Merz keinerlei Verwaltungserfahrung. Aber dies ausgerechnet von einem Ministerpräsidenten zu hören, dessen Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen
nach dem Gesetz treffen, erscheint unangemssen.
In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, dem er vorsteht und er die Richtlinienkompetenz inne hat, die Staatsanwaltschaft laut Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin Uni Bonn) nicht angewiesen hat, Anklage zu
erheben, ist schon sehr fragwürdig.
Als Jurist, der er ebenso wie Friedrich Merz ist, den Unterschied zwischen einem Richter, einem Staatsanwalt und ihm nicht zu kennen, wirft Fragen auf. Fraglich ist auch, ob einem Unwissenden in
Sachen Verwaltung mehr Verantwortungsbewusstsein "angedichtet" werden darf, als einem anderen, von dem man ausgeht, dass er es wissen müsste oder könnte.
Wenn auch Friedrich Merz keine starke Figur verkörpert, so ist dennoch festzustellen, dass er vorsätzlich in Rheinland-Pfalz nicht dafür sorgt, das Gesetz und Recht eingehalten werden.
#3506
Mazi(Montag, 20 Januar 2025 12:53)
#3505
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Herr Habeck seine Amtsaufgabe wahrgenommen haben kann, wenn er über keinerlei Erfahrung in den auszuübenden Beruf haben kann.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht. Sie sind zur Ausübung der Treuepflicht verpflichtet.
Es erscheint logisch darauf hinzuweisen, dass die übrigen Amtsträger auch nicht nach ihgrem Eid auf das Grundgesetz tätig sind. Dadurch dass mehrheitlich die Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen,
wird kein Recht geschaffen, dem das Grundgesetz zu folgen hat.
Nach dem Geist des Grundgesetzes haben ihm alle untergeordneten Gesetze und das Recht zu folgen.
Daher ist es kein sachlicher Unterschied, ob ein Bundesminister oder ein Amtsträger seiner Treueverpflichtung nicht nachkommt. Dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaften selbst ihrer eigenen
Treueverpflichtung nicht nachkommen, legitmiert sie nicht, dass Grundgesetz zu beugen. Gleichfalls ist nicht nachvollziehbar wie der für die Aufsicht über die Justiz bevollmächtigte Minister der
Justiz seine Amtsaufgabe erledigt haben kann.
Als verantwortlicher Ministerpräsident für die Richtlinie einer Politik ist es m.E. in Übereinstimmung mit Frau Ingeborg Puppe von der Universität Bonn selbstverständlich, dass er die
Staatsanwaltschaft anweist, ihre Amtsaufgabe wahrzunehmen und die Klage Richtern zur Entscheidung vorzulegen.
Es ist nicht davon auszugehen, wenn die Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) und des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen nach dem Gesetz entscheiden, dass Amtsträger, die der
Treuepflicht nicht entsprechen, ihre Amtsaufgabe nicht mehr wahrnehmen dürfen.
Weil die Amtshandlungen dieser Amtsträger ihren Eid auf das Grundgesetz brechen, ist der Staat auch nicht berechtigt, Amtsaufgaben von diesen Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen,
ausüben zu lassen. Ihre Verwaltungesentscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind nichtig.
Da Staatsanwaltschaften nicht vom Grundgesetz ermächtigt sind richterliche Amtsaufgaben zu erledigen, kein Recht schaffen können, sind sie nicht ermächtigt, entsprechende Anklagen Richtern nicht zur
Entscheidung vorzulegen.
Betrachten wir diese Unzulänglichkeiten in der Amtsausübung der Justiz ist nachvollziehbar, dass Richter des EuGH erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Justiz äußern.
Es ist fraglich, ob Amtsträger, die über keinerlei Erfahrung verfügen, keine Zeugnisse vorweisen können, eine Amtsaufgabe begleiten dürfen.
Dies betrifft nicht nur Herrn Habeck, Herrn Scholz oder Herrn Lindner, dass gilt grundsätzlich. Wenn die Verantwortlichen diesem Prinzip nicht Rechnung tragen, dann ist es iunb der Verantwortlichkeit
des Wählers nach dem Grundgesetz entsprechend Rechnung zu tragen (Art. 20 Abs. 4 GG).
Ich sehe es als legitim an, dass Herr Habeck sich auf die Erfahrungen als Kinderbuchautor beziehen darf. Ob diese Erfahrung ausreicht, um als Bundesfinanzminister zu agieren, stelle ich in Zweifel.
Dadurch das auch andere Amtsträger ihre Amtsaufgaben nicht erledigen gibt keinem Amtsträger das Recht, gegen das Gesetz seine Amtsaufgabe auszuüben.
Es ist schon vieles im Argen.
Dafür eine AFD seitens der etablierten Parteien verantwortlich zu machen, die daran nicht im entfernstesten verantwortlich sein kann, ist m.E. die Verdrehung von Tatsachen.
#3505
WernerE(Montag, 20 Januar 2025 00:04)
Dazu passt auch
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/robert-habeck-stellt-sein-neues-buch-in-augsburg-vor-104457300#cxrecs_s
Er wurde mit Beifall begrüßt!
Kann er Kinderbücher besser schreiben, als die Arbeiten in seinem Ministerposten?
WernerE - die Mühe mach ich mir - besser wählen!
#3504
Mazi(Sonntag, 19 Januar 2025 21:47)
So sind sie halt!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/baerbock-hammer-kurz-vor-regierungswechsel-bef%C3%B6rderungen-am-laufenden-band/ar-AA1xtiIl?ocid=BingNewsVerp
Zitat:
Baerbock-Hammer kurz vor Regierungswechsel – Beförderungen am laufenden Band
Die Abbildung zeigt: Spitzenreiterin ist die grüne Außenministerin Annalena Baerbock. Sie nimmt mit 48 die meisten Beförderungen vor. Insgesamt werden in ihrem Haus 130 Beamte hochgestuft.
Bei ihrer SPD-Kabinettskollegin Svenja Schulze im Entwicklungsministerium wurden immerhin 26 Beförderungen ausgesprochen. Und 27 Beamte hochgestuft.
SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil sprach 16 Beförderungen aus und stufte 28 Beamte hoch.
Und 11 Beförderungen können im Innenministerium unter Nancy Faeser verzeichnet werden. Insgesamt 24 hochgestufte Beamte.
Wenn man das so sieht, ist keinem der Politiker daran gelegen, wahre Entscheidungen nach dem Gesetz richterlich zu treffen. Es sind ja die Anderen und "nicht die gleiche Kaste".
Ich vertraue darauf, dass es sich hier um Bürgergeldempfänger handelt, die ohnehin als minderbemittelte zu unterstüptzen wären. Deshalb sind auch wahre Entscheidungen nach dem Gesetz nicht Gegenstand
dieser Auseinandersetzung.
Glauben Sie, dass dies eine richtige Annahme wäre? Wer als Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht nach dem Gesetz trifft und dennoch
behauptet, seine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben und dies seitens der Landesjustizminister auch noch der Aufsicht unterbreitet, der hat nicht erst seit der Kanabisfreigabe der GRÜNEN
sich vorher zugekifft.
Die Frage, die sich auftut ist die, wer von den Amtsträgern überhaupt noch an die Existenz des Grundgesetzes glaubt und darauf auch seinen Eid noch schwört und die Amtsträger der Staatsanwaltschaft
diese Amtsträger nicht einmal anklagt.
Wenn die Amtsträger der Staatsanwaltschaften es unterlassen Klage zu erheben, Richter folglich ihre Amtsaufgabe nicht vornehmen dürfen, wer will dann noch davon ausgehen, dass die
Staatsanwaltschaften in Wahrheit keine Amtsaufgabe der Richter übernehmen.
Ganz schönes Durcheinander in unserem Rechtsstaat! Die Auffassung der EuGH-Richter ist nachvollziehbar. Eine AFD ist zur Beugung des Grundgesetzes nicht erforderlich.
#3503
Maz(Sonntag, 19 Januar 2025 18:09)
Offensichtlich ist Habeck in seiner Welt als Kinderbuchautor angekommen!
Auf diesen Artiekl beziehe ích mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-in-der-kritik-prescht-weiter-vor-m%C3%BCssen-arbeitsvolumen-erh%C3%B6hen/ar-AA1xsXjM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ec182916ffab4efc8e208b6bfafa3c41&ei=42
Als Wirtschaftminister mit Erfahrung der letzten, gescheiterten Ampelregierung, sollte ihm klar sein, dass diese Politik nichts Anderes als die Fortsetzung seines sogenanntzen Heinzugngsgesetzes
ist.
Richtig ist, dass die Arbeitsvolumina in den Amtsstuben nicht nur erhöht werden muss, sondern die Amtsträger sind von ihren Dienstvorgesetzten anzuhalten, überhaupt Arbeitsvolumina mit
Arbeitsleistung zu beseitigen.
Es ist nachvollziehbar, dass die Amtsträger grundsätzlich (auch ohne Habeck als Kinderbauchautor zu bemühen) dahin gehend anzuhalten sind, Arbeitsvolumina durch Arbeit zu erledigen. Vor dem
Hintewrgrund, dass die heutigen Arbeitsnehmer ohnehin nicht dazu sind, Arbeitsvolumina zu erledigen, erscheint auch der Mehrbedarf an Arbeitskräften zur Erledigung der Arbeit logisch.
Unlogisch ist lediglich, dass die bisherigen Amtsträger keine Arbeitsvolumina erledigen und trotzdem finanziell versorgt werden.
M.E. sollte Habeck wenigstens einen Kurs besuchen, in dem ihm volkswirtschaftliches Denken beigebracht wird. Die Aneinanderreihung von klugen Reden oder Sprüchen täuscht nicht darüber hinweg, dass er
oder die GRÜNEN von einer Machbarkeit des Bundeswirtschaftsministeriums weit entfernt sind.
Ein Rat in Freundschaft:
Die GRÜNEN sollten erst einen Grundkurs besuchen, bevor sie Leuzte benennen, die das Amt begleiten.
Letztlich ist es gar so, dass allen Politikern - und nicht nur den GRÜNEN - dieses Grundverständnis zu fehlen scheint.
Man stelle sich nur vor, dass Wählern aus der Gruppe der Unwissenden wählen sollen. Eigentlich erscheint dies pervers und keinesfalls dem Geist des Grundgesetzes zu entsprechen.
Wir kommen spätestens jetzt dazu, dass der Staat seine Staatsmacht nicht von Amtsträgern erledigen lässt, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Das ist nicht einmal die Beugung des
Rechts. Das ist von Amtsträgern abgeprüft, gar nichts. Es ist daher fraglich, wie Leute überhaupt Ämter begleiten dürfen.
Es ist richtig, dass verschiedene Richter der Verwaltungsgerichte diesen Mangel bereits moniert haben (Verwaltungsgericht Frankfurt [Oder] und Oberwaltungsgericht Niedersachsen] und die
Weiterbeschäftigung von belangten Amtsträgern verweigerten.
#3502
Mazi(Donnerstag, 16 Januar 2025 18:46)
Heiße Luft und von der Sache keine Ahnung?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-und-die-sozialabgaben-er-muss-jetzt-wirklich-aufpassen/ar-AA1xjdax?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=4120fd3be6b944a3b3fad4855b2c48dc&ei=12
Zuweilen ist es schwierig zwischen eine Lüge und schierem Unwissen zu unterscheiden!
An diesem Artikel wird deutlich, dass Habeck wahrscheinlich sein Unwissen nachgewiesen ist.
Bekannt ist, bevor Kapitalerträge zufließen, muss investiert werden. Es sind daher nicht nur Kapitalverträge, die steuerlich fließen, sondern ebenso angelegte Gelder im Immobilienmarkt, steuerlich
entsprechend nicht unter den Kapitalerträgen subsummiert, als Kapitalertrag zu werten und in die Rechnung von Habeck ebenfalls zu intergrieren.
Zu den Kapitalerträgen sind folglich jegliche Form von Kapitalanlagen zu zählen. Es wird vorausgesetzt, dass niemand Kapitalanlagen tätigt, die später nicht zurückfließen. Zum trennen ist also der
Ertrag von dem Rückfluss. Die Finanzbehörden würden diese Geschäfte anspnsten als Liebhaber-Geschäfte titulieren und nicht anerkennen.
Habeck hat dies nicht gemacht, ist sich aber sicher, dass Kapitalerträge die Einnahme der Krankenkassen erhöhen.
Da davon auszugehen ist, dass die Leute, um die es hier gehen soll, Privatversichert sind, würde wiederum der Topf der Falschen gespeist.
Wenn dennoch unterstellt wird, dass die Krankenversicherungen sich auf die Kapítalerträge stürzen, so sind deren Ausgaben (Privatversicherte) ohnehin die Umlage von deren Kosten. Der Einbezug der
Kapitalerträge würde nicht nur bei den falschen "Bittstellern" landen, sondern auch zur Ermäßigung von deren Kosten beitragen.
...
Wären die GRÜNEN nur still geblieben!
Die GRÜNEN, Robert Habeck, sind offensichtlich so fachmännisch vorgegangen, wie sie dies bereits mit dem sogenannten "Heizungsgesetz" mit den zahllosen Begleiterscheinungen unter Beweis gestellt
haben.
Manchmal wäre es besser zu schweigen und in dem Fall die Inkompetenz nicht allen bekannt zu machen.
#3501
Mazi(Donnerstag, 16 Januar 2025 17:21)
Offensichtlich wissen die GRÜNEN i.S. Erhebung von Krankenversicherungsbeiträge genauso Bescheid wie mit dem sogenannten Heinzungsgesetz.
Auf diesen Artkel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schauen-sie-ich-habe-ihnen-etwas-mitgebracht-robin-alexander-zerpfl%C3%BCckt-die-gr%C3%BCnen-chefin/ar-AA1xj8Pm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3e0966c6031d4ba3a463a15fbe12d8f8&ei=39
Wenn Heizungsgesetz und Erhebung von Krankversicherungsbeiträgen seitens der GRÜNEN fachlich bereits eine Überforderung darstellen, dann darf man sich nicht wundern, dass ihre Aufsicht über die
Judikative nicht besser ausfällt.
Dabei wäre es doch so einfach, da die Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits 1983 entschieden haben, dass das Rechtsstaatsprinzip von Gerichten und anderen Behörden einzuhalten ist, aber die
Richter der ihnen unterstellten Gerichte dies gar nicht verstanden haben.
Es ist eine einfache Sache, die Einhaltun g der Vorgaben in den Gesetzen zu überwachen. Die Problematik ist jetzt die, was mit Verwaltungsentscheidungen zu tun ist, die von Amtsträgern getroffen
werden, die Gesetz und Recht nicht beachten.
So geschehen in Hannover, in der dorten Staatsanwaltschaft. Die Handlungen des bereits inhaftierten Staatsanwalts gerichtlich dennoch entgegen dem Grundgesetz dennoch zu verwerten, widerspricht dem
Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG). Da der BGH diese Vorgehensweise als rechtens ansieht, stellt die Unabhängigkeit der dortigen Richter in Frage. Sie sind vom Grundgesetz nur ermächtigt hre
Entscheidungen nach dem Gexsetz zu treffen. Die dortige Fehlentscheidung, also gegen das Gesetz zu entscheiden, wird nicht aufgrund der Tatsache, dass hier möglicherweise Widerspruchfristen nicht
eingehalten werden.
Richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz werden m.E. nicht durch unterlaufen, dass möglicherweise Widerspruchsfristen nicht eingehalten wurden, rechtsstaatlich!
#3500
Mazi(Donnerstag, 16 Januar 2025 13:08)
Dem Vernehmen nach hat die Budesregierung Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bundesregierung-wehrt-sich-gegen-urteil-zu-sauberer-luft/ar-AA1xg2IL?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a63a0a9a52e94ab7bd7bf7a64781c5ed&ei=56
Zitat:
Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 23. Juli 2024 zum sogenannten Nationalen Luftreinhalteprogramm sei Revision eingelegt worden, teilte das
Bundesumweltministerium mit.
Die Frage, die sich ergibt, ist die, dass offensichtlich die GRÜNEN die richterlichen Entscheidungen nicht akzeptieren. ...
Das Bundesumweltministerium wird von Steffi Lemke (GRÜNEN) geleitet.
#3499
Mazi(Mittwoch, 15 Januar 2025 16:35)
Angemessen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nach-rbb-skandal-was-ard-intendanten-mittlerweile-verdienen/ar-AA1sMvwo?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=119bdbc8cc2d4e4ca52ea3b0a2834524&ei=212
Die Frage ist nur, woher soll das Geld genommen werden?
Von dem Bürger bestimmt nicht. Der erhält weniger und soll dann noch diese Gelder fianzieren, ohne dass diese Leute eine Verantwortung übernommen haben. Es wird ohnehin von ihm erwartet, dass er
schon die Verfassungsfeinde, seine Feinde, unterhält bzw. über Steuern und Abgaben finanziert werden.
Am 23.02.2025 hat der Wähler wieder die Möglichkeit einmal innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums seine Meinung kund zu tun und über die Zusammensetzung des Volkes, dem Deutschen Bundestag, zu
entscheiden.
Es ist schwierig nachzuvollziehen, dass die Bürger mit der Ampel-Regierung zufrieden sein könnte und sie davon überzeugt wären, dass sie das Volk würdig vertreten hätten. Ich will nicht bestreiten,
dass die verantwortlichen Personen nicht ihr Bestes gegeben hätten, aber es reichte halt nicht. Es war einfach zu wenig für das Geld.
Unter "nachvollziehbar" verstehe ich anderes.
#3498
Mazi(Mittwoch, 15 Januar 2025 14:19)
Das Urteil bringt es auf den Punkt!
Auf diesen Artzikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/feuerwehrmann-vergewaltigte-frau-nach-party-beamter-muss-nach-milder-strafe-erneut-vor-gericht/ar-BB1rrUm6?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e483ee2264ec46d6df13ea4895568716&ei=47
Nach Art. 97 Abs. 1 GG treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Der Fehler, den der Richter hier gemacht hat, ist der, dass er auch den Grund angeben hat. "Üblich" ist das nicht.
Erst auf öffentlichen Druck hin, hat die zuständige Staatsanwaltschaft der richterlichen Entscheidung nicht zugestimmt.
Diese Vorgehensweise belegt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz berechtigt sind, ihre eigene Meinung als Entscheidung nach dem Gesetz
darzustellen.
Es ist nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz, nicht anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Behörde treffen.
Nach § 31 BVerfGG ist ihnen dieses Recht untersagt.
Im Fall von Herrn Neumann ist belegt, das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in Bremen und anderswo keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde ihren
Entscheidungen zugrunde gelegt haben. Sie haben also gegen das Gesetz ihre Entscheidung getroffen und sich damit als Verfassungsfeinde ausgewiesen.
Die fehlende Verwaltungsakte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht haben Richter am Landgericht Hamburg mit Urteil (gegen Herrn Neumann!) bezeugt.
Dass so derartiges in Deutschland möglich wäre, dass hätte ich nie für möglich gehalten.
Dass Olaf Scholz (SPD) nicht mehr an diese seine Amtsaufgabe erinnern kann, halte ich für zweckmäßig. Für zweckmäßig halte ich auch, dass er sich nicht an den Inhalt seines Gesprächs mit dem Bankhaus
Warburg-Eigner i.S. Cum Ex-Geschäfte erinnern will.
Sein Amtsnachfolger, Herr Dr. Peter Tschentscher (SPD) und zu dieser Zeit Finanzasenator der Stadt Hamburg, will auch nichts davon gewußt haben. Entweder sind alle markierte Personen der Amtsaufgabe
nicht gewachsen oder sie haben bewußt diese ihnen zugestandenen Amtsaufgaben nicht ausgeführt.
Daraus ergibt sich nur der Rückschluss, dass die Herren ihre Ämter verlassen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dies aufgrund der erwiesenen Unfähigkeit oder wegen nicht ausgeübter
Dienstaufsicht machen müssen.
Jüngst hat der BGH entschieden, dass Behörden berechtigt sein sollen, Rechnungen an Dritte zu stellen, die gar nicht Leistungen abgerufen haben. Sie haben auch entschieden, dass der Staat auf einen
(noch) nicht verurteilten Staatsanwalt (Amtsträger) sich beziehen darf, obwohl dieser nicht nach Gesetz und Recht gehandelt hat.
Es ist nicht feststellbar, dass die Entscheidungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts rechtsstaatlich besser wären.
Nichts ist unmöglich in Deutschland muss man zugestehen!
#3497
Mazi(Mittwoch, 15 Januar 2025 11:34)
Kubicki hat Recht, wenn er Ro9bert Habeck die Erfahrung abspricht!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.focus.de/politik/deutschland/fdp-vize-attackiert-wirtschaftsminister-du-verstehst-es-nicht-kubicki-nimmt-finanzierungsvorschlag-von-habeck-auseinander_id_260636386.html
Wo soll er dies gelernt haben?
#3496
Mazi(Mittwoch, 15 Januar 2025 11:04)
Wer bestellt, bezahlt!
Auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beziehe ich mich:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bundesverfassungsgericht-urteil-hochrisikospiele-fussball-streit-polizei-kosten-einsatz-100.html
Zitat:
Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth.
Offensichtlich wurde dieses einfach zu verstehende Prinzip unter Prof. Dr. Harbarth, ehemaliger Abgeordneter des Deutschen Bundestages und heutiger Bundesverfassungsgerichtspräsident im Gegenzug zur
Entscheidung des Bundestages abgeschafft/"gekippt".
Nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. offenischtlich ist dies eine altmodische Vorstellung und Auslegung des Grundgesetzes. Der BGH hat bereits
entschieden dass nicht der, der bestellt bezahlt (Bezahlung des Polizei-Einsatzes bei Fuzßballspielen).
Auch ich bin der Meinung, dass Polizei-Einsatz zu bezahlen ist und nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden darf. Ich vertrete aber nicht die Meinung, dass eine fremde Obrigkeit darüber bestimmt,
wieviele Polzeikräfte abgerechnet werden dürfen.
#3495
Mazi(Dienstag, 14 Januar 2025 16:15)
Was will Olaf Scholz (SPD) uns mit dem Bild andeuten?
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nur-noch-auf-15-prozent-in-umfrage-spd-weiter-im-sinkflug-in-der-w%C3%A4hlergunst/ar-BB1rqdX7?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7a867978235a4481962d768c1fe13d55&ei=112
Offensichtlich stand er mit den übrigen Partei der Ampel-Regierung offensichtlich am Abgrund. Heute ist danzunehmen, dass mann einen entscheidenden Schritt weiter ist.
Konkret würde dies bedeutend, dass SPD, GRÜNE und FDP im freien Fall sich befinden. Seitens der Demoskopen wird der FDP nachgesagt, dass sie es in den Deutschen Bundestag nicht schaffen werden.
Ob dies auch von die SPD und die GRÜNEN gilt, bleibt abzuwarten. Auszuschließen ist es jedenfalls nicht.
#3494
Mazi(Montag, 13 Januar 2025 22:42)
Konsequenterwiese wählt Bremens Bürgermeister Bovenschulte (SPD) die CDU und Herrn Merz erst Recht nicht.
Der Vertreter und Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) wegen der Überzeugenden falschen Politik unbd "seinem en tschlossenen Handeln" auch nicht. Robert Hack kann er aufgrund seiner nachgewiesenen
Unkenntnis i.S. Heizungsgesetz auch nicht wählen. Den Kommunikationswissenschaftler und Bundesfinanzminister Christian Lindner aufgrund seiner "profunden Kenntnisse" in einem ihm unbekannten Gebiet
ebenso nicht.
Ich habe ernste Zweifel daran, dass verantwortliche Politiker dem Grundgesetz "nichts" zutrauen bzw. nicht vertrauen.
#3493
Maz(Montag, 13 Januar 2025 21:33)
Gibt es unterschiedliche Gesetze?
Auf diese Beiträge beziehe ich mich:
https://www1.wdr.de/nachrichten/kirche-missbrauch-justiz-limbach-100.html
Und jetzt schon wieder. Können Amtsträger das Grundgesetz nicht lesen und verstehen?
Im Grundgesetz heißt es, dass Amtsträger nach dem Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3), ihre Treuepflicht bzw. ihren Amtseid erfüllen. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes sind alle vor dem
Gesetz gleich. Richter treffen ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Staatsanwaltschaften und Ministerpräsidenten haben vom Grundgesetz nicht die Befugnis richterliche Entscheidungen zu treffen.
Das Grundgesetz sagt, dass alle vor den Gesetz gleich sind. Offensichtlich gibt es Täter, die gleicher sind und das Gesetz auf sie nicht angewendet wird. Staatsanwaltschaften und Ministerpräsidenten
stellen nicht sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.
Wenn dem so ist, weshalb gibt es überhaupt ein Grundgesetz, eine Verfassung? Es liegt daher sehr nahe, dass die Behörden und Gerichte, Exekutive, Judikative und Exekutive die Verbindlichkeit des
Grundgesetzes offensichtlich bestreiten.
Sind Bürger, Wähler, nur noch berechtigt, aus dem ways ihnen angeboten wird und ggfs. ungültiuig zu wählen?
Weshalb gilt das Grundgesetz nicht für Missbrauchsopfer, nicht für Unfallverletzte, etc. und nicht für geborchenen Eid?
#3492
Mazi(Montag, 13 Januar 2025 20:31)
Es liegt nahe, dass wir belogen werden!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/analyse-von-ulrich-reitz-pl%C3%B6tzlich-steht-ein-neuer-verdacht-gegen-scholz-im-raum/ar-BB1rniMY?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f8e14b6c2ea14132fb979411ca0eb7d8&ei=9
In der Tat liegt es nahe, dass der Staat auch die Missbrauchsopfer nicht schützt (https://www.n-tv.de/panorama/Missbrauchsopfer-Staat-hat-uns-mit-Taetern-alleingelassen-article25483049.html)
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit oder die Missbrauchsopfer werden wir von den Staatsanwaltschaften nicht geschützt und das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) missachtet, jetzt erreichen "Fake News"
offensichtlich auch die Bürger, die Wähler.
Letztlich ist festzuhalten, dass wegen dieser Missachtung die Bürger diese Vertreter nicht mehr wählen dürfen.
#3491
Mazi(Montag, 13 Januar 2025 13:10)
Überraschend?
Auf diesen Artkel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/drei-jahre-gr%C3%BCn-rot-gelb-eine-dunkle-mappe-enth%C3%A4lt-das-wichtigste-objekt-aus-drei-jahren-ampel-regierung/ar-BB1rmiWl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=db2b4a8027bb49769d6f618c8d418b7a&ei=59
Es ist bekannt, dass keiner der Akteure ein ausgewiesener Fachmann seines Fachs ist. Keiner der Aktuere brachte Erfahrungen mit. Daher ist es nicht weiter kompliziert zu erahnen, dass die Wähler sich
falsch entschieden haben. Nach der gescheiterten Regierung treten die Akteuere erneut an.
Sollen die Wähler sie erneut wählen oder war die seinerzeitiger Fehlentschedung genug in diesem Desatser?
Ich gehe davon aus, dass jetzt auch der letzte Wähler erkannt hat, dass früher das Chaos gewählt wurde.
#3490
Mazi(Montag, 13 Januar 2025 12:11)
Die Frage ist nicht richtig gestellt!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestagswahl-olaf-scholz-als-kanzler-w%C3%A4re-dann-geschichte/ar-BB1rlikw?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ef6bc84101744408ae8aa75aee501b5c&ei=75
Richt gestellt würde die Frage lauten:
Wissen Sie welche Partei Sie nicht wählen?
Nachdem die etablierten Partzeien (CDU, SPD, GRÜNE und FDP) nicht die Rechtssicherheit herstellten, scheidnen diese Partei offensichtlich aus. Sie haben mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht
willens sind, einen Rechtsstaat nach dem Grundgesetz zu führen.
Sie haben es offensichtlich nicht einmal für nötig befunden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für nötig erachteten, dass ihre eigenen Vorgaben in Behörden und Gerichten angewandt
werden.
Was soll es also, wenn Parteien eine Macht übernehmen, die nicht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG)?
#3489
Mazi(Sonntag, 12 Januar 2025 22:05)
Wo Sie Recht hat hat Sie recht!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/saar-ministerpr%C3%A4sidentin-warnt-vor-denkzettelwahl/ar-BB1rk2J7?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=637e7d30dc114caeb8c0ea326930e0b4&ei=48
Es ist dennoch falsch von einer Denkzettelwahl zu sprechen. Die Akteure der Ampel-Regierung haben stets ihr Bestes gegeben. Es hat nur nicht gereicht als Fachmann erkannt zu werden. Deshalb erscheint
es unredlich von einer Denkzettelwahl zu schreiben.
Besseres haben die Parteien nicht aufzubringen. Eine Bundeskanzler, der sich nicht erinnern kann. Einen Bundeswirtschaftsminister der seine geballte Ahnung als Kinderbuchautor in die Wagschale wirft.
Einen Bundesfinanzminister Cristian Lindner a.D., der vorgibt Kommunikationswissenschaftler zu sein.
Spätestens jetzt muß jedem Wähler klar sein, dass in Bundesministerien ein Minimum an Erfahrung erforderlich ist, ein Amt zu begleiten.
Es ist nicht an der Zeit eine "Denkzettelwahl" zu veranstalten, sondern zur Basis zurückzukehren.
#3488
Mazi(Sonntag, 12 Januar 2025 17:46)
Wahrscheinlich eine gute Idee?
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/riesiger-andrang-bei-wahlkampfauftritt-von-habeck/ar-BB1rjPrZ?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=364adc5633154242d9e2d3f300ac69bc&ei=18
Wahrscheinlich war es die letzte Wahlkampfveranstaltung eines GRÜENEN-Politikers. Wenn dem so ist., dann sind die genannten Zahlen glaubhaft. Ob 1.000 oder 3.000 keinen Zugang zur
Wahlkampfveranstaltung nicht herein gelassen wurde, ist nicht entscheidend.
#3487
Mazi(Sonntag, 12 Januar 2025 17:24)
Welchen Grund haben sie?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cum-ex-diese-zwei-schl%C3%BCsselfiguren-wollen-nicht-vor-dem-untersuchungsausschuss-aussagen/ar-BB1rj9nJ?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4cee6ac2e89341c5bad3faca578b2552&ei=14
Endet der Untersuchungsausschuss schon hier?
Offenischtlich soll etwas geheim bleiben, was nicht an die Öffentlichkeit soll!
Einen anderen Reim kann ich mir nicht machen. Wenn davon auszugehen ist, dass deren Vernehmung Olaf Scholz SPD, Dr. Peter Tschentscher (SPD) und Andy Grote sein sollte, weshalb sagen diese Herren
nicht vor dem hamburgerischen Senat aus?
Es ist also davon auszugehen, dass diese Annahme (der "Erscheinung" dieser Herren) nicht zur Entlastung dieser Herren sein wird.
#3486
Mazi(Sonntag, 12 Januar 2025 15:36)
#3483
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es korrekt heißt: "nach Gesetz und Recht"
Hintergrund ist, dass das Recht eines Richters seine persönliche Meinung nach dem Verfassungsdassschutzgesetz zum Ausdruck zu bringen, legitim ist. Ein Gesetz kann nicht alle Fälle abdecken. Deshalb
obliegt es dem obersten Gericht, das ordentliche Verständnis auszuformulieren. In diesem Fall lässt er die Berufung zu. Wenn er also keine Berufung zulässt, bringt er zum Ausdruck, dass er dem Gesetz
und der richterlicher Auslegung des Gesetzes folgt.
In dem Fall sind die Gesetze, die Sozialgesetze und das Sozialgerichtsgesetz eindeutig und unmissverständlich. Sogar das oberste deutsche Gericht 1983 sich genötigt gesehen, die Maßgeblichkeit der
Verwaltungsakte, allen Behörden und Gerichte vorzugeben. Dass sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit und das BMAS nicht daran halten, adelt deren Verwaltungsentscheidungen nicht. Wenn das Gesetz
und das Recht anderes zum Ausdruck bringen, heißt es nicht, dass sie Amtshandlungen rechtswidrig vornehmen dürfen.
Der Rückschluss, dass dies nazi-haft ist, ist daher (sehr) naheliegend.
#3485
Mazi(Sonntag, 12 Januar 2025 15:17)
# 3483
Ich war der Meinung, aus der Erklärungen zu schließen, das wegen der übereinstiimmenden Meldung von DGUV und BMAS zu schließen wäre, dass die Sozialgericht eine Amtshandlung nach dem Gesetz
vorgenommen hätten. Dieses rechtswidrige Verhalten wird auch nicht rechtens dadurch, dass Staatsanwaltschaften gegen ihre Kolleg:innen keine Klagen einreichen. Es wird auch nicht Rechtens, dass der
Verantwortliche eines Bundeslandes nicht sicherstellt, dass in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht nicht gelten.
Staatsanwaltschaft und Verantwortlicher eines Bundeslandes sind nicht vom Grundgesetz ermächtigt, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Diese Amtsaufgabe ist Richtern vorbehalten (Art.97 Abs.
1 GG).
Was Sie von diesem bestehenden System wirklich halten, dass dürfen Sie bei der anstehenden Bundestagswahl zum Ausdruck bringen und nach dem Grundgesetz wählen. Da alle Parteien (CDU, SPD, GRÜNE und
FDP) in welcher Form auch immer in den Bundesländern an der Macht waren, diesem Prinzip des Grundgesetzes nicht gefolgt sind, ist davon auszugehen, dass Sie an diese Verfassungsfeinde Ihre Stimme
nicht vergeuten.
Es liegt in der Tat sehr nahe, dass die DGUV und das BMAS nicht nur über ihre Vertreter verbandelt sind.
#3484
Mazi(Sonntag, 12 Januar 2025 14:31)
# 3483
Sie gehen also davon aus, dass die DGUV (ein Verein der Berufsgenossenschaft), konkret die Deusche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (https://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/impressum/index.jsp) und
die BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) wahrheitsgemäß berichtet und sie ausgewertet haben.
Das bestreite ich nicht. Was ich bestreite, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung, nach Art. 97 Abs. 1 GGGG, getroffen haben.
Wenn das oberste deutsche Gericht, dass Bundesverfassungsgericht die Entscheidung trifft und alle Behörden damit anweist, ihm zu folgen, dann kann dessen Missachtung nicht im Einklang mit dem Gesetz
stehen. Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind nach dem Grundgesetz alle Behörden und Gerichte verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Darauf
aufbauend habenhaben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand dieser Akte nachvollziehen kann. Da die die Richtern
der Sozialgerichtsbarkeit diesen Weisungen nicht folgen, sich als Verfassungsfeinde outen, ist nachvollziehbar, dass diese Amtsträger eine Kontrolle nicht durchgeführt haben können. Sie haben keinen
Amtsauftrag nach dem Grundgesetz ausgeführt.
Da diese "Amtsausübung" im Zusammeng mit einer Straftat steht, ist diese Amtsausübung nichtig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Amtsausübung seitens Amtsträger ausgeübt wird, die der
Treuepflicht nicht folgen. Wenn Amtsträger nach dem Grundgesetz verpflichtet sind nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu handeln, darauf sogar einen Amtseid geleistet haben, dann kann der
Eidbruch nicht dazu führen, dass eine Amtsausübung rechtens gewesen sein kann.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt. Leute, die der Verfassung nicht folgen, sind als Verfassungsfeinde anzusehen. Es ist nicht nachvollziehbar,
dass für deren finazielle Bezahlung auch nkch Bürger verpfichtet werden dürfen.
#3483
oerni(Sonntag, 12 Januar 2025 00:23)
#3478 - Zitat
Hätten Sie Ihre Auswertung der Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen, so wäre Ihre Angabe nicht bei 12 %, sondern bei 100 % zugunsten der Kläger ausgefallen.
Daher verstehe ich Ihre Aussage nicht.
Es sind Daten aus dem Hause DGUV bzw der Pressesprecherin des BMAS
Bedeutet nichts anderes - die Gerichte arbeiten nicht nach Recht und Gesetz.
#3482
Mazi(Samstag, 11 Januar 2025 16:00)
Welche Möglichkeit seine Meinung zu äußern bleibt einem Wähler sein Misstrauen zu bekunden?
Thema ist nicht nur die Entscheidungen der Richter, ... oder die wahrheitsgemäße Angaben der Bundesregierung gegenüber dem Parlament.
#3481
Mazi(Samstag, 11 Januar 2025 15:57)
Hat die Bundesregierung unwahr das Parlament informiert?
Auf diese Veröffentlichungen verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-mails-die-olaf-scholz-verschwieg/ar-AA1w9cME?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a1cc9c7e6ff4c51b08e78445defd310&ei=22
Nicht nur Olaf Scholz, Lars Klingbeil oder Sasikia Esken sind für den Untergang der SPD verantwortlich, die SPD hat weit früher angefangen abzubauen. Einer davon war u.a. auch Peer Steinbrück, der
ebenfalls keinen bleibenden Eindruck hinter lassen hat. Auch er ist farblos geblieben und "spuckt" heute große Töne.
Anpacken wäre hier dringender!
In der Tat, gibt es keine seriösen Aussichten der SPD, die Wahl für sich entscheiden zu können.
#3479
Mazi(Freitag, 10 Januar 2025 22:35)
Richtig so!!!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/olaf-scholz-zieht-die-spd-in-den-abgrund-die-lage-wird-immer-fataler/ar-BB1reUI4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=40474a3290ce48bccb12d81d9ea0fece&ei=19
Es ist rechtsstaatlich konsequent mit dem unterzugehen, der das Schiff auf das Riff gesetzt hat.
Schließlich hat die SPD offensichtlich sich für ihren fähigsten Mitarbeiter, Olaf Scholz sich entschieden, Spätestens als als er zu Protokoll gab, sich nicht erinnern zu könne, musste er "aus dem
Verkehr gezogen werden". Wenn die SPD etwas auf sich halten würde, dann würden sie noch heute nachsehen, ob sich Willi Brandt und Helmut Schmidt nicht im Grab herum gedreht haben.
Eigentlich ist es inakzeptabel, dass eine derartige Arbeitspartei sich derart auflöst.
#3478
Mazi(Freitag, 10 Januar 2025 21:57)
# 3477
Was wollen Sie uns damit sagen?
Der Vorwurf, der auch von Herrn Neumann erhoben wird, ist der, dass den richterlichen Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat.
Da die richterliche Entscheidung nicht nach dem Gesetz erfolgt ist, sind also alle richterliche Entscheidungen zugunsten der Kläger zu entscheiden. Nicht 12 % der Entscheidungen haben zugunsten der
Kläger, sondern 100 % der Entscheidungen haben nach dem Gesetz zugunsten der Kläger auszufallen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, unterstellen Sie, dass die Entscheidungen der Richter zu Recht erfolgt sind, während ich davon ausgehe, dass die Richter dem Gesetz nicht gefolgt sind. Sie haben nicht
die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht, und sind auch nicht dem Bundesverwaltungsgericht von 1988 gefolgt.
M.E. sind Richter der Sozialgerichtsbarkeit von der Staatsanwaltschaft anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Da die Staatsanwaltschaften ihre Kolleg:innen nicht anklagen, die
Ministerpräsidenten auch nicht die Maßgeblichkeit der Gesetze und des Rechts in Ihrem Verantwortungsbereich durchsetzen, sind m.E. erhebliche rechtsstaatliche Bedenken vorzutragen.
Von Ihrer Darstellungsweise der richterlichen Entscheidungen und ihrer Verteilung bin ich folglich sehr, sehr weit entfernt. Ich stehe Ihnen die Aussage zu, dass Sie einbe Auswertung der
Entscheidungen, aber keine Entscheidungen nach dem Gesetzt gemacht haben.
Hätten Sie Ihre Auswertung der Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen, so wäre Ihre Angabe nicht bei 12 %, sondern bei 100 % zugunsten der Kläger ausgefallen. Daher verstehe ich Ihre Aussage nicht.
#3477
oerni(Freitag, 10 Januar 2025 18:37)
Statistik - SG Verfahren 2023
„laut BMAS“ oder „laut einer Sprecherin“:
Zu den Anerkennungsquoten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten verweisen wir auf die folgenden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die
Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
für die landwirtschaftliche Unfallversicherung statistisch erhobenen Daten.
Im Jahr 2023 wurden in den Widerspruchsverfahren aufgrund von Unfällen 22.049 Widersprüche im Zusammenhang mit Unfällen erledigt, 19.346 davon (87,7 %) zugunsten der Unfallversicherungsträger.
Dementsprechend waren 12,3 % zumindest teilweise für die Versicherten erfolgreich. Im Bereich der Berufskrankheiten wurden im selben Zeitraum 8.904 Widersprüche erledigt, davon 8.247 zugunsten der
Unfallversicherungsträger (92,6 %). Hier hatten die Versicherten also in 7,4 % der Fälle mindestens teilweise Erfolg. Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung waren im gleichen Zeitraum 16,6%
der erledigten Widersprüche aufgrund von Unfällen zumindest teilweise erfolgreich für die Versicherten. Zu Berufskrankheiten waren insgesamt 10,2% der erledigten Widersprüche zumindest teilweise für
die Versicherten erfolgreich. Eine Differenzierung nach Widerspruchsverfahren zu Wege- und Arbeitsunfällen ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. In den Widerspruchs- und Klageverfahren
aufgrund von Unfällen sind zudem nicht nur die Streitigkeiten über die Anerkennung eines Versicherungsfalls enthalten, sondern auch z.B. Fragen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, zum Rentenbeginn
oder zur Höhe des Jahresarbeitsverdienstes.
Damit dürfte klar erkenntlich sein, woher und wohin der Hase läuft!
#3476
Mazi(Freitag, 10 Januar 2025 18:29)
Ist dies noch richtig und vertretbar?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/portr%C3%A4t-auf-siegestor-strafe-in-millionenh%C3%B6he-m%C3%B6glich-diese-folgen-hat-die-habeck-projektion/ar-BB1reNZk?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8b6c4bcd3e36433795f6f069f64b1578&ei=31
Im letzten Wahlkampf hat Habeck eine Nordseefähre an ihren Anlanden hat hindern lassen. Diesesmal musste in München ein anderes Bauwerk herhalten.
Es sollte Habeck jemand sagen und im Zweifel auch erklären, was man darf und was nicht. Weshalb es Regeln gibt und wer sie einzuhalten hat.
Die GRÜNEN, die die Regeln nicht beachten, sollten bei der anstehenden Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages von den Wählern abgestraft werden. Ansonsten wird ihnen ein falsches Signal
gesendet und sie glauben wirklich noch, richtig gehandelt zu haben.
Für wahr, es kann doch kein Bürger dieses Verhalten von Habeck richtig finden. In der Tat ist es nur ein kleines Stück zu den Machenschaften der Juristen bzw. der Justiz.
#3475
Mazi(Freitag, 10 Januar 2025 18:10)
Was ist von Bundeswirtschaftminister Habeck zu halten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bauernblockade-von-habecks-f%C3%A4hre-staatsanwaltschaft-kann-nur-gegen-einen-mann-ermitteln/ar-BB1reqvM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=bf41d56450cf434c83c15bd3eee62f60&ei=58
Die Fahrheit Habeck betrug nur 1 1/4 Stunden. Angeben wird, dass sich 250 bis 300 Bauern versammelten. Wenn man berücksichtigt, dass er 1 1/4 Stunden für die Überfahrt benötigte und sich 250 bis 300
protestierende Bauern versammelten, dann ist davon auszugehen, dass er die Bilder fpür seinen Wahlkampf nutzen wollte.
Also ist er bewusst zu den Bauern gefahren und hat nicht mit der Fähre angelegt.
Wer die Weite des Landes kennt ist sich sicher, dass keine 250 bis 300 Bauern in der Zeit von 1 1/4 Stunden versammeln können. Es liegt also nahe, dass Habeck sich bewusst in diese "Meute" geworfen
hat, um diese Bilder für seine Wahlkampfzwecke zu nutzen.
Es liegt also nahe, dass Habeck bewusst mit seiner Fährreise die Sicherheitsdenke der Deutschen zu seinen Wahlkampfzwecke nutzen wollte und herausgefordert hat.
Es sollte darüber nachgedacht werden, ob Habeck so einfach diese Aktion für seine Wahlkampfzwecke nutzen durfte und die Gefährung von Personen billigend in Kauf genommen hat?
#3474
Mazi(Freitag, 10 Januar 2025 11:53)
Die SPD rutscht ab!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spd-rutscht-in-politbarometer-auf-platz-vier-hinter-gr%C3%BCne-afd-legt-zu/ar-BB1rdl6y?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=72046d4b1094423eba674f4b7e645ffb&ei=11
Folgt man diesen Aussage, dann erreicht die SPD einen hervorragenden 4. Platz. in der Wählergunst.
Da die SPD die Ampelregierung anführte, der maßloses scheitern nachgesagt wird, scheint die SPD mit diesem Wahlergebnis noch gut wegzukommen. Es besagt nichts Anderes, als das ein Teil der Wähler es
gut fanden, wie diue SPD regierte.
Ich halte es mehr mit den Ergebnissen, die Deutschland ein Absinken nachsagen oder testieren.
#3473
Mazi(Freitag, 10 Januar 2025 10:31)
#347
Dieses Prinzip ist nachweislich vor 500 Jahren von dem Trierer Erzbischof Johannes III. und Gründer der Universität Trier abgeschafft worden. Johannes III. hatte zwar kein Studium, wurde aber von
Sponheimern und Wittelsbachern erzogen. Ein gleichaltriger Sohn, geboren 1492, der Sponheimer/Wittelsbacher tritt später als Kammerrichter, heutiger Richter am Bundesverfassungsgericht, wieder
auf.
Es ist ausgeschlossen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen oder nicht dem Prinzip von ca. 1520 des Tierer Erzbischofs folgen. Daher liegt es nahe, dass
ihre Entscheidung keinem gängigen Gesetz folgt und die Einhaltung der Vorgaben der Abgeordneten folgt. Es ist daher die Frage, wenn die Richter von den Bürgern bezahlt werden, welchen Mehrwert von
ihrer Handlung ausgeht.
Wir sind uns darin einig, dass es so nicht geht. Dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht den Richtern des Bundesverfassungsgerichts oder dem Grundgesetz folgen. Es ist auch nicht mit der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 vereinbar, dass der Betroffene ein Recht hat, eine Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachzuvollziehen. Mir ist nicht klar, was dann unter einem
Verfassungsfeind zu verstehen ist, wenn ein Amtsträger das Grundgesetz nicht einhält. Es ist mir auch nicht einleuchtend, wie eine Behörde ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nacheinhalten kann,
wenn ihre Amtsträger ihrer Treuepflicht, nach Gesetz und Recht handeln, nachkommen.
Ich gehe davon aus, dass die Amtsträger bewusst gegen das Gesetz handeln.
Ich vertrete schon die Auffassung von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, dass Bürger zur Finanzierung von Verfassungsfeinden nicht herangezogen werden dürfen. Mit gleicher
Argumentation halte ich es auch nicht für Rechtens, dass Amtsträger unterhalten werden, wenn sie ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Dass gilt in den Fällen von Herrn Neumann ebenso, wie in diesem Fall auch. Es kann nicht sein, dass der Staat seine Staatsgewalt mit unangeklagten Tätern umsetzt. Es ist Amtsaufgabe des
Ministerpräsidenten dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht gelten. Die Legislative prüft nicht einmal nach, ob ihre Vorgaben umgesetzt werden. Das bezeichnet sie
als Aufsicht über die Justiz?
Am 23.02.2025 dürfen wir Wähler darüber entscheiden, ob wir dieses Prinzip für richtig halten oder zumindest bereit sind, es zu dulden.
Die AFD kann nicht schlimmer sein, als die etablierten Parteien es bereits praktizieren.
#3472
WernerE(Donnerstag, 09 Januar 2025 23:33)
LSG München - X`ter Senat
Die RiLSG hat einen an der Waffel vermutlich.
Eine Beschwerde gegen den Beschluss - wird von den gleichen Richtern ausgearbeitet
und dann am 27.12.2024 zurück gewiesen.
Der X Senat bzw die Robenträger haben komplett alle Drei zwischen den Feiertagen
gearbeitet. Lobenswert ODER!!
WernerE - Kopfschütteldins neue Jahr gestartet. GG wo bist Du verloren gegangen?
#3471
Mazi(Donnerstag, 09 Januar 2025 22:23)
Endlich hat die CDU eingeräumt, dass sie der AFD sehr nahe steht.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/julia-kl%C3%B6ckner-l%C3%B6scht-anbiederndes-afd-zitat-und-nennt-kritik-daran-infam/ar-BB1r9QSC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b82be6eadc094256a0a21884d274fd45&ei=22
Zitat:
Am Donnerstagvormittag war für kurze Zeit ein Zitat von Klöckner online, in dem sie AfD-Wählende zur Rückkehr zur CDU bewegen will – indem sie große inhaltliche Nähe zur in Teilen rechtsextremen AfD
verspricht.
Ich vermutete dies schon lange!
#3470
Mazi(Donnerstag, 09 Januar 2025 22:15)
Sollen das die Besten sein, die die Parteien uns zur Wahl anbieten?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestagswahl-union-verliert-in-umfrage-zwei-punkte-spd-und-afd-legen-leicht-zu/ar-BB1raZpD?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6882939449ec4164ba67c7359596d244&ei=17
Was ist eigentlich unter einem Spitzenkandidaten zu verstehen?
Erstaunlich ist, dass Habeck das Rennen scheinbar gewinnt, dabeí hat er doch unter Beweis gestellt, dass er von seinem Fach "Bundeswirtschaftsminister" keine Erfahrung hat. Die deutsche Wirtschaft
ist in der Ampel-Regierung nur so eingebrochen.
Was erwartet uns mit Friedrich Merz dann erst?
#3469
Mazi(Donnerstag, 09 Januar 2025 09:54)
Wie grenzt sich die BRAK von der RRAK ab oder wurde Ihr Abkürzung lediglich geändert?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2025-1-2-rechtsanwaelte-als-taeter?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=&bifo=port
Zitat:
Schäfer: Sie mussten sich alle dem Entnazifizierungsverfahren unterziehen und erlangten wieder die Anwaltszulassung. Strafrechtlich wurden sie wegen ihrer Funktionärstätigkeit nicht belangt.
Schließlich haben die Allierten damals festgehalten, dass sie bei der Bekämpfung der Nazis gescheitert sind. Eine der Aussagen scheint nicht zu stimmen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Frage beantwortet wurde. Daher ist davon auszugehen, dass die BRAK nicht nur der Rechtsnachfolger der RRAK ist.
#3468
Mazi(Donnerstag, 09 Januar 2025 09:18)
Ich hoffen, dass mich der Eindruck täuscht? Ich habe den Eindruck, dass die Behörden, die Amtsträger, mit nichten nach dem Grundgeseta, nach der Verfassung, nach Gesetz und Recht, handeln.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass wir uns in einem Rechtsstaat befinden sollen. Anhand der Dokumentationen von Herrn Neumann, aber auch anhand eigener Dokumentationen, ist auszuschliessen, dass
Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Es muss eine andere Grundlage sein. Wie solten sogenannte "ﹰReichsbürger" zur Verurteilung einem Richter vorgeführt werden, aber Staatsanwaltschaften die Klage gergen ihre Kollegen nicht erheben oder
die Verantwortlichen für die Bundesländer geltend machen, dass die Einhaltung von Gesetz und Recht teil unserer Verfassung ist. Wie sollte nachvollzogen werden, dass die Legislativ ein Zeichen setzt,
dass sie die Einhaltung ihrer Vorgaben nachprüft?
Die Wähler haben am 23.02.2025 die Gelegenheit zu bestimmen, ob es ein weiter so geben wird oder ob sie Abgeordnete wählen, die die Anforderungen des Grundgesetzes nach 75 Jahren endlich umsetzen.
#3467
Mazi(Mittwoch, 08 Januar 2025 19:03)
Ich beziehe mich nochmals auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/cdu-sieht-offene-fragen-im-fall-von-verhaftetem-staatsanwalt/ar-AA1xaW8M?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=fa07bd60f95c42e0a8a5599dea825a37&ei=62
Darin heißt es:
Justizministerium verweist auf Brisanz des Falles
n seiner Antwort auf die 145 Fragen der CDU-Fraktion verweist das niedersächsische Justizministerium auf die Brisanz des Falles.
Wie bitte? Der Amtsträger ist seiner Treuepflicht nicht nachgekommen. Worin soll da eine Brisanz liegen. Tun sich die Behörden wirklich so schwer Aufsicht über die Justiz auszuüben?
Wenn das für die Amtsträger im Justizministerium so schwer fällt, stellt sich die Frage, ob sie vielleicht überfordert sind. Der Neubedarf in den Behörden an Amtsträgern ist nachvollziehbar. Aber
damit verbunden ist, sich von den unfäigen Amtsträgern zuvor zu trennen. Und bitte schön ohne Kosten für die Bürger!
#3466
Mazi(Mittwoch, 08 Januar 2025 18:56)
Was ist da noch zu sagen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/cdu-sieht-offene-fragen-im-fall-von-verhaftetem-staatsanwalt/ar-AA1xaW8M?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=fa07bd60f95c42e0a8a5599dea825a37&ei=62
Die Frage, die sich mir stellt: Welches Grundgesetz gilt? Das Grundgesetz der Amtsträger oder das der Bürger?
In der Bundesrepublik Deutschland scheint nichts mehr nach der Verfassung, dem Grundgesetz zu laufen. Wen wunders es dann noch, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch noch die Unfalloper
"...".
Nichts scheint mehr unmöglich zu sein.
Ob es die Missbrauchsopfer angeht, ob Alarmmierungen seitens einer Landesregierung nicht weitergeleitet werden, ob wir ... .
Die Problematik, die ich sehe, liegt insbesondere darin, dass nicht ein Fehler in einem System begangen wird, sondern offensichtlich die Fehler vor keinem System halt machen.
Nach den Erfahrungen ist es nicht richtig, dass nicht nur Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden. Offensichtlich gelten diese Vorbehalte gegenüber allen Amtsträgern.
Eigentlich ist dies nicht verwunderlich, wenn die Legislative nicht nachprüft, ob denn ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden. Letztlich muss das Volk die Frage stellen, "wer" sich zur Wahl
stellt und "wie diese Bürger" mit dem Vertrauen umgehen.
Wahrscheinlich werden Sie zu dem Schluss kommen, dass finanzielle Zuwendung und Arbeitsleistung der Abgeordneten nicht in Ordnung, nicht angemessen sind.
#3465
Mazi(Mittwoch, 08 Januar 2025 18:28)
Friedrich Merz dankt es ihm schon!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merz-geht-auf-distanz-zu-den-gr%C3%BCnen-was-dahinter-steckt/ar-AA1xbttl?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=dbce9f5da3f741e4bb552fc69db06b54&ei=21
Möglicherweise steht auch die verwandtschaftliche Verbindung Habecks zu der Quantfamilie dahinter. Sie erinnern sich an die Veröffentlichung bei Wikipedia. Baerbock und Trittin sind diesbezüglich
auch keine bessere Wahl.
Die Wähler müssen sich entscheiden, ob sie Krieg wollen oder nicht. Wir erinnern uns, dass unter Joschka Fischer (GRÜNE) erstmals Krieg führte und Baerbock (GRÜNEN) macht es ihm nach.
#3464
Mazi(Mittwoch, 08 Januar 2025 18:21)
Hat Habeck das nötig?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/gr%C3%B6%C3%9Fenwahn-skandal-illegal-habeck-aktion-sorgt-f%C3%BCr-heftige-kritik/ar-AA1xah18?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=dbce9f5da3f741e4bb552fc69db06b54&ei=25
Wir erinnern uns, dass Habeck sehr gern Leute anzeigt, ihnen gar die Staatsanwaltschaft "an den Hals hetzt"! Und nun dies.
Die Wähler werden ihm erklären, ob sie diese Politik, diese Machenschaften, gtut heißen und dulden.
#3463
Mazi(Mittwoch, 08 Januar 2025 11:27)
Spätestens jetzt hat die Staatsanwaltschaft bei den GRÜNEN und Habeck tätig zu werden!
Auf diesen AYrtikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/v%C3%B6lliger-gr%C3%B6%C3%9Fenwahn-polizei-beendet-habeck-projektion-auf-siegestor-in-m%C3%BCnchen/ar-AA1x7aEP?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=56fb5516a50a4330b9ed431df4043694&ei=14
Zu berücksichtigen ist, dass Habeck "so viele" Strafanzeigen selbst gestellt hat. Er sollte wissen, was man darf und was nicht!
#3462
Mazi(Mittwoch, 08 Januar 2025 09:30)
Anhand der zahkreichen Entscheidungen im Fall Neumann ist nachgewiesen, dass staatliche Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Das
Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit legen aber keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde.
Da die Verwaltungakte der Behörden nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind, diese ohne vorherige Prüfung durch die Richter Gutachtern zu deren Erstellung von "Gutachten" vorgelegt werden, ist die
Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz.
Daher ist es naheliegend, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, so wie es den Reichsbürgern richterlich unterstellt wird, das Grundgesetz ( obwohl sie Bezahlung für ihre Leistung erwarten)
nicht eingehalten wird.
Es ist anzunehmen, dass in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz und Recht nicht eingehalten werden. Es ist anzuzweifeln, dass eine Aufsicht über die Justiz nicht erfolgt. Daher ist fraglich, ob das
Grundgesetz überhaupt von den Amtsträgern befolgt wird, in der Tat kleine "Reichsbürger" sind und wie der Staat vorhat, seine Gesetze und das Recht durchzusetzen?
#3461
Mazi(Dienstag, 07 Januar 2025 14:01)
Die Frage ist also, was seitens der deutschen Behörden von der Maßgeblichkeit des Grundgesetzes zu halten ist?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/akteneinsicht-fragdenstaat-was-der-ampelbruch-fuer-die-informationsfreiheit-bedeutet
M.E. sind die Vorgaben der Volksvertretung sind m.E. verständlich und gegenüber allen verbindlich. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist daher nachvollziehbar.
Offensichtlich gibt es aber andere, die dem nicht folgen (wollen). Es ist also keine rechtliche Einbuße, kein Schaden entstanden, wenn auf diese "Amtsträger" künftig verzichtet wird bzw. stets zu
verzichten war. Sie sind der Treuepflicht ohnehin nicht nachgekommen. Ihr Amtseid auf das Grundgesetz, dem sie nicht folgten, steht also im Zusammenhang mit einer Straftat. Da nach der jünsten
Entscheidung des BGH, dass der Staat berechtigt sein soll, die Verwaltungsentscheidungen eines honnoverschen Staatsanwaltes dennoch für die Ausübung der Staatsmacht gültig sein soll, stellt die obige
Theorie gänzlich auf den Kopf.
Entweder die Richter des BGHs haben sich als Nazi-Vertreter geoutet oder das Grundgesetz hat wirklich keine Gültigkeit.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Urteile nicht nach dem Gesetz getroffen haben, ist anzunehmen, dass diese "Gilde" noch nie das Grundgesetz, die Verfassung, ernst genommen haben.
Wenn diese Handhabung in den Justizkreisen ohnehin erfolgte, ist fraglich, weshalb "Reichsbürgern" überhaupt der Prozess gemacht wird und was das Grundgesetz unter einem "gesetzlichen Richter"
verstanden haben will.
#3460
Mazi(Dienstag, 07 Januar 2025 11:57)
Da die Verantwortlichen keine Genehmigung für diese Aktion verweisen konnten, ist dies illegal. Spätestens jetzt sind staatliche Behörden involviert.
Auf diese Veröffentlich beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/robert-habeck-polizei-stoppt-werbeprojektion-auf-siegestor-in-m%C3%BCnchen/ar-AA1x5LnZ?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=94827621c50a4ac48e94c3011aefa3e4&ei=63
#3459
Mazi(Dienstag, 07 Januar 2025 10:17)
Nach der Entscheidung der Richter des BGHs ist es legitim, dass der Staat seine Staatsgewalt mittels Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, durchsetzt.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-revision-6str335/23-staatsanwalt-unter-verdacht-kokain-korrupt-hannover-justiz
Ich habe da erhebliche rechtsstaatliche Bedenken. Komisch, ich werde damit an die Nazizeit erinnert. Diese Entscheidung der Richter kann dem Geist des Grundgesetzes nicht folgen. Worin könnte dann
die Bedeutung des Grundsatzes liegen, dass Amtshandlungen im Zusammenhang mit Straftaten nichtig sind?
#3458
Mazi(Montag, 06 Januar 2025 16:43)
Wie steht es mit Verbindungen zu ehemaligen Nazis aus?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/credit-suisse-neue-hinweise-auf-nazi-konten-bei-schweizer-bank-aufgedeckt/ar-AA1x2M1O?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e8327161d3544d97bd2457eed81075b9&ei=60
Die Credit Swiss hat gegenüber den US-Behörden bekannt gemacht, zu welchen Nazis diese Verbindungen bestanden haben und wer davon nicht betroffen ist.
Da die Richter der damals noch jungen Bundesrepublik z.G. ihren Kollegen sich entschieden, ist davon auszugehen, dass dieser Kreis weit größer war als bisher angenommen wurde.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Wahrheit früher tatsächlich in die richterlichen Entscheidungen eingeflossen sind, da 75 Jahre nach dem Grundgesetz immer noch "Neuigkeiten", Unbekanntes,
öffentlich werden.
Die Vermutung, dass Nazis immer noch unsere Welt regieren, ist zwar eine Vermutung aber dennoch sehr, sehr naheliegend.
#3457
Mazi(Montag, 06 Januar 2025 16:26)
Wenn Scholz jetzt weiß wie er die deutsche Wirtschaft ankurbeln will, weshalb hat er diesen Weg nicht beschriitten als er die regierung verantwortet hat?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/aasm-hammer-videos-zeigen-wie-franz%C3%B6sische-bombe-russische-kaserne-zerlegt/vi-AA1x2G5s?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f62fec5af18f4df8b8990cba86988947&ei=77#details
Es ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen keine Not gesehen haben, den Unfallopfern Gerechtigkeit nach dem Vorgaben des Gesetzgebers zukommen zu lassen.
Irgendwie nimmt das ganze schizophrene Züge an, wenn man davon ausgehen muss, dass die Exekutive diese Notwendigkeit nicht gesehen, die Judikative ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen
und die Legislative nie überprüft hat, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden.
Bisher habe ich unterstellt, dass für alle Amtsträger gilt, dass sie nach Gesetz und Recht zu handeln haben. Über die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit diesen "Amtsträgern" schweige ich
besser. In der Tat fehlt mir die Abgrenzungskriterien zu den Nazis. Es erscheint mir auch nicht sinnig, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind. Offensichtlich wie staatsanwaltschaftlich zwischen
denen unterschieden, die den "Reichsbürgern" zugerechnet werden und denen in den Amtsstuben, die ebenfalls ihre Treuepflicht nicht erfüllen.
#3456
Mazi(Sonntag, 05 Januar 2025 20:24)
Weshalb hat de Maizière mit seiner Feststellung richtig?
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/lieferando-einstellung-gegen%C3%BCber-dem-staat-cdu-mann-de-maizi%C3%A8re-holt-zum-rundumschlag-aus/ar-AA1wY1I4?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=93f0f7fc52f74876adb68eacff41690f&ei=7
In der Tat ist es so, wie die Richter in der Nach-Nazi-Zeit bereits feststellten, werden die Bürger dazu verpflichtet, weiterhin finanzielle Zuwendungen an die zu leisten, die ihnen entgegen
stehen.
Die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Frau Aigner, liegt argumentativ vollkommen richtig, wenn sie es als nicht legitim ansieht, wie Bürger für Verfassungsfeinde auch noch herangezogen
werden.
Wenn de Maizière hier als VBerfassungsfeinde bezeichnet wird, so ist dies falsch. In diesem Fall wird lediglich der Selbstbefriedígungsmechanismus des öffentlichen Dienstes, der zunächst sich
gnadenlos bedient und dann erst die Frage im Raum steht, wer dies finanzieren soll, angesprochen wird.
Für viele Bürger wäre es sinnvoller, die "Abzüge" ausgezahlt, als von ihrem Brutto die "Restgröße" zu erhalten.
Der Spruch von de Maizière sollte alle nachdenklich machen!
#3455
Mazi(Sonntag, 05 Januar 2025 14:05)
Olaf Scholz ist der fähigste Politiker, den die SPD aufweisen kann.
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/umfrage-neuer-d%C3%A4mpfer-f%C3%BCr-scholz-und-die-spd/ar-AA1wTJ5a?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=0ee2d097de194936b7e1d7efdccf86ff&ei=46
Die Wertung/Meinung der Wähler gegenüber der SPD ist vorgezeichnet. Bisher - wenn die Meinungsforschungsinstitute sich nicht irren - sind ca. 80 % der Wähler mit den Leistungen der SPD-Politiker
unzufrieden.
Es geht also nicht darum, ob die Wähler mit der Ampelregierung unzufrieden sind, sondern lediglich um die SPD.
Ob dem Vizekanzler Habeck mehr zugetraut wird - obwohl namhafte Persönlichkeiten ihm bescheinigen, dass dessen Fachkompetenz, erhebliches Potentíal nach oben hat - darf seitens der Wähler ebenso
anzweifelt werden.
Der Bundesfinanzminister Christian Lindner - das dritte Rad an diesem Wagen - kann ebenfalls so gesehen werden, da er bekannt gemacht hat, Erfahrungen als Kommunikationswissenschaftler Erfahrung
gesammlt zu haben.
Bei dieser geballten Laudung an Inkompetenz ist es nicht verwunderlich, dass die Justiz nicht nachstehen will. Ebenso haarsträubende sind deren Entscheidungen zumal nachgewiesen ist, dass auch sie
keine Entscheidungen nach dem Gesetz trifft (Art. 97 ABs. 1 GG).
Die Ähnlichkeit mit dem Grundgesetz ist nur dann zu vermuten, wenn unterstellt wird, dass eine AFD ein Grundgesetz verändern wollte, dass seitens der etablierten Parteien dem Grundgesetz überhaupt
einmal gefolgt wurde, bevor man feststellt, dass es "Mist"/reformbedürftig sei.
M.E. ist dem Geist des Grundgesetzes vollumfänglich zu folgen. Vor allem ist von den Amtsträgern zu erwarten, dass sie ihrer Treuepflicht nachkommen und nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3
GG). Erst dann können sie berechtigt sein, Amtsinstitutionen zu vertreten. Davor läuft auch das Grundgesetz mit seinen Vorgaben ins Leere.
Da hilft es auch nicht, dass Olaf Scholz bzw. die SPD erklärt, sich nicht erinnern zu können.
#3454
Mazi(Samstag, 04 Januar 2025 16:28)
# 3452
Ich hoffe für Sie, dass Ihre Dienstaufsicht Ihre Kommentare zuvor genehmigte.
In der Tat ist nicht davon auszugehen, dass nur in einem Bereich die Entscheidungen der Behörden "daneben" sind.
Es ist davon auszugehen, dass es sinnvoll wäre, die Gesetz der Sozialgerichtsbarkeit gänzlich einzustampfen, dann hätte jeder das Recht, darauf zu schimpfen. Es wäre allemal vernünftiger, als eine
Sozialgerichtsbarkeit per Grundgesetz zu etablieren, diese Instition aber nicht mit Amtsträgern zu besetzen, die Gesetz und Recht nicht folgen, ihre Treuepflicht verweigern.
Für mich erscheint es mehr als fragwürdig, dass die Bürger von Behörden verpflichtet werden, ausgerechnet ihre Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen und dies als rechtens angesehen wird (vgl.
Argumentation von Frau Aigner, Präsidenmtin des Bayerischen Landtags). Daher ist es naheliegend, dass derartige Urteile von Gleichgesinnten getroffen wurde und die Unabhängigkeit des Grundgesetzes
(Art. 97 Abs. 1) überhaupt nicht gegeben war.
#3453
Mazi(Samstag, 04 Januar 2025 16:17)
Es ist mittlerweile davon auszugehen, dass der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auch ohne seine eigene Anspielung auf seine Autoren-Erfahrungen von Wirtschaft keine Ahnung hat.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/aktuelles-interview-mit-bundeswirtschaftsminister-so-reagiert-habeck-auf-den-vorwurf-ihm-w%C3%BCrde-die-kompetenz-fehlen/ar-AA1wX8Cs?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6586dc357e4c45b4b5ecb7a7ceb8f89a&ei=8
Jetzt hat er selbsdt eingeräumt, dass er lediglich als Autor auf seine Erfahrungen verweisen kann. M.W. sind dies Erfahrungen, die er als Kinderbuch-Autor sammelte.
Daher liegt nahe, da sich die Ampel-Regierung so gut verstanden hat, hat alle über derartige Erfahrungen verfügen. In der Tat reicht es nicht aus, ein Volk zu leiten und keine Erfahrung zu
besitzen.
Ich bin gespannt, ob sich Wähler bei den vorgezogen Bundestagswahlen am 23.02.2025 den Vertretern der Ampel-Regierung ihr Vertrauen aussprechen werden, sich mit ihnen solidarisieren.
# 3448 - schon wieder so ein Nichtstuer von der gesetzlichen UV oder den im Prozessdelikt zu zuordneten Schreiberling.
WernerE -
ich warte darauf, dass Ihr (#3448) demnächst zur Neubesetzung ausgeschrieben wird
Wern
#3450
Mazi(Donnerstag, 02 Januar 2025 09:23)
# 3449
Es sollten Ihnen die Beine schlottern.
Sie benutzen dieses Forum um falsche Informationen zu verteilen.
Wer kann daran ein Interesse haben? Die Vermutung, dass Sie Mitarbeiter der BG oder des Sozialgerichtsbarkeit sind, ist daher sehr wahrscheinlich. Fraglich ist, ob Sie für Ihre Einlassung über die
Notwendigkeit der Genehmigung Ihres Dienstvorgesetzten verfügen.
#3449
Mazi(Donnerstag, 02 Januar 2025 09:16)
Es ist mir nicht bekannt, dass das Bundessozialgericht jemals aufgrund einer Entscheidung der Vorgerichte entschieden habe, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anhand von
wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte erstellt wurden!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sieben-wichtige-bsg-urteile-entscheidungen-2024-wegeunfall-impfschaden
Nach dem Rechtsstaatsprinzip sind Behörden und Gerichte verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Um dies sicherzustellen nehmen die Vorgerichte diese Kontrolle
nicht vor. Es ist zweifelhaft, ob Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz getroffen werden, obwohl keine Entscheidung der Richter getroffen wurde, dass die
Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wurde.
Ich verstehe darunter nicht die gängige Praxis der Sozialgerichtsbarkeit.
Nach dem Grundgesetz, Art.92 ff., ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Gericht der Bundesrepublik und entscheidet darüber, ob ein Gesetz dem Grundgesetz entspricht. Wenn die Entscheidung
rechtens sein soll, dann ist dies zwangsläufig so, dass die richterliche Entscheidung im Einklang der Gesetze zu erfolgen haben. Dies ist regelmäßig nicht der Fall. Da die Entscheidungen in der
Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig nicht dem Gesetz folgen, ist davon auszugehen, dass sie nicht dem schriftlich fixierten Recht folgen. Konkret verbinde ich damit, dass sie keinen Amtshandlungen nach
dem Grundgesetz entsprechen.
Seitens der Staatsanwaltschaften sind die Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, ihrer Treuepflicht nicht folgen, anzuklagen, zu verurteilen und nicht für ihre Amtsaufgabe staatlich zu
verwenden.
#3448
Aaron Cross(Donnerstag, 02 Januar 2025 06:11)
#3445
"...werden die IP aufgezeichnet!"
Aha, da schlottern mir ja schon die Knie.
Frohes Neues!
#3447
Mazi(Mittwoch, 01 Januar 2025 23:14)
Was soll man dazu noch rechtsstaatlich sagen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/linke-johannes-kahrs-soll-vor-cum-ex-ausschuss-aussagen/ar-AA1wNUlT?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d5d1a5dbaea54fd4a5eaca1fdf439f0f&ei=53
Es schein offensichtlich zu sein, dass mit CUM Ex-Geschäften nicht gezahlte Steuern von den Finanzbehörden gefordert wurden. In meinen Augen ist es unlauter und nicht sachgerecht, wenn dies bei der
namhaften Größenordnung als "Kavalierstat" dargestellt wird.
Anders ist es zu sehen, wenn Amtsträger diese Zahlungen auch noch angewiesen haben. Es ist nicht erkennbar, dass dies in Übereinstimmung mit Gesetz und Recht vereinbar ist. Zumal der BGH klargestellt
hat, dass Cum Ex-Geschäfte grundsätzlich strafbar seien.
Offensichtlich hat unter der Regentschaft von Olaf Scholz (SPD) besagte namhafte Spende das Bezirksamt Hamburg-Mitte, was m.E. Andy Grote damals unterstand, eingestrichen.
#3446
Mazi(Mittwoch, 01 Januar 2025 22:50)
Ein gut gemeinter Vorschlag von Llambi!
Auf diesen Artikel bezieheich mich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/tv/tanz-auf-dem-politischen-parkett-joachim-llambi-feuert-scharf-gegen-robert-habeck/ar-AA1wNRri?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2196c493487f4a46bfff49c59a078183&ei=4
In Schlesiwg-Holstein werden Männer wie Robert Habeck doch immer gebraucht! Da finden sie Verwendung für ihn.
#3445
WernerE(Mittwoch, 01 Januar 2025 18:20)
#3444 - Aaron Cross
wieder ein verrückter Beamter / Angestellter der gesetzlichen UV welcher nichts
besseres zu tun hat, als um 1:57 Uhr einen Eintrag ins Gästebuch bei Unfallmann
zu hinterlassen.
Es reicht - da gebe ich Ihnen recht, aber in Bezug auf die Frechheiten welche Personen
wie Sie es sind, hier hinterlassen. Ab 1.1.2025 0:01 Uhr werden die IP aufgezeichnet!
In diesem Sinn gutes, neues Jahr.
WernerE - damit die Welt um Ihre "Klugscheißern" aufgedeckt wird.
#3444
Mazi(Mittwoch, 01 Januar 2025 14:25)
Es erscheint garadezu selbstverständlich, dass alle Lieferanten, auch die Amel-Regierung, daran interessiert sind die Preise für Strom hochzutreiben.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/spekulanten-treiben-gaspreise-f%C3%BCr-sommer-2025-nach-oben/ar-AA1wNFD0?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=0ee7210308cb46888614e284f27be62d&ei=15
Man denke nur daran, welche Steuern auf die Gaspreise erhoben werden.
Es ist an der Zeit, dass die staatlichen Behörden in ihre Schranken verwiesen werden und das Volk vion seinem Recht nach Art. 20 Abs. 4 GG Gebrauch macht.
#3443
Aaron Cross(Mittwoch, 01 Januar 2025 01:57)
Herr Unfallmann, es reicht. Im Jahre 2025 wird im Laufe des Jahres, ihr Gästebuch still gelegt bzw. keine Nachrichten mehr zugelassen. Dennoch ein frohes Neues.
#3442
Mazi(Dienstag, 31 Dezember 2024 11:04)
So arbeitet also die Ampel-Regierung!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bild-faeser-kann-im-innenausschuss-dokument-nicht-vorlegen/ar-AA1wIWAY?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3718afcb6cb447bfb0484576f3e0346b&ei=22
Eine AFD ist also zur Umdeutung des Grundgesetzes nicht erforderlich.
Es ist daher naheliegend, dass die SPD ihre Bewerbung als Partei wegen undemokratischem Handeln zurückzieht. Daher ist es die Frage zur anstehenden Bundestagswahl, ob sich ein Wähler für die Wahl der
SPD entscheiden kann und will? Da nicht davon auszugehen ist, dass die SPD ihr Verhalten geändert hat, ist davon auszugehen, dass sie bereits früher die Wähler getäuscht hat.
Die Frage, die sich stellt, welche Aufgabe dann Herr Haldenkamp (CDU), Verfassungsschutz (https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Haldenwang), dann ausgeübt haben will und in welchem Zusammenhang der
Erfolg des Verfassungsschutzes zu messen ist?
Die Umsetzung des Grundgesetzes seitens der etabölierten Parteien wird immer fragwürdiger!
#3441
Mazi(Montag, 30 Dezember 2024 13:24)
Wie stellt Bundeswirtschaftsminister Habeck (GRÜNE) und die Gemeinschaft seiner Anhänger sich vor, wie Wirtschaft funktioniert?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.welt.de/wirtschaft/article254993388/Fast-30-000-Gigawattstunden-Milliardenschwerer-Negativsaldo-Deutschland-muss-deutlich-mehr-Strom-importieren-als-exportieren.html?icid=search.product.onsitesearch
Nachdem Habeck die duetsche Wirtschaft ruiniert hat, will er es erneut "versuchen"! Offensichtlich ist er gewillt auch noch den Rest zu vernichten.
Wir stehen vor dem Grundgesetz, dass 1949 bereits formuliert und beschlossen wurde. Offensichtlich war es ein Fehler, und daran hatte in der Tat niemand gedacht, dass es Leute gibt, die den deutschen
Volk Schaden zu fügen würde. Es hatte niemand bedacht, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und dennoch finaziell abgesichert werden.
Es hatte auch niemand bedacht, dass es einer Präsidentin des Bayerischen Landtags notwendig erscheint darauf hinzuweisen, dass es behördlich unredlich ist von Bürgern zu verlangen, dass
Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen sind.
Es ist ganz schon irre, was da von Juristen, "Volksvertretern", den Bürgern untergeschoben wird.
#3440
Mazi(Samstag, 28 Dezember 2024 20:56)
Wenn die Richterin davon überzeugt war, dass dieser Amtsträger die Frau vergewaltigte, dann war er wie alle anderen zu verurteilen und ihm keinen "Amtsbonus" zu gewähren.
Wenn die Richterin nicht davon überzeugt war, dass dieser Amtsträger die Frau vergewaltigte, dann ist es abartig den Mann wegen der Verwaltigung schuldig zu sprechen.
Da die Richterin jedoch vorgab den Amtsträger, wie Olaf Scholz (SPD) das Gedächtnis verloren zu haben, mit einer Strafe belastete, muss sie von dessen Schuld überzeugt gewesen sein. Da das Gesetz
einer Vergewaltigung ein anderes Strafmass beimisst, kann die Richterin nicht behaupten, ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben.
Da Richter, u.a. Richter der Sozialgerichtsbarkeit, nicht nach dem Gesetz entscheiden, ist dieser Fall ebenso wie alle anderen Fälle von den Sozialgerichten nicht nachvollziehbar. Sie sind gegen das
Gesetz. Im Fall der Richter der Sozialgerichtsbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach § 31 BVerfGG wurden spätestens damit alle Behörden und Gerichte gebunden.
Es geht also darum, ob Amtsträger in ihren Handlungen Gesetz und Recht folgen und irher Treuepflicht nachkommen (Art. 20 Abs. 3 GG). Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Staat mit Amtsträgern
führbar sein soll, wenn die Amtsträger machen was sie wollen, den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen.
Auf diese Leute ist verzichtbar. Wenn diese Leute auch noch als Verfassungsfeinde von Bürgern finanzielle Zuwendungen erhalten, dann stimmt in meinen Augen etwas in diesem Rechtsstaat nicht!
#3439
Mazi(Samstag, 28 Dezember 2024 19:52)
Korruios!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.focus.de/panorama/welt/fall-aus-muenchen-gericht-gibt-vergewaltiger-nur-mini-strafe-damit-der-seinen-beamtenstatus-behaelt_id_260593470.html
Schreibt das Grundgesetz nicht, dass alle vor dem Gesetz gleich seinen!
Der Amtsträger hat wie auch unser Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lediglich an einer Erinnerungslücke gelitten. Wenn der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) unter einer Erinnerungslücke leidet, ihm
testiert wird, dass er das deutsche Volk nicht leitete, wie kann eine Richterin den Amtsträger verurteilen, ist doch nicht nachgewiesen, dass der Amtsträger überhaupt die Frau "vergewaltigte". Zu
welcher Entscheidung wäre die Richterin gelangt, hatte die vergewaltigte Frau - ebenfalls - ausgesagt, dass sie von Olaf Scholz vergewaltigt wurde?
Ich halte dieses Urteil, so schlimm es auch ist, für nicht ausreichend begründet, um den Amtsträger zu verurteilen.
Wenn die Richterin die Entscheidung, dass der Amtsträger die Frau vergewaltigt habe, so hat sie das Gesetz anzuwenden. Mit Sicherheit schreibt es eine andere Strafe vor, als sie zugemessen hat. Es
bliebe ihr dann lediglich, den Irrtum in der Entscheidung geltend zu machen.
So gummihaft ist in Deujtschland die Judikative. M.E. ist nichts an Linie zu erkennen.
Der zuständige Justizminister, der die Aufsicht über die Justiz inne hat, ist gefordert. Wenn er seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt, ist es Amtsaufgabe des Ministerpräsidenten, der die
Staatsanwaltschaft anzuweisen hat, Klage gegen die Richterin zu erheben (vgl. Ingeborg Puppe, Strafrechtlerin Uni Bonn).
Ich vermisse bei den Politikern, dass sie das Grundgesetz einhalten und sicherstellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Bundesland eingehalten wird.
Sachlich ist auch dieser Fall nicht anders als die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, also nicht nach dem Grundgesetz!
s ist nicht vorstellbar, dass Amtsträger den Staat in der Ausübung seiner Staatsgewalt vertreten, aber ihre Treuepflicht nicht befolgen. M.E. ist der Eidbruch der Amtsträger eine schwer hinzunehmende
Straftat, die anzuklagen und richterlich zu würdigen ist.
Da die Anklagen der Richter nicht festzustellen sind, ist davon auszugehen, dass der Staat bei der Ausübung seiner Staatsgewalt sich von Amtsträgern vertreten lässt, die ihm nicht gehorschen. In
meiner Denke ist dies rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
Es ist dringend geboten, dass die etablierten Parteien sich der Umsetzung des Grundgesetzes besinnen und das Grundgesetz von ihnen und nicht von der AFD umgesetzt wird.
#3438
WernerE(Freitag, 27 Dezember 2024 13:11)
Ist der Staat überfordert?
Beiträge zur Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt zurzeit 3,4 Prozent. Die Beiträge tragen Sie - im Gegensatz zum versicherungspflichtigen Arbeitnehmer - in voller Höhe. Rentnerinnen und
Rentner mit einer bestehenden Beihilfeberechtigung zahlen nur einen ermäßigten Beitrag. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse
abgeführt.
Auch als freiwillig oder privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie die Beiträge zur Pflegeversicherung selbst.
Kinderlose Rentnerinnen und Rentner, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen außerdem einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Für sie beträgt der
Beitragssatz somit 4,0 Prozent. Als Kinder zählen hier Ihre leiblichen Kinder sowie Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder.
Für alle mögliche hat der Staat Geld und geht damit verschwenderisch um, nur das auch die Rentner:innen entlastet werden - dafür hat man kein Geld!
WernerE - kommt trotz der stillen Tage nicht zur Ruhe.
Gedanken zu Weihnachten - nur ein Bruchteil dessen was so alles komplett schief läuft.
#3435
Gibt es eine Unterscheidung zwischen einem Rentner und einen Amtsträger? Man könnte diesen Eindruck haben.
Ja - der Amtsträger bekommt seine Pension automatisch und pünktlich, der Rentner muss
dafür 45 J gearbeitet haben.
= Gleichheit im Sinne des Grundgesetzes!
WernerE - wünscht trotzdem frohe Weihnachten - Nachdenken dann wieder in 2025
Statt die Energie durch Leitungen zu liefern, werden jetzt Tanker eingesetzt. Dies verstehe ich nicht aus Sicht der GRÜNEN.
Die EU bezieht mehr Gas von Russland als je zuvor.
Winterkorn stellt einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter am LG Braunschweig, weil der Gerichtstermine plante ohne das von ihm beauftragte medizinische Gutachten abzuwarten. Wenn das
unter Art. 101 GG, dem gesetzlichen Richter, der seine Entscheidungen nach dem Gesetz trifft (Art. 97 Abs. 1 GG) und er als Amtsträger seiner Treuepflicht nachkommt (Art. 20 Abs. 3 GG), darauf seinen
Eid geleistet hat, dann macht das deutlich, dass sehr große Bedenken gegen den Rechtsstaat zu führen sind.
Wenn das alles unter dem Bundesverfassungsgericht möglich sein soll. dass nicht einmal Vorgerichte sich nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts richten, dann besteht offensichtlich
seitens der Regierungsparteien größtes Interesse daran, diese Sachlage möglichst lange zu erwalten bzw. festzuschreiben.
#3435
Maz(Dienstag, 24 Dezember 2024 10:50)
Haben die einen "an der Klatsche"?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/das-ist-in-einer-alternden-gesellschaft-nicht-zu-bezahlen/ar-AA1wpyNB?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9901958655df4921a1409aab0f27ff32&ei=49
Gibt es eine Unterscheidung zwischen einem Rentner und einen Amtsträger? Man könnte diesen Eindruck haben.
M.W. ist die Abhängigkeit des Lebensalters nicht von der Zugehörigkeit zu einer Gruppe abhängig. Zugegeben arbeiten Amtsträger auch der erfolgten Pensionierung weiter, also durch. Daraus zu
schließen, dass sie zuvor wie ein Renter gearbeitet hätten, wäre jedoch falsch. Es wäre nach den Gerichtsurteilen der Verwaltungsgerichte auch falsch in der Annahme, dass sie, die Amtsträger, ihrer
Treuepflicht, nbachgekommen wären.
Sachlich ist davon auszugehen, dass Staatsanwaltschaften - wenn sie ihre Kolleg:innen anklagen - von den Verwaltungsgerichten verurteilt und in der Konsequenz auch entlassen werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern ausübt, die Gesetz und Recht nicht zugrunde legen. Sachlich darf man nicht unterstellen, dass Amtsträger ihrer
Treuepflicht nachkommen. Wenn dem so ist, erscheint es richtig zu sein, dass Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, gemäß ihrer Argumentation, dass Bürger nicht zur Unterhaltung ihrer
Verfassungsfeinde herangezogen werden dürfen, logisch.
In der Tat ist das Lebensalter ein bestimmender Faktor für die Rente. Mit zunehmendem Alter der Rentner wird ihr Anteil immer größer. Wenn jetzt auch noch die zunehmende Steigerung des Pensionsalters
hinzu kommt, dann ist der arbeitenden Bevölkerung zugestandener Maßen unmöglich, diese Aufwendungen zu schultern. Sachlich bleibt zur Vorsorge für sie selbst, nichts mehr übrig. Das staatliche System
muß m.E. zwangsläufig kollabieren.
"Das aber ist in einer alternden Gesellschaft nicht zu bezahlen." Ihre Schlussfolgerung kann ich nachvollziehen. Aber weshalb sieht sie "Schwarz" für die Renter und nicht für die Pensionäre? Ihre
Argumentation ist nicht nachvollziehbar!
Was will die Wirtschaftsweise, Frau Monika Schnitzer, uns mitteilen?
Aber weshalb wird dieses Thema genau dann angefasst, wenn die Leute ohnehin keine Medien lesen? Ist dahinter ein System zu vermuten?
#3434
Mazi(Montag, 23 Dezember 2024 23:21)
Wichtig oder unwichtig?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/prozesserledigung-um-jeden-preis-winterkorns-dieselskandal-verteidigung-h%C3%A4lt-vorsitzenden-richter-f%C3%BCr-befangen/ar-AA1wnWdP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=75c147945b994193bd18cee0b239cd12&ei=6
Wenn der Richter entschieden hat, bevoir ihm das ärztliche Gutachten vorgelegen hat, dann darf unterstellt werden, dass er seine Entscheidung nicht nach dem Gesetz gegtroffen hat. Hätte er nach dem
Gesetz entschieden, dann hätte er sich anhand des ärztlichen Gutachtens sich den notwendigen Sachverstand zumindest gelesen. Ob er danach auch richtig entschieden hätte, dass ist wiederum eine andere
Frage. Aber er hätte wenigstens so getan, als hätte er eine Meinung dazu.
Da dies nachweislich der Angaben nicht so war, hat der Richter als Amtsträger seinen eid gebrochen, handelt nicht nach Gesetz und Recht und seine Handlung steht im Zusammenhang mit einer Straftat und
ist nichtig.
Es ist davon auszugehen, dass bei der Veranlagung, die er besitzt, nicht locker lässt und den Richter, den Amtsträger, aus dem Dienst entfernen lässt.
Ich halte es für erforderlich, dass er seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt, verurteilt und von der Amtsausübung ausgeschlossen wird. Wenn die Staatsanwaltschaft ihn - wie üblich - nicht anklagt,
dann wird sie im Zweifel eine entsprechende Ansage ihres Ministerpräsidenten erhalten und spätestens dann tätig werden.
Es ist davon auszugehen, dass auch sie ein staatsanwaltschaftliches Verfahren "an den Hals" erhalten werden. Die Konsequenzen werden sich nicht wesentlich von denen des im Artikel betroffenen
Richters unterscheiden.
Es geht hier nicht um die Schuldhaftigkeit des Herrn Prof. Dr. Winterkorn, sondern darum, dass das Recht nach dem Grundgesetz gewährt wird oder nicht. Ob der Staat seine Staatsgewalt von Amtsträgern
durchsetzen lässt, die es mit ihrer Treuepflicht "nicht so ernst nehmen" wie sie es eidmäßig geschworen haben.
Auch dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass m.E. der Staat seine Staatsmacht nicht nach dem Gesetz ausübt. Nicht nur, dass deren Entscheidungen im Zusammenhang von Straftaten stehen und nichtig
sind, ist davon auszugehen, dass Staatsanwaltschaft vom Grundgesetz her über keine Rechte eines Richters verfügen.
Der Fall ist zu verfolgen!
Es macht in der Tat keinen Sinn, daß Bürger Verfassungsfeinde in Form von Steuerzahlungen auch noch finanziell unterstützen sollen (vgl. auch Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des
Bayerischen Landestags).
#3433
WernerE(Montag, 23 Dezember 2024 15:08)
#3427 - Namenloser Wüstling oder doch selbst bedeutungsloser Nichtsnutz.
#3429
Sie werter MaZi und auch Erich wissen schon wem man diese Eintragungen zu zuschreiben hat, Menschen in Organisationen die sich fürchten,
weil die Wahrheit ihrer Dreistigkeiten hier auf der Webseite ungekürzt zu Lesen ist,
dafür bin ich Unfallmann dankbar.
Dankbar auch für die immerwährende Aufklärung über unsere Regierungsmitgliedern
oder den rechtmissbräuchlichem Verhalten von "Robenträgern" hinter Thresen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest,
erfüllte Tage der Besinnlichkeit und einen guten Start in ein
gesundes und glückliches neues Jahr 2025
WernerE - bekannt in Bonn, Berlin, München, AIC-FDB und inzwischen auch in Bremen
#3432
Mazi(Montag, 23 Dezember 2024 13:26)
Offensichtlich kann Habeck sein Handwerk nicht und er versteht es auch nicht.
Auf diese Verffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wirtschaftskrise-was-sind-die-probleme-in-deutschland,U6R7tas
Die Erschütterung, dass bei dieser Ampel-Regierung die größte Missere von Deutschland seit der Formulierung des Grundgesetzes 1949 bekannt wird, lässt aufhorchen.
Es ist erstaunlich, dass die verantwortlichen Politiker der Ampel-Regierung überhaupt noch auf die Straße trauen. Sogar als Kanzlerkandidaten laufen sie sich warm.
Eine größere Missachtung des Volkes ist m.E. nicht vorstellbar.
Wer soll sie noch wählen? Es kann sie doch nur wählen, den Politik nicht interessiert und der das Grundgesetz missachtet.
M.E. ist es einfach für Friedrich Merz zu glänzen, wenn keine Herausforderungen gegenüber stehen. Ist es wirklich schon soweit, dass er selbst von Frau Weidel von der AFD überholt wird?
#3431
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 23 Dezember 2024 09:35)
#3430
Hallo Holger,
leider ist der Greifvogel gestorben.
MfG
Erich Neumann
#3430
Holger(Montag, 23 Dezember 2024 09:10)
Hallo Herr Neumann. Ich erinnere mich an das Treffen mit Ihnen. Sie haben eindrücklich bewiesen, dass ihre Frau... nun ja...einen Vogel hat.
LG Holger
#3429
Mazi(Sonntag, 22 Dezember 2024 12:35)
#3427
Sowohl "WernerE" als auch ich, "Mazi" sind adressmäßig und namentlich Herrn Neumann bekannt.
Damit ist klar dokumentiert, dass Sie, # 3427, der AFD (zumindest der AFD-Gesinnung oder den Reichsbürgern) angehören.
Aufgrund der Vorkommnisse, die anhand der Dokumente belegt sind, nehme ich an, dass Sie der BG oder der Sozialgerichtsbarkeit angehören. Gegen diese Annahmen spricht allerdings, dass Sie dies nur mit
Zustimmung Ihres Dienstvorgesetzten verbreiten dürfen.
Da Sie weder auf die Genehmigung Ihres Dienstvorgesetzten verweisen und sich in jedem Fall nicht zu erkennen geben, ist damit klar, was von Ihrer Stellungnahme zu halten ist.
#3428
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 22 Dezember 2024 08:57)
#3427
Hallo,
nenne deinen Namen damit man dich ansprechen kann.
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#3427
Hallo Unfallmann(Sonntag, 22 Dezember 2024 07:08)
Mit ist klar, dass du selber WernerE und/oder Mazi bist.
#3426
Anja(Samstag, 21 Dezember 2024 14:16)
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weih-
nachtsfest, erfüllte Tage der Besinnlichkeit und einen guten Start in ein
gesundes und glückliches neues Jahr.
Ein besonderer Dank für Matzi für den Kampf um das Recht und insbesondere das Grundgesetz.
#3425
Mazi(Freitag, 20 Dezember 2024 22:16)
Ich wünschen allen frohe Weihnachtsfeiertage, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2025
Ihr Mazi
PS
Ich kämpfe weiter für Sie und Ihr Recht. Dazu benutze ich einen Spiegel und halte allen, die es lesen oder nicht lesen wollen, diesen vor. Ich zeige auf, dass sie erkannt, zu bestrafen und aus ihren
Amtsfunktionen "herauszutreiben" sind. Es ist unzulässig, das Gesetz missbräuchlich anzuwenden.
#3424
Mazi(Freitag, 20 Dezember 2024 22:11)
#3421
Es ist Ihnen bewusst, dass Sie für diese Äußerung die Genehmigung Ihres Kommentars die Genehmigung Ihres Dienstvorgesetztzen benötigten. Da Ihre Kommentzierung nicht der Wahrheit entspricht, ist Ihre
Kommentierung auch sachlich daneben.
Es sollte Ihnen auch bewusst sein, dass die involvierten Amtsträger insgesamt nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG gehandelt haben. Hätten Sie nach Gesetz und Recht gehandelt, wäre ihnen und Ihnen bewußt,
dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1983 alle Behörden und Gerichte gebunden hat, seinen Beschlüssen zu folgen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 auch seine Entscheidung (Az. 1 B 153/87) darauf aufgebaut und ausgeführt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung
nachvollziehen können muss.
Es ist m.E. unstrittig, dass weder ein Richter noch ein Betroffener mittels einer unvollständigen Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen folglich Entscheidungen nicht nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG). Würden sie ihre Entscheidungen nach Gesetz und Recht treffen, wäre davon auszugehen,
dass sie wenigstens Berufung zulassen. Da i.d.R. die Berufung nicht zugelassen wird, ist davon auszugehen, dass sich diese "Amtsträger" absolut sicher und willens sind, den Kläger zu
benachteiligen.
Es ist also offensichtlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht anerkennen und die Amtsfunktion des Sozialgerichts missbrauchen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der
Staat seine Staatsgewalt von solchen Amtsträgern ausüben lässt.
Ihre Entscheidung steht folglich im Zusammenhang mit einer Straftat (u.a. Eidbruch!), ist staatsanwakltschaftlich zu verfolgen, Täter sind anzuklagen und zu verurteilen.
Da diese Amtsträger den Anschein ihrer Amtsstellung missbrauchen, der Staat seine
Staatsmacht nicht auf Amtsträger übertragen darf, die der Treuepflicht nicht nachkommen, sind die Richter gezwungen, gegen ihre Kollegen zu entscheiden.
Das Amtsträger gegen das Gesetz verstoßen ist nicht hinnehmbar. Ihre ersatzlose Entlassung aus der Amtsaufgabe ist zwangsläufig. Es liegt ein schwerwiegender Fall vor und darf nicht mit einer
Bewährungsstrafe geahndet werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bürger Verfassungsgegner finanziell unterstützen bzw. diese Verfassungsgegner ein öffentliches Amt ausüben.
Folgt man Ihrer Argumentation, die ohnehin falsch ist, so missachten Sie und Ihre Vorgesetzten das Grundgesetz. Letztlich outen Sie sich sachlich als AFDler.
Meine Argumentation ist stets, dass eine Abkürzung einer Partei unwesentlich ist. Wesentlich ist vielmehr die Gesinnung. Und die ist bei Ihnen eindeutig gegen das Grundgesetz gerichtet.
Es geht nicht darum, ob der ein oder andere Fall berechtigt vorgetragen wird, sondern darum, ob Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen.
Ich schließe 2024 ab, stelle fest, dass Amtsträger in Berufsgenossenschaften und Richter der Sozialgerichtbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben (Art. 97 Abs. 1 GG). Anhand
einer unvollständigen Verwaltungsakte ist es unmöglich, dass weder ein Richter noch ein Betroffener Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann nvgl. Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B
153/87).
Seitens des zuständigen Ministerpräsidenten bzw. des Präsidenten des Senats ist es Teil von dessen Amtsaufgabe die Verfassungsgegner zu verfolgen und die Staatsanwaltschaft - nach Frau Puppe
(Strafrechtlerin der Uni Bonn) - anzweisen, Klage zu erheben und die Amtsträger verurteilen zu lassen.
Es ist in der Tat absolut unverständlich, wie dies seit der Schaffung des Grundgesetzes 1949 nicht erfolgen konnte, wobei doch die etablierten Parteien vorgegeben haben, dem Grundgesetz zu folgen.
Bei dieser Feststellung bedurfte es nicht der Erwähnung, dass dies grundgesetzwidrige Handlungen bei allen etablierterten Amtsträgern - gleich welcher Partei - der Fall war/ist.
#3423
WernerE(Freitag, 20 Dezember 2024 19:55)
#3421 - Erbärmlich
Genau Du bist erbärmlich und wohl auch arbeitslos, sonst würdest Du in der Nacht schlafen,
statt dumme, sinnlose und erbärmliche Nachrichten hier zu hinterlassen.
Gesetz den Fall Du arbeitest Nachts, dann sicherlich nicht im Auftrag und Sinn deines
Arbeitgebers.
#3422 - Danke Anja für Deinen Tweet
WernerE - eins ist sicher, bin immer beschäftigt, beruflich und privat
#3422
Anja(Freitag, 20 Dezember 2024 14:41)
"Erbärmlich"
Ein dummer Mensch ist unfähig, aus seiner Wahrnehmung kluge Schlüsse zu ziehen oder aus Fehlern zu lernen.
Zwei Dinge sind unendlich das Universum und die menschliche Dummheit....... A.E.
#3421
Erbärmlich(Freitag, 20 Dezember 2024 01:43)
Erbärmlich, seit Jahren, kommentieren hier nur die selben 2 Arbeitslosen. WernerE und Mazi.
#3420
Mazi(Donnerstag, 19 Dezember 2024 11:48)
Sprachlos, was die Ampel-Regierung als ihre Leistung reklamiert.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wirtschaft-zahl-der-firmenpleiten-steigt-weiter-zweistellig/ar-AA1w9bS5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=58fcee2930984967aea62baff3fa6c2f&ei=7
Hier die objektive Bewertung der Leistungen dieser Ampel-Regierung.
Schämen die sich nicht, die sie das deutsche Volk "angeschmiert" haben.
Dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem #Gesetz treffen, ist ja bekannt. Dass jetzt auch noch die Familien "beschissen" werden, ist m.E. eine Steigerung von
allem dagewesenem. Das auch noch als Leistung seitens von Scholz, Habeck und Lindner "verkaufen" zu wollen, hat m.E. nichts mehr mit den Grundgesetz gemein.
Ganz besonders regt mich auf, dass die Amtsträger (insbesondere Richter der Sozialgerichtsbarkeit) das Grundgesetz in ihren Entscheidungen nicht achten und von den Bürgern noch verlangen, dass sie
finanziell abgesichert sind, stellt m.E. die Nazi-Ideologie dieser Branche in seiner Ungerechtigkeit dar.
#3419
Maz(Donnerstag, 19 Dezember 2024 10:17)
Grundgesetzänderung?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/faeser-verteidigt-grundgesetz%C3%A4nderung-zum-schutz-von-verfassungsgericht/ar-AA1w7HYy?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=934474b0ed624af3a1ace8782334e8de&ei=53
M.E. macht es keinen Sinn, wenn seitens der Legislative das Grundgesetz geändert würde und sie gar nicht nachprüft, ob deren Vorgaben von Exekutive und Judikative überhaupt eingehalten werden.
Es ist davon auszugehen, dass die AFD die Vorgaben ebenso einhält wie die bereits etablierten Parteien.
Wenn Richter, beispielsweise der Sozialgerichtsbarkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes nicht einhalten (Entscheidung der Richter wird nach dem Gesetz geztroffen, Art. 97 Abs. 1 GG), als
Verfassungsfeinde gelten müssen, dann davon dennoch davon auszugehen, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln, ist schon mehr als gewöhnungsbedürftig.
M.E. sind dort die Gleichartigkeit zu den Nazis mehr als deutlich.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Solange diese Grundgesetzvorschrift nicht eingehalten wird, gibt es keinen Grund das Grundgesetz zu verändern.
Da Art. 97 Abs. 1 GG die Amtsträger verpflichtet ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, dies gar nicht seitens der Richter eingehalten wird, ist es mehr als gewöhnungsbedürftig anzunehmen,
dass Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen würden.
Frau Puppe, Strafrechtlerin an der Uni Bonn, hat festgestellt, dass der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD), die Staatsanwaltschaft gemäß seiner Verantwortung nicht
angewiesen hat, die Behörden i.S. Ahrtalkatastrophe anzuklagen.
Es geht also nicht darum, in wie weit Amtsaufträge ausgeführt wurden oder schlecht ausgeführt wurden, sondern darum, ob sie überhaupt nach Gesetz und Recht ausgeführt wurden.
Wenn man bedenkt, dass Herr Schweitzer ausgebildeter Jurist ist, erhebt sich die Frage, wie er überhaupt an sein Examen gekommen ist.
Seine Vorgängerin im Amt, Frau Maul Dreyer, ehemalige Richterin und Staatsanwältin, hat ebenfalls diese Amtsaufgabe nicht angenommen und nicht ausgeführt. Es ist schwer davon auszugehen, dass
Amtsträger in Rheinland-Pfalz eine Amtsausübung vorgenommen haben könnten, wenn sie die Vorgaben des Grundgesetz missachteten und seitens der Bürger finanziell zu unterstützt werden sollten.
Ebenso ist davon auszugehen, dass Bürger nicht für deren Pensionszahlungen einzustehen haben, die Verfassungsfeinde zur Finanzierung ihres Unterhalts monatlich entgegen nehmen. Nach der Argumentation
von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, ist es unredlich Bürger zur Finanzierung ihrer Verfassungsfeinde heranzuziehen.
Dies betrifft ein einzelnes Bundesland ebenso, wie auch die anderen Bundesländer und den Bund im besonderen.
Es stellt sich also die Frage, in wie weit Bürger rechtmäßig zur Finanzierung ihrer Verfassungsfeinde herangezogen werden dürfen?
#3418
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2024 22:42)
Wie steht es in der Bundesrepublik Deutschland mit der Rechtsstaatlichkeit?
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-wird-bei-maischberger-zerlegt-gr%C3%B6%C3%9Fte-entt%C3%A4uschung-und-einigerma%C3%9Fen-irre/ar-AA1w4P46?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ee7a4fe80d964cfe99c8833725597a8e&ei=23
Es ist davon auszugehen, dass der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und mit ihm die gesamte Exekutive und Judikative der Rechtsstaatlichkeit nicht Folge leistet. Ferner ist davon auszugehen, dass auch
die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dieses Verhalten gedeckt hat und die Vorgaben mangels einer Kontrolle des Gesetzgebers eingehalten wurde.
Es bestehen Vorbehalte/äußerste Bedenken, dass in der Bundesrepublik Deutschland demokratische Verhältnisse existieren und die Rechtsstaatlichkeit nach der Verfassung tatsächlich gegeben sind.
#3417
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2024 21:11)
Sehr verwirrend und die Entscheidung der Richter soll dem Grundgesetz folgen?
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden. Folglich sind diese vermeintlichen "Entscheidungen" nie zustande gekommen.
Auf folgende Artiktel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/haftstrafe-wegen-beleidigender-mail-an-ministerpr%C3%A4sidentin/ar-AA1w5iEt?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=26be8aafd12f4a1db2adbace59266be7&ei=139
Allen richterlichen Entscheidungen ist gemeinsam, dass Staatsanwaltschaften Klagen vorlegten, die sie mangels der Beachtung der Vorschriften des Art. 20 Abs. 3 GG nie nach vorlegen durften. Ihre
Amtshandlung steht im Zusammenhang des Eidbruchs, der strafbaren Handlung.
Wenn man unterstellt, dass Richter erst nach einer vorausgehenden Klage entscheiden dürfen und nur Staatsanwaltschaften eine Klage einreichen dürfen, diese aber von Amtsträgern eingereicht wird, die
nicht nach Gesetz und Recht gehandelt haben, spätestens dann ist fragwürdig, ob Richter überhaupt ungeprüft eine Entscheidung treffen dürfen.
Richter dürfen sich irren. In dem Fall, in dem sie nicht einmal nachgeprüft haben, ob die Klage von berechtigten "Leuten" eingereicht wurde, fällt diese Begründung der Richter, sie hätten sich halt
eben geirrt, sachlich weg.
Da sie in ihrem Entscheidungen den Tatbestand falsch niedergeschrieben haben, ist folglich auch deren Urteil "für die Hasen". Sie sind ebenfalls anzuklagen, zu verurteilen und entschädigungslos aus
dem Dienst zu entfernen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Staat mit Amtsträgern (u.a. Richtern) einen Staat steuern kann, im dem Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, nicht vorstellbar.
Nicht die Entscheidung der Richter gegen das Gesetz, deren Eid auf das Grundgesetz war, dessen Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung (dem Eidbruch im Zusammenhang mit dem Grundgesetz) wird
staatsanwaltschaftlich verfolgt/angeklagt, sondern auch die fehlende Amtstätigkeit der Ministerpräsidenten der Bundesländer wird ebenso nicht verfassungsrechtlich verfolgt.
Es ist mir zweifelhaft, wie die Vorgaben eines Grundgesetzes von Exekutive und Judikative eiungehalten werden sollen, wenn die Legislative deren Einhaltung nicht sicherstellt. Die Vorgabe, dass alle
Macht vom Volke ausgeht, so wie es im Grundgesetz geschrieben steht, ist in der Tat schwierig oder auch nicht nachzuvollziehen.
Es ist zu hinterfragen, ob und wie ein Staat mit Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, gesteuert werden kann?
Beispiele, dass dies seitens der Richterschaft angezweifelt wird, gibt es es zur genüge (VG Frankfurt [Oder], OVG Niedersachsen, OVG Bremen, LSG Baden Württemberg) - allerdings nicht in der Mehrzahl
der richterlichen Entscheidungen. Sie werden einfach judikativ ignoriert.
Diese Zeiten definiere ich als Nazi-Zeiten, die wir mit dem Grundgesetz von 1949 überwinden wollten. Offensichtlich ist nicht nachvollziehbar, dass dies- ebenso wie die Allierten bereits eingestanden
haben - in diesem Punkt nicht (so) erfolgreich war.
Es ist die Frage, welche Partei das Grundgesetz von 1949 umsetzen will? Wir Wähler haben die wiederholte Chance!
#3416
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2024 18:54)
Kennen wir!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/m%C3%A4rchenerz%C3%A4hlerin-dummes-zeug-mann-muss-nach-e-mail-an-schwesig-ins-gef%C3%A4ngnis/ar-AA1w676G?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=26be8aafd12f4a1db2adbace59266be7&ei=33
Es wird nicht gefragt, ob denn die Amtsträger ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben?
Es wird nicht danach gefragt, ob die Amtsträger ihrem Eid, ihrer Treuepflicht, nachgekommen sind, sondern es wird so getan, als wäre die Entscheidung der Richter nach dem Gesetz erfolgt.
Gegen die Einwendungen, dass die Richter nicht nach dem Gesetz entschieden hätten, dem Gesetz nicht folgten, ihren Eid gebrochen haben, keine Amtsausübung vorgenommen hätten bzw. der Staat seinen
Staatsgewalt von Amtsträger ausgeübt wird, die seine Anweisungen nicht befolgen, ist wahrscheinlich nichts entgegen zu halten.
Die Frage, die im Raum steht, ob diese Amtshandlung nicht im Zusammenhang einer strafbaren Handlung steht und deshalb nichtig ist.
M.E. folgt die Judikative nicht dem Gesetz, dem Grundgesetz und nimmt daher auch keine Amtshandlungen vor. Solange Richter den Eid brechen, steht ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz in einem
stafbaren Zusammenhang und ist nichtig.
Wir kennen diese Zeit als Nazi-Zeit, als die Richter nicht nach dem Volk ihre Entscheidung getroffen haben, nicht dem Gesetz folgten. Es ist nicht nur die Frage zu klären, ob diese Prinzipien wieder
aufleben dürfen und Bürger für die finanzielle Unterstützung dieser Verfassungsfeinde herangezogen werden dürfen (vgl. Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).
#3415
Lars(Mittwoch, 18 Dezember 2024 14:26)
Ich habe den netten Herren ein Paket vorbeigebracht ( ich bin DHL-Bote) und wurde auf diese Website aufmerksam gemacht. Ich hoffe Herr Neumann freut sich über meinen Eintrag.
#3414
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2024 13:58)
Das Landgericht Hannover hat jetzt vorgeben, welche Strafe einen erwartet, wenn das Gesetz nicht befolgt wird!
Dieses Urteil auf die Amtsträger angewandt, ist festzustellen, dass sie nie aus dem "Knast" ausziehen werden. Den Amtsträgern, die unter diesem Pauschalurteil leiden, entschuldige ich mich förmlich.
Es ist zugegeben eine sehr kleine Anzahl.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/hannover-fast-vier-jahre-haft-f%C3%BCr-pr%C3%BCfingenieur-wegen-gef%C3%A4lschter-t%C3%BCv-berichte/ar-AA1w4vsd?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ba26caf9308348caa4ccc4595503fc30&ei=104
Wenn mit diesem Verstoß auch der Eid auf das Grundgesetz gebrochen wird, so liegt nicht nur die Straftat der Missachtung der Gesetze, sondern auch der Eidbruch des Grundgesetzes bei Amtsträgern
vor.
Grundgesetzlich ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat seine Staatsgewalt von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Es erscheint sehr fragwürdig zu sein, davon
auszugehen, dass ein Staat mittels Amträgern regierbar sei, die ihm nicht gehorschen.
Ganz dick kommt es, wenn nach Frau Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin der Uni Bonn) die Ministerpräsidenten und Präsidenten der Senate der Bundesländer die Staatsanwaltschaften dem Grundgesetz nicht
folgen und die Stattsanwaltschaft nicht anweisen, ihren Pflichten nachzukommen und die Anklage der Kolleg:innen nicht vornehmen.
Es liegt daher nahe, dass die Amtsträger des Staates ihre Amtsaufgaben nicht wahrnehmen und ihren Eid auf das Grundgesetz brechen. M.E. geht es nicht an, dass Amtsträger das Gesetz brechen und das
Grundgesetz dennoch vorschreibt, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln würden und dann noch "dicke" Penisionen einstreiben.
Ich halte es vielmehr mit der Arghumentation von Frau Aigner, dass die Bürger nicht verpflichtet werden dürfen, auch noch die Verfassungsfeinde "durchzuschleppen".
Entweder erfüllen die Amtsträger ihre Treuepflicht nicht, gehorschen dem Grundgesetz nicht oder die Amtsträger befolgen nicht die Weisungen des Volkes, der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Es
erscheint mir fragwürdig wie Ministerpräsidenten oder Präsidenten der Senate behaupten können, sie würden ihren Amtsaufgaben gerecht und führen diese nicht einmal aus.
Es geht nicht darum, dass sie eine Amtsaufgabe schlecht ausüben, sondern darum, dass sie überhaupt ausüben.
Daher erscheint es fraglich, welchen Vorwurf die etablierten Parteinen der AFD überhaupt gemacht werden, wenn sie selbst das Grundgesetz nicht einhalten? oDas gilt ebenso für die Richter des
Landgerichts Hannover.
Sie werden mir gewiss zustimmen, dass in der Judikativen nur Chaos herrscht. Das hat nichts damit zu tum, dass ich in dem einen oder anderen Fall genauso entscheiden würde. Es ist vielmehr davon
abhängig, dass ein Amtsträger seiner Amtspflicht nachkommt oder nicht. Wenn nicht, dann ist er nicht berufen, als Richter tätig zu sein und Amtsaufgaben wahrzunehmen.
Amtsträger, die machen was sie wollten, hatten wir in der Vergangenheit zur Genüge!
#3413
Mazi(Dienstag, 17 Dezember 2024 12:02)
Das sehe ich nicht anders als der Journalist Thomas Berbner in den Tagesthemen auf den Punkt gebracht hat.
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/wegen-habeck-bashing-in-tagesthemen-gr%C3%BCne-sch%C3%A4umen-vor-wut/ar-AA1w0Fda?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=853e6773d1324c42962ecb7eb6c8e122&ei=9
Die Frage ist, welche Kommentare seitens der GRÜNEN veröffentlicht werden sollten?
#3412
Mazi(Dienstag, 17 Dezember 2024 11:53)
# 3405
Es handelt sich hier um den "echten" Mazi.
Es entspricht wirklich meiner Meinung, dass der Budneswirtschaftsminister der heutigen Ampel-Regierung Habeck genetisch mit der Familie Quant der Nazis "verbandelt" ist.
Zu diesem Umfeld (der Nazi-Ideologhie) zähle ich auch Frau Baerbock und Herr Trittin.
#3411
Mazi(Dienstag, 17 Dezember 2024 11:31)
Es wird scheinbar immer offensichtlicher, primitiver!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.focus.de/wissen/nah-am-kollaps-energie-spezialist-die-dunkelflaute-offenbart-massive-planungsfehler_id_260564773.html
Nicht nur in der Judikativen häufen sich die Steuerungsfehler der Regierung, sondern auch anderswo!
Wenn man dann feststellt, dass im Grundgesetz Art. 20 alle Macht vom Volke ausgehen soll, dann stimmt hier offensichtlich die Exekutive nicht mit dem Grundgesetz oder das Grundgesetz nicht mit der
Exekutive überein. Auf jeden Fall kann das Grundgesetz nicht mit den Aktivitäten der Regierung deckungsgleich sein.
#3410
Mazi(Dienstag, 17 Dezember 2024 10:20)
Sehr befremdlich?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-revision-6str335/23-staatsanwalt-unter-verdacht-kokain-korrupt-hannover-justiz
Es ist nachgewiesen, dass an dem Verfahren u.a. ein Amtsträger mitgewirkt hat, der nicht nach Gesetz und Recht handelte, der Treuepflicht nicht nachgekommen ist.
Entgegen den Richtern macht das Grundgesetz keine Unterscheidung darin, worin der Amtsträger seiner Treuepflicht nicht nachgekommen ist. Nach der Entscheidung der Richter des BGH ist dem nicht so.
Staatsgewalt kann vom Staat auch seitens Amtsträgern ausgeübt werden, wenn sie nicht nach Gesetz und Recht handeln. Eine Interpretation, die in der Gültigkeit von Entscheidungen sehr stark an ihrer
Ideologie an die Nazis erinnert.
Es scheint angebracht zu sein dass auch diese Entscheidung des BGHs dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.
Diese Entscheidung des BGH ist sehr stark gegen das Grundgesetz gerichtet, dass Richtern eine Amtsausübung nur dann gestattet ( siesie treffen ihre Entscheidung nach dem Gesetz, Art. 97 Abs. 1 GG),
wenn sie nach dem Gesetz entscheiden. Das riecht nach Nazi-Ideologie, die wir sehr stark verbreitet in Exekutive und Judikative wiederzufinden ist. Die Legislative prüft nicht einmal nach, ob denn
ihre Vorgaben eingehalten werden. Sie kann mangels einer Überprüfung gar nichts davon erfahren, dass nicht nach ihrem Willen gehandelt wird.
Wie kann ein Volk davon erfahren, dass Exekutive und Judikative nicht nach seinen Vorgaben handeln, wenn diese Kontrollen nicht einmal seitens der Legislativen (der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages) erfolgen (Art. 20 GG). Eine ganz schöne, eine m.E. unsinnige Paralellwelt, die die Nazis da aufgebaut haben wollen.
Der Rückschluss, dass eine "AFD" überhaupt nicht notwendig ist, das Grundgesetz zu "verbiegen", ist sehr naheliegend.
Überspitzt ausgedrückt haben die Richter des BGH entschieden, dass eine Entscheidung eines Richters eines Vorgerichts solange rechtens ist, bis Richter des Vorgerichts entschieden haben, dass
Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind. Solange gelten sie nämlich nach den EMRK als keine Straftäter. Da die Tat vor der Straftat geschehen ist, wäre die Aussage nämlich die, dass der
Täter zum Zeitpunkt der Entscheidung gar nicht handlungsfähig war, also den Tatbestand gar nicht in der Lage war, eine kriminelle Handlung war, seinen Eid zu brechen.
Ich halte die Entscheidung der Richter des BGH zumindest für falsch begründet!
#3409
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 23:33)
Es liegt nahe, dass die GRÜNEN und Habeck (GRÜNEN) uns in die "Dunkelflaute" führen wollen!
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/dunkelflaute-habeck-hinterfragt-gr%C3%BCnen-energieplan-eigene-partei-ist-fassungslos/ar-AA1vX2yl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8d145fac87b24d41bd5f571afaba58ca&ei=7
#3408
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 23:00)
Spätestens jetzt darf man nicht mehr glauben, was sogenannte "Experten" von sich geben. Wichtig ist also, wer in welcher Funktion etwas mitteilt und ob er dazu seinen seriösenb Standpunkt mitteilt.
Von einer seriösen Berichterstattung darf man erwarten, dass einem keine Mitteilung "untergeschoben" wird.
Folgenden Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/interviewter-experte-im-deutschlandfunk-war-habeck-berater-und-spd-mitglied-erw%C3%A4hnt-wurde-das-nicht/ar-AA1vVJj1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0335a32c334d4398b1d43356061b0235&ei=266
Das sind billigste Nazi-Methoden.
Wie beabsichtigen sich etablierte Parteien von einer AFD abgrenzen, wenn unseriöseste Meinungen unter das Volk gemischt werden? Soll das etwa der "Kampf gegen die AFD" sein?
#3407
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 19:52)
Es ist aufgrund der Nachweise festzuhalten, dass zumindest die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die Landesregierungen und die Judikative den Vorgaben der Gesetze nicht folgen.
Es ist zwar allgemein bekannt, dass die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers nicht von der Legislative übnerprüft wird, aber neues Recht wird dadurch nicht geschaffen. Maßgeblich bleiben die
Vorschriften des Grundgesetzes sowohl für die Exekutive und die Judikative.
#3406
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 19:47)
So geht's!
Auf diesen Artikel beziehe ich
mich.https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/strafe-in-kokainprozess-mit-mutma%C3%9Flich-korruptem-staatsanwalt-wird-neu-gepr%C3%BCft/ar-AA1vWxl7?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0335a32c334d4398b1d43356061b0235&ei=201
Es wird der Eindruck erweckt, dass das Urteil deshalb keine Amtshandlung war, weil der Staatsanwalt die Zusammenarbeit mit der Drogenbande gegen Entgelt vorgenommen hat. M.E. ist diese Interpretation
vom Grundgesetz nicht gedeckt. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist es jedem Amtsträger untersagt, gegen Gesetz und Recht zu handeln. Eine andere Handhabung stellt schlicht einen Eidbruch, eine strafbare
Handlung, dar.
Man stelle sich nur vor, dass nach Grundgesetz Art. 19 Abs. 4 nur dann gelte, wenn kein Geld für dessen Missachtung genommen wird. Das als Grundrecht zu sehen, ist m.E. scho9n mehr als eigenartig.
Andererseits es wie heute zu sehen, mit Amtsträgern, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, zusehen, ist genauso absurd.
Es ist eindeutig, dass z.B. Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden ist ebenso nicht nachvollziehbar wie erteilte Alarmmeldungen nicht
weiterzuleiten oder das Staatsanwaltschaften sich das Recht herausnehmen richterlich tätig zu sein.
Es erscheint fraglich, welchem Gesetz der Staat folgt und ob er das Grundgesetz selbst missachtet. Dass der Staat dem Grundgesetz, der Verfassung, folgt, schließe ich - wie oben bereits exemplarisch
dargestellt - aus.
#3405
WernerE(Montag, 16 Dezember 2024 19:38)
#3396 - Mazi
um welchen Mazi handelt es sich hier?
#3404
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 18:03)
Wie unfähig ist die deutsche Politik?
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/schweden-wirft-habeck-falsche-energiepolitik-vor/ar-AA1vUxz5?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ef3ee389c70a458bb228bb37b9829b71&ei=87
Es ist davon auszugehen, dass Habeck (GRÜNE) davon ausgeht, dass er alles richtig gemacht hat.
Es ist anzunehmen, dass es i.d.R. nachts dunkel wird und die Solarpanelen dann überhaupt keinen Strom mehr liefern. Uns dennoch mit Strom zu versorgen, obliegt den Windrädern und den Strombatterien.
Wenn kein Wind vorhanden ist, dann ist es auch schlecht für die Windräder sich zu drehen. Und wenn auch die Strombatterien leer sind, dann steht überhaupt keine erneuerbare Energie zur
Verfügung.
Wenn Habeck diese Prinzipen nicht kennt, ihm niemand dieses Geheimnis verrät, dann muss Habeck immer wieder eine falsche Politik verfolgen und Deutschland in die Sackgasse steuern.
Es ist in der Tat schade, dass wir einen Wirtschaftsminister haben, der so falsch steuert und offensichtlich auf seine Leistungen auch noch Stolz ist.
Hoffentlich teilen ihm die Wähler mit, dass seine Sonnenpanelen bei Dunkelheit sehr wenig Strom erzeugen und sich Windräder bei Windstille nicht drehen. So neu wie dies Habeck erscheinen mag, so wahr
ist es.
Und darauf will er stolz sein und von der Annahme ausgehen, dass er alles richtig gemacht hat?
#3403
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 13:05)
Was ist los in der deutschen Justiz?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kein-faires-verfahren-wegen-staatsanwalt-bgh-entscheidet/ar-AA1vV4vb?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ef3ee389c70a458bb228bb37b9829b71&ei=31
Es geht scheinbar nicht nur um die Sozialgerichtsbarkeit, siondern auch um den Rechtsstaat an sich!
#3402
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 12:43)
Etwas scheint nicht zu stimmen!
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-ein-kanzler-ohne-vertrauen-aber-auch-ohne-jede-chance/ar-AA1vTPok?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0927457c5ff8409da24662a0da87b11b&ei=11
Wie soll es laut der FAZ möglich sein, dass ein Bundeskanzler Olaf Scholz kein Vertrauen besitzen, keine Chance zu haben, wenn die Medien berichten, dass dessen Angaben nicht der Wahrheit
entsprechen?
Wenn der Parteivorstand der SPD den amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz weiterhin in der Verbreitung von Unwahrheiten unterstützt, dann ist sie letztlich auch dafür verantwortlich zu machen.
#3401
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 10:36)
#3397 und 3396
Sehr geehrte Lisa,
grundsätzlich teile ich Ihre Ansicht und dennoch besteht im Fall Neumann ein wesentlicher Unterschied.
Das Datenschutzgesetz schützt nur persönliche und keine unternehmerische Daten. Wenn die Behörde persönliche Daten bekannt machen würde, dann ist dies deren Sache, deren Rechtsverstoß. Wenn die
Behörde unwahre Personendaten veröffentlichen würde, dann bedeutet dies keinesfalls, dass deren Verwaltungsentscheidungen nichtig wären. Also ist die Angabe eines erdachten Namens für die
Verwaltungsentscheidung der Behörde völlig unwesentlich.
Aufgabe des Herrn Neumanns des ist es nicht den Wahrheitsgehalt der seitens der BGHW vorgebenen Personendaten zu hinterfragen.
M.E. ist es unwesentlich, ob Amtsträger, Bedienstete der BGHW oder Richter der Sozialgerichtsbarkeit, ihren Amtsauftrag ausführen oder ihre Treuepflicht nicht nachkommen. Wenn Amtsträger ihrer
Treuepflicht nicht nachkommen, gegen Art. 20 Abs. 3 GG handeln, ihren Eid brechen, gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und gegen das Bundesverwaltungsgericht votieren und die
Berufung ausschließen, dann ist es m.E. die Aufgabe der Präsidenten der Behörden oder der Sozialgerichtsbarkeit, letztlich des Ministerpräsidenten bzw. des Präsidenten des Senats des jeweiligen
Bundeslandes sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Da davon auszugehen ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit und der Behörde keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben, haben sie
ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen. Sie stehen folglich im Zusammenhang mit Straftaten und sind daher nichtig. Ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit von Staatsanwaltschaften angeklagt werden
oder nicht, erhebt deren Entscheidung (der Richter) nicht zu rechtmäßigen Entscheidungen nach dem Grundgesetz. Das Grundgesetz duldet nach Art. 20 Abs. 3 keine Ausnahmen.
Es macht also folglich keinen Unterschied zu der Nazi-Ideologie. Das Bundesverfassungsgericht hat u.a. entschieden, dass Behörden und Gerichte eine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsaktenach dem Rechtsstaatsprinzip zu führenhaben.
M.E. sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz und daher nichtig!
Da Herr Neumann ausschließlich Namen der Behörde aufgreift, kann das Datenschutzgesetz in dieser Richtung überhaupt keine Vorgaben machen.
Ihr Einwand ist daher völlig falsch angebracht und nicht anwendbar.
#3400
Lisa(Montag, 16 Dezember 2024 07:17)
Ich muß ehrlich gestehen, ich habe eine Weile mit mir gerungen, ob ich dazu meine Meinung/mein Wissen von mir gebe.
Vorallem in Anbetracht des Umstandes, daß auf Grund selektivem Lesen seitens unfallmann erneut das Risiko besteht, daß ich meine Zeit frustran genutzt habe.
Da aber die Gefahr besteht, daß ein Mitglied dieses Forums und dazu ein Mensch an sich meinerseits sehenden Auges ins Unglück rennt, halte ich es für meine Pflicht mich zu äußern.
Auch wegen des Umstandes, daß ich mir nachher keine Schuldvorwürfe machen muß, es nicht wenigstens versucht zu haben.
Was Derjenige dann daraus macht ist seine Sache.
So wie ich das sehe, rennt unfallmann geradewegs ins Unglück.
Begründung:
1) Entgegen seiner Darstellung [/FONT][FONT="]
"Mit dem folgenden Antwortschreiben (26.04.2013) hat die BGHW ableitbar gemacht, wenn ich nur Wahrheiten bringen würde und es zu keiner Verleumdung kommt, wäre die BGHW mit meinem Vorhaben
einverstanden."
[/FONT][FONT="]hat die BGHW ihm sogar ausdrücklich verboten irgendetwas ausser seinen eigenen, personenbezogenen Daten zu verwenden.
Dazu aus dem genannten Schreiben:
"Es ist Ihnen nicht gestattet, den Inhalt der Unfallakte zu veröffentlichen soweit darin Daten Dritter enthalten sind.
Sie können über Daten verfügen, die ausschließlich auf Ihre Person bezogen sind.
...
Wir untersagen daher Ihnen ausdrücklich, Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen.
Soweit Ihre auf Ihrer Webseite ... veröffentlich haben ..., fordern wir Sie auf ... zu löschen".
Damit hat er trotz ausdrücklichem Verbot und trotz Aufforderung zur Löschung gg. § 35 + 43 BDSG verstoßen.
Er kann sich auch nicht damit herausreden, nichts davon gewußt zu haben oder nicht gewußt zu haben, daß damit nicht nur die Daten der BGHW-Mitarbeiter selber gemeint sind sondern auch alle Daten zu
anderen Personen ausser seiner selbst oder den Text falsch verstanden zu habe.
#3399
Lisa(Montag, 16 Dezember 2024 07:14)
Hallo Unfallmann,
ich würde keinen Namen schwärzen oder unleserlich machen, solange Dir nicht klar und deutlich gesagt wird, wer und warum dieser die Schwärzung oder Entfernung wünscht.
Das relativ belanglose "BlaBla" des Datenschutzbeauftragten kannst Du wirklich ignorieren, solange nicht die konkrete Person benannt wird. Du schreibst nur Tatsachen und veröffentlichst Schreiben,
die Dir in einem oder vielen öffentlichen Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ich würde persönlich derzeit keinen rechtlichen Grund sehen, da irgendetwas zu verändern. Wenn der
Datenschutzbeauftragte oder die Person konkrete Forderungen stellt, solltest Du eventuell überlegen, wie Du weiter vorgehst, aber erst dann.
#3398
Mazi(Montag, 16 Dezember 2024 05:05)
Naja letztendlich hat es dann wohl doch keinen Sinn und du solltest die Sache endlich mal abhaken. Genieß deine letzte Lebenszeit und hake das endlich ab.
#3397
Mazi(Sonntag, 15 Dezember 2024 19:29)
Es scheint genug an Unfug in den Behörden angerichtet zu sein!
Auf diese Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schock-nach-neuberechnung-berliner-strandbadbetreiber-soll-pl%C3%B6tzlich-48-fache-grundsteuer-zahlen/ar-AA1vSR86?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fbfa129b95784ae09da7d37e159eeec3&ei=19
Es ist nachvollziehbar, dass aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe die Grundsteuer erhoben wird. Im Westen werden höhere Werte als im Osten dieser Grundsteuerberechnung zugrunde gelegt. Sachlich geht
das gar nicht.
Wäre es nicht gerechter in den alten Bundesländern die Grundsteuerbelastung zu senken und in Osten zu erhöhen. Dann wäre diese Ungerechtigkeit bereinigt.
Das logische und einfache Prinzip wird zum Anlass genommen, noch einmal kräftig die Grundsteuerbelastung allseits zu erhöhen und folglich höhere Steuereinnahmen zu generieren. So nachvollziehbar
behördlich dieses Prinzip auch ist, richtig wird es dadurch nicht. Mehrheitlich ist dies zwangsläufig, aber gerecht ist es nicht.
Wir stellen fest, dass Gerechtigkeit in keinem Bereich vorhanden ist.
Nicht bei der Sozialgerichtsbarkeit, nicht bei der Weitergabe von Alarmmeldungen, nicht bei Missbräuchen, nicht bei Cum Ex-Geschäften bzw. der Erinnerung an diese Eskapaden, nicht an die Amtsaufgaben
der Ministerpräsidenten der Länder etc. und auch in Punkto Grundsteuer. Es ist anzunehmen, dass Amtsträger in Behörden keinen Bereich auslassen und sich reihum bedienen.
Wie kann eine Ampel-Regierung ihr scheitern einräumen und dann Kanzlerkandidaten aufstellen, die den Zusammenbruch herbeigeführt haben?
Ich hoffe nur, dass die Wähler in der folgenden Bundestagswahl die wahren Schuldigen kennen und nicht zum Ausdruck bringen, dass sie mit deren Handeln sich solidarisch erklären.
#3396
Mazi(Sonntag, 15 Dezember 2024 19:06)
Das ist absolut unglaubwürdig!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-fordert-milliard%C3%A4rsteuer/ar-AA1vSdCy?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=489679acfbf94789865ea33983b6c958&ei=15
Wenn Habeck mit der Familie Quant genetisch verbandelt ist und diese Familie Quandt nachweislich unter den Nazis ihr Geld gemacht hat, heute BMW ihnen gehört, dann ist es zynisch von ihm, eine
Milardärsteuer zu verlangen.
Hat Habeck jede Achtung vor dem Volk verloren!
#3395
Mazi(Sonntag, 15 Dezember 2024 18:51)
#3394
So scheint es zu sein.
Nicht zu vergessen ist, dass die folgende Pension von den Piloten der Bundeswhr persönlich zu beantragen ist. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sie entfällt. Damit wird Gerechtigkeit gegenüber den
Abgeordneten geübt.
Ganz schon pervers, wie es in unserem Staat gehandhabt wird.
Da gibt es Amtsträger, die entscheiden, aber vom Grundgesetz nicht einmal die Ermächtigung besitzen, entscheiden zu dürfen. Da gibt es wiederum Amtsträger, die ihre Amtsaufgabge, die Anweisung der
#staatsanwaltschaften endlich ihre Amtsaufgabe zu erfüllen, nicht wahrnehmen.
Ich schließe mich der Beurteilung der Richter des EuGH anund halte "nichts", aber auch "gar nichts" von der deutschen Justiz. Offensichtlich versteht man dort unter Gerechtigkeit, der Erfüllung des
Gesetzes und des Rechts etwas anderes, als in den Amtsstuben der Gerichte.
Es geht in diesem Staats ganz schön unvernünftig zu.
#3394
WernerE(Sonntag, 15 Dezember 2024 14:49)
#3393 Zitat:
München - Richterin Andrea Wagner hatte bereits Star-Koch Alfons Schuhbeck ins Gefängnis gebracht.
Grundgenommen nur ein Promille Satz derjenigen Personen die auch eingekastelt werden
müssten - aber trotzdem ein Erfolg
Beim Zentrum Bayern für Soziales läuft einiges total schief.
Die Menschen welche schon Jahrzente in Bayern leben und Bürger die hier geboren, aufgewachsen sind und einen dann einen Behindertenantrag stellen, schauen in der
Regel in die Röhre, bekommen für gleiche / selber Krankheitsfolgen geringere
Grad der Behinderungswerte, als Neubürger oder Kriegsdienstverweigerer in ihrem Land.
Ich sage es ja schon länger - die Geflücheten -berechtigt oder unberechtigt- werden
generell bevorzugt behandelt.
Zu # 3393
Natürlich haben die Amtsträger mehr Verantwortung als ein Pilot der Bundeswehr.
Kampfpiloten fallen gelegtlich vom Himmel, es gibt Tote!
Bundes- Landes Politiker fallen selten vom Himmel und wenn doch, in ein schön gemachtes finanziell gut gepolstertes Sofa.
Man sollte jetzt mal recherieren, wieviel der gechasste Minister so bekommt.
Genug zum Leben und das mit vollen Händen.
Davon kann so mancher Mitmensch nur träumen wenn er nach 45 Jahren harter Arbeit
in Rente geht.
Schönen 3`ten Advent und gute Woche Allen hier, vor allem Erich und seiner Familie
WernerE - der sich auch traut dem BM die Pest zu wünschen (hat er sich verdient)
#3393
Mazi(Samstag, 14 Dezember 2024 22:39)
Da läuft doch einiges schief bzw. auseinander!
Auf diese Veröffentliochung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/air-defender-so-hoch-ist-das-gehalt-eines-kampfpiloten-bei-der-bundeswehr/ar-AA1vQXQs?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0c4f2c55e0544e8b8be9ac25ca059dbb&ei=106
Wenn man davon ausgeht, dass Soldaten permanent ihr Leben auf's Spiel setzen und die Bundestagesabgeordnete und anderen Amtsträger ein vielfaches monatlich nach Hause schleppen (die Pension nicht
einmal mitgerechnet und die Überlebensrate laut russischer Schätzung in der Ukraine mit 4 Wochen angesetzt wird), dann ist festzuhalten, dass nach der Relation der finanziellen Zuwendungen die
Abgeordneten der Parlamente einen sehr gefährlichen Job ausüben müssen.
Allein aus diesem Missverhältnis ist zu erkennen, wer hier "einiges falsch läuft" bzw. "falsch spielt"!
#3392
Mazi(Samstag, 14 Dezember 2024)
Das gibt Hoffnung!
Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann ist davon auszugehen, dass den Bürger eine große Verpflichtung entgeht und sie nicht mehr für Verfassungsfeide einstehen müssen. Weil deren
Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, sind auch die Entscheidungen der Behörden hinfällig.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/343-millionen-euro-hinterzogen-schuhbeck-richterin-schickt-manager-lange-hinter-gitter/ar-AA1vRvsB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2b2836ca7d6b497eb40fe5146f525937&ei=16
Zitate:
München - Richterin Andrea Wagner hatte bereits Star-Koch Alfons Schuhbeck ins Gefängnis gebracht: Er sitzt eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ab, weil er Steuern in Höhe von 2,3
Millionen Euro hinterzogen hatte. Nun hatte die Richterin einen weiteren großen Fall in München. Als Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verurteilte Wagner zwei Manager, die
Steuern in Höhe von insgesamt 343 560 964,03 Millionen Euro hinterzogen haben.
Es ist das erste Cum-Ex-Verfahren in der Landeshauptstadt: Mit der Methode hatten Götz K. (71) und Thomas U. (63) den Fiskus dazu gebracht, Kapitalertragssteuer zurückzuerstatten, die zuvor gar nicht
gezahlt worden war.
Zusammen mit weiteren Personen hatten die Manager auch laut Staatsanwaltschaft „in einem Umfang, der seinesgleichen sucht“, in die Staatskasse gegriffen und sich „schamlos bedient“.
Bei _Scholz geht es um mindestens 35 Mrd. Euro. Es ist davon auszugehen, dass er sich nicht erinnern darf, er Richter findet, die ihm das abnehmen und ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Da es Amtsaufgabe der Amtsträger war, sind sie noch härter - als hier vorgetragen - zu bestrafen. Wegen Eidbruchs ist davon auszugehen, dass Dsie niemals Amtsaufgaben wahrnehmen können.
Alle sind vor dem Gesetz gleich.
#3391
Engländer(Samstag, 14 Dezember 2024 19:50)
Hallo Herr Neumann. Sie haben eine prächtige Sammlung an Akten in ihrem Büro. Schon mal daran gedacht, ein paar Tage darin zu investieren, das alles zu digitalisieren? Nicht, dass plötzlich die Akten
verschwinden, weil der Senat seine wahre Fratze zeigt und einfach unrechtmäßig bzw. mit schwurbelhafter Begründung, eine Hausdurchsuchung veranlassen lässt, bei denen dann auf mysteriöse Weise, die
Akten verschwinden. Gruß Engländer.
#3390
Mazi(Samstag, 14 Dezember 2024 16:48)
Ausgerechnet darin machen Habeck und Müller ihre Kenntisse geltend.
Es ist ratsam und m.E. richtig und sachgerecht, dass Wähler Fachleuten mehr trauen, als irgendwelchen gescheiterten "pseudo Fachleuten", die unter Beweis gestellt haben, von der Sache nichts zu
verstehen. Das Urteil hierzu hat der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) selbst bekannt gegeben.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/strompreisrekorde-die-dunkelflaute-legt-ein-riesiges-problem-offen/ar-AA1vR6oS?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9a27fcf9379b45f0832034e7db8cef85&ei=5
Es ist muss unterstellt werden bzw. davon auszugehen, dass sie geltend machen, ausgerechnet in diesem Fachgebiet Kenntnisse zu besitzen. Es wird dadurch ersichtlich, dass sie offenbar von den
Problemen wissen, aber keine Strategie besitzen, diese Problem zu lösen.
Wo soll das noch hingehen?
Es ist nachvollziehbar und zu unterstellen, dass Wähler keine Leute suchen, die die Probleme auszählen können, sondern dass sie Fachleute suchen, die die aufgezeigten Probleme auch lösen
können.
Ein alter Spruch scheint sich zu bewahrheiten:
Wenn man in unbekannten Wasser fährt, ist es ratsam, einen Lotsen an Bord zu nehmen.
#3389
Mazi(Samstag, 14 Dezember 2024 15:29)
Jetzt wissen wir, wie weit wir den Sachverstand von Bundeswirtschaftsminister Habeck und dessen Freund und Parteikollegen der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller einschätzen bzw. vertrauen
können!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gestern-war-dunkelflaute-f%C3%BCnf-zahlen-zeigen-was-im-deutschen-stromnetz-alles-falsch-l%C3%A4uft/ar-AA1vP6fp?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3fe15bee927c4947b03be9b23edd799b&ei=40
Überträgt man dieses Beispiel auf Exekutive und Judikative ist nicht davon auszugehen, dass wir auf Sachverstand oder Lösungen des Problems hoffen dürfen.
Früher war es üblich, dass Lehrlinge an ihren Lehrherrn noch monatlich Geld zahlen mussten. Ich bin dafür alte Zeiten wieder einzuführen und unsere Volksvertreter ein Minimum an Erfahrung mitbringen
müssen.
#3388
Mazi(Samstag, 14 Dezember 2024 12:27)
M.E. ist es wesentlich, dass sie Pensionsverpflichtung separat ausgewiesen werden!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/erh%C3%B6hung-des-rundfunkbeitrags-so-geht-es-weiter/ar-AA1vNWSZ?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=78541172dc554d03b8be984d24f24d26&ei=66
M.E, ist es wichtig, dass nicht nur die GEZ die Pensionsverpflichtungen separat ausweist, sondern dieses Prinzip auch auf sonstige Behörden und Gerichte zu übertragen ist.
Nach dem Vorsichtsprinzip ist m.E. unerlässlich, dass die späteren Zahler darüber informiert werden und ihnen "klarer Wein eingeschenkt wird". Schließlich haben sie ein Recht darauf zu erfahren, ob
sie bereits pleite sind oder dies erst morgen erfolgt.
#3387
Mazi(Freitag, 13 Dezember 2024 15:09)
Wetten, dass sie sich auch nicht erinnern können?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/steuerskandal-zwei-neue-cum-ex-anklagen-in-frankfurt/ar-AA1vJnEp?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=175a4135bfbd417daec4a649c23a38a1&ei=51
Heißt es nicht im Grundgesetz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind? Gehören Leute, die vor dem Gericht erklären, dass sie sich nicht erinnern können, in die "Klapse" bis sie sich wieder erinnern
können?
Wie kann ein Olaf Scholz sich als Bundeskanzler bewerben, wenn er dieses Symptom vorgibt? Wie kann er von SPDler zum Kanzlerkandidaten ernannt werden? Es sei denn, dass die SPDler ihm "diesen Spruch"
nicht abnehmen.
#3386
Mazi(Freitag, 13 Dezember 2024 14:58)
Wie legal sind Beförderungswellen vor anstehenden Bundestagswahlen?
Auf folgende Artikel beziehe ich mich:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article254859428/Befoerderungswelle-in-vielen-Bundesministerien-kurz-vor-der-Neuwahl.html
Es erscheint aussichtlos sich darüber Gedanken zu machen, wie Beförderungswellen zur Lösung der Probleme der Bürger beitragen könnten?
Laut dem Grundgesetz sind Amtsträger nach ihrem geleisteten Eid verpflichtet, nach Gesetz und Recht zu handeln.
Wenn Richter der Spozialgerichtsbarkeit, wenn Staatsanwaltschaften oder allgemein Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ihrer Amtsaufgabe nachkommen, weshalb sollen sich "Reichsbürger" nicht
Gedanken darüber machen, wie sie diese Ordnung beseitigen können?
Es gehört offensichtlich zum System, die sogenannten "Reichsbürger" wegzusperren. Dazu bemühen sich Amtsträger, dies zu legitimieren.
Ehrlich! Ist es nicht Aufgabe der Amtsträger zuerst seiner eigener Amtspflicht nachzukommen und dann erst zu versuchen, anderen nachzustellen? Dazu gehören nicht nur diese "Reichsbürger", sondern
auch die Kolleg:innen, die gegen das Grundgesetz verstoßen und damit ihren Eid brechen. Als Täter sind sie anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.
Nach Frau Aigner darf von Bürgern nicht verlangt werden, diese Verfassungsgegner auch noch finanziell abzusichern. Auch dies widerspricht dem Geist des Grundgesetzes!
#3385
Mazi(Freitag, 13 Dezember 2024 11:01)
Stellen Sie sich nur vor, dass der gesamte Autobetrieb auf Elektrofahrzeuge nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Habeck umgestellt sei?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/norwegen-und-schweden-sind-w%C3%BCtend-wegen-deutscher-strompreise/ar-AA1vLufC?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=175a4135bfbd417daec4a649c23a38a1&ei=27
Nach dem Willen von Habeck ist der gesamte Autoverkehr auf Elektronfahrzeuge umzustellen. Daraus folgt, dass erheblicher Mehrbedarf auf Strom entsteht. Es ist also nachvollziehbar, dass derartige
Eskapaden zunehmen werden.
Da seitens von Habeck die Bundesrepublik in ihrer erneuerbaren Energieproduktion uneinholbar zurückhängt, ist davon auszugehen, dass obige Eskapaden hänger der Fall sein werden und die
Lösungsmöglichkeit des Auslands immer nötiger wird.
Unstrittig verfügt Habeck als geborenem Kinderbuchautor über die größten Erfahrungen darin, wie unlogsiche Darstellun gen dennoch angeboten werden.
Wenn dann auch noch Unverstand, fehlendes Fachwissen, mangelhafte Führungsverantwortung dazu kommt, erscheint es fraglich zu sein, wie er dies ausgleichen kann und Wähler ihn dennoch wählen
können?
Gewiss gibt es zahlreiche Beispiele in der Bundesrepublik Deutschland was dem Grundgesetz widerspricht. Aber eine Aufforderung seitens der Bürgern etwas zu unternehmen, was gänzlich dem Grundgesetz
nicht entspricht, sehe ich nicht.
Es ist bekannt, dass Staatsanwaltschaften Klage gegen Amtsträger, im Zweifel auch Richter, zu erheben haben. Da Staatsanwaltschaften darüber entscheiden, ob Anklage gegen diese Amtsträger erhoben
wird oder nicht, treffen sie richterliche Entscheidungen zu denen sie nicht berufen sind. Aber das besagt nicht, dass die Ministerpräsidenten bzw. Präsidenten der Senate nicht dazu verpflichtet
wären, ihre Amtsaufgabe zu erfüllen und nicht sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Gleiches Prinzip ist bei Cum Ex-Geschäften, Missbräuchen, Staatsanwälten, nicht weiter gegebenen Alarmmeldungen, etc. nachvollziehbar und grundgesetzlich anzuwenden.
Dies als rechtslich zu bezeichnen, dazu fehlt mir die Vorstellungskraft. Die Vorbehalte der Richter des EuGH gegenüber der deutschen Justiz erscheinen mir nachvollziehbar zu sein.
#3384
Mazi(Freitag, 13 Dezember 2024 09:03)
Das ist i.d.R. so! I.d.R. ermitteln Amtsträger gegen ihre Kolleg:innen und entscheiden in der Amtsaufgabe eines Richters, dass das Verfahren eingestellt wird. Rechtsstaatlich ist das nicht in keinem
Fall nachvollziehbar. Ich schließe mich daher den Vorbehalten der Richter des EuGH an.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/korruption-staatsanwalt-niedersachsen-kokain-mafia-unabhaengige-aufklaerung
Würde eine Aufsicht über die Justiz ausgeübt, wäre dies bereits zuvor aufgefallen.
Der inhaftierte Staatsanwalt in Hannover hat m.E. genauso gegen das Grundgesetz verstoßen wie zuvor auch andere Amtsträger. Wenn nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, wie wird
dann der Unterschied erklärt bzw. begründet?
Weshalb klagen Staatsanwaltschaften ihre Kolleg:innen nicht an, obwohl die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsausführung nach dem Gesetz vornehmen?
Nachweislich treffen sie keine Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG). Nach dem Grundgesetz entscheidet das Bundesverfassungsgericht für alle Behörden und Gerichte verbindlich. Und das
Bundesverfassungsgericht hat 1983 bereits entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Offensichtlich war dem nicht so und wird so nicht sein.
Nach dem Urteil des LG Hamburg gegen Herrn Neumann haben Richter entschieden, dass dem nicht so sein soll. Sie haben damit u.a. das Bundesverfassungsgericht als höchstes Gericht in der Bundesrepublik
Deutschland nicht anerkannt. Ich Frage mich, in was sich diese Richter von der Ideologie der Reichsbürgern unterscheiden?
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz und legen Klägern und Gutachtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vor. Demzufolge können
sie auch keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Sie haben nicht einmal nachgeprüft, ob dies überhaupt möglich sein könnte. Daraus wird deutlich, dass sie nie die Absicht haben, ein gerechtes
Urteil zu verfassen. Ihre Tatbestandsbeschreibung ist somit sachlich unzutreffend.
Für Amtsträger der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes Grund genug, Anklage gegen ihre Kollegen zu erheben.
Diese Amtsträger richten rechtsstaatlich größeren Schaden an, als dieser Staatsanwalt in Hannover. Die finanziellen Zuwendungen an diese Verfassungsfeinde sind ersatzlos zu streichen und die von
Bürgern erhobenen Steuern sind mangels ihrer Grundlagen zurück zu erstatten.
Würden Ministerpräsidenten bzw. Präsidenten des Senats die Amtsaufgabe, dass Gesetz und Recht in ihrem Bundesland sichergestellt ist, wahrnehmen, so hätten sie bereits aus diesem Grund nach Frau
Puppe, Strafrechlerin der Uni Bonn, die Staatsanwaltschaften angewiesen, Klage zu erheben.
Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diesen Mangel auch nicht beseitigt haben ist davon auszugehen, dass wissentlich in den Gesetzen Vorgaben enthalten sind, die dazu führen, dass sie gegen
die grundgesetzlichen Vorgaben seitens Exekutive und Judikative verstoßen wird.
Rechtsstaatlich ist derartiges Verständnis des Grundgesetzes mehr als bedenklich.
#3383
Mazi(Donnerstag, 12 Dezember 2024 12:22)
Undenkbar! Aber Gleich zu bekannten Verfahren.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nach-25-jahren-mordprozess-gegen-ehemann-beginnt-mit-pause/ar-AA1vHy5Q?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5fd2bbcd4c254518ae122c1213dc81e0&ei=25
Die Staatsanwaltschaft hat also eine Klage vorgelegt, ohne sich über einen Sachverhalt informiert zu haben. Das Gericht hat dennoch die Klage der Staatsanwaltzschaftz zugelassen.
Daraus ist zu erkennen, dass in Deutschland Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden. Die Frage, die sich stellt, ob wir dann noch von einem Rechtsstaat ausgehen dürfen, wenn die Gesetze nicht
beachtet werden?
M.E. wird die Staatsgewalt von Amtsträgern ausgeübt, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, nicht der Treuepflicht nachkommen. Sie brechen ihren Amtseid auf das Grundgesetz und dennoch wird von
Bürgern erwartet, dass sie diese Amtsträger finanziell unterstützen.
Die Argumentation von Frau Aigner ist für mich nachvollziehbar. Verfassungsfeinde dürfen nicht zu deren Finanzierung der Ausgaben durch die Bürger herangezogen werden. M.E. verbietet es das
Grundgesetz.
#3382
Mazi(Donnerstag, 12 Dezember 2024 11:53)
Und jetzt das!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ein-fatales-signal-scharfe-kritik-an-habecks-pl%C3%A4nen-zur-windkraft-begrenzung/ar-AA1vI2G0?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3b392af0da4b443d93fc630a75bb44a0&ei=123
Nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck sich an dem sogenannten Heizungsgesetz ausgelassen hat, dort vielfach nachgewiesen ist, dass es so gar nicht zur Politik der GRÜNEN zu passen scheint, die
GRÜNEN ihn trotzdem als Kanzlerkandidaten gekürt haben, ist es zumindest zweifelhaft, dass Habeck in Wahrheit Nazimethoden, getreu seiner Familie, der er angehört (den Quandts), vertritt.
Sie können diesen Fragebogen durchaus weiter fassen und in Frage stellen dürfen, ob diese Bundesregierung in Wahrheit nicht die Amtsverlängerung der Nazis darstellt. Wenn die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages die Einhaltung seiner Vorgaben nicht nachprüft, dann ist also niemand sicher, dass das Grundgesetz befolgt und eingehalten wird.
Sie erkennen dies auch daran, dass selbst Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen bzw. nach einem anderen Gesetz treffen, als dies von den Klägern beanstandet wird (obwohl es ihre
Amtsaufgabe sein soll!).
Den GRÜNEN ist folglich zur Last zu legen, dass sie Strom aus Wind, aus erneuerbaren Energien, zumindest zu verhindern versuchen.
Wo sind wir eigentlich?
#3381
Mazi(Donnerstag, 12 Dezember 2024 10:04)
# 3354
Eine Verwaltungsakte einer Behörde, die Dokumente nicht enthält, kann nie vollständig sein.
Es ist die Frage, wenn sie unvollständig ist, ob sie auch wahr ist? Da belegt ist, dass sie unvollständig ist, kann auch niemand sicher sein, ob er wesentliche Aktenteile auch gesehen hat. Dies
betrifft Richter und andere ebenso.
#3380
Mazi(Donnerstag, 12 Dezember 2024 10:00)
# 3354
So richtig Ihr Punkt auch ist, das Gesetz ist dann nicht anwendbar, wenn Richter nicht nach dem Grundgesetz, nach dem Gesetz entscheiden.
#3379
Mazi(Donnerstag, 12 Dezember 2024 09:55)
# 3354
Jeder Bürger ist nach dem IFG berechtigt Einsicht in die Verwaltungsakte der Behörde zu erhalten.
Aber was soll er unternehmen, wenn diese Verwaltungsakte der Behörde u.a. besagte 45 "Geheimdokumente" mit Urteil des LG Hamburg nicht enthält?
Wie beschrieben prüft die Legislative nicht einmal nach, ob ihre gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Unter dieser Vorgabe ist fraglich, ob Exekutive und Judikative die Abgeordneten des
Bundestages, die Legislative, überhaupt achten? Wenn Sie es so wollen, dann ist das Gesetz das "eine" und die Verbindlichkeit der Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln, das "andere".
Wenn die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet sind, nach Gesetz und Recht zu handeln, dann ist der Nachweis geführt, dass Richter sich nicht zu den Amtsträgern gehörig fühlen. Anders
ausgedrückt wird die Staatsgewalt in Deutschland nicht von Amtsträger ausgeübt.
Die Frage ist also, was Herr Haldenwang als Präsident des Verfassungsschutzes überhaupt als seine Amtsaufgabe angesehen hat. Wenn er nun für die CDU als Wahlkämpfer ins Rennen geht, dann ist
fraglich, wer die CDU überhaupt repräsentieren will?
Wenn dies unzulässig sein sollte, die Ministerpräsident:innen oder die Präsidenten des Senats des jeweiligen Bundeslandes sicherstellen sollen, das Gesetz und Recht eingehalten werden, diese
Amtsaufgabe jedoch nicht ausführen, dann ist nachvollziehbar, dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaften auch ihre Amtsaufgabe nicht ausüben.
Daher ist es nicht erforderlich, dass eine AFD das Grundgesetz "uminterpretiert", sondern anhand dieses Beispiels ist nachvollziehbar, dass dies bereits die etablierten Parteien einheitlich
vorgenommen haben.
Nicht nur die Alliierten haben eingeräumt im Kampf gegen die Nazis unter diesem Aspekt unterlegen zu haben, sondern das Grundgesetz mit seinen Vorgaben ist als gescheitert anzusehen.
Die Frage ist also, wie ein Kläger sich auf ein Gesetz beziehen kann oder soll, wenn Richter nicht nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen? Nach meiner Meinung ist dieses Unterfangen unsinnig
und vom Ergebnis am Fall Neumann behördlich nachgewiesen.
Es ist insbesondere fraglich, wie unabhängige Dritte eine Sache beurteilen können, wenn Ihnen nicht einmal eine wahrsheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegt wird und sie
dies nicht beanstanden?.
Wenn behördlich nachgewiesen ist, dass die Verwaltungsakte der Behörde besagte 45 Dokumente nicht enthält, dann ist zweifelhaft, ob Gutachter ein medizinisches Gutachten auf der Grundlage dieser
vorgelegten Verwaltungsakte des Gerichts, die nachweislich eine unvollständige Verwaltungsakte ist, erstellen kann? Dieses Gutachten dann auch noch für richterliche Entscheidungen zu nutzen, ist m.E.
ebenso nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip wie zuvor die Führung der Verwaltungsakte selbst.
Und nochmals zu Ihrem Punkt:
Der Bürger hat zwar nach dem von Ihnen genanntem Punkt das Recht die Verwaltungsakte einzusehen. Aber mehr nicht!
#3378
Mazi(Mittwoch, 11 Dezember 2024 15:47)
Was soll dieses Gezeder? Olaf Scholz (SPD un d amtierender Bundeskanzuler) ist das Beste was die SPD vorweisen kann?
Auf diese Veröffentlichung beziiehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kanzler-scholz-stellt-vertrauensfrage-die-bilanz-ist-miserabel/ar-AA1vDIeX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=550b26c536a244d5a219d15245823c1e&ei=26
Sind wir ehrlich! In Russland ist dieser Mann noch zu gebrauchen. Das ist zwar sehr wenig oder zu wenig, aber für dort noch gut genug.
Er passt zwar nicht zum russischen Präsidenten Putin (wegen dessen Erfolghaftigkeit), aber unter Olaf Scholz hätten wir eindeutig bessere Chancen.
#3377
Mazi(Montag, 09 Dezember 2024 15:36)
Das glaube ich nicht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/atomkraft-nein-danke-habeck-ministerium-manipulierte-wohl-akw-studie-f%C3%BCr-atomausstieg/ar-AA1vovcK?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4ce3eea865834677adb39eb3598a8024&ei=49
Es ist einleuchtend, dass Habeck weder eine Ausbildung noch auf irgendwelche Erfahrungen zurückgreifen kann. Aber dass ausgerechnet die Bundesnetzagentur als Referenz angegeben wird, schließe ich
aus. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wurde von Habeck ernannt und ist als Freund von ihm aus seiner Zeit als ehemaliger Schleswig-Holsteinischer Umweltminister der GRÜNEN bekannt.
Ich schließe aus, dass ausgerechnet seine Behörde die Beweise zu der manipulierten Analyse von Habeck liefert, halte ich daher für ausgeschlossen.
Wenn Habeck die Auswertungen manipuliert hätte, dann wäre davon auszugehen, dass er in der Sache über eine Ahnung verfügt habe. Da bekanntlich zwischen einer richtigen und einer falschen Annahme zu
unterscheiden ist, hätte er mit 50 %iger Wahrscheinlichkeit das falsche gewählt und seine Manipulation wäre erst gar nicht aufgefallen.
Ich halte daher, dass seine falschen Analysen nachgewiesen sind, in dem zitierten Fall für unglaubwiürdig.
#3376
Mazi(Montag, 09 Dezember 2024 11:37)
Es ist schon ungeheuerlich, dass ein Mann vor einem Gericht erscheinen muss und der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorgibt, sich an nichts erinnern zu können?
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/vorwurf-wirtschaftsspionage-eckart-seith-wieder-vor-gericht/ar-AA1vvGUK?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3dc85e8ffd8b4e55b519c478f37cc9f2&ei=5
Es ist hinreichend in der Bundesrepublik Deutschland in anderen Verfahren belegt, dass Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen "dürfen", auch wenn ein Zeuge vorgibt, sich nicht erinnern zu
können und er xselbst eigentlich zur Rechenschaft zu ziehen ist.
Wenn die Ministerpräsidenten das Grundgesetz zu verteidigen haben, die Achtung des Grundgesetzes ihre Pflicht ist, Gesetz und Recht, als verantwortliche Politiker durchzusetzen haben, dann gehört es
nach Frau Puppe, Sgtrafrechtlerin an der Uni Bonn, zu ihren Amtsaufgaben, dies sicherzustellen.
Da nachweislich dies seitens der Amtsträger nicht vorgenommen wird, ist fraglich, in welchem "Rechtsstaat" wir überhaupt leben oder wie das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG sichergestellt wird?
#3375
Mazi(Montag, 09 Dezember 2024 11:08)
s erscheint logisch, dass die Industrie dahin abwandert wo sie gebraucht wird und ihre Prodkution zu wettbewerbsfähigen Preisen von statt gehen kann /darf.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ruhrgebiets-anwalt-verzweifelt-in-der-tagesschau-macht-mir-angst/ar-AA1v7WF9?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=0b56909e642e44b2ac3873a306772949&ei=49
Es ist m.E. logisch, dass die Industrie diesem Prinzip folgt. Nicht logisch ist, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck nicht erkannt haben soll, dass damit auch Arbeitsplätze exportiert werden und
die Arbeitnehmer den Arbeitsplätzen folgen.
Damit ist dahergelegt, dass Arbeitnehmer, die im Ausland leben, in Deutschland nicht wahlberechtigt sind und die GRÜNEN folglich nicht wählen können.
Es kommt mir vor, als wollten Bundesfinanzmnister Habeck und die GRÜNEN uns erklären wollen, dass der Ast, auf dem wir sitzen, hinter uns vom Baum zu trennen ist.
Es gehört schon viel Mut oder Dummheit dazu, die GRÜNEN in der anstehenden Bundestagswahl zu wählen.
Zumindest ist auf einen Präzedenzfall zu verweisen. Aber es hat schon mindestens einmal geklappt.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen auch ihre Entscheidungen gegen das Gesetz und beanspruchen später auch eine Pension, wobei sie ihre Treuepflicht nicht nachgekommen sind.
Ich halte es mit Frau Aigner, dass Bürger nicht dazu verpflichtet werden dürfen, ihre Verfassungsfeinde auch noch finanziell zu unterstützen.
#3374
Mazi(Montag, 09 Dezember 2024 09:40)
Keine Unterscheidung zwischen Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht folgen und Bürgergeldempfängern?
Unstrittig ist, dass Bürger in der Bundesrepublik Deutschland leben sollen. Dazu benötigen sie finanzielle Mittel.
Ungerechtfertigt empfinde ich finanzielle Zahlungen an Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Als ganz perverse sehe ich an, dass diese Leute zudem in unterschiedlicher Höhe auch noch
finanzielle Zuwendungen erhalten und ehrliche Bürger deshalb auch noch in Form höherer Steuern dafür "bluten" sollen und Sozialhilfeempfängern dazu die Zuwendungen auch noch gekürzt werden.
Ganz umgerecht empfinde ich, dass Ministerpräsidenten, die in ihrem Bundesland letztlich dafür sorgen sollen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden, ihrer Amtsaufgabe nicht nachkommen. Ich
vertrete - wie Frau Puppe, Strafrechtlerin an der Uni Bonn - die Meinung, dass es Amtsaufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten eines Landes ist, das Grundgesetz zu verteidigen und die
Staatsanwaltschaft im Zweifel anzuweisen, Klage gegen die Amtsträger zu erheben. Den Amtsträgern der Staatsanwaltschaften ist es vom Grundgesetz nicht gestattet, Aufgaben eines Richters zu übernehmen
und zu entscheiden, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Es ist nicht erkennbar, wie eine derartige Person für das Grundgesetz eintreten kann, wenn er seiner Amtspflicht nach dem Grundgesetz nicht nachkommt, die Treuepflicht folglich verweigert?
Ich bin schon mit Frau Aigner der Meinung, dass Bürger nicht zur finanziellen Unterstützung von Verfassungsfeinden vom Staat verpflichtet werden dürfen.
#3373
Mazi(Sonntag, 08 Dezember 2024 23:33)
Die Ungerechtigkeit in unserem Lande ist die eine Seite, dass selbst die Richter der Sozialgerichtigsbarkeit ihren Entscheidungen das Gesetz nicht zugrunde legen, eine weitere Ungerechtigigkeit nach
dem Grundgesetz. Aber es gibvt eine weitere Ungerechtigkeit in unserem Lande.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.focus.de/finanzen/news/zurueck-kommt-keiner-logistiker-hilft-firmen-deutschland-zu-verlassen_id_260533808.html
Jetzt wandern offensichtlich Unternehmen ins Ausland ab und mit Ihnen die Arbeitsplätze.
Es muss der Ampel-Regierung doch klar sein, dass damit auch die Arbeitnehmer den Arbeitsplätzen folgen werden. Damit ist offensichtlich, dass dies auch einen Einfluß der Arbeitnehmer hinsichtlich
ihres Wohnsitzes und letztlich einen Einfluß auf die Wähler hat.
Es muss doch den GRÜNEN und dem Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck bei dessen Intelligenz klar sein, dass dies auch dazu führen muss, dass niemand als Wähler mehr da ist, der die GRÜNEN
wählen darf und könnte.
Mit diesem Prinzip gehen auch die Steuereinnahmen außer Landes und es stehen immer höhere Schulden an, die durch nichts gedeckt sind. Von der Finanzierung der Pensionen der Beamten und den
Sozialleistungen ganz zu schweigen.
Da hilft es auch nicht, die Verschuldung im Grundgesetz anzuheben oder die Idee vom ehemaligen Bundesfinazminister Christian Lindner (FDP) von "Sondervermögen" statt von Schulden zu sprechen.
Der Artikel macht augenscheinlich, dass die Zieger der Uhr nicht auf "5 vor 12" sondern auf "5 nach 12" stehen.
Ich bin gespannt, wie die Wähler diesen einfachen Zusammenhang begreifen und entsprechend wählen?
#3372
Mazi(Sonntag, 08 Dezember 2024 20:49)
Es ist m.E. nicht verwunderlich, dass die Ampel-Regierung scheiterte!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kommentar-von-hugo-m%C3%BCller-vogg-mit-einem-satz-zeigt-scholz-dass-er-von-wirtschaft-keine-ahnung-hat/ar-AA1vu0dA?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9d05688ad05c413ea594635fc8701d0f&ei=18
Wo gibt es denn so etwas, dass etwas erfolgreich ist und keine fachlichen Erfahrungen vorhanden sind?
Dass erscheint ja so, als ob seitens eines Staates Amtsträger zur Amtsausübung eingestellt, die der Treuepflicht nicht nachkommen und dennoch vom Staat entlohnt werden. In der Tat halte ich von der
Argumentation von Frau Aigner sehr viel. Schließlich ist sie einleuchtend.
In welchem Land dürfen sich Richter der Sozialgerichtsbarkeit mit ihren Entscheidungen brüsten, die sie gar nicht nach dem Gesetz getroffen haben. Ich denke da vor allem daran, dass das
Bundesverfassungsgericht 1983 die Entscheidung getroffen hat, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgegtreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
§ 31 BVerfGG bindet Behörden und Gerichte an diese Entscheidung.
Nachweislich treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dieser Regelung, also nicht nach dem Gesetz.
Die Frage ist also in welchem Land wir leben, wenn selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz handeln und trotzdem nach den Angaben des Staates entlohnt werden? Ich hege da
ernsthafte Bedenken, dass dies rechtens sein kann!
#3371
Mazi(Sonntag, 08 Dezember 2024 17:19)
Er will es noch einmal probieren!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Ich-kann-und-will-es-noch-einmal-probieren-article25384228.html
Die Frage, die sich bei den Wählern stellt, ist die, ob sie Habeck eine weitere Möglichkeit einräumen, erneut zu scheitern. Aus der Formulierung von Habeck ist zu schließen, dass er zuvor bereits den
Wählern mitgeteilt hat, es zu können, sie aber getäuscht hat.
Für meine Begriffe bin ich davon überzeugt, dass er auch bei einer Wiederholung genau so beherzt seine Amtsaufgabe wahrnimmt, wie bei seinem ersten "Versuch", Um ehrlich zu sein, er und die GRÜNEN
haben mich stark verunsichert, dass sie wissen, was und wie sie es das Problem anzupacken haben. Aus dem Zitat ist zu entnehmen, dass er selbst davon ausgeht, dass er seinen Amtsauftrag selbst
"vergeigt" hat.
Anders als ihn zum Kanzlerkandidaten zu erheben, ist das Ziel der FDP in die Bedeutungslosigkeit zu folgen, wahrscheinlich kaum erreichbar.
#3370
Mazi(Sonntag, 08 Dezember 2024 11:52)
Wenn die Wahlergebnisse Manipuliertz werden, wer will dann noch unterstellen, dass es im Lande gerecht zugeht?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/niedersachsen-muss-die-landtagswahl-von-2022-wiederholt-werden/ar-AA1vtivs?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=081deb5741c04ee39dafe4ef641c68ad&ei=39
Unerhört, wenn nur eine Kleinigkeit wahr ist.
Nach dem Grundgesetz ist der Staatsanwaltschaft nicht das Recht eingeräumt, richterlich zu entscheiden. Dass dies in der Bundesrepublik Deutschland anders gehandhabt wird ist eine andere Sache. Auch
wenn dies seitens der Staatsanwealtschaft einheitlich anders gehandhabt wird, ist dies keine Aussage darüber, dass dies widerrechtlich von statten geht.
Es klingt daher "verbohrt", wenn ein Mann, wie Hedrr Neumann, für Gerechtiugkeit eintritt und andere für ihren Ungehorsam (Art. 20 Abs. 3 GG) vom Staat ent- und belohnt werden.
Dieses Prinzip halte ich für unehrlich, für falsch. Es zeugt nicht davon, dass der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handeln, ihrer
Treuepflicht nachkommen.
#3369
Mazi(Samstag, 07 Dezember 2024 21:29)
Das ist richtig! Aber bestimmt der Präsident des Senats nicht die Richtlinie der Politik?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cum-ex-untersuchungsausschuss-wie-hamburg-im-umgang-mit-steuerkriminellen-scheitert/ar-AA1vqP8i?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d66c661bd8a6456d99dfb7a036cfb7e2&ei=84
Zitat:
Das, erklärte der damalige Finanzsenator, sei eine Frage an die Staatsanwaltschaft und politischer Einfluss an dieser Stelle verbiete sich von selbst.
Der Kreis ist sehr eng für Olaf Scholz (SPD). Jetzt wird er auch noch von seinem Parteifreund, Dr. Peter Tschentscher (SPD), belastet. Nach Ingeborg Puppe, Strafrechtlerin an der Uni Bonn, ist es
Amtsaufgabe eines Ministerpräsidenten, sprich Präsidenten des Senats, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Anklage zu erheben.
Es ist skandalös, wie in Hamburg agiert wurde und offensichtlich weiterhin wird.
#3368
Mazi(Samstag, 07 Dezember 2024 21:19)
Das lässt tief bliicken!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cum-ex-untersuchungsausschuss-wie-hamburg-im-umgang-mit-steuerkriminellen-scheitert/ar-AA1vqP8i?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d66c661bd8a6456d99dfb7a036cfb7e2&ei=84
Zitat:
Man muss sich fragen, wie eine Behörde, die selbst mit einem umfassenden Geständnis eines Steuersünders überfordert ist, zu Ergebnissen kommen will, wenn sie die fraglichen Sachverhalte selbst
ermitteln muss. Wer in Hessen oder Sachsen lebt, könnte diesen Vorgang für eine Besonderheit eines kleinen Stadtstaats halten, aber wenn Peter Tschentscher recht hat, geht es anderswo schlimmer zu.
"Ich bin der Überzeugung", so erklärte er am Freitag dem Untersuchungsausschuss, "dass die Hamburger Finanzbehörde zu den besten in Deutschland gehört."
Im Ausschuss hatte Tschentscher bei einem früheren Auftritt auch erklärt – aus der Erinnerung, wie er nun betont –, dass die HSH-Bank wegen ihrer Cum-Ex-Geschäfte ein Bußgeld in Millionenhöhe habe
entrichten müssen. Inzwischen ist klar: Ganz so war es nicht. Zwar musste die multikriminelle Landesbank tatsächlich 22 Millionen Euro Bußgeld bezahlen – bloß ging es da nicht um ihre
Cum-Ex-Geschäfte, sondern um Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Sie hatte reichen Kunden dabei geholfen, Geld über eine Briefkastenfirma ins Ausland zu schaffen.
Was ist da noch zu Dr. Peter Teschentscher (SPD) zu sagen.
Es ist an der Zeit, dass alle Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, von Bürgern keine finanziellen Zuwendungen erhalten. Und so einer hat auch noch als Bundesratspräsident
fungiert.
Für mich leuchtet die Arghumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtzags, die forderte, dass Bürger zu Gunsten der Verfassungsfeinde nicht zur Steuerzahlung heranziehbar
sind.
In welchem Land ist es legitim, dass Bürger zu finanziellen Zahlungen "verdonnert" werden, um mittels diesen Steuereinnahmen Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ein gutes Auskommen zu
sichern?
Es stimmt offensichtlich vieles in unserem Land nicht! Zu den Vorgaben des Grundgesetzes schweige ich besser!
#3367
Mazi(Freitag, 06 Dezember 2024 18:33)
Mir kommt es in der Tat eigenartig vor, dass ein Unfallopfer so um sein Grundrecht, die Gerechtigkeit, kämpfen muss und die, dieses Grundrecht gewähren sollen, sich an das Gesetz nicht halten.
Ich finde dies nicht nur skandalös, sondern auch abartig wie ausgerechnet die von Bürgern finanzielle Zuwendungen erwarten, die ihnen letztlich nicht zustehen.
Es macht in der Tat keinen Sinn, dass Behörden auch noch von den Bürgern erwarten, dass sie für Verfassungsfeinde auch noch finanziell zahlen/unterstützen sollen.
Es geht nicht allein darum, dass sie Gesetz und Recht nicht achten, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, sondern dass die Staatsgewalt von diesen Amtsträgern ausgeübt wird, obwohl sie das Gesetz
nicht achten.
Noch verwerflicher halte ich, dass selbst die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht nachprüft und vor ihr bereits die Allierten einräumten, dass sie bei der Entnazifizierung scheiterten. Es
stimmt nachdenklich, wenn ausgerechnet mit einer unterlassenen Nachprüfung seitens der Legislativen, die Alliierten des Fehlers überführt werden sollen.
Es passt m.E. zusammen, dass sich der Bundestag - wie auch die Amtsträger in den Behörden - sich weiter ausgedehnen wollen und niemand erkennen kann, dass sie erfolgreich tätig geworden wären.
Fasst man das Ergebnis zusammen, dann ist einheitlich festzustellen, dass diese Amtsträger für die "Arbeit" nicht geschaffen, überfordert sind.
Wenn sie für die "Arbeit" nicht geschaffen sind, weshalb werden sie dann überhaupt benötigt? Was soll mit der zahlmäßigen Erhöhung der angesprochenen Amtsträger überhaupt erreicht werden, wenn sie
ohnehin überfordert zu sein scheinen?
Wenn man weiß, dass im Parlament vor allem Amtsträger, Lehrer und Juristen, sitzen, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann ist nachvollziehbar, mit welchem "Eifer" sich die etablierten
Parteien der Umsetzung des Grundgesetzes bisher einsetzten bzw. angenommen haben.
Nicht auszuschließen ist, dass sie genau deshalb dort "sitzen", weil sie für sich die Immunität/Nichtverfolgbarkeit in Anspruch nehmen wollen.
Ob das in der jetzigen Ampel-Regierung für die erfolglose SPD, die erfolglosen Vertreter der GRÜNEN oder die erfolglose FDP Gültigkeit besitzt, möge jeder Wahlbürger bei der anstehenden
Bundestagswahl vor der Wahlurne selbst entscheiden, ob er mit den Leistungen dieser Parlamentarier zufrieden ist und entsprechend seine Stimme abgeben.
Wenn man das Engagement von Herrn Neumann für Gerichtigkeit sieht, er sogar dafür "einsitzt" und sich folglich dafür einsetzt, von den Amtsträgern, die eben diese Gerechtigkeit nach dem Grundgesetzu
schaffen sollen, aber "beschissen" wird und sie lauthals und schriftlich erklären, dass sie Ihre "Entscheidungen nach dem Gesetz treffen" (nach Art. 97 Abs. 1 GG), dann wird der Einsatz der
Amtsträger "für Recht und Freiheit" deutlich.
#3366
Mazi(Freitag, 06 Dezember 2024 17:30)
Eigenartig!
Dem Ersteller dieser Internetseite ist es eine Herzensangelegenheit für Gerechtigkeit in unserem Staat zu sorgen.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen ihre Entscheidungen nachweislich nicht nach dem Gesetz, führen folglich auch keinen Amtsauftrag aus.
Die Amtsträger der Staatsanwaltschaften handeln nicht nach ihrem Auftrag (nach dem Gesetz). Die Ministerpräsidenten der Bundesländer nehmen ihren Amtsauftrag, für die Beachtung von Gesetz und Recht,
ebenfalls nicht wahr (vlg. Strafrechlerin an der Uni Bonn, Ingeborg Puppe).
Worin ist also die Verwirklichung der Vorgaben des Grundgesetzes zu sehen?
Es liegt eher der Schluss nahe, dass weiterhin andere Amtsträger die Bundesrepublik Deutschland regieren, vergleichbar mit Nazis. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zur Beugung des Grundgesetzes
eine AFD nicht erforderlich ist.
Gerechtigkeit ist m.E. anders (als von Behörden umgesetzt) definiert!
Das Grundgesetz zu erfüllen ist bereits dadurch, dass die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überwacht, eher ein Wunschdenken.
M.E. ist es daher kein Wunder, dass Behörden nach einem bereits eingeübten System agieren und dies bereits die Alliierten feststellen mussten. Wenn eine Legislative ohne Einbau von Kontrollen
ebenfalls scheiterte, ist dies M.E. ebenfalls nicht verwunderlich.
Es fehlt im Sinne des Grundgesetzes durchgegriffen und Amtsträger, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, der Treuepflicht nicht nachkommen, ersatzlos ersetzt und ihnen das Salär zu streichen. Da
diese Amtsträger ihren Amtsauftrag nicht ausführen, kann auch ihr Fehlen nicht zu einem Minderbedarf führen.
M.E. hat Frau Aigner in ihrer Argumentation Recht, dass Bürger zur finanziellen Unterstützung von Verfassungsfeinden nicht herangezogen werden dürfen.
#3365
Mazi(Freitag, 06 Dezember 2024 09:45)
Eigenartig!
Dem Ersteller dieser Internetseite ist es eine Herzensangelegenheit für Gerechtigkeit in unserem Staat zu sorgen.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen ihre Entscheidungen nachweislich nicht nach dem Gesetz, führen folglich auch keinen Amtsauftrag aus.
Die Amtsträger der Staatsanwaltschaften handeln nicht nach ihrem Auftrag (nach dem Gesetz). Die Ministerpräsidenten der Bundesländer nehmen ihren Amtsauftrag, für die Beachtung von Gesetz und Recht,
ebenfalls nicht wahr (vlg. Strafrechlerin an der Uni Bonn, Ingeborg Puppe).
Worin ist also die Verwirklichung der Vorgaben des Grundgesetzes zu sehen?
Es liegt eher der Schluss nahe, dass weiterhin andere Amtsträger die Bundesrepublik Deutschland regieren, vergleichbar mit Nazis. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zur Beugung des Grundgesetzes
eine AFD nicht erforderlich ist.
Gerechtigkeit ist m.E. anders (als von Behörden umgesetzt) definiert!
Das Grundgesetz zu erfüllen ist bereits dadurch, dass die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überwacht, eher ein Wunschdenken.
M.E. ist es daher kein Wunder, dass Behörden nach einem bereits eingeübten System agieren und dies bereits die Alliierten feststellen mussten. Wenn eine Legislative ohne Einbau von Kontrollen
ebenfalls scheiterte, ist dies M.E. ebenfalls nicht verwunderlich.
Es fehlt im Sinne des Grundgesetzes durchgegriffen und Amtsträger, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, der Treuepflicht nicht nachkommen, ersatzlos ersetzt und ihnen das Salär zu streichen. Da
diese Amtsträger ihren Amtsauftrag nicht ausführen, kann auch ihr Fehlen nicht zu einem Minderbedarf führen.
M.E. hat Frau Aigner in ihrer Argumentation Recht, dass Bürger zur finanziellen Unterstützung von Verfassungsfeinden nicht herangezogen werden dürfen.
#3364
Mazi(Mittwoch, 04 Dezember 2024)
Ist das nicht dieser Grote?
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/grote-fordert-von-innenministerkonferenz-entscheidungen/ar-AA1veu6N?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4d7e1265db164c6ed7b41ae4edbe2072&ei=20
Geht das noch?
Wie Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher gehören sie zu der SPD in Hamburg. Alle drei haben in der Frage der Cum Ex-Geschäfte des Hamburger Privatbankhaus Warburg einen entscheidenden Ruf.
#3363
Mazi(Mittwoch, 04 Dezember 2024 18:07)
In der Hansestadt Bremen hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass ein Amtstraäger wegen eines schweren Dienstvergehens aus dem Dienst ausscheidet.
Wie das zuständige Verwaltungsgericht in der Hansestadt am Mittwoch mitteilte, fiel die Entscheidung wegen eines schweren Dienstvergehens.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/fremdenfeindliche-chats-bremer-gericht-entfernt-feuerwehrbeamten-aus-dienst/ar-AA1vgamj?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=cabd5683b49d405c98a07c344a2c9baf&ei=24
Damit habe er unter anderem gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen, erklärte die Stadt zu ihrer Klage. Die Urteilsbegründung des für Disziplinarsachen zuständigen Verwaltungsgerichts lag
den Angaben zufolge noch nicht vor. Das Urteil erging bereits im November und ist noch nicht rechtskräftig.
M.E. haben Richter der Sozialgerichtsbarkeit ebenso gegen das Grundgesetz verstoßen und sind ebenfalls aus dem Dienst wegen Missachtung der Treuepflicht ´zu enternen.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 2 BvR 244 u.a.), dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahre und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Mit dieser
Entscheidungen sind nach § 31 BVerfGG alle Behörden und GHerichte gebunden worden.
Dies haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit u.a. nicht ihren Entscheidungen zugrunde gelegt. Es ist nicht erkennbar, dass damit Richter der Sozialgerichtsbarkeit ebenso wie der Amtsträger der
Feuerwehr nicht gegen diese grundgesetzliche Regelung verstoßen haben.
Nach der Argumentation der Bayerischen Landtagspräsidentin, Frau Aigner, dürfen Bürger nicht in Form von Steuergelder von Behördenb zur Unterstützung von Verfassungsfeinden herangezogen werden.
#3362
Mazi(Dienstag, 03 Dezember 2024 22:26)
# 3360
Das Beispiel ist auch seitens einer AFD nicht mehr steigerbar.
Die Frage, die sich dennoch stellt, wie die Staatsanwaltschaft ihr Handeln nach Gesetz und Recht interpieren will. Unstrittig ist die Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland zwar gleich
handelt, aber daraus nicht erkennbar ist, dass sie nach Gesetz und Recht des Grundgesetzes handelt.
Wie stellen sich Exekutive, Judikative und letztlich auch die Legislative vor, dass in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz und Recht eingehalten werden.
Wie gut ist es doch, dass wir einen Bundeskanzler haben, der sich nicht erinnern kann. Es ist auch nicht zu verkennen, dass wir zumindest einen glücklosen Bundeswirtschaftsminister haben. Es ist auch
aufgrund von Veröffentlichungen nicht verkennbar, dass der Bundesfinanzminister Wähler anhand eines vorgefertigten Protokolls systematisch vorführt.
Verkennbar ist u.a. auch die Tatsache, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit anhand manipulierter Verwaltungsakten der Verbeklagten Berufsgenossenschaft gegen Kläger und zu Gunsten der
Berufsgenossenschaften entscheidet.
Es liegt an den Wählern bei der Bundestagswahl auszudrücken, was sie von diesem System halten.
Nicht verkennbar ist auch, dass Bürger zu Steuerzahlungen von der Obrigkeit "verdonnert" werden, finanziell ihre Verfassungsfeinde zu unterstützen.
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln, wie sollen dann die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden und den Staat in Ausübung seiner Staatsgewalt unterstützen?
Wenn auch der Staat nach Art. 34 GG für Fehler seiner Mitarbeiter haftet/einsteht, so ist dennoch nicht zu verkennen, dass er diese Liquidität derart beschafft, dass dies mit der Kürzung der
Sozialleistungen einhergeht.
Die Frage ist, welchem Staat wir überhaupt huldigen?
Eines scheint mir klar zu werden, es kann kein Staat nach den Vorgaben des Grundgesetzes sein.
#3361
WernerE(Dienstag, 03 Dezember 2024 19:02)
The Lion Sleeps Tonight - heartland festival orchestra Brass Quintet
https://www.youtube.com/watch?v=87AYztQc-ao
WernerE - musikalisch auf Trapp
#3360
WernerE(Montag, 02 Dezember 2024 19:52)
Dazu Sinngemäß zu Werten:
https://justiz-und-recht.de/bernd-ruethers-die-heimliche-revolution-vom-rechtsstaat-zum-richterstaat-ein-essay-ueber-entgrenzte-auslegung-methodenwechsel-und-kontinuitaet-beim-regimewechsel-und-andere-unheimliche-phaenomene
Ich möchte auf die zentrale Verantwortung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit hinweisen, dass nur eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde einen sachverständigen
Dritten erlauben kann, richtige Schlüsse zu ziehen.
Auf das Urteil des LSG NRW weise ich hin (LSG NRW, Urteil vom 26.1.2024 L 13 VG 9/23).
Die Richter wurden spätestens am 17.07.2024 über diese Entscheidung über deren Sprachrohr, die Zeitschrift MedSach, in informiert.
Ich stelle in Frage, ob eine Verwaltungsakte, der im Fall Neumann mindestens 45 Dokumente entnommen sind, noch vollständig oder wahr sein kann?
Die Staatsawaltschaft hat tätig zu werden. Im Zweifel haben die Präsidenten der Senate bzw. die Ministerpräsidenten die Staatsanwaltschaften anzuweisen, Klage zu erheben.
Die Richter sind anzuklagen und zu verurteilen. Es darf nicht sein, dass Amtsträöger, die ihre Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht ausüben, berechtigt sein können, Staatsgewalt auszuüben.
Es ist davon auszugehen, dass Amtsträger, die dem Gesetz und Recht nicht folgen, ihrer Treueverpflichtung nicht nachkommen und im Zweifel die Präsidentin des Deutschen Bundestages festzustellen hat,
dass Gesetz und Recht in der Bundesrepublik nicht eingehalten werden. Das Grundgesetz wird seitens der Behörden und Gerichte folglich nicht anerkannt.
die betroffenen Amtsträger sind als Verfassungsfeinde zu klassifizieren. Es stellt sich die Frage, welche Amtsaufgabe der Verfassungsschutz ausgeübt hat, wenn die zentrale Amtsaufgabe nicht effizient
wahrgenommen wurde?
Bürger dürfen nach der Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, nicht dazu verpflichtet werden, für deren finanziellen Unterhalt herangezogen zu werden.
Ich gehe davon aus, dass die Ausgaben des Bundes in erheblichen Umfang zur Unterstützung der Verfassungsfeinde herangezogen wurde/wird.
#3358
Mazi(Sonntag, 01 Dezember 2024 19:12)
Was soll der Wähler von der Meinung des Budneswirtschaftsministers Habeck (GRÜNEN) halten?
Auf diese Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-news-habeck-sieht-zunehmende-bedeutung-afrikas-f%C3%BCr-deutsche-wirtschaft/ar-AA1v4Uze?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8afdb9e3b3a44c91f887bde29a3e943e&ei=38
es ist zu hoffen, dass er mit dieser Meinung mehr Zuspruch erfährt, als mit u.a. seinem "Heizungsgesetz" oder dem internationalen Wachstum der deutschen Wirtschaft.
#3357
Mazi(Samstag, 30 November 2024 17:34)
Ich bezweifle auch, dass sie die CDU mit Haldenwang einen Dienst erwiesen hat! Ggfs. hat sie sich geoutet.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/thomas-haldenwang-ihm-fehlt-das-politische-gesp%C3%BCr/ar-AA1v1cBT?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=190a23b71c654f1abe1df6c8adc0499c&ei=253
Ich finde auch, dass Haldenwang sich kindisch benommen hat.
#3356
Mazi(Freitag, 29 November 2024 16:55)
Den Richtern des Bundesverfassungsgerichts musste klar sein, dass die jetzige Bundesregierung die gänzliche Abschaffung des Erdgases als Energieträger zum Ziel hat. Mit anderen Worten, der Verwendung
der sogenannten Meriti-Order an der Strombörse ist eine natürliche Sperre vorgesetzt worden.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/umsichtiges-urteil/ar-AA1uVAvP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ab796a2bfdf8425baa219110afe7a8ae&ei=7
Die Konsequenz ist also, dass zunehmend wenige Verbraucher die Kosten des restlichen Gases zu tragen haben. Der Gaspreis steigt folglich ins unermessliche. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis
solche Übergewinne wiederum anfallen. Nach der Meinung der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist es legitim die Gewinne seitens des Staates abzuschöpfen.
Sachgerecht ist es jedoch, die Preisbildung an der Strombörse zu versachlichen.
Bleibt das Prinzip der Strompreisbildung in der Zukunft bestehen, dann bestimmen folglich wenige Kunden als Gasverbraucher den aufgrund der Preismechanismus den abhängigen Strompreis (nachzulesen ist
dieses ansich einfache Prinzip unter: https://www.tech-for-future.de/preis-stromboerse/).
Mit Sicherheit wird mit dem dynamischen Strompreis entgegen gewirkt. Aber davon liest man in dem Urteil der Richter des Bundesverfassungsgerichts nichts.
Es ist schwer dagegen anzukämpfen, dass Prof. Dr. Harbarth als Jurist und Vorsitzender des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts und ehemaligem CDU-Abgeordnetem des Deutschen Bundestages
offensichtlich auch über keine fachlichen Fähigkeiten, die in diesem Fall notwendig sind, verfügt.
Wenn die Merit-Order an der Strombörse für die horrenden Gewinne - vorfinanziert von den Bürgern - verantwortlich ist, dann ist nicht das zwangsläufige Resultat der Übergewinne seitens des Staates
verantwortlich zu machen, sondern die Tatsache, dass der Preis - und damit der Abrechnungspreis - sachlich falsch ermittelt wurde.
Wie ich aus allgemein zuverlässiger Quelle höre, haben an diesem Prinzip hohe Amtsträger mitgearbeitet. Nach Art. 34 GG hat der Staat die Haftung gegenüber seinen Mitarbeitern. Da auch die Richter
des Bundesverfassungsgerichts Amtsträger sind, ist auch die Staatshaftung nach Art. 34 GG für sie entscheidend gegeben.
Um diese Liquidtät wiederum zu schaffen, sind die Zuwendungen gegenüber Minderbemittelten zu kürzen, was letztlich zu der Annahme führt, dass letztlich sie die Fehler der Amtsträger auszugleichen
haben.
Wie pervers können Amtsträger ihr Amt noch ausüben?
#3355
Mazi(Freitag, 29 November 2024 15:55)
Umsichtig ist anders!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/umsichtiges-urteil/ar-AA1uVAvP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ab796a2bfdf8425baa219110afe7a8ae&ei=7
Gegenstand der richtlerlichen Beurteilung ist nicht, dass die Strombörse ein falsches Prinziip vorgegauktelt wird, sondern dass nach diesem Prinzip ungeahnte Gewinne angefallen sind, die jetzt
abzuschöpfen sind.
Dümmer geht es richterlich nicht mehr.
Unverkennbar ist, dass der Vorsitzende Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Harbarth, vorher als Abgeordneter im Bundestag gesessen hat. Wenn auch der Zusammenhang nicht herleitbar ist,
so fällt auch die Argumentation dagegen schwer.
Die Gegenargumentation, dass nach dieser Übung ersichtlich wird, dass Gerichte mit Behörden und den Abgeordneten im gleichen Boot sitzen, fällt dagegen schwer.
Es fällt zudem schwer anzunehmen, dass richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden (Art. 97 Abs. 1 GG) zumal nachgewiesen ist, dass dem nicht so ist.
#3354
Ein Kritiker(Freitag, 29 November 2024 13:20)
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes.
Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht).
#3353
Mazi(Donnerstag, 28 November 2024 23:34)
(Fortsetzung)
Es darf darauf geschlossen werden, dass nach Art. 34 GG der Staat für Fehler seiner Mitarbeiter haftet und er nicht berechtigt war/ist, Amtsträger einzustellen, die der Treuepflicht nicht
nachkommen.
Die Staatsanwaltschaft hat im Rahmen ihr eigenen Amtsaufgabe jeden einzelnen Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach Art. 20 Abs. 3 GG anzuklagen. Die mit der Klage beschäftigten Richter sind aufgrund
der Sachlage verpflichtet, ihre Kollegen zu verurteilen.
Es ist dringend geboten, dass die Staatsgewalt nicht von Tätern bzw. Straftätern ausgeübt wird. Ihre Entlassung erscheint mir unabdingbar. Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dauerhaft gegen das
Gesetz verstoßen haben, stellt sich die Frage, ob ihnen als Verfassungsgegner ihnen rechtmäßig Zahlungen zugeflossen oder zur Rückzahlung verpflichtet sind?
Sachlich macht es anch Frau aigner überhaupt keinen Sinn, dass seitens der Bürger die Verfassungsgegner auch noch finanziell unterhalten.
#3352
Mazi(Donnerstag, 28 November 2024 23:33)
Was soll das?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bundessozialgericht-einspeiseverg%C3%BCtung-f%C3%BCr-photovoltaikanlage-mindert-b%C3%BCrgergeld/ar-AA1uVEaS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9fe6504e343b4dc888f8d30198e5c9b3&ei=38
Wenn die Entscheidung des Vorgerichts im Zusammenhang mit einer Straftat steht, ist die Entscheidung nichtig. Eine Berufungsverhandlung ist daher nicht statthaft.
Wenn es keine Berufsungsverhandlung geben darf, dann kann auch kein Gericht zu einer Pseudoverhandlung keine Entscheidung treffen. Das ist den Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG untersagt. Sie sind nur
ermächtigt eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Die Aussage ist die, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Üblich ist jedoch, dass Staatsanwaltschaften richterliche Entscheidungen treffen, zu denen sie gesetzlich nicht berechtigt sind (siehe auch Entscheidung des EuGH vom 27.05.2019).
Wenn Staatsanwaltschaften nicht der Treuepflicht nicht nachkommen, die zur Dienstaufsicht über die Justiz ernannten Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen habenn, so liegt die
Verantwortung für dieses Handeln nach wie vor bei dem Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes.
Wenn der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes es unterlässt die Staatsanwaltschaft im Zweifelsfall nicht anzuweisen, die Klage zu erheben, keine Anklage erfolgt und das Gericht nicht die
betreffenden Richter verurteilt, sie nicht entlassen werden, so ist das nicht einer Aussage gleichzustellen, dass die Entscheidung rechtens ergangen wäre.
Die Unterlassung einer Anklage rechtfertigt nicht, dass Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen oder gar berechtigt seien. Es
kann nicht sein, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, aufgrund ihrem Unterlassens einer Amtshandlung eine Verwaltungsentscheidung treffen könnten.
Da m.E. alle Entscheidungen der Sozialgerichte nicht anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwakltungsakte erfolgen, ist davon auszugehen, dass die richterlichen Entscheidungen in diesem
Segment nicht nach dem Gesetz erfolgen und nichtig sind.
Die Frage ist, ob das BSG über ein Gerichtsurteil entscheiden darf, wenn das ihm vorausgegangene Urteil nichtig ist/war.
M.E. NEIN.
Es ist davon auszugehen, dass alle Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Sie stellen keine gültigen Entscheidungen dar. Das BSG hat also auch
keine richterliche Etscheidung getroffen. Art. 97 Abs. 1 GG steht einer solchen Entscheidung negativ gegenüber.
Das ist beachtlich, wenn man bedenkt, welche "klugen Köpfe" sich da bei deren Veröffentlichung "die Köpfe zerbrochen haben" die Entscheidungen des BSG zu zitieren und welcher Wert seitens des
Grundgesetzes ihnen beizumessen ist?
Eigentlich ist es bedauerlich, dass der Wert deren "richterlichen" Arbeit von dem Grundgesetz nicht geschätzt wird, so bedeutungslos ist. Man denke nur an die "geistreichen Ergüsse", die unter dem
Deckmantel dieses "Rechtskonstituts" erstellt wurden und wie sie fleißig in den unteren Gerichte zitiert oder befolgt wurden/werden.
Wenn also die ziterierten Entscheidungen des BSG ungültig sind, aber zitiert wurden, kann sich auch kein Richter der Vorgerichte auf diese Veröffentlichungen beziehen. Letztlich ist es als Versuch zu
werten, "Dünnschiss am Nagel aufzuhängen".
Fangen wir also von vorn an, an der BAsis. Stellen wir als erstes sicher, dass auch in der Sozialgerichtsbarkeit zumindest kontrolliert wird, ob eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
der Behörde vorliegt. So wie es das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht vorgibt.
Wenn dies nicht gegeben ist, wie sollte dann ein sachkundiger Dritter kontrollieren und entscheiden können, dass die Verwaltungsentscheidung richtig oder falsch ist?
Wenn der Richter dann entscheiden würde, dass tatsächlich diese Verwaltungsakte vorgelegt wird., ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung nachvollziehen kann, dann könnte er wenigsten nachweisen,
dass er sich mit der Sache auseinander gesetzt hat, aber leider falsch entschieden hat.
Selbst dies ist nicht möglich.
#3351
Mazi(Donnerstag, 28 November 2024 14:15)
Was führt da die Bundestagspräsidentin Bas aus?
Das soll die Demokratie sein, die wir wählten?
Das soll unsere Verfassung, das Grundgesetz, sein?
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/b%C3%A4rbel-bas-rechnet-mit-eskalation-im-bundestag/ar-AA1uTdR8?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f96aa4cfee5649c293c7ce0290412712&ei=6
Zitat:
"Das habe ich für falsch gehalten. Wir haben uns auch nicht die Zeit genommen, anständig zu beraten", bemängelte die Bundestagspräsidentin.
Es wurde uns offensichtlich vorgegaukelt, dass die Abgeeordneten des Deutschen Bundestages die Gesetze beraten, anschließend darüber befinden und fedstlegen, ab wann sie gelten.
Und nun teilt die Bundestagspräsidentin Bas mit, dass die Abgeordneten nicht ordentlich beraten hätten.
Dass der Bundestag seine beschlossenen Vorgaben nicht nachprüft, das wissen wir bereits. Und nun dieses wiederum?
Danach sind die Missbrauchsfälle, die Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen, die Cum Ex-Geschäfte, etc. nicht auszuschließen.
Dies ("fehlende" Beratung der Abgeordneten im Parlament(e), die missbräuchliche fehlende Beachtung der Vorgaben in den Gesetzen, die Anwendung der Gesetze in Exekutive und Judikative) ist m.E. weder
entschuldbar, noch tolerabel, noch mit Art. 20 Abs. 3 GG oder mit dem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar.
Es ist schon lange an der Zeit, dass das Grundgesetz nach der freiheitlichen demokratischen Ordnung umgesetzt wird. Genauer gesagt, ist die Zeit schon 1949, mit der Gültigkeit des Grundgesetzes,
abgelaufen.
#3350
Mazi(Donnerstag, 28 November 2024 12:38)
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/bundestagswahl-was-die-deutschen-denken-ist-wirklich-erschreckend/ar-AA1uS7gl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f9f2778380264ae69a6ca60c6a771ac2&ei=24
Zitat:
Bundestagswahl: Deutsche trauen Parteienlandschaft nichts zu
Den bundesdeutschen Wählern werden einhellig Parteien angeboten, aus denen sie bitte schön "wählen" sollen. Wenn die Bundesbürger aber wählen müssen, sie nur aus den Parteien wählen dürfen aber
keiner Partei etwas zutrauen, dann ist im Grundgesetz zumindest ein "Webfehler".
Die Wähler entscheiden folglich zwischen "Pest und Kollera". Das ist nicht gut!
#3349
Mazi(Donnerstag, 28 November 2024 12:20)
Nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit ist dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht nachvollziehbar.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/urteil-strom-%C3%BCbergewinne-durften-abgesch%C3%B6pft-werden/ar-AA1uUsVk?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d86d41590c6f4bf598e31aee3a6908c6&ei=16
Richtig ist dagegen, dass die Manipulation der Energiekosten nicht rechtens war. Insoweit war es der Börse nicht gestattet, diese Abrechnungspreise den Energieversorgern zu deren Abrechnung
bereitzustellen.
Ich hege größte Bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht (noch) nach dem Grundgesetz entscheidet.
#3348
Mazi(Mittwoch, 27 November 2024 17:40)
Gewiss wird m.E. alles seitens der staatlichen Behörden missachtet!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF004/Aktuelles_Semester_-_Guenzel/Erasmus.Staatsorga/StOrg_Rechtsstaatsprinzip.WS.12.13.Internet.pdf
Legt man diesen Maßstabe zugrunde, dann mangelt es Exekutive und Judikative an einer grundgesetzlichen Grundlage mittels richterlichen Entscheidungen die ausführenden Organe (die Exekutiive) zu
bestätigen.
Ich verweise in dieser Auslegung auf nachfolgende Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/brandenburg-geschasste-ministerin-ursula-nonnemacher-dietmar-woidke-ist-nicht-k%C3%B6nig-von-brandenburg/ar-AA1uRgR4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f311e94a45ba4a5b8636621de8411453&ei=21
Mit anderen Worten:
Es ist wiederum der Nachweis erbracht, dass die Judikative nur "Schrott" produziert.
Eine Rechtsstaatlichkeit ist darin nicht zu erkennen. Und in der Exekutive wird offensichtlich dem "Führerprinzip" weiterhin gefrönt.
#3347
Mazi(Mittwoch, 27 November 2024 17:00)
Wenn Rechtsstaatlichkeit für die Bundesrepublik Deutschland zutreffen würde, wäre festzustellen, dass dem nicht so ist!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40423/strukturprinzipien-des-grundgesetzes/
Zitat:
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden."
Es ist nachvollziehbar, dass die Bedingungen nicht zu treffen.
Wenn dem so wäre, würde vilele Entscheidungen anders getroffen.
Weiteres Zitat: Das Strukturprinzip der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Gesetzgebung an die Verfassung gebunden ist und Gesetze nicht willkürlich verabschiedet werden dürfen. Auch die Politik
ist an das Recht gebunden und steht nicht über ihm. Die nationalsozialistische Doktrin eines dem Recht übergeordneten Führerwillens oder Gesetze, die die Verfassung brechen, sind in der
Bundesrepublik durch das Grundgesetz ausgeschlossen.
Wenn dem so wäre, ein Führer nicht vorgeben könnte, wie die Gesetze auszulegen sind, dann ist anzunehmen, dass dies als größtes Problem anzunehmen ist und das Grundgesetz das Führerprinzip
ausschließt. Entsprechend wäre es auch undenkbar, dass die Sozialgerichtsbarkeit wie gehabt agiert.
Die Grundziüge der formulierten Rechtsstaatlichkeit ist über Bundesländer hinweg nicht zu erkennen.
#3346
Mazi(Mittwoch, 27 November 2024 16:37)
Offenischtlich passieren Justizirrtümer öfters, als man anh´nehmen will.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/unschuldig-in-haft-justizopfer-genditzki-verklagt-freistaat-auf-750-000-euro/ar-AA1uPYFP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e4a1aa6e90d24ca9bd4267b177eb42e3&ei=61
In der Sozialgerichtsbarkeit ist es einfacher. Dort ist allein die Tatsache, da die Richter nicht einmal prüfen, ob eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegt. Sie
können nicht einmal vortragen, sich geirrt zu haben. Zu allem Überdruss reichen sie diese von ihnen ungegeprüfte Verwaltungsakte an den Betroffenen weiter und bitten ihn auf dieser Grundlage seine
Anklage zu formulieren.
Unstrittig ist, dass der Betroffene anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte eine Verwaltungsentscheidung nicht nachvollziehen kann und folglich auch keine sachlich richtige Anklage
erstellen kann.
Im Fall von Herrn Neumann, wird ihm verpflichtend per Urteil untersagt, die Verwaltungsakte der BGHW zu vervollständigen.
Wie soll er schließlich eine Klage vortragen können, wenn ihm keine wahrheitsgetreue und vollständige Vertwaltungsakte vorliegt?
Wie denken die Richter darüber nach, wenn sie mangels einer Verwaltungsakte der BGHW die Klage des Herrn Neumann nicht nachvollziehen können?#
In meinen Augen können in der Sozialgerichtsbarkeit nur Entscheidungen getroffen werden, die eher mit Schrott als mit rechtsstaatlichen Mitteln nachvollziehbar sind.
Es erscheint sinnvoll darüber nachzudenken, ob die Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz überhaupt nach dessen Vorgaben umgesetzt ist.
Bekanntlich wird Unsinniges dadurch untermauert, dass Stress derart ausgelöst wird, dass "ein Wald vor lauter Bäumen nicht zu erkennen ist". Es wird den angehenden Juristen nachgesagt, dass ihr Fach
sehr umfangreich und kompliziert wäre und deshalb ihre Prüfung nur schwer zu bestehen ist.
#3345
Mazi(Mittwoch, 27 November 2024 16:18)
Es erscheint mir unmöglich, über eine Rechtsstaatlichkeit nachzudenken, wenn Richter ihre Entscheidungen auf einer anderen Grundlage als die Kläger treffen.
Da kann nur Schrott entstehen, wenn Richter nicht einer gemeinsamen Grundlage folgen.
Bekanntlich habe ich am 09.04.2022 eine Klage beim SG Mainz wegen einer nicht wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte eingereicht. Nach einer derartigen Verwaltungsaktsakte kann weder ein
Richter noch ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaft überprüft haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Dies ist anhand der Klage vom 9.04.2022
gegenständlich.
Nachweislich sind die Verwaltungsakte seitens der Berufsgenossenschaft nachträglich verändert worden. Der Nachweis ist vorgegtragen und erbracht.
Es ist also bereits aufgrund dieses Nachweises erkennbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Verwaltungsentscheidung der beklagten Behörde kontrolliert haben können. Ein Betroffener
kann folglich auch keine Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollziehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87).
Beim Sozialgericht Mainz (Az. S 9 U 45/22, Bl. 1-42) ist die Klage vom 09.04.2022 eingegangen. Es hat mit Schreiben vom 14.04.2022 (Bl. 47) und Terminsetzung bis zum 13.05.2022 die Verwaltungsakte
angefordert. Die Berufsgenossenschaft ist dieser Terminsetzung nach Dokumentation des SG nicht gefolgt (Bl. 142). Eine Fristverlängerung hat seitens des SG auch nicht staatgefunden.
Erstaunlich ist, dass trotz der Tatsache, dass den Richtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegen haben (vgl. Bl. 115), sie dennoch vorgeben, eine
Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Wegen der sachlichen Unmöglichkeit ist festzustellen, dass in Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht nicht eingehalten werden.
Es ist davon auszugehen, dass der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, ebenso wie seine Amtsvorgängerin, Malu Dreyer, nicht sicherstellen, dass in ihrem
Verantwortungsbereich/Bundesland Gesetz und Recht gilt.
Sie haben die Staatsanwaltschaft nicht einmal angewiesen, Klage zu erheben damit ein Richter seine Kolleg:innen verurteilt und veranlasst, dass sie aus den Amtsaufgaben entfernt werden. Als Juristen
und im Fall der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin muss Frau Dreyer bekannt und bewusst sein, dass nur Richter vom Grundgesetz ermächtigt sind, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Wenn der Rheinland-pfälzische Landtag dann auch noch Frau Dreyer bestätigt, dass sie keine Fehler begangen hat, dann ist fragwürdig, wie sich die Landesregierung sich von den "Reichsbürgern"
abgrenzen will.
Sie können anhand dieses Falls nachvollziehen, dass die Machenschaften der Sozialgerichtsbarkeit in Bremen und Niedersachsen scheinbar anhand weiterer Beispiele scheinbar in jedem weiteren Bundesland
nachvollziehbar sind.
Es stellt sich also die Frage, wenn Richter anhand anderer gesetzlichen Grundlagen Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, als Kläger das Grundgesetz zugrunde legen, ist es ausgeschlossen, dass
richterliche Entscheidungen anhand des Grundgesetzes nachvollziehbar sind.
Da anzunehmen ist, dass Exekutive und Judikative dem Grundgesetz nicht folgen, die Legislative nicht nachprüft, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden, ist die Rechtsstaatlichkeit in der
Bundesrepublik Deutschland mehr als fraglich.
#3344
Mazi(Mittwoch, 27 November 2024 12:30)
M.E. ist dies Wunschdenken der SPD und beruht weder auf tatsächlichen Analysern, noch auf den Grundlagen des Grundgesetzes!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestagswahl-alles-gerede-von-der-aufholjagd-ist-selbstdoping-der-spd/ar-AA1uPZm8?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=04d76465607e41598710b34d0e16621b&ei=22
Nachdem klargestellt ist, dass der rheinland-pfälzische Ministerpräsident, Alexander Schweitzer seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt (Ingeborg Puppe, Strafrechtlerin der Uni Bonn, i.S.
Ahrtalkatastreophe), ist fraglich, welchge Wertigkeit dann dessen Aussage haben kann.
Als Jurist muss ihm klar sein, dass nbach dem Grundgesetz nur Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG entscheiden dürfen und er dieses Recht nicht besitzt. Da die Staatsanwaltschaften in seiner
Landesregierung nicht beaufsichtigt werden, er von seiner Verantwortung nicht Gebrauch macht, die Staatsanwaltschaften keine Klage der Richter vorgenommen haben, können diese auch keine Entscheidung
wegen einer nicht gestellten Anklage treffen.
M.E. nur Schrott was da i.S. des Grundgesetzes umgesetzt wurde. M.E. ist dies typische Handschrift von NS-Juristen!
Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volke ausgeht, dies nicht beachtet wird, stellt sich die Frage, wie der Staat sicherstellen will, dass das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG
gewährleistet wird.
Nur Schrott, was uns da seitens der Verantwortlichen präsentiert wird! Rechtsstaatlichkeit kommt scheinbar in deren Vokabular gar nicht vor.
#3343
Mazi(Mittwoch, 27 November 2024 10:30)
#3342
M.E. ist in Anwendungen dieser gesetzlichen Vorschriften der Zusammenhang mit der Ausübung der Staatsgewalt klar. Mit der Amtsausübung der Amtsträger, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, haftet
der Staat nach dieser gesetzlichen Grundlage für seine Institutionen.
Die Tatsache, dass die eingesetzten Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, hebt eine gesetzeswidrige Amtsentscheidung dieser Amtsträger nicht auf. Eine derartige Entscheidung ist einem
Richter, der seine Entscheidung nach dem Gesetz trifft, nach diesen Gesetzen trifft, nach dem Grundgesetz vorbehalten.
Da die Amtsträger der Staatsanwaltschaften und deren Dienstaufsicht nicht die Anklage erheben, darf auch ein Richter nicht über eine Klage, die nie eingereicht wurde, entscheiden. Spätestens an
diesem Punkt ist einzuräumen, dass keine Amtsträger richterlich nach dem Grundgesetz entschieden haben.
Halten wir also zentral fest:
Es ist alles Schrott, was nach den Vorgaben des Grundgesetzes in der Sozialgerichtsbarkeit geschieht. Daher ist nicht zu erkennen, in welchen Punkten sich die Sozialgerichtsbarkeit von den "
Reichsbürgern" unterscheiden könnte. Wenn man die gerichtliche Verfolgung der "Reichsbürger" in Ordnung findet, dann ist es ebenso legitim, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ebenso verfolgt
werden müssen. Da hierfür Staatsanwaltschaften und deren Dienstaufsicht tätig werden müssen, dies aber nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass auch sie vor der rechten Szene beherrscht
werden.
Wir sind uns einig, dass es Richtern ausschließlich nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) vorbehalten ist, Entscheidungen nach dem Gesetz, nach den Vorgaben der Abgeordneten, zu treffen. Dadurch,
dass die Richter nicht angeklagt werden, ist nicht klargestellt, dass deren Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wäre und nicht im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
In der Tat ist diese Zwangsläufigkeit im Grundgesetz nicht gegeben. An dieser Stelle ist das Grundgesetz nach Art. 20, dass alle Macht vom Volke ausgeht, nachzuschärfen.
Wenn Ihr Beitrag die gesetzliche Basis beschreibt, die Anklage aber von Amtsträgern verweigert wird, stellt sich die Frage, was diese Vorschrift einem Bürger rechtsstaatlich bringen soll?
Amtsträger, die nicht fähig sind, nach ihrem Amtsauftrag nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtsaufgabe zu erfüllen, ihrer Treuepflicht nachzukommen, können nicht in der Lage sein, die Staatsgewalt
auszuüben.
#3342
WernerE(Mittwoch, 27 November 2024 09:22)
Zitat aus Spiegel Online
".... Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bundesgesetzbuches und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: »Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten
öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht"
Wie oft könnte man das anwenden?
WernerE - macht mal wieder nichts, ausser Flachsen!
#3341
Mazi(Dienstag, 26 November 2024 12:03)
Die Aussage von Bundesaußenministerin Baerbock, dass niemand über dem Gesetz steht, könnte man unterschreiben, wenn dies auch in Deutschland wäre.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nahost-niemand-steht-%C3%BCber-dem-gesetz/ar-AA1uJqqx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8c8471ecd1dd4967847c094399a2b9bc&ei=3
Da Exekutive und Judikative diese Aussage anwenden, die Legislative nicht nachkontrolliert, ob ihre Vorgabe eingehalten werden, ist fraglich, ob der Ausspruch der Bundesaußenministerin Baerbock auch
in Deutschland Göültigkeit besitzt.
wenn der spruch von Bundedsaußenministerin Baerbock jedoch gilt, dann bestehen Zweifel, ob die Verwaltungsentscheidungen der Exekutive und Judikativen gültig sind, da sie den Weisungen des
Grundgesetzes nicht folgen.
Wenn die Vorschriften jedoch gültig sein sollten, dann ist das Grundgesetz rückwirkend zu ändern.
Wenn nach Art. 20 GG jedoch alle Macht vom Volke ausginge, das Grundgesetz jedoch Exekutive und Judikative folgen soll, dann ist dieser Art. 20 GG zumindest kontraproduktiv.
Da die Legislative nicht nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden, ist auszuschließen, dass Exekutive und Judikative dem Grundgesetz folgen.
Danach ist nicht das Grundgesetz anzupassen, sondern es zu befolgen. Das war in der Vergangenheit in weiten Teilen offensichtlich nicht der Fall (insbesondere nicht in der Sozialgerichtsbarkeit).
#3340
Mazi(Dienstag, 26 November 2024 09:19)
Es ist die Frage, ob den GRÜNEN, ob Habeck, eine zweite Chance eingeräumt wird, wo sie doch bei ersten Chance bewiesen haben, dass sie von Führung, von der Wirtschaft, keine Ahnung haben!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Ich-kann-und-will-es-noch-einmal-probieren-article25384228.html
Nachdem die Industrie Deutschlands bei dem ersten Versuch von Habeck einen erheblichen Einbruch hinnehmen musste und Arbeitsplätze abwanderten, will Habeck es ein weiteres Mal versuchen. Wenn dieses
weitere Mal nicht durch seine "Künste" i.S. Heizungsgesetz aufgebraucht wären, seine Veternwirschaft unter Beweis gestellt wäre, könnte man darüber reden, ob nicht jeder eine zweite Chance verdient.
Da in diesem Fall bereits eine Wiederholung stattgefunden hat, kann m.E. nicht von einer zweiten Chance gesprochen werden. Es wäre eine weitere Chance.
Kommen wir zurück auf die Sozialgerichtsbarkeit und die Entscheidungen in der Justiz zurück.
Da nachweislich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden, Staatsanwaltschaften wegen deren Eidbruch die Richter nicht anklagen und auch die Präsidenten den Amtsauftrag
des Grundgesetzes nicht ausführen, erscheint es fraglich, wie ein Staat das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisten will. Wenn Exekutive und Judikative die Gesetze nicht befolgen, die
Legislative nicht die Einhaltung ihrer Vorgaben überprüft, ist m.E. entweder das Grundgesetz an den praktischen Vorgaben anzupassen oder durchzusetzen.
Kommen wir zurück auf Habeck und die GRÜNEN. Wenn Habeck und damit die GRÜNEN eine weitere Chance erwarten, so bringen Sie damit zum Ausdruck, dass ihnen der erste Anlauf misslungen ist. Geht man von
den Fakten aus und der Tatsache, dass die deutsche Industrie abgestürzt ist, wollen sie es diesmal besser machen. Ich gehe davon aus, dass sie die deutsche Industrie gänzlich vernichten wollen. In
dem Fall wird ihr Ausstoß an CO2 wirklich auf Null geführt werden. Die Kehrseite der Medaille ist, dass damit auch die Arbeitsplätze im Inland verschwinden werden und die Industrie umziehen muss und
im Ausland wieder aufgebaut wird. Schließlich wird die Leistung der Industrie auch ohne GRÜNEN Einfluss benötigt.
Was den GRÜNEN offensichtlich nicht aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass sie nur im Inland gewählt werden können und auch dort nur ihren Einfluss geltend machen können. Im Ausland sind sie nicht
gewählt und haben dort u.a. ihren Einfluss nie gehabt.
Für mich ist deren Wirken "hirnlos", inkompent und durchaus vergleichbar mit der Sozialgerichtsbarkeit. An wen sollen sich Wähler/Kläger im Inland wenden, wenn der Staat das Grundrecht des Art. 19
Abs. 4 GG nicht gewährleistet/sicherstellt?
Da die AFD mangels ihrer Regierungsbeteiligung das Grundgesetz nicht verbogen haben kann, ist den heute regierenden Parteien die volle Verantwortung zuzurechnen, das Grundgesetz verbogen zu haben. Es
ist daher fraglich, was die Parteien mit dem heutigen Schutz der Richter des Bundesverfassungsgerichts bewerkstelligen wollten oder überhaupt Bestand haben kann?
Daher gehe ich davon aus, dass nur die GRÜNEN sich selbst wählen und als Partei allgemein nicht wählbar sind. Gleiches ist der FDP und der SPD nachzusagen. Wobei es zugegeben schade ist, dass die
Arbeitnehmervertreter letztlich als Korrektur zu den Arbeitgebern aus den Parlamenten verschwinden werden. Letztlich ist dabei aber die Personalauswahl, ihre Führung, der SPD verantwortlich. Wenn die
SPD weiterhin die Personalauswahl - wie die FDP - bewerkstelligt, wird nicht erkennbar sein, dass sie sich von ihr unterscheiden könnte.
Setzen wir das Grundgesetz um! Dabei spielt es keine Rolle, ob dies parteien- oder rechtstaatlich bezogen ist.
#3339
Mazi(Montag, 25 November 2024 09:53)
#3337
Wäre es nicht Aufgabe eines Richters zu erkennen, dass hier ein Interessenkonflikt aufgrund der Verwaltungsakte in Verbindung mit dem Lebenslauf einer Person vorliegt und die Argumentatin dieser
Person nicht zur Kenntnis zu nehmen. Da ohnehin der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nachprüft, ob die ihm vorliegende Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig vorgelegt wird, kann er
diese widerrechtliche Art auch nicht feststellen.
Kurzum:
Es ist nicht feststellbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Da der Amtsauftrag ausschließlich mit dieser Maßgabe vom Grundgesetz geben wird, ist
damit festgestellt, dass diese Amtsträger als Verfassungsfeinde sich geoutet haben.
#3338
Mazi(Montag, 25 November 2024 09:43)
#3337
Nach Paragr. 38 Deutsches Richtergesetz hat der von Ihnen angesprochene Richter a.D. keinen Eid geleistet. Hätte er das Grundgesetz und die Gesetze eingehalten, wäre er u.a. der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts gefolgt und hätte eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegt und hätte er die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der der Betroffene
die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollziehen kann, hätte er seine Entscheidungen nach dem Gesetz anders getroffen.
Die sonstigen Missachtungen führe ich erst gar nicht auf, weil bereits eine einzige Missachtung des Gesetzes genügt, die gesamte Entscheidung als widerrechtlich anzusehen.
Die Frage ist daher, wie lange er die Amtsaufgabe, den Richterberuf, ausgeübt und eine falsche Tatsache vorgespielt hat? Daraus ergeben sich Rückzahlungen für unberechtigt entgegen genommene
Zahlungen, die den Steuerpflichtigen unberechtigter Weise aufgebürdeten wurden. Die Staatsanwaltschaft wird dies als Amtsauftrag feststellen. Ggfs. ist seitens des Präsidenten des Senats bzw. des
jeweiligen Ministerpräsidenten im Rahmen dessen Amtsaufgabe die Anklage zu erheben.
Ich schließe mich voll und ganz der Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags an, die verlautet hat, dass Bürger nicht zur Zahlung an Verfassungsgegner verpflichtet werden
dürfen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sozialleistungen gekürzt werden, damit diese Amtsträger " in Saus und Braus" Leben können.
#3337
WernerE(Sonntag, 24 November 2024 18:10)
# 3335
Es ist unerhört, wie Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft den Weißen Ring unterwandern und die Sachaufklärung und Verfolgung steuern
Das schöne daran, es gibt auch einen Journalisten "Erich Neumann" und der ist geradezu
begeistert, vom meinen Hinweisen zu dem Richter a.D.
Er wird hier mal den Sachverhalt ein wenig genauer unter die Lupe nehmen.
Werde berichten, wenn ich mehr erfahren habe.
WernerE - lässt sich nichts, überhaupt nichts mehr gefallen.
#3336
Mazi(Samstag, 23 November 2024 20:06)
Der Bundeswirtschaftsminister Habeck scheint alles gleich gut zu beherrschen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/v%C3%B6llig-planlos-urlaubsanbieter-bezeichnen-habecks-tourismusstrategie-als-gescheitert/ar-AA1uBW3J?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6ee50fd2157d49b3b084e4b94ad42f14&ei=100
Nur Wähler denken, dass das Heizungsgesetz daneben ging und die deutsche Wirtschaft erleidet bekanntlich erhebliche Dämpfer. Es ist daher nicht erstaunlich, dass Firmen dorthin abwandedrn, die
Arbeitsplätze mitnehmen, wo Habeck keinen Einfluss geltend machen kann.
Es hat den Anschein, dass "Habeck" und mit ihm die GRÜNEN "ein tot geborenes Kind" sind.
Mal ehrlich gesagt:
Wer kann den Mut aufbringen, solches "Fehl"-Verhalten als Leistung der GRÜNEN anzuerkennen?
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass den Gegnern des Staates keine Beweise entgegengebracht werden können. Offensichtlich wurde das Grundgesetz nicht nach den Vorstellungen der Schreiber des
Grundgesetzes umgesetzt.
Es ist mir nicht klar, ob wirklich die NS-Juristen in vielen Gebieten so verteilt sind, dass scheinbar überall die Missstände publik werden. Ob das die Missbräuche der Kirchen, die Cum Ex-Geschäfte,
die unterlassene Weitergabe der Alarmmeldungen i.S. Ahrtal-Katastrohe führten, die Treuepflichtverletzungen der Amtsträger oder gar das widerrechtliche Verhalten der Richter der Sozialgerichtsbarkeit
und der Rechtsprechung durch Staatsanwaltschaften, die nicht anklagen oder die ausbleibenden Anweisungen an die Staatsanwaltschaften seitens der Ministerpräsident:in.
In der Tat häuft sich die Kritik und es erscheint die Frage, weshalb ist das so oder weshalb wird dies ausgerechnet jetzt so markant bekannt?
#3335
Mazi(Samstag, 23 November 2024 12:45)
Es ist unerhört, wie Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft den Weißen Ring unterwandern und die Sachaufklärung und Verfolgung steuern (https://www.unfallmann.de/mitglied-im-wei%C3%9Fen-ring/).
Es ist davon auszugehen, dass die NS-Juristen nicht nur die Berufsgenossenschaften, sondern auch die Gerichte, die Staatsanwaltschaften (die Amtsträger!) und selbst die Meinungsbildung der
Vereinigung der Opfergeschädigten unterwandert haben.
Offensichtlich schrecken sie nicht zurück! Mangels der Kontrolle der Abgeordneten agieren sie scheinbar unkontrolliert und unüberwacht in den Behörden. Ich frage mich, wie von den etablierten
Parteien dies seitens der AFD noch gesteigert werden könnte?
#3334
Mazi(Samstag, 23 November 2024 12:04)
Ich bin sprachlos!
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/olaf-scholz-k%C3%B6nnte-bundestagsmandat-verlieren-neues-wahlrecht/ar-AA1uAOU3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1e5fd24ce31c4c6ebbb7b06fc68dbfb1&ei=19
Es ist wohl ein erstmaliger Fall, dass ein amtierender Bundeskanzler von Wählern fortan nicht mehr unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestages weilen darf.
#3333
Mazi(Samstag, 23 November 2024 11:13)
Es geht bei der Kanzlerwahl nicht um Friedrich Merz, sondern um dessen Alternativen. Seine Konkurrenten Scholz, Habeck und Lindner können nicht mehr in Anspruch nehmen, deren "Künste" nicht erfahren
zu haben.
Dieser Artikel liegt zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merz-auf-dem-weg-zum-kanzler-umfrage-best%C3%A4tigt-hammer-h%C3%B6henflug-der-union/ar-AA1uBX6X?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=6dfd3582bc3b4667844a0411d7095198&ei=8
Wähler können also erstmals darüber entscheiden, ob sie ein weiteres Mal das Chaos der letzten Ampel-Regierung wählen wollen oder sich für eine Alternative entscheiden wollen.
Das alt bekannte Problem liegt vor.
An wen sollen sich Kläger wenden, wenn das Grundgesetz ihnen vorgibt, die Klage bei dem Sozialgericht einzureichen, aber die Amtsfunktion von Amtsträgern ausgeübt wird, das Grundgesetz nicht
anerkennen?
Laut dem Grundgesetz sind Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet, nach Gesetz und Recht handeln. Dem Grundgesetz kommen sie aber nicht nach.
Dieses ist aber nachweislich nicht der Fall. Die Staatsanwaltschaften, die ihren Amtsverpflichtungen nicht nachkommen, tragen ebenfalls dazu bei. Es bleibt nach Puppe, Strafrechtlerin an der Uni
Bonn, die einzige Möglichkeit, dass der jeweilige Ministerpräsident:in die Staatsanwalt anweist, Klage zu erheben.
Ich bin schon mit Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, der gleichen Auffassung, dass es unredlich ist, dass Bürger nicht zum Unterhalt der Verfassungsgegner herangezogen werden dürfen.
#3332
Mazi(Donnerstag, 21 November 2024 23:16)
Den "roten Faden" finde ich nicht!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/laut-urteil-ex-polizist-radikalisierte-sich-und-verlor-job/ar-AA1uvdHC?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=a605fda462384f7c924fce2ff53bcecd&ei=45
Offensichtlich beurteilt das OLG Frankfurt am Main seine eigene Situation anders als dies die Richter des EuGH von außen sehen. Ich erinnere lediglich au deren Urteilsspruch vom 27.05.2019 und die
Zweifel des Richters des VG Wiesbaden.
Wenn der Richter des VG Wiesbaden zweifel hegt, hat er sich deshalb bereits radikalisiert? oder will er die Demokratie damit abgeschafft wissen?
Ich kann der Logik nicht folgen oder diese nicht nachvollziehen.
#3331
Mazi(Donnerstag, 21 November 2024 21:46)
Es ist davon ausgehen, dass die Wähler sich von diesen Spitzenkandidaten nicht erneut täuschen lassen!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/pistorius-verzichtet-scholz-zieht-f%C3%BCr-die-spd-in-die-bundestagswahl/ar-AA1uwfQy?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f33161476f57436ad48ea9d5acaa8149&ei=6
#3330
Mazi(Donnerstag, 21 November 2024 13:50)
Ich würde lieber sehen, dass die Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit dem Grundgesetz folgen(Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG).
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bundessozialgerichtspr%C3%A4sidentin-dr%C3%A4ngt-auf-sozialreformen/ar-AA1uulPW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=eb72bb5065d04a7ec1dad5d1bf334456&ei=47
M.E. ist im Grundgesetz unstrittig klargestellt, dass nach Art. 97 Abs. 1 GG richterliche Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben. Entweder liegen den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit andere
Gesetze vor oder oder wir haben nicht die gleichen.
Es liegt mir das glaubhafte Schreiben der Verwaltungsberufsgenossenschaft vom 30.12.20125 vor, nach der diese einräumt, dass die Dokumente eines ganzen Aktenzeichens vernichtet wurden. Dieses
Schreiben hat jedoch nicht dazu geführt, dass nach § 444 ZPO der Richter der Beanstandung von mir gefolgt ist.
Dieses Schreiben ist auch in der Gerichtsakte hinterlegt Gerichtsakte des Landessozialgerichts Rh.-Pf., L 2 U 229/15, Bl. 26).
Da diese richterliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straftat steht, ist diese Entscheidung nichtig. Nach Frau Puppe, Strafrechlerin an der Uni Bonn, wäre es Amtsaufgabe der ehemaligen
Ministerpräsidentin, Richterin und Staatsanwältin, gewesen, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dass sie Anklage erhebt.
Die Tatsache, dass sie dies nicht vorgenommen hat, legitimiert eine Straftat nicht zu einem legitimen Verhalten der Richter der Sozialgerichgtsbarkeit.
Auch die Tatsache, dass sich die Legislative nicht davon überzeugt hat, ob ihre Vorgaben denn eingehalten werden, lässt auch die Straftaten nicht als rechtens erscheinen.
Wenn es also gilt, seitens des Bundessozialgerichts Beschwerde zu führen, dann ist da zu allerst daraufhin hinzuweisen, dass Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht zu handeln
haben.
Mit Sicherheit hat Frau Fuchsloch Beschwerde zu führen, aber nicht nach ihren Vortrag, sondern dass der Staat nach Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet ist, die Rechtssicherheit zu gewähren.
#3329
Mazi(Donnerstag, 21 November 2024 09:39)
Es stellt sich die Frage, ob staatliche Institutionen, auch dann Handlungen vornehmen dürfen, wenn sie nicht nach Gesetz und Recht entscheiden?
Da grundgesetzlich Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln müssen (Art. 20 Abs. 3 GG) stellt sich die Frage, ob diese Amtsträger ihren Amtseid einhalten. Wenn unterstellt wird, dass nach Art. 20 GG
alle Macht vom Volke ausgeht, wirdbfolglich diese Vorgabe des Grundgesetzes aufsichtsrechtlich nicht verfolgt. Es ist also folglich kein sachlicher Unterschied/Abgrenzung zu der Gruppe der
Reichsbürger gegeben.
Es ist dokumentiert, dass die Exekutive und Judikative nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidungen trifft sowie die Legislative nicht nachprüft, ob deren Vorgaben überhaupt eingehalten
werden. Diese Praxis stellt die Frage, ob das Grundrecht der Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volke ausgeht, ist es fraglich, wie einzelne Amtsträger dieses Recht überhaupt einhalten wollen, wenn sie die Weisungen ihres Auftrags nicht befolgen? Da die
Aufsicht über die Justiz den Ländern obliegt, ist daher fraglich wie Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe überhaupt erfüllen, wenn sie sie erst gar nicht ausführen?
Wenn das Volk (wie aktuell) aufgefordert wird, Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu wählen, die aber das Volk nicht repräsentieren (weil sie ihre Aufgaben nicht wahrnehmen), dann erscheint es
fraglich, wie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt werden soll?
Dennoch ist festzuhalten, dass das Grundgesetz fest vorgibt, dass alle Macht vom Volke ausgeht, alle Amtsträger verpflichtet sind nach Gesetz und Recht zu handeln und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG
in ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden sind, dass Amtsträger ihre Verwaltungsentscheidung nach dem Gesetz zu handeln haben. Gegenteiliges verpflichtet die Staatsanwaltschaften die betreffenden
Amtsträger anzuklagen. Die mit den Klagen betrauten Richter haben nach Art. 97 Abs. 1 GG die Angeklagten zu verurteilen.
Wenn die Aufsicht über die Justiz seitens der Minister der Justiz nicht erfolgt, obliegt es den Ministerpräsident:innen mit ihrer Richtlinienkompetenz die Staatsanwaltschaften anzuweisen, Klage zu
erheben und sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in dem jeweiligen Bundesland eingehalten wird (vlg. LG München I, Az. 5 HK O 1387/10).
Da Richtern vom Grundgesetz vorbehalten ist, richterliche Entscheidungen zu treffen, ist es anderen Amtsträgern rechtsstaatlich untersagt festzustellen, ob eine strafbare Handlung vorliegt oder
nicht. Es ist davon auszugehen, dass diese Verwaltungsentscheidungen gegen das Gesetz getroffen wurden und daher im Zusammenhang mit Straftaten stehen, widerrechtlich getroffen wurden und deshalb
nichtig sind.
Dass dem so ist, ergibt sich insbesondere aus der Antwort von Frau Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin der Uni Bonn) im Zusammenhang mit der Ahrtalkaterstophe und der Ausführung der Amtsaufgabe des
rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer.
#3328
Mazi(Mittwoch, 20 November 2024 21:18)
Ist das nicht Poseck, der frühere Minister der Justiz und Präsident des Oberlandesgerichts, dem sein Mitarbeiter bescheinigte, übewr keinen Kontrollmechanismus zu verfügen? Und der soll sich für
Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen haben?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hessens-innenminister-will-weitere-abschiebungen-nach-afghanistan/ar-AA1umhzT?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d69d5a92ef554c46a417ebd717ae9310&ei=111
Wie schwach muss der hessische Ministerpräsident Bporis Rhein sein, um sich der Mitarbeit dieses Mannes versichert zu wissen?
Poseck ist mehrfach bei der CDU in Erscheinung getreten und macht so auch deren Ankündigungen unglaubwürdig. Das ist meine Meinung, der Sie sich nicht anschließen müssen. Meine Meiinung beziehe ich
aus den Vorgaben des Grundgesetzes. Wenn Sie sich nicht anschließen können oder wollen, dann ist es Ihnen selbst überlassen.
Ich halte es jedenfalls für nicht zulässig, dessen Standpunkt zu übernehmen!
#3327
Mazi(Mittwoch, 20 November 2024 10:57)
Sind wir uns darin einig, dass seitens der Ministerpräsident:innen Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, eingesetzt werden, um Amtsinstitutionen (wie Sozialgerichtsbarkeit) zu besetzen?
Es kann nach dem Grundgesetz nicht sein, dass dies unter Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG zu verstehen ist.
Wenn den Landesministern der Justiz bekannt ist, dass Staatsanwaltschaften vom Grundgesetz nicht legitimierte richterliche Aufgaben wahrnehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre
Entscheidungen nicht anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte under beklagten Behörde treffen, andererseits die Justiz unter die Aufsicht der Länder gestellt ist, dann ist die
Frage zu stellen, ob dieses Prozedere noch unter der Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz verstanden werden kann.
Frau Puppe, Strafrechtlerin an der Uni Bonn, hat beispielsweise dem Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (respektive seiner Vorgängerin Malu Dreyer, ehemalige Richterin und
Staatsanwältin), vorgehalten, dass er im Rahmen seiner Amtstätigkeit die Staatsanwaltschaft angezuweisen hat, i.S. Ahrtalkatastrophe, Anklage zu erheben.
Wie der Vorgang zeigt, artet die Problematik aus und betrifft zahllose Problembereiche.
Es ist nicht davon auszugehen, dass "nur" die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz funktioniert.
Wenn das Grundgesetz als Verfassung gilt, aber das Grundgesetz nicht zugrunde gelegt wird, dann ist es die Frage, wer das Grundgesetz so gebeugt hat und nicht alle Parteien von NS-Juristen beherrscht
werden. Es ist daher davon auszugehen, dass das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird.
Die Frage ist also, an welche Institution der Bürger seine Klage nach Art. 19 Abs. 4 GG zu richten hat, um nach den Vorgaben des Grundgesetzes eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zu
erhalten?
Es liegt also nahe, dass die Klagen des Herrn Neumann letztlich richterlich noch nicht entschieden sind und der Entzug seiner persönlichen Freiheit grundgesetzlich nicht zu rechtfertigen ist. Die
Staatsanwaltschaft hat gegenüber den involvierten Amtsträgern Klage zu erheben. Wenn sie dies (noch) nicht vorgenommen hat, dann ist es Amtsaufgabe des Präsidenten des Bremer Senats, Herrn
Bovenschulte (SPD), dies anzuordnen.
#3326
Mazi(Dienstag, 19 November 2024 18:46)
Wenn die Gerichte nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts respektieren, ist jeder Euro, der investiert wird, einer viel.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/von-der-decken-korrigiert-umstrittene-justizreform/ar-AA1umCsF?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e97173ca308a45719b2edf46f4629b24&ei=21
Nach § 31 BVerfGG sind Behörden und Gerichte an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
Wenn die Gerichte diese Weisung des Bundesverfassungsgerichts nicht befolgen, dann erscheint es mir als weg geworfenes Geld überhaupt von einer Gerichtsbarkeit zu sprechen.
Es wäre m.E. jedoch falsch, den "Schweineschwanz" ausschließlich Schleswig-Holstein anzuheften und _"durchs Dorf zu treiben", weil dies in der gesamten Bundesrepublik Deutschland seit Unzeiten nicht
anders gehandhabt wird. Ich stelle die Frage, wo das Grundrecht des Bürgers (Art. 19 Abs. 4 GG) überhaupt noch von Exekutive, Judikative und Legislative eingehalten wird?
Deshalb stelle ich jetzt die provokate Frage, was unter dem Art. 20 des Grundgesetzes, dass alle Macht vom Volke ausgeht, allgemein verstanden wird.
Sie gehen doch nicht etwa davon aus, dass Olaf Scholz (SPD) als Kanzlerkandidat nochmals zu wählen ist. Zu Habeck und Linder schweige ich lieber. Das sind genau so Fachleute wie Olaf Scholz, der
angegeben hat, sich nicht erinnern zu können.
#3325
Mazi(Dienstag, 19 November 2024 16:10)
Ach, den gibt es auch noch. Ich dachte der wäre mit den Nazis verstorben.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/olaf-scholz-ex-spd-chef-norbert-walter-borjans-geht-in-k-frage-auf-distanz-zum-kanzler/ar-AA1umsv1?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3ead273c103b4c99c3adbad1792dd2e0&ei=4
War das nicht der #borjans, der in seiner Funktion als Amtsträger in der Schweiz "klauen" ließ? Ist es nicht sonderbar, wie der Staat und er es mit seiner Treuepflicht hielt und gegen Gesetz und
Recht handelte?
Eigenartig, dass sich solche Leute eine zweite Chance erhalten. Aber was schreibe ich. Der amtierende Bundeskanzler schaut zwar zurück auf eine lange Amtstätigkeit, aber ivermag mich nicht
festzulegen, was er denn geleistet haben könnte. Das haben er und ich gewiss vergessen.
Es ist schon sonderbar, wie die Ministerpräsident:innen Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzen, die es mit ihrer Treuepflicht nicht halten und trotzdem vorgeben, dass sie eine Amtsfunktion
wahrnehmen.
Es macht offensichtlich keinen Unterschied, ob Staatsanwälte sich richterlich betätigben. Selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit erklären, dass sie ohne Kenntnis einer wahrheitsgetreuen und
vollständigen Verwaltungsakte die Wahrheit erkennen können und entscheiden. Sie haben nicht einmal die Sachverhaltsforschung nach § 103 SGG vorgenommen.
Ein weiteres Beipiel stellt diesen Fall dar.
Das soll rechtens sein? Da habe ich ein entschieden anderes Gerechtigkeitsempfinden und unter Art. 20 Abs. 3 GG verstehe ich etwas grundsätzlich anderes.
#3324
Mazi(Dienstag, 19 November 2024 14:06)
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) Staatsmacht ausüben, dann ist fraglich mittels welcher Personen dann Staatsmacht ausgeübt wird? Nach dem Gesetz bestimmt nicht, sonst
würden ja Amtsträger nach dem Gesetz und Recht tätig sein.
Dem Eindruck, dass Amtsträger ohnehin machen was sie wollen, kann ich nicht entgegen treten, Dazu fehlen mir die Beweise. Wenn Sie es so wollen, dann sind die Handlungen der Amtsträger nicht anhand
des Grundgesetzes nachvollziehbar.
#3323
Mazi(Dienstag, 19 November 2024 13:58)
Es scheint richtig zu sein auf den Altkanzler Gerhard Schröder in der SPD zu hören. Anders erscheint die SPD zu überleben.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestagswahl-2025-schr%C3%B6der-warnt-spd-vor-demontage-von-scholz/ar-AA1ukoxJ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=076550a5c57e4dc08191a2f45230976a&ei=26
Gerhartd Schröder scheint immer noch von der lupenreinen Demokratie in Russland zu träumen bzw. zum Vorbild zu haben.
Wie krank muss der Mann, Gerhard Schröder, wirklich sein, wenn er einen anderen Mann, Olaf Scholz, derart warm ans Herz legt, der von sich selbst behauptet, sich nicht erinnern zu können.
Ich kann der Mutmaßung nicht entgegen treten, dass bei Gerhard Schröder dies mit dessen Alkoholkonsum zusammenhängt oder eine Fäke-Nachricht ist. Dagegen spricht allerdings sein Aussehen auf den
Bildern, dass ebenfalls mittels KI manipuliett sein kann.
#3322
Mazi(Montag, 18 November 2024 23:37)
Die Frage ist, weshalb wird uns dies alles so gezeigt?
Weshalb wurde das Grundgesetz sio "verherrlicht", aber "hinterrücks" von Amtspersonen und Parteien unterlaufen und dies bisher verheimlicht?
Weshalb werden auch noch heute Aufsichtspersonen als "Aufpasser" bestellt, die aber nicht zur Verantwortung gezogen werden?
Weshalb handeln Exekutive sowie Judikative nicht nach dem Gesetz und die Legislative prüft nicht nach, ob ihre Vorgaben eingehalten werden?
Weshalb werden weiterhin Pensionen aus ausscheidende Amtsträger bezahlt, erhalten sogar Inflationsausgleich, obwohl sie ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind? Weshalb werden Bürger für
Verfassungsgegner finanziell herangezogen (vgl. Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags)?
Wenn ich dies so schreibe, dann hat dies unter der Einschaltung von NS-Juristen zu erfolgen - so wie es seinerzeit die Alliierten anstrebten.
Es ist m.E. dringend an der Zeit, dass der Geist des Grundgesetzes um- und durchgesetzt wird.
#3321
Mazi(Montag, 18 November 2024 23:21)
Selbstlos, so wie echte GRÜNEN sind!
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cop29-robert-habeck-nennt-dekarbonisierung-der-industrie-das-n%C3%A4chste-level/ar-AA1uj1hm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=715e257f61e545d6a345b2dda3a1355e&ei=30
Nachdem die Industrie weg ist und der Industrie die Arbeitnehmer der Industrie folgt, die Dekarobisierung also erfolgt, muss doch den GRÜNEN klar sein, dass sie die Bundesrepublik Deutschland
zerstören.
Es war nicht die Familie, die Deutschland unter den Nazi zerstörten, sondern es waren Habeck und Baerbock (beide mit verwandtschaftlichem Bezug zu den Nazis), die Deutschland endgültig
zerstörten.
Militärisch ist Deutschland zwar seinerzeit den Alliierten unterlegen, aber die NS-Juristen haben sich in den damaligen Ministerien und Behörden wieder gesammelt und ihren "Stiefel"
fortgeführt.
Auffällig ist, dass Habeck und Baerbock unter den GRÜNEN (wie Jürgen Trittin ebenfalls) aufschlagen, ihren Kampf fortsetzen und die wiederstarkte deutsche Industrie zerstören und die Bevölkerung
scheint sie trotzdem zu wählen.
Ich halte die anstehende Wahl für zeitlich zu schnell gekommen, als dass die GRÜNEN gänzlich von den Wählern bestraft werden.
SPD und FDP drängen ebenfalls danach.
Es wird schwierig, die richtige Partei zu wählen. Die Braunen bzw. die Blauen oder die pseudo anderen Parteien, die uns offensichtlich Jahrzehnte lang vormachten, nach dem Grundgesetz zu
handeln.
Heute wird bekannt, dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Wir konnten sehen, dass der für die Korruptionsbekämpfung zuständige Oberstaatsanwalt Alexender Badle wegen seiner Korruption ins Gefängnis wanderte;
wir haben gesehen wie sein damaliger Vorgesetzter Poseck vom Justizministerium in Hessen als Minister im dortigen Innenministerium unabkömmlich war;
wir haben gesehen, wie in Hannover der für die dortige Korruptionsbekämpfung eingesetzte Staatsanwalt in der dortigen Untersuchunghaft wegen seiner Verbindungen zur Drogenmafia geschützt wird;
wir haben gesehen, dass über 130 Menschen wegen nicht-Weiterletung einer Alrarmmeldung im Ahrtal "verendet" sind;
wir haben gesehen, wie von den kirchlichen Behördenb die Missbrauchsfälle "vertuscht" wurden;
wir haben gesehen, dass Habeck sich mit einer Strafanzeige an einem bayerischen Bürger gerächt hat. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte einen Durchsuchungsbefehl beantragte und der Richter aufgrund
dieser Strafanzeige die Durchsuchung anordnete. Was sie nicht beachtete ist, dass die Staatsanwaltschaft aber "nachschob", dass sie wegen der Hassreden im Internet den Durchsuchungsbefehl beantragt
haben will. Ich schließe aus der Berichterstattung, dass die Verwaltungsakte der Staatsanwaltschaft nicht enthalten hat, dass die Strafanzeige von Habeck dort hinterlegt ist, aber nicht die Hassreden
aus dem Internet enthält;
wir haben gesehen, dass Staatsanwaltschaften richtlich tätig sind, aber mit dieser Kompetenz gar nicht ausgestattet sind (siehe auch Entscheidung des EuGH vom 27.05.2019);
wir haben erfahren, dass die Staatsanwältin Brorhilker, die Ermittlerin i.S. Cum Ex das Handtuch geworfen hat und die Seite gewechselt hat, weil offensichtlich der Druck in NRW und auf NRW zu groß
wurde;
wir haben gesehen, dass die Stadt Hamburg auch in NRW präsent ist und der ehemalige Finanzsentor Dr. Peter Tschentscher und der ehemalige Erste Bürgermeister der Hansestadt Hamburg offensichtlich
i.S. Cum Ex-Geschäfte über ein Privatbankhaus sehr großen Einbfluss genommen haben;
wir haben gesehen, dass das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht hat verlauten lassen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte eine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte zu führen haben, aber die Vorgerichte sich um diese Weisung offensichtlich nicht kümmern;
Die Vorkommnisse sind höchst unterschiedlicher Art und bringen m.E. nur eines zum Ausdruck. Die eingesetzten Amtsträger handeln nicht nach Gesetz zúnd Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
#3320
Mazi(Montag, 18 November 2024 17:58)
Eine Zeugnis dafür, wie wichtig die Verwaltungsakte ist, Verwaltungsentscheidungen zu treffen und diese anhand der richterlichen Entscheidung zu überprüfen.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/cdu-politiker-g%C3%BCrth-akzeptiert-strafbefehl-nicht-prozess/ar-AA1uitmc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1f547c357f86419eb48bfb38f27ac37f&ei=49
Es geht nicht darum, ob eine Verwaltungsentscheidung richtig oder falsch getroffen wurede, sondern darum, ob anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung begründet ist oder nicht.
Im vorliegenden Fall sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Betgroffene können anhand der Verwaltungsakte
diese Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 244 u.a.) und Bundesverwaltungsgericht (Az. 1 B 153/83).
Kommen wir zurück auf die richterliche Entscheidung zur Durchsuchung wegen der Anzeige von Herrn Habeck und den nachträglichen Angaben der Staatsanwaltschaft
(https://www.tagesspiegel.de/politik/ermittlungen-auch-wegen-volksverhetzung-hausdurchsuchung-nach-mutmasslicher-beleidigung-von-grunen-politiker-habeck-12713351.html;
https://www.schwaebische.de/politik/hausdurchsuchung-nach-habeck-strafanzeige-3086135).
Der Fall zeigt einmal mehr, dass Amtsträger ihre Entscheidung nicht nach Gesetz und Recht treffen und keinesfalls eine Verwaltungsentscheidung aus der Verwaltungsakte der Behörde sich ergibt.
Wenn etwas einheitlich ist, dann ist es die Annahme, dass i.d.R. Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte nicht nachvollzogen werden können. Dies ist dem Grundgesetz und der resulierenden
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deshalb geschuldet, dass Nazi-Methoden unterbunden werden sollten.
In dem gezeigten Fall, geht es folglich darum, ob die Vertwaltungsentscheidung der Behörde sich nach der Verwaltungsakte gerechtfertigt ist oder nicht (Bundesverwaltungsgericht von 1988 (Az. 1 B
153/87).
Wie die Erfahrung zeigt, ist dem erfahrungsgemäß nicht so.
Es stellt sich die Frage, wenn Amtsträger vom Grundgesetz gebunden werden, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20. Abs. 3 GG) und ob sie ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen haben, wenn sie
nicht danach handeln.
Neben der staatsanwaltschaftlichen Anklage des Amtsträgers, ist der Staat auf siolche Amtsträger zur Durchsetzung des Staatsmacht angewiesen, wenn seine Amtsträger der Treuepflicht nicht
nachkommen?
Es ist auch die rage zu beantworten, ob diese Amtsträger eine Amtsfunktion wahrnehmen können, wenn sie nicht den Amtsauftrag ausführen?
Sie erkennen daraus, dass die Fragestellung sehr zentral ist und keinesfalls abgeleitet werden kann, dass sich dies ausschließlich auf eine Sachgebiet erstreckt.
M.E. geht dies "Reihum" und der Ursprung liegt m.E. bei den NS-Juristen, die Verwaltungsentscheidungen auch dann rechtfertigten, wenn sich dies aus den Verwaltungsakten nicht ergab.
#3319
Mazi(Montag, 18 November 2024 16:49)
Frau Pausder bringt es auf den Punkt!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verena-pausder-die-afd-will-genau-das-gegenteil-von-dem-was-wir-brauchen/ar-AA1uidJX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=013ae11d58644f75984a14064e6bdb6c&ei=18
Wenn das bestehende System als gegen das Grundgesetz gerichtete erkannt wird, dann ist es einleuchtend, dass die AFD das bestehende System verändern will.
Es liegt daher nahe, dass Frau Pausder zur Sicherung der Grundgesetzfeindlichkeit genau das Gegenteil von dem will, was das Grundgesetz und die AFD wollen.
Die Frage, die zu beantworten ist, welcher Seite die Parteien zuzuordnen sind, wenn sie alle die Vorgaben des Grundgesetzes missachten?
#3318
Mazi(Montag, 18 November 2024 16:37)
Wenn man das Grundgesetz nicht zugrunde legt, dann sehe ich wie die niedersächsische Ministerin keinen Ansatz dem mit der Drogenbekämpfung Beauftragung zuständigen Staatsanwalt wegen dessen
Kooperation mit dem Drogenhandel keinen Grund winb fehlerhaftes Handeln zu erkennen. Schließlich isat davon auszugehen, dass eine Großzahl der Amtsträger nach diesem Vorbild handeln.
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verhafteter-staatsanwalt-ministerin-sieht-keinen-skandal/ar-AA1uirYP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=013ae11d58644f75984a14064e6bdb6c&ei=10
Wenn der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die ohnehin nicht nach seinen Weisungen operieren, dass erscheint es unwesentlich zu sein, dass ein hannoverscher Staatsanwalt als
Amtsträger auf die gleichen Rechte zurückgreift.
Schließlich ist nachgewiesen, dass auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit ebenfalls nicht nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen. Weshalb sollte dann ein Staatsanwalt, der mit dem
Drogenhandel zusammenarbeitete dann andere Rechte beizumessen sein, als den Richtern. Schließlich werden sie von der gleichen Aufsichtsbehörde kontrolliert?
Daran muss man sich zugegebenerweise erst einmal gewöhnen und sich die Vorgaben des Grundgesetzes abgewöhnen.
#3317
Mazi(Montag, 18 November 2024 16:25)
Eines ist m.E. klar. Von den "Leistungsträgern" ist niemand für die Bundesrepublik Deutschland zu gebrauchen und wählbar.
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/regierungssprecher-scholz-wird-entscheidung-zu-taurus-nicht-mehr-%C3%A4ndern/ar-AA1uhE4X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9612aa5411e040d4b5d2911ead5a4e55&ei=57
Die Übersicht macht deutlich, dass keine sachlichen Präferenzen bei den Bewerbern vorhanden sind.
#3316
Mazi(Montag, 18 November 2024 12:36)
Eigentlich passen Handhabung der Durchsuchung und die nachgeschobene Begründung nicht zusammen!
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2024-11-18-habeck-durchsuchung-limbach-praesidentin-bgh-waschstrasse
Zitat:
In der vergangenen Woche ließ die Staatsanwaltschaft Bamberg auf einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Bamberg hin eine Hausdurchsuchung bei einem 64-jährigen Rentner durchführen, die
weithin als unverhältnismäßig wahrgenommen wurde.
... Später teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Durchsuchung im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz stand.
Wenn es eine Durchsuchung mit richterlicher Anordnung gab und der Richter diese wegen der Anzeige von Habeck angeordnet hat, dann kann diese Durchsuchung nicht mit Hassreden im Internet
zusammengebracht werden.
Es liegt der begründete Verdacht nahe, dass auch in diesem Fall die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht gehandelt haben. Eine Uminterpretation des Grundgesetzes ist m.É. nicht mehr erforderlich,
weil es scheinbar überhaupt keine Vorgaben enthält, denen die Amtsträger folgen.
#3315
Mazi(Sonntag, 17 November 2024 21:39)
Ist das Nazi-Herrschaft oder Demokratie?
Nachfolgenden Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/pistorius-oder-scholz-es-wird-immer-absurder-spd-spitze-ignoriert-w%C3%A4hlerwillen/ar-AA1uf6aS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=75b9c42510064208b384cb31cdecc139&ei=12
Es ist bekannt, dass VG Gerichte Amtsträger deshalb verurteilen, weil nicht sichergestellt ist, dass sie der Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) nachkommen.
Es ist bekannt, dass Staatsanwaltschaften trotz Grundgesetz richterliche Amtsaufgaben warhnehmen.
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Wie ist es eigentlich mit Dienstvorgesetzten, die diese Art der Grundgesetz-Lesweise dulden? Wenn Richter Amtsträgern wegen der Verweigerung der Treuepflicht ausschließen, wie hält es dann die
Staatsanwaltschaft mit deren Dienstvorgesetzten?
Es ist bekannt, dass nicht nur Parteien, sondern auch Behörden dem Grundgesetz nicht folgen. Eine Umdeutung des Grundgesetzes seitens der AFD ist folglich nicht erforderlich.
Es ist schon sehr bedenkenswert, ob seitens der Behörden das Grundgesetz befolgt wird oder nicht und welche Funktion dann der Verfassungsschutz unter den ehemaligen Präsidenten Haldenwang, Dr. Maaßen
und deren Vorgänger, dann ausgeübt haben.
Wenn Exekutive, Judikative und Legislative die Vorgaben in den Gesetzen nicht nachprüfen, wen kann es sachlich noch wundern, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht eingehalten werden.
Dem Vorwurf, dass offensichtlich niemand in der Bundesrepublik Deutschland weiß oder behaupten könnte, dass sichergestellt ist, dass die Gesetze befolgt werden, kann ich aufgrund der vorliegenden
Beweise nicht entgegen treten..
#3314
Mazi(Samstag, 16 November 2024 17:27)
Dem ist so!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/robert-habeck-beim-gr%C3%BCnen-parteitag-wir-geben-antworten-die-andere-nicht-geben/ar-AA1uc3pn?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=fb06054e8d294f1db153be8dfeb7b102&ei=30
Die Frage ist nur, ob ein Wähler bereit ist das Risiko einzugehen, ob er zu diesem Problem ein m.E. planloses Management seitens der GRÜNEN begegnen will und zu aktzeptieren bereit ist.
Offensichtlich besteht eine (sehr) große Mehrheit der Wähler dahingehend dagegen, dass den GRÜNEN ein Management des Problems nicht zugestanden wird. Es ist auch daran erkennbar, dass das sogenannte
Heizungsgesetz oder die Erreichung des CO2-Wertes erreicht wird, indem sich die Industrie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansiedeln will.
Eigentlich müsste es bei den GRÜNEN angekommen sein, dass eine Staatsgrenze keinen Einfluss auf die CO2-Werte nimmt und eine Industrieproduktion außerhalb einer Landesgrenze den GRÜNEN das
Mitspracherecht nimmt. Zudem werden Arbeitsplätze in Inland abgebaut und im Ausland aufgebaut.
Es ist eigenartig, das die GRÜNEN nicht merken, dass sie nur im Inland den Bundesminister für WEirtschaft stellen und dieser im Ausland keine Bedeutung hat.
Noch viel fragwürdiger ist, dass sich Habeck von inländischen Wählern wählen lassen will und in Ausland nicht mitbestimmen kann. Es fehlt ihm die Legitimation, weil ausländische Wähler ihm keine
Stimme geben können.
Die GRÜNEN,- und da ist es nicht nur Habeck und Baerbock - machen auf mich einen sehr unausgewogenen Eindruck.
Aber es sind nicht nur die GRÜNEN, die eine verfehlte Politik steuerten, sondern diese Kritik bezieht sich auf die gesamte Ampel-Regierung.
Einen Notstand nach dem Grundgesetz ausrufen zu wollen und mit einer externen Zusage von Frau Baerbock, Bundesaußenministerin, begründen zu wollen, würde bekannt machen, dass das Grundgesetz
jederzeit und in allen Branchen aushebelbar ist.
So geht es wirklich nicht!
#3313
Mazi(Freitag, 15 November 2024 17:22)
Wieviel Versuche hat der Minister bis er einen Amtsträger gefunden hat?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/minister-startet-besetzung-f%C3%BCr-hohes-richteramt-neu/ar-AA1u8tA6?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=04a2f59eee934e2683668672e38d6980&ei=45
Es ist nicht davon auszugehen, dass er diesmal mehr Glück hat. Dazu ist es erforderlich, dass er nach Gesetz und Recht agiert.
Ich bin nicht davon überzeugt, dass auch nur ein Amtsgrtäger nach Gesetz und Recht handelt.
Wenn die "Posten" nicht rechtens besetzt sind, die Legislative nicht überprüft ob ihre Vorgaben eingehalten werden, wer kann dann davon überzeugt sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Der dicksten Fehler wurde sich m.E. in Hessen geleistet. Dort wurde "Poseck" zum hessischer Innenminister gemacht, obwohl ihm sein als hessischer Mister der Justiz sein untergebener Richter anläßlich
der Verurteilung wegen Korruption den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Oberstaatsanwalt Alexander Badle vorhalten musste, dass er über keine Kontrollmechanismen verfügt. Dem ist aber nicht
genug, wenn man bedenkt, dass dieser Mann zuvor Präsident der Oberlandesgerichts Frankfurt am Main war.
Ich habe Verständnis dafür, wenn Bürger der Bundesrepublik Deutschland, befürchten, dass die verantwortlichen Leute in der Politik keine Facherfahrung besitzen und deshalb "alles den Bach runter
geht".
#3312
Mazi(Freitag, 15 November 2024 11:50)
Gott sei Dank ist dies nur ein Einzelfall! Oder ist es der Standard, dass Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat keine Rolle spielt?
Auf diesen Artikel bezieh ich mich: zelfall!
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nrw-innenministerium-kassiert-beurteilung-von-designierter-pr%C3%A4sidentin/ar-AA1u5XPa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=c8e60b919c9c4efcb45385277dc206f8&ei=32
Da nicht erkennbar ist, ob die Amtsträger Gesetz und Recht einhalten, offensichtlich keine Kontrollmechanismen installiert sind, gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass dies ein Einzelfall wäre
(Zitat: „Was für ein Desaster für die Landesregierung! Das gesamte OVG-Besetzungsverfahren ist damit hinfällig. Es fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen“, erklärte die SPD-Obfrau des
Untersuchungsausschusses, Nadja Lüders. „Mit dem Eingeständnis, dass die Anlassbeurteilung für die Abteilungsleiterin rechtswidrig war, ist gleichzeitig der erste Täter in diesem Justiz-Krimi
entlarvt.“).
Es ist fraglich, ob dies in der Judikative, die ebenfalls unkontrolliert erscheint, anders ist.
Die zahlreichen Dokumentationen bei Herrn Neumann und mir geben Anlass zu der Annahme, dass das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland keine Ausnahme bildet.
Da nachgewiesen ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz ihre Entscheidung treffen, ist es fraglich, ob sie vom Grundgesetz dazu aufgefordert sind oder ihr Handeln
gesetzeswidrig und damit unverbindlich ist. M.E., da die Entscheidungen vom Grundgesetz nicht legitimiert sind, ist die ganze Show vor der Sozialgerichtsbarkeit letztlich ein "Affentheater".
#3311
Mazi(Donnerstag, 14 November 2024 23:06)
Es war bekannt geworden, dass Habeck offensichtlich mit Fachkenntnissen nicht gesegnet ist. Und nun das noch!
Folgende Veröffentlichungen lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/jetzt-trifft-verbot-die-gr%C3%BCnen-selbst-harte-wahlkampfschlappe-f%C3%BCr-kanzlerkandidat-habeck/ar-AA1u4VP2?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d42e350fdb8e49f380257cf8292a2564&ei=45
Mit wem hat Ampel überhaupt einen Koalitionsvertrag geschlossen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Olaf-Scholz-trickst-sich-in-den-Untergang-article25354753.html
Wir erinnern uns alle, dass zwischen der SPD, den GRÜNEN und der FDP der Koalitionsvertrag ausgehandelt und beschlossen wurde. Nun, da der Bundeskanzler Olaf Scholz dem Bundesfinanzminister Christian
Linder entlassen hat und mit ihm alle Minister der FDP zurückgetreten sind, erhebt sich die Frage, ob überhaupt noch diese Regierung legitimiert ist, als Regierung tätig zu sein.
Es ist bekannt geworden, dass bereits vor entscheidenden Sitzung, dem Rauswurf von Christian Linder, Olaf Scholz und damit die SPD mit dem danach amtierenden Bundesfinanzminister gesprochen hat.
Daher liegt es nahe, dass in dieser entscheidenden Sitzung gar nicht die Entscheidung des Bundeskanzlers Olaf Scholz gefallen ist. Wenn dem so ist und der Kanzler vorgibt sich nicht erinnern zu
können, ist es Aufgabe der SPD ihn einzubrechen und den seinerzeit geschlossenen Vertrag als nicht gegenständlich zu erklären. Es erhebt sich daher die Frage, ob der Vertrag nicht bereits früher
rechtsungültig war oder ob Olaf Scholz als Gexchäftsunfäiger den Vertrag nicht bereits früher aufzuheben war?
Wie zuvor bereits festgestellt ist, handeln die Staatsgewalten nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Es erscheint daher fraglich, wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20
Abs. 3 GG) und ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ob dann die Parteien überhaupt Verträge rechtsstaatlich abschließen dürfen?
Wenn dann noch die scheinbar siegende Partei (SPD) auch noch die Präsidentin des Bundestages, Frau Bärbel Bas, stellt, und Frau Bas zugeben muss, dass die Einhaltung der Vorgaben der Parlamentarier
nicht überprüft werden, dann ist dies nochmals bedenklicher.
Ich habe da sehr ausserordentliche rechtsstaatliche Bedenken, ob denn dies dem Geist des Grundgesetzes entspricht!
#3309
Mazi(Mittwoch, 13 November 2024 17:52)
Es stellt sich die Frage, ob seitens der Behörden das Grundgesetz überhaupt anerkannt wird?
Die Exekutive beachtet es nicht, die Judikative beachtet es nicht und die Legislative prüft nicht nach, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden.
Daraus erscheint nur der Rückschluss zulässig, dass keine der Staatsmächte das Grundgesetz akeptiert.
Staatsanwaltschaften urteilten in Sachfrage, die ihnen gar nicht erlaubt sind.
Minister der Justiz führten keine Aufsicht und Ministerpräsidenten haben ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen.
Wenn wir von einem Rechtsstaat reden, welche Rechte sind dann einem Bürger überhaupt zugeordnet? Man kann des Eindrucks nicht erwehren, dass hier NS-Juristen scheinbar ihr Meisterwerk abgeliefert
haben wollen.
Zentrale Aufgabe und Geist des Grundgesetzes ist es, die Nazi-Manieren gänzlich zu untersagen. Heute ist festzustellen, dass nicht nur die Allierten scheiterten, sondern auch die Bürger, denen das
Grundgesetz zuweist, alle Macht würde von ihnen ausgehen.
Sachlich und praktisch ist dies offensichtlich nicht der Fall.
Es geht m.E. nicht um die Tatsache, ob Olaf Scholz einen guten Job gemacht hat oder nicht, sondern darum, ob er nicht an der Spitze der Unfähigkeit dieser Bewegung steht und nur offensichtlich wurde,
was das System angerichtet hat.
#3308
Mazi(Mittwoch, 13 November 2024 17:04)
Akteneinsicht in die Verwaltungsakte ist nicht ohne!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hedderichstra%C3%9Fe-akteneinsicht-endet-mit-scharfer-kritik-an-sylvia-weber/ar-AA1tXGQX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5c1996be219f47488d28532ffb9fd0b7&ei=17
Die Verwaltungsakte ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständig zu führen (Az. 2 BvR 244 u.a.). An ihre bestehen
keine Zweifel, dass dem so ist und § 31 BVerGG eingehalten ist.
Dagegen belegt, dass nach dem Willen des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 die Verwaltungsentscheidungen der Behörde von dem Betroffenen nachvollziehbar sind (Az. 1 B 153/87. Auch daran bestehen
keine Zweifel.
Maßgeblich scheint zu sein, dass hier eindeutig die Kompetenz des Amtsträger überzogen wurde und daher die dortige Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
Da eine Anzeige gegenüber der Staatsanwaltschaft vorliegen muss. Und im Zweifel der zuständige Ministerpräsident im Rahmen seiner Amtsaufgabe tätig werden muss, steht m.E. außer Zweifel.
Es kann nicht sein, dass Amtsträger gegen die Gesetze und das Recht handeln und dabei straffrei bleiben.
#3307
Mazi(Mittwoch, 13 November 2024 16:36)
#3302
Ich gehe davon aus, dass Ihnen Herr "Tomo Beil" als Amtsträger und Vertreter der Behörden bekannt ist, was die Nazis anrichteten!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/ich-stand-auf-der-todesliste/ar-AA1tZ0gb?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fce59778b24a4f48b9d7cccc4ef4aa72&ei=22
#3306
Mazi(Mittwoch, 13 November 2024 15:50)
Wenn Akteneinischt gewährt wird, das Sozialgericht aber den Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit nicht überprüft hat, dann wird also dem Betroffenen die Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte der bekalgten Behörde verwehrt. Dem Beztroffene wird in Zusammenarbeit mit der Soziaölgerichtsbarkeit sein Grundrecht verwehrt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/sonstiges/themen/beitrag/ansicht/sonstiges/akteneinsicht-im-sozialrechtlichen-verfahren-durch-uebermittlung-als-pdf-datei/details/anzeige/
Da die Richter des LG Hamburg die Uvollständigkeit der Verwaltungsakte der beklagten BHGW bestätigen, können die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht bestätigen, dass ihnen ein wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte der beklagten BGHW und ihren Entscheidungen vorgelegen habe.
Sie haben das Grundrecht missachtet und u.a. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) nicht beachtet. Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und
sind daher nichtig.
Die Amtsträger sind staatsanwaltwschaftlich anzuklagen, ggfs. auf Anweisung des Präsidenten des Senats, zu verurteilen und als dem Dienst zu entfernen.
Nach Auffassung von Frau Aigner und Frau Puppe obliegt es ehrlichen Bürgern nicht, Verfassungsgegner auch noch finanziell zu unterstützen. Sie sind letztlich mit der Gruppe der "Recihsbürger" zu
verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen.
#3305
Mazi(Mittwoch, 13 November 2024 14:33)
#3302
Das fürchte ich auch!
Die Aussage, dass die Amtsträger die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244 u.a.) und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) beachtet haben, legitimiert
Amtsträger nicht dazu, gegen Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
In den Fällen Neumann und Zimmer ist eindeutig dokumentiert, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nicht der Sachverhalt nach der Alktenlage entschieden wird, sondern die Sozialgerichtsbarkeit scheinbar
"verpflichtet" ist, die Behörden zu schützen und dabei auch das Gesetz zu missachten.
Da nach dem Gesetz die Entscheidung von Richtern nach dem Gesetz legitimiert ist, diese Amtsträger aber ihre Entscheidung nach dem Gesetz nicht die Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit haben keinen Amtsauftrag ausgeführt.
Nicht die Berufung gegen eine derartige Entscheidung ist zulässig, sondern ist die Amtsaufgabe ihres Dienstvorgesetzten, der die Richter nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz aufzufordern hat, zur
ordnungsgemäßen Ausführung nach dem Gesetz zurückzukehren.
Da Staatsanwaltschaften nach dem Grundgesetz keine richterlichen Urteile fällen dürfen (und dazu sind sie gemäß Art. 20 Abs., 3 GG verpflichtet) sind sie nur berechtigt, die Amtsträger anzuklagen und
von Richtern "verurteilen" zu lassen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat sich Amtsträgern bedient, die der Treuepflicht nicht nachkommen.
Daher stehen alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Straftat und sind folglich nichtig.
Im Zweifel haben Staatsanwaltschaften Anweisung des Präsidenten des Senats bzw. des Ministerpräsident:in zu folgen. Die Tatsache, dass auch dies nicht erfolgt, bedeutet nicht, dass das Begehen von
Straftaten seitens der Behörden vom Grundgesetz legitimiert sei.
Wenn Staatsanwaltschaften die Klage nicht einreichen, im Zweifel auch nicht von ihrem Präsidenten des Senats bzw. Ministerpräsident:in angewiesen werden, dann ist an dieser Stelle ein nicht
unbedeutendes rechtssstaatliches Problem vorhanden.
Es ist juristisch nicht opportun, sich auf ein Gesetz zu bezeihen, ohne dieses selbst nicht einzuhalten. Die Machenschaften der NS-Juristen ist spätestens an dieser Stelle, Einhalt geboten.
Rechtsstaatlich ist diese Vorgehensweise mehr als eine widerrechtliche Umsetzung des Grundgesetzes.
Bringen wir es auf den Punkt:
Grundgesetzlich ist es Amtsträgern zu untersagen, Amtshandlungen vorzunehmen, ohne das Grundgesetz einzuhalten. Alle Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit einer Straftat, sind nichtig und
erlangen von Amts wegen keine Rechtskraft.
Herr "Timo Beil", sind wir uns einig, wenn auch außer Zweifel steht, dass Staatsanwaltschaften keine Klage erheben?
#3304
Erich Neumann alias unfallmann(Mittwoch, 13 November 2024 14:06)
Zu 3302
Hallo Herr Timo Beil (falscher Richter und Anonymous)
Sie behaupten, die Staatsanwaltschaft lacht sich maximal schlapp. Mehr wird nicht passieren.
Sie verweigern also, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen eine schriftliche Entscheidung vorlegt. Es Und ist der Ansatzpunkt, dass Sie ein falscher Richter sind und m. M. gehören Sie auch einer
"kriminellen Vereinigung" an. Die vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.
MfG
Erich Neumann
#3303
WernerE(Mittwoch, 13 November 2024 13:44)
Wenn der Präsident des LSG Bayern G. Kolbe einen Brief an einen Verunfallten
Geschädigten Bürger verschickt - gibt es meistens nichts vernünftiges zu Lesen.
Auf seinen Brief hat er nun eine Antwort bekommen, welche nur in München möglich ist:
Vielleicht sollte man den Engel Aloisius im Hofbräuhaus besuchen und nachfragen,
wie der göttliche Ratschlag in meiner Angelegenheit gegen die BG / Richterin Prö..er (SGA) / den 3 Richtern des 2`ten Senates und meiner hiermit aufrecht erhaltenden Beschwerde, umgehen soll.
In Bremen gibt es keinen Engel Aloisius der die göttlichen Ratschläge im Biergarten versäuft, nur in München dem Stammsitz des genannten und der bayr. Regierung
ist das möglich.
WernerE - ein Freund der göttlichen Ratschläge - welche in der Regel sinnvoll erscheinen.
#3302
Timo Beil(Mittwoch, 13 November 2024 12:14)
Zu #3299:
Die Staatsanwaltschaft lacht sich maximal schlapp. Mehr wird nicht passieren.
#3301
Mazi(Mittwoch, 13 November 2024 12:12)
(Fortsetzung)
Kommen wir zurück auf "Timo Beil":
Es scheint eindeutig zu sein, dass er seine Amtspflicht, wenn er denn Amtsträger ist und Amtsaufgaben übernommen hat, diese nicht nach Gesetz und Recht ausführt.
Es scheint auch unstrittig zu sein, dass Staatsanwaltschaften richterlich gegen das Grundgesetz entschieden haben.
Es scheint ebenfalls unstrittig zu sein, dass der Präsident des Senats und Ministerpräsident:in in den Bundesländern seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Es ist fraglich, ob das Grundgesetz Vorgaben machen kann, die seitens der Behörden nicht beachtet werden, aber dennoch verbindliche Amtsausführungen erlassen darf, die dann durch ihre Wiederholdung
gesetzliche Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages außer Kraft setzen können. In dem Fall ist die Feststellung im Grundgesetz, alle Macht vom Volke ausgeht, in der Praxis
wiederlegt.
Es bedarf nicht einer neuen Interpretation des Grundgesetzes durch die AFD, sondern die Tatsache, dass das Grundgesetz von den etablierten Parteien sorgsam im Geist des Grundgesetzes umgesetzt
wird.
Damit ist festgelegt, dass die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz erfolgten, sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen und nichtig sind.
#3300
Maz(Mittwoch, 13 November 2024 12:11)
#3299
Dass das SG Bremen die Verwaltungsakte nicht angefordert hätte, dass halte ich für ein Gericht. Dass die Richter der Solzialgerichtsbarkeit diese Akte nicht auf Wahrheitsgreue und Vollständigkeit
geprüft hätten, bezweifele ich (insbesondere aufgrund der Tatsache der Richter des LG Hamburg) dagegen nicht. Der L9ogik folgend kann der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte vorgelegen haben.
Mit anderen Worten: Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben in Ihrem Frall, Herr Neumann, nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen. Der Amtsauftrag des Grundgesetzes bindet aber diese
Entscheidung ausdrücklich an das Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG).
Die Aussage ist folglich die, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Grundgesetz ausgeführt haben.
Dazu kommt, dass die Exekutive (Präsdient:in des Senats und Ministerpräsident:in) nie eine Amtsausführung nach dem Gesetz vorgenommen haben (vgl. Argumentation von Frau Ingeborg Puppe,
Strafrechtlerin an der Uni Bonn).
Da die Judikative stets zu Gunsten der ausführenden Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entschieden hat, ist auch davon auszugehen, dass sie das Grundgesetz ebenso missachten.
Selbst die Legislative ´hat nicht nachgeprüft, ob deren Vorgaben eingehalten werden.
M.E. haben sich die NS-Juristen außerordentlich Mühe gegeben, dass Rechtssystem an dem Grundgesetz vorbei zu etablieren. Es geht nicht an, auf einer falschen Entscheidung durch Wiederholung ein
ordentliches Rechtssystem auf der Grundlage eines anderen Rechtssystems zu etablieren.
Wenn man sich auf ein Rechtssystem, das Grundgesetz, bezieht, dann ist es erforderlich, dass dieses System auch konstant hält. Die Tatsache, dass Exekutive, Judikative und Legislative die Grundsätze
rechtsstaatlichen Handelns nicht befolgen, legitimiert nicht die Umsetzung des Grundgesetzes als freiheitlich demokratische Grundordnung.
Wenn das Verfassungsgericht gerade diesen Schutz als Amtsaufgabe versteht, dann isdt festzustellen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Haldenwang, ebenso wie andere
Verantwortliche seinen Amtsauftrag nicht verstanden hat.
Die Tatsache, dass offensichtlich mehrere Behörden nicht nach dem Grundgesetz tätig sind, legiminert deren Verhalten nicht im Sinne des Grundgesetzes. Da Regelmäßig Juristen diesen Behörden
vorstehen, ist davon auszugehen, dass die Judikative das Gesamtsystem bereits unterwandert hat.
Der Rückschluss der Richter des EuGH ("Am Ende sieht die Große Kammer das Problem doch angelegt im Organisationsgefüge der deutschen Strafjustiz.") erscheint nachvollziehbar (vgl.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig). Oder "Solange kein Druck ausgeübt werde, seien Richter unabhängig."
(https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c272-19-deutsche-gerichte-unabhaengig-gewaltenteilung-vg-wiesbaden;
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz).
So klar scheint die Unabhängikeit der Gerichte wie folgende Argumentation bei LTO.de beweist, nicht zu sein:
"Seit vielen Jahren ist die Selbstverwaltung der Justiz den deutschen Richterverbänden ein Anliegen. Der größte deutsche Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten, der Deutsche Richterbund,
geht auf Anfrage von LTO allerdings von einem Einzelfall aus, und möchte das Verfahren nicht weiter kommentieren.
"Eine mutige Entscheidung", sagt aber Carsten Löbbert, Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung, "die sich sehr gut mit der grundsätzlichen Verfasstheit der Justiz in Deutschland
auseinandersetzt." Nur: Warum kommt so eine Vorlage dann erst jetzt?
"Es braucht den richtigen Fall und auch den Richter oder die Richterin mit dem Hang zum Grundsätzlichen, jemanden, der auch mal quer denkt", so der Familienrichter* Löbbert. Und wie geht es nun
weiter? Wie stehen die Chancen, dass der EuGH sich tatsächlich zur Unabhängigkeit der deutschen Gerichte äußern wird?
Löbbert ist optimistisch: "Der EuGH wird sicher eine Entscheidung des Generalanwalts einholen und sich hoffentlich auch mit der Frage nach Unabhängigkeit der deutschen Gerichtebeschäftigen."
#3299
Erich Neumann alias unfallmann(Mittwoch, 13 November 2024 11:19)
#3298
Herr Timo Beil, Sie sind ein falscher Richter & "Anonymous" und haben es mit Ihrer Antwort nachvollziehbar dokumentiert. Denn wie soll Recht gesprochen werden, wenn Sie am Landgericht Bremen
keine Akteneinsicht beantragt haben?
Bitte geben Sie sich Erkennbar, damit ich die Staatsanwaltschaft erfolgreich einschalten kann.
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#3298
Timo Beil(Mittwoch, 13 November 2024 10:49)
Zu #3297:
Wie soll Recht gesprochen werden wenn es keine aktive Klage gibt bzw. Ihre Rechte, Herr Neumann, nicht verletzt worden sind?
#3297
Erich Neumann alias unfallmann(Mittwoch, 13 November 2024 09:21)
Hallo Herr Timo Beil (falscher Richter in der Sozialgerichtbarkeit),
Ihre (lächerlichen) Kommentare zeigen, dass Sie - wie die Richter am Sozialgericht Bremen - von Anfang an die Wahrheit unterdrücken. M. M. sind Sie das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" und
wollen von der Wahrheit nichts wissen. Sie werden nicht zurück Rudern, weil Sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden.
Sie sollten sich vom Landgericht (LG) Bremen in der Betreuungssache die Akte zum Az.: 43 XVII N 261/23 erklären lassen. Ihr Urteil können Sie in meinem Gästebuch hinterlassen. Die Akte ist auch zu
Sichten auf meiner Unterseite: XL 30.05.2023: Anonymous Buntes Tor" Beratungsstelle.
Auf Ihren Kommentar (Urteil) ist die Öffentlichkeit gespannt.
MfG
Erich Neumann
#3296
Timo Beil(Mittwoch, 13 November 2024 07:58)
Zu #3295:
Um Herrn Neumann ins „lächerliche“ ziehen zu wollen bedarf es keiner externen Hilfestellung. Wer eine Rubrik „Das neue Gästebuch & Antworten der Meldungsmelder“ nennt muss zwangsläufig auch
anderer Meinung aushalten.
#3295
WernerE(Mittwoch, 13 November 2024 00:16)
Immer wieder Timo Beil - keiner versteht was die Person hier preis gibt, ausser sau dumme Kommentare, welche Dich Erich ins "lächerliche" ziehen wollen.
Nur wer diese Person ignoriert wird seinen Weg uneingeschränkt gehen und Siegen.
Nun aber mal zum LSG München - da gibt es einen 2`ten Senat der sich viele Spielchen
mit den in der gesetzlichen UV versicherten und Klagenden Bürger erlaubt.
Allerdings haben die Herrschaften Müller-Kappauf, Pongraz und Rimmelspacher nicht mit
einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerechnet.
Jetzt haben sie Muffe, dass das Eintritt und Verfahren wird fortgesetzt!
Mag sein das Sie damit beim LSG München durchkommen, vor der göttlichen Allmacht könnte es nicht reichen und vielleicht ereilt Sie auch mal ein Schicksal, bei der Sie auf Menschen, Richter wie Sie
treffen könnten!
Pfui Teufel - mit den Robbenträgern hinter ihren Tresen
WernerE - Sternzeichen Löwe und wer Löwen auf ihre Schwänze tritt muss Leiden!
#3294
Mazi(Dienstag, 12 November 2024 21:56)
#3292
Über was regen Sie sich auf?
Die Argumentation von "Timo Beil" führt jedermann vor Augen, dass er sozialgerichtlich mit Zitaten umzugehen weiß. Daher ist der Rückschluss, dass es sich um einen Richter der Sozialgerichtsbarkeit
handeln muss, nachvollziehbar.
Andererseits ist Ihnen bekannt, dass Herr Beil Unterlagen sehen wollte. Diese Unterlagen liegen Ihnen vor, aber ein "Timo Beil" hat seine Identität nicht offengelegt und Sie konnten diese "Beweise"
nicht zustellen.
Und jetzt wiederum dieses "Gehampel".
Gehen wir das Thema aber von der anderen Seite an:
Wenn "Timo Beil" tatsächlich Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist, dann sind seine Entscheidungen nicht nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG). Als Amtsträger und seinem Eid auf das Grundgesetz ist er
verpflichtet, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Dies hat er nicht vorgenommen. Seine Amtshandlungen sind damit gegen das Gesetz. Es ist fraglich, wie ein Staat wie die
Bundesrepublik Deutschland seine Staatsmacht von Amtsträgern (die Gesetz und Recht nicht einhalten, die die Treuepflicht verweigern,) ausüben lässt. Sie stehen im Zusammenhang mit einer Straftat und
sind daher nichtig.
Die Staatsanwaltschaft hat diese Amtsträger anzuklagen. Wenn sie dies widererwarten nicht vorgenommen hat, dann ist es nach Frau Puppe (Strafrechtlerin an der Uni Bonn) Amtsaufgabe des zuständigen
Ministerpräsidenten díe Staatsanwaltschaft anzuweisen. Nach Dr. Kreneck (LG München I, Az. 5 HK O 1387/10) sind personelle Konsequenzen seitens des Ministerpräsidenten anzudrohen und in dem Fall
damit verbunden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Staat seine Staatsmacht durchsetzen kann, wenn seine Gesetze nucht eingehalten werden.
Es geht nicht darum, ob Sie etwas richtig oder falsch begründet haben, sondern darum, ob Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz entscheiden dürfen.
M.E. verfügen sie gar nicht über einen Amtsauftrag, der ihnen dieses gestatten dürfte.
Mein Rat:
Erst wenn die Staatsanwaltschaften Herrn "Timo Beil" angeklagt haben, dann sollten sie vor einem Richter Ihre Argumentation hinlegen (Recht auf einen gerechten Richter).
Da Richter des LG Hamburg Ihnen richterlich untersagt haben, anhand Ihrer Kopien der Dokumente die Verwaltungsakte der BGHW zu vervollständigen, gelten Ihre Beanstandungen nach § 444 ZPO ohnehin als
bewiesen.
Die richterliche Entscheidung kann nur sein, dass wirkliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die der Treuepflicht nachkommen, feststellen, dass ihnen keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte der BGHW vorgelegt wurde und alle Entscheidungen daher widerrechtlich ergangen sind.
Die Angabe der Richter im Tatbestand ihrer Entscheidungen, dass sie bestätigen können, dass sie die Verwaltungsenbtscheidungen der BGHW kontrolliert hätten, ist somit unwahr. Daraus folgen
Konsequenzen.
Alle richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit stehen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und entfalten daher keine Rechtskraft.
#3293
Timo Beil(Dienstag, 12 November 2024 17:39)
Das hat nicht das Landgericht festgestellt; dieses „Zeugnis“ haben Sie sich gewissermaßen selbst ausgestellt, wie so vieles.
#3292
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 12 November 2024 17:07)
#3291
Hallo Herr Timo Beil,
Sie sind ein "Anonymous" und hauen mit Ihrer "Axt" immer in die gleiche Kerbe.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite können Sie angeblich nichts verstehen. Dieses ist sehr merkwürdig, denn das Landgericht (LG) Bremen hat schon einmal für "Anonymous" wie folgt festgestellt:
"Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und
sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer
Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen."
So ist es nachvollziehbar dokumentiert auf meiner Unterseite:
XL 30.05.2023: Anonymous "Buntes Tor" Beratungsstelle.
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#3291
Timo Beil(Dienstag, 12 November 2024 14:27)
Was soll das aus Ihrer Sicht überhaupt sein, ein „Bumerangsatz“???
#3290
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 12 November 2024 12:57)
#3289#
Hallo Herr Timo Beil,
zur Abfindung gehört die Gesamt-MdE, um das zu verstehen benötigen Sie ein Telefon. Sie benutzen kein Telefon und ist der Ansatzpunkt, Sie wollen nichts Verstehen.
Dem nicht genug, benutzen Sie einen Bumerangsatz und betreiben wie die BGHW und das Bedrohungsmanagementteam in dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 keine Aufklärung. Siehe meine Unterseite: 29.04.2016:
Bedrohungsmanagementteam Bumerangsätze.
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#3289
Timo Beil(Dienstag, 12 November 2024 12:23)
Zum Abfindung gehören zwei; 25 v.H. Ist kleiner 30. Da brauche ich kein Telefon um das zu verstehen.
#3288
Mazi(Dienstag, 12 November 2024 10:52)
#3284
Wir halten fest, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, legen aber schriftlich dar, dass sie die Verwaltungsentscheidungen der Behörde
kontrolliert hätten. Das geht rechtsstaatlich nicht!
Da die vorgenannten Richter keine Amtshandlungen vorgenommen haben, ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit Straftaten stehen, bedeutet, dass die Klage von Herrn Neumann vor einem Sozialgericht nicht
entschieden sein kann. Rechtsstaatlich haben die Richter keine Entscheidungen getroffen.
Woher nehmen Sie Herr "Timo Beil" überhaupt das Recht entscheiden zu dürfen? Das Grundgesetz erlaubt ihnen Amtshandlungen gegen das Gesetz nicht. Mit wem diskutieren wir überhaupt?
Mit einem von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagten Täter oder "Reichsbürger" etwa? Hierzu sind die Forderungen von Frau Aigner und Frau Puppe vollkommen logisch. Bürger dürfen nicht zur
finanziellen Unterstützung von Verfassungsgegnern, ihren Gegnern, herangezogen werden und spätestens der/die Ministerpräsidente:in hat die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Klage zu erheben.
#3287
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 12 November 2024 10:47)
#3286#
Hallo Herr Timo Beil,
gemäß § 604 RVO durften "Kleine Dauerrenten" nur mit einer Gesamt-MdE um weniger als 30 vom Hundert abgefunden werden. Die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet hätten die Gesamt-MdE 30 vom
Hundert erreicht. Jedoch hat die BG die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet nicht beziffert. Und dazu im Einklang kann es auch keine Gesamt-MdE geben. Wenn Sie die Sache nicht verstehen,
dann erwarte ich eine telefonische Anfrage.
MfG
Erich Neumann
#3286
Timo Beil(Dienstag, 12 November 2024 10:10)
Zu #3285:
Ihre Behauptungen sind einfach falsch, Herr Neumann!
Mehrfach wurden Sie darauf hingewiesen, u.a. mit dem Hinweis auf Ihre „beleidigenden“ sowie „unsachlichen“ Ausführungen.
Unabhängig von der MdE: Wie kommen Sie darauf, dass Sie zu Unrecht gemäß der RVO abgefunden wurden?
#3285
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 12 November 2024 08:10)
#3284#
Hallo Herr Timo Beil,
die RVO über die Abfindung einer Unfallrente finden Sie auf meiner Unterseite:
11.03.1975: Rente auf falscher Tatsachenfeststellung abgefunden. Denn es wurde keine Gesamt-MdE beziffert. Und konnte auch nicht beziffert werden, weil u. a. der Gesundheitsschaden im li. Knie und
die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet liegen und nicht beziffert wurden.
MfG
Erich Neumann
#3284
Timo Beil(Montag, 11 November 2024 18:33)
In Ihrem Schreiben vom 06.11.2024 erläutern Sie, dass gemäß RVO die Abfing der Unfallrente bei einer MdE von mehr als 25% untersagt gewesen sei. Sie hatten aber nicht mehr als 25 v.H. Das die
Abfindung der Unfallrente bei einer MdE von mehr als 25 v.H. gemäß RVO untersagt gewesen sei stimmt nicht. Wo wollen Sie das denn bitte gefunden haben, Herr Neumann????
#3283
Mazi(Montag, 11 November 2024 18:10)
Pistorius hat erwartungsgemäß abgewunken!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-verzicht-die-beste-l%C3%B6sung-spd-politiker-fordern-pistorius-als-kanzlerkandidat/ar-AA1tSDSl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=95e015025a944d7ed2f91ad469f19940&ei=43
Es geht letztlich um einen Fortbestand der SPD. Es wäre jedoch schade, wenn sie aufgrund des taktierens von Olaf Scholz, gänzlich "verschwinden" würde. Es ist aber auch festzuhalten, dass er schon
frühzeitig erklärt hat, dass er sich nicht mehr erinnern kann. Und jeder, der es hören wollte, hat es vernommen. Insoweit ist der Partei eine Mitschuld zuzuweisen.
#3282
Mazi(Montag, 11 November 2024 14:21)
Nastürlich wäre es für die SPD am besten, wenn Pistiorius übernehmen würde!
Aiuf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hamburger-spd-politiker-wollen-pistorius-als-kanzlerkandidat/ar-AA1tSzoc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677b14b89f96431cbeb0d6402a4ef7ec&ei=26
Ungeachtet dieser Logik wäre es für Pistorius unklag, sich auf einen sinkenden Dampfer zu begeben.
Diese Misere hat sich die SPD, und mit ihr Olaf Scholz seblst eingebrockt. Daher erscheint es unfair, wenn SPD-Mitglieder dies von Pistorius erwarten. Aber es ist bemerkenswert, dass in Hamburg
SPD-Mitglieder von Olaf Scholz erwarten, dass er an Pistorius übergibt.
Ich erwähne nur die Cum Ex-Geschäfte, die noch lange nicht hinter Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher aufgearbeitet liegen. Zu schwerwiegend ist die Tatsache, dass die ehemalige Kölner
Staatsanwältin Brorhilker "niedergeschmissen" hat. Das lässt nichts Gutes erahnen.
1 + 1 ist nicht 1. Auch wenn dies unter Juristen logisch erscheint, ist die Addition trotzdem falsch.
#3281
Mazi(Montag, 11 November 2024 13:43)
Das mag zwar aus seiner Sicht stimmen, aber der Gegenüber muss bereit sein, mit ihm nicht nur zu reden, sondern auch mit Deutschland zu verhandeln. Es ist bekannt, dass die SPD und mit ihr Olaf
Scholz über keine Mehrheit verfügt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.news.de/politik/858149354/scholz-will-demnaechst-mit-putin-ueber-ukraine-sprechen-olaf-scholz-news-der-dpa-aktuell-zu-diplomatie-krieg-und-konflikte/1/
Es ist sogar bekannt, dass diese Ampel-Regierung, wie ihre Vorgängerregierungen ebenfalls, das Grundgesetz nicht achtet. Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht einhalten, brechen ihren Amtseid. Ihre
Verwaltungsentscheidungen stehen folglich im Zusammenhang mit einer Straftat und sind nichtig.
Es darf bezweifelt werden, dass der Staat seinbe Staatsmacht mit Amtsträgern durchsetzt, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
#3280
Mazi(Montag, 11 November 2024 13:21)
Als Amtsträger hat Olaf Scholz den Eid geleistet: "Zum Wohl des deutschen Volkes" und gelobt nach Gesetz und Recht zu handeln.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kanzler-will-ohne-mehrheit-regieren-scholz-plan-legt-unser-land-lahm/ar-AA1tRSdQ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=304c3cc647e34c1b9c15117cfffca646&ei=16
Damit wird bekannt, dass Olaf Scholz (SPD) auf das Grundgesetz "sch...". Es ist m.E. Aufgabe der SPD Herrn Scholz zur Ordnung zu rufen und ihn aufzufordern, endlich seine Pflicht zu erfüllen.
Sollte die SPD diese Bürgerpflicht nicht wahrnehmen, ist es nicht mehr als Recht, dass ihr der Einzug in den Deutschen Bundestag verwehrt bleibt.
Es ist überhaupt sehr fragwürdig, dass andere SPD-Minister die Arbeitsleistung von Scholz tolerieren. Das wirft nach dem Grundgesetz auch kein gutes Licht auf sie.
Gemessen an dieser Ungeheuerlichkeit des Kanzlers ist es nicht verwunderlich, dass auch die Judikative sich an keine Vorgaben sich hält. Da ist es schon fraglich, was unter den "Juristen"
Rechtsstaatlichkeit (noch) bedeutet.
#3279
Mazi(Montag, 11 November 2024 10:34)
Nachdem alle das Destaster der Ampel-Regierung augenscheinlich mitbekommen haben und der Rechtsstaat nach der Definition des Grundgesetzes nicht gilt, muss jedem Wähler klar sein, dass das
Grundgesetz nach der Interpretation der etablierten Parteien keinen Fortbestand haben kann.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/annalena-baerbock-nach-dem-trump-sieg-und-dem-ampel-aus-hilft-der-au%C3%9Fenministerin-nur-eines/ar-AA1tRW38?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8d183e5945464bf9b10881becdf4cc58&ei=44
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen keine Entscheidungen nach den Gesetzen. Die Amtsträger der Staatsanwaltschaften befolgen nicht Gesetz und Recht (vgl Urteil des EuGH vom 27.05.2019). Die
Parteien entsenden Leute in verantwortliche Positionen, die ansonsten nie in diesem Positionen verantwortlich werden können.
Das muss uns und die Umsetzung des Grundgesetzes nachdenklich machen.
#3278
Mazi(Montag, 11 November 2024 10:23)
Spätens jetzt wird klar, dass Olaf Scholz (SPD) sich nicht mehr erinnern kann und er die beste Vertretung der SPD ist!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gastbeitrag-von-gabor-steingart-jetzt-ist-klar-dass-olaf-scholz-nicht-mehr-kanzler-dieses-landes-werden-wird/ar-AA1tRR76?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f0af5c6fe09c4c1496a40d4687499eb2&ei=13
Es ist fraglich, ob Herr Scholz unter Willy Brandt oder Helmut Schmidt eine solche Karriere in der SPD hätte hinlegen dürfen?
#3277
Mazi(Sonntag, 10 November 2024 21:57)
Es ist schwierig nachzuvollziehen, dass die deutsche Judikative dem Grundgesetz folgen könnte!
Der EuGH hat festgestellt (Europäischer Gerichtshof Urt. v. 27.05.2019, Az.: C-508/18; https://research.wolterskluwer-online.de/document/73a379d5-1f65-4f6d-98f3-493e1ca7057f), dass es seitens der
Staatsanwaltschaften unzulässig ist, dass sie nach eigenem Ermessen europäische Haftbefehle ausstellen. Nach deren Argumentation fehlt ihnen der erforderliche sachliche Abstand. Konkret hat das
Grundgesetz dieses Recht ihnen dies als Amtsaufgabe nie übertragen. Es ist ausschließlich Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG erlaubt, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht gebunden. 1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach
dem Rechtsstaatsprinzip Behörden (und Greichte) verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Da diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der
Sozialgerichtsbarkeit nicht geachtet wird, kann niemand behaupten, dass die Entscheidungen dieser Richter dem Gesetz folgen würde.
Das die Staatsanwaltschaften und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht dem Grundgesetz untergeordnet haben, ist davon auszugehen, dass sie der Treuepflicht nicht nachkommen, ihren Eid
gebrechen haben, sich als Verfassungsfeinde ihre "Amtsaufgaben" wahrnehmen, die Judikative dem Grundgesetz nicht folgt, sind sie als Täter anzuklagen und zu verurteilen.
Nach dem Strafrechlerin Ingeobrg Puppe von der Uni Bonn ist es eine Amtsaufgabe des jeweiligen Ministerpräsident:in, wenn der Minister der Justiz seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt, die
Staatsanwealtschaft anzuweisen, dass Klage erhoben wird. Nach der eindeutigen Sachlage ist davon auszugehen, dass sich die Verwaltungsrichter nicht irren können und ihre Kollegen verurteilen.
Es ist nicht vorstellbar, dass ein Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ausüben kann. Ebenso erscheint es als ausgeschlossen, dass Bürger ihre Gegner, die
Verfassungsfeinde, auch noch zu finanziellen Zahlungen verpflichtet werden dürfen.
Die Frage, ob überhaupt die Judikative auf einer verbindlichen Rechtsgrundlage aufgebaut ist, erscheint mir berechtigt. Zuoft treten m.E. NS-Juristen in der damals noch jungen Bundesrepublik
Deutschland in Ministerien in Erscheinung, als dass ihnen absolute kein vorsätzliche Unfähigkeit nachgesagt werden kann oder sie mit dem Nazi-Regime gebrochen hätten.
Wie dem auch ist, die Richter des EuGH haben der deutschen Judikativen bereits widersprochen. Die Rechtssituation in der Sozialgerichtsbarkeit ist m.E. nicht so, dass eine Sozialgerichtsbearkeit nach
dem Grundgesetz betrieben würde.
Da alle richterliche Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, ist davon auszugehen, dass seine Amtsträger auch nicht Art. 20 Abs. 3 GG gefolgt sind, Ihren Eid gebrochen haben, als Täter von einer
funktionierenden Staatsanwaltschaft anzuklagen, zu verurteilen sind. Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, sind für den "Dienstgebrauch" ungeeignet.
Alle Entscheidungen der Sozialgerichte stehen im Zusammenhang mit einer Straftat und sind nichtig.
Bürger dürfen nicht dazu verpflichtet werden, ihre Gegner, Verfassungsgegner, auch noch finanziell zu unterstützen (vgl. Forderung von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).
#3276
Mazi(Sonntag, 10 November 2024 16:25)
Wenn dieser Artikel wahr sein sollte, dann ist davon auszugehen, dass niemand dieses Gebahren der Ampoel-Regierung gutheißen kann.
Auf diesen Artkikel bezieh ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/lng-auf-r%C3%BCgen-gemeinde-binz-verklagt-habecks-terminal-das-ist-blanker-hohn/ar-AA1tPiZh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c763e701e38c4b138497b83aeec0c4e0&ei=4
Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Bundesregierung in ein Urlaubsgebiet eine LNG-Anlage setzt um Gas ins befreundete Ausland zu schicken. In der Tat bietet es sich an, weil die Insel Rügen
relativ nah an Schweden liegt. Aber rein organischatorisch verbietet es sich eine Anlage unter einem Vorwand hier zu errichten.
Ich halte das für nicht richtig und dulde auch eine solche Maßnahme nicht von russischer Seite. In der Tat habe ich da ein anderes Rechtsverständnis.
Es liegt nahe, dass ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und mit ihm die SPD die Meinung vertreten hat, dass in Russland eine lupenreie Domokratie herrsche. Wahrscheinlaich hat er sich auch
deshalb mit Putin angefreundet und arbeitet für ihn.
#3275
Mazi(Sonntag, 10 November 2024 16:02)
Unerhört wie das Grundgesetz umgesetzt wurde!
Auf diesen Aktikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verdacht-auf-fehler-ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde-wird-untersucht/ar-AA1tPcgo?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=19d1e52a9fde4026adf43e4f172fefa4&ei=16
Sind denn die Dienststellen nur noch mit NS-Juristen, die der Treuepflicht nicht nachkommen, besetzt und sitzen die "Reichsbürger" schon in den Amtsstuben und fällen Verwaltungsentscheidungen?
Unerhört was sich hier bereits abspielt!
#3274
Mazi(Sonntag, 10 November 2024 15:54)
Es ist zweifellos, dass Staatsanwaltschaften nicht das Recht in der Bundesrepublik Deutschland haben, richterliche Entscheidungen zu treffen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig
In der Tat muss man sich als Deutscher die Augen wischen, wenn nach dem Grundgesetz Staatsanwaltschaften richterliche Tätigkeiten ausführen und die deutschen Behörden sich gegenüber dem europischen
Gerichts diese Praxis auch noch rechtfertigen.
Es liegt daher nahe, dass nicht eine AFD vorhat das Grundgesetz zu verbiegen, sondern dass bereits etablierte Parteien es ihnen schon lange vorgemacht haben.
Wenn Sie es so wollen, dann ist zu hinterfragen, ob das Grundgesetz wirklich die Staatsgewalten in der heutigen Prägung noch vorgibt.
Am Beispiel des Herrn Neumann ist offenischtlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit erst gar nicht die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondern von 1983 (Az. 2 BvR 244
u.a.) befolgen. Daher ist es fraglich, ob die Sozialgerichtsbarkeit überhaupt Amtsaufgaben wahrnehmen darf, wenn sie mit Amtsträgern besetzt ist, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Das ist letztlich alles sehr fragwürdig. Die Frage muss auch erlaubt sein, wenn der akademische Grad seitens einer Universität an angehende Juristen verliehen wird, aufgrund welcher gesetzlichen
Grundlage dies geschehen soll?
Ich bin immer mehr davon überzeugt, dass hier NS-Juristen entscheidend mitgewirkt haben und richterliche Ernennungen nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes erfolgt sein können.
#3273
Mazi(Sonntag, 10 November 2024 12:44)
Es ist an der Zeit, dass Bürger nicht mehr zur finanziellen Ungterstüzung für die Verfassungsfeinde des Grundgesetzes herangezogen werden dürfen und Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen
müssen.
Es ist uneinsichtig, dass Staatsanwaltschaften richterliche Aufgaben nach dem Gesetz wahrnehmen dürfen.
Letztlich ist die Frage zu stellen, nach welcher Verfassung die öpffentlichen Behörden überhaupt tätig sind und auf welches Recht sie sich beziehen. Da das Nazi-Recht seit Schaffung des Grundgesetzes
nicht mehr angewandt werden darf, die Judikative aber dennoch diese Unredlichkeit anwendet, ist fraglich, auf welcher Grundlage dann die Staatsmacht überhaupt ausgeübt wird.
Nachdem davonb auszugehen ist, dass die Ampel-Regierung gescheitert istm, obliegt also einer neuen Bundesregierung das Grundgesetz von 1949 umzusetzen. Da die Akteure bereits bekannt sind, ahne ich
"rechtsstaatlich Böses".
#3272
Mazi(Sonntag, 10 November 2024 12:34)
Es nachvollziehbar, dass Wissing aus der FDP ausgetreten ist, um mit der Vertrauensfrage des Kanzlers seine Pensionszusage nicht zu verlieren.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wissing-tritt-aus-der-fdp-aus-und-bleibt-minister-staatssekret%C3%A4re-protestieren/ar-AA1tEUZb?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cf23183ea1884ffecc8fb42efc143de0&ei=9
Seinbe Haltung ist zwar nachvollziehbar, aber das ist dem Geist des Grundgesetzes nicht zu entnehmen. Das Grundgesetz ist unter der Annahme geschrieben worden, dass seine Amtsträger Gesetz und Recht
befolgen. Im vorliegenden Fall ist Wissinbg nicht nur mit seiner Amtsaufgabe üßberfordert, sondern der Haushalt entspricht auch nicht seiner Vorgabe.
Es ist schon schwierig genug davon ausgehen, dass mit der Unterstützung von Frau Baerbock eine Notlage nach dem Grundgesetz zu rechtfertigen wäre.
#3271
Mazi(Sonntag, 10 November 2024 11:40)
Ich halte es fpr richgtig, die fähigsten Leute einer Partei den Wählern zu präsentieren!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-will-kanzler-werden-wie-seine-dienste-an-der-wirtschaft-f%C3%BCr-den-sieg-helfen-k%C3%B6nnten/ar-AA1tOCKi?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=038e6b36bccd4c1484bfdd5e956b537f&ei=22
Es ist nachgewiesen, dass die Vertreter der Ampel-Regierung ihr Fach nicht verstehen. Es liegt daher nahe, dass keine Wähler diese wählen.
Ich denke an das Heizungsgesetz, aber auch an die Tatsache, dass die deutsche Wirtschaft nun mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, dass sie nicht mehr leistungsfähg ist und keine Arbeitsplätze
nachfragt.
Die Tatsache das die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie rücköläufig ist und der CO2-Ausstoß dieser Entwicklung folgt, ist kein Beweis dafür, dass diese Ampelregierung erfolgreich gearbeitet
hat.
Das mag zwar aus deren Sicht stimmen, aber aus meiner Sicht nicht. Man darf daher gespannt sein, wer die Ansicht der Parteien dieser Ampelregierung teilt.
#3270
Mazi(Samstag, 09 November 2024 17:28)
Wer hat was von wem wie erwartet?
Bekannt ist, dass Olfa Scholz gesagt hat, dass er sich nicht erinnern könne.
Von Habeck ist bekannt, dass er zuvor Kinderbuchautor gewesen sein will.
Von Lindner ist bekannt, dass er Kommunikationwissenschaftler sei.
M.E. ist das genug Voraussetzung, um das dagewesen nachzuvollziehen bzw. zu erahnen.
Wenn der Bundespräsident die Ernennungsurkunden für diese Amtsträger ausgefertigt hat, dann ist ihm zu unterstellen, dass er dabei über kein Fachwissen verfügt haben kann.
Es ist also die Frage, ob der Staat überhaupt Amtsträger mit Amtsaufgaben betraut hat, die sie erfüllen können? Wenn die gewählte Legislative die Einhaltung der Vorgaben in den Gesetzen nicht
überwacht, dann wird es schwierig vorauszusetzen, dass sie eingehalten werden.
Ich komme wiederum auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, siwie die Staatsanwaltschaften zurück. Die Richter dürfen keine Entscheidung gegen das Gesetz treffen und Staatsanwaltschaften dürfen
keine richterliche Aufgaben übernehmen (vgl. Ingeborg Puppe, Strafrechtlerin an der Uni Bonn;
https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).
Wenn die Amtsträger ihre Amtsaufgaben nicht wahrnehmen, dann obliegt dem Ministerpräsident:innen die Amtsaufgabe, die Staatsanwaltschaften anzuweisen und aufzufordern, ihrer Amtsaufgabe nachzukommen.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft hat die Verurteilung seitens des Gerichts zu folgen.
Wenn der Staat die Justiz nicht mit Amtsträgern besetzt, die der Treuepflicht nicht nachkommen, dann ist es schwierig anzunehmen, dass die Staatsmacht ausgeübt wird.
Es geht nicht darum, etwas zu verbessern, sondern darum überhaupt die Voraussetzungen zu schaffen. Ein Staat mit Amtsträgern zu besetzen, die für die Amtsaufgabe ungeeignet sind, ist nicht
nachvollziehbar.
Es geht nicht darum, ob am Beispiel Habeck der Beste das Amt in einer Partei übernimmt, sondern darum, ob er überhaupt Ahnung von dem haben kann, was er vertreten soll.
Im Fall Habeck ist bekannt, dass er das sogenannte Heinzungsgesetz "vergeigt" hat. Es ist bekannt, dass er als Zuständiger den mehrfachen Niedergang der deutschen Wirtschaft zu verantworten
hat.
Da nachgewiesen und in Gerichtsunterlagen dokumentiert ist, dass die Amtsinstitutionen nicht mit Amtsträgern besetzt ist, die ihre Amtsfunktion wahrnehmen, ist die Frage, wer welche Vorstellung in
den etablierten Parteien hat, das Grundgesetz zu befolgen.
Es geht nicht darum, ein Grundgesetz umzudeuten, sondern darum, es zu befolgen.
#3269
Mazi(Samstag, 09 November 2024 16:42)
Es hat den Anschein, dass Herr Steinmeier nicht dem Amt, dass ihm übertragen wurde, gewachsen ist.
Auf diesen Artikel verweise ich auch im Kölner Stadta-Anzeiger:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/er-hat-ziemlich-die-fassung-verloren-eklat-um-steinmeier-bundespr%C3%A4sident-bekommt-wutanfall-nach-kritik-in-mauerfall-rede/ar-AA1tMHG8?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6f443cda230d4225aa5c9e383ebe0a17&ei=25
Schon mehrfach habe ich darauf hiingewiesen, dass der jetzige Bundespräsident Steinmeier (SPD) keine neutrale Stellung eingenommen hat und der Fall Lindner scheinbar vielfach und an anderer Stelle
besprochen wurde.
#3268
Mazi(Samstag, 09 November 2024 16:36)
Alle Amtsträger, die die Treuepflicht verweigern, brechen ihren Amtseid auf das Grundgesetz. Sie sind nur dann berechtigt, die Anweisung zu missachten, wenn ihr Amtsauftrag dem Grundgesetz
widerspricht.
#3267
Erich Neumann alias unfallmann(Samstag, 09 November 2024 14:53)
#3263#
Hallo Herr Timo Beil,
ein Anonymous hat wie Sie behauptet, aus meiner Webseite würde man nicht Schlau werden und ein Jurist müsste mir bei meiner Webseite behilflich sein.
Die Betreuungssache hat das Landgericht Bremen mit dem Schreiben vom 27.02.2024 eingestellt. Dazu im Einklang liegt mein Schriftsatz vom 08.05.2024 vor. Und damit ist nachvollziehbar dokumentiert,
Sie Herr Timo Beil sind ein "Anonymous" und den Irrtum erregt, aus meiner Webseite könnte man nicht wirklich schlau werden. Dieses haben Sie geschickt eingefädelt und sind auch wahrhaftig ein
"Anonymous". Dazu öffnen Sie bitte meine Unterseite: XL 30.05.2023: Anonymous "Buntes Tor" Beratungsstelle.
Der damalige "Anonymous" hat sich nicht mehr gemeldet. Nun bleibt abzuwarten, ob Sie sich sachgerecht in dieser Sache melden.
MfG
Erich Neumann
#3266
Mazi(Samstag, 09 November 2024 10:11)
Folgt man dem Rausschmiss von Lindner ist es Amtsaufgabe von Olaf Scholz, amtierender Bundeskanzler, auch die übrigen Minister wegen unzureichender Fachkenntnisse in ihrem Ressort zu entlassen und
anschließend die Vertrauensfrage auf den Weg zu bringen.
Auf diese Artikel beziehe ich mich:+
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-scheitert-karrierepl%C3%A4ne-von-scholz-habeck-und-lindner-sind-gef%C3%A4hrlich/ar-AA1tKzia?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b34ad69c238e4ef2b273259c22f3013c&ei=6
Es ist also in der Macht von Olaf Scholz für die Pensionszahlungen an seine Minister verantwortlich zu sein.
#3265
Mazi(Samstag, 09 November 2024 09:53)
Folgt man diesen Aussagen, dann scheint Putin im Zusammenhang mit seinem Überfall auf die Ukraine nachvollziehbar belegt zu sein, dass die Nazis immer noch die Bundesrepublik Deutschland
regieren.
Das ergibt zwar keinen logischen Zusammenhang, aber der zweite Weltkrieg wurde auch durch den Überfall von Deutschland auf Polen ausgelöst. Allein das sollte uns Mahnmal genug sein zu den
rechtsstaatlichen Prinzipien zurückzufinden.
#3264
Mazi(Samstag, 09 November 2024 09:39)
# 3262 und 3263
Herr "Timo Beil" sachlich geht es darum, ob die Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Dies ist eindeutig und nachweislich mit " NEIN" zu beantworten. Da
sie damit das Grundgesetz gebrochen haben, haben sie auch ihren Eid gebrochen. Ihre Amtshandlung, ihre Entscheidung, steht damit eindeutig im Zusammenhang mit einer Straftat. Sie ist nichtig, weil
der Staat nicht berechtigt ist, Amtshandlungen seiner Amtsträger zu legitimieren, die seiner Verfassung nicht folgen.
Da Staatsanwaltschaften nicht als Richter auftreten dürfen, ist deren Amtshandlung keineswegs über die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden und deren Amtshandlungen als mit dem Gesetz in
Einklang zu bringen.
Nach Ingeborg Puppe, Staatsrechtlerin an der Uni Bonn, ist es Amtsaufgabe des amtierenden Ministerpräsidenten die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Klage gegen die Amtsträger, die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit, zu erheben, sie logischerweise zu verurteilen und letztlich auch von deren Amtsausführung dauerhaft zu entbinden.
Es ist nicht hinzunehmen, dass der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern durchsetzt, die dessen gesetzliche Grundlagen nicht befolgen. Wir sind uns hoffentlich im Ergebnis darin einig, dass zur
Zeit der Nazis ebenso in der Judikativen so gehandhabt wurde.
Das Grundgesetz sollte dieses Gebahren 1949 beenden. Nun stellen wir aber fest, dass dies seitens der NS-Juristen weiterhin praktiziert wird. Das Grundgesetz ist so organisiert, dass solche
Straftaten zu bestrafen sind und das Versagen der staatlichen Behörden ebenso. Es darf nicht vermutet werden, dass die "Amtshandlungen" der Amtsträger, die mit einer Amtshandlung ihren Eid auf das
Grundgesetz brechen, tatsächlich Amtshandlungen darstellen würden. Deren Eidbruch auf das Grundgesetz stellt eine Straftat dar. Die Entscheidung der Richter stellt somit eine Straftat dar, steht im
Zusammenhang mit dieser Entscheidung und ist daher seitens der staatlichen Behörden nichtig.
Um dies für Jedermann unstrittig und nachvollziehbar aufzuzeigen, darin liegt die eigentliche Leistung von Herrn Erich Neumann.
#3263
Timo Beil(Samstag, 09 November 2024)
Ich werde aus Ihrer Internet- Seite auch nicht wirklich schlau, Herr Neumann!
Es entsteht der Eindruck, dass Sie doch eher wegen „Falscher Verdächtigungen“ (Falschaussage) bzw. „Angriff auf einen Polizeibeamten“ in den Knast gewandert sind. Das hat aber nichts mit
irgendwelchen „Redeverboten“ bzw. „Geheimnisträgereien“ zu tun. Was hat den „Kojak“ dazu gesagt? Hat seinen Lolli gelutscht und ist wieder nach Hause geflogen?
#3262
Timo Beil(Samstag, 09 November 2024 07:29)
Zu 3257:
Herr Neumann, Sie schreiben, dass die „Öffentlichkeit“ von einem mutmaßlichen „Redeverbot“ nichts erfahren haben soll. Unabhängig davon, dass absolut kein „Redeverbot“ zu erkennen ist, Ihre
Behauptung als richtig unterstellt, dass es so etwas überhaupt gibt, hat doch die „Öffentlichkeit“ durch Ihrer Webseite davon erfahren. Es passiert aber nichts. Haben Sie sich schon mal gefragt,
warum das so ist? Was erhoffen Sie sich davon, wenn Sie immer wieder mit „nichts“ diverse Geschäftsführer o.ä. Belästigen?
#3261
Mazi(Freitag, 08 November 2024 22:03)
#3259
Nochmals ein Artikel zu Steinmeier!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schriftsteller-kritisiert-steinmeier-bei-dessen-eigenem-empfang/ar-AA1tKMrD?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=95d3d274694c4159a05c5ffef0e2debc&ei=104
Ich gehe davon aus, dass dies wirklich so war.
Ich gehe davon aus, dass auch bei Herrn Steinmeier ebenso wie bei Olaf Scholz die Nerven blank liegen.
Bei Steinmeier vermisse ich die von ihm geforderte Neutralität und seine Absetzung von seinem früheren Chef, Herrn Gerhard Schröder.
#3260
Mazi(Freitag, 08 November 2024 20:00)
Kukies hat offensichtlich eine Vergangenheit. Sie ist nicht rühmlich und verweist auf den Bundeskanzler Olaf Scholz!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/erster-streit-bei-rot-gr%C3%BCn-gr%C3%BCne-kritisieren-finanzminister-kukies/ar-AA1tKxtK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=4e737597556e474fcd1be394e552f444&ei=19
Letztlich ist fraglich, wer den jeweils anderen besser in der Hand hat.
#3259
Mazi(Freitag, 08 November 2024 17:39)
Lesenswert!
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wutentbrannt-nach-russland-kritik-diese-rede-f%C3%BChrte-zum-steinmeier-eklat/ar-AA1tKr81?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=a6c3c01d08b448ac9f1ab97e94972d24&ei=10
#3258
Mazi(Freitag, 08 November 2024 11:38)
Mehr Unsinn geht nicht mehr!
Auf diesen Artikel verweiuse ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/tv-kolumne-markus-lanz-nach-diesem-tv-auftritt-von-esken-und-habeck-gibt-es-nur-einen-rat-f%C3%BCr-spd-und-gr%C3%BCne/ar-AA1tJ0yY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8c5bc20a9d1640cd9dbdef2c23b8c368&ei=31
Wer soll die Parteien der Ampelparteien noch wählen?
#3257
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 08 November 2024 11:23)
#3252#
Hallo Herr Timo Beil,
ich habe nicht nur die Wahrheit vor Gericht gesagt sondern auch in der Behördenakte aufgedeckt. Dieses war/ist aber die Aufgabe der Beklagten und der "Herrin des Verfahrens" vor dem Sozialgericht.
Leider war es keine öffentliche Verhandlung, so wurde die Wahrheit vor der Öffentlichkeit vom LSG Bremen unterdrückt. Und so hat die Öffentlichkeit auch nicht erfahren, dass der
Prozessbevollmächtigte der BGHW sprachlos war/ist weil er seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" hat und noch am Wirken ist. Dieses haben Sie bestimmt schon auf meiner Webseite
erkannt?! Oder waren Sie einer der Justizbeamten die bewaffnet bei der nichtöffentlichen Sitzung am 19.07.2023 (Az.: L 14 U 132/21) vor dem Landessozialgericht Bremen anwesend waren?
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#3256
Mazi(Freitag, 08 November 2024 11:21)
Das macht auch nichts!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/krasses-umfrageergebnis-bild-leser-halten-wissing-f%C3%BCr-einen-verr%C3%A4ter/ar-AA1tJdnb?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a8b3f97b0b664a46a45f6bddb2993609&ei=86
Es ist davon auszugehen, dass spätestens jetzt die "Braunen" ihre Reihen geschlossen haben.
#3255
Mazi(Freitag, 08 November 2024 10:29)
Es geht ganz schon drunter und drüber im Rechtsverständnis des Grundgesetzes.
Gewiss sind dabei die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Vorreiter im System. Wie Sie erkennen, macht dieses System auch nicht vor der Bundesregierung halt.
Es ist letztlich die Frage, ob die wahren Verfassungsfeinde in SPD und GRÜNEN oder ausschließlich bei der Gruppe der "Reichsbürger" dingfest gemacht werden dürfen (vgl. Argumentation, dass Bürger
nicht für den Unterhalt von Verfassungsgegnern verangezogen werden dürfen).#
M.E. ist es mit Sicherheit im Einklag mit dem Grundgesetz, dass dessen Gegner nicht den Bürgern finanziell zur Last fallen dürfen.
#3254
Mazi(Freitag, 08 November 2024 10:20)
Offensichtlich geht es mal wieder um das Grundgesetz und deren Beachtung!
Nach Meinung von Olaf Scholz (SPD), Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, ist in der derzeitigen Verschuldungskrise der Notstand nach dem Grundgesetz auszurufen.
Hintergrund sind dessen Ausgaben zur Unterstützung der Ukraine. Dies ist von Frau Baerbock initiiert. Damit ist die Frage, ob die Entscheidung von Frau Baerbock (GRÜNE) eine Notlage nach dem
Grundgesetz auslösen darf?
Diese Unterstützung der Ukraine ist jedoch auf eine einseitige Maßnahme von Frau Baerbock mit seinem Einverständnis (als Bundeskanzler ist er verantwortlich für die Politik) hervorgerufen.
Es ist also naheliegend, dass Herr Kukies, Nachfolger von Herrn Lindner, ihm als amtierender Finanzminister diesen Zusammenhang des nicht vorliegenden Notfalls nach dem Grundgesetz ebenso nahe
bringt.
Es ist schwer auszumachen, ob die "Reichsbürger" oder die amtierende Regierung die wahren Verfassungsgegner sind.
Da Staatsanwaltschaften keine richterlichen Entscheidungen fällen dürfen, ist davon auszugehen, da sie auf Landesebene von den zuständigen Justizministern überwacht werden, diese ihre Amtsaufgabe
jedoch nicht wahrnehmen, die jeweiligen Ministerpräsident:innen die Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer Amtsaufgaben anweisen, nach Gesetz und Recht diese Anklage zu erheben.
Ich gehe davon aus, dass die Regierung von Olaf Scholz, keine Amtsaufgaben nach Gesetz und Recht ausführt und zu belangen ist.
#3253
Mazi(Freitag, 08 November 2024 10:02)
# 3252
Herr Beil, Sie erkennen aufgrund ihrer Darstellung, dass am 19.07.2023 die Person, um die es´aus Ihrer Sicht hier gehen soll, gar nicht geht.
Sie machen bekannt, dass es notwendig gewesen wäre, Ablauf und Uhrzeit des mutmaßlich schädigenden Ereignisses festzustellen. Mit anderen Worten: Sie räumen ein, dass die Richter zuvor dieses nicht
getan hätten.
Wenn die vorgelegte Verwaltungsakte der BGHW dieses nicht festgehalten hat, dann können die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieses auch nicht kontrolliert haben.
Da Richter des LG Hamburg mit ihrem Urteil bestätigt haben, dass die vorgelegte VBerwaltungsakte unwahr und unvollständig ist, kann und darf sich kein Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht
feststellen, dass dies entgegen den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 rechtmäßig sei.
Wenn diese Entscheidungen, nach § 31 BVerfGG zumindest des Bundesverfassungsgerichts, für die Richter der Sozialgerichtsbarkeit bindend sind, dann ist nicht davon auszugehen, dass diese Entscheidung
nach dem Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz stehen kann (Art. 97 Abs. 1 GG).
Da davon auszugehen ist, dass die Richter der Soizialgerichtsbarkeit ihren Am,tseid auf das Grundgesetz gebrochen haben, Gesetz und Recht zu beachten, stehen diese Entscheidungen der Sozialgerichte
im Zusammenhang mit Straftaten. Sie sind als solche zu verfolgen, anzuklagen und die Verurteilung der Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, viorzunehmen.
Da den Staatsanwaltschaften eine richterliche Entscheidungskompetenz nicht obliegt, sie nicht angeklagt haben, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht verurteilt wurden, ist dies unverzüpglich
nachzuholen.
Die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit sind mangels einer vorliegenden wahrsheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten BGHW nichtig. Sie sind im Zusammenhang mit einer
Straftat.
Herr Beil, wir sind uns einig, dass nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorgelegen hat. Die Gerichte waren folglich nicht in der Lage deren Verwaltungsentscheidungen
zu kontrollieren. Da Richter als Amtsträger an die Einhaltung von Gesetz und Recht gebunden sind, können sie nie eine Amtshandlung vorgenommen haben.
#3252
Timo Beil(Donnerstag, 07 November 2024 17:59)
Zu:
„Öffentlichkeit soll nicht erfahren, dass der Kläger die Wahrheit sagt.
Diese Feststellung hat das LSG Bremen in der nichtöffentlichen Sitzung am 19.07.2023 vor dem LSG Bremen zum Az.: L 14 U 132/21 getroffen. Aber die Öffentlichkeit sollte nicht anwesend sein. Dazu im
Einklang hat die Richterin den Antrag abgelehnt, dass eine aus München angereiste Person, welche dem Kläger auf der menschlichen Ebene sehr wichtig ist, anwesend sein darf.“
Das ist eine Lüge.
Es ging nicht um die Anwesenheit, sondern darum, ob diese Person als weiterer Vertreter zuzulassen ist. Dieses wurde zurecht verneint. Auch ist es nicht richtig, sich so zu sagen eine
„Unschuldsbescheinigung“ in der Form auszustellen, dass man nicht lügt, was mit obiger Aussage widerlegt ist. Es ging dabei lediglich um einen Ablauf und die Uhrzeit des mutmaßlich schädigen
Ereignisses.
#3251
Mazi(Donnerstag, 07 November 2024 13:17)
Es scheint so, dass auch die SPD neben den GRÜNEN und der FDP bei einer Neuwahl seitens der Wähler "weg vom Fenster" sind.
Das hat es noch nie gegeben, dass die Regierungsparteien so offen das istrauen ausgesprochen wurde.
Was ist jetzt mit den staatlichen Behörden, die seit Beginn des Grundgesetzes uns "angeschmiert" haben? Sie haben dauerhaft mit Amtsträgern, die nicht nach Gesetz und Recht arbeiteten, ihrer
Treueverpflichtung nicht nachkamen, die Staatsmacht ausgeübt.
Wer ist eigentlich zur Verantwortung zu ziehen? Die, die Dienstpflicht ausüben sollten oder die, die Gesetz und Recht nicht achteten, ihren Eid gebrochen haben? Wenn der Eidbruch Indiz für die
strafrechtliche Verfolgung wird, dann sind wohl alle Amtsträger von Amts wegen zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen.
Werden jetzt endlich "Uhren auf 0:00 gestellt", so wie es uns das Grundgesetz versprochen und kopierfähig geschrieben hatte?
#3250
Mazi(Donnerstag, 07 November 2024 11:11)
Die GRÜNEN haben ihr Ziel offenbar erreicht!
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/industrieproduktion-sinkt-unerwartet-stark/ar-AA1tF2CE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a0236d96a1c46378450870ce9b7faea&ei=5
Nachdem die Industrieporoduktion sinkzt und die Bürger sich die hohen Energiekosten nicht mehr leisten können, sinkt auch der Energieverbrauch. Die GRÜNEN sind offensichtlich am Ziel ihrer
Träume.
Habeck, Baerbock, Trittin und Weidel ist offensichtlich nachgewiesen, dass sie zumindest genetische Nazi-Wurzeln haben. Daher ist damit der Nachweis geführt, dass sie keinesfalls ein Interesse an
diesem Grundgesetz haben dürften.
Wir haben uns in der Verganghenheit immer zu gewundert, dass der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern, die ihrem Eid nicht folgen, nicht angeklagt und dem zu Folge auch nicht als Straftäter
verurteilt wurden/werden, ausgeübt hat.
Es ist mehr als verwunderlich, dass Ministerpräsident:innen nach Ingeborg Puppe (Strafrechtlerin in Bonn) nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, Staatsanwaltschaften anzuweisen, die Klagen
gegen Amtsträger einzureichen, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen
(https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html). Noch fragwürdiger ist es,
dass die ehemalige Richterin, Staatsanwältin und Ministerpräsidentin a.D Malu Dreyer (SPD) von diesem Recht in ihrer Amtszeit Gebrauch machte.
Es ist davon auszugehen, dass nicht nur auf der Bundes-, sondern auch auf der Landesebene nach sehr vielem Rauch auch das Feuer vorhanden ist. Da sich die Parteien auf Landesebene die Macht verteilt
ist, ist davon auszugehen, dass diese Beugung des Grundgesetzes nicht mit der AFD verbunden sein kann.
#3249
Mazi(Donnerstag, 07 November 2024 10:33)
Es ist jetzt die Frage, ob er sich an die Vorgaben des Grundgesetzes hält oder ob er es mit der SPD und den GRÜNEN hält und auf die Vorgaben des Grundgesetzes "pfeift"?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/n%C3%A4chster-ampel-kracher-scholz-berater-kukies-wird-neuer-finanzminister/ar-AA1tF9NY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=be0e35cdc3e943f8b9b2cee64034f892&ei=29
Damit sollte beantwortet sein, wer das Grundgesetz verändert hat - diese herrschenden Parteien oder die AFD!
#3248
Mazi(Donnerstag, 07 November 2024 10:02)
Es ist die Frage, wer mehr Inkompetenz in diese Ampeö-Regierung gebracht hat. Darüber kann man wahrlich streiten.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-von-florian-festl-scholz-verkennt-wer-die-wahre-zumutung-f%C3%BCr-deutschland-ist/ar-AA1tDBq3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=bd5d7291379f48368281b15ce2274d88&ei=73
Es ist fraglich, wer in dieser Ampel-Regierung überhaupt über Kompetenz verfügte und worin diese überhaupt bestehen könnte?
In der Tat ist die Macht dem Volke, wie es das Grundgesetz vorgibt, zu geben.
#3247
Mazi(Donnerstag, 07 November 2024 08:54)
Spätestens jetzt wird deutlich was SPD und GRÜNE von der Verbindlichkeit des Grundgesetzes halten. Die Schuldengrenze des Grundgesetzes wird nicht beachtet. Die Staatsmacht wird mit Amtsträgern
durchgesetzt, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ausgeübt und trotzdem wird behauptet, dass die Judikative von den Bundesländern beaufsichtigt würde.
Keine Angst, dass ich auf den verurteilten Oberstaatsanwalt Alexander Badle vom 12.05.2023 oder den derzeit inhaftierten Staatsanwalt in Hannover zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und
dessen scheinbarer Zusammenarbeit mit kriminellen Vereinigungen eingehe. Tatsache ist, dass die Verantwortlichen dem Volk scheinbar etwas ganz Anderes vorgaukeln, als sie tatsächlich gewähren.
Beschämend ist jedoch, dass sie sich an dem "Trog" der Bürger (Steuereinnahmen) maßlos bedienen.
Wenn man die Sozialgerichtsbarkeit betrachtet, dann ist das Gedankengut der AFD bereits älter als deren Gründung. Sie ist offensichtlich selbst älter als 1949, dem Tag als das Grundgesetz förmlich in
Kraft getreten ist.
Der Rückschluss, dass das Nazi-Regime nie kapituliert hat, weiter gelebt hat, ist anhand der Fakten nachvollziehbar. Die Allierten haben zwar Nazi-Deutschland kriegerisch besiegt, aber
verwaltungstechnisch nicht.
Jetzt wird zudem von den Medien noch veröffenlicht, dass Nazi-Größen auch noch die genetischen Vorgänger dieser politisch Verantwortlichen sind.
Wann wird dem Volk die Macht, die das Grundgesetz ihm vollmundig verkündet hat, gegeben? Sind es nochmals 75 Jahre oder ist dies eine kürzere Zeitspanne? Welche Funktion nimmt unser Bundespräsident
überhaupt ein? Überwacht er die handelnden Personen oder legitimiert er diese und zeichnet "verdiente Personen" auf deren Vorschkag hin aus?
#3246
Mazi(Mittwoch, 06 November 2024 23:01)
Jetzt sind offensichtlich die Konseqenzen in der Ampel-Regierung gezogen!
Die Ampel-Regierung sucht händeringend mutige Wähler, die sie nochmals wählen. Es ist wohl offensichtlich, dass die Minister:innen von einer einheitlichen Schönheit, aber sich nicht mit einem
fachlichen Verständnis hervor getan haben.
Die Verkehrsminister der CSU auszustechen, war wirklich keine Leistung.
Eine Leistung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages muss ich als soche dennoch hervorheben.
Nachdem Andi Scheuer entgegen jede Vernunft den Vertrag mit der Maut dennoch unterschrieben hatte und die Amtspflichtverletzung ihm relativ einfach nachzuweisen war, haben die Abgeordneten des
Deutschen Bnundestages sich generös gezeigt und die richterlich ganz einfach zu treffende Entscheidung (nach dem Gesetz) einfach nicht verfolgt.
Nachdem die Abgeordneten die Strafverfolgung nicht betrieben haben, hatte die Staatsanwaltschaft auch keine berechtigte Grundlage den Vorgang zu verfolgen und anzuklagen. Da zu der ganzen Thematik
keine strafanzeige einging, haben die Amtsträger, die dies auch aus den Medien hätten erfahren können, besser keine Klage erhoben. Mangels einer vorliegenden Klage waren Richter der ordentlichen
Gerichtsbarkeit auch nicht darüber eine Entscheidung zu treffen.
"Hornberg" lässt grüßen!
Nicht anders ist es bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit. Sie treffen ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, brechen ihren Eid auf das Grundgesetz und wurden/werden dennoch nicht angeklagt. Sie
treffen Ihre Entscheidungen gegen das Gesetz, ihren Amtsauftrag, obwohl ihnen bekannt sein muss, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 entschieden hat, dassnach dem Rechtsstaatsprinzip alle
Behörden und Gerichte verppflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige VBerwaltungsakten zu führen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 in Ergänzung dieser Entscheidung ausgeführt, dass
ein Betroffener anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollziehen kann.
Das Gesetz ist sehr klar und verständlich formuliert. Ein Irrtum der Richter ist auszuschließen. In meinen Augen urteilen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz. Sie outen
sich als Verfassungsgegner und sind m.E. auch als solche zu behandeln.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieses Verhalten stets an den Tag gelegt haben, das Grundgesetz mit seinen Vorgaben kein Umdenken bewirkt hat, ist davon auszugehen, dass sie ideologisch den
"Reichsbürgern" zuzurechnen und anzuklagen sind. M.E. ist eine Vereinsbezeichnung wie "Reichsbürger" zulässig, aber ihre Missachtung des Grundgesetzes macht sie gefährlich.
Es ist mir unklar, weshalb so deutlich unterschiedlich das ganze gesehen wird und die Anklagen gegen diese Amtsträger nicht erfolgen? schreibt das Grundgesetz nicht selbst, dass alle vor dem Gesetz
gleich wären? Offensichtlich gibt es maßgebliche Unterschiede.
#3245
Mazi(Dienstag, 05 November 2024 16:24)
Das ist doch keine logische Antwort von Harbeck auf die Frage des Tagesthemen-Moderartors!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/tv/in-den-tagesthemen-wer-soll-ihnen-das-abkaufen-fragt-ard-mann-habecks-antwort-l%C3%A4sst-tief-blicken/vi-AA1txhXp
?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d3de4bbc5c8247649b9bdb8876f02fa3&ei=19
Wahr ist, dass die Ampel-Regierung ausschließlich hinter den Zahlungen der Bürger hinter her waren.
Ybedr diese Abrechnung wird noch aufgemacht! Von wegen "die AFD ist schuld".
#3244
Mazi(Montag, 04 November 2024 17:38)
Sind die GRÜNEN auf dem Weg zum Ziel?
Die Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCne-st%C3%BCrzen-in-umfrage-um-die-h%C3%A4lfte-ab-bsw-legt-ohne-landesverband-deutlich-zu/ar-AA1ttnyX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ee890bdff7eb4a47ad40d5b5737c2340&ei=37
Offensichtlich!
#3243
Mazi(Montag, 04 November 2024 10:01)
#3242
Sie erkennen daran, wie wichtig Art. 20 Abs. 3 GG ist und Gesetz und Recht von Amtsträgern eingehalten wird. Wenn Gesetz und Recht von Amtsträgern nicht eingehalten, gegen diese Vorschrift verstoßen
wird, dann wird damit nicht nur der Eid auf das Grundgesetz gebrochen, sondern auch die Arbeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Beratungen und der gesetzliche Abschluss nicht
wertgeschätzt/irrsinnig.
Die Amtsträger widersprechen also den Abgeordneten und damit dem Volk. Wer dieses duldet, wendet sich also gegen die Vorgaben des Grundgesetzes. Sie sind damit Verfassungsgegener oder in meinem
Sprachgebrauch "Reichsbürger". Einer Treuepflicht kommen sie also nicht nach.
Es ist irrsinnig anzunehmen, dass eine Staatsmacht ausgeübt wird, die Amtsträger aber nicht den Vorgaben des Volkes gehorcht.
Eine Treuepflicht der Amtsträger, ohne dass sie die Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen, ist somit schon vom Ansatz her irrsinnig oder sachlich ausgeschlossen.
Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann ist es sachlich unerheblich, weshalb sie ihren Eid auf das Grundgesetz brechen. Strafbar ist der Eidbruch und das ist eine strafbare
Handlung. Ihre Entscheidungen stehen damit im Zusammenhang mieiner Straftat und sind daher nichtignichtig.
Wenn jetzt seitens der Staatsanwaltschaften erklärt wird, dass keine "neueren Tatsachen bekannt gemacht wurden", dann heißt es nicht, dass die vorherige Beanstandung abgestellt und bestraft wurde.
Sie ist lediglich ihrer Amtsaufgabe nicht nachgekommen, ist ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Wenn Staatsanwalten sich als Richter betätigen, was ihnen untersagt ist, dann folgen sie nicht Art. 20 Abs. 3 GG. Sie brechen selbst ihren Eid auf das Grundgesetz und sind selbst Täter.
Was im Grundgesetz fehlt, dass dieses Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG tatsächlich durchgesetzt werden kann. Es wird beispielsweise dadurch unterlaufen, dass das Bundesverfassungsgericht erst gar
nicht eine Klage zur Entscheidung annimmt und dies lapidar einfach erklärt. So einfach macht es sich die Judikative.
So geht es nicht, dass Amtsträger einfach weggeschlossen werden und andere bester Gesundheit als Freigänger sich erfreuen.
Wir halten fest, dass der Oberstaatsanwalt und Korruptionsbekämpfer Alexeander Badle von der Staatsanwaltschaft angeklagt und verurteilt wurde, während der unfähige damals zuständige Minister der
hessischen Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck nicht angeklagt wurde. Heute wird dieser ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts als Innenminister des Landes Hessen im Kabinett von Boris Rhein
geführt.
Wir erinnern uns an den Staatsanwalt in Hannover, der für die Drogenbekämpfung eingesetzt war und derzeit weggeschlossen ist. Wir merken dabei auch, dass dieser Mann ebenso einen Dienstvorgesetzten
hat, der auch seine Amtsaufgabe nicht erledigt hat.
In den von ihnen angesprochenen Fall ist es nicht anders.
Es ist schwer anzunehmen, dass der Staat seine Staatsmacht ausüben kann, wenn er dies mit Amtsträgern vollbringen will, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das
Volk einen Staat regieren/verantworten soll, wenn die gesetzlichen Vorgaben ihrer Abgeordneten nicht befolgt werden.
Gleiches ist Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorzuhalten, die ebenfalls ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz ausführen. Es wäre dumm davon auszugehen, wenn diese staatsanwaltschaftlich nicht
angeklagt werden, darauf zu schließen, dass sie ihre Amtstätigkeit nach dem Gesetz ausüben. Einhellig ist nachgewiesen, dass diese Richter nicht das Gesetz, die Vorgaben des Volkes befolgen.
Hirnrissig erscheint mir, dass ihnen unterstellt wird, dass sie einen Amtsauftrag erledigen, sie aber nicht darauf verweisen können, dass dies überhaupt ihr Amtsauftrag wäre.
Die Staatsanwaltschaft betätigt sich als Richter und entscheidet darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Dazu ist sie vom Grundgesetz gar nicht ermächtigt. Die Amtsträger führen ihre Tätigkeit
nicht nach Gesetz und Recht aus. Sie kommen ihrer Treuepflicht ebenso wie die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach.
Nach Frau Puppe, lehrende Strafrechtlerin in Bonn, ist es Amtsaufgabe spätestens eines Ministerpräsidenten die Anklage gegenüber der Staatsanwaltschaft anzuordnen. Da dies regelmäßig nicht erfolgt,
ist nicht davon auszugehen, dass dies rechtmäßig sei, sondern Ausdruck dessen, in welchem Staat wir leben und welche Maßstäbe tatsächlich angelegt werden.
#3242
WernerE(Sonntag, 03 November 2024 22:53)
JVA Gablingen zusammen mit Ihrer Leiterin waren bereits mit ähnlichen Vorfällen in
den Jahren 2015 und (Augsburg) 2008 konfrontiert.
Vor ein paar Jahren gab es zusätzlich Probleme mit Rauschgift unter den Amtsträgern.
Nur damals wie jetzt auch wird es keine reale Aufarbeitung geben
Mal sehen wie es weiter geht mit der Leiterin - Ihr Mann ist übrigens in der JVA Kailsheim.
#3241
Mazi(Sonntag, 03 November 2024 19:21)
Mindestens solange wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ist eine Diskussiion zu diesem Thema abzulehnen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/fas-rechtskolumne-vor-dem-gesetz-gerichtsakten-und-pressefreiheit/ar-AA1tqFib?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=356f777733884f389cf2ce5b18eac54b&ei=251
Wie stellt der Staat sich vor, wie er seine Staatsmacht mit NS-Juristen durchsetzen kann, wenn den Medien untersagt wird, aus den Gerichtsakten (auch bei noch nicht entschiedenen Fällen) zu
berichten.
Diesen NS-Juristen ist der Zugang zur Judikativen zu verwehren! Das ist das Thema und nicht, ob ein Journalist aus einem noch nicht endschiedenen Fall berichtet hat.
Wenn Staatsanwaltschaften nicht ihre Kolleg:innen nicht anklagen und Amtsträger, die Ihren Eid brechen, nicht verfolgt werden, ob sie als Amtsträger gegen Gesetz und Recht gehandelten haben und die
Staatsanwaltschaften immer wieder betonen, ich zitiere "dass keine neuen Sachverhalte vorgetragen werden", statt diese Vorkommnisse abzustellen, soweit halte ich diese Berichterstattung für voll
legitim.
Da Gerichte zunehmend den Ausschluss von Amtsträgern, die verklagt wurden, bestätigen, gibt es gar keinen Anlaß, diese Vorgehensweise zu kritisieren.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahre und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen, das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht sowie die
Vorgaben des Gesetzgebers missachten (obwohl sie dazu verpflichtet sind), dann empfinde ich es zumindest aus Gründen der Waffengleichheit für sachgerecht, dass diesen Amtsträgern der Spiegel
vorgehalten wird, um ihnen auzuzeigen, dass zumindest die Journalisten ihn erkannt haben, dass es so nicht geht.
Eindrucksvoll wird dies immer wieder dies in der Judikative mit Herrn Neumann praktiziert, der vom Grundgesetz das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt aber in der Praxis nicht gegeben
wird.
Vergleiche dazu die Argumentation von "Timo Beil" in diesen Kommentaren. Es ist davon auszugehen, dass er als Verfassungsgegner und Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Sozialgericht in Bremen gegen
Herrn Neumann "im Namen des Volkes" und gegen das Grundgesetz seine einsamen "Entscheidungen" zugunsten der Berufsgenossenschaften trifft.
Es erscheint unangemessen zu sein, die Journalisten, die sich für die Gerechtigkeit einsetzen, zu verurteilen, und die eigenen Täter nicht anzuklagen. Zugegeben ist da eine entscheidende
Regelungslücke im Grundgesetz vorhanden.
Nicht Angriffe gegen das Bundesverfassungsgericht gilt es abzuwehren, sondern die Rechtsstaatlichkeit gilt es durchzusetzen!
#3240
Mazi(Sonntag, 03 November 2024 17:33)
Gibt es Unterschiede zwischen Amtsträgern einerseits und Amtsträger andererseits?
Folgenden Artikel lege ich zugrunde:
https://taz.de/Skandal-an-der-JVA-Augsburg-Gablingen/!6046275/
Da das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3 GG zwischen den Amtsträgern keine Unterscheidung vorgenommen hat, sind alle Amtsträger Gesetz und Recht verpflichtet.
Daraus folgt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die Gesetz und Recht nicht einhalten, ebenso zur Durchsetzung der Staatsmacht ungeeignet sind, wie andere Amtsträger ebenfalls.
Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ihren Eid auf das Grundgesetz verweigern, sind vorbehaltlos von der Ausübung der Staatsmacht auszuschließen.
Diese Einstellung ist losgelöst von jedweder Parteibindung!
#3239
Mazi(Sonntag, 03 November 2024 17:00)
Gewiss hat Sie mit Ihrer Mutter über die Vergangenheit Ihres Opas gesprochen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/alice-weidel-opa-der-afd-chefin-hatte-viel-einfluss-in-hitlers-nazi-diktatur-brisante-enth%C3%BCllung-ver%C3%B6ffentlicht/ar-AA1tpE9z?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0af6608905d0473f8acd554381df0698&ei=18
Weshalb sollte die Vergangenheit von Weidels Opa die Familie Weidel mehr belasten als die Familie Habecks, die nachweislich unter den Nazis ihr Vermögen "gemacht" haben?
#3238
Mazi(Sonntag, 03 November 2024 16:41)
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/flut-besuch-in-valencia-eskaliert-haut-ab-w%C3%BCtende-bev%C3%B6lkerung-geht-mit-schlamm-und-st%C3%B6cken-auf-k%C3%B6nig-los/vi-AA1tqsty?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e869fa2d35494be7993406fc080df964&ei=9#details
Wie im Ahrtal! Nur dort war das Behördenversagen deutlich früher. Auch dort wurden zahlreiche Todesopfer in Tiefgaragen gefunden. Die ehemalige Richterin und Staatsanwältin Malu Dreyer war nicht
einmal fähig, eine einlaufende Alarmmeldung weiterzuleiten.
Es ist schlimm, was seitens der Obrigkeit zum Schutz ihrer Bürger unternommen wird!
#3237
Mazi(Sonntag, 03 November 2024 16:36)
'Weshalb sollte Olaf Scholz sich erklären?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kanzler-scholz-muss-sich-erkl%C3%A4ren/ar-AA1tqmdt?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=557e77d1de1845d6baa30b759c714417&ei=16
Erstens hat er sich bereits erklärt, dass er sich nicht erinnern kann.
Zweitens darf von ihm niemand erwarten, dass er jetzt die Weisheit mit Löffeln "gefressen" hätte.
Sind wir ehrlich, dass niemand von ihm erwarten kann, dass er jetzt etwas anderes machen könnte als das, was vom ihm zuerwarten wäre.
Wo nichts ist, kann nicht erwartet werden, dass plötzlich und erwartet etwas sein könnte.
Meine Erwartung ist die, dass diese Ampel-Regierung solange hält, bis ohnehin neu gewählt wird.
Es ist erbärmlich, dass das Grundgesetz keinen Mechanismus vorgesehen hat, die Regierung zu beenden, wenn nicht einmal 1/3 der Wahlberechtigten hinter einer Regierung stehen. Anders herum fomuliert,
dass mehr als 2/3 der Wahlberechtigten nicht berechtigt sind, eine Regierung zu entlassen.
Ich denke insbesondere daran, wie Nazis aus der Regierung wieder entfernt werden können! Offensichtlich wird von ihnen das Grundgesetz derart verbogen, dass dies nicht möglich ist. Einen Schutz vor
dem Bundesverfassungsgericht ist nicht effizient, da bereits heute Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden (siehe Verbindlichkeit des § 31 BVerfGG für alle Behörden und
Gerichte und deren unterlassene Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 mit Bezug auf das Grundgesetz von 1949).
Es wäre sachlich falsch einer AFD dies zuschieben zu wollen, weil sie nach gar nicht existiert hat.
Es muss jedermann klar sein, in welchem Rechtsstaat wir tatsächlich leben und wer verantwortlich ist!
#3236
Mazi(Sonntag, 03 November 2024 14:34)
#3235
Werter Herr Neumann!
Das Grundgesetz gibt den Rahmen für Amtsträger vor. In Art. 20 Abs. 3 GG schreibt es vor, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln.
Wenn dieser von Ihnen genannte Richter nach dem Gesetz seine Amtsführung betreiben würde, dann hätte er als Amtsträger nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Gewiss hätte er als Amtsträger das
Grundgesetz geachtet und auch die Entscheidungen des Bundesverfassungs- und Bundesverwalötungsgerichts beachtet.
Da dem nicht so ist, er seinen Eid auf das Grundgesetz gebrochen hat, dies eine strafbare Handlung darstellt, seine Entscheidung im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung steht, kann er keine
Amtshandlung, die rechtsverbindlich ist, vollzogen haben.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit in Bremen Ihnen vorgeschlagen haben sollte (was ich auch nicht anzweifle), so ist ihr vorzuhalten, dass sie keine rechtlich verbindliche Schreiben erstellt haben kann,
die zu einer Mediation führen könnte. Ich bitte Sie zu bedenken, dass dort keine Richter/Amtsträger nach dem Gesetz tätig sind. Deren Verwaltungsentscheidungen sind stets im Zusammenhang mit einer
Straftat verbunden.
Vergessen Sie die Meinungsäußerung des Herrn "Timo Beil". Welche Erwartung pflegen Sie, wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht beachten? Es ist schwer vorstellbar, dass
Amtsträger eine Amthandlung vornehmen könnten und dabei dessen Rechtsgrundlagen nicht aktzeptieren.
Das ist schlicht "Nonsens hoch drei"!
#3235
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 03 November 2024 11:30)
#3233
Hallo Herr Timo Beil,
bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Am 29.02.2016 hat der Weser-Kurier berichtet, die Direktorin am Sozialgericht Bremen geht in den Ruhestand und zieht die Bilanz: "Es ist wichtig seine Rechte einzufordern"
Richter Herr Dr. [19-14] ist nun der Direktor am Sozialgericht Bremen und darüber wurde die Öffentlichkeit am 17.08.2016 informiert. Herr Dr. [19-14] ist in Prozessdelikt verwickelt, den die Beklagte
(BGHW) unglaublich und raffiniert mit krimineller Energie eingefädelt hat.
Auf meiner Unterseite 23.10.2024: Mediation & Begehrungshaltung & Maximalforderung, sind weitere Schriftstücke für die Öffentlichkeit eingegangen.
"Eine Beobachtung meiner Webseite durch den Verfassungsschutz bzw. Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ist angezeigt". In diesem Punkt sind wir gleicher Meinung. Jedoch die STA Bremen hat bekannt
gemacht, es werden keine Ermittlungen eingeleitet, weil alles aufgeklärt sei. Pflichtgemäß müssen/können Sie aber der STA Bremen melden, dass es meine Webseite gibt und warum diese überprüft werden
soll.
Sie können dieses auch als "Anonymous" vortragen.
Siehe meine Unterseite: 30.05.2023: Anonymous Beratungsstelle. "Buntes Tor"
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#3234
Mazi(Sonntag, 03 November 2024 10:27)
#3233
In der Tat sind keine neuen Erkenntnisse im Fall Neumann zu erwarten. Da Stimme ich Ihnen, Herr Beil ausdrücklich zu.
Es ist jedoch richtig, dass die Gerichte 1983 und 1988 entschieden haben (damit Recht geschaffen haben), was von Verfassungsgegnern nicht angewandt wird. Wenn ich Frau Aigner, Präsidentin des
Bayerischen Landtags nicht falsch verstanden habe, dann ist Behörden zu untersagen, dass Bürger nicht zur Unterstzung von Verfassungsgegnern finanziell heran gezogen werden dürfen.
Verfassungsgegner in meiner Defintion sind dabei alle, die den Regeln des Grundgesetzes nicht folgen. Herr Beil, Sie sind selbst nicht davon überzeugt, dass Amtsträger ihr Amt ausführen und dabei den
Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen! Ein Staat, dessen Gesetze nicht befolgt werden, kann keine Staatsmacht ausüben. Es ist nicht bestreitbar, dass NS-Juristen die Judikative übernommen zu haben
scheinen. Ihre Argumentation belegt dies unzweifelhaft.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG vom Staat gewährt wird, wenn andererseits zur Durchsetzung von Staatsmacht Amtsträger eingesetzt werden, die nicht nach Gesetz
und Recht handeln.
Ich hoffe, dass Einigkeit darin besteht, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesectz zu treffen haben, aber dieser Vorgabe nicht folgen. Diese Tatsache ist nicht
nur anhand der Dokumente von Herrn Neumann nachvollziehbar, sondern folgen auch in anderen Rechtsstreitereien ausdrücklich anhand von Gerichtsdokumenten. Deren Nachvollziehbarkeit ist anhand eben
dieser Gerichtsdokumente belegt.
Dies als gegeben hingenommen ist nicht nachvollziehbar, dass die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern besetzt ist, die ihrer Treuepflicht vorsätzlich nicht nachkommen. Insoweit ist zweifelhaft, ob
die Sozialgerichtsbarkeit zwar laut Grundgesetz geschaffen ist, aber nicht mit Amtsträgern besetzt ist, die dem Grundgesetz folgen.
Es ist ersichtlich, dass "Reichsbürger" nicht ausschließlich die sind, die sich als solche outen und verfolgt werden. "Reichsbürger" und Verfassungsgegner sind nach meinem Verständnis alle, die das
Grundgesetz nicht achten oder ihre Verbindlichkeit bestreiten. Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch noch von Behörden zu Lasten der Bürger finanziell unterstützt werden, ist nicht
nachvollziehbar.
Ich stimme Ihnen Herr "Timo Beil" zu, dass in dieser Tatsache keine neuen Tatsache vorgetragen werden. Amtsträger sind bei der Amtsausübung an Gesetz und Recht gebunden sind. Wenn also Amtsträger an
Gesetz und Recht gebunden sind, dies aber nicht vornehmen, dann ist es ausgeschlossen, dass sie eine Amtstätigkeit vorgenommen haben können.
Es ist eindeutig, dass Amtsträger ihrem Eid auf das Grundgesetz zu folgen haben. Ein Eidbruch ist somit eine Straftat in unserem Rechtssystem. Sie ist auch dann zu ahnden, wenn keine neuen Tatsachen
vorgetragen werden. Ihre Argumentation ist hirnrissig und nicht verwertbar. Die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit stehen im Zusammenhang mit Straftaten. Sie sind folglich nichtig. Da
nachgewiesen ist, dass die Verwaltungsakte der BGHW weder vollständig noch wahr ist, ist es ausgeschlossen, dass ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit oder in dem Fall Herr Neumann als Betroffener,
die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollziehen oder kontrolliert haben kann.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsausführung vorgenommen haben, ist es ausgeschlossen, dass ihnen rechtmäßig finanzielle Zuwendungen zugeflossen sein können. Nach geltendem Recht sind
unrechtmäßig zugeflossen Zahlungen zurückzufordern und zurück zu zahlen.
#3233
Timo Beil(Samstag, 02 November 2024 19:31)
Mit Schreiben vom 23.10.2024 teilt das Sozialgericht mit, dass in dem Verfahren S 0 AR 51/24 nichts unternommen wird. Es wird anheim gestellt, in anderen Verfahren die Mediation zu beantragen. Dieses
wird vorliegend daran scheitern, dass es keine neuen Erkenntnisse mit Hinblick auf das Verfahren S 2 U 12/24 vorgetragen wurden. Die Klage ist abzuweisen. Für die Beklagte gibt es daher absolut keine
Grundlage sich auch nur ansatzweise mit dem Gedanken einer Mediation zu beschäftigen. Die Schriftsätze des Herrn Neumann vom 01.11.2014 sind durchaus dazu geeignet als Drohung verstanden zu werden.
Eine Beobachtung dieser Webseite durch den Verfassungsschutz ist angezeigt. Herr Zimmer, möchten Sie Behauptungen unter diesen Umständen aufrechterhalten? Sie sind sich so ein Freund der
Staatsanwaltschaften; oder nicht?
#3232
Mazi(Samstag, 02 November 2024 10:49)
E.M. ist es nicht richtig die Handlung des Budneswirtschaftsministers Habeck mit der Meinung der GRÜNEN gleichzusetzen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.welt.de/debatte/plus254184140/Robert-Habeck-und-die-verlorene-Diskurshoheit-des-gruenen-Milieus.html?dicbo=v2-CzRRw5G&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_1.welt
Wo sind wir eigentlich "gelandet".
#3231
Mazi(Freitag, 01 November 2024 23:26)
Die Begründung ist doch bekannt! Und das weitere Vorgehen in der Regierungsverantwortung läuft immer nach dem gleichen Schema ab.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/jva-skandal-justizminister-stellt-leiterin-frei-und-erkl%C3%A4rt-die-hintergr%C3%BCnde/vi-AA1thrgg?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7bb84126e7b94f43a1c7cb1bd49dcde4&ei=40
Mittlerweile gehört diese Antwort zum Standard, dass keine Straftat bekannt ist und das Verfahren deshalb eingestellt wird.
Es ist nicht denkbar, dass derartige Verstöße in einem Rechtsstaat wie dem unsrigen bekannt werden und Amtsträger dabei nicht den Gesetz und Recht folgen.
Ich war bisher der Meinung, dass die Nazi-Zeit mit dem Grundgesetz beendet sei.
Dies hat für wahr nichts damit zu tun, dass die Amtsträger Gesetz und Recht beachtet hätten. Um das Grundgesetz richtig durchzusetzen ist m.E. nur notwendig, das Exempel zu statuieren.
Nicht dass Sie der Meinung verfallen, ich wäre dagegen den Staatsanwalt in Hannover, der vermutlich mit der Mafia zusammen arbeitet, nicht zu verurteilen und wegzuschließen wäre.
Es ist m.E. auch rechtsstaatlich vollkommen in Ordnung den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Oberstaatsanwalt Alexenader Badle wegen dessen Korruption wegzuschließen.
Aber ebenso wie diese Amtsträger Gesetz und Recht nicht eingehalten haben, sie ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen haben, haben auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Eid gebrochen und
ihre Entscheidung gegen das Gesetz getroffen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bürger auch noch für ihren Unterhalt zahlen müssen. Ich bin mit Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, vollkommen einig, dass Verfassungsgegnern von
Bürgern nicht unterstützt werden dürfen.
Unbestritten haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244 u.a. sowie gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
von 1988, Az. 1 B 153/87, gegen § 103 Sozialgerichtsgesetz und gegen § 444 Zivilprozessordnung verstoßen.
Als Täter sind sie staatsanwaltschaftlich anzuklagen, zu verurteilen und ihre Entscheidungen sind, weil sie im Zusammenhang mit Straftaten stehen, rechtsstaatlich nichtig.
Weshalb werden Teile der Staatsanwaltschaft weggeschlossen, während bei anderen Tätern nicht einmal Anklage seitens der Staatsanwaltschaft erhoben wurde und wird?
Es ist unglaublich, dass eine Angehörige des Oberstaatsanwalts Alexander Badle erst sterben musste, um ihre Anzeige bei der Staatsanwaltschaftlich überhaupt Nachdruck zu verleihen.
Wenn man dann auch noch davon ausgehen muss, dass der damalige Minister der Justiz, Herr Poseck (CDU), früherer Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und heutiger Innenminister des
Landes Hessen, sich von seinem Mitarbeiter, dem Richter des Landgerichts Frankfurt am Main, sagen lassen muss, dass er (Poseck) über keine Kontrollmechanismen verfügt hat, dann muss jedem klar sein,
in welchem Land er lebt.
Wenn man dann auch noch die Lobesrede des Ministerpräsidenten von Hessen, Herrn Boris Rhein, in Bezug auf Prof. Dr. Roman Poseck hört, dann man doch jedem klar sein, dass auf Poseck niemand
verzichten kann, wenn man von den gesteckten Zielen nicht abweichen will. Dabei werde ich an den Spruch des baden-württembergischen Minsiterpräsidenten a.D. Filbinger vor seinem abdanken erinnert:
"Was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein!"
Ich habe nicht nur vor einer AFD Angst, sondern vor den bisherigen etablierten Parteien ebenfalls. Da scheint es gar keine Rolle zu spielen, ob Bundesminister eine Sachkenntnis besitzen oder
nicht.
Wichtig scheint mir zu sein, dass alle vor dem Gesetz gleich zu sein haben.
Ich verfolge nicht den Durchgriff wie er der AFD angedichtet wird, aber ich bin dafür, dass nach dem Grundgesetz gehandelt werden muss und Amtsträger der Treuepflicht nachzukommen haben. Diese
unsinnigen Formulierungen, dass keine neue Tatbestände vorgetragen werden, ist auch deshalb nicht akzeptabel, weil die bisherigen Beanstandungen zwar bekannt sind, aber nicht abgestellt werden.
#3230
Mazi(Donnerstag, 31 Oktober 2024 11:07)
So lange die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz von 1949 nicht umgesetzt ist, brauchen wir keine neuen Gesetze.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/gr%C3%BCne-dringen-auf-schnelle-umsetzung-von-quick-freeze-gesetz/ar-AA1te6Xg?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ad4aaa7bcef9479f8f8c7129866ba75e&ei=87
Wer nicht weiß, in welche Richtung er gehen soll, der braucht sich nicht zu beeilen (Breuel, Präsidentin der Treuhandanstalt).
Wie wahr! Wenn das auch von RA Dr. Notz (GRÜNEN) nicht so gesehen wird, wahr ist es trotzdem. Es gilt für alle, auch für die GRÜNEN.
#3229
Mazi(Donnerstag, 31 Oktober 2024 09:24)
Jetzt können auch Abgeordnete frei im Deutschen Bundestag entscheiden ohne den Vorwurf des "Bekifftseins" auszusetzen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/umfrage-cannabis-legalisierung-laender-justiz-belastung-amnestie-strafverfolgung
Es geht doch! Kein Ding ist unmöglich!
Wenn auch dieser Vorwurf an die GRÜNEN geht, so reichen deren Abgeordnete im Parlament nicht aus, diese "Volkesmeinung" in einem Gesetz zu platzieren.
#3228
Mazi(Mittwoch, 30 Oktober 2024 22:20)
Ist der Staatsanwalt in Hanover ein Amtsträger oder nicht?
Hat er einen Eid auf das Grundgesetz geleistet?
Als Amtsträger wäre er verpflichtet, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet der Staat den Rechtsschutz. Da diese Klagen nicht eingereicht sind, ist
davon auszugehen, dass der Bürger dort kein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG hat.
Weshalb wird die Person nicht wegen des Bruchs des Eids, den er auf das Grundgesetz geleistet hat, angeklagt?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/justiz-skandal-in-hannover-er-soll-spitzel-der-kokain-mafia-sein-staatsanwalt-39-in-u-haft/ar-AA1tbZXx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=af95f5cafbcf44f391c852c161d6b8c6&ei=104
Das Land Niedersachsen ist offensichtlich bei der Ausübung seiner Staatsmacht nicht auf Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen, angewiesen.
Wenn der Mann nach der Veröffentlichung seiner Tat auch noch versetzt wurde, dann ist dies ein Zeichen, dass man ihn weiter beschäftigen und die Staatsmacht mit ihm ausüben will.
Ich habe da ernsthafte Bedenken, dass dies so das Grundgesetz "gemeint" hat. Die Meinung, dass dies dem Geist des Grundgesetzes widerspricht, kann ich nachvollziehen.
Der Fall des Korruptionsbekämpfers und Oberstaatsanwalts Alexender Badle vor dem LG Frankfurt a.M., der Fall des ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts a.D., des hessischen Ministers der
Justiz a.D. und jetzigen Ministers des Innern Roman Poseck ist bekannt und hat klargemacht, dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn diese Vorschrift ohnehin obsolet ist, weshalb wird sie aus dem Grundgesetz nicht gänzlich entfernt. Ähnlich sehe ich das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG überflüssig und steht aus
gleichem Grund zur Entfernung an.
Wenn die Staatsmacht ohnehin nicht nach dem Grundgesetz ausgeübt wird, weshalb schafft man das Grundgesetz nicht in seiner Gänze ab?
Wenn Exekutvie und Judikative die Vorgaben des Grundgesetzes nicht einhalten, die Legislative nicht überprüft, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden, liegt es doch nahe, diese Institutionen
ohnehin aufzuschaffen. Was soll dann eine Beratung der Legislative sachlich bringen, wenn deren Vorgaben ohnehin nicht eingehalten werden?
Die Vorgaben in den Gesetzen, so richtig und notwendig sie auch sind, sie schaffen in der Ausübung der Staatsmacht nur Probleme. Wenn sie nicht definiert wären, hätte auch kein Bürger ein Recht auf
diese Vorgaben. Der Klagegrund würde entfallen.
Ist es nicht ehrlicher, die Gesetze bzw. deren Vorgaben generell abzuschaffen? Dann braucht man sie auch nicht zu beraten und sie sind von Exekutive und Judikative auch nicht einzuhalten. Wenn es
keine Grundlage für eine Klage gben würde, dann gäbe es noch meiner Meinung auch keine Klagen vor einem Gericht. Das Problem wäre gelöst, der Klagestau abgebaut.
Wenn die Arbeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht erforderlich ist, weshalb sollte das Volk ein Recht besitzen, wählen zu gehen. Wenn das Volk keine Abgeordneten wählt, die eine
sinnvolle Tätigkeit leisten, die aber von dort nicht einmal überprüft wird, dann sind wir doch ehrlich, weshalb ist uns das Recht wählen zu gehen, überhaupt im Grundgesetz erlaubt worden.
Ist das so angedacht und die Vorstufe davon, dass das Grundgesetz sinnvollerweise abgeschafft werden soll?
#3227
Maz(Mittwoch, 30 Oktober 2024 17:22)
Ich behördlichen Jargon würde es heißen: "Es wurden keine neuerlichen Tatsachen vorgetragen!"
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
ttps://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/hannover-der-verdacht-ist-ungeheuerlich-staatsanwalt-in-u-haft/ar-AA1tcR4B?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=704e8e9bafad41b78dd8eef9df314cc9&ei=13
Es geht doch nicht darum, ob etwas Neues vorgetragen wird, sondern dass die Beanstandung nicht beseitigt wurde.
Es ist nicht zu verkennen, dass diese Amtsperson Amtsträger ist und als solche einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat. Wenn er nun seine Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht erledigt hat, wie
so viele anderen Amtsträger auch, dann hat er seinen Eid gebrochen. Er wie die anderen auch, sind für die Ausübung der Staatsmacht nicht zu verwenden.
Der Verstoß dieses Staatsanwalts ist nicht schlimmer, als die Amtsausübung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ebenfalls ihre Amtsaufgabe nicht erfüllten/erfüllen.
Das muss doch jedem klar sein, dass ein Staat ohne Treuepflicht nicht existieren kann.
#3226
Mazi(Mittwoch, 30 Oktober 2024)
Ich gehe davon aus, dass man im Iran schon vor der Rache von Scholz und Baerbock zittert!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/das-wird-das-regime-im-iran-auch-in-keiner-weise-beeindrucken/ar-AA1tcRzP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fc7525969a134b0c9f4bad479db54ef4&ei=12
Wetten, dass man im Iran weiß, wem man etwas antun darf und wem nicht!
Es liegt nahe, dass im Iran deshalb keine grauen Haare wachsen, Bedauerlich ist, dass wiederum ein Deutscher hingerichtet wurde. Von einem Regime, dass man aus unserer Sicht für wahr nicht als
rechtsstaatlich bezeichnen darf.
Andererseits ist nachvollziehbar, dass die Bundesrepublik Deutschland auch nicht rechtsstaatlich ist. Sie verfügt gar über eine Justiz, die den Nazis näher steht als einem Rechtsstaat. Und
ausgerechnet Scholz und Baerbock verkörpern die Bundesrepublik Deutschland auch noch.
In dieses Bild passt auch noch, dass der Putin-Versteher Gerhard Schröder, wieder in die SPD integriert wird.
#3225
Mazi(Mittwoch, 30 Oktober 2024 15:00)
#3224
Eine Rechtsschutzversicherung bringt in dem Fall auch nichts.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht das Gesetz anwenden, auf das sie sich beziehen, was soll dann eine Rechtsschutz-Versicherung bringen?
Rechtsschutzversicherungen decken m.E. das Prozessrisiko ab.
Betrachten wir die Sozialgerichtsbarkeit, so ist ist bekannt, dass bereits 1949, noch in Kraft treten des Grundgesetzes, erhebliche Schwierigkeiten mit der Vereinbarkeit des seinerzeitigen
Reichsversicherungsamtes bestanden. Die Ideologie verfolgte auch damals das nationalsozialistische Gedankengut. Anders sind diese Diskussionen nicht verständlich.
#3224
Mazi(Mittwoch, 30 Oktober 2024 14:54)
Unvorstellbar!
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/di%C3%A4ten-d%C3%BCrften-steigen-kritik-vom-steuerzahlerbund/ar-AA1tckwz?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8a5ebab531a74f859db42a3ebb4b0539&ei=100
Wenn wenigstens Gesetz und Recht eingehalten würde!
#3223
Christopher Nordmann(Mittwoch, 30 Oktober 2024 11:30)
... hoffentlich gut rechtsschutzversichert! ;-)
#3222
Mazi(Mittwoch, 30 Oktober 2024 08:34)
Wenn das BMJ eine Aktenübrrmittlung an die Gerichte jetzt festschreibt, dann ist damit bestätigt, dass die Gerichte zuvor keinenwahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde
erhalten haben. Wie sollte dann ein Betroffener anhand einer unvollständigen Verwaltungsakte der Gerichte die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen können?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich nochmals:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bmj-verordnungsentwurf-elektronische-akten-kommunikation-gerichte-behoerden-digitalisierung
Wäre es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft diese strafbare Handlung nach Art. 20 Abs. 3 GG einzuklagen? Das BMJ ist in meinen Augen nicht von " Reichsbürgern" zu unterscheiden.
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 werden nach dem Gesetz nicht zur Kenntnis genommen. Welche Regierung darf sich dieses Unterfangen
bei einem legitimen Volk erlauben und die verantwortlichen Minister erheben dann noch Pensionsansprüche gegenüber dem Bürger?
Das "Gehampel" dieser Ampel-Regierung ist nicht mehr steigerbar. Es geht nicht darum, dass sie richtige Ideen haben, sondern darum, ob sie diese Idenn auf der Grundlage des Gesetzes realisieren
wollen. Ein Staat, der sich nicht auf seine Grundlagen bezieht, ist nicht regierbar. Es ist nachvollziehbar, dass er bei der Ausübung seiner Staatsgewalt irgendwelche Gesetze beachtet. Es erscheint
sinnlos, dass sich dann Bürger auf Gesetze sich berufen. Daher gehört es zum System, dass richterliche Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind und nicht mit dem Gesetz vereinbar sind.
M.E. folgt diese Handhabung voll der Nazi-Doktrin. Der AFD dies anzudichten ist bei eigener Handhabung m.E. einfach unehrlich.
#3221
Mazi(Dienstag, 29 Oktober 2024 13:41)
Nachdem das Grundgesetz einen handlungsfähigen Staat beschrieb en hat, ist es 75 Jahre nach dessen in Kraft treten an der Zeit, das Grundgesetz umzusetzen!
Auf diesen Aritikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/steinmeier-startet-initiative-f%C3%BCr-einen-handlungsf%C3%A4higen-staat/ar-AA1t7GB2?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3e3edc79d4d241a8b24243804536247c&ei=9
Unglaublich, was der ehemalige Kanzleramtschef und ehemalige Außenminister da von sich gibt. Es wird der Eindruck erweckt, dass zuvor es keinen handlungsfähigen Staat gegeben hat. Und dieser Anschein
ist sogar anhand der Belege nachvollziehbar.
#3220
Mazi(Dienstag, 29 Oktober 2024 10:48)
Es ist nicht fair einen Merz mit einem Scholz zu vergleichen!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/video/nachrichten/kanzlerduell-in-umfragen-merz-%C3%BCberholt-scholz-deutlich/vi-AA1sSOMi?ocid=BingNewsSerp
Es ist nicht fair einen Unfähigen mit einem noch Unfähigeren zu vergleichen und dann darauf zu schließen, dass die Aussagen des Unfähigen doch wahr sein müssten. So geht es ja auch nicht.
Weil die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz sind, kann nicht darauf geschlossen werden, dass dieses Prinzip tatsächlich in der gesamten Justiz anzutreffen
ist.
Dadurch, dass die Legislative nicht überprüft, ob ihre Vorgaben tatsächlich eingehalten werden, ist keine Legitmation dafür, dass die von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossenen
Gesetze nicht gültig wären.
Die Tatsache, dass Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen, berechtigt nicht zu der Annahme, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln.
Es geht nicht darum, dass nichts Neues vorgetragen würde, sondern darum, dass
Beanstandungen abgestellt werden.
#3219
Mazi(Dienstag, 29 Oktober 2024 10:17)
Ich habe eben die Nachricht des Verfassungsschutzes erhlaten, dass es nicht zu seinen Aufgaben gehört, das fehlende Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG zugewährleisten.
Das ist gewöhnungsbedürftig, wurde von mir beantwortet und großzügig an die Rechtsinstutionen verteilt, damit auch dort das Verständnis der Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz richtig verstanden
wird.
#3218
Mazi(Dienstag, 29 Oktober 2024 10:12)
Richtig so!
Gestern stand die SPD einen Schritt vor dem Abgrund. Heute ist sie einen Schritt wieter.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-verdient-es-eine-zweite-amtszeit-zu-bekommen/ar-AA1t6sfc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3dd0d6f1e5b247ff93e9bf7b345dcf0a&ei=19
Nachweislich vieler Veröffentlichungen macht die SPD bekannt, dass sie ihre Besten "an die Front" geschickt hat.
Das hat nichts damit zu tun, dass eine SPD mit ihrem Gedankengut nicht in die Vertretung in der Politik gehört. Aber mit diesen Leuten kann sie "keinen Blumentopf" gewinnen. Es liegt der Verdacht
sehr nahe, dass sie der FDP und den GRÜNEN in die Bedeutungslosigkeit geführt wird.
#3217
Mazi(Dienstag, 29 Oktober 2024 08:58)
Ist das erforderlich und notwendig?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bmj-verordnungsentwurf-elektronische-akten-kommunikation-gerichte-behoerden-digitalisierung
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden (Az. 2 BvR 244 u.a.), dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Wenn jetzt der BJM Buschmann eine neue Vorschrift zur Übermittlung der (elektronjschen) Verwaltungsakte vorlegt, dann ist dies klares Zeichen dafür, dass die gerichtlichen Entscheidungen nicht auf
der Grundlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte getroffen sein können. Dies stellt einen Eidbruch der entscheidenden Amtsträger dar. Die Entscheidungen stehen im Zusammenhang
mit einer Straftat, sind staatsanwaltschaftlich anzuklagen und nach dem Gesetz zu bestrafen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Betroffenen Amtsträger die Gesetze befolgen und sind von der Ausübung der Staatsmacht auszuschließen.
Es geht immer wiederum um das Gleiche, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und "reichsbürgerhafte" "Gesetze" zugrunde legen. Die Durchsetzng von Staatsgewalt hat den Vorgaben in den
Gesetzen, den Abstimmungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Volk zu folgen.
Dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüfte, steht nicht im Zusammenhang, dass sie nicht gültig und verbindlich wären. Ebenso das die Staatsanwaltschaften ihre Amtsaufgaben
nicht durchführen ist ebenso widerrechtlich.
Geht man von der personellen Überbesetzung in der Justiz (im europäischen Vergleich) aus, ist diese Aufgabenerledigung nicht auf eine Arbeitsüberlastung, sondern auf fehlende Ausübung von
Amtsaufgaben zurückzuführen. Wenn ein Staat zu führen ist, dann ist es m.E. erforderlich, dass er dies mittels Amtsträger vornimmt, die ihm auch gehorchen, ihrer Amtsaufgabe nachkommen.
#3216
Mazi(Dienstag, 29 Oktober 2024 08:29)
Das geht nicht, dass der Staat Staatsmacht mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit durchsetzt, die ihre Entscheidung nicht nach Gesetzen dem Willen des Grundgesetzes durchsetzt.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben nach einem Grundgesetz zu handeln, aber dessen Vorgaben nicht zu beachten!
Dass ist schlicht nicht rechtsstaatlich, widerrechtlich und die Entscheidungen folgen nicht dem Grundgesetz. Wegen des Eidbruchs dieser Amtsträger (Eid auf das Grundgesetz) stehen deren
Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Straftat, sind staatsanwaltschaftliche anzuklagen und gemäß dieser Anklage zu verurteilen. Es geht nicht an, dass der Staat die Umsetzung seiner Staatsmacht
von diesen Leuten, ich bezeichne sie als "Reichsbürger", ausüben lässt.
Es liegt nahe, dass der Staat dauerhaft gegen seine Gesetze verstoßen hat und die Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit nicht von den möglichen Entscheidungen der "Reichsbürger" noch nie diesen
abgewichen ist.
#3215
Maz(Montag, 28 Oktober 2024 17:42)
Es geht im Kern also darum, ob die Methoden der "Reichsbürger" vom Grundgesetz legitimiert sind oder nicht.
Der bürgerliche Anspruch an das Grundrecht ist im Grundgesetz manifestiert (Art. 19 Abs. 4 GG). Daraus folgt, dass alle Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und Richter ihre
Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Es ist rechtsstaatlich nicht statthaft, dieses Grundgesetz seitens der "Amtsträger" zu missbrauchen und Klägern vorzumachen, dass Täter dazu ermächtigt wären, entgegen dem Gesetz zu
entscheiden.
Im Rahmen der Dienstaufsicht über die Justiz ist die Aufsicht sicherzustellen und die Amtsträgerzu überwachen.
#3214
Mazi(Montag, 28 Oktober 2024 17:33)
Die Frage ist, ob Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln müssen?
Es ist zwischenzeitlich anhand von glaubhaften Kopien von Dokumenten nachgewiesen, dass der Rechtsstaat Staatsgewalt nach dem Grundgesetz von Amtsträgern ausüben lässt, die nicht nur gegen Gesetz und
Recht verstoßen, sondern ihrem Eid nicht nachkommen. Ich halte dies für absurd.
Wenn diese Täter nicht als Straftäter bezeichnet werden dürfen, so liegt dies daran, dass die Staatsanwaltuschaft ihre Kolleg:innen nicht anklagen. Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass sie
verurteilt würden, wenn eine Klage vorliegen würde.
Lediglich der Tatbestand der Beihilfe zum Behen einer Straftat kommt hinzu.
Man stelle sich nur vor, dass alle Welt davon ausgeht, dass die Justiz beaufsichtigt würde und die Justiz ausschließlich ihre Entscheidungen nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) treffen würde. Nichts
von dem ist wahr. Die Amtsaufgaben werden weder vom zuständigen Minister:in der Justiz, noch von dem jeweiligen Ministerpräsident:in vorgenommen.
Wem bekannt ist, dass selbst die Richter des Bundesverfassungsgerichts am 17.11.2023 bei "LTO.de" den Gesetzgeber auffordern musste, dass die Legislative aufgefordert werden musste, die Einhaltung
der Vorgaben zu überprüfen, der weiß, dass diese Richter dies nicht grundlos vornehmen.
Es geht nicht darum. ob die Gerichtsentscheidungen mit der persönlichen Meinung identisch sind, sondern darum, ob jemand dazu nach dem Grundgesetz befugt ist oder nicht.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, erscheinen sie auch nicht berechtigt zu sein, ein Richteramt zu begleiten. Es geht also folglich darum, ob
die Amtsträger ihrem Eid folgen oder nicht. Die Annahme, dass diese Amtsträger ihren Eid brechen, also als Amtsträger, die zur Durchsetzung staatlicher Macht notwendig sind, lässt sie als
vertrauenswürdige Personen ausscheiden.
Halten wir also fest:
1. Richter der Sozialgerichtsbarkeit handeln nicht gemäß ihrem Auftrag.
2. Als Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht befolgen, sind sie anzuklagen.
3. Die Tatsache, dass sie von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt werden, die Mister der Justiz und der Ministerpräsident seine Amtsauwfgaben nicht wahrnehmen, bedeutet nicht, dass deren
Entscheidung nachträglich als legitim zu erklären wäre.
4. Dadurch, dass diese Amtsträger ihren Eid auf das Grundgesetz brechen, heißt nicht, dass diese Tat der Richter legitimiert und nicht im Zusammenhang mit einer Straftat zu sehen wäre.
#3213
Mazi(Montag, 28 Oktober 2024 17:04)
Scholz oder Merz?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/analyse-von-ulrich-reitz-scholz-oder-merz-an-der-wagenknecht-frage-zeigt-sich-wer-wirklich-grenzen-setzt/ar-AA1t4DyL?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1edbe0357b4f4a80b159e97f8a50f457&ei=9
Wenn die SPD gegen eine CDU antritt und dies mit jemandem gewinnen will, der vorgibt, sich nicht erinnern zu können, der darf sich nicht verwundert zeigen, wenn alle, die sich erinnern können, ihm
überlegen sind.
M.E. geht es nicht darum, ob ein Kandidat, der vorgibt, krank zu sein, einem anderen unterlegen oder überlegen zu sein scheint. Es geht auch nicht darum, ob jeder mit Merz einverstanden ist.
Im Vergleich steht lediglich ein Kranker eine, Gesunden gegenüber und die Frage ist, ob die Bürger lieber einen Kranken wählen?
Ich denke, dass derartige Fragen nicht Gegenstand eines Vergleichs darstellen sollen. Das sind Sugestivfragen und nichts anderes.
#3212
Mazi(Montag, 28 Oktober 2024 15:20)
Es klingt unglaubwürdig, wenn der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht Amtsträger einsetzt, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Wie dem auch ist, Amtsträger, die nicht
nach Gesetz und Recht handeln, brechen ihren Eid auf das Grundgesetz. Ihre Handlung steht somit im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung und ist (ohne Verfallbarkeitsklausel!) stets
nichtig.
Es klingt abenteuerlich, wenn Ministerpräsidenten der Bundesländer davon ausgehen, auf diese Weise die Einhaltung von Gesetz und Recht zu sichern wollen. Ein Unterscheidungskriterium von sogenannten
"Reichsbürgern" vermag ich nicht zu erkennen.
Es ist nicht erkennbar, dass in der Sozialgerichtsbarkeit je Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen wurden und damit rechtsverbindlich wären (Art. 97 Abs. 1 GG). Obwohl die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurden, folglich nicht als verurteilte Straftäter bezeichnet werden dürfen, bleibt ihre Handhabung dennoch widerrechtlich und nicht
mit ihrem Amtsauftrag verbunden. Letztlich ist es Sache der Ministerpräsidenten die Staatsanwaltschaften im Rahmen ihres Verantwortungsbereich, ihrer Amtsaufgabe und ihrer Sachkompetenz die
Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit anzuklagen.
#3211
Mazi(Montag, 28 Oktober 2024 12:15)
#3210
Das Grundgesetz regelt das alles!
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), dann brechen sie ihren Eid. Da falsche eidliche Angaben zu den Straftaten zähler, steht derartiges Handeln unter dem Vorwurf
im Zusammenhang mit einer Straftat zu stehen.
Kommen wir zurück auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244 u.a.). Danach sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahre und vollständige
Verwaltungsakten zu führen. Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht an § 31 BVerfGG halten, gegen § 103 SGG und § 444 ZPO verstoßen, dann ist nicht herzuleiten, dass sie Gesetz und Recht
beachtet hätten.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter in Ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden. Es ist nicht zu erkennen, dass sie ihrem Eid gefolgt wären und eine Amtsaufgabe erfüllt hätten.
Es geht also nicht darum, ob eine Entscheidung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger eine Entscheidung verkündet hat, sondern darum, dass er seiem Eid gerecht wurde.
Es ist einhellig, dass dem nicht so ist. Die Tatsache, dass er von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt wurde, hat mit dem Begehen seiner Straftat nichts zu tun, kann ihn auch nicht "adeln",
sondern deren Nichtanklage ist wiederum eine selbständige Straftat der Staatsanwaltschaft.
Wenn der Minister der Justiz auf Bundeslandebene seiner Amtsaufgabe nicht nachkommt, dann ist es Aufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten in seiner Amtsaufgabe, die jeweilige Landesregierung in
ihrer Gesamtheit zu verantworten, durch eine entsprechende Anweisung der Staatsanwaltschaft zu lösen (vgl. Argumentation der Strafrechtlerin Ingeborg Puppe;
https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).
Ich halte es für einen Skandal, dass der Staat zahllose Amtsträger zur Durchsetzung seiner Staatsmacht einsetzt, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).
#3210
WernerE(Sonntag, 27 Oktober 2024 23:35)
# 3207 - wer solch einen "Blödsinn" verzapft - nennt sich meistens "Dumm Schwätzer"
#3208 - Offensichtlich ging es dieser Ampel-Regierung um nichts Anderes als von den Bürgern Einnahmen zu erzielen und dazu, dass sie nichts verantworten.
Sie ziehen uns das Geld aus der Tasche, um selber gut zu leben. Viele in der Regierung
haben noch nie vernünftig gearbeitet, sind wie der von # 3207 "Dumm Schwätzer"
Ähnlich der Richter des 2`ten Senates LSG) in München, welche auch nur noch Ihren Arsch retten wollen, mit mehr als zweifelhaften Entscheidungen - zum Schutz Ihres Einkommens!
Pfui Teufel - würde ich hierzu schreiben und denen ist Gesicht sagen, sofern die sich
trauen, mir zu begegnen.
# 3209 - Wo gibt es sonst, dass Richter sich nicht nach einem.anderen Gesetz richten?
Es gibt schon noch zahlreiche Länder auf der Erdkugel, bei denen die Richter genauso
blind am Richterpult sitzen, wie hier in Deutschland - Korruption pur eben!
WernerE - freut sich mit Erich Neumann beim Sekt in Bremen
#3209
Mazi(Sonntag, 27 Oktober 2024 13:24)
#3207
Dem ist zugestanden so.
Wo gibt es sonst, dass Richter sich nicht nach einem.anderen Gesetz richten?
Wäre da nicht das Grundgesetz und man würde vieles ganz anders sehen. Wenn Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger das Grundrecht der Rechtssicherheit gewährt, dann wäre wenigstens bekannt, dass die Amtsträger
nicht.nach Gesetz und Recht handeln. Dann wäre auch ein.Bundesverfassungsgericht nicht erforderlich und im Grundgesetz an der Spitze der Gerichte.platziert.
Wenn das Grundhesetz nicht geachtet wird, dann ist eine AFD, die das Grundhesetz möglicherweise verbiegt, auch nicht erforderlich.
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass der Platz neben den Bremer Stadtmusikanten sehr hervorragend eignen würde. Eine Abgrenzung der Gesetze zur Realität ist nicht zu verkennen. Wenn dann auch noch
behauptet wird, dass die Justiz beaufsichtigt würde, dann ist es "ohnehin aller Abend" und das Ende der Diskussion erreicht.
#3208
Mazi(Sonntag, 27 Oktober 2024 00:14)
Weshalb sollte die Ampel-Regierung zurücktreten? Nach deren Meinung ist ihr Plan aufgegangen.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/die-scholz-wirtschaft/ar-AA1sXEt5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7f4c092259884209b52a7d17505d33be&ei=21
Offensichtlich ging es dieser Ampel-Regierung um nichts Anderes als von den Bürgern Einnahmen zu erzielen und dazu, dass sie nichts verantworten.
Wenn diese Annahme stimmt, weshalb sollte dann die Ampel-Regierung vor dem nächsten Bundestagstermin zurücktreten?
#3207
Dumm Schwätzern(Samstag, 26 Oktober 2024 19:56)
Könnte dann auf dem Bremer Stadtplatz neben den Stadtmusikanten eine sehr trockener Abend werden.
#3206
WernerE(Freitag, 25 Oktober 2024 19:26)
zum Wochenende wünsche ich Dir werter Erich mit Frau und Freunden alles Gute.
Habe herzlichen Dank für das betreiben der Webseite und dem Gästebuch.
Lass Dich von den "Dumm Schwätzern" welche hier auch gerne schreiben, nicht beirren.
Gehe Deinen Weg und Du wirst die Misstäter in Deinen Verfahren allesamt an die Wand
fahren und zum Sieg auf dem Bremer Stadtplatz neben den Stadtmusikanten mit Sekt anstoßen.
Ich komme dann wieder vorbei und trinke auf Dein Wohl!
WernerE - nur wer aufgibt hat verloren, ich bin Siegertyp!
#3205
Mazi(Freitag, 25 Oktober 2024 19:20)
Unerhört, was sich Poseck da leistet!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/nach-angriff-auf-polizisten-in-schwalmstadt-innenminister-gibt-statement-ab/ar-AA1sUnL6?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=acb6b145d910447cbb3187396593caf6&ei=142
Als ehemaliger Minister der Justiz und Präsident des Oberlandesgerichts musste er sich von einem Richter des Landgerichts Frankfurt am Main anlässlich dessen Urteils gegen den Oberstaatsanwalt Badle
(für die Korruptionsbekämpfung zuständig und angeklagt weden dessen Korruption) sagen lassen, dass er über keine Kontrollmechanismen im Amt als Minister der Justiz verfügt.
Noch bedauerlicher ist,, dass ausgerechnet Bris Rhein, Ministerpräsident von Hessen, keine bessere Besetzung als ihn, Poseck, gefunden hat. Das lässt tief in unseren Rechtsstaat blicken.
#3204
Maz(Freitag, 25 Oktober 2024 14:26)
Ich vertrete auch die Auffassung der Bonner Strafrechtsprofessorin Puppe, dass der Ministerpräsident sicherzustellen hat, dass in seinem Bundesland Gesetz und Recht eingehalten wird. Dies betrifft
auch Herrn Alexander Schweitzer als rheinland-pfälzischer Ministerpräsident wie auch seine Vorgängerin im Amt, Frau Malu Dreyer (ehemalige Richterin und Staatsanwältin).
Auf diese Veröffentlichtung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/j%C3%BCrgen-pf%C3%B6hler-jetzt-droht-dem-ahrtal-landrat-doch-noch-gro%C3%9Fer-%C3%A4rger/ar-AA1sS34O?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=777956732b454a90aab927fe06193c78&ei=11
Ihr Zitat:
Diese „Weigerung“, in die Justiz „einzugreifen“, sei „irreführend formuliert“, sagt Ingeborg Puppe: „Die Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig, so wie es ein Gericht ist. Der Ministerpräsident kann
sie anweisen, Anklage zu erheben. Damit ist der Ministerpräsident mitverantwortlich.“
Hintergrund ist, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln müssen oder sie brechen ihren Eid auf das Grundgesetz. Dies ist hier einhellig der Fall.
Nach der Argmentation von Frau Aignder, bayerische Landtagspräsidentin ist es untersagt, von Bürgern Steuern zur Finanzigerung von Verfassungsgegner zu verlangen. Das verbietet nicht nur der Anstand
und die guten Sitten, sondern auch das Grundgesetz mit seinen Regeln.
#3203
Mazi(Freitag, 25 Oktober 2024 10:09)
Wer will noch behaupten, dass der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern durchsetzt, die nach Gesetz und Recht handeln?
Es ist unwiderruflich anhand der vorliegenden Dokumente festgestellt, dass die zur Ausübung der Staatsmacht eingesetzten Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind.
Worin soll also bitte eine Verschärfung des Grundgesetzes durch die AFD begründet sein? Es liegt vielmehr der Schluss nahe, dass die NS-Juristen die heutigen Behörden bereits in ihrem Sinn
manipulierten.
Dass je eine Amtshandlung oder Verwaltungsentscheidung rechtsstaatlich seitens der amtierenden Behörden vorgenommen sei, ist damit unstrittig widerlegt.
#3202
WernerE(Donnerstag, 24 Oktober 2024 18:38)
Gleichheitsprinzip ausser Kraft
Privat- und freiwillig Krankenversicherte erhalten vom Rentenversicherer (DRV) eine Zuschlag zu ihrer KV - jedoch keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung.
Angeblich sieht das Gesetz dieses nicht vor.
Damit spart sich die dt. Rentenversicherung Million an Geldern, welche dann von den GF
sinnlos verprasst werden können.
Das ist rechnerisch etwa so 1+1 = nicht 2, sondern Null
WernerE - den Trickseien der Regierung auf der Spur
#3201
Mazi(Donnerstag, 24 Oktober 2024 18:28)
Es ist nie so offensichtlich geworden, dass die etablierten Parteien zur Amtsausführung von Staatsmacht sich Amtsträgern bedienen, die nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Diese Amtsträger leisteten eine Eid auf das Grundgesetz.und achten es im Wesentlichen nicht.
Es ist erstaunlich, dass Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VG Frankfurt ( Oder), OVG Bremen, OVG Niedersachsen) dennoch den Mut aufgebracht haben, einzelne Amtsträger dennoch zu verurteilen
und ihnen versagt haben, dass sie weiterhin von den Bürgern alimentiert werden.
#3200
Mazi(Donnerstag, 24 Oktober 2024 15:00)
Die nächste Pleite der Ampel-Regierung!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pleite-mit-den-chipfabriken-wirtschaft-am-rei%C3%9Fbrett/ar-AA1sN9H3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=54908e0a28114c448ffa65abd476ad6a&ei=76
Sieht das Grundgesetz wirklich nicht vor, dass man sich von unfähigen Ministern und dem amtierenden Bundeskanzler nicht trennén kann?
#3199
Mazi(Donnerstag, 24 Oktober 2024 14:22)
Polizei erschießt Frau in Hessen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich vorwiegend:
https://www.hessenschau.de/panorama/schusswechsel-in-schwalmstadt-frau-eroeffnet-feuer-vor-polizeiwache-und-wird-erschossen-v7,schwalmstadt-polizei-102.html
Der hessische Innenminister Poseck hat gleich ein Video ins Netz gestellt.
Jetzt sollte man nur wissen, dass er zuvor hessischer Justizminister und davor Präsident des Oberlandesgerichtes war und als amtierender Justizminister von seinem Mitabeiter und Richter am
Landgericht erfahren mussmuss , dass er (Herrn Poseck) im Zusammenhang mit der Verurteilung des für Korruptionsbekämpfung Oberstaatsanwaltes Badle ihm (Herrn Poseck) ihm sagen musste, dass er (Herr
Poseck) über keinerlei Kontrollmechanismen in der Justiz verfügt.
Boris Rhein, Ministerpräsident von Hessen, hatte keinen Fähigeren auf dem Posten des Innenminsters.
Gewiss hat die Polizei die Frau nicht vorsätzlich erschossen und der hessische Innenminister war auch nicht daran persönlich beteiligt, so dass ihnen auch keine Schuld beizumessen ist. Aber ist es
behördlich notwendig, für solche Exzesse zu sorgen oder ggfs. verantwortlich zu sein?
Nicht alle Entscheidungen, die man gleich entscheiden würde, sind in einem Rechtsstaat auch erlaubt.
Davon ist zu unterscheiden, ob ein Amtsträger auch dazu befugt ist. Schon des öfteren ist nachvollziehbar belegt worden, dass das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 Richtern die Amtsaufgabe zuschreibt,
dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen dürfen. Es ist anhand von Dokumenten bewiesen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland, nicht nach diesem
Amtsauftrag ihre Entscheidung, also diesen Amtsauftrag, nicht erledigen. Sie könnten also ihren Amtsauftrag ausführen. Da sie aber den Amtsauftrag nicht ausführen, darf nicht unterstellt werden, als
hätten sie ihn ausgeführt. Sie hätten zwar die Möglichkeit eine Amtshandlung vorzunehmen, weil sie es jedoch nicht vorgenommen haben, darf nicht unterstellt werden, als hätten sie es
vorgenommen.
Ich weiß, dass dies kompliziert klingt, aber faktisch ist es so.
Anders ausgedrückt:
Leute sind nicht berechtigt, auch wenn sie Recht haben, ein Urteil zu verkünden. Ebenso sind Richter nicht berechtigt ein Urteil gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verkünden. Da
eine solche Amtshandlung gegen das Gesetz verstößt, ist auch nicht davon auszugehen, dass es eine Amtshandlung sein könnte.
Im konkreten Fall ist selbstverständlich, dass sich die Polizei vor einem tätlichen Angriff schützt. Nicht hinzunehmen ist allerdings die Verlautbarung von Poseck in dieser Sache, da ihm bereits
richterlich seine Unfähigkeit bescheinigt ist. Da Rhein die Richtlinie der Politik von Hessen vertritt, muss er sich reiflich überlegt haben, ob dieser verantwortungsvollen Posten ausgerechnet mit
Poseck besetzt werden musste?
Ich habe Poseck auch unlängst bei einer Verlautbarung der CDU zur Migrationspolitik gesehen. Hat man seitens der CDU keine Angst davor, dass diese Verlautbarungen nicht ernst gemeint ist?
#3198
Mazi(Donnerstag, 24 Oktober 2024 10:29)
Wer kann das noch verantworten?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100506978/insolvenzen-in-deutschland-steigen-auf-rekordwert-auch-wegen-corona.html
Es ist unverantwortlich, dass das Volk mit dem Grundgesetz in der Hand ins Verderben stürzt. 'Wenn das unter einem Rechtsstaat verstanden werden soll, dann stimmt etwas in unserem Rechtsstaat nicht.
#3197
Mazi(Mittwoch, 23 Oktober 2024 23:56)
Cum Ex-Geschäfte!
Dagegen reden wir über "kleine Fische"! Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass man die Rechte, die Vorgaben des Grundgesetzes nicht ernst nimmt.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gro%C3%9Fer-andrang-bei-cum-ex-ermittlerin-brorhilker-im-rathaus/ar-AA1sNPYh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=45ffabff85c042909fd554dc9c9f2107&ei=197
#3196
Mazi(Mittwoch, 23 Oktober 2024 20:29)
#3195
Richtig heißt es:
Wenn Richter die Entscheidung nach dem Gesetz treffen, so wie es ihr Auftrag ist, dann ist beim Vorliegen einer wahren und vollständigen Verwaltungsakte Ihre Entscheidung vom Gesetz vorgegeben.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser Vorgabe nicht folgen, können Sie u.a. nicht vorgeben, nach dem Gesetz zu entscheiden.
#3195
Mazi(Mittwoch, 23 Oktober 2024 15:36)
#3194
Wenn Richter die Entscheidung nach dem Gesetz treffen, so wie es ihr Auftrag ist, dann ist beim vorliegen keiner wahren und vollständigen Verwaltungsakte vom Gesetz vorgegeben, wie der Richter zu
entscheiden hat.
Entscheidet er sich gegen das Gesetz, dann betätigt er sich als Verfassungsgner des Grundgesetzes, bricht seinen Amtseid. wird nicht von Verfassungsschutzgesetz geschützt und macht sich straffällig.
Es ist Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaften ihren Kollegen/Kollgein anzuklagen, verurteilen und aus dem Dienst zur Ausübung von Staatsmacht entfernen zu lassen.
Wie die Erfahrung zeigt, klagen die Staatsanwaltschaften ihren Kollegen/ihre Kollegin nicht an. Sie entscheiden folglich, ob diese Herrschaften als Täter oder Straftäter herum laufen dürfen.
Sind wir ehrlich. Das passt gar nicht. Das ist weder die Meinung des Grundgesetzes, noch die Meinung des Volkes.
Sachlich ist dies die Vollendung der Rechtsbeugung! Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden und die Konsequenz des Grundgesetzes wiederholt. Auch die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988 erfolgt diesem Grundsatz. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Richter, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit, sich solche Entscheidungen gegen das Gesetz trotz
Aufsicht der Bundesländer über die Justiz erlauben können.
Es liegt daher der Rückschluss (sehr) nahe, dass hier die NS-Juristen (sehr) stark das Rechtsempfingen beeinflussen. Grundgesetzlich ist diese Rechtsbeugung ohnehin nicht rechtsstaatlich erlaubt.
#3194
Mazi(Mittwoch, 23 Oktober 2024 10:25)
Der Fall Maus ist doch ganz einfach und gleich zum Fall Neumann!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/steuerstrafprozess-gegen-ex-agent-mauss-bleibt-ausgesetzt/ar-AA1sIKlM?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=824ef321f66445a08bb5816e81889d01&ei=135
Da auch im Fall Maus eine Verwaltungsentscheidung der Behörde getroffen wurde, ist es unumgänglich, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und die Entscheidung des
'Bundesverwaltungsgerichts von 1988 anzuwenden ist. Beide Entscheidungen besagen, dass dem Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorzuliegen hat und nach dem
Bundesverwaltungsgericht von 1988 der Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung nachvollziehen kann.
Ebenso wie im Fall Neumann hat keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihnen vorgelegen und sie konnten die Verwaltungsentscheidung nicht nachvollziehen.
In beiden Fällen hat es der rechtsstaatlichen Entscheidung die gesetzliche Grundlage gefehlt. Daraus ergibt sich, dass auch die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz gefolgt sein
können.
Wenn die Richter nicht in der Lage waren, die rechtlichen Entscheidungen zu lesen und auch niemanden hatten, der ihnen diese Entscheidungen hätte nahebringen können, dann ist in der Tat die Frage,
wie solche Leute als Amtsträger Gesetz und Recht beachten können.
Es ist nicht die Frage eines Rechtsmissbrauchs durch die Angeklagten bzw. Kläger, sondern die Frage, ob sie Anspruch auf ihr Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG haben und wie der Staat seine
Staatsmacht durchsetzt.
Ich stehe ausdrücklich nicht auf dem Standpunkt, dass alle Entscheidungen der Judikative anders ausfallen müssen, aber ich vertrete den Standpunkt, dass der Staat seine Staatsmacht nur mit
rechtsstaatlichen Mitteln durchsetzen darf.
§ 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz verpflichtet alle Behörden und Gerichte sich an dessen Entscheidungen zu halten.
Wenn im Fall Neumann die "Gerichte" nicht an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind, dann können sie auch nicht behaupten, dass sie Entscheidungen nach dem Gesetz treffen
würden.
M.E. passiert in der Judikativen sehr vieles, was rechtsstaatlich nicht erklärbar bzw. legitimiert ist! Es geht nicht darum, ob richtig entschieden wird, sondern darum, ob überhaupt die
Vorasusetzungen geschaffen sind, eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Ich schließe da Herrn "Timo Beil" als Richter des SG Bremen und Richter im Fall Neumann bewusst ein.
#3193
Mazi(Dienstag, 22 Oktober 2024 16:54)
#3192
Herr "Timo Beil", Ihre Argumentation ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist, dass Sie Herrn Neumann androhen, dass sein wiederholtes Pochen auf sein Grundrecht von Ihnen verunglimpft
wird.
Es ist richtig, dass Sie das Wort "Verschwendung von Stuergeld" erwähnen. Nicht richtig ist nach der Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, dass finanzielle Mitteln dem
Bürger auferlegt werden und Verfassungsfeinde mit diesen Mitteln bezahlt werden.
Ich bin nicht nur dagegen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen gegen das Gesetz treffen, sondern auch dagegen, dass sie von den Bürgern auch noch allimentiert werden.
Es ist zwischenzeitlich bekannt, dass Sie Ihre Identität nicht preisgeben, aber kluge Ratschläge geben wollen. Wie wäre es damit. wenn sie als Amtsträger Ihre Amtsaufgaben nach dem Gesetz
ausübten.
Ein Amtsträger, der nach Gesetz und Recht handelt, seiner Treuepflicht, seinem geleisteten Eid nachkommt, kann gewiss kein VG Frankfurt (Oder), das OVG Bremen oder das OVG Niedersachsen nicht mit
einem Urteil überraschen.
#3192
Timo Beil(Dienstag, 22 Oktober 2024 16:28)
Zu #3191:
Sehr geehrter Herr Zimmer!
Ihre Androhungen, die sich auf die Rubrik „Meinungsmelder“ beziehen, sind unbegründet. In dieser Rubrik ist es allein durch den Rubriknamen ausdrücklich erlaubt, Meinungen zu äußern, ohne dass dies
rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ich weise darauf hin, dass die Äußerung einer Meinung nicht zur Einleitung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft führen kann, sofern diese im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen bleibt.
Daher wird, ungeachtet dessen, dass meine vorherige Eingabe klar erkennbar nicht an Sie gerichtet ist, um eine klare und sachliche Kommunikation in dieser Angelegenheit gebeten, insbesondere, da sie
sich wiederholt zusammenhangslos auf Art. 19 GG beziehen.
#3191
Mazi(Dienstag, 22 Oktober 2024 16:00)
#3190
Herr Timo Beil, es geht hier um das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG, das seitens der Behörde verletzt wurde und die Tatsache, dass Amtsträger seitens des Staates eingesetzt wurden, die der
Treuepflicht nicht nachkommen.
Es geht folglich schlicht um das Grundgesetz, dass seitens der Amtsträger zu wahren ist.
Da keine Amtsträger oder Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz entschieden haben, ist auch nicht davon auszugehen, dass sie eine Amtshandlung vorgenommen hätten.
Da die Amtsträger im Sozialgericht ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, sie also keine Amtshandlung vornehmen, ist zu unterstellen, dass auch deren Schreiben keine rechtliche Wirkung entfalten
können.
Herr "Timo Beil", ich hoffe, dass ich mir auch für Sie deutlich ausgedrückt habe und die Staatsanwaltschaft spätestens jetzt ihre Ermittlungen gegen Sie aufgenommen hat.!
#3190
Timo Beil(Dienstag, 22 Oktober 2024 12:20)
Sehr geehrter Herr Neunann,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort auf meine vorherige Eingabe (#3188). Aus den Schreiben des Sozialgerichts (SG) datiert vom 08.10.2024 sowie 21.10.2024 ergibt sich eindeutig, dass keine weiteren
Schritte von Seiten des SG eingeleitet werden und auch keine neuen Ergebnisse aus Ihren Eingaben zu erwarten sind.
Ich möchte daher anfragen, welches Ziel Sie mit Ihrem Schreiben vom 21.10.2024 verfolgen und welche Dokumentation Sie damit „sogleich“ erreichen möchten (Es gibt nich die Wahrheit, die Sie im
Ergebnis begehren). Es scheint, als hätten Sie sich in dieser Angelegenheit verrannt. Jede weitere Eingabe Ihrerseits könnte als Ressourcenverschwendung angesehen werden, sowohl im Hinblick auf die
Kapazitäten des SG als auch auf die Verwendung von Steuergeldern.
Darüber hinaus könnte ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass der durch Ihre wiederholten Eingaben verursachte Schaden, der möglicherweise mutwillig entstanden ist, von Ihnen beglichen
wird.
Ich bitte um eine Klärung dieser Punkte.
#3189
Mazi(Dienstag, 22 Oktober 2024 12:05)
#3186
Herr Timo Beil, wäre es nicht Ihre Amtsaufgabe als Richter des SG Bremen sich vom Inhalt der "45 Geheimdokumenten" nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244 u.a.)
sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87), zu überzeugen, dass diese Dokumente für Ihre Entscheidung nicht relevant sind?
Wie können Sie vorgeben, den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt zu haben (§ 103 SGG), ohne vorher eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorliegen zu haben? Wie können Sie
vorgeben, das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten zu haben, ohne als Amtsträger Gesetz und Recht einzuhalten?
Ich stehe voll hinter einem Eidbruch des Grundgesetzes, einer strafbaren Handlung, die Ihre Entscheidung im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung bereits aufhebt. Dass die Staatsanwaltschaft Sie
nicht angeklagt hat, zeigt auf, dass sie ebenfalls nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtsausführung vornimmt.
M.E. ist die Anklage gegen Sie seitens der Staatsanwaltschaft, Ihre Verurteilung durch das Gericht und die Entfernung aus dem Staatsdienst unumgänglich. Mit einer unterschiedlichen Rechtsprechung
seitens des VG Frankfurt (Oder), OVG Bremen und OVG Niedersachsen ist eine solche Handhabung ohn ehin nicht in einem Rechtsstaat denkbar.
Diese Ausführungen unterstellen in der Tat, dass Sie tatsächlich Richter der Sozialgerichtsbarkeit am SG Bremen sind.
Die Aufgabe, dies festzustellen, ist seitens der Staatsanwaltschaft Bremen zwar mit einem Aufwand verbunden, aber nicht kompliziert oder schwierig. Es fällt in die Amtsaufgaben der Staatsanwaltschaft
bzw. deren Aufsicht über die Justiz.
Ich freue mich über deren Aussage in diesem Forum, dass dies so ist oder das diese Annahme vollkommen falsch ist.
#3188
Erich Neumann, alias unfallmann(Dienstag, 22 Oktober 2024 11:38)
#3186#
Hallo Herr Timo Beil,
auf meiner Unterseite - XL 01.09.2010: BGHW will die Mediation, aber nicht das Sozialgericht - habe ich die Schriftstücke vom 20.09.2024; 08.10.2014 und 21.10.2024 im chron. Ablauf eingebracht. Mein
Schreiben vom 21.10.2024 dokumentiert sogleich die Wahrheit.
MfG
Erich Neumann
#3187
Mazi(Dienstag, 22 Oktober 2024 11:29)
#3186
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie einer der Richter des SG Bremen sind?
Wie können Sie sonst, ohne dass Sie Ersteller dieser Schreiben sind, deren Veröffentlichung bei Herrn Neumann vermissen?
Der 08.10.2024 ist kaum her und Sie erwarten diese Veröffentlichung?
Ich warte schon seit dem 09.04.2022 darauf, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ihren Entscheidungen zugrunde legen.
Wir sind uns vollkommen darin einig, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Entscheidungen dem Gesetz nicht folgen. Es ist also nach dem Grundgesetz ausgeschlossen, dass sie einen
Amtsauftrag des Grundgesetzes ausführen.
#3186
Timo Beil(Dienstag, 22 Oktober 2024 10:05)
Wo sind denn die Schreiben des SG Bremen vom 20.09. sowie 08.10.2024 auf Ihrer Webseite zu finden?
#3185
Mazi(Dienstag, 22 Oktober 2024 09:36)
Die Vereinigung der Staatsrechtler hat sich mehrheitlich hinter ihm organisiert. Es ist also davon auszugehen, dass sie dessen Meinung auch vertreten.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vereinigung-deutscher-staatsrechtslehrer-distanzierung-ulrich-vosgerau
#3184
Mazi(Dienstag, 22 Oktober 2024 09:24)
(Fortsetzung)
auferlegt wurde, für den Unterhalt der Amtsträger (nach deren Definition) zu sorgen. Eine derartige Verpflichtung, da das Grundgesetz nicht zu gelten scheint, ist gesetzlich gar nicht geregelt.
Die andere Frage, die sich stellt, ist, ob der Staat überhaupt mittels Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, seine Staatsmacht ausüben kann? Es ist nicht nachvollziehbar, dass
insbesondere Richter der Sozialgerichtsbarkeit, wenn sie ihren Amtsauftrag vorsätzlich nicht wahrnehmen, verbindlich nach dem Grundgesetz Entscheidungen treffen können.
Das entspricht weder dem Willen des Volkes, noch dem Grundgesetz.
Aus Sicht des Volkes ist klar, dass sich keine der Staatsmächte einer grundgesetzlichen Regeln bedient und damit seitens des Volkes auch keine gesetzliche Grundlage ersichtlich ist, legitime
Entscheidungen zu treffen. Da die etablierten Parteien sich von einer anderen Partei nicht abgrenzen, ist deren Klage vor einer anderen judikativen Institution auch unsinnig. Es ist davon auszugehen,
dass die etablierten Parteien möglicherweise Ei e Klage einreichen, aber diese seitens des Bundesverfassungsgerichts negativ entschieden wird (wenn es das Grundgesetz seiner Entscheidung zugrunde
legt).
Wenn dem Volk nur nichtt-legitimierte Parteien angeboten werden, wie soll dann dieses überhaupt sich für eine demokratische Partei entscheiden können?
Nur die Angabe, dass Volk entschieden habe, ist keine Begründung dafür, dass seine Wahl eine demokratische Wahl sein könnte.
Sind wir ehrlich! Das was uns NS-Juristen anbieten, hat mit dem Grundgesetz sehr wenig gemein.
#3183
Mazi(Dienstag, 22 Oktober 2024 09:01)
Richter des Sozialgericht treffen ihre Entscheidung nachweislich nicht nach dem Gesetz. Es ist daher fraglich welcher Art dann Minister der Justiz der Bundesländer ihre Aufsicht durchführen und ob
dennoch nach deren Verständnis Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet wird?
Ausgehend von dieser Fragestellung ist fraglich, ob der Verfassungsschutz, dessen Amtsaufgabe nur hinsichtlich der Richter, die nach dem Gesetz entscheiden, die freiheitlich demokratische
Grundordnung nicht beseitigen, eingeschränkt ist. Andernfalls ist davon auszugehen, dass sie selbst die Vorgaben des Grundgesetzes, der Abgeordneten, des Volkes nicht anerkennen.
Da diese Handhabung in der Praxis unter den Amtsträgern sehr weit verbreitet ist, ist davon auszugehen, dass in allen Teilen der Staatsmacht diese Vorgaben bereits aufgelöst sind. Daraus ergibt sich
die Frage (oder wie sie wollen) bereits die Antwort, ob tatsächlich die Rechte des Grundgesetzes nicht gegenstandslos sind.
Dies wiederum als beantwortet angesehen, erhebt die Frage, weshalb den Bundesbürgern überhaupt die " Verpflichtung"
#3182
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 11:09)
Ich auch!
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/%C3%A4rger-an-spd-basis-%C3%BCber-nebeneink%C3%BCnfte-von-klingbeil-esken-und-co-bin-schockiert/ar-AA1sBzv2?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=aa5c7f9d93f144909ebe690276b04516&ei=12
#3181
Maz(Montag, 21 Oktober 2024 11:08)
Von Schirach, Jurist, warnt vor der Macht der Sozialen Medien. Weshalb wohl?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/stars/ferdinand-von-schirach-warnt-vor-macht-sozialer-medien/ar-AA1sAtJN?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ed58106192bb41f49e5899fd0dcafb58&ei=5
Eindeutiger geht es wirklich nicht mehr!
#3180
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 10:49)
Offensichtlich ist es Gleich, wer und in welchem Bereich einem Bürger "ein X für ein U" vorgemacht wird.
#3179
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 10:43)
Es wirkt überhaupt unglaubwürdig, wenn der Staat sich zur Ausübung von Staatsmacht Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, bedient.
Ich gehe davon aus, dass "Timo Beil" einer dieser Amtsträger ist.
#3178
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 10:39)
Überfällig!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verfassungsschutz-thomas-haldenwang-vor-abl%C3%B6sung/ar-AA1sC71t?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=293eb902894842b0959a66ba8aa71e32&ei=102
Es ist naheliegend, dass Frau Faeser einen Mann von der Führung dees Verfassungsschutzes ersetzt, der seinen Amtsaufgaben nicht nachkommt. Letztlich ist dies sehr unglaubwürdig bei der Ausübung von
Staatsmacht.
#3177
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 09:51)
Unerhört, wie das Recht gebeugt wird! Und wer sich auch dazu berufen fühlt und weshalb dies erfolgt!
#3176
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 09:48)
#3171
Sie dokumentieren, dass Sie eindeutige Rechtsbegriffe anders auslegen, als das Volk sie versteht. Sachlich ist dies nicht verwunderlich, wenn sie eine AFD-nahe Person als ihren Vorsitzenden
wählten.
Es ist Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaft dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in ihrem Bundesland eingehalten werden. Der Staatsanwaltschaft ist untersagt, richterliche Amtsaufgaben
wahrzunehmen.
Dieser Maßgabe folgend ist davon auszugehen, dass Sie sich als Verfassungsfeind geoutet haben, anzuklagen, zu verurteilen und Ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen aufzuheben
sind. Ihre bezogenen Zahlungen sind wegen Verweigerung der Treuepflicht rückwirkend sicherzustellen.
#3175
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 09:36)
Wen wundert's dasihnen Juristen so sind, wie deren Vorsitzender es ihnen vorlebt?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vereinigung-deutscher-staatsrechtslehrer-distanzierung-ulrich-vosgerau
#3174
Mazi(Montag, 21 Oktober 2024 09:20)
Erstaunlich, wem er vorsteht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vereinigung-deutscher-staatsrechtslehrer-distanzierung-ulrich-vosgerau
Der Rückschluss ist naheliegend unter welchen Voraussetzungen die Juristen ausgebildet werden.
Ob die Juristen sich dennoch als Staatsmacht nach dem Grundgesetz verstehen dürfen, da habe ich erhebliche Zweifel.
Gehen wir davon aus, dass Behörden an verantwortlichen Stellen mit Amtsträgern besetzt sind, diese nach Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG zu handeln haben, dies aber nicht vornehmen, dann wird
offensichtlich, das sie keine Amtshandlung vornehmen können. Es ist Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaft Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in dem jeweiligen Bundesland befolgt wird. Da sie
ebenfalls nicht ihrer Treuepflicht nachkommen, kann nicht unterstellt werden, dass sie als Staatsanwaltschaft richterliche Amtsaufgaben erfüllen oder erfüllen dürfen.
M.E. ist in der Judikative nur "Schrott" vorhanden, wenn sie sich nicht nach den Gesetzen und dem Recht handeln.
Auch die Frage ist m.E. berechtigt, weshalb die Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen oder der Staat dieses Verhalten nicht ausdrücklich fördert?
Wenn man davon ausgeht, dass die Ministerpräsident:innen die eingeschlagene Politik des Landes vertreten, dann wird dies nochmals schlimmer in ihrer Auswirkung. Statt als Amtsträger nach Gesetz und
Recht zu handeln, nach dem Grundgesetz, wird seitens der Ministerpräsident:innen u.a. angenommen, dass ihr Rücktritt im Amt vorgenommene strafbare Handlungen und Vorgesetzte der
Strafverfolgungsbehörden gewesen zu sein, gerechtfertigt seien.
Dies ist im Sinne des Grundgesetzes rechtsstaatlich geradezurücken.
#3173
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 21:44)
Ist Habeck für der Niedergang der deutschen Wirtschaft verantwortlich?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/von-schlecht-zu-schlechter-internationale-presse-zerrei%C3%9Ft-habeck-auftritt/ar-AA1s11jq?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=56f2952084ff4731e937e0b5d92886c3&ei=10
Noch im Frühjahr hat Olaf Scholz (SPD) noch von einem neuen, grünenen Wirtschaftswunder gesprochen. Davon ausgehend muss Habeck unterstellt werden, dass er nicht nur als Minister Zahlungseingänge auf
seinem persönlcihen Konto festzustellen, sondern auch etwas zu bewirken hatte. Wie die ausländische Presse nun festgestellt hat, sind seine Aktivitäten nicht von Erfolg oder von Wissen geprägt.
Wenn er Zahlungen für Leistungen entgegen genommen hat, dann hat er auch etwas bewirkt.
Es liegt in der Tat an den Wählern, die diese Ampel-Regierung gewählt hat und den Mut aufbringen, diese Herrschaften erneut mit einer Verantwortung zu betrauen.
Wenn jetzt 73 % der Wähler mit den Verantwortlichen in der Ampelregierung unzufrieden sind, dann ist davon auszugehen, dass wir niemanden von denen mehr sehen werden.
#3172
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 21:03)
Ich weiß es nicht!
Auf diesen Artikel verfweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/%C3%A4rgerlich-und-gef%C3%A4hrlich-die-gr%C3%BCnen-und-das-thema-israel/ar-AA1sAvTQ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d51b1317f1ee4aec854a64358c61e5a8&ei=207
Wahr scheint zu sein, dass Baerbock über eine Nazi-Vergangenheit verfügt. Daher ist nachvollziehbar, dass Sie Waffenlieferungen an Israel behindert hat.
#3171
Timo Beil(Sonntag, 20 Oktober 2024 20:19)
Zu 3168:
Und ich erkenne in Ihrer Antwort, dass sie absolut keine blasse Ahnung von dem haben; was Sie da von sich geben. Sie werfen mit Begriffen um sich; wie Herr Neumann auch wenn er von
„Rechtsschutzbedürfnis“, „Mehrbedarf“ o.ä. schreibt; ohne die kleinste Ahnung davon zu besitzen, was darunter überhaupt zu verstehen ist.
#3170
Maz(Sonntag, 20 Oktober 2024 17:53)
Was haben wir u.a. den GRÜNEN zu verdanken?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bilanz-der-legalisierung-der-schwarzmarkt-f%C3%BCr-cannabis-bl%C3%BCht/ar-AA1szX7K?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d51b1317f1ee4aec854a64358c61e5a8&ei=199
Es ist nicht zu verkennen, dass einige Abgeordnete vor ihrer Abstimmung über das Cannabisgesetz zuvor einiges konsumiert haben müssen.
Es ist nur die Frage, wie derartiges im Parlament durchgehen kann? Da hilft auch die Hilfestellung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass die Abgeordneten in ihrer Entscheidung frei sein
müssen.
Das hat m.E. nichts mit dem Volkswille etwas gemein.
#3169
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 17:18)
# 3165
Sie weichen aquf Thema ab! Trotzdem will ich die von Ihnen gestellte Frage meinerseits beantworten.
Es ist nicht bekannt, ob Günther minderjährig und ggfs. strafunmündig zum Zeitpunkt des Unfalls war. Es gibt also unter "gleich" einen großen Unterschied.
Ein Richter, der solche Fehler begeht, kann nicht befugt sein, Staatsmacht auszuüben.
Ich erkenne aus dieser Fragestellung von Ihnen, dass Ihnen das Grundgesetz tatsächlich "am Ars..." vorbei geht. Ihrerseits ist keine Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) zu
erwarten.
#3168
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 17:10)
#3164
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Amtsträger haben Gesetz und 'Recht zu folgen (Art. 20 Abs. 3 GG). Und Richter haben ebenfalls diesem Gesetz und Recht zu folgen. Wenn sie diesem Gesetz und Recht nicht folgen, sind ihre
Entscheidungen gegen das Gesetz und keineswegs vom Bundesverfrassungsschutzgesetz ausgenommen.
Es ist Amtsaufgabe des Präsidenten des Verfassungsschutzes, Herrn Haldenwang. Wenn dieser Herr nun zurücktritt, dann ist anzunehmen, dass er seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Es ist nicht Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen. Dennoch nimmt sie durch die Nichtanklage dieser Amtsträger richterliche Aufgaben wahr, für die sien nicht
zuständig sind.
Wenn Staatsanwaltschaften diese Anklagen trotzdem nicht vornehmen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht angeklagt werden, Richter sie nicht verurteilen, so ist dennoch deren Amtsausübung mit
einer Straftat verbunden und nicht gegenständlich. Sie üben keine Staatsmacht aus.
#3167
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 17:02)
Haldenwang, Präsident des Verfassungsschutzes, gibt auf!
Auf folgende Meldung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bfv-chef-haldenwang-h%C3%B6rt-auf/ar-AA1sAToV?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d51b1317f1ee4aec854a64358c61e5a8&ei=140
#3166
Timo Beil(Sonntag, 20 Oktober 2024 15:34)
Zu #3165:
Klaus und Günther bauen jeweils einen Unfall mit dem PKW; Klaus hat einen Führerschein; Günther nicht. Sind beide „gleich“ zu bestrafen? Müssen die denn gleich oder später oder gleichermaßen
bestrafen? Was verstehen Sie denn unter „gleich“?
#3165
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 13:58)
Vor dem Gesetz sind laut Grundgesetz alle gleich. Wenn das vor den Gerichten nicht so ist, dann besteht folglich ein Unterschied.
Auf folgende Veröffentlichung des ehemaligen Richters des BGH, Herrn Thomas Fischer, beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/zweiklassenjustiz-fragdenstaat-strafverfahren-auf-dem-iii-weg-ins-referendariat
Das Grundgesetz so zu beugen, dazu gehört schon mehr als nur eine Aufbildung.
#3164
Timo Beil(Sonntag, 20 Oktober 2024 13:16)
Zu #3162:
Ich hatte Ihnen doch bereits mitgeteilt; dass Ihnen, Herr Zimmer, niemand das Recht nach Art. 19 Abs. 4 streitig macht. Setzen Sie dieses um und es wird Ihnen auch Art. 20 GG widerfahren; sofern Ihre
Ansprüche berechtigt sind. Machen Sie dieses. Setzen Sie geltendes Recht um; und Sie brauchen sich nicht jeden Tag aufs Neue; massiv zusammengangslos; auf Art. 19, 20 GG zu beziehen. Welche Sie im
Übrigen offensichtlich vollständig Fehlinterpretieren.
#3163
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 12:36)
#3161
Das Bundesverfassungsgericht hat Beschluss vom 12.12.2012 entschieden (AZ: 2 BvR 1750/12), dass solch eine Äußerung einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter begründen könne.
#3162
Mazi(Sonntag, 20 Oktober 2024 12:31)
Wann wird die Konsequenz nach dem Grundgesetz gezogen? Art. 20 GG weist dem Volk alle Mach zu.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/neue-insa-umfrage-n%C3%A4chste-klatsche-f%C3%BCr-die-regierung-union-jetzt-st%C3%A4rker-als-die-gesamte-ampel/ar-AA1syMCT?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=6761c25ea639482483c283da02374714&ei=58
#3161
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 20 Oktober 2024 10:48)
Zu #3159:
Hallo Herr Timo Beil,
Zitat
Dies würde voraussetzen, dass mich Ihre Dokumente interessieren. Dies ist nicht der Fall
Zitat Ende
Scheinbar sind Sie;
Der lustlose Richter: “Die Wahrheit interessiert mich nicht”
#3156
Damit ist belegt, dass Sie die wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte in Ihrer Entscheidung nicht zugrunde legen und Sie nicht bereit sind, das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4
GlegenG zu akzeptieren. Es wäre m. E. verwunderlich, wenn Sie als "Reichsbürger" die Vorgaben des Grundgesetzes geachtet hätten.
Nachweislich ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen der Gerichte, des Rechts, nicht als Entscheidungen nach dem Gesetz anerkennen. Eindeutiger, dass die Vorgaben des
Bundesverfassungsgesetz missachtet werden und in diesem Zweig der Judikative die freiheitlich demokratische Ordnung abgeschafft ist, geht es nicht mehr. Der begründete Verdacht, dass der
Verfassungsschutz dieses Prinzip so lange geschützt hat, drängt sich auf.
Weil die Entscheidungen im Zusammenhang mit Straftaten stehen, sind sie nicht gültig. Dies ist unabhängig davon, dass die örtliche Staatsanwaltschaft Anklage gegen diese Richter erhebt und sie in der
Folge auch verurteilt werden. Gegen Entscheidungen gegen das Gesetz ist sachlich keine Klage zulässig, weil Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Amtstätigkeit nicht nach Gesetz und Recht ausgeführt
haben. Sie haben ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen und sind als Täter von der Staatsanwaltschaft anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst als unzuverlässig zu entfernen. Ihre
"Dienstbezüge" sind ein- und zurückzufordern.
Da offensichtlich in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit dieses Prinzip der nicht wahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte verfolgt wird, Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln,
das Gesetz nicht zugrunde legen, ist davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt ist und folglich überhaupt keine Entscheidungen treffen können.
Es ist anhand des Grundgesetzes nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen (vgl. Art. 97 Abs. 1 GG, den Amtsauftrag an Richter). Richter
der Sozialgerichtsbarkeit führen keinen Amtsauftrag aus, weil deren Entscheidung im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung steht. Dies ist nicht an die Wahrnehmung einer Amtsaufgabe der
Staatsanwaltschaft, die nicht wahrgenommen wird, gebunden.
Die Frage stellt sich, weshalb der Verfassungsschutz nicht bereits im Zusammenhang der Richter der Sozialgerichtsbarkeit eingeschritten ist und entsprechend handelte? In meinen Augen macht es keinen
Sinn, mit unterschiedlichem Maß zu messen, gegen die AFD auftragsgemäß zu ermitteln und eine Staatsmacht laufen zu lassen. Es hat den Anschein, dass diese Behörde, der Verfassungsschutz, bereits
unterwandert ist.
Herr Beil, diese Ausführungen habe ich verständlich für Sie ausgeführt! Verstehen Sie diese Ausführungen? Dies sind Ausführungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes, denen Sie als Reichsbürger nicht
folgen werden.
#3159
Timo Beil(Sonntag, 20 Oktober 2024 08:40)
Zu #3156:
Dies würde voraussetzen, dass mich Ihre Dokumente interessieren. Dies ist nicht der Fall. Daher kann es offen bleiben, ob Ihre Dokumente ernst zu nehmen sind, was im Übrigen stark bezweifelt wird.
Grund dafür sind Ihre teils arg zusammenhangslosen Beiträge in diesem Gästebuch, welche doch eher einen allgemeinen Hass und Hetze auf die BRD bzw. das politische System verkörpern.
#3158
Mazi(Samstag, 19 Oktober 2024 17:45)
#3154
Ich wiederhole die ersten beide Absätze meines Kommentars damit wir vom Gleichen reden:
#3151
Ich werde Herrn Neumann zur Weiterleitung an Sie, Herr Beil, vorlegen.
Für mich ist nach der Beweislage unstrittig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Entscheidungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts nicht zugrunde
legen.
Nach Art. 20 Abs. 4 GG sind Amtsträger aufgrund ihres Eids verpflichtet, Gesetz und Recht einzuhalten. Amtsträger, die dem nicht nachkommen, kommen ihrer Treuepflicht nicht nach, brechen ihren Eid
und sind zur Ausübung von Staatsmacht ungeeignet. Ihre Handlung steht im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung und sind deshalb nicht befugt, Staatsmacht auszuüben. So mein Verständnis.
Herr Beil, Sie sind anderer Meinung. Ich sehe dies als Ihre freie Meinungsäußerung, aber nicht als Ihre Amtshandlung an.
Es steht Ihnen frei, Einblick in die Dokumente zu nehmen, die auch in den Gerichtsakten unter dem angegebenen Schreibzeichen/Blattnummern belegt sind.
#3157
Mazi(Samstag, 19 Oktober 2024 17:34)
Zweifellos ist für die GRÜNEN Herr Habeck der Wunschkandidat.
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCne-verlieren-gewinn-der-vorwoche-bsw-und-fdp-legen-zu/ar-AA1sjkKL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3787ce76d7bb42f1b8dee43e3e374ca9&ei=5
Aber das Reicht nicht und eine Beanstandung mit einer Aktion zu lösen!
Die GRÜNEN scheinen händeringend Wähler zu suchen, die die Bundesrepublik Deutschland noch tiefer ins Chaos führen. M.E. trifft nicht die unfähigen Manager der GRÜNEN die Schuld, sondern die, die sie
wählen, bzw. ins Amt gehoben haben.
Ich denke, dass wir uns mit den 73 % der Wähler einig sind, dass diese Ampel-Regierung nur noch tiefer in das Chaos stürzt.
#3156
Erich Neumann, alias unfallmann(Samstag, 19 Oktober 2024 17:31)
Hallo Herr Timo Beil,
bitte hinterlassen Sie eine E-Mail Adresse, damit ich die E-Mail von Mazi weiterleiten kann.
Meine E-Mail ist bekannt: micky-ne@web.de
MfG
Erich Neumann
E-Mail die
#3155
Mazi(Samstag, 19 Oktober 2024 17:22)
#3154
Die Klage gegen die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist seit dem 09.04.2022 eingereicht. Sie liegt Herrn Neumann zu Ihrer Abrufung und Einsicht vor.
Ich gehe davon aus, dass für Sie das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG keine Rolle spielt und Sie es eher mit den Nazi halten. Dies lehne ich, ebenso wie die Einstellung, dass die Bürger keine
Grundrechte haben, ab.
Sind Sie doch so mutig und teilen Sie Herrn Neumann Ihre Emailadresse doch mit. Er ist angewiesen, die Dokumente Ihnen zu überlassen. Übrigens sind diese Dokumente in den Gerichtsakten der
Sozialgerichtsbarkeit gesichert.
#3154
Timo Beil(Samstag, 19 Oktober 2024 11:39)
Herr Zimmer; Ihre beiden unter #3152 ersten zwei Absätze ergeben keinen Sinn. Wenn Sie sich permanent auf Art. 19 Abs. 4 GG beziehen; dann müssen Sie persönlich gegen eine für Sie ungünstige
Entscheidung vorgehen. Art. 19 Abs. 4 GG Räumt Ihnen dieses Recht ein. Wenn Sie nicht bereit sind dieses Recht in die Tat umzusetzen; dann hat für Sie Art. 19 Abs. 4 GG keinerlei Relevanz. Eine
Petition ist bei einer Klage nicht zielführend. Auch wird es wahrscheinlich um etwas anderes gehen vermute ich; angeblicher Datenschutzverstoss o.ä.
#3153
Mazi(Samstag, 19 Oktober 2024 11:10)
Ist der Bundeswirtschaftsminister Habeck (GRÜNEN) wirklich auf Kurs?
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/das-ist-international-wegweisend-neun-prozent-mehr-gr%C3%BCne-energie-in-deutschland-bis-ende-septemer/ar-AA1svm8s?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=989c1918fad74809a964abf863f5f898&ei=32
Bekanntlich ist seine Energiewende sehr stark mit dem sogenannten "Heizungsgesetz" initiiert.
Zur Umsetzung dieses Heizungsgesetzes erscheint es sinnvoll, dass die Solarenergie ziwschengespeichert wird. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Solaranlagen vor allem dann viel Strom erzeugen,
wenn es außen herum hell ist. Da zu diesem Zeitpunkt regelmäßig niemand zu Hause ist oder das Licht eingeschaltet wird, ist der tatsächlich Stromverbrauch dann sehr niedrig.
Es ist gilt daher als geboten, den Stromverbrauch zwischenzuspeichern und den Stromspeicher verspätet wieder zu entleeren.
Bekanntlich wird der Stromspeicher wieder aus dem öffentlichen Netz wieder aufgefüllt. Dazu wird ein "Wechselrichter" benötigt, der den Strom des öffentlichen Netzes gegen eine ca. 10 %ige
Minderleistung in den Stromspeicher abgibt. Gleiches passiert, wenn der Stromspeicher wieder mittels "Wechselrichter" entladen wird.
So wird der öffentliche Strom mit der Strategie der GRÜNEN um 20 % (10 % für jede Leistung des Wechselrichters" wiederum erhöht.
Wenn einerseits die Privaten Strom sparen, die GRÜNEN aber den Stromverbrauch aufgrund ihrer Maßnahme erhöhen, dann ist schwierig nachvollziehbar, dass die Strategie der GRÜNEN wirklich zum Problem
passt.
Wenn der Gedanke der Privaten den Stromverbrauch zu drosseln, seitens der GRÜNEN aber "gegen die Wand gefahren wird", dann scheint die Wahl der GRÜNEN bei der nächsten Bundestagswahl nicht
gerechtfertigt zu sein.
Ich gehe in der Tat davon aus, dass die GRÜNEN der FDP in die Bedeutungslosigkeit folgen werden.
#3152
Mazi(Samstag, 19 Oktober 2024 10:28)
#3151
Ich werde Herrn Neumann zur Weiterleitung an Sie, Herr Beil, vorlegen.
Für mich ist nach der Beweislage unstrittig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Entscheidungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts nicht zugrunde
legen.
Es ist die Klage vor der Sozialgerichtsbarkeit seit dem 09.04.2022 anhängig und ebenfalls zur Entscheidung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, um auch diesen Einwand von Ihnen
vorweg zu nehmen.
#3151
Timo Beil(Samstag, 19 Oktober 2024 06:58)
Zu #3149:
Haben Sie, Herr Zimmer, überhaupt den Art. 19 Abs. 4 GG, auf welchen Sie sich nahezu in jedem Ihrer „Kommentare“ beziehen, überhaupt verstanden?
Art. 19 Abs. 4 GG garantiert jedem Bürger, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, einen effektiven Rechtsweg. Diese Vorschrift ist ein Kernprinzip der deutschen
Verfassungsordnung. Wenn Gerichte, insbesondere Sozialgerichte, gegen geltendes Recht verstoßen, haben SIE die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und die Entscheidungen bis hin zum
Bundesverfassungsgericht anzufechten. Dass Grundrechte in der Sozialgerichtsbarkeit systematisch nicht beachtet werden, wie Sie andeuten, ist jedoch eine sehr weitreichende und schwer beweisbare
Aussage. Legen SIE Beweise vor und legen SIE Rechtsmittel ein. Da SIE diesen Weg nicht beschreiten und es vorziehen, nur zu jammern, wie „unglaubwürdig“ müssen dann erst Ihre angeblichen Beweise
sein? Mit anderen Worten: Wenn Sie sich Ihrer Sache doch so sicher sind, warum klagen Sie nicht vor den Gerichten????
#3150
Mazi(Freitag, 18 Oktober 2024 21:50)
Die Generalstaatsanwaltscht München hatte also gelogen!
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-berlin-i-urteil-arne-semsrott-353d-informationsfreiheit
Wie stellen sich die Vertreter der Justiz und deren Aufsicht über die Justiz auf Landesebene vor, wenn das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht befolgt wird? Zur Rechtfertigung ist die
Amtstätigkeit der Minister der Justiz deutschlandweit auf den Prüfstand zu stellen.
Ich vertrete wie Arne Semsrott die Auffassung, dass es gerade Aufgabe der Medien ist, diesen Fall der Lüge einer Staatsbehörde aufzudecken und öffentlich zu machen. Wenn dann noch davon auszugehen
ist, dass mehrere Behörden zusammenarbeiten, dann ist dies seitens der Medien schonungslos zu veröffentlichen.
Zitat aus diesem Artikel:
Denn dort sei von amtlichen Dokumenten die Rede und schließlich seien Gerichtsbeschlüsse "das Amtlichste, was man sich vorstellen kann."
Dem kann und will ich nicht widersprechen. Wenn dem so ist und die Richter, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit, ihre Entscheidungen nicht nach der Entscheidung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts treffen, was ist dann mit derartigen Beschlüssen der Judikativen. Wie wird argumentiert, wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Arne Semsrott müsste noch deutlicher werden, wenn das Gesetz nicht vorgeben sollte, dass Nazis dies verstehen können oder verstehen wollen. Ich rege an, alle diese Amtsträger automatisch der
Treuepflicht (gemäß ihrem Eid auf das Grundgesetz nachzukommen haben, anzuklagen, als Straftäter zu verurteilen und wegen Bruch des Treueverhältnisses aus den Dienstes des Staates zu entfernen.
Richter, die dem Gesetz nicht folgen, wie sollen sie vom Bundesverfassungsschutzgesetz geschützt werden? Mir bleibt da keine andere Sicht auf die Dinge, als festzuhalten, dass der Staat es nicht
zulassen kann und darf, dass die Nazis in den Behörden wiederum das Land übernehmen bzw. übernommen haben.
In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, wer sich überhaupt zur Wahl stellt, nicht alle Verantwortliche der AFD angehören und welche Gruppe das Volk tatsächlich wählt.
#3149
Mazi(Freitag, 18 Oktober 2024 09:22)
Umwerfend ist m.E., dass in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich ein Grundrecht der Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird.
In der Sozialgerichtsbarkeit treffen die Richter ihre Entscheidungen nachweislich vieler Rechtsfälle, die auch dokumentiert sind, nicht nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz. Belastend erscheint mir
insbesondere, dass dieses gesetzeswidrige Verhalten unter einer staatlichen Aufsicht der Länder erfolgt. Es ist daher davon auszugehen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich die Rechte des
Grundgesetzes nicht gelten.
Daher ist nicht einer AFD vorzuhalten, dass sie möglicherweise das Grundgesetz neu definiert, sondern die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben im besonderen nicht ihre Entscheidungen nach dem
Gesetz getroffen.
Eine Entscheidung gegen das Gesetz entschuldigt weder die mangelhafte Dienstaufsicht des Vorgesetzten, noch die mangelnde Aufsicht des Ministers der Justiz, die ebenfalls unqualifiziert ist.
Verantwortlich ist nach Dr. Krenek, LG München I, die jeweilige Ministerpräsident:In.
Es ist unglaubwürdig, dass mit einem Rücktritt, beispielsweise von Frau Malu Dreyer, eine Straftat gelöscht sein soll. Da diese Straftaten im Strafgesetz nicht als verjährt anzusehen ist, ist sie
weiterhin unerledigt bzw. offen. Anhand dieses Falls Dreyer besteht kein sachlicher Unterschied zwischen einer SPD und einer AFD. Herr Metz von der CDU möge sich diesen Fall merken.
#3148
Mazi(Donnerstag, 17 Oktober 2024 12:41)
Das sehe ich nicht anders als der Journalist Arne Semsrott. Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Sie ist auch seitens der Amtsträger zu schützen.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.berliner-zeitung.de/news/justiz-infos-veroeffentlicht-anklage-gegen-fragdenstaat-chefredakteur-li.2188988
Man stelle sich nur vor, dass die Absprachen von Amtsträgern, Richtern und Staatsanwälten, anläßlich eines "Verbots" geschützt werden dürfen.
Im Umkehrschluss ist m.E. Anzeige gegen den Amtsträger der Staatsanwaltschaft Klage einzureichen, weil dieser das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht geachtet hat. Da er von den "Reichsbürgern"
nicht zu unterscheiden ist, ist davon auszugehen, dass er zur Durchsetzung der Staatsmacht ungeeignet ist.
#3147
Mazi(Donnerstag, 17 Oktober 2024 12:23)
Was schreibt die Presse denn da? Der Innensenator on Hamburg, Herr Andy Grote (SPD) würde sich an Absprachen der Beteiligten halten?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/streit-um-abschiebung-grote-kritisiert-kirchen/ar-AA1snudM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2333ab70f6d4448d8d4ea1becb772177&ei=2
Amtsträger haben nach der Weisung des Grundgesetzes, auf das sie einen Eid leisteten, ihre Handlungen nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) auszuführen.
Aus dem Verständnis von Grote (SPD) wird ersichtlich, dass er keinesfalls nach dem Grundgesetz entscheidet.
In diesem Zusammenhang erscheint mir auch der Hinweis auf Olaf Scholz (SPD) und Dr. Peter Tschentscher (SPD) sinnvoll.
#3146
Mazi(Donnerstag, 17 Oktober 2024 12:11)
Kann ein Rücktritt Malu Dreyers die Staatsanwaltschaft bewegen, strafbare Handlungen ungeschehen zu lassen?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/malu-dreyer-ruecktritt-102.html
M.E. sieht das Grundgesetz nicht vor, dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn die Staatswanwaltschaft und der zuständige Minister der Justiz eines Landes dies dennoch vornehmen, dann ist m.E, nachgewiesen, dass sie sich der Beihilfe zum Begehen einer Straftat mitschuldig
machen.
Es ist Aufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten, in dem Fall von Herrn Alexander Schweizer, sicherzustellen, dass auch in Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht eingehalten wird.
#3145
Mazi(Donnerstag, 17 Oktober 2024 09:10)
Ich vermisse das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG, dass der Staat Amtsträger zur Ausübung seiner Staatsmacht einsetzt, die nach Gesetz und Recht, nach Art. 20 Abs. 4 GG, handeln.
Es geht nicht darum, wie eine AFD gewillt ist oder nicht, das Grundgesetz zu "verbiegen", sondern darum wie die jetzt etablierten Parteien das Grundgesetz umsetzen wollen.
Es macht mir niemand weiß, wie Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen und dabei die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder höhere andere Gerichte nicht achten.
In meinen Augen ist dies nichts und billigstes Nazitum. Wir sind hier nicht beim Thema: AFD, sondern bei der Achtung und Umsetzung des bestehenden Grundgesetzes. Wir sind uns auch im Ergebnis darin
einig, dass die geschaffenen Aufsichtsbehörden versagt haben und noch immer versagen. Wahrscheinlich sind nicht die Amtsträger an diesem Versagen mehr schuldig, als die dort tätigen Präsidenten.
#3144
Mazi(Mittwoch, 16 Oktober 2024 13:13)
In der Tat habe ich Probleme mit Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Grundrecht von Bürgern nicht gewährt wird, weil Amtsträger zur Ausübung von Staatsmacht eingesetzt werden, die aufgrund ihres Eidbruchs
gar nicht gewillt sind, nach Gesetz und Recht zu handeln, der Treuepflicht vorsätzlich nicht nachkommen.
Mir fehlt die Vorstellungskraft, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit von der Gruppe der "Reichsbürger" abgrenzen könnten. Es ist vielmehr darauf zu schließen, da die Aufsicht über die Justiz den
Bundesländern übertragen ist, dass dies staatlich eindeutig so gewollt ist.
Daraus ist wiederum zu schließen, dass eine Uminterpretation des Grundgesetzes seitens der AFD nicht mehr erforderlich erscheint.
#3143
Mazi(Mittwoch, 16 Oktober 2024 13:04)
#3041
Ich gehe davon aus, dass sich die Staatsanwaltschaft Ihres Falls annimmt.
#3142
Erich Neumann alias unfallmann(Mittwoch, 16 Oktober 2024 10:34)
#3141
Hallo Herr Timo Beil,
Zitat:
dass ich nicht jeden Ihrer sinnlosen Kommentare durch eine hochwertige Antwort aufwerten kann. Zitat Ende
Auf meiner Webseite werden weiter Ihre persönlichen Daten benötigt, womit überprüfbar wird, ob Sie eine hochwertige Antwort geben können!
MfG
#3141
Timo Beil(Mittwoch, 16 Oktober 2024 10:04)
Zu #3140:
Sehr geehrter Herr Zimmer, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jeden Ihrer sinnlosen Kommentare durch eine hochwertige Antwort aufwerten kann.
Hochachtungsvoll
#3140
Mazi(Dienstag, 15 Oktober 2024 16:52)
Spätestens nach "Timo Beil" in dessen Kommentar # 3118 und meiner Bezeichnung als "Schwert der Gerechtigkeit" war anzunehmen, dass seitens der Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit dies nicht der
Fall sein wird.
Damit ist klar zum Ausdruck gebracht, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG in der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet wird. Darauf ist staatsanwaltschaftlich und verfassungsrechtlich zu
reagieren und die Anklage vorzunehmen.
#3139
Mazi(Dienstag, 15 Oktober 2024 16:48)
Der Kommentar von "Timo Beil" (#3118) bringt zum Ausdruck, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG in der Bundesrepublik Deutschland scheinbar nichts wert ist.
Es ist davon auszugehen, dass der Staat zur Ausübung seiner Staatsmacht sich anderen Amtsträgern bedient, als dies das Grundgesetz ihm vorschreibt.
Wenn man davon ausgeht, dass Amtsträger auf das Grundgesetz den Eid geleistet haben, ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht vorgenommen wird, dann sind die Amtsträger eidlich gebunden. Es ist daher
nicht nachvollziehbar, dass Gerichte vermeintliche Amtsträger wegen der Nichteinhaltung der Treuepflicht verurteilen, sondern diese Verurteilung wegen ihrem Eidbruch und wegen deren Entscheidungen
gegen das Gesetz und Recht im Zusammenhang mit einer Straftat zu verurteilen haben.
Wenn die Anklage aber dies nicht zulässt, ist davon auszugehen, dass die Aufsicht über die Justiz qualitativ nicht funktioniert und die Entscheidung der Richter dennoch richtig ist.
Fassen wir zusammen:
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen in ihrer Entscheidung nicht dem Gesetz. Sie verstoßen m.W. regelmäßig gegen § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, gegen die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988 und § 103 Sozialgerichtsgesetz. Sie geben vor, ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, sind es aber nachweislich nicht.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind als Täter anzuklagen, zu verurteilen und mangels Ausübung der Treuepflicht aus den Amtsaufgaben "zu entsorgen".
#3138
Mazi(Dienstag, 15 Oktober 2024 12:13)
Laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hält sich seine Behörde an das Recht!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hasskommentare-bundesnetzagentur-wehrt-sich-gegen-zensur-vorw%C3%BCrfe/ar-AA1shDfc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5b49e9c7572e46d688e4bca171137a1c&ei=16
Nach Art. 20 Abs. 3 GG beziehen sich Amtsträger auf Gesetz und Recht. Es gibt also hinsichtlich der Maßgeblichkeit einen Unterschied zwischen dem Gesetz und dem Recht.
Es ist bekannt, dass Richter zwar nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben, aber das stört sie nicht weiter. Sie treffen weiterhin ihre Entscheidungen gegen das Gsetz
erwarten aber, dass ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz gilt.
Es ist nach dieser Erklärung davon auszugehen, dass die Amtsträger der Bundesnetzagentur nicht nach dem Gesetz handeln.
Soviel Blödsinn wie in der Justiz veranstaltet wird, ist m.E. kaum noch zu überbieten und die GRÜNEN beziehen sich auch noch darauf, gegen das Gesetz zu handeln.
#3137
Maz(Dienstag, 15 Oktober 2024 10:11)
Ich stimme Herrn Steinbrück vollkommen zu. Er vergisst nur, dass er zu der "Kaste" gehört, die von Arbeit gar nichts halten.
Erinnert an seine Tätigkeit bei der WestLB. M.W. hat er an keiner Sitzung in Gremium teilgenommen, dass für diese Sitzungen entlohnt wurde.
Als SPD-Mann steht es ihm wahrlich nicht an, die Schuld ausgerechnet bei der CDU zu suchen und die verantwortlich für sein Nichtstun verantwortlich zu machen.
Möglicherweise steht diese Vorhaltung auch im Zusammenhang seiner Comedian-Tätigkeit.
#3136
Mazi(Dienstag, 15 Oktober 2024 09:35)
Die Gefahr der Sozialgerichtsbarkeit liegt folglich darin, dass KI vergleichbare Entscheidungen nicht vorbereiten könnte. Wenn eine Entscheidung nach dem Gesetz erfolgen soll, dann kann eine KI nie
zu dem Ergebnis kommen, dem Gesetz nicht zu folgen.
Hier ist eindeutig die Handschrift von NS-Juristen zu erkennen. Wenn sie nachweislich den Staat aufbauten, ist es ihnen nicht übel zu nehmen, dass sie ihrer Ideologie folgten.
Es ist die Frage, vor was uns der Verfassungsschutz, Herr Haldenwang, uns schützen könnte, wenn dies sehr erfolglos in der Vergangenheit bereits vorgemacht wurde?
#3135
Mazi(Dienstag, 15 Oktober 2024 09:26)
Es ist schwierig von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung nach dem Gesetz zu erhalten, wenn gemessen an deren Entscheidungen sie deren Gesetze nicht anwenden.
Es sei auf Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz hingewiesen, dass sie nicht beachten und auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hingewiesen, das sie ebenso nicht nach Paragr. 31
Bundesverfassungsgerichtsgesetz beachten.
An objektiven Kritien lassen sich diese Gilde nicht von "Reichsbürgern" unterscheiden.
Wenn nun die Justiz einer staatlichen Aufsicht der jeweiligen Bundesländer unterliegt, ist es fraglich, mit welchem Qualitätsanspruch seitens des Staates die Aufsicht über die Justiz durchgeführt
wird. Es ist objektiv nachvollziehbar, dass Amtsträger zur Durchsetzung der Staatsmacht eingesetzt werden, die nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handeln. Daher besteht der Verdacht,
dass NS- Juristen das Rechtssystem bereits " geentert" haben.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen und diese dann, obwohl sie ihrem Auftrag widersprechen, Gültigkeit in unserem Rechtssystem erlangt haben
können.
Für mich erscheint es irrsinnig, sich auf ein Gesetz zu berufen, dessen Vorgaben seitens der Judikative nicht beachtet wird. In meinen Augen ist das "Nonsens hoch drei"!
#3134
Mazi(Samstag, 12 Oktober 2024 23:19)
Es ist sehr naheliegend, dass Amtsträger als Richter mit dem deutschen Gesetz überfordert sind!
Auf diesen Artkel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/beschluesse-des-74-deutschen-juristentages-krisen-klimaschutz-digitalisierung-beschlagnahme
Es ist doch so einfach, die Bevölkerungszahlen in das Verhältnis der Richter/Amtsträger der Justiz international zu setzen. Jetzt gibt es doch nur zwei Gründe für die überlangen Bearbeitungszeiten in
der Justiz:
1. es liegt am Unvermögen, der mangelhaften Ausbildung unserer Juristen oder
2. es liegt an den Gesetz, den Angeordneten des Deutschen Bundestages.
Stellt man fest, dass fähige Juristen in der freien Wirtschaft händeringend gesucht werden, die Minister der Justiz in den Ländern nur noch drittklassige Juristen erhalten, dann scheint an der KI
kein Weg mehr vorbei zu gehen. Wenn die KI mit den Gesetzen klarkommmt, dann ist auszuschließen, dass es an den Abgeordneten liegen kann.
Wenn man also die Qualität der Gerichtsbarkeit verbessern will, dann ist der Ausschluss der Juristen bei den Gerichten vorgezeichnet und der Durchzug der KI der Weg geebnet.
#3133
Mazi(Samstag, 12 Oktober 2024 23:00)
Hat die Bundesrepublik Deutschland zu viele in der Amtsträger in der Justiz?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.iwkoeln.de/studien/simon-gerards-iglesias-hat-deutschland-zu-viele-richter.html
Zitat:
Doch der hohe Personalaufwand steht in keinem Verhältnis zur Arbeitsweise des Justizwesens. Das deutsche Justizsystem befindet sich in Punkto Effizienz, bspw. in der Verfahrensdauer, nur im
Mittelfeld der EU-Mitgliedsstaaten (EU-Kommission, 2024b).
Folgt man der verfügbaren Quellen, kann die Aussage nur die sein, dass die Amtsträger der Justiz den internationalen Anforderungen der Justiz nicht gewachsen sein. Daraus kann m.E. nur der Schluss
plausibel sein, dass die Prozesslaufzeiten kürzer werden müssen und künfitg mehr KI-Software eingesetzt werden muss.
Ich gehe persönlich davon aus, dass Gerichtsentscheidungen künftig sehr schnell und kostengünstig erreichbar sind und dies wiederum Konsequenzen auf die Anwaltskanzleien haben wird.
Einen Mehrbedarf sehe ich ebenso wie weniger sachlich "richtige Urteile" nicht. Es sei denn, dass wiederum NS-Juristen die Entscheidungen zu ihren Gunsten manipulieren.
#3132
WernerE(Samstag, 12 Oktober 2024 14:06)
Ermittler Erich Neumann -- Sozialskandal ohne Grenzen: Video
Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Steuerskandal Cum-Ex: Chefermittlerin kündigt und übt Kritik! >Video
Ermittler Erich Neumann macht weiter u. übt Kritik mit seiner Webseite!
Sein Namensvetter der Journalist deckt auch auf, im Sinne der Betragszahler
an GKV, PKV, DRV.
Die Übeltäter sind die gestezlichen UV-Träger (BG`en) welche mit Hilfe zweifelhafter
med. Sachverständigen (kriminellen Machenschaften) Kosten umverteilen.
Hier bei Erich ist ja auch die BG HW und ETEM am Sozialversicherten Betrug beteiligt.
Bei mir nur die ETEM - Region Südost und Süd
WernerE - zeigt auf, was gewaltig schief läuft in DE
#3131
WernerE(Freitag, 11 Oktober 2024 13:44)
# 3130 - Allen Lesern muss damit klar sein, was von seinen Beiträgen zu halten ist.
War mir schon länger im klaren, dass die Person nur Unfrieden stiften und
die Fährte, den Weg in eine Sachgasse aufzeigen will.
Angenehmes und sonniges Wochenende allen hier und auch Deiner Frau werter Erich
WernerE -
wer dem VDK in Bayern vertraut, muss sich nicht wundern, wenn nichts vorwärts geht.
#3130
Mazi(Freitag, 11 Oktober 2024 09:34)
#3119
Nach der Aufforderung von Herrn "Timo Beil" seinen Klarnamen offenzulegen, ist dieser offensichtlich nicht bereit, seine Äußerungen und Darlegungen damit zu unterstreichen.
Allen Lesern muss damit klar sein, was von seinen Beiträgen zu halten ist.
#3129
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 18:06)
Streut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, früherer GRÜNER Umweltminister von Schlesig Holstein und Freund von Bundeswirtschaftsminister Habeck mal wieder eine Fehlmeldung/fehlerhafte
Meldung unter das Volk?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/netzagenturchef-im-interview-keine-gro%C3%9Fe-sorge-vor-schweren-beeintr%C3%A4chtigungen-aber/ar-AA1s0ZyL?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9ae60c1d471947c18538e7f80ce43e28&ei=26
Jedem muss klar sein, dass mit den dynamischen Tarifen die Festtarife tendenziell abnehmen. Je größer der Anteil der privaten Stromproduktion wird, je größer ist die Last derer, die die Subventionen
"schultern" sollen. Wenn also der Anteil der "umlegbaren Masse" zurückgeht, aber die Kosten nicht, dann fällt für die verbliebenen eine größere Last an.
Ich will damit zum Ausdruck bringen, wenn nicht alsbald der Kostenblock abgebaut wird, dann wird dies für viele erkennbar die Preiserhöhung. Daher ist es geboten jetzt schon 'mal mit dem Gerede
anzufangen, dass die Subventionszahlungen an die Industrie nicht mehr erfolgen (sollen).
Für wie blöd halten die Politiker überhaupt das Volk!
Das soll die Weisheit der GRÜNEN sein?
#3128
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 16:27)
Ist Habeck ein "Blender" und hat selbst keine Ahnung?
Af diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habecks-kanzler-ambitionen-k%C3%B6nnten-nach-seinem-offenbarungseid-platzen/ar-AA1s1uok?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8738246968014947b91b2467a6e44343&ei=19
Schon früh habe ich auf diese Mutmaßung, sowie auf die fehlende Rechtsstaatlichkeit bei den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit und die Tatsache hingewiesen, dass sie Herrn Neumann mit zahlreichen
"Entscheidungen" vorführten.
#3127
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 12:24)
Soll das die Leistung des Bundeswirtschaftsminister Habeck darstellen?
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://regionalheute.de/zahl-der-firmenpleiten-erreicht-rekordwerte-1728548523/
Soll damit vielleicht dem Arbeitskräftemangel entgewirkt werden?
Ungeheuerlich wie und weshalb so jemand im Amt ist. Sein Umfeld muss doch blind sein!
#3126
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 11:05)
Einfach nur schockierend!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hallo-niedersachsen-schockierender-missbrauchsbericht-im-bistum-schreckliche-dimensionen/ar-AA1rYYL9?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1102d61ac1bd45e6b72c4362c7f1bfdd&ei=45
Es ist doch nicht davon auszugehen, dass von alle dem die Justiz nichts mitbekommen haben soll?
Das würde deren Effizienz und den Qualitätsanspruch untermauern.
#3125
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 10:44)
Ist es nicht eigenartig, dass ausgerechnet in einem Rechtsstaat, wo keine Aufsicht über die Justiz existiert, diese erschreckenden Zahlen bekannt werden?
Auf diesen Bericht beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/iw-studie-justiz-beklagt-%C3%BCberlastung-doch-kaum-ein-land-hat-mehr-richter/ar-AA1rWt3K?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=92480728a80348389321c3ee6fd70244&ei=23
#3124
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 10:23)
Es gibt zuviele Meldungen in den Medien, dass die Aufsichten der Behörden versagen oder die Beanstandungen nicht aufzeigen.
#3123
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 10:07)
So hart ist in der der Bundesrepublik Deutschland die Amtsaufgabe der Aufsicht!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/inklusive-pension-beamter-kassiert-f%C3%BCnf-jahre-lang-600-000-euro-f%C3%BCrs-nichtstun/ar-AA1rXG9j?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c35ec5477e0c4ce8a7498306f5426a7a&ei=33
Da ist es nicht erstaunlich, dass die Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit und in den Berufsgenossenschaften in Bremen da ganz anders aufgestellt sind, eine Ausnahme bilden sollen.
#3122
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 09:47)
# 3119
Ich stimme Herrn Neumann zu offenzulegen, mit wem wir es zu tun haben und wer Sie erzogen hat!
#3121
Maz(Donnerstag, 10 Oktober 2024 09:44)
Schwachstellen in den Kontrollsystemen der EU-Länder?
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pr%C3%BCfer-alarmiert-eu-gibt-vorschriftswidrig-milliarden-aus/ar-AA1rZbrR?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8a07ea9776094bc095330b3d39b3b90d&ei=29
Offensichtlich denken Prüfer des Europäischen Rechnungshofes ebenso wie ich.
Nach Ansicht des Rechnungshof-Präsident Tony Murphy: „Wir brauchen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene solide Aufsichts- und Rechenschaftsmechanismen, damit wir das Vertrauen
der Öffentlichkeit nicht verspielen und um künftige EU-Haushalte abzusichern“.
Damit wurde gleichzeitig der Qualitätsanspruch der Aufsichts- und Rechenschaftsmechnismen offiziell bewertet und kundgetan.
#3120
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 09:36)
#3112
Ich stimme Ihnen zu, dass mein "Schwert der Gerechtigkeit" in der Vergangenheit nicht sonderlich effektiv war. Auch zukünftig wird, wenn sich nichts ändert, dies so sein.
Es ist mir bewußt, dass die Judikative und speziell die Sozialgerichtsbarkeit in sehr großen Teilen von den "Braunen", von den Nazi "geentert" ist. Da sie dies schon über 70 Jahre praktizieren, ist
in der Tat nicht davon auszugehen, dass sie sich dem Grundgesetz kurzfristig unterwerfen und beugen.
Die Alliierten haben es versucht und sind bereits, wie die Bundeszentrale für politische Bildung zusammenstellte, gescheitert. Weshalb sollte also dieses "Schwert der Gerechtigkeit" jetzt
erfolgreicher sein? In diesem Resüme stimme ich Ihnen zu.
Sind wir doch ehrlich.
Wie soll ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit je vorgeben können, dass er den Sachverhalt nach § 103 Sozialgerichtsgesetz von Amts wegen erforscht, eine Verwaltungsentscheidung kontrolliert hätte,
wenn er nicht überprüft, ob ihm die wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegt?
Er hat nicht einmal über Dokumente, die ihm nicht vorgelegt wurden, entschieden, dass sie für ihn in seiner Entscheidung belanglos sein könnten.
Wie soll er feststellen, ob eine Beklagte nicht die wesentlichen Dokumente der festzustellenden Beanstandungen nicht hat "verschwinden" lassen? Wie soll er § 444 ZPO einhalten, wenn er nicht die
Vollständigkeit überprüft, ob der Gegner überhaupt die Beanstandungen nicht vorgelegt hat?
Wie soll dann ein Betroffener anhand der dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können?
Fragen über Fragen, die seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht oder unzureichend beantwortet werden.
Ich halte es nach Aigner für unzulässig, dass Bürger diese "Braunen" finanziell unterstützen müssen.
In der Tat geht es um das Grundgesetz, dass Sie nachweislich Ihrer "Entscheidungen" nicht anerkennen! Deshalb ist es m.E. auch ein Irrtum, dass alle "Rechten" sich in der Gruppierung der
"Reichsbürger" oder als Anhänger der AFD outen.
Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, uns vor Richtern zu schützen, deren Ziel es ist, die freiheitlich demokratische Ordnung abzuschaffen. "Abzuschaffen" ist vielleicht das falsche Wort, weil
mehrheitlich seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese erst gar nicht zugelassen wurde.
Im Verfassungsschutzgesetz sind nur Richter, die nach dem Gesetz entscheiden, von dessen Amtsaufgaben, ausgenommen. Also Sie, Herr Beil, ausdrücklich nicht.
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass "verstorben" nicht mit dem Begriff "ausgestorben" gleichzusetzen ist. In der Tat hoffe ich wie Herr Neumann mit dem "Schwert der Gerechtigkeit", unterstützt vom
Grundgesetz, gegen die mehrheitlichen Richter der Sozialgerechtigkeit anhand der Dokumente/Belege kämpfen zu dürfen.
Richterliche Entscheidungen, wie die der Richter des LG Hamburg, die entgegen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244 u.a.) und Bundesverwaltungsgerichts von 1988
(Az. 1 B 153/87) votierten, halte ich in der Tat für nicht nachvollziehbar. Diese Entscheidungen erlauben nicht das Urteil der Richter des LG Hamburg, dass Herr Neumann besagte "45 Dokumente" der
Verwaltungsakte der BGHW nicht vorlegen darf.
Es ist Amtsaufgabe der Aufsicht über die dortige Justiz, dieses Urteil als rechtswidrig und im Zusammenhang mit einer Straftat aufzuheben.
Sie machen deutlich, dass seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt kein Interesse an nachvollziehbaren Beschlüssen vorhanden ist und sie Beschlüsse höherer Gerichte nicht achten.
Merken Sie, Herr Beil, nicht, dass sich die "Schlinge" immer mehr zuzieht?
#3119
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 10 Oktober 2024 09:02)
Herr Timo Beil,
"Das Schwert der Gerechtigkeit" ist meine Waffe und Sie sollen wissen, Gäste in meinem Gästebuch haben sich vor den Gerichten personifiziert. Insoweit zeigen Sie bitte wer Sie sind und wer Sie so
merkwürdig erzogen hat.
MfG
#3118
Timo Beil(Donnerstag, 10 Oktober 2024 06:50)
Zu #3112:
Komme vor Lachen nicht aus dem Stuhl!
Ihr „Schwert der Gerechtigkeit“ war in der Vergangenheit ja nicht sonderlich effektiv. Auch Zukünftig wird sich daran nichts ändern. Ist mehr ein Löffel mit Gummikante und Schwingkopf.
#3117
Mazi(Donnerstag, 10 Oktober 2024 01:15)
Nicht nur die müssen zurücktreten!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/s%C3%B6der-fordert-r%C3%BCcktritt-von-baerbock-und-habeck/ar-AA1rZijz?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ee8ae0918869479bbf830d5834395d52&ei=13
#3116
WernerE(Mittwoch, 09 Oktober 2024 23:29)
zu Timo Beil ist alles bereits geschrieben, von MaZi, Erich und mir.
Wer hier ein Brett vor dem Kopf hat, dürfte uns Drei und vielen Mitlesern schon bewusst
sein, nehme ich mal an.
Link
https://www.facebook.com/people/Gewaltopfer-braucht-jeden-von-uns/100094199131682/
Die Inkompetenz und Verlogenheit der Ampel in Person: Karl Lauterbach!
Die Wahrheit: wir könnten Alle geringere Beiträge in Kranken- und Rentenversicherung haben, wenn unzulässiges Schröpfen der Allgemein-Sozialversicherungen über, durch die Arbeitgeber finanzierten
Versicherungen eigentlich zu tragenden Leistungen endlich ihr Ende fänden.
Dies erfolgt durch Zusammenwirken der BG’s mit – vorsichtig gesprochen – fragwürdigen Gutachterpraktiken. Damit werden in der, alleinig Arbeitgeber finanzierten Versicherung (gesetzliche
Unfallversicherung Arbeitsunfall – und Berufskrankheit) die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten und die Leistungspflicht gezielt an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung abgewälzt.
Dies wurde medial wiederholt aufgegriffen, Abhilfe auch nicht nur im Ansatz in Angriff genommen. 2010 bereits publizierte
die Ärztezeitung: https://www.aerztezeitung.de/.../Oft-zahlt-der-falsche... zum ernüchternden Sachstand, dass Niemand die UV-Träger angeht und aktuell Prof. Dr. Johannes Ludwig Die Gesetzliche
Unfallversicherung in Deutschland:
Ein System institutionalisierter Korruption? in umwelt · medizin · gesellschaft | 2-2024 | ISSN 1437-260.
#3115
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024)
Das Problem wird in der Zukunft noch größer statt kleiner!
Auf diesenb Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/studie-erneuerbare-k%C3%B6nnten-2030-fast-die-h%C3%A4lfte-der-stromnachfrage-decken/ar-AA1rXWYW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=77d4594312ca4b5082abd373c8db3657&ei=52
Wenn immer mehr Solarpanelen auf unseren Dächer sind und dieser Strom nicht nachgefragt wird, dann sinkt die Stromnachfrage.
Wenn die Kosten der Netzentgelte die Kosten decken sollen, dann werden diese Kosten auf weniger intensive Nutzer verteilt. Je kleiner die Verteilungsmenge ist, um so höher ist ihr Anteil an diesen
Kosten (wenn nicht gegengesteuert wird). Von einer Gegensteuerung ist in dieser Ampelregierung nichts zu hören.
Wie sollte dies auch sein, wenn keine Fachkenntnis bei ihr vorhanden ist.
#3114
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 18:33)
#3110
Herr Beil, eindeutiger ist Wohl nicht zu dokumentieren, dass Sie die Existenz des Grundgesetzes bestreiten und Sie keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Sie begründen keine richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz, indem Sie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Bundesverwaltungsgericht von 1988, des OVG Bremen und LSG
Baden-Württemberg respektieren.
Insgesmat handeln Sie als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
Ich wiederhole mich: Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und von der Ausübung von Staatsmacht auszuschließen! Ihre Entscheidungen stellen den Bruch des Eid auf das Grundgesetz dar, stehen im
Zusammenhang mit einer Straftat und sind daher aufzuheben.
#3113
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 18:13)
Jedermann muss doch klar sein, dass Solarpanelen auf dem Dach Strom erzeugen, der dann nicht nachgefragt wird. Folglich sinkt die Stromnachfrage bei den Stadtwerken.
Wenn man das ganze auf die Spitze treibt, dann wird gar kein Strom mehr nachgefragt und die Kosten sind auf die umzulegen, die keinen Strom mehr nachfragen. Also werden die Netzentgelte, die die
Kosten decken sollen, tendenziell ins unermeßliche steigen.
Diese Grundzüge des Wirtschaftens hat offensichtlich noch niemand Habeck erklärt
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pressekonferenz-im-tickerprotokoll-ampel-senkt-konjunkturprognose-deutlich-habeck-das-biest-das-menschen-%C3%A4rmer-macht/ar-AA1rXuoG?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=77d4594312ca4b5082abd373c8db3657&ei=17).
Wenn es nicht gelingt, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Arbeit vornehmen, der Treuepflicht nicht nachkommen, dann ist nicht nachvollziehbar wie Staatsmacht überhaupt ausgeübt werden
soll?
Wenn Amtsträger nicht einmal wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten den Gerichten vorlegen und die Richter umgesehen diesen Verwaltungsakten glauben und gar zur Gutachtenerstellung
weiterleiten, wie wollen sie dann überhaupt eine fehlerhafte Verwaltungsakte der Behörde überhaupt erkennen?
Wir kommen wiederum auf Herrn Timo Beil, den Richter der Sozialgerichtsbarkeit und die Fälle um Herrn Neumann zurück.
Wie will der Staat Staatsmacht ausüben, wenn er dazu auf Amtsträger zurückgreift, die nicht nach Gesetz und Recht handeln?
Wie will er einen Vorwurf dem Bundeswirtschaftsminister, dem Bundesfinanzminister, dem Bundeskanzler vorhalten, wenn entscheidende Personen über das nötige Fachwissen nicht verfügen?
Es ist dringend an der Zeit, dass nach dem Entwurf des Grundgesetzes 1949, dieses auch umgesetz wird.
#3112
Erich Neumann alias unfallmann(Mittwoch, 09 Oktober 2024 17:42)
#3110
Herr Beil,
Ihre Bemerkungen sind nicht akzeptabel. Sie schlagen mit einem stumpfen Beil zu.
Lesen Sie die Zeitungsberichte und verschwinden Sie im Untergrund, bevor "das Schwert der Gerechtigkeit" (taz: 05.11.2014) nach 10 Jahren erneut zuschlägt. Oder wollen Sie behaupten, dass die Presse:
"echt nicht mehr alle Latten am Zaun hat"!?. Dann erwarte ich von Ihnen einen Eintrag und persönliche Daten.
MfG
#3111
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 17:37)
#3110
Aus Ihrer Sicht mag das so sein, aber nicht nach dem Grundgesetz.
Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
Es ist einem Bürger nicht zuzumuten, dass er Sie als seinen Gegner, Verfassungsfeind, auch noch finanziert (vgl. Argumentation von Frau Aigner).
Ein Amtsträger, der seiner Treuepflicht nicht nachkommt, gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, seinen Amtseid auf das Grundgesetz bricht, ist wahrlich nicht zur Ausübung von Staatsmacht befähigt. Da Ihre
Entscheidungen im Zusammenhang mit Straftaten stehen, sind auch ihre Entscheidungen aufzuheben.
In diesem Sinn haben VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen bereits entschieden.
Wo liegt also für Amtsträger das Problem? Es sei denn sie leisten Beihilfe zum Begehen von Straftaten.
Passiert so in einem anderen Verfahren als mehrere Polizeibeamte ohne Kenntnis des Richters zu einem Gerichtstermin nicht erschienen sind. Da dies eindrucksvoll für Herrn Neumann war, zu seinen
Gunsten der Richter entschieden hat, wird er sich auch an diesen Vorgang erinnern.
#3110
Timo Beil(Mittwoch, 09 Oktober 2024 17:05)
Zu #3109:
Herr Zimmer; mit Verlaub bemerkt:
Sie haben echt nicht mehr alle Latten am Zaun.
Guten Tag.
#3109
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 14:49)
#3106
Eindeutiger geht es wirklich nicht mehr, Herr Beil.
Ihre Entscheidungen sind nicht nach dem Gesetz.
Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und mangels der Wahrnehmung ihrer Treuepflicht aus dem Dienst zu entfernen.
Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind folglich als nichtig zu erklären.
Es darf nicht Bürgern auferlegt werden, zu ihrem Unterhalt in Form von öffentlichen Abgaben beizutragen (vgl. die Argumentation von Frau Aigner).
Für mich sind Sie ideologisch ein Nazi geblieben. Solche Leute haben mit dem Grundgesetz ausgedient.
#3108
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 14:42)
# 3100
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Leute so auf das Grundgesetz vertrauen, Klage einreichen, auf ihr Grundrecht nach Art. 19 Abs. 3 GG vertrauen, die Amtsträger aber ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen und Ihre Entscheidungen "frei nach Schnauze" treffen.
Da stimmt doch etwas nicht, wenn alle Macht vom Volke nach dem Grundgesetz und die Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sein sollen (Art. 20 Abs. 3 GG).
#3107
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 14:38)
Ich schließe mich an!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rezession-die-ampel-ist-am-ende-sie-kann-es-nicht/ar-AA1rXgsI?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=255a3daf730e43f3baa543cbaee4f12f&ei=17
Die Kompetenz vermisse ich und die Fähigkeit von den Amtsträgern zu verlangen, dass sie ihrer Treuepflicht nachkommen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Vielleicht ist dies auch darauf zurüclkzuführen, dass die etablierten Parteien der AFD etwas unterschieben wollen, was sie ohnehin bereits gegen das Grundgesetz umgesetzt haben.
#3106
Timo Beil(Mittwoch, 09 Oktober 2024 13:48)
Zu #3105:
Und Ihnen, Herr Zimmer, fehlt jeder Bezug zur Realität. Daher verabschiede ich mich.
Ich möchte Sie bei Ihrer gedanklichen Einengung nicht weiter stören. Nutzen Sie dieses Gästebuch gerne weiter um Ihre kranken Gedanken weiter Kund zu tun. Zur Seriösität dieser Webseite tragen Ihre
Kommentare mit Sicherheit nicht bei. Herr Neumann sollte sich überlegen weiter eine Plattform für Ihren Mist zur Verfügung zu stellen. Der Sache dienlich sind Ihre Beiträge mit Sicherheit
nicht.
Alles Gute.
#3105
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 13:10)
Reicht es aus, dass eine Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht, sondern nach der Nettigkeit eines Amtsträgers ausgeführt wird?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/stern-umfrage-so-denken-die-deutschen-%C3%BCber-robert-habeck-nett-aber-inkompetent/ar-AA1rQUGc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=91c70147626c49cceda6af893c4a522a&ei=5
Der Staat muss sich daran messen lassen, wie seine Amtsträger Gesetz und Recht einhalten.
Im Fall von Herr Neumann fehlt offenbar beim Sozialgericht in Bremen jedweder Bezug zum Grundgesetz.
#3104
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 12:44)
Es wird als gesichert angesehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Demzufolge stehen ihre Entscheidungen im Zusammenhang von Straftaten und sind demzufolge nichtig!
Wenn die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nichtig sind, kann auch das Bundessozialgericht, dass bekanntlich keine Entscheidungen auf der Grundlage von Verwaltungsakten fällt, keine
Entscheidung über einen vorliegenden Gerichtsentscheid, der nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes erstellt wurde, getroffen haben.
#3103
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024)
'Was ist eigentlich unter einer Amtsaufgabe zu verstehen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-news-wirtschaft-schrumpft-habeck-legt-konjunkturprognose-vor/ar-AA1rTZvP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fb9e21e9130546dba0cf00acd575bd5d&ei=54
Die Amtsaufgabe eines Wirtschaftsministers war m.E. die Geschicke der Wirtschaft eines Staates zu leiten und zu verantworten.
Aus den vorherigen Ausführungen ist zu entnehmen, dass dies auf Seiten der Amtsträger nicht so gehen wird. Sie treffen Mehrheitsentscheidungen und keine nach dem Grundgesetz.
Es ist daher an der Zeit, dass die Legislative spätestens jetzt die Einhaltung ihrer Vorgaben in den Gesetz überprüft und deutlich macht, dass sich die Staatsmacht auf die Legislative, die Exekutive
und die Judikative nach dem Grundgesetz stützt. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, sind zur Ausübung der Staatsmacht nicht befähigt.
#3102
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 11:08)
#3101
Ich habe angesprochen, dass das OVG Bremen darauf hingewiesen hat, wie wichtig eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Behörde ist und auf die Entscheidungen von 1983 des
Bundesverfassungsgerichts sowie auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 verwiesen. Dieser Entscheidung des OVG Bremen ist das LSG aden-Württemberg gefolgt und hat die Beweislast
umgedreht.
Wenn also eine Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz eine Sachverhaltserforschung von Amts wegen nach § 103 SGG vornimmt, die soll dann eine Entscheidung nach dem Gesetz erfolgt
sein?
Wir sind uns hoffentlich einig darin, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit einer Vorperiode des Rechts, des Nazi-Rechts, entsprochen haben muss. Da dieses Recht mit dem
heutigen Recht des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, stehen diese richterlichen Entscheidungen nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind
daher aufzuheben.
Darin lege ich mich fest!
Als Begründung führe ich an:
Maßgeblich ist nicht die Meinung eines Timo Beil, sondern das Gesetz.
#3101
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 10:56)
#3100
Nein. Es bringt nichts.
Nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben aber nicht nach dem Gesetz entschieden und handlen folglich gegen das Gesetz. Sie brechen ihren Eid, kommen ihrer Treuepflicht nicht nach, sind
staatsanwaltschaftlich anzuklagen, zu verurteilen. Staatsmacht mit solchen Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auszuüben, ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 (Az. 2 BvR 244 u.a.) bereits entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gericht wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen
haben. An diese Entscheidung sind nach § 31 BVerfGG alle Behörden und Gerichte gebunden.
Dieser Vorgabe hat auch rechtsstaatlich die Sozialgerichtsbarkeit zu folgen.
Wenn Sie, Herr Beil, nach dieser Entscheidung vorgehen würden, dann wäre Ihnen gewiss aufgefallen, dass nach dieser Vorschrift "ein Herr Neumann" erst gar nicht genannt wird. Für mich ist eindeutig,
dass in der Sozialgerichtsbarkeit nur wenige Entscheidungen dem Grundgesetz folgen.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) können Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Wie stellen Sie sich vor, dass ein Herr Neumann anhand einer nicht wahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte in der Lage sein, die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachzuvollziehen
könne? Dass die Verwaltungsakte der BGHW unvollständig und damit unwahr ist, bestätigen die Richter des LG Hamburg.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben nicht einmal entschieden, dass das Dokument, was sie nicht eingesehen haben, für den Fall nicht bedeutungsvoll ist.
Wenn das Grundgesetz in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gilt, dann sind wir in der Nazi-Doktrin und die ist seit 1949, als das Grundgesetz in Kraft getreten ist, abgeschafft.
Es ist durchaus richtig, dass diese Darlegungen Herrn Neumann nicht helfen, weil man sich auf der Gegenseite einig ist.
Die Mutmaßung, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht geachtet haben, ist eindeutig belegt. Daher stehen dessen Entscheidungen auch nicht in der Amtsausübung eines
Amtsträgers (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie stehen in Zusammenhang der Amtsträger und ihrem Eid auf das Grundgesetz. Folglich ist das Grundgesetz gebrochen und stehen im Zusammenhang mit Straftaten.
Es ist daher fraglich, ob die Amtsträger tatsächlich der Treuepflicht nachgekommen sind oder nicht.
M.E. ist dies eindeutig nicht der Fall. Sie sind staatsanwaltschaftlich anzuklagen, zu verurteilen und wegen erwiesener Verweigerung der Treuepflicht aus dem Dienst zu entfernen.
Für wahr darf ein Bürger nicht dazu amtlich herangezogen werden, seine Feinde auch noch zu unterstützen (vgl. Argumentation von Frau Aigner als Präsidentin des bayerischen Landtags).
#3100
Timo Beil(Mittwoch, 09 Oktober 2024 10:07)
Zu #3099:
Nein. Es bringt nichts. Sie können nicht beweisen, dass die Verwaltungsakte nicht „wahrheitsgetreu“ ist, da dieses subjektiv ist. Ein Gericht wird sich das nicht noch ein sechstes mal angucken. Ihre
Kommentare helfen niemandem. Unterstützen Sie Herrn Neumann lieber, in dem er ggf. mal einen anderen Weg geht. Ihre Texte sind aussagelos und helfen Herrn Neumann nicht. Sie fressen nur Platz und
dadurch gehen ggf. wertvolle Tipps verloren (s. #3098). Ohne Ihre sinnlosen allgemeinen Kommentare wäre Herr Neumann schon viel weiter.
#3099
Mazi(Mittwoch, 09 Oktober 2024 09:53)
#3096
Behörden und Gerichte sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen. Herr Neumann ist
nach dieser Vorgabe nucht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Behörden und Gerichte dieser Vorgabe des Grundgesetzes gerecht zu werden. Es ist Amtsaufgabe der Ldgislative dafür Sorge zu tragen,
dass ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.
U.a. ist Herrn Neumann es von Richtern des LG Hamburg untersagtt worden, fehlende Dokumente der Verwaltungsakte vorzulegen. Keiner der Richter der Sozialgerichtsbarkeit hat dokumentiert, dass er das
betreffende aDokumente gesehen hat und er es in dem Zusammenhang mit der Klage für unwesentlich hält.
Herr Beil, damit ist hinreichend belegt, dass die Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zur Sachverhaltsermittlung von Amts wegen (Paragr. 103
Sozialgerichtsgesetz) als wesentlich erachtet und ihre Entscheidungen gegen das Grundgesetz trifft.
Das OVG Bremen hat in seiner Entscheidung vorgegeben wie wichtig eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ist und das LSG Baden-Württemberg ist ihm und damit den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgericht weisungsgemäß gefolgt.
Wenn nun feststeht, dass der Sozialgerichtsbarkeit in Bremen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat dann ist es unmöglich, dass die Richter als Amtsträger ihre
Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausgeübt haben (Art. 20 Abs. 3 GG). Ihre Entscheidungen sind mit dem Bruch ihres Eids auf das Grundgesetz verbunden, stehen im Zusammenhang mit einer Straftat und
nicht zuletzt deshalb nichtig.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Gültigkeit des Grundgesetzes von 1949 nicht anerkennen, dann sind sie zuspät geboren und haben ca. 90 Jahre zuspät ihren Beruf ausgeübt. Seit 1949 sind
Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet ihre Verwaltungsakten wahrheitsgetreue und vollständige zu führen. Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit und Behörden auch heute noch
ihre Entscheidungen nach dem Nazi-Recht treffen, dann üben sie ihre berufliche Tätigkeit zu spät aus. Es ist als Anhänger der Nazis verständlich, dass sie dieses " neue" Rechtssystem verstehen. Daher
erscheinen sie der Treuepflicht der Amtsträger nicht nachzukommen.
Herr Beil, Sie dokumentieren, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Grundgesetz getroffen haben. Es ist für wahr von Herrn Neumann nicht zu verlangen, dass er auch
noch seine Gegner finanziell unterstützt und finanziert (vgl. Argumention von Frau Aiger).
War's das was Sie vermissten?
#3098
Timo Beil(Mittwoch, 09 Oktober 2024 09:48)
These:
Die BG hat die Kontrolle über Herrn Neumann, sie hat ihn seit mind. 20 Jahren genau da, wo sie ihn haben will. Sie weiß, wenn die BG blockt kommt Herr N. immer wieder mit der gleichen Geschichte, das
ist mehrfach gerichtlich geklärt worden, auch diesmal wird sich nicht ändern- die BG ist Save. Herr N. rennt im Kreis. Ziehen wir halt ein paar Textbausteine hin und her sagt sich die BG, Herr
Neumann ist beschäftigt. Reibt sich weiter an den alten Geschichten auf und fängt nicht an zu suchen.
ABER: Der Fehler beginnt doch schon viel früher.
Herr N. hat im Jahr 1968 als junger heranwachsender Mann eindeutig einen lebensbedrohlichen Unfall erlitten - dies ist dem auf der Webseite befindlichen Dokumentation des Unfalls ganz klar zu
entnehmen. Und das soll psychisch spurlos an ihm vorbeigegangen sein? Heutzutage würde man eine „PTBS“ diagnostizieren.
Als Gedankenspiel:
…
Mithin wird das LSG darzulegen haben, auf welcher wissenschaftlichen Erkenntnisquelle seine Annahme eines typischen degressiven Verlaufs einer PTBS beruht, zumal nach F43.1 des ICD-10 zwar in der
Mehrzahl der Fälle eine Heilung erwartet werden könne, in wenigen Fällen aber die Störung über viele Jahre einen chronischen Verlauf nehme und dann in eine andauernde Persönlichkeitsänderung (F62.0)
übergehe. Gerade im vorliegenden Falle bedurfte es der näheren Prüfung und Begründung, warum der Kläger nicht einen dieser Fälle abbildet (s zur Bedeutung des aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstands zuletzt BSG Urteile vom 6.9.2018 - B 2 U 10/17 R - BSGE 126, 244 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr 2108 Nr 9, RdNr 28; vom 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R - BSGE 120, 230 = SozR 4-2700 § 9 Nr 26,
RdNr 17; vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr 2108 Nr 7 RdNr 20 und vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr 7, RdNr 20).
…
Da freut sich eine BG.
#3097
Timo Beil(Mittwoch, 09 Oktober 2024 09:24)
Eine BG hat doch gar kein Interesse daran, einen mutmaßlichen Schaden, egal von wem, zu bezahlen. Sie fertig ihre Verwaltungsakte, trifft darauf ihre Entscheidung. Natürlich wird die so geführt, dass
die BG nicht zahlen muss. Und dann kommt es zur Klage wenn einem die Entscheidung der BG nicht gefällt bzw. diese zu sehr aus der Luftgegriffen ist. Dann wird die „Verwaltungsakte“ bzw. die darauf
basierende Entscheidung der BG Stand halten oder eben doch. Genau. Sie lesen richtig. Ich habe mich nicht vertippt. Dann kommt dann das „Ü- Ei“ namens Gutachten - ob diese Unabhängig sind oder nicht
lassen wir hier mal offen. Fakt ist: Jahrzehnte lang haben Arbeitnehmer weggeschaut. Es wird gejammert, wenn man persönlich betroffen ist. Nur dann ist es zu spät.
Wenn man man den Menschen erzählen würde: Geht arbeiten, aber passiert was, und der Chef weiß um die Gefahr, aber es ist im egal oder zu teuer diesen Mangel abzustellen - welcher „Bauer“ würde dann
für den Adel denn morgens arbeiten fahren?
Also geben wir den Leuten eine „Pseudo- Versicherung“. Und wenn was passiert nehmen wir nicht den , der es verbockt hat und der die BG bezahlt, in die Haftung - nein. Man schneidet sich doch nicht
die Hand ab, die einen füttert.
Dafür hat man die Verwaltung erfunden an der sich der schon eh geschädigte dann endgültig aufreiben kann. Die Sachbearbeitung bearbeitet Sachen; ein was anderes ist der lästige Geschädigte eben
nicht. Was fällt dem Versicherten ein seine Schaden entschädigt haben zu wollen- nachher wollen das alle. Wer soll das bezahlen?
#3096
Timo Beil(Mittwoch, 09 Oktober 2024)
Zu #3094:
Was haben Sie ständig mit Ihrer „wahrheitsgetreuen Verwaltungsakte“? Es ist keine Kausalität gegeben. Dieses zu beweisen ist Aufgabe des Herr Neumann - dies ist ihm nicht gelungen. Da bringt ein
Gejammer über angebliches Haus- und Redeverbot, eine schwachsinnige Behauptung über irgendwelche „Geheimunterlagen“ sowie das ständige und stetige wiederholen dieses Blödsinns nichts. Wo da jetzt ein
Verstoß gegen das Grundgesetz seine soll verstehe ich nicht. Erläutern Sie das doch mal bitte, Herr Zimmer.
#3095
Mazi(Dienstag, 08 Oktober 2024 18:18)
(Fortsetzung)
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bürger zu finanziellen "Opfergaben" z.G. ihrer Gegner herangezogen werden dürfen (vgl. Argumentation von Frau Aigner zu Verfassungsfeinden zumal ihnen vorzuhalten
ist, dass sie den Eid auf das Grundgesetz gebrochen haben).
#3094
Maz(Dienstag, 08 Oktober 2024 18:14)
(Fortsetzung)
Ich lege mich fest, dass richterliche Entscheidung im Fall von Herrn Neumann nicht nach rechtsstaatlich Grundsätzen nachvollziehbar ist.
Ich kann nicht erkennen, dass das Bundesverfassungsgericht eine wahrheitsgetreue und vollstängie Verwaltungsakte einer richterlichen Entscheidung nach dem Gesetz zugrunde legen würde (Az. 2 BvR 244
u.a., Art. 97 Abs. 1 GG) und das Betroffen anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen könne (Bundesverwaltungsgericht, Az 1 B 153/87).
#3093
Mazi(Dienstag, 08 Oktober 2024 18:08)
(Fortsetzung)
Meine kritsche Haltung ist nicht zuletzt auf diese Veröffentlichung zurückzuführen:
https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/227352/die-rueckkehr-der-ehemaligen-personelle-und-ideologische-kontinuitaeten-in-der-bremer-justiz-nach-1945/#:~:text=Eine%20endg%C3%BCltige%20Einigung%20%C3%BCber%20die%20zu%20schaffende%20Bremer%20Enklave%20trafen
Zitat:
"Die Entnazifizierung als Versuch der Alliierten, die deutsche Nachkriegsgesellschaft zur strafrechtlichen und moralischen Auseinandersetzung mit ihrer jüngsten Vergangenheit zu zwingen, ist zum
größten Teil gescheitert. Am Beispiel Bremen zeigt dieser Beitrag die mangelhafte Aufarbeitung der NS-Vergangenheit unter den vielfach wiedereingestellten Juristen.
Auch wenn sich die Besatzungsmächte bemühten, nationalsozialistisches Gedankengut aus der Judikative zu verbannen, so gelang dies mitunter nur unzureichend. Am schwersten wog die Personalfrage.
Wollten die Alliierten alle früheren NSDAP-Mitglieder aus ihren Ämtern entfernen, so hatte dies ernste Konsequenzen für den reibungslosen Ablauf der Strafverfolgung. Mit den wenigen Neuzulassungen
von "unbelasteten" Juristen war das Problem des Personalmangels kaum zu lösen, weshalb man recht schnell an die Grenzen der Praktizierbarkeit einer kompletten Säuberung der Justiz stieß. Entlastung
versprach nur eine maßvolle Wiedereinstellung der altgedienten Richter und Staatsanwälte mit Parteibuch – und genau diese sollte das Entnazifizierungsverfahren steuern. Ein Großteil der entlassenen
Juristen konnte sich nun gute Hoffnungen auf eine baldige Wiedereinstellung machen.Zur Auflösung der Fußnote[6]"
"Die Entnazifizierung als Versuch der Alliierten, die deutsche Nachkriegsgesellschaft zur strafrechtlichen und moralischen Auseinandersetzung mit ihrer jüngsten Vergangenheit zu zwingen, ist zum
größten Teil gescheitert. Das Gros der Entnazifizierten kehrte wieder in wichtige gesellschaftliche Positionen zurück und richtete sich in den neuen politischen Verhältnissen ein. Mit ihnen kam es zu
einer Restauration langlebiger personeller Strukturen. Insbesondere, wenn es galt, den "alten Kameraden" zu neuen Ämtern zu verhelfen, trugen die Netzwerke von damals auch nach der angeblichen
"Stunde Null"."
"Für die westlichen Alliierten bestand dabei das vorrangige Bedürfnis, Strafsachen und Zivilstreitigkeiten möglichst schnell wieder von den deutschen Gerichten erledigen zu lassen. Doch die Bremer
Gerichte waren auch deshalb so früh wieder eröffnet worden, weil Amerikaner und Briten nicht allein in der Lage waren, die im Nachkriegschaos verstärkt auftretende Kriminalität wirksam zu
bekämpfen.Zur Auflösung der Fußnote[5]"
Jetzt kommt noch hinzu, dass die Richter der Sozialgerichtsabrkeit gar nicht nach dem Grundgesetz entscheiden. Das Grundrecht der Bürger gar nicht achten. Das ist noch einmal eine Steigerung zu der
Vermutung der Alliierten.
#3092
Mazi(Dienstag, 08 Oktober 2024 17:52)
(fortsetzung)
Was ist also zu unternehmen, wenn laut Grundgesetz alle Macht von Volke ausgeht, aber offensichtlich nicht seitens Behörden, Gerichte und Legislative befolgt wird?
Wenn die Aufsicht über die Justiz auf Länderebene zu erfolgen hat, die Minister aber diese Amtsaufgabe nicht ausüben, dann ist die Frage zu klären, wer letztlich diese Verantwortung zu tragen
hat?
Da bekanntlich den Ministerpräsident:innen die Richtliniekompetenz obliegt und sie zwar Arbeit aber keine Verantwortung delegieren können (vgl. Dr. Kreneck, LG München I, Az. 5 HK O 1387/10) und sich
Neubürger nach diesem Schuldspruch das Leben genommen hat, ist davon auszugehen, das vergleichbares (gleich welcher Partei) nachfolgt.
Wenn Exekutive und Judikative nicht dem Grundgesetz folgen und auch die Legislative nicht regelmäßig überprüft, ob deren Vorgaben in den Gesetzen befolgt werden, dann ist davon auszugehen, dass das
Volk mit nichten die Macht im Staat ausübt.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Gesetz und Recht Amtshandlungen erledigen und auch das Bundesverfassungsgericht nicht an seine Entscheidungen hält, die Existenz des
Grundgesetzes folglich bestreitet, dann ist festzuhalten, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht Anwendung findet.
Es sind m.E. nicht die "Reichsbürger" oder die "AFD" ist als erstes das Grundgesetz in Frage stellen, sondern Exekutive, Judikative und Legislative haben eindeutig die älteren Recht.
Rein logisch ist es undenkbar, dass ein Wähler den Mut aufbringt, diese verantwortungslosen Gesell:innen sein Vertrauen auszusprechen. +
Es ist glaubhaft, dass NS-Juristen verstorben sind, aber nicht ausgestorben sind. Es ist anzunehmen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit sind einige mit Nazi-Hintergrund tummeln.
Was ist also zu unternehmen, wenn laut Grundgesetz alle Macht von Volke ausgeht, aber offensichtlich nicht seitens Behörden, Gerichte und Legislative befolgt wird?
#3091
Mazi(Dienstag, 08 Oktober 2024 17:29)
(Fortsetzung)
Da nur Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) gebunden sind, ist also danach zu suchen, weshalb diese Behörden
und Gerichte nicht an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sein sollen?
Wenn Sie folglich nicht nach dem Grundgesetz eine Amtshandlung vorgenommen haben, keine Amtsträger (Art. 20 Abs. 3 GG) sind, können sie auch nicht ihrer Treuepflicht auf das Grundgesetz
nachkommen.
Bekanntlich haben alle Amtsträger sich durch ihren Eid auf das Grundgesetz verpflichtet. nach Gesetz und Recht zu handeln.
Nachweislich der Richter am LG Hamburg hat den Richtern der 'Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen. Minsten "45 Dokumenten" fehlten ihr und keiner
der Richter nach die Unvollständigkeit festgestellt und die Umkehr der Beweislast angeordnet.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Herr Neuman bei einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der BGHW nachvollziehen konnte.
Fassen wir zusammen, dass keine der richterlichen Entscheidungen nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) war, somit im Zusammenhang mit einer Straftat stehen und daher nichtig sind.
#3090
Mazi(Dienstag, 08 Oktober 2024 17:17)
(Fortsetzung)
Da das Grundrecht für alle Bürger gilt, ist auch davon auszugehen, dass es auch für Herr Neumann verbindlich ist.
#3089
Mazi(Dienstag, 08 Oktober 2024 17:14)
Grundrechte nacfh Art. 19 Abs. 4 GG
Nach Art. 19 Abs. 4 GG wird jedem Bürger das Grundrecht zugestanden, Gesetz und Recht in Amspruch zu nehmen.
1983 wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen und gebeten Klarheit zu schaffen. Nach dessen Entscheidung in Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip (auch bisher schon) verpflchtet,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
1988 hat sich das Bundesverwaltungsgericht auf diese Entscheidung bezogen und ausgeführt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.
#3088
Erich Neumann, alias unfallmann(Dienstag, 08 Oktober 2024 12:33)
Hallo Jan,
die Flaschenpost ist termingerecht angekommen!
Die Flaschenpost ist sehr zuverlässig!!!
MfG
#3087
Jan(Dienstag, 08 Oktober 2024 12:22)
Grüße von der Flaschenpost
#3086
Toby(Dienstag, 08 Oktober 2024 10:46)
Ich wünsche Ihnen alles Gute und freue much Sie heute sogar persönlich angetroffen zu haben!
#3085
Mazi(Dienstag, 08 Oktober 2024 10:08)
Und schon wieder Cum Ex-Geschäfte!
Aud diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/eklat-im-cum-ex-ausschuss--laptops-mit-700-000-e-mails-verschwunden-33966650.html
Kennen wir nicht die abgelichteten Herren der SPD?
Es ist für normale Staatsbürger gewiss nicht einfach 700.000 Mails einfach so verschwinden zu lassen. Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetzgleich sind, dann gilt für diese Herren das
Grundgesetz nicht. Wenn für diese Herren das Grundgesetz nicht gilt, dann ist darauf zu schließen, dass sie als Verfassungsfeinde und Amtsträger das Rechtssystem bereits unterlaufen haben.
Wer hat noch den Mut, diese Herren zu wählen oder wer will mit ihnen auf eine gleiche Stufe gestellt werden?
Ich komme wiederum auf die Forderung von Frau Aigner zurück und halte es für unverantwortlich, dass von Bürgern ein Obolus verlangt wird, Verfassungsfeinde auch noch zu unterstützen.
#3084
Mazi(Montag, 07 Oktober 2024 19:42)
#3083
Ich möchte ihm (Erich) ebenfalls meine Hochachtung erweisen. Gleichzeitig möchte ich ihm die Achtung zukommen lassen, die ihn über so viele Jahre im Kampf gegen die Behörden (BGHW und
Sozialgerichtsbarkeit) unentwegt ermununtert hat.
Wie dem auch ist, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben auf dieser Grundlage ebenfalls entschieden, dass ein Betroffener anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollziehen
kann.
OVG Bremen und LSG Baden-Württemberg haben in ihren Entscheidungen deutlich gemacht wie maßgeblich eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zur Entscheidung der Richter nach dem Gesetz
ist (Art. 97 Abs. 1 GG).
Es ist unstrittig nach der Entscheidung des LG Hamburg, dass die den Gerichten vorgelegte Verwaltungsakte mindest um diese "45 Dokumente" verkürzt ist.
Es erscheint mir nicht mehr plausibel, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen haben kann, wenn ein anderes Gericht urteilt, dass
"45 Dokumente" nicht in der Verwaltungsakte der BGHW auftauchen können.
Wir sind uns hoffentlich auch einig, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Erforschung des Sachverhalt von Amts wegen vorgenommen haben können, wenn ihnen keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat (u.a. Verstoß gegen § 103 SGG).
Lieber Herr Neumann, ich hoffe, dass Sie weiterhin auf das Grundgesetz bauen und für dessen Umsetzung weiter kämpfen. Auch ich hege Zweifel, dass es in den Behörden und Gerichten nach dem Grundgesetz
vor sich geht.
Es erscheint mir logisch, dass Frau Aigner Recht haben muss, dass Bürger nicht auferlegt werden darf, auch noch Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen.
#3083
WernerE(Montag, 07 Oktober 2024 12:23)
- Timo Beil
Hallo Erich,
der Mensch will Dich doch nur vom eigentlichen Geschehen ablenken, die Person
am besten NEGIEREN und sich seinen Ansichten überlassen.
Geht Deinen Weg Erich und vertraue den Mitmenschen, welche Dir zur Seite stehen.
Dein Weg ist offenkundig genau der richtige, sonst würde die Gegenseite nicht
andauernd hier Leute vorbei schicken und einen "Quatsch" von sich geben, der nur
Ablenken soll.
Timo Beil ist ein solches Beispiel und vorher waren andere Aktive hier, alles zu tun
um Dich zu verunsichern.
Lass sie schreiben was sie wollen, solange sie Dich nicht beleidigen oder verulken.
Wehre Dich den Anfängen der Geschmachslosigkeit und bleibe Standhaft!
WernerE - macht es genau so, dass hat die Gegenseite inzwischen ein wenig kapiert.
#3082
Timo Beil(Montag, 07 Oktober 2024 10:35)
Zu #3081:
Was ein Quatsch.
#3081
Erich Neumann, alias unfallmann(Montag, 07 Oktober 2024 09:50)
#3080#
Herr Timo Beil,
Ihre Antwort habe ich erhalten und verstanden.
Aber warum können Sie nicht einfach schreiben, dass sie nicht dabei sein wollen, weil Sie nicht ertragen können, wenn die Wahrheit auf den Tisch kommt.
Die Wahrheit könnte auch über die Jenaer Nachrichten auf den Tisch kommen. Der Kontakt ist aufgenommen. Die Genossen in der Jenaer Glasfabrik werden sachgerecht reagieren. Und "Was ein Quatsch" werde
ich nicht hören.
MfG
#3080
Timo Beil(Montag, 07 Oktober 2024 09:19)
Was ein Quatsch.
#3079
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 07 Oktober 2024 07:29)
#3077#
Hallo Herr Timo Beil,
gerade habe ich erfahren, alias Kojak wird mich in Bremen besuchen und hat den Flug schon gebucht. Wenn Sie hier Ihre persönlichen Daten bekannt geben, dürfen Sie dabei sein.
MfG
#3078
Kojak(Montag, 07 Oktober 2024 00:25)
Dear Mr. Erich Neumann.
Your Story touched me so much that I wanted to meet you. I have booked the next flight to see you and to get about everything about you.
See you later Alligator �
Good by Crocodile
Best regards from NYC
#3077
Mazi(Sonntag, 06 Oktober 2024 20:59)
#3076
Es ist nachweislich eindeutig von Richtern des LG Hamburg hinterlegt, dass der Verwaltungsakte mindestens "45 Dokumente" fehlten.
Und Sie wollen behaupten, dass die Verwaltungsakte der BGHW vollständig sein soll?
Nochmals!
Wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten sind Grundvoraussetzung einer Verwaltungsentscheidung. Wenn die Verwaltungsakte nicht vollständig ist, dann ist es ausgeschlossen, dass Sie
aufgrund dieser Akte eine Verwaltungsentscheidung gefasst haben und Richter der Sozialgerichtsbarkeit verständlich machen können, dass sie die Verwaltungsentscheidung kontrolliert hätten.
Wenn also nach den Richtern des LG Hamburg die Verwaltungsakte der BGHW unvollständig und nicht wahrheitsgetreu gewesen ist, ist es ausgeschlossen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine
Verwaltungsentscheidung kontrolliert haben können.
Ich verweise nochmals auf die Entscheidung des OVG Bremen mit dessen Verweis auf die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988. Damit
soll es genug sein.
Die Verwaltungsakte der BGHW ist nicht wahrheitsgetreu und nicht vollständig. Kein Richter der Sozialgerichtsbarkeit kann glaubhaft machen, dass er die Verwaltungsentscheidungen kontrolliert
habe.
Folgt man der Rechtsstaatlichkeit haben die Amtsträger in BGHW und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen, sind anzuklagen, zu verurteilen und mangels
Treuepflicht unverzüglich aus dem Dienst zu entfernen. Es ist nicht logisch begründbar, dass der Staat mit diesen Tätern seine Staatsmacht durchführt.
Die Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen sind nach dem Grundgesetz, aber auch nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgeriochts
nachvollziehbar.
Herr Beil, ich gehe davon aus, dass Sie Mitarbeiter der BGHW waren, die Verwaltungsentscheidung dieser Behörde zumindest mittragen bzw. mitverantworten und kurzfristig entlassen werden.
"Auf Ihrem ferneren Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute", so schreibt man doch im Zeugnis, wenn Leute verabschiedet werden.
#3076
Timo Beil(Sonntag, 06 Oktober 2024 19:57)
Blödsinn.
War vor 20 Jahren auch schon Mist. Wird sich nichts geändert haben. Wo soll denn die Verwaltungsakte denn bitte nicht vollständig sein. Gesundheitsschaden ist doch anerkannt. Nur bedingt dieser keine
MdE. Hinzu kommt; das abgefunden wurde. Fertig.
#3075
Erich Neumann, alias unfallmann(Sonntag, 06 Oktober 2024 19:22)
#3073#
Herr Timo Beil,
es ist kein Mist und wird mit den 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW dokumentiert, denn darin ist auch das Schreiben der BGHW vom 27.04.2004 an die HKK zur Geheimhaltung
aufgeführt.
#3069-3072
Einmal mehr ist ein sachverständiger Dritter nur dann in der Lage einen Sachverhalt zu erkennen, wenn ihm eine wahrheitsgetreuen und vollständiger Verwaltungsakte vorliegt. Als dann kann er daraus
seine Schlüsse ziehen und eine Verwaltungsentscheidung erlassen. Alles andere ist m.E. sachlich nicht fundiert.
Wenn seitens der Sozialgerichtsbarkeit erklärt wird, dass sie i.d.R. immer so handeln, dann ist das Prinzip zwar mehrheitlich und verständlich, aber die Entscheidung ist trotz dem nicht nach dem
Gesetz (vgl. auch die Entscheidung des OVG Bremen 2013, Az. S3 A 205/12 und das LSG Baden-Württemberg 2018, L 7 AS 2969/17).
#3073
Timo Beil(Sonntag, 06 Oktober 2024 18:58)
Genau. Nerven Sie die HKK auch noch mit Ihrem Mist. Nicht zu glauben.
#3072
Mazi(Sonntag, 06 Oktober 2024 18:31)
Herr Beil, das tut mir aufrichtig leid.
#3071
Erich Neumann, alias unfallmann(Sonntag, 06 Oktober 2024 18:30)
#3068#
Hallo Herr Beil,
richtig haben Sie erkannt:
Wegen Muskelschwäche im li. Arm/Hand und li. Bein und Herzschwäche.
Und dem Hinweis von der HKK habe ich die Pflegestufe 1 erhalten.
Wenn es also Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (also nicht BG) ist das doch super. Dann hat die BG erst recht nichts mit dem li. Arm/ Hand & li. Bein und Herzschwäche zu tun. Noch ein Beweis
dafür, das alles richtig ist.
Dazu ist zu sagen: Es ist der Beweis, die HKK hat meine Verletztenakte (6000 Blatt) nicht gesichtet). Ich soll einen Herzschrittmacher erhalten, den wird die HKK auch bezahlen und einen Treppenlifter
ist auch im Visier. Dazu kommt ein elektrische Rollstuhl und die 2. Pflegestufe. Und das Bad muss auch umgebaut werden. Nur wenn jemand mit dem Beil zuschlägt, könnten sich die Mitglieder der HKK die
Kosten ersparen. Dieses werde ich der HKK melden und der Öffentlichkeit. In der Hoffnung dass die HKK meine Behördenakte von der BGHW anfordert und Abrechnungsbetrug aufdeckt. Und Ihre Eintragung
werde ich der HKK in Kopie vorlegen und bedanke mich für die Anregung.
MfG
#3070
Mazi(Sonntag, 06 Oktober 2024 18:28)
Kommentarlos!
Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/langj%C3%A4hriger-unternehmens-chef-w%C3%BCrth-kritisiert-ampel-als-wurzellose-regierung/ar-AA1rMN3c?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=89d755e5eb354bb494c78fcea179fd86&ei=194
Zitat:
Und so schimpfte Würth über SPD, Grüne und FDP: „Wir haben eine wurzellose Regierung, die mehr mit sich selbst und damit beschäftigt ist, Streitereien zu schlichten, als dass sie sich um die Probleme
des Landes kümmert.“
Und dafür wird seitens der Behörden eine finanzielle Zahlung seitens der Bürger geleistet!
Wer will da noch behaupten, dass sie ihre Amtsaufgaben erledigen würden.
Für wahr wird damit verständlich, dass andere Amtsträger in unterschiedlichen Bereichen ihnen nachfolgen.
#3069
Timo Beil(Sonntag, 06 Oktober 2024 17:54)
Zu:
Wegen Muskelschwäche im li. Arm/Hand und li. Bein und Herzschwäche.
Und dem Hinweis von der HKK habe ich die Pflegestufe 1 erhalten.
Wenn es also Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (also nicht BG) ist das doch super. Dann hat die BG erst recht nichts mit dem li. Arm/ Hand & li. Bein und Herzschwäche zu tun. Noch ein Beweis
dafür, das alles richtig ist.
#3068
Mazi(Samstag, 05 Oktober 2024 22:21)
Unstrittig ist, dass nur eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dazu führen kann, über einen Sachverhalt informiert zu sein und ein Betroffener dann eine Verwaltungsentscheidung
nachvollziehen kann.
Diese gesetzliche Auslegung haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht so entschieden.
Die Umkehr dieser Regel führt dazu, dass kein Amtsträger und kein Betroffener eine Verwaltungsentscheidung kontrollieren oder nachvollziehen kann.
Im Beispiel von Herrn Neumann ist auszuschließen, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte den Gerichten vorgelegen haben kann oder Betroffene anhand der Verwaltungsakte deren
Entscheidungen nachvollziehen kann.
Letztlich ist gar richterlich vom LG Hamburg entschieden worden, dass der Verwaltungsakte „mindestens 45 Dokumente“ fehlten. Dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte der Beklagten BGHW vorgelegen hätte, ist nachweislich der Klage vor dem LG Hamburg als bewiesen anzunehmen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit je eine Sachverhaltserforschung von Amts wegen nach § 103 SGG vorgenommen haben können. Sie haben nicht einmal die Umkehr der
Beweislast nach der Entscheidung des OVG Bremen vorgenommen.
Es ist mir fremd anzunehmen, dass die Richter je eine Amtshandlung nach dem Gesetz und Recht vorgenommen haben könnten. Da diese Taten der Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit
Straftaten stehen, ist nicht davon auszugehen, dass sie fortbestehen dürfen.
Staatsanwaltschaftlich sind die beteiligten Richter anzuklagen, zu verurteilen und mindestens ihre finanziellen Zuwendungen den Bürgern zurückzuzahlen.
#3067
Mazi(Samstag, 05 Oktober 2024 21:53)
Ich stelle jedem frei zur Wahl zu gehen. Schließlich ist dieses Recht im Grundgesetz niedergeschrieben.
Ich vergleiche lediglich die AFD mit den etablierten Parteien. Wenn ich zu der Aussage gelange, dass die etablierten Parteien von der AFD sich nicht unterscheiden, dann ist die Frage derer die
„wählen“ die, ob sie diesen NS-Juristen folgen und wem.
Sachlich ist es so, dass die Wähler die Abgeordneten, im Zweifel die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wählen.
Es ist gesicherte Erkenntnis, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Legislative, die Gesetze beraten und in Kraft setzen. Sie überprüfen jedoch nicht regelmäßig, ob ihre Vorgaben in
den Gesetzen überhaupt eingehalten werden. Wenn die Exekutive diese Vorgaben nicht achtet, die Judikative die Einhaltung dieser Vorgaben nicht überprüft und auch die Legislative nicht überprüft, ob
denn ihre Vorgaben eingehalten werden, dann ist m.E. die Frage logisch, wer gewählt wurde.
Unlängst haben gar die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Abgeordnete frei nach ihrem Gewissen entscheiden. Eine größere Uminterpretation des Grundgesetzes, dass uns allen
verspricht, dass alle Macht vom Volke ausginge, gibt es wohl nicht.
Ein anderes Beispiel ist auch, dass ein amtierender Richter des Bundesverfassungsgerichts und ehemaliger Abgeordneter des Deutschen Bundestages, über sein eigenes Gesetz „richtet“.
Unter Compliance-Gesichtspunkten gilt dieses rechtsstaatliche Verständnis der Unternehmen auch in der Judikative.
Die Alliierten hat nach der Bezwingung der Nazi im zweiten Weltkrieg die ehrliche Absicht mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland von den Nazis zu säubern. Diese Zielsetzung der Alliierten
ist, wie sie einräumten, gescheitert. Die Behörden „saugten sich voll“ mit NS-Juristen und diese NS-Juristen setzten ihr Gedankengut fort.
Es klingt reichlich naive davon auszugehen, dass mit ihrem Tod der NS-Juristen auch ihr geistiges Gedankengut unterginge. Ich „schludere“ alle Behördenmitarbeiter namentlich zu „würdigen“ und deren
Funktion mit Nazivergangenheit aufzuzählen. Sie können jedoch sicher sein, dass diese Leute die Behörden prägten und ihre Theorie „fleißig“ weiter gegeben wurde.
Wenn meine vorhin dargelegte Theorie stimmt, haben die Wähler zwischen „Pest und Kollera“ „gewählt“.
Die Abkehr, dass die Behörden und Gerichte sowie die Legislative das Grundgesetz nicht beachten, ist daher nicht nur bei den „Reichsbürgern“ auszumachen.
Daher ist es m.E. unzulässig, unter „Reichsbürgern“ nach dem Grundgesetz „auszuwählen“.
#3066
Mazi(Samstag, 05 Oktober 2024 21:07)
Im Kern geht es mir darum, verschiedenste Bereichen in Form von nachprüfbaren Dokumenten aufzuzeigen, dass dies in der Sozialgerichtsbarkeit gang und gebe ist. Dieser Verstoß ist nicht nur in der
Sozialgerichtsbarkeit anzutreffen, sondern in beliebigen Bereichen ebenfalls anzutreffen und auch vor angerichtetem Schaden macht die Justiz keinen Halt.
Wir kennen alle die Missbrauchsfälle, die Ahrtalkatastrophe oder die Cum Ex-Geschäfte, an die sich unser Bundeskanzler nach seinen Angaben nicht (mehr) erinnern kann.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass zahlreiche Straftäter von Richtern verurteilt wurden, die vorgaben, sich an ihre Taten nicht mehr erinnern zu können. Da nach dem Grundgesetz alle vor dem
Gesetz gleich sein müssen, gibt es also offensichtlich Leute, für die das Grundgesetz nicht gilt.
Wenn eine Berufsgenossenschaft angibt, Beweise eines ganzen Aktenzeichens vernichtet zu haben und das Sozialgericht dies (nach § 444 ZPO der Beklagten) hinnimmt und die Beanstandungen des Klägers
nicht entgegen nimmt, dann ist dies schlicht Rechtsbeugung oder entgegen die gesetzlichen Vorschriften des Grundgesetzes. Eben dieses Grundgesetz beschreibt die richterliche Entscheidung nach dem
Gesetz.
Fälschlich wird seitens der Behörden behauptet, dass die Richter in ihrer Entscheidung frei seien. Tatsächlich sind Richter nach dem Grundgesetz an das Gesetz gebunden. Richter, die dieses
Grundgesetz nicht achten, lehnen es ab und unterscheiden sich nicht von „Reichsbürgern“.
Es ist Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes alle zu verfolgen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen wollen.
Nach der Forderung von Frau Aigner ist deren Argumentation folgend nicht nachvollziehbar, dass Verfassungsfeinde von Behörden z.L. von Bürgern auch noch finanziell unterstützt werden dürfen.
Die Rechtsprechung gegen das Gesetz kann nicht z.L. eines Bürgers unter gleichzeitiger finanzieller Belastung des gleichen erfolgen. Das ist in meinen Augen an Abartigkeit nicht mehr steigerbar,
schlicht pervers,
#3065
Mazi(Freitag, 04 Oktober 2024 11:30)
Was hat Klimapoltik mit dem Überfall der Russen auf die U(kraine zu tun?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/klimapolitik-der-ampel-bedroht-deutsche-industrie-so-kann-es-nicht-weitergehen/ar-AA1rFW9w?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5a2f86c116404408f742cf841e55cb8c&ei=40
Ich zitiere:
"Eine neue Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt nun, dass die Unternehmen in Deutschland zunehmend damit überfordert sind, die
strengen Vorgaben beim Klimaschutz einzuhalten."
Selbstverständlich können Sie diesen Kommentar auch mit meinem Äußerung # 3064 gleichschalten.
Es scheint so, dass die Politiker das Volk nur noch vera... . Offensichtlich machen sie auch keinen Unterschied in der Judikativen.
#3064
Mazi(Donnerstag, 03 Oktober 2024 15:07)
Wer soll ihn wählen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-news-habeck-will-wieder-f%C3%BCr-schleswig-flensburg-in-den-bundestag/ar-AA1rDMIn?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=6cf6f3f39ff14620d632a3df513fed91&ei=20
Nachdem Habeck für das sogenannte Heizungsgesetz verantwortlich zeichnete ist fraglich, wer den Mut haben könnte, ihn zu wählen. Es müüsten demnach Wähler sein, die die Meinung vertreten würden, dass
er keine entscheidenden Fehler gemacht habe.
Wer die Meinung vertritt, dass die etablierten Parteien das Grundgesetz umgesetzt hätten, kann sie also wählen.
Wer der Meinung ist, dass dies von der AFD besser erledigt wird, ist bei denen ebenso gut aufgehoben.
Wer der Meinung ist, dass keine der Parteien einen Plan hat, die Forderung des Grundgesetzes umzusetzen, der sollte m.E. dies kundtun und nicht wählen.
#3063
Mazi(Donnerstag, 03 Oktober 2024)
Ihr Schreiben vom 18.09.2024 an das SG Bremen ist sachlich nicht erforderlich.
Zur Akteneinsicht ist nicht erforderlich, dass Sie, Herr Neumann, einen Grund angeben. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) können Sie die
Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen. Es ist fraglich, wie Sie dies ohne Akteneinsicht bewerkstelligen können sollten?
Der Anruf, von dem Sie berichten, kann also substanziell nicht belegt gewesen sein. Da alle Amtsträger zur Einhaltung von Gesetz und Recht verpflichtet sind, ist davon auszugehen, dass dieser
Amtsträger seiner Treuepflicht nicht nachgekommen ist.
M.E. liegt Ihr Antrag auf Akteneinsicht weiterhin vor und erscheint die Frage, weshalb man ihm nicht gerichtlich entsprochen hat und ob die „45 Geheimdokumente“ der Richter des LG Hamburg in dieser
Akte bereits enthalten sind?
Wenn sie bereits enthalten wären, ist folglich deren Entscheidung nicht nachvollziehbar. Wenn sie nicht enthalten sind, ist die Frage, wie Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen
konnten?
Ich lege mich fest, dass die richterlichen Entscheidungen nicht nach dem Gesetz sein können.
#3062
Kojak(Donnerstag, 03 Oktober 2024 11:03)
Dear Minister Newman, I Like your Homepage so much.�� Wish you luck!
Lovely wishes from Manhattan NYC �����
#3061
Mazi(Donnerstag, 03 Oktober 2024 10:53)
Was ist von der Judikative, der Sozialgerichtsbarkeit zu halten?
Es ist nicht zu glauben/nachvollziehbar, dass deren Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Nach dem Verfassungsschutzgesetz in sie vom Verfassungsschutz nur dann ausgenommen, wenn sie nach dem
Willen des Volkes, dem Gesetz, handeln.
Da dies regelmäßig nicht der Fall ist, stellt sich die Frage, mit welchem Qualitätsanspruch der Verfassungsschutz seine Aufgaben wahrnimmt.
Da die Sozialgerichtsbarkeit bei gleichem Gesetz unterschiedliche Entscheidungen trifft, ist nachgewiesen, dass ihre Richter (Amtsträger) ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und zur Ausübung von
Staatsmacht ungeeignet sind.
Es ist aufgrund der Endscheidungen nachvollziehbar, dass sie sich deshalb an die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht halten, ihre Amtstätigkeit nicht nach Gesetz und Recht ausüben.
Häufig wird seitens der Behörden argumentiert, dass sie in die Unabhängkeit der Richter nicht eingreifen dürfen. Das ist richtig, aber rechtfertig sie nicht dazu, § 103 Sozialgerichtsgesetz nicht
anzuwenden und ihre Entscheidungsfindung nicht nach dem Gesetz vorzunehmen.
Es ist nicht nur Aufgabe ihres Dienstvorgesetzten ihre Ausführung nach dem Gesetz vorzunehmen, sondern auch Aufgabe der Abgeordneten, ob ihre Vorgaben in den Gesetzen überhaupt angewandt
werden.
Eine Nichtanwendung von Vorgaben in Gesetzen und die Nichtzulassung von Berufungen lässt eindeutig darauf schließen, dass diese Entscheidungen der Richter keine freiheitliche demokratische
Grundordnung zum Ziel haben.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gruppe der “Reichsbürger“ ausschließlich der Richter ausschließt. Da diese Gruppe seitens der Behörden offensichtlich nicht überwacht wird, ist die
nationalsozialistischen Gedankenguts seitens der Behörden besonders geschützt.
Deshalb ist die Forderung von Frau Aigner, Verfassungsfeinde von Bürgern nicht zu unterstützen, vollkommen logisch.
#3060
Mazi(Donnerstag, 03 Oktober 2024 10:23)
Was ist von Prof. Dr. Hermann Plagemann zu halten?
Er ist Honrarprofessor an der Uni Mainz, tritt mit dem Richter am Bundessozialgericht Dr. Bieresborn gemeinsam in ausschließlichen Seminaren der Berufsgenossenschaftschaften auf und ist Vertreter der
Berufsgenossenschaften vor dem Bundessozialgericht.
#3059
Mazi(Donnerstag, 03 Oktober 2024 10:11)
#3057
In der Tat ist es rechtsstaatlich schwierig zu glauben, dass es in unserem Staat nach Regeln zuginge. Die Sozialgerichtsbarkeit nimmt dabei keine Ausnahmedarstellung wahr.
Ihr Beispiel bringt es auf den Punkt.
Ich möchte es erweitern, dass selbst der Bundesverfassungspräsident Harbarth sowohl Legislative als auch Judikative sein durfte ist daran zu erkennen, dass er sowohl als Abgeordneter an einem Gesetz
mitgearbeitet hat über dessen Verfassungsmäßigkeit in der Judikative auch entschieden hat.
Es ist wohl anzunehmen, dass dies unter Compliance-Gesichtspunkten schon als ausgeschlossen erscheint.
Offensichtlich steht das Gericht über dem Grundgesetz und Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden mal so und mal so. Aber wichtig ist, dass diese Amtsträger vorgeben und Recht erhalten, dass
sie Ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hätten.
Als Beleg für diese Annahme erscheint mir das Gerichtsurteil des LSG Baden-Württemberg, dass bei seiner Urteilsfindung die Wichtigkeit die Vorlage von wahren und vollständigen Verwaltungsakten der
beklagten Behörde betont bzw. Sich entscheidet. Rechtsstaatlich sehe ich dies als Novum an.
Regelmäßig treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen ohne eine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorliegen zu haben. Sie geben aber vor den Sachverhalt von Amts wegen erforscht zu
haben.
Es ist nicht zumglauben, dass sie eine Entscheidung nach dem Gesetz ohne die Vorlage eines wahren und vollständigen Sachverhalts aufgrund einer nicht wahren und vollständigen Verwaltungsakte
entschieden haben können.
Die Forderung von Frau Aiger, dass Verfassungsfeinde von Bürgern nicht unterstützt werden dürfen, ist einleuchtend.
Was soll ein Leser rechtsstaatlich von solchen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit halten, die davon ausgehen, dass eine Sachverhaltserforschung seitens der Sozialgerichtsbarkeit von Amts wegen
nie erfolgt sein kann.
Wenn dann auch noch Richter des LG Hamburg Herrn Neumann untersagen, fehlende Dokumente der Verwaltungsakte den Gerichten vorzulegen, ihn dann auch noch mit Freiheitsentzug bedrohen und ihn der
persönlichen Freiheit berauben, dass ist mehrmals rechtsstaatlich gewöhnungsbedürftig. M.E. ist dies analoge der Vorgehensweise der Nazis.
Das Argument ist eindeutig und nachweislich auf Ihrer Seite.
#3058
Mazi(Dienstag, 01 Oktober 2024 17:47)
#3057
Amtsträger haben ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Wenn sie nicht nach Gesetz und Recht tätigen sind, dass ist die in einem Rechtsstaat ein eindeutiger Verstoß gegen die
Treuepflicht.
Sie sind anzuklagen und zu verurteilen. Es ist nicht mehr als rechtens, dass Bürger Verfassungsfeinde nicht auch noch unterstützen. M.E. liegt in diesem Punkt Frau Aigner absolut richtig.
#3057
WernerE(Dienstag, 01 Oktober 2024 15:17)
# 3053 - Honeß ging für weit weniger 3 Jahre in den Knast!
Der Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter war Ken Heidenreich.
Er ist auch befreundet zu Vorsitzenden Richter 3`ter Senat des LSG München Dr. W. Kainz
Ich habe von Ihm die Einstellung meiner Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen Dr. Kainz
erhalten.
Wer gute Freunde hat, braucht sich um nichts zu kümmern.
WernerE - hab inzwischen auch gute Freunde, hier und in DE
#3056
Mazi(Dienstag, 01 Oktober 2024 14:17)
Für Sie gelesen!
auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/14-jahre-nach-hilferuf-von-kirsten-heisig-r%C3%A4cht-sich-nun-bitter-richterin-wirft-staat-versagen-im-kampf-gegen-jugendgewalt-vor/ar-AA1rwgi5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b53aa0e63cff49df972e3b4328509c7c&ei=153
Nicht nur im Jugendstrafrecht versagt der Staat!
#3055
Mazi(Dienstag, 01 Oktober 2024 13:02)
Harbarth, Christ, Woll und Meßling scheinen es mit der Rechtsstaatlichkeitz nicht ernst zu nehmen.
Auf diese Veröffentlichung wird verwiesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/10/rs20231024_1bvr116019.html
Zur Ihrer Erinnerung, Harbarth war unmittelbar vor seiner richterlichen Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Bundesverfassungsgericht als Abgeordneter im Deutschen Bundestag tätig. Er hat also nicht
nur an dieser richterlichen Entscheidung, sondern auch an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt.
Rechtsstaatlich ist anders.
Die Nichtüberprüfung der Vorgaben in den Gesetzen erlaubt m.E. nicht, sich über die Rechtsstaatlichkeit hinwegzusetzen.
Wenn selbst die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit sattelfest sind, wer will es auf unteren Ebenen in der Sozialgerichtsbarkeit diese Rechtsstaatlichkeit
voraussetzen?
#3054
Mazi(Dienstag, 01 Oktober 2024 12:42)
Ist jetzt das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar oder nicht.
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/bundesverfassungsgericht-bka-gesetz-in-teilen-verfassungswidrig/ar-AA1rvXPU?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b53aa0e63cff49df972e3b4328509c7c&ei=15
Noch viel interessanter ist, ob Harbarth an dem Gesetz, über das er jetzt befindet, mitgewirkt hat oder nicht?
Wie ist das noch einmal mit Compliance? Gilt Compliance nur für andere und nicht für Richter?
#3053
Mazi(Montag, 30 September 2024 23:41)
Honeß ging für weit weniger 3 Jahre in den Knast.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cum-ex-skandal-banker-christian-olearius-zeigt-ex-staatsanw%C3%A4ltin-anne-brorhilker-an/ar-AA1rtLB2?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=20f8084f8ec548d5b264e6fdc86664a9&ei=20
#3052
Mazi(Montag, 30 September 2024 20:43)
#3051
Das Grundgesetz ist das eine und alle anderen Spezialgesetze haben mit dem Grundgesetz letztlich im Einklang zu stehen. Daher ist das Grundrecht im Grundgesetz allumfassend.
Das ist letztlich der Grund für Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
…
Sachlich richtig ist, dass selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts dieses Grundrecht wirklich gewähren. Es liegt also nicht daran, dass eine AFD wirklich ihre Hände im Spiel hätte. Deshalb sind
die Entscheidungen der Richter gegen Herrn Neumann so wie sie sind. Mit Rechtsstaatlichkeit haben die nie etwas zu tun gehabt.
Wenn Herr Neumann das Recht nicht gewährt erhielt, dann ist die Exekutive und in deren Folge auch die Judikative verantwortlich. Die Legislative, die ihre Vorgaben in den Gesetzen nicht überprüft,
sind letztlich für dieses nazihafte Handeln verantwortlich. Die etablierten Parteien haben ihre Amtsaufgaben nicht wahrgenommen. Dies geht reihum und ist nicht parteiabhängig.
Selbst eine ehemalige Richterin und Staatsanwältin und spätere Ministerpräsidentin a.D. hat in Rheinland-Pfalz dieses Grundrecht nicht sichergestellt. Daher ist davon auszugehen, dass nach den Nazis
nie das Interesse vorhanden war nach den Regeln des Grundgesetzes tätig zu sein.
Zu erkennen ist dies auch daran, dass selbst eine Alarmmeldung von ihr dieser Ministerpräsidentin nicht weiter geleitet wurde und zahlreiche Tote aufgrund dieser Nachlässigkeit in der
Ahrtalkatastrophe zu beklagen waren.
Sie hatte damals nicht erkannt, dass sie, obwohl sie die Tätigkeit delegierte, die Verantwortung behalten hat. Die Frage ist, ob sie diese Einsichtsfähigkeit nie besessen hat oder ihr Verhalten
vorsätzlich war.
Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Beanstandungen sich ausschließlich auf ein Themengebiet beschränkt. Die Beanstandungen gehen Reih‘ um, sind von NS-Juristen initiiert worden und sind
parteiunabhängig zu betrachten.
#3051
WernerE(Sonntag, 29 September 2024 22:19)
#3049 - bitte ich will doch korrekt angesprochen werden.
Ja das eine ist Strafrecht und das andere Sozialrecht - und dann noch das Grundrecht.
Alles trifft bei Erich Neumann alias Unfallmann zu, nur Sie begreifen es eben nicht.
Übrigens - könnte Timo Beil wer sein?
der im UK HH, der von Telekom oder doch der, welcher hier nur stänkern will.
WernerE - kennt sich aus mit StGB, SGB und GG
#3050
Mazi(Sonntag, 29 September 2024 19:43)
# 3042
Herr Beil, stimmt!
Niemand behauptet, dass diejenigen die, die Lesfähigkeit besitzen, auch bei einer BG angestellt sein müssen. Sie könnten auch in der Sozialgerichtsbarkeit tätig sein. Das berechtigt Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht ihren Amtseid auf das Grundgesetz zu brechen.
Die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind jedoch in der Vielzahl der Fälle anders. So auch die Entscheidungen der Fälle von Herrn Neumann. Sie bezeugen, dass die
Rechtsstaatlichkeit nicht gegeben ist.
Gegen die richterlichen Entscheidungen in den Fällen von Herrn Neumann u.a. spricht, dass das Bundesverfassugsgericht 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.), das Bundesverwaltungsgericht 1988 (Az. 1 B 153/83),
das OVG Bremen 2013 (Az. S3 A 205/12) und das LSG Baden-Württemberg 2018 (L 7 AS 2969/17) sich anhand des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4) festgelegt hat und erforderlich ist, dass der richterlichen
Entscheidung eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde zu liegen hat. Ggfs. ist gerichtlich die Umkehr der Beweislast anzuordnen.
Es erscheint sehr fragwürdig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit einen Sachverhalt anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte von Amts wegen festgestellt haben können. Das ist
Hokuspokus und hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht im entferntesten etwas zu tun.
Wenn auch die richterlichen Entscheidungen obigen Grundsätzen widersprechen, so ist auch ein Versäumnis einer Frist dazu nicht geeignet, ein richterliche Entscheidung nach dem Gesetz festzustellen.
Die Vorausetzungen für eine richterliche Entscheidung ist nicht gegeben. Da auch einer derartigen Entscheidung, der Mangel einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten
entgegensteht, kann auch eine solche Entscheidung nicht getroffen worden sein.
Entweder ist von einer Rechtsstaatlichkeit auszugehen oder das Grundgesetz wird in seiner Existenz bestritten. Da regelmäßig den Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde liegen, ist davon aus zu gehen, dass die Zahl derer, die die Existenz des Grundgesetzes faktisch bestreiten, weit größer als die
offizielle Zahl der Reichsbürger-Szene.
Für mich scheiden solche Amtsträger wegen Unfähigkeit in der Ausübung von Staatsmacht oder vorsätzlich parteiischen Entscheidung sowie Bruch des Amtseids auf das Grundgesetz in einer Richterfunktion
aus. Dass dies die Anklage dieser Amtsträger seitens der Staatsanwaltschaft zur Folge hat, davon gehe ich aus. Es sei denn - was ich auch nicht ausschließen kann -, dass auch diese Amtsträger der
Beihilfe zum Begehen einer Straftat zu belasten sind.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit immer noch dem Grundsatz folgen, was unter den Nazis rechtens war, kann jetzt kein Unrecht sein (vgl. Argumentation von
Ministerpräsident a.D. Filbinger (CDU), der unter den Nazis als Marinerichter tätig war).
Eine AFD für eine seit langem praktizierte Tätigkeit verantwortlich zu machen, erschließt sich mir nicht.
#3049
Timo Beil(Sonntag, 29 September 2024 18:21)
Werners - der es einfach nicht in den Kopf bekommt, dass StGB und SGB völlig verschiedene Rechtsgebiete sind; würde besser passen.
#3048
WernerE(Sonntag, 29 September 2024 17:06)
#3045 + # 3047 - Stimmt Ihre Kommentare könnten sie sich einfach nur sparen.
Nehme mal an Sie kennen Ihre Vorgänger hier auch namentlich und sind mit Ihnen befreundet.
WernerE - Recht muss Recht bleiben und das StGB / SGB und GG sind bindend
#3047
Timo Beil(Sonntag, 29 September 2024 08:46)
Ein sinnloser Kommentar folgt dem Nächsten.
#3046
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 29 September 2024 07:03)
Guten Morgen Herr Beil,
Sie behaupten; "Elite nach 1945" sei Quatsch.
Damit haben Sie erkennbar gemacht auf welcher Seite Sie mit Ihrem "Beil" in der Hand stehen.
MfG
Erich Neumann
#3045
Timo Beil(Sonntag, 29 September 2024 06:39)
Zu 3043:
Sag ja; kommt nur Blödsinn. „Elite nach 1945“; was ein Quatsch. Da haben sich drei gesucht und gefunden.
#3044
WernerE(Sonntag, 29 September 2024 00:28)
#3042
Warum muss denn gleich jeder; der ein Mindestmaß an Lesefähigkeit und Intelligenz besitzt; bei einer BG beschäftigt sein???
Gut formuliert - kommt aber trotzdem darauf an was man durch "Stänkern" bezwecken
will .
Mit Intelligenz hat Ihre Sehensweise der Sachverhalte wenig zu tun!
WernerE - man darf auch mal die Sachverhalte uneingeschränkt unterstreichen!
#3043
Erich Neumann alias unfallmann(Samstag, 28 September 2024 19:02)
Hallo Herr Beil,
hier kommt meine Antwort:
Weil m. M. dort u. a. die Elite nach 1945 beschäftigt ist.
Siehe unter https://www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=elite+nach+1945&mid=15F1B270C141896209B515F1B270C141896209B5&FORM=VIRE
MfG
Erich Neumann
#3042
Timo Beil(Samstag, 28 September 2024 17:38)
Warum muss denn gleich jeder; der ein Mindestmaß an Lesefähigkeit und Intelligenz besitzt; bei einer BG beschäftigt sein???
#3041
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 28 September 2024 13:32)
Hallo Herr Timo Beil,
Zitat:
Timo Beil
(Samstag, 28 September 2024 13:06)
Zu #3030 & 3038:
Blödsinn. Da wird nix ermittelt.
Zitat Ende.
Scheinbar haben Sie den Namen "Beil" weil Sie das Grundgesetz und die Demokratie mit einem "Fallbeil" beseitigen wollen. Was ist Ihr Beruf? Sind Sie bei einer Berufsgenossenschaft beschäftigt und
dort als "Henker" schon bekannt?
MfG
Erich Neumann
#3040
Timo Beil(Samstag, 28 September 2024 13:06)
Zu #3030 & 3038:
Blödsinn. Da wird nix ermittelt.
#3039
Mazi(Freitag, 27 September 2024 21:32)
Also ist vor dem Gesetz soll nach dem Grudgesetz jeder Gleich sein! Und die richterliche Entscheidung ist nach dem Grundgesetz nach dem Gesetz zu treffen. So steht es in meinem alten Grundgesetz
noch.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cum-ex-akteur-christian-olearius-mit-gerichtserfolg/ar-AA1rkmyA?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=a56dfac0f67a4e88bdc13ac23a838654&ei=3
In der Veröffentlichung steht:
Mit Blick auf die Cum-Ex-Finanzakteure sagte Brorhilker: „Die fühlen sich halt über allem drüber stehend – auch über dem Gesetz.“ Und weiter: „Das ist ein Merkmal, was organisierte Kriminalität
auszeichnet.“
Diese Beispiele gibt es zu hauf in Deutschland.
Wo will man anfangen? Es wäre jedoch fatal anzunehmen, dass sich dies eine Beanstandung oder ein Sachgebiet beziehen würde.
#3038
WernerE(Freitag, 27 September 2024 20:15)
#3030 Zitat: Warum kein Sender reagiert, wird noch ermittelt.
Meine Antwort dazu, werter Erich - würden die Sender öffentlich-rechtliche Anstalten
Deinen Fall 1:1 bringen, wäre der Aufschrei im Lande riesengroß.
Hallo Herr Timo Beil,
was stört Sie wirklich an Erichs Webseite?
Kann es sein, dass Sie nur zum Stänkern hier sind oder was ist der Sinn des hier sein`s?
WernerE - Prizessdelike findet man überall, auch beim SG Augsburg!
#3037
Mazi(Freitag, 27 September 2024 19:36)
#3035
Das mag so sein oder so vom Volk aufgenommen werden. Rechtsstaatlich ist es nach dem Grundgesetz jedoch anders. Alle Macht geht vom Volke aus und vor dem Gesetz sind alle Gleich - auch die Richter
und Amtsträger.
Wenn Minister der Justiz Staatsanwaltschaften und Richter beaufsichtigen soll und Staatsanwaltschaften Richter anklagen sollen, darunter dennoch eine Funktionstrennung zu sehen, ist mehr als
abenteuerlich.
Wie soll über Compliance gerichtet werden, wenn Compliance seitens des Ministers der Justiz nicht vorgelebt wird?
Der Vorbehalt der Richter des EuGH gegenüber der deutschen Justiz erscheint berechtigt. (vgl. des Thema des europäischen Haftbefehls, der von deutschen Staatsanwaltschaften ausgestellt wurde).
Man muss den Eindruck haben, dass hinter der Augenbinde das Gericht auch noch zwinkert.
#3036
Mazi(Freitag, 27 September 2024 19:26)
Bemerkenswert was der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Radtke da von sich gibt!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dummy-gespraech-mit-verfassungsrichter-henning-radtke
Offensichtlich ist es in der Justiz nicht üblich, dass die Entscheidungen nach dem Gesetz, nach dem formulierten Amtsauftrag des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG) getroffen werden.
Mit anderen Worten:
Eine AFD ist nicht dafür erforderlich, dass Grundgesetz nicht zu beachten! Das ist bereits von den etablierten Parteien geschafft worden.
Nicht die Aussage des Bundesverfassungsrichters ist bemerkenswert, sondern dass er es überhaupt für erforderlich hielt, dies in einem Interview klarzustellen.
Bisher bin ich davon ausgegangen worden, dass der Bürger nach Art. 19 Abs. 1 GG davon ausgehen durfte, dass die Rechtssicherheit in unserem Staat gewährleistet ist. Offensichtlich ist dies nur
partiell so.
Dieses Recht zugrunde gelegt wären die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen auf der Grundlage des Grundgesetzes zwar bereits entschieden, aber nicht nachvollziehbar.
Wenn alle Macht vom Voke ausgeht und die Gesetze in Krisen nicht angewandt werden, weshalb werden dann Klagen von Bürgern überhaupt eingereicht. Die Justiz entscheidet ohnehin nicht nach den
Vorgaben, die die Gesetze ihnen vorgeben. Richtig ist vielmehr, dass der Bürger "glaubt", dass diese Vorgaben gelten würden.
Es ist fraglich, wie ein Personalfehlbestand ermittelt wird, wenn die Justiz die Gesetze ohnehin nicht befolgt. Das übersteigt meine Vorstellungskraft wie ein sachverständiger Dritter die Gesetze
nicht befolgt, seiner Entscheidungsfindung keine wahrheitsgetreue und vollständige Beweisaufnahme zugrunde legt und dennoch vorgibt, ohne Parteinahme zu entscheiden.
Wenn Richter auf dieser unvollständigen Weise und unsachgemäß entscheiden und darin auch noch vorgeben, neutral zu entscheiden, dann stimmt m.E. etwas in dem Staatsgefüge nicht. Von wegen "alle Macht
geht vom Volke aus". Es wird grundgesetzlich zwischen der Legislative, der Exekutive und der Judikative als Staatsmacht unterschieden.
Die Legislative überprüft nicht ob ihre Vorgaben in den Gesetzen beachtet werden und Exekutive und Judikative halten die gesetzlichen Vorgaben nicht ein.
Es ist m.E. doch nicht verwunderlich, dass die Wähler mit der heutigen Regierung nicht einverstanden sind und ihnen Unfähigkeit bescheinigen.
Worin besteht überhaupt der Unterschied zwischen einer Beratung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Anwendung von Vorgaben in deren Gesetzen, wenn deren Beratungsergebnis seitens der
Justiz überhaupt nicht angewandt wird?
In dem Fall, wenn die Justiz die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ignoriert, verbietet sich m.E. eine Wahl. Sie ist zur Frase dekradiert und unsinnig.
Wenn dann auch noch vom Bundesverfassungsgericht entschieden wird, dass nicht das Volk entscheidet, sondern die Abgeordneten frei entscheiden, dann ist dies einb Zeichen, dass letztlich die
Demokratie abgeschafft wurde.
Ich weise darauf hin, dass Gegenstand des Verfassungsschutzgesetzes Richter nur dann von der Überwachung ausgeschlossen sind, wenn sie nach dem Gesetz entscheiden. Da dies offensihctlich nicht der
Fall ist, ist ihnen zu unterstellen, dass sie die freiheitlich demkratische Ordnung nicht abschaffen wollen, sondern bereits beseitigt haben.
Wenn das Grundgesetz nicht mehr gilt, dann ist es auch unsinnig sich von dessen Vorschriften leiten zu lassen. Wir sind folglich in der Zeit vor dem Grundgesetz. In der Zeit als die Allierten
Nazi-Deutschland besiegt hatten und uns eine freiheitlich demokratische Demokratie schaffen wollten. Nicht nur die Allierten haben eingeräumt, dass sie dieses Zeil nicht erreichten, sondern die
NS-Juristen haben das Grundgesetz uminterpretiert.
Ich verweise darauf, dass das Grundgesetz seitens des Volkes nie abgeschafft wurde und immer noch gilt. Insoweit ist m.E. davon auszugehen, dass der Staatsapparat jenseits des Grundgesetzes
organisiert ist.
#3035
Mazi(Freitag, 27 September 2024 18:29)
Hat das David Precht wirklich so von sich gegeben?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/other/richard-david-precht-die-n%C3%A4chste-regierung-wird-die-schlechteste-sein-die-es-je-gab/ar-AA1riYH4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a021ac5f82b9474d9eeca1cad06227c7&ei=32
Ich stimme ihm zu festzustellen, dass "Aber dass wir diese Transformationen machen müssen, ist völlig unstrittig", nur zu wissen, wie man das Problem löst, ist Sache der GRÜNEN. Nicht in dem
Aufzeigen der Probleme machen die Wähler den GRÜNEN den Vorwurf, sondern dass sie keine Lösungsmöglichkeit haben.
Unter dieser Maßgabe war auch eine alte Regierung keine Lösungsmöglichkeit zu haben, weiterzubeschäftigen. Gar von der AFD war Gleiches zu erwarten.
Die Aussage von Precht, dass von der nächsten Regierung auch keine Lösung des Problems zu erwarten ist, berechtigt niemanden in seinem Amt sitzen zu bleiben. Weshalb sollte der Wähler nicht einen
anderen Vertreter probieren, der vielleicht eine bessere Lösung anbietet. So geistlos habe ich Precht noch nie argumentieren sehen.
#3034
Anja(Freitag, 27 September 2024 16:19)
Die Augenbinde der Justitia symbolisiert eigentlich die Unparteilichkeit
der Gerichte. Doch oft muss sich die Justiz den Vorwurf gefallen lassen, sie stehe
blind vor der Wahrheit.
#3033
Mazi(Freitag, 27 September 2024 14:27)
#3029
Herr Beil, Sie meinten sicherlich, dass Ihr Recht der Nazi angewandt wurde und wird. Deshalb schließe ich mich Ihrer Meinung an. Wenn die grundgesetzlich Vorgaben nicht eingehalten werden, dies nicht
seitens der Legislativen überprüft wird, die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann werden die rIchterlichen Entscheidung in der bekannten Weise ausfallen.
Solange Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, wird deren Entscheidung so sein, wie dies bereits bekannt ist.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip und der Wiederholung von diesem Prinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben.
Grundlage einer richterlichen Entscheidung kann nur die Feststellung sein, dass diese vorgelegen haben. Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit genau dies nicht vornehmen, ist darauf zu schließen,
dass ihre Entscheidung nicht dem Gesetz folgt.
Auf die Angabe der Richter sich auf diese Verwaltungsakte zu beziehen, bringt nachweislich der von Herrn Neumann veröffentlichten Dokumente zum Ausdruck, dass diese richterliche Feststellung im
Tatbestand des Urteils sachlich gelogen ist.
Da die Richter als Amtsträger auf das Grundgesetz geschworen haben nach Gesetz und Recht ihr Amt auszuüben, ihre Ausübung der Amtsaufgabe der Treuepflicht nicht entspricht, ist davon auszugehen, dass
diese Amtsträgers nicht geeignet sind, Staatsmacht auszuüben.
Ihre Entscheidung steht im Zusammenhang mit einer Straftat, ist seitens der Staatsanwaltschaft anzuklagen und richterliche analog der Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und
Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen zu verurteilen. Die „richterlichen“ Entscheidungen sind aufzuheben. Sie haben nie die Ausübung einer Amtsaufgabe entsprochen.
Es geht nicht an, eine AFD wegen der unterstellten Absicht seitens der etablierten Parteien bestrafen zu wollen, was diese etablierten Parteien bereits realisiert haben. Nach den Menschenrechten sind
Täter als unschuldige Bürger anzusehen, bis sie verurteilt sind. Erst dann gelten sie als Straftäter.
Die Absicht Herrn Neumann als verurteilten Straftäter zu sehen, setzt voraus, dass die richterliche Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wurde. Dies ist im Fall Neumann eindeutig nicht der
Fall.
Dies ist m.E. nie der Fall gewesen.
Letztlich geht es in der Tat darum, dass Verfassungsfeinde nicht weiterhin von den Bürgern Deutschlands unterstützt werden dürfen. Das ist nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern ist auch gegen die
guten Sitten.
#3032
Mazi(Freitag, 27 September 2024 13:38)
#3029
Ich schiebe nach, dass die Nazis von den Alliierten im zweiten Weltkrieg besiegt wurden und das Grundgesetz initiierten. Dieses Grundgesetz ist für alle Behörden und Gerichte sowie deren Bürger
verbindlich.
Insoweit ist auch über die Darstellung des bürgerlichen Grundrechts der Rechtssicherheit davon auszugehen, dass die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich für jedermann, auch für Richter, sind.
Auch wenn die Legislative die Einhaltung ihre Vorgaben (vgl. Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 bei LTO.de) nicht überprüft und Exekutive und Judikative dies nicht einhalten, so
bleibt dieses Recht, das Grundgesetz, dennoch gültig.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eine Amtshandlung vornehmen, wenn sie nicht einmal die Voraussetzung einer Entscheidung nach dem Gesetz schaffen.
Wenn sie keine Voraussetzung für eine Entscheidung schaffen, wie wollen sie dann einen Irrtum in der Entscheidung geltend machen?
In meinen Augen ist dies nazihaft.
Es liegt nahe, dass diese „Amtsträger“ den unwiderstehlichen Wunsch verspüren, nach Südamerika mit Unterstützung der katholischen Kirche auswandern zu wollen.
Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass derzeit u.a. die katholische Kirche von zahlreichen Missbrauchsopfern verklagt wird und sie ein offizielles Interesse daran hat, die Zeit mit den Nazis
vergessen zu machen.
Wenn auf dem diesjährigen Juristentag in Stuttgart (24. bis 27.09.2024) unter dem Vorsitzenden Dr. Radtke, Richter am Bundesverfassungsgericht, das Thema „Krise“ diskutiert wird, so ist dies eine
freie Meinungsäußerung. Das Grundgesetz erteilt den Richtern den Amtsauftrag, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Die Abartigkeit der Themen der dortigen Diskussionen zeigt auf, dass das Grundgesetz und die Judikative zwei völlig unterschiedliche Themen sind. Die NS-Juristen, so ist anzunehmen, sind in der
Judikativen fest verankert.
Die Abgeordneten haben m.W. seitens Richter des Bundesverfassungsgerichts die Entscheidungsfreiheit nach dem Gesetz. Sie geben vor nach dem Gesetz entschieden zu haben, aber ich vertrete nicht die
Meinung, dass dies auch das Volk so entschieden hätte.
Alle Gesetze sind im Einklang mit dem Grundgesetz zu erlassen und zu verkünden. Daran ändern auch „Richter“ allgemein und Richter des Bundesverfassungsgerichts im besonderen nichts.
Wenn das Grundgesetz schreibt, dass alle Macht vom Volke ausgeht und die Bundesverfassungsrichter den Abgeordneten die freie Entscheidungsmöglich einräumen, dann ist für mich zweifelhaft, wie alle
Macht vom Volke ausgehen könnte, wenn den Abgeordneten die freie Entscheidung zugeordnet wird.
Das verstehe wer will, aber bürgerlich ist dies ebenfalls nicht nachvollziehbar.
#3031
Mazi(Freitag, 27 September 2024 09:14)
#3029
Herr Beil, ich gehe davon aus, dass Sie Anhänger der Nazis sind und dem Inhalt des Grundgesetzes nicht folgen wollen. Dies ist zwar in Deutschland sehr weit verbreitet. Rechtens ist dies aber dennoch
nicht.
Als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit sollte Ihnen klar sein, dass Gesetze auch in Krisen gelten und nicht nach dem Mehrheitsprinzip gelten (vgl. Richter des Bundesverfassungsgerichts, der die
Notwendigkeit auf dem Juristenkongress gesehen hat, auf diesen Umstand nochmals hinzuweisen).
Es steht Ihnen also frei, das Land Ihrer Wahl als Ihre Heimat auszuwählen.
Anhand der von Herr Neumann in dieser Internetseite hinterlegten Dokumente können Sie unzweifelhaft erkennen, ob das Grundgesetz und auch diesem Gesetz begründete Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wurde.
Da Sie den Veröffentlichungen von Herrn Neumann nicht widersprochen haben, ist also nachweislich dessen Dokumenten nachvollziehbar, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht das Grundgesetz, dessen
Ausführungen in Gesetzen, nicht der Entscheidung zugrunde gelegt haben.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Judikative eine Amtshandlung gegen die Gesetz ausgeführt haben könnten, wenn sie nicht einmal die Grundlage für eine Entscheidung, eine Grundlage für einen
Irrtum geschaffen haben.
Ich gehe davon aus, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit wegen deren Verweigerung ihrer Treuepflicht aus dem Amtsverhältnis entlassen werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie für die
Ausübung der Staatsmacht herangezogen werden könnten. Es ist m.E. darauf zu achten, dass sie rechtsstaatlich angeklagt, verurteilt werden und sie als Verfassungsfeinde nicht berechtigt waren für
diesen Dienst auch noch von den Bürgern finanzielle Unterstützung in Rechnung stellen durften. Schließlich steht dieser Maßgabe ihr Eidbruch auf das Grundgesetz entgegen.
Die finanziellen Zuwendungen sind nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes sicherzustellen und postwendend zu verwerten.
#3030
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 27 September 2024 07:59)
Hallo Herr Timo Beil,
den Papst muss ich nicht anschreiben, der Pabst kennt bestimmt die Zeitungsberichte über meinen Fall. Und die sollten auch Sie - Herr Timo Beil - lesen. Denn die Zeitungen haben auf meinen Fall
reagiert. Warum kein Sender reagiert, wird noch ermittelt.
Auch Sie könnten beim Sender anfragen und mitteilen, warum nicht reagiert wird. Und werde mich für Ihre Unterstützung bedanken.
MfG
Erich Neumann
#3029
Timo Beil(Freitag, 27 September 2024 07:26)
In der Causa Neumann wurde das Recht konsequent und richtig angewandt - er bekommt bereits das was ihm zusteht: Nichts. Da kann er noch den Papst anschreiben wenn er will - wird nichts bei rum
kommen. Deshalb reagiert niemand; keine BGHW, kein Sender; kein Sozialverband; Frau Aigner,… Auch das Sie Herr Zimmer täglich den gleichen Mist schreiben ändert daran nichts.
#3028
WernerE(Freitag, 27 September 2024 00:30)
#3024 - Timo Beil
Stellt sich mir die Fragen:
Sollen alle betroffene Bürger welche mit dem deutschen Sozialsystem und deren
Entscheidungsträgern nicht einverstanden sind, das Heimatland Deutschland verlassen?
Sollt Herr Zimmer, nur weil er die Wahrheiten des Systems unter der Missachtung
des Grundgesetzes und der Bundesverfassungsgerichtes hier vorträgt, DE verlassen?
Aus meiner Sicht (welche vielleicht ein wenig eingeschränkt sein könnte) sollte er
und alle anderen betroffenen Bürger hier bleiben und den großen Missstand überall
verbreiten und Vertreter welche sich hier tummeln, um Unfrieden zu stiften,
verziehen - DE verlassen.
Das steht Ihnen Hr. Beil grundsätzlich auch zu oder eben all den Stängerern hier.
Ich danke Hr. Neumann und Ihnen Hr. Zimmer für die Aufarbeitung der Schieflagen
und der Bereitstellung dieser aufklärenden Seite.
WernerE - der Wahrheit verpflichtet, Aufklärung unbedingt erforderlich
#3027
Mazi(Donnerstag, 26 September 2024 19:10)
# 3025
Herr Beil,
ich verstehe den Sinn Ihrer Frage nicht, wenn Sie feststellen, dass ich in der Wahl meiner Heimat frei wäre. Ich könne Deutschland doch verlassen.
Ich bin grundgesetzliche an Deutschland gebunden. Weshalb sollte ich dann Deutschland, das Staatsgebiet des Grundgesetzes verlassen?
Ich zeige lediglich auf, wo das Grundgesetz nicht ordentlich umgesetzt ist und belege dies, wie dies Herr Neumann auch vorträgt, mit konkreten Beispielen.
Richtig ist Amtsträger dahingehend zu überprüfen, ob sie ihrer Treuepflicht nachkommen oder nicht. Nichts anderes haben das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und das Oberverwaltungsgericht
Niedersachsen mit ihren Entscheidungen auch vorgenommen.
Sollen die Täter nicht richtigerweise das Land verlassen und ich bleiben oder wie stellen Sie, Herr Beil, das Procedere vor. Ich steige bei Ihrer wirklich sehr knappen Formulierung wirklich nicht
durch.
#3026
Mazi(Donnerstag, 26 September 2024 19:00)
#3025
Wenn die Gerichte schon nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen operieren, wie sollten sie dies tun, wenn die Regierungen selbst nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen agieren?
Stellen Sie selbst fest, dass weder die SPD, Die GRÜNEN und/oder die FDP nach dem Grundgesetz agieren. Ich sehe keine markante Abgrenzung der etablierten Parteien zu
der von ihnen unterstellen Planung der AFD.
Mich regt auf, dass das Grundgesetz vorgibt, dass alle Macht vom Volke ausginge und das Bundesverfassungsgericht aber entschieden hat, dass die Abgeordneten in ihrem Handeln frei sind. Sind die
Abgeordneten etwa das Volk und ist das Volk, die über 80 Millionen Bürger, etwa mit der Meinungsfreiheit der Abgeordneten reduzierbar.
Wenn sich diese Unterstellung in einem Unternehmen breit machen würde, dann sind wir uns gewiss darin einig, dass der nächste Weg in die Personalabteilung zur Entgegennahme der Entlassungspapiere der
richtige wäre.
#3025
Mazi(Donnerstag, 26 September 2024 18:50)
#3024
Sehr geehrter Herr Beil,
zu tun hat mein "Geschreibsel" mit dem Fall Neumann, dass im Fall Neumann auch nicht das Grundgesetz angewandt wurde. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht beachtet und ihre Entscheidung ist nicht nach dem Gesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits damals entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Dies
festzustellen wird seitens der Richter nicht einmal ihm Rahmen deren Amtes vollzogen. Nach § 444 Zivilprozessordnung gelten die Beanstandungen des Klägers als bewiesen von der Richtern anzusehen,
wenn der Beklagte seine Verwaltungsakte nicht vorlegt.
Nach § 103 Sozialgerichtsgesetz sind Richter der Sozialgerichtsbarkeit verpflichtet den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
Nichts ist im Fall Neumann seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit erfolgt.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit hat keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorgelegen. Die Richter haben nach § 103 Sozialgerichtsgesetz den Sachverhalt nicht von Amts
wegen erforscht. Sie haben nicht die Beanstandungen von Herrn Neumann als bewiesen nach § 444 Zivilprozessordnung in den Verfahren anerkannt.
Ich kann im Fall Neumann nicht erkennen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) getroffen hätten.
Auf welcher Grundlage ist dann das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt durchsetzbar,
wenn die Legislative nicht nachprüft, ob ihre Vorgaben überhaupt eingehalten werden,
wenn die Exekutive die Vorgaben des Gesetzes missachtet und
der Judikative die Einhaltung des Grundgesetzes, der Gesetze, überprüft.
Ich bin mit Frau Aigner. Präsidentin des bayerischen Landestages, der Meinung, dass die Bürger nicht zur Unterstützung der Verfassungsfeinde heran gezogen werden dürfen.
War das Ihre Frage? Ist Ihnen spätestens jetzt das Licht aufgegangen, dass mein "Geschreibsel" sehr wohl mit dem Fall Neumann zu tun hat?
#3024
Timo Beil(Donnerstag, 26 September 2024 17:41)
Mal ehrlich Herr Zimmer;
was hat Ihr Geschreibsel mit dem Fall „Neumann“ bzw. Sozialgerichtsbarkeit oder Gerichtsbarkeit als solche noch zu tun?
Sie sind doch frei in der Wahl Ihrer Heimat; können ja Deutschland verlassen.
#3023
Erich Neumann, alias unfallmann(Donnerstag, 26 September 2024 12:37)
Hallo an Alle,
viele Grüße von Peter dem "Grubenpferd"
#3022
Mazi(Donnerstag, 26 September 2024 10:13)
Wenn Habeck wirklich das Ende der Gasheizung einläuten will, dann ist klar, dass er zur Börsenpreismanipultion durch einen höheren Gaspreis und demzufolge auch zur einer Erhöhung der sogenannten
"Merit Order" an der Strombörse in Leipzit beträgt!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ende-der-gasheizung-folgenschwerer-plan-trifft-jeden-zweiten-deutschen-haushalt/ar-AA1refok?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2bffca6b0b684db09b890eab5d242bd1&ei=24
Nicht jeder 2. Haushalt ist betroffen, sondern aufgrund der Strompreisabrechnung jeder Haushalt.
Es liegt nahe, dass Habeck und letztlich auch die GRÜNEN von wirtschaftlichen Zusammenhängen keine Ahnung haben.
Es ist gut, dass die GRÜNEN nicht die Kanzlerschaft übernommen haben. Nicht dass der Eindruck entsteht, dass ich mit den Aktivitäten von Olaf Scholz (SPD) einverstanden wäre. Das Wahlvolk zahlt es
der SPD heim, dass die SPD einen kranken Mann, der nach seiner eigenen Angabe sich nicht erinnern könnte.
Diese vorgegaukelte Krankheitentschuldigt die SPD nicht, die Russen finanziell zu unterstützen und der Ukraine Waffen zu liefern. Diese Doppelmoral verbietet sich einfach.
#3021
Mazi(Donnerstag, 26 September 2024 09:42)
Habeck ist das Beste, was die GRÜNEN zu7 bieten haben!
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/annalena-baerbock-news-kanzlerkandidatur-baerbock-h%C3%A4lt-habeck-f%C3%BCr-den-richtigen/ar-AA1rcDZx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=00cb262da4ad473f87bb50cac93ea907&ei=43
Dem ist nichts zuzusetzen!
Habeck hat eindeutig in einer schwierigen Zeit die GRÜNEN geleitet - und in den Absturz geführt. Wer will Frau Baerbock widersprechen.
#3020
Mazi(Mittwoch, 25 September 2024 15:51)
Nachvollziehbar ist dies wegen Kompetenzlosigkeit alle mal!
Der MERKUR schreibt: "Berlin – Wenn am Deutschland Bundestagswahl wäre, käme mit der SPD nur noch eine der drei aktuellen Regierungsparteien der Ampel-Koalition auf ein zweistelliges Ergebnis. Das
ergab eine aktuelle Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Insa im Auftrag der Bild-Zeitung."
Das sehe ich genau so!
Es ist vollkommen gleich, ob Scholz, Baerbock, Habeck oder Lindner oder deren Parteien angesprochen werden. Ich sehe nicht, dass die Parteien die fähigsten Leute in die Ämter entsandt haben.
Die CDU hat viel zu tun, will sie den "Murks" der Ampel korrigieren.
M.E. ist wesentlich, dass Grundgesetz in seinen Elementen umzusetzen. Dazu gehört auch, dass die in ihm genannten Staatsgewalten dessen Vorgaben einhalten.
Ich hoffe, dass wir uns einig sind, dass nur Amtsträger, die der Treuepflicht folgen, zur Ausübung einer Amtsfunktion eingesetzt werden dürfen. Die bisherig gezahlten finazielle Zuwendungen sind
unverzüglich zurückzufordern und -zahlen.
Die bisherigen "Urteile" der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind mangels gesetzlicher Grundlage aufzuheben. Die Amtsträger der Staatsanwaltschaften haben sie anzuklagen. Sie sind wegen erwiesener
Rechtsbeugung dauerhaft zu inhaftieren.
#3019
Mazi(Mittwoch, 25 September 2024 13:05)
#3016-3018
Es "stinkt" gewaltig in unserem Staat ohne dass die AFD "überhaupt einen Finger krumm gemacht hat"!
Auf folgende Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dummy-gespraech-mit-verfassungsrichter-henning-radtke
Offensichtlich sind die praktischen Probleme schon immer ncht Gegenstand der Juristen, der Richter und Amtsträger. Dem Anschein nach ist die Juristerei gar nicht für die Alltagxprobleme ausgelegt.
Die Frage ist, für was Rechtsschutzversicherungen überhaupt bezahlen?
Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages darüber beraten und beschließen, aber nicht überprüfen, ob deren Vorgaben überhaupt befolgt werden, dannn erschließt sich
eine Beratung und der Beschluss dieses Gremiums mir nicht.
Wenn gar ein Verfassungsrichter in einer Konferenz vor Juristen betonen muss und denen das Geheimnis verrät, dass Gesetze auch in Krisen gelten, dann ist fraglich, weshalb überhaupt Klagen vor einem
Richter eingereicht werden? Wenn Richter nicht davon ausgehen, dass eine Krise vorliegt und sie eine Entscheidung gegen das Gesetz, gegen die Krise, trifft, dann sind die "Ziele" der AFD schon lange
erreicht.
Ich sehe als TOP an, dass auch noch Bürger diese tatsächlichen Bürgergeldempfänger/Leute finanzieren sollen und in der Praxis auch müssen. Noch perverser sehe ich auch noch eine Differenzierung der
Bezahlung dieser Leute an.
Rechtsstaatlich geht das gar nicht. Wenn das Grundrecht der Rechtssicherheit von Legislative, Exekutive und Judikative gewährt werden soll, die Staatsmächte laut Grundgesetz auf eine Überprüfung von
Gesetz und Recht verzichten, dann erscheint mir fraglich, wie sie überhaupt davon überzeugt sein können, ihren Amtsauftrag ausgeführt haben zu können.
Schlicht geht es darum, dass im Grundgesetz verlangt wird, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln haben!
Es "stinkt" gewaltig in unserem Staat ohne dass die AFD "überhaupt einen Finger krumm gemacht hat"!
#3018
WernerE(Mittwoch, 25 September 2024 12:30)
Ähnlicher Skandal, als unter Sozialgerichtsbarkeit sich jeder Normalbürger Anderes vorstellt, als deren Mitwirken – 94 %, in Bayern sogar 96 % der Entscheidungen erfolgen zu Gunsten der BG’s! – an
deren unzulässigem Schröpfen der Allgemein-Sozial-versicherungen über, durch die Arbeitgeber finanzierte Versicherung eigentlich zu tragende Leistungen.
Dies erfolgt durch Zusammenwirken der BG’s mit – vorsichtig gesprochen – fragwürdigen Gutachterpraktiken und hat zur Folge, dass wir Alle – jede Einzelne von uns – Monat für Monat zu hohe
Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt.
#3016
Staatsanwaltschaften kommen bei der Verfolgung von Alltagskriminalität nicht mehr nach
Dadurch werden betroffene Bürger ihrem Recht entzogen und korrupte, den gesetzlichen
UV Träger angeschlossene Ärzte nicht strafrechtlich verfolgt.
Der "Dumme" ist der verunfallte oder beruftserkrankte Bürger
WernerE - lässt sich auch von Einstellungen der Verfahren nicht beirren!
#3016
Anja(Mittwoch, 25 September 2024 11:52)
Rechtsstaat am Ende?
Etwa eine Million Strafverfahren sind in Deutschland unerledigt, im Staatsdienst fehlen rund 2.000 Juristen und bei der Polizei 50.000 Beamte. Das sind die alarmierenden Zahlen des Deutschen
Richterbundes und der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die Folge: Staatsanwaltschaften kommen bei der Verfolgung von Alltagskriminalität nicht mehr nach, immer mehr Strafanzeigen werden nach kurzer
Zeit eingestellt. Das führe beim Bürger zu Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und sei verfassungswidrig, kritisiert Professor Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des
Bundesverfassungsgerichts.
Sendung Frontal vom 24.09.2024
#3015
Mazi(Mittwoch, 25 September 2024 09:28)
#3014
Für Feinde des Grundgesetzes war es ohnehin nicht gedacht.
Es war stets mein Ansinnen, das Grundrecht der Rechtssicherheit, das Grundgesetz, zu verteidigen. Wie nnachgewiesen ist, wird dies gar nicht seitens der Legislative, der Exekutive und der Judikativen
wahrgenommen. Wie sollte eine Grundrecht jemals sichergestellt sein, dass nicht einmal überwacht wird. Die Abgrenzung der etablierten Parteien zur AFD ist nicht nachvollziehbar.
Die Förderung von Frau Aigner ist nicht nur nachvollziehbar, sondern es kann nicht sein, dass Bürger zur Unterstützung ihrer Verfassungsfeinde gezwungen werden.
#3014
Timo Beil(Mittwoch, 25 September 2024 05:50)
Zu #3013:
Ist entschuldigt. Den Quatsch ließt sich eh keiner durch.
#3013
Mazi(Montag, 23 September 2024 20:17)
#3012
Es ist ausgesprochen schwierig einen wirklich wahren Text zu schicken. Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden, dass permanent "Punkte" eingefügt werden, die ich nicht als solche sehe.
In dem zitierten Fall wurde sogar das Wort "Sachverhaltserforschung" in "Dachverhaltserforschung" automatisch und nachträglich abgeändert.
Ich weiß nicht, auf was das zurückzuführen ist und hoffe, Sie entschuldigen dies nachträglich.
#3012
Mazi(Montag, 23 September 2024 18:59)
Art. 19 Abs. 4 GG spricht dem Bürger das Grundrecht der Rechtssicherheit zu.
Um diese Erfahrung sicherzustellen führt der Gesetzgeber die Kontrolle seiner Vorgaben überhaupt nicht durch (vgl. Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichtsbei LTO.DE).
Nach dem Rechtsstaatsprinzip sind Behörden und Gerichte verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwalrungsakten zu führen. Um dies auch nicht zu erfahren, prüfen die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit selbst diese nicht und erkennen nach der Zivilprozessordnung auch die Beanstandungen der Kläger nicht als bewiesen an.
Und als letztes sei.darauf hingewiesen, dass sie auch eine Dachverhaltserforschung laut dem Sozialgerichtsgesetz nicht vornehmen.
Es ist schwierig vorstellbar, dass diese Rechtsverstöße noch zu stoppen sind.
Ich schließe mich wiederholt Frau Aigner, Landtagspräsidentin des bayerischen Landtags, an, die fordert, dass Bürger nicht zur Finanzierung von Verfassungsfeinde heran gezogen werden dürfen.
M.E. ist diese Forderung noch nicht umgesetzt worden und wir warten immer noch darauf. Sicherlich gibt es Vergleiche. Richter haben schon früher ihren Kollegen unter Nutzung ihrer Amtsfunktion
"zugeschanzt".
Die Forderung von Frau Aigner ist sehr wörtlich zu nehmen und (auch rückwirkend) umzusetzen. Mit diesen Mitteln erworbenes Vermögen ist nach dem Geldwäschegesetz sicherzustellen bzw. unverzüglich
einzuziehen.
Ich gehe davon aus, dass der Bundesfinanzminister unverzüglich einen Überschuss und keine Unterdeckung mehr hat.
Die angesprochene 10jährige Verjährungsfrist im Bürokratie-Entlastungsgesetz (vgl. Anmerkungen #3011) wäre nach Umsetzung der Forderung von Frauen Aigner und Brorhilker damit ohnehin erledigt.
#3011
WernerE(Sonntag, 22 September 2024 23:51)
aus https://www.facebook.com/people/Gewaltopfer-braucht-jeden-von-uns/100094199131682/
Wie viel Schindluder noch gegen Land und Leute, bis der Souverän – gefordert wie nie – wach wird und sich diesen: seinen Untergang nicht länger bieten lässt?
1) Bürokratie-Entlastungsgesetz, der neueste Volksverräter-Streich, hört sich ja für’s Erste durchaus gut an, ehe man die Mogelpackung bemerkt und erkennt, wie die Ampel-Regierung ihre
Versagensspuren bei CumCum und CumEx verwischen will!
Im Klartext sorgen also die Abriss-Birnen Deutschlands dafür, dass Täter, die noch zu belangen wären, Beweismittel schreddern und sich damit ihrer Verfolgung entziehen können, denn ohne Belege keine
Steuerrückforderung und keine Anklage.
Geht es noch dumm-dreister und was müssen diese Vollversager verbergen, was neben ihren absurden Handlungen die mutmaßlich strafrechtlich relevanten Verstrickungen anbelangt, bei denen sie den
eigentlich Bestimmenden des Großkapitals ohnehin restlos unterlegen sind?
Alles weitere kann dort gelesen werden
WernerE - der Wahrheit mitverpflichtet
#3010
WernerE(Sonntag, 22 September 2024 23:49)
#3002
Stimmt - nicht nur in Bremen läuft etwas schief, allerdings bekommen wir hier die
Möglichkeit, dank guter Arbeit bei Dir werter Erich, alles was im Staat Deutschland
schief läuft und wo es überall Prozessdelikte, Amtsmissbrauch und Korruption
gibt. ÜBERALL in Deutschland - auch in Bayern,
auch wenn hier die Uhren anders herum laufen können - wer hat`s gemerkt?
Es läuft einiges total schief beim LSG München - der 1`te Senat betreibt Willkür
und hat dazu einen guten Freund gefunden, seines Zeichen`s Rechtsanwalt in Fürth.
Der schreibt glattwegs seinen Mandanten - Keine Chance Klage zurück nehmen!
Der Rechtsanwalt sollte nach Hause gehen und im Keller Nachdenken!
WernerE - Zusammen decken wir auf, was SCHIEF läuft in Bremen, Bayern, DE
#3009
WernerE(Sonntag, 22 September 2024 23:47)
#3002
Stimmt - nicht nur in Bremen läuft etwas schief, allerdings bekommen wir hier die
Möglichkeit, dank guter Arbeit bei Dir werter Erich, alles was im Staat Deutschland
schief läuft und wo es überall Prozessdelikte, Amtsmissbrauch und Korruption
gibt. ÜBERALL in Deutschland - auch in Bayern,
auch wenn hier die Uhren anders herum laufen können - wer hat`s gemerkt?
Es läuft einiges total schief beim LSG München - der 1`te Senat betreibt Willkür
und hat dazu einen guten Freund gefunden, seines Zeichen`s Rechtsanwalt in Fürth.
Der schreibt glattwegs seinen Mandanten - Keine Chance Klage zurück nehmen!
Der Rechtsanwalt sollte nach Hause gehen und im Keller Nachdenken!
WernerE - Zusammen decken wir auf, was SCHIEF läuft in Bremen, Bayern, DE
#3008
Mazi(Sonntag, 22 September 2024 20:16)
Die Wahlergebnisse haben gezeigt, dass zwischen den etablierten Parteien und der AFD aus Sicht eines Wählers kein markanter Unterschied besteht.
Nur mit vereinter Kraft sind die Abgeordneten der AFD noch zu stoppen. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts machen die Abgeordneten.ohnehin was sie wollen.
Ich frage.mich dennoch, weshalb Wähler überhaupt noch wählen, wen sie tatsächlich wählen und was im.Grundgesetz es heißen könnte, dass alle Macht vom.Volke aus ginge?
#3007
Mazi(Sonntag, 22 September 2024 11:46)
Folgt man der Bundesregierung dann finden die Abgeordnetendes Deutschen Bundestsges, dass eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von 10 auf 8 Jahre zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen
beiträgt.
Weder der Bundesregierung noch den Angeordneten ist bekannt, dass namhafte Verbesserungen in der Aufbereitung von Dokumenten und nicht in deren Aufbewahrung liegen.
Dies zeigt einmal mehr wie weltfremd regiert und von.den Abgeordneten Parlamente abgestimmt wird.
Es liegt daher nahe, dass kein Volk diese "Volksvertreter" vermissen könnte.
Nach der Ansicht von Frau Aigner, Landtagspräsidentin des bayerischen Landtags, muss es Verfassungsfeinden untersagt sein, dass sie eine finanzielle Entschädigung der Bürger im Kampf gegen die Bürger
auch noch beanspruchen dürfen.
Nachdem festgestellt ist, dass die Staatsgewalten nicht grundgesetzlich geerdet sind, die Kläger bei den Sozialgerichten ganz andere Klagen einreichen als diese seitens der dortigen Amtsträger
entschieden werden, ist davon auszugehen, dass keine der im Grundgesetz genannten Staatsgewalten einem Bürger das dort verbriefte Grundrecht gewähren.
Wenn keine der Staatsgewalten dem Bürger das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht gewähren, dann ist nachgewiesen, dass Legislative, Exekutive und Judikative das Grundgesetz nicht anerkennen.
Fraglich ist daher, welchem Recht die Bürger mit ihrer Wahl nachkommen und wenn sie aus einem Angebot auswählen, wobei kein Vertreter laut den Richtern des Bundesverfassungsgerichts die gewäglten
Abgeordneten des Deutschen Bundestages in ihrer Entscheidung dem deutschen Volkes verpflichtet sind. Das Gericht.lässt darauf schließen, dass die Abgeordneten frei entscheiden und nicht nach dem
Willen des Volkes.
Diesen."juristischen Winkelzug" muss man nicht nur nachvollziehen, sondern auch als "rechtsstaatlich" anzuerkennen.
Ich gehe davon aus, dass in der heutigen Wahl das Volk nicht berechtigt sein soll Abgeordnete zu wählen, die ihrem Amtsauftrag folgen (wenn dem Volk überhaupt zugestanden wird, einem Angeordneten je
einen Amtsauftrag zuweisen zu dürfen).
Ich lege mich fest, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das heutige Grundgesetz keinem Staatsbürger das Recht einräumt, über die Abgeordneten der Parlamente zu bestimmen und ihnen
Weisungen zu erteilen. Die Staatsmächte machen nach dem Grundgesetz was sie wollen. Es ist nicht zu erkennen, dass, wie es das Grundgesetz vorschreibt, alle Macht vom Volke ausginge.
Dieses Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist m
E. nicht aus dem Grundgesetz ableitbar. Als Richter und Amtsträger üben sie Amtsaufgaben aus und sind dem Gesetz verpflichtet. Ihre Amtshandlung steht.im Zusammenhang mit einer Straftat, dem Bruch
ihres Eids und ist nichtig.
Diese Ausführungen sind grundsätzlich auch auf # 3000 anwendbar.
#3006
Mazi(Samstag, 21 September 2024 23:03)
# 3002
Nicht nur in Bremen läuft "etwas schief"!
Art. 20 Abs. 4 GG fordert Bürger auf, unmissverständlich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Offensichtlich sind die Amtsträger dazu nicht willens und die Behörde, die dies
sicherzustellen hat, nimmt ihre Amtsaufgabe nicht mit den erforderlichen Qualitätsanspruch war.
Nach den Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen sind Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, für den Staatsdienst ungeeignet.
Da länderübergreifend dennoch auf Amtsträger, die dieser Treuepflicht nicht nachkommen, auf diese zurückgegriffen wird, scheint im Selbstverständnis dieser Richter und den Bundesbürgern zumindest
"etwas" nicht zu stimmen.
#3005
Mazi(Samstag, 21 September 2024 22:46)
Ich verstehe die Welt des Grundgesetzes nicht mehr?
Auf diese Veröffdntlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/laender-bund-bmj-bverfg-verfassung-gg-rechtsstaat-justiz-wahl-blockade-vollstreckung-hoheitstrge
Mehrfach ist belegt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach Gesetz und Recht treffen!
Jetzt sollen gar Politiker, wenn diesen Urteilen nicht folgen, inhaftiert werden?
Tatsache ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch nie sich von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte - entgegen der nochmaligen Entscheidung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts - überzeugt haben. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben nicht nur gegen dieses Gesetz und Recht verstoßen, sondern auch gegen die Zivilordnung sowie das
Sozialgerichtsgesetz.
Legt man diese Maßstäbe an, ist davon auszugehen, dass diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie mehr frei kommen und Bürger Verfassungsfeinden gegenüber erst Recht nicht für deren finanziellen
Unterhalt verpflichtet werden können.
Ich erinnere an das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass ich nicht verstehen kann und der AFD ungeahnten Freiraum be- und verschaffte.
Ich bin geneigt festzustellen, dass danach "nichts mehr als unmöglich" erscheint.
#3004
Mazi(Samstag, 21 September 2024 20:11)
#3000
Wo sind wir mit unserem Glauben an das Grundgesetz gelandet und ist dessen Kopie wirtschaftlich nicht unangemessen zu teuer?
Sie wollen uns berichten - und dieser Bericht deckt sich mit meinen Erfahrungen -, dass das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG mindestens von einer Staatsgewalt nicht gewährt wird.
Als Staatsgewalt führt das Grundgesetz aus, dass dies die Legislative, die Exekutive und die Judikative sei (Art. 20 GG).
Die Richter des Bundesverfassungsgericht haben am 17.11.2023 (siehe Bericht.von Lto.de) den Gesetzgeber selbst aufgefordert, die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen. Die Bundestagspräsidentin
Bas hat sich m.E. nicht geäußert.
Die Judikative führt Verwaltungsakten, deren wahrheitsgetreue und vollständige Führung zwar seit der Gültigkeit des Grundhesetzes verpflichtend ist, seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit
nicht einmal überprüft wird. Also außer einer Worthülse ist nichts festzustellen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich den Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit angeschlossen.
Nach der jüngsten Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts sind die Abgeordneten.des Deutschen Bundestages nicht verpflichtet nach den Regeln des Grundgesetzes zu entscheiden. Die
Frage.ist also, weshalb ein Bürger mit einem.grundgesetzlichen Anliegen
sich überhaupt an einen Petitionsausschuss wendet, wenn dieser nicht verpflichtet ist, grundgesetzliche Vorgaben anzuwenden.
Wenn dem so ist - und das ist nach meiner Erfahrung dauerhaft so -, dann ist nicht vorstellbar, dass einem Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG, das Grundrecht, nicht gewährt wird.
Es ist nicht zu erkennen, dass sich Legislative, Exekutive oder Judikative von Reichsbürgern oder unterstellten Methoden der AFD abgrenzen.
Dies wird ebenfalls jüngst von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nochmals dadurch unterstrichen, dass Abgeordnete sich keinesfalls rechtsstaatlich bzw. grundgesetzlich verhalten
müssen.
In meinen Augen wurde damit die Verbindlichkeit des Grundgesetzes abgeschafft.
Damit haben die Nazis über das Grundgesetz gesiegt.
Es gibt keinesfalls seitens der AFD oder der Nazis oder den Abgeordneten einen Grund, eine Entscheidung an das Grundgesetz zu binden.
Wo sind wir eigentlich gelandet, wenn selbst eine Landtagspräsidentin fordern muss, dass Bürger nicht.verpflichtet werden dürfen, Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen und dies nachweislich
seitens der Richter Kraft Amtes durchgeführt wurde. Noch schwieriger nachvollziehbar ist, dass selbst ein Gutachter darin Schwierigkeiten sieht.
Wo sind wir mit unserem Glauben an das Grundgesetz gelandet und ist dessen Kopie wirtschaftlich nicht unangemessen zu teuer?
#3003
Mazi(Samstag, 21 September 2024 18:42)
Was und wem erzählt Habeck da? Hat er sein erworbenes Image weiterhin als Kinderbuchautor beibehalten?
Auf diese seine "Information" beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/ticker/Habeck-Gasspeicher-fuer-die-naechsten-Winter-sind-wieder-gut-gefuellt-article25240045.html
Ist Habeck nicht aufgefallen, dass er mit seinem Heizungsgesetz dazu beigetragen hat, dass die Zahl der Garverbraucher erheblich reduziert wurde und viele verbliebene Gaskunden ihre Heizungen
modernisiert haben?
Die Message von Habeck, dass die Gasspricher schon jetzt gefüllt seien, damit kann er nur Kleinstkinder froh machen und die verstehen dessen Reden schon .überhaupt nicht.
Sachlich ist es nicht mehr als rechtens, wenn die GRÜNEN erst gar nicht gewählt werden.
Habeck ist mit der Familie Quant sehr eng verbandelt. Die Familie Quant hat unter der Nazidiktatur ihr Vermögen gemacht und mit ihnen kooperiert. Das sollte jedem
GRÜNEN-Wähler genug sagen.
Ich bin weiterhin mit Frau Ilse Aigner der Meinung, dass Bürger zur Unterstützung von Verfassungsfeinden nicht heran gezogen werden sollten.
#3002
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 21 September 2024 11:36)
Unfallmann deckt auf was alles in Bremen schief läuft!
Mit dem Pressebericht hat der Weser-Kurier am 24./25.08.2024 wörtlich in Bremen dokumentiert: "Einige Betroffene hätten sich zum Selbstschutz inzwischen bewaffnet".
Und berichten wörtlich darüber, "Bremen war mal eine sehr schöne Stadt und ich habe sehr gerne hier gewohnt, aber mittlerweile würde ich um kein Geld der Welt wieder zurück nach Bremen ziehen."
Offensichtlich ist es wie in dem Western: Zwölf Uhr Mittags (High Noon).
Auch ich habe die Gefahr erkannt und mit einer amerikanischen Polizeisirene in der Behörde der BGHW-Bremen gebannt.
Mehr dazu auf meiner Unterseite # 08.11.2018: Polizeisirene + Polizeibericht #
MfG
Unfallmann & Sheriff
#3001
WernerE(Samstag, 21 September 2024 00:16)
#3000 - nicht mehr die 3. Gewalt unserer Demokratie
Hat man bei der Bundesregierung nichts aus der Vergangenheit gelernt?
Ich behaupte man: NEIN
Inzwischen musste ich auch feststellen, dass manchen Rechtsanwälte im Frankenland
sich nicht an Ihren Auftrag halten, sondern des "Geldes" willen, lieber der
beklagten SVSFL zu wenden, im Zusammenspiel mit dem 1`ten Senat des LSG Mchn.
WernerE - deckt auf was so alles auch in Bayern schief läuft!
#3000
Anja(Freitag, 20 September 2024 16:58)
Die Richter am Bundesverfassungsgericht – sagen wir mal so von der Bundesregierung eingesetzt repräsentieren nicht mehr die 3. Gewalt unserer Demokratie. Immer wieder muss man feststellen, dass
Beschwerden einfach nicht angenommen werden.
#2999
Mazi(Freitag, 20 September 2024 11:19)
# 2998
Ich vertrete immer noch die Auffassung von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde finanziell von den Bürgern nicht unterstützt werden dürfen!
Es ist aus der Vergangenheit nicht unbekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch zur Nazi-Zeit nicht nach dem Gesetz tätig waren. Getreu nach dem Motto des ehemaligen
baden-wuerttembergischen Ministerpräsidenten a.D. Fibinger (CDU) "was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein" und seiner früheren Tätigkeit als Marinerichter unter den Nazis führt diese
Gerichtsbarkeit (die Sozialgerichtsbarkeit) immer noch nach ihre Tätigkeit aus.
Auch die Tatsache, dass der Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz als oberste Gerichsbarkeit aufgeführt ist, berechtigt sie nicht ihre Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen. Das
Bundesverfassungsgericht bleibt auch dann das höchste Gericht. An dessen Entscheidungen sind alle Behörden und Gerichte gebunden.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit beispielsweise bei Berufsgenossenschaften und Gerichte keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde legten,
dann können sie auch keine Entscheidungen nach dem Amtsauftrag, dem Gesetz, getroffen haben. Da eine richterliche Entscheidung an das Gesetz gebunden ist, yiese aber nie vorgelegt wurde, sind die
Richter nach Paragr. 444 ZPO gezwungen, die Beanstandungen der Kläger als.bewiesen anzuerkennen.
In Ermangelung, dass einer gerichtlichen Entscheidung nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat, sind erst gar keine richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz oder
dem Amtsauftrag nach dem Grundgesetz getroffen worden.
Es sei denn, dass die Sozialgerichtsbarkeit vom Rang her über dem Bundesverfassungsgericht, damit über dem Grundgesetz steht. Da dies jedoch nach dem Grundgesetz bei dessen Gültigkeit nicht der Fall
ist, ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch nie die Gültigkeit des Grundgesetzes anerkannt haben.
Da das Bundesverfassungsschutzgesetz auch nicht zulässt, dass Richter von dessen Beobachtung ausgeschlossen sind, wenn sie dem Gesetz nicht folgen, ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz
zumindest als Helfer zur Umgehung des Grundgesetzes schon in der Vergangenheit agierte.
In diesem Fall würde tatsächlich der Spruch des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger noch in der Justiz fortgelten.
Ich schließe die Auffassung weiterhin aus und betrachte auch die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit als rechtsstaatlich nicht zustande gekommen.
Da die Klagen der Kläger rechtsgültig eingereicht wurden, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben, ist nicht davon auszugehen, dass sie eine
Amtshandlung seit Anbeginn des Grundgesetzes ausgeführt haben.
Fraglich ist weshalb Bürger mit der Zahlung ihrer Steuern diese Tätigkeiten der Verfassungsfeinde auch noch honoriert haben?
Ich vertrete immer noch die Auffassung von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde finanziell von den Bürgern nicht unterstützt werden dürfen!
#2998
WernerE(Freitag, 20 September 2024 00:25)
XY 17.09.2024
Vorab mein Schreiben an den Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen und aktenkundig (L 14 U 199/06 & L 14 U 183/05) als Richter am Landessozialgericht (LSG) Bremen in Prozessdelikt verwickelt
ist.
Es gibt so viele Richter die Mauscheln wo immer es nur geht - einer ist beim LSG München
1 Senat Dr. G.........g, der vermutlich mit der Beklagten SVLFG, deren Vertreterin kuschelt
bzw gekuschelt hat.
Beweisbar noch nicht, aber man ist sehr, sehr nahe dran.
WernerE - mir kann man nichts vormachen, auch nicht die BG ETEM Südost
#2997
Mazi(Donnerstag, 19 September 2024 13:14)
Ansonsten habe ich zu den Nazis keine Abgrentung feststellen können!
Mit Berufung auf das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Thüringen als erstes Bundesland eine Landtagspräsidentin der AFD, die der AFD angehört.
Es ist davon auszugehen, dass auch der künfrige Bundestagspräsident von der AFD gestellt wird und der AFD angehört.
Damit sollte für jedermann ersichtlich sein, dass die Nazis das Grundgesetz überlebt haben. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass Friedrich Merz innerlich einer anderen Partei angehören würde.
Ich habe ihn (Friedrich Merz) vor vielen Jahren in Mainz vor Mitgliedern der CDU gehört und er hat nicht gerufen "Wollt ihr den totalen Krieg?" und aus dem Auditorium wurde nicht
gerufen."Jawoll!"
Ansonsten habe ich zu den Nazis keine Abgrentung feststellen können.
#2996
Mazi(Donnerstag, 19 September 2024 09:08)
Hat uns das Grundgesetz lediglich eine Übergangszeit verschafft?
Es war für die AFD wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht bereits gestern vor "der Machtergreifung" seitens der AFD feststellte, "Zur Begründung führte das BVerfG aus, dass das Grundgesetz keine
Regelungen zu den Ausschussvorsitzen kennt. Ihre Ernennung falle daher grundsätzlich in die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages. Diese erlaube auch die neue Praxis, wonach die Vorsitzenden von
den Ausschussmitgliedern gewählt werden. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, der vorsieht, Ausschüsse proportional zu den Machtverhältnissen des Parlaments zu besetzen, gelte nicht für die
Ausschussvorsitze, da diesen lediglich organisatorische Aufgaben zukämen."
Weiter hat das Gericht ausgeführt, dass die AfD-Mitglieder rechtzeitig von dem Antrag und den Gründen erfahren, im Ausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten. Damit sei dem Recht auf ein
faires Verfahren als Ausdruck einer fairen und loyalen Anwendung der Geschäftsordnung ausreichend Rechnung getragen worden.
Mit dieser verfassungsrichterlichen Feststellung ist begründet, dass den Entscheidungen der Abgeordneten schon heute keine grundgesetzliche Regeln zugrunde zu legen sind.
Für mich ist dies zwar befremdlich, aber wenn das Bundesverfassungsgericht den Willen des Volkes schon jetzt so feststellt, dann ist es halt so. Wir dürfen uns also nicht wundern, wenn die künftigen
Vorsotzenden der Ausschüsse nicht rechtsstaatlich vergeben werden.
M.E. ist hier gewiss im Grundgesetz "nachzuschärfen" damit das Bundesverfassungsgericht nicht im Sinne der neuen AFD so urteilen darf.
Man darf gespannt sein, wenn die AFD über die Mehrheit im Parlament verfügt, wie sie dann die Ausschüsse besetzt und die dortigen Vorsitzenden bestimmt.
Offensichtlich hat "die Machtergreifung" längst begonnen. Ob sie aufgehalten werden kann, mag ich bezweifeln. Ich habe nicht die Hoffnung, dass es eine Ausnahme geben wird. Wir halten aber fest, dass
dies unter den etablierten Parteien, wie damals bei den Nazis schon einmal begonnen hat.
Das Grundgesetz hat uns lediglich eine Übergangszeit verschafft.
#2995
WernerE(Mittwoch, 18 September 2024 18:18)
#2994
Es ist schwierig nachvollziehbar, dass Amtsträger Gesetz und Recht folgen können, wenn Verfassungsrichter feststellen, dass benannte Gesetze dem Grundgesetz nicht folgen (Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 17.07.2024, Az. 1 BvR 2133/22).
Ich kann nicht erkennen, dass dies dem Grundgesetz oder der Macht des Volkes folgen könnte.
Genauso könnte man das sehen.
Übrigens die BG ETEM Region Südost hat Mitarbeiter die nichts besseres zu tun haben,
als einen Brief zu schreiben, wegen einem Nachweis von Parkgebühren über 2 Euro.
Die haben einen großen Vogel in ihrem Hirn - falls überhaupt eines vorhanfen ist.
WernerE - bekannt durch Aussagen wie Mafiagebäude in der ETEM Akte
#2994
Mazi(Mittwoch, 18 September 2024 12:41)
Es ist schwierig nachvollziehbar, dass Amtsträger Gesetz und Recht folgen können, wenn Verfassungsrichter feststellen, dass benannte Gesetze dem Grundgesetz nicht folgen (Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 17.07.2024, Az. 1 BvR 2133/22).
Nach meinem Denken erlangen Gesetze ihre Rechtsgültigkeit dann, wenn sie dem Grundgesetz folgen. Wenn sie dem Grundgesetz nicht folgen, dann ist es m.E. schwierig nachvollziehbar, dass das
Grundgesetz vorsehen kann, dass sie dennoch gelten sollen.
Ich kann nicht erkennen, dass dies dem Grundgesetz oder der Macht des Volkes folgen könnte.
M.E. wäre dies die Volllendung der Missachtung des Grundgesetzes, einfach "nazihaft". Dies zu unterstellen, hat m.E. nichts mit Aktivitäten einer AFD etwas zu tun.
Wenn dies auch noch unter Poseck (CDU), ehemaliger Justizminister von Hessen, ehemaligem Präsidenten.des OLG Frankfurt a.M., dem auch von LG Frankfurt bestätigt ist, dass er keine Kontrollmechanismen
aufgebaut hat, erfolgte, dann spricht dies eher eine verwirrende Sprache.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass Poseck in einer Verwaltung und erst recht nicht als Führungskraft eine Verwendung finden kann.
#2993
Mazi(Dienstag, 17 September 2024 19:41)
Habe ich da etwas falsch verstanden?
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wie-viel-Krankenhaus-Arzte-verdienen-article25232920.html
Ich erinnert mich, dass Friedrich Merz (CDU und neuer Kanzlerkandidat der CDU/CSU) darstellte, dass er zum gehoben Mittelstand gehört. Er verfüge jährlich über ca. 1 Mio. EURO Einnahmen.
Wenn Ärzte mit 120.000 Euro Gehalt zur gehobenen Arbeitnehmerschaft zählen und Friedrich Merz auf ca. 1 Mio. EURO verweist, dann stimmt in meiner Logik und den Definitionen etwas nicht.
#2992
Mazi(Dienstag, 17 September 2024 08:17)
# 2990
Nach dem Grundgesetz haftet nach Art. 34 der Staat für Fehler seiner Mitarbeiter. Um dies zu bewerkstelligen kürzt er vorsorglich die Sozialleistungen.
Es ist logisch nicht nachvollziehbar, dass dies rechtsstaatliche Parteien dies mitmachen. Nach Frau Aigner aus Bayern sind Verfassungsfeinde finanziell nicht zu unterstützen. Wenn ich die dortige
Hektik richtig verstehe, dann werden Verfassungsfeinde in Bayern von Bürgern fortwährend unterstützt.
Dieses unrechtmäßige als rechtsstaatlich zu verstehen, wahrscheinlich muss man dazu zu den Juristen und nicht zum Volk gehören.
M.E. ist wichtig aufzuzeigen, dass man diesen Missbrauch gesehen und öffentlich gemacht hat. Unrecht muss Unrecht bleiben auch wenn dies anders praktiziert und dargestellt wird.
#2991
Mazi(Dienstag, 17 September 2024 08:03)
Das verstehe wer will! Die Amtsträger machen was sie wollen.
Ich beziehe ich auf diese Veröffentlichung bei LTO.de:
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Urt. v. 11.09.2024, Az. I ZR 168/23)
Nach dem Grundgesetz geht alle Macht vom Volke aus und der Gesetzgeber hat gesetzlich verfügt, dass Verbraucherverbände das Recht der Klage haben und Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu
treffen haben.
Als Amtsträger sind Richter verpflichtet nach Gesetz und Recht Amtsausführungen vorzunehmen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Was ist also von Richtern zu halten, die dem Gesetz nicht folgen? Sind die Richter nicht Gegenstand des Verfassungsschutzes, wen sie nicht Gesetz und Recht folgen, weil dies als Ausnahme im
zuständigen Gesetz nicht benannt wurde?
Es liegt sehr nahe, dass diese Amtsträger machen was sie wollen!
#2990
WernerE(Montag, 16 September 2024 23:52)
Webseite: Will die BGHW erst nach meinem Tod die Rente zahlen?
So ähnlich werde ich demnächst auch argumentieren bei einer Mediation beim SG
Normalerweise steht im SGB VII - helfen mit allen geeigneten Mitteln.
Meine BG (ETEM) - verweigern mit allen geeigneten und verbotenen Mitteln
Da werde ich dann vorbringen:
Wenn ich mir eine Kugel für ein nicht vorhandenes Gewehr kaufen würde, die wird
dann von ihnen anstandslos bezahlt.
Mit meinem Tod würden sie viel Geld einsparen und die jeweiligen Verwaltungen entlasten.
Aber den Gefallen tue ich Ihnen mit Sicherheit nicht, für jede Ablehnung verlange ich
einen rechtsmittelfähigen Bescheid - ab zum SG / LSG
WernerE - man kennt mich bei der Region Südost und Süd - ich die Mitarbeiter auch!
#2989
WernerE(Montag, 16 September 2024 15:44)
Ist die Carolabrücke in Dresden nur Mahnmal für das restlos marodierende Land oder Symbol für den Aufbruch des Souverän, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden und statt in bequemer
Gleichgültigkeit, sinnlosem Jammern oder gefährlicher Wut-Wahl zu verharren, die einzig wirklich Ziel führende Lösung zu starten: ehrlich gelebte Solidarität?
Reichen als Auslöser:
a) Dunkelziffer außen vor: € 55 Milliarden CumEx
b) seit 2008 geflossenen und versickerten EU Konversions-Milliarden
c) Tatsache, dass wir Alle – also auch SIE! – zu hohe Beiträge für Krankenkassen, Kranken- und Rentenversicherungen zahlen: Monat für Monat?
Ihre Aufmerksamkeit für dieses strukturell systemisch bedingte Geldverbrennen ist demnach im ureigendsten Interesse, um zu erkennen, wie Politik und Sozialgerichtsbarkeit diesen Missstand wissentlich
befeuern und bei den widerrechtlich beitragenden, gutachterlich tätigen Ärzten die Scheinselbständigkeit ein begünstigender Aspekt beim unzulässigem Schröpfen der Allgemein-Sozialversicherungen über,
durch die Arbeitgeber finanzierte Versicherung eigentlich zu tragende Leistungen ist.
WernerE - nur der Blick nach Vorne bringt uns im "maroden" Deutschland weiter
#2988
Mazi(Montag, 16 September 2024 12:11)
Wo die Ampelregierung recht hat, hat sie Recht!
Unbestreitbar geht der Bundeswirtschaftsminister davon aus, dass mit der Reduktion der deutschen Industrie auch deren CO2-Ausstoss zurückgehen muss.
Es muss auch der Bevölkerung klar sein, dass mit der nachhaltogen Bekämpfung der Industrie auch die Nachfrage nach Arbeitskräften sinken muss. Als Kinderbuchautor muss Habeck das aber nicht
verstehen. Diese Logik würde in der Schule erst im nächsten Jahr besprochen.
Fürchterlich, welche Logik die GRÜNEN und Habeck im Besonderen verfolgen. Ihnen muss doch auch Ihnen klar sein, dass ohne Arbeitnehmer keine Einkommensteuereinnahmen vorhanden sind und nichts zu
verteilen ist.
Außer Christian Linder (Bundesfinanzminister und von der FDP) schafft mit der Aufnahme von Vermägen (im Sprachgebrauch: Kredite) neue Einnahmen. Es ist jedoch die Frage, wer einem nichtgedeckten
Vermögen weiterhin Liquidität zur Verfügung stellt. Dies ausschließlich von den Amtsträgern einzusammeln, mag auf Dauer nicht funktionieren.
Auch ein amtierender Bundeskanzler, dem Amtsträger offensichtlich glauben, erklärt, sich nicht erinnern zu können, schafft dies keine Liquidität.
Es ist ja schon etwas Besonderes, dass das Volk sich einen Bundeskanzler gelaubt oder glaubt sich erlauben zu können, der sich nicht erinnern kann.
Das mag hilfreich sein, wenn nicht die Lieferung von Waffen an die Ukraine und dort unterstellt wird, dass mit diesen Waffen Russland angegriffen werden soll und der Bundeskanzler sich als
Friedensfürst präsentieren will.
Sachlich passt dies nicht zusammen. Das trifft zusammen mit den GRÜNEN, die ausdrücklich aus ehemaligen Nazis hervorgegangen sind (Habeck, Baerbock und Tritin).
#2987
Mazi(Montag, 16 September 2024 10:23)
Es ist davon.auszugehen, dass die derzeitige Ampelregierung und deren Amtsträger nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers handeln!
Folgt man den Aktivitäten der Ampelregierung und stellt fest, dass vornehmlich die Grenze zu Frankreich, Luxemburg und den Niederladen.gesichert werden sollen, dann ist anzunehmen die illegale
Einreise von dort angenommen wird.
Diese Annahme stelle ich in Frage.
Ebenso stelle ich in Frage, ob die Bundesregierung Amtsträger zur Amtsausübung der Staatsgewalt einstellt, die der Treuepflicht nachkommen.
Da beides nicht wahr sein kann, ist davon auszugehen, dass die Ampelregierung und ihre Amtsträger vorsätzlich nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers handeln.
#2986
Mazi(Montag, 16 September 2024 08:58)
Was hier vor sich geht, ist mehr als rechtsstaatlich bedenklich!
Es geht also nicht um einen bedauerlichen Einzelfall.
Es erscheint nicht zielführend zu sein, immer wieder nachzuweisen und zu belegen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit keineswegs nach dem Grundgesetz agiert wird.
Lenken wir den Blick auf die Stromversorgung und die erneuerbaren Energien. Ich habe mit eigenen Augen gesehen, dass Windräder nicht liefen. Es war nicht hier und da ein Windrad zu sehen, was nicht
lief. Es waren geschätzt hunderte w
Windräder.
Der Stromerzeugung war offensichtlich abgeschaltet.
Die Bundesnetzagentur hat es nicht geschafft, dass Stromangebot an der Börse um diese "Windräder" mit erneuerbaren Strom zu erhöhen. Es muss darauf geschlossen werden, das Bundesnetzagentur und
Bundeswirtschaftsminister Habeck garnicht wollten, den tatsächlichen Strompreis zu ermitteln.
Es klingt kompliziert. Aber dadurch, dass kein Strom produziert wurde, hat dieser Strom nicht dazu geführt, dass der Strompreis nach Angebot und Nachfrage gefallen ist. Das war eine geschickte
Manipulation des Strompreises. Das ist verboten und strafbar. Genauso strafbar, wie im Fall von Wirecard Bilanzen vorzulegen, deren Werte erdacht wurden.
Geschädigt wurden als Stromverbraucher alle und nicht nur potente Leute.
Kommen wir zurück zum Ausgangsthema.
Die Bundesbehörden sind nicht willens Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Grundlage muss sein, dass deren Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln und gemäß ihrem Eid auf das Grundgesetz folgen. Da
sie dies nicht zutrifft, ist davon auszugehen, dass auch diese Bundesregierung kein Interesse daran hat, die Vorgaben des Volkes zu achten.
Es geht also nicht um einen bedauerlichen Einzelfall.
#2985
WernerE(Freitag, 13 September 2024 12:10)
Die Macht der klagenden Bürger bei SG Augsburg - nicht nur dort - wird immer mehr eingegrenzt.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden nicht angenommen mit Fadenscheinlicher
Begründung.
Richter:innnen können tun und lassen was sie wollen, versteckt hinter irgendwelchen §
Vermutlich könnte hier ein ganz besonderer Begriff im Spiel mit dem Kläger sein.
Es ist ja nur eine Vermutung und daher werde ich den Begriff nicht schreiben.
Trotzdem wünsche ich ein ruhiges, friedliches und kraftvolles Wochenende allen hier.
WernerE - stinksauer auf die Präsidentin des SG Augsburg und deren Untegebenen
#2984
Mazi(Freitag, 13 September 2024 11:03)
Dein Unfall wurde von der örtlichen Presse dokumentiert. U.a. war die Berufsgenossenschaftgesetzlich gezwungen, den Schaden zu regulieren. Da der LKW kein Privateigentum darstellte, war er also
Firmeneigentum. Dieser Schadensfall war ebenso wie der Stromschlag, den Sie bei der Arbeit erlitten haben, ebenso von der Berufsgenossenschaft nach Art. 19 Abs. 4 GG zu regulieren.
Beiden Unfällen ist die Berufsgenossenschaft nur unzureichend nachgekommen. Die Sozialgerichtsbarkeit wurde mehrfach von Ihnen eingeschaltet. Die dortigen Richter haben ihr Amt nicht nach ihrem
Auftrag wahrgenommen. Sie haben ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen. Sie haben diverse Vorgaben des Gesetzgebers nicht herangezogen (keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte der BGHW herangezogen, Paragr. 31 Bundesverfassungsgericht nicht beachtet, Parage. 444 Zivilprozessordnung nicht beachtet, Paragr.103 Sozialgerichtsprozess nicht befolgt).
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Berufsgenossenschaft und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit je die Vorgaben des Gesetzgebers befolgt haben.
Es ist nicht erkennbar, dass bei der Vielzahl der Klagen je eine Aufsicht über die Justiz erfolgte oder Recht nach den Vorgaben des Grundgesetzes erfolgte bzw. Amtsträger seitens der
Berufsgenossenschaft eingesetzt wurden, die gemäß ihren Eid auf das Grundgesetz ihre Handlungen nach Gesetz und Recht ausübten.
Da dies, wie wir nachlesen können bereits langjährig erfolgt, ist in der Tat davon auszugehen, dass hier potentiell eine kriminelle Bereinigung im.Namen des Staates tätig ist.
Vielen Dank für die Vielzahl der veröffentlichten Beweise!
#2983
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 23:09)
Überzeugend ist anders!
Täusche ich mich oder ist es wirklich so, dass Herr Frei mit Herrn Poseck zu sehen ist?
Das Interview wirkt verstörend, wenn ein Richter des Landgerichts i.S. der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Alexander Badle, Korruptionsbeauftrager, wegen dessen Korruptionsvergehen inhaftierte und
Justizminister Poseck, früher bereits Präsident des OLG Frankfurt am Main und heutiger Innenminister in der hessischen Landesregierung von Boris Rhein, bescheinigte, über keine Kontrollmechanismen zu
verfügen.
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/teil-des-f%C3%BChrungstrios/ar-AA1qkSBu?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8ced0fa51a264047a8c43435b1a3d157&ei=12
Friedrich Merz ist gut beraten in Kenntnis der Mach der Bilder, nur glaubwürdige Politiker in eine Schlacht der Bilder zu schicken, die in einer so heiklen Frage Glaubwürdigkeit ausstrahlen sollen
und können.
#2982
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 17:47)
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit werden Bürger betrogen!
Auf dieses Video verweise ich:
https://www.youtube.com/watch?v=s3voRbfQUOg
Es geht um Solaranlagen und Börsenpreis-Manipulationen, die grundsätzlich nicht geduldet werden dürfen.
#2981
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 12:44)
Ist das die Strategie des Bundeswirtschaftsministers Habeck?
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/strom-chaos-in-deutschland/vi-AA1qeGbU?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1b3f4df26a9a4b45b4faeb279dd1c5c8&ei=40
Die dortige Aussage der Stromabriegelung der Solaranlage zur Erzeugung erneuerbarer Eniergien wird hiermit bestätigt. Unklar ist, ob dies auf Aktivitäten, wie hier dargestellt wird, oder auf den
Anbieter der Solarstromanalage zurückzuführen ist.
Auffallend ist, dass die Anzeigen nach den EDV-Anwendungen unterschiedlich ist. Daher ist es definitiv nicht möglich, einem der Parteien die Schuld zuzuweisen.
Ich möchte anmerken, dass generell es unmöglich ist zu erkennen, ob die Solaranlage überhaupt erneuerbare Energien liefert. Demzufolge ist nicht erkennbar, ob die großen Solarparks der Gemeinden
überhaupt Strom produkzieren und dieser ihnen dann vergütet wird.
Wenn Stromanbieter, Netzbetreiber, also verhindern, dass Solarstrom überhaupt produziert wird, dann entziehen sie quasi der Strombörse Strom, der dann auf die Preise drücken würde.
In Fachkreisen würde dies nicht nur als unanständig angesehen, sondern ist auch strafrechtlich wegen der erfolgten Marktmanipulation strafrechtlich zu erfolgen.
Damit wird der Kreis geschlossen, dass nicht nur ausschließlich Unfallopfer von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit betrogen werden. Es fehlt nur der Spruch des Bundeskanzlers Olaf Scholz, dass er
sich nicht mehr erinnern kann,
Wo endet eigentlich ein Straftatbestand? Nach dem Grundgesetz sollen alle gleich vor dem Gesetz sein. Offensichtlich gibt es Täter, die gleicher sind.
#2980
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 09:42)
Geht denn die Meinungafreiheit des Grundgesetzes soweit, dass selbst die Propaganda darunter fällt?
Ich bin irritiert und dennoch wegen der Bedeutung der Urteile zuversichtlich.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-irmgard-f-revisionsurteil-100.html
Nachweislich dieser Urteile haben sich die Richter sehr weit hinsichtlich der Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen beim Bemessen des Strafmaßes ausgelassen. Es besagt letzlich, dass Mord nie
verjährt und auch den verantwortlichen Amtsträgern keine Beamtenpensionen der Bürger zu zahlen sind, sondern diese zur Rechenschaft zu ziehen sind. Demzufolge sind Entscheidungen der Richter im
Zusammenhang mit ihren Kollegen als im Zusammenhang mit einer Straftat stehend, rechtlich unwirksam. Schließlich haben das Grundgesetz und die Allierten nachgewiesen, dass das Nazi-Regime
millionenfach mordete. Nicht nur diese KZ-Sekretärin ist für die unzähligen Morde zur Rechenschaft zu ziehen, sondern alle die dieses System damals unterstützten.
Wie nachzulesen ist, haben zahlreiche Familien die Nazis unterstützt und Geld "gemacht", auch die Familien von Habeck, Baerbock und Tritin.
Was ich dennoch nicht verstehe, weshalb unser heutiger Staat gerade auf ihnen aufgebaut ist. Gerade diese Denker, die NS-Juristen, haben sich verwirklicht, ausgerechnet heute wiederum im Deutschen
Bundestag so maßlos vertreten sind (die Juristen) und schwingen hochtrabende, nichtssagende Reden, die auch noch von den Medien verteilt werden.
Per Gesetz wird ihnen gar noch monatlich ein Geldbetrag über das Bürgergeld hinaus, sondern auch noch eine Altersversorgung überwiesen. Ich bin dafür, Verfassungsfeinden keine Unterstützung der
Bürger zu zahlen.
Geht denn die Meinungafreiheit des Grundgesetzes soweit, dass selbst die Propaganda darunter fällt?
#2979
Mazi(Sonntag, 08 September 2024 14:30)
Was erwarten die Bürger, wenn das Grundgesetz dem Bundeskanzler nicht vorschreibt, wann er die Vertrauensfrage zu stellen hat?
Nachfolgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/oppositionsideechen-scholz-lehnt-vertrauensfrage-ab/ar-AA1qcoHa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d812e04e6ae7447eb9a5832a39a19dda&ei=5
Nach bewährter Sitte legt die amtierende Regierungspartei das Amt nicht nieder, wenn Sie über kein Fachwissen, die Betreitschaft dem Volk zu dienen und ausschließlich daran interessiert ist, "Kohle
zu machen".
#2978
Mazi(Sonntag, 08 September 2024 13:34)
Weshalb wohl?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit
Zitat:
Außerhalb Deutschlands ist der Rechtsweg in sozialrechtlichen Streitigkeiten unterschiedlich geregelt.
#2977
Mazi(Sonntag, 08 September 2024 13:01)
Wenn sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem bürgerlichen Anspruch richten, erhebt sich die Frage, weshalb der Bürger ihnen dann eine finanzielle Zuwendung zahlen soll?
Ich hoffe, dass wir uns einig sind, dass das was uns Bürgern als Entscheidung der Richter der Sozialgerichtgsbarkeit angeboten wird, mit den grundgesetzlichen Vorgaben nichts zu tun hat.
Die Tatsache, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüft haben, hat nichts damit zu tun, dass die Gesetze tatsächlich beraten und beschlossen
wurden. Sie sind für alle verbindlich und dies unterstreicht das Grundgesetz ausdrücklich. "Alle sind vor dem Gesetz gleich" bestimmt es.
Dies trifft auch auf Richter der Sozialgerichtsbarkeit ausnahmslos zu und verbindlich.
Wer dies systematisch nicht einhält, ist als Verfassungsfeind anzusehen.
Dass Amtsträger, obwohl sie ihrer Treuepflicht systematisch nicht nachkommen, Amtshandlungen vornehmen, dies grundgesetzlich nicht geschützt ist, ist mir relativ neu.
Relativ neu ist es deshalb, weil die Sozialgerichtsbarkeit schon immer dem Nazi-Recht folgte und dieses Nazi-Recht vom Grundgesetz eindeutig als nicht haltbar bezeichnet wird.
Es ist mir bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon immer danach ihre Entscheidung getroffen haben, aber nicht dem Beschluss der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefolgt
sind.
Es ist die Frage, ob die Sozialgerichtsbarkeit nicht als kriminelle Vereinigung zu sehen ist bzw. nach der Auffassung von Thomas Fischer, ehemals Richter des BGH, die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht berechtigt waren, ihre Entscheidungen ohne Sachkenntnis zu verkünden
(https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde).
Wie dem auch ist, es ist schwierig vorstellbar, dass das Grundgesetz die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit legitimieren soll.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nach anderen Grundsätzen richten (ihre Entscheidung treffen), stellt sich die Frage, ob deren Tätigkeit überhaupt mit dem Grundgesetz und mit Art. 96
Abs. 1 vereinbar ist?
Wenn sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem bürgerlichen Anspruch richten, erhebt sich die Frage, weshalb der Bürger ihnen dann eine finanzielle Zuwendung zahlen soll?
#2976
Mazi(Sonntag, 08 September 2024)
Unvorstellbar was da ans Licht kommt! Schreibt das Grundgesetz nicht in Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht vor, dass sich ein Betroffener dieses Grundrechts sicher sein kann?
Auf die # 2975 - 2974 beziehe ich mich.
Wenn #2974 zutreffend sein soll und die BGHW "Hamburg" (?) ein Schreiben am 05.09.2024, eine Verwaltungsentscheidung, erlassen haben soll, dann ist dies gewiß nicht nach dem Grundrecht des Art. 19
Abs. 4 GG nachvollziehbar (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87).
Ich stelle in Frage, ob hier nicht ein Tppfehler vorliegen könnte?
Ich gehe vielmehr davon aus, dass hier beiderseits (auf der Gerichtssteite der Sozialgerichtsbarkeit und seitens der Unfallopfer) sehr viel Durcheinander vorhanden ist. Nur ist maßgebend, dass
seitens der Unfallopfer jedwede Klage ordentlich zu bearbieten ist. Die Entscheidung der Richter hat dem Gesetz zu folgen. Und diese Entscheidung hat nachweislich nicht nach dem Gesetz
stattgefunden.
Nicht nur die richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch unabhängig von diesen Beanstandungen/Vorwürfen haben sie § 31
Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 103 Sozialgerichtsgesetz und § 444 Zivilprozessordnung wurdeb nicht beachtet.
Ich kann somit nicht erkennen, dass deren Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen (Art. 97 Abs. 1 GG) bzw. legitim sein sollen.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verbindlichkeit des Grundgesetzes nicht anerkennen, dann ist festzustellen, dass sie als Verfassungsfeinde keine Amtshandlungen vornehmen dürfen oder
seitens der Bürger diese Verhaltensweise als mit dem Grundgesetz vereinbar dargestellt werden dürfen.
#2975
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 08 September 2024 00:04)
#2974
Hallo Unfallopfer,
scheinbar wollen die Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen meinen Fall nicht mehr bearbeiten, weil sie das kriminelle Handeln der Geschäftsführung erkannt haben und die Ursache für einen möglichen
Amoklauf des Versicherten sein kann. Und die Geschäftsführung in Bremen keine Aufklärung betreibt. Siehe meine Unterseite: #29.04.2016: Bedrohungsmanagementteam Bumerangsätze#
MfG
Erich Neumann
#2974
Unfallopfer(Samstag, 07 September 2024 16:52)
Hallo Unfallmann,
wahrhaftig hat am 05.09.2024 die BGHW in Hamburg geantwortet. Dafür muss es eine nachvollziehbare Erklärung geben.
#2973
Mazi(Samstag, 07 September 2024 11:22)
Das hat sich der Bundesfinanzminister Habeck sich also überlegt!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.merkur.de/wirtschaft/solar-entwickler-meldet-insolvenz-an-deutschlands-groesste-pv-dachanlage-in-gefahr-zr-93284382.html
Es ist nicht erkennbar, ob diese Anlage erneuerbare Energie liefert oder überhaupt nicht am Netz ist.
Für den Investor ist nur wesentlich, dass Geld in ausreichendem Maße bei ihm ankommt.
Anhand eigener Screenshots kann ich "nachweisen", dass weder erneuerbaren Energien erzeugt werden und demzufolge auch nichts honoriert wird. Mit anderen Worten, wenn erneuerbare Energien doch erzeugt
werden, dann erhält er erneuerbare Energie ohne dafür je ein Investition getätigt zu haben.
Solche Unternehmensmodelle sind bei Unternehmen sehr beliebt. Es stellt sich also die Frage, was sich der Bundeswirtschaftsminister Habeck dabei gedacht haben könnte?
Sind seine historischen Verwandten, die Quants aus Bad Hoburg, nur "Stümper" gegenüber ihm?
#2972
Mazi(Samstag, 07 September 2024 10:56)
Rechnen darf er!
Schießlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland Meinungsfreiheit.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-rechnet-mit-zweiter-amtszeit/ar-AA1q8Wt0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=17101e10f5e04864aceaf9700be03510&ei=26#
In Anberacht der Umfrageergebnisse stellt sich die Frage, ob er sich wirklich nicht erinnern kann?
Da die Umfrageergebinsse der Umfragen bestätigen, daß Null-Prozent mit der Ampelregierung zufrieden sind, ist fraglich, wer ihn bei diesen Umfragewerten noch wählen soll/kann.
#2971
Mazi(Samstag, 07 September 2024 10:30)
# 2869
Nicht nur Dr. Dirschedl ist ein Freund der Berufsgenossenschaften. Der Volksmund sagt schließlich: ... , dessen Lied ich sing'.
Schauen sich doch nur die Gerichte objektiv an.
Sie kontrollieren nicht, ob die ihnen vorgelegte Verwaltungsakte wahr und vollständig ist. Sie legen diese einfach Gutachtern vor mit der Weisung, auf dieser Grundlage ein Gutachten zu erstellen,
dass Amtsträger (Richter der Sozialgerichtsbarkeit) wiederum als Grundlage ihrer Entscheidung nehmen, diese zu begründen.
Die Gutachter weisen in ihren Gutachten nicht einmal darauf hin, dass ihnen wahre und vollständige Unterlagen zur Verfügung standen.
Wir sind uns hoffentlich einig, dass auf diese Weise kein Richter eine Verwaltungsentscheidung kontrolliert haben kann.
Diese Vorgehensweise ist höchst bedenklich, aber die Praxis. Wenn ein Richter anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Beklagten keine Verwaltungsentscheidung nachvollziehen
kann, dann ist fraglich wie ein Betroffener laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) können soll.
Wenn man davon ausgeht, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht unerfahren in juristischen Angelegenheiten sind, dann werfen sie ein äußerst schlechtes Bild auf alle Juristen. Es liegt nahe,
dass sie das juristische Staatsexamen geschenkt bekamen und sie nicht in der Lage waren, Gesetz und Recht zu beachten (Art. 20 Abs. 3 GG).
Noch vielmehr ist zu hinterfragen, wie diese Leute als Amtsträger mit dem Ziel einer Amtsausübung eingestellt werden durften.
Es ist davon auszugehen, dass die Länder gezielt Leute einstellen, die als Amtsträger ihrer Treuepflicht - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommen.
Diese Praxis und kriminellen Handlungen sind zu durchdenken und u.a. das Grundgesetz in diesem Punkt nachzuschärfen.
#2970
Mazi(Samstag, 07 September 2024 10:15)
Dafür haben sie hart gearbeitet!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/n%C3%A4chste-umfrage-klatsche-null-prozent-jetzt-w%C3%BCnscht-sich-niemand-mehr-die-ampel/ar-AA1q82HE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5731344c0c3d4f9d9fc123cc647bf81e&ei=18
Die Frage ist, ob von der AFD oder von dieser amtierenden Bundesregierung mehr zu erwarten ist? Offensichtlich geht es nur darum, Gelder der Bundesbürger "abzustauben". Im Zweifel werden die
Rechtmäßigkeit dieses Raubzugs von Gerichten bestätigt. Die Gerichte sind ohnehin von der Regierung, sprich von den Ministern der Justiz auf Länderebene, abhängig.
".
#2969
WernerE(Freitag, 06 September 2024 12:38)
die gesetzlichen UV-Träger haben doch selbst Institute geschaffen, welche nie unabhängig
die Bewertung übernehmen.
Die Sozialgerichte incl. BSG werden keine Präsidenzfälle mit Urteil machen, die Kosten für die von AG finanzierten BG`s würden ist unermessliche verfallen.
AG müssen und werden staatlich geschützt, ebenso wie bei Unfall oder BK durch
Anweisungen an Richter von Gerichten.
Grundsätzlich gilt:
Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz - die Prämien sind trotzdem pünktlich zu bezahlen!
Eine andere Frage an die Leser hier: Wer kennt Dr. med. Helmut Dirschedl aus Hirschau
der scheint ein besonderer Freund der Unfallversicherung VHV und des LG Regensburg zu
sein.
WernerE - heute wieder im besonderen Modus - was Behörden nicht gefällt.
#2968
Mazi(Freitag, 06 September 2024 09:31)
#2966
Unstrittig sollte sein, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit Asbest nicht gesundheitsförderlich, sondern gesundheitsschädigend wirken.
Offensichtlich wird dies gemäß der ARD nicht durchgängig so gesehen.
Es ist allgemein festzuhalten, dass insbesondere Berufsgenossenschaften diesem Irrglauben aufsitzen und weiterhin davon ausgehen, dass Asbest gesundheitsförderlich wäre und Richter der
Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung nach dieser Angabe der Berufsgenossenschaften treffen.
Es ist nicht verantwortlich, dass Amtsträger diesen Irrglauben unterstützen, wenn bereits "die Spatzen" diese Zusammenhänge "vom Dach pfeifen".
Es erscheint unverantwortlich, dass Gerichte Gutachtern nicht geprüfte, unvollständige Verwaltungsakten zu leiten und ausgewählte Gutachter dazu auffordern, auf dieser Grundlage ein Gutachten für das
Gericht zu erstellen. Ich halte es für mit der Sorgfaltspflicht für unvereinbar, dass Gutachter nicht darauf hinweisen, dass ihnen keine wahrsheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt
(Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83; Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B153/87).
Ich hege absolute Bedenken, dass dies rechtens sein kann. Diese Praxis wurde ganz im Sinne der NS-Juristen umgesetzt.
#2967
Mazi(Freitag, 06 September 2024 09:07)
# 2966
Daraus wird erkenntlich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein ausgesprochenes Interesse daran haben, dass die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüft werden sollen und sie fest an
dem von den NS-Juristen aufgebauten System festhalten wollen.
Vielleicht liegt es auch ganz einfach daran, dass viele Abgeordneten einfach über eine juristische Ausbildung verfügen.
#2966
Mazi(Freitag, 06 September 2024 08:38)
# 2964
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nur Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens nach der Anzeige von nicht rechtlichen Ausführungen, nicht aber vor missbräuchlicher Anwendung der Gesetz seitens
anderer.
Konkret heißt dies, dass Amtsträger dann durch dieses Gesetz geschützt werden, wenn sie anzeigen, dass Richter in ihrer Entscheidung Gesetz und Recht nicht beachten (wie beispielsweise in der
Sozialgerichtsbarkeit). Die Anklage des Klägers, dass Gesetz und Recht beachtet werden, wird damit jedoch nicht geschützt.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung jedoch nicht nach dem Gesetz treffen (beispielsweise keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde
legen), dann untersagt ihnen Art. 97 Abs. 1 GG, dass dies als deren Amtshandlung interpretiert wird.
Wenn der Beklagte seine Verwaltungsakte unwahr und unvollständig dem Gericht vorlegt, dann bekundet das Gesetz, dass erst gar keine richterliche Entscheidung möglich ist. In der Regel trifft dies in
der Sozialgerichtsbarkeit zu. Da nie eine Gerichtsentscheidung Gnach dem Grundgesetz getroffen ist, ist es auch unmöglich gegen ein Urteil in Berufung zu gehen. Wenn die Berufungsmöglichkeit
ausgeschlossen ist, dann ist fraglich, über was das Bundessozialgericht entscheiden könnte.
Da das Bundessozialgericht sich nicht als Tatsacheninstanz ansieht, können derartige Beanstandungen von ihm auch nicht beurteilt werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in der
Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz gehandelt wird.
Das Hinweisgeberschutzgesetz liefert keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz erfolgen.
Da diese Praxis ohne Einfluss der AFD in der Vergangenheit erfolgte, ist nachgewiesen, dass die Beugung des Grundgesetzes schon früher seitens der etablierten Parteien erfolgte.
Abschließend ist anzumerken, dass Behördenmitarbeiter Gesetz und Recht per Eid auf das Grundgesetz und nicht widerrechtlichen Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten verpflichtet sind. Hier sind der
Einfluss der NS-Juristen und das heutige Nazitum sehr deutlich auszumachen.
Es ist an der Zeit, dieses Verhalten eindeutig zu unterbinden und das Grundgesetz durchzusetzen. Es ist eine Unmöglichkeit, wenn Kläger auf der Grundlage des Grundgesetzes eine Klage einreichen und
Amtsträger, ernannte Richter, nach einem ganz anderen "Gesetz" ihre Entscheidung treffen.
Dazu im Einklang in der Ärztezeitung: Oft zahlt der verkehrte Leistungsträger!
Die Mitarbeiter der gesetzlichen UV-Träger müssen sich an Vertrauensleute wenden
nur die wenigsten trauen sich das, da der Arbeitsplatz wichtiger ist, als die Gesundheit und Anerkennung der Betroffenen Menschen.
WernerE
ließt aufmerksam die Zeitungen, Meldungen und hält grunsätzlich nicht die Klappe!
#2964
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 05 September 2024 19:08)
Mein aktuelles Thema:
Wie müssen sich die Behördenmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung verhalten, wenn sie erkannt haben, die Geschäftsführung folgt nicht dem Gesetzgeber und sie einen Amoklauf des Versicherten
erwarten?
Und wie hat sich der Versicherte zu verhalten, wenn nichts weiter passiert?
Mehr auf meiner Unterseite #03.01.2023: HinSchG + Meldestellenzugang #
MfG
Erich neumann, alias Unfallmann
#2963
Mazi(Donnerstag, 05 September 2024 12:16)
Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.
Richter am LG München I Dr. Krenek hat wie das Volk entschieden, dass es nicht rechtens sein kann, wenn Vorstände glauben machen wollen, sie hätten nicht betrogen, wenn sie eine Bilanz über 3 Mrd.
EURO vorlegen, bei der rd. 2 Mrd. EURO erst gar nicht vorhanden waren. Darin bin ich mit ihm einig.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.prosieben.de/serien/newstime/news/urteil-in-muenchen-gefallen-wirecard-vorstaende-zu-schadenersatz-verurteilt-428016
Nicht mit der Entscheidung von Krenek bin ich einverstanden, den Ex-Aufsichrsratchef freizusprechen. Er hat die gleichen Vergehen - wie auch die anderen Aufsichtsratmitglieder - die Bilanz der
Vorstände "durchgewunken".
Die gleichen Grundsätze sind bei Amtsträgern nach dem Grundgesetz anzuwenden (Art. 20 Abs. 3 GG). Da Krenek dies nicht vorgenommen hat, sind erhebebliche Bedenken nach dem Gleichheitsgrundsatz zu
seiner Entscheidung zu erheben.
Wenn Sie es so wollen, dann wird das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt und nichts scheint mehr zu stimmen. Es liegt nicht an der AFD oder den Reichsbürgern. Das System ist
so desolat. Die nachgewiesenen Fälle des Missbrauchs, die unterbliebene Weiterleitung von Alarmmeldungen, die Cum Ex-Geschäfte, der Betrug der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit oder wie in diesem
Fall sind m.E. nur unterschiedliche Merkmalsausprägungen.
Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.
#2962
Mazi(Donnerstag, 05 September 2024 09:23)
Wie weit geht die Macht der NS-Juristen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001543744
Man ist geneigt festzustellen: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!
Die Familien, die damals bei den Nazis das Geld machten, aber Sekretärinnen, Türsteher wird der Prozess gemacht und Bundesminister, die sich mit ihrer Mutter über die Groß- und Urgroßväter
unterhalten haben sind von der Verantwortung freigestellt.
Das verstehe wer will. Ich stelle nicht die Unschuld der Täter fest, sondern stelle fest, dass hier eine Ungleichbehandlung erfolgt. Es liegt daher sehr nahe, es drängt sich quasi der Verdacht auf,
dass die NS-Juristen immer noch an der Macht sind. Die Unterscheidung zwischen verstorben und ausgestorben scheint immer noch zu bestehen.
Die Urteile in der Justiz, die die Bürger in der Nachkriegszeit immer noch verpflichten sollen, finanzielle Unterstützung an die Verfassungsfeinde zu zahlen, hat mit einer Rechtsstaatlichkeit sehr
wenig gemein. Die geschaffenen Vermögen sind einzuziehen und die Amtsträger zu belangen.
#2961
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 23:32)
Habeck und seine Wurzel in der Nazi-Vergangenheit ist eine Seite. Die andere Seite ist die Industriellengeschichte der Quants.
Zur Erinnerung diese Familie besitzt auch heute noch einen erheblichen Teil von BMW und sitzen in Bad Homburg v.d.H..
Ich verweise nochmals auf die Veröffentlichung bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow
sowie
https://de.wikipedia.org/wiki/Waldfriedhof_(Bad_Homburg_vor_der_H%C3%B6he)
https://de.wikipedia.org/wiki/Quandt_(Familie)
Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, weshalb die engen Verbindungen (Freundschaften) bestanden haben.
Robert Habeck ist offensichtlich kein unbeschriebenes Blatt und mehr als nazihaft anzusehen. Verschiedentlich wird er mit einem "Wolf im Schafspelz" verglichen.
#2960
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 23:00)
Noch mehr ...
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=42
Zitat: Der Ausbau von Wärmepumpen liegt in Deutschland aktuell weit hinter dem Ziel von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) von 500.000 Stück jährlich. Im letzten Jahr waren es nur 350.000,
2024 werden es voraussichtlich nur 200.000 werden. Trotzdem geht der Trend dahin, dass immer weniger Menschen in Deutschland mit Gas heizen. Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz als Heizungsgesetz
bekannt, verpflichtet sie schließlich dazu.
Die Gasnetze müssen aber trotzdem bezahlt werden. Der letzte Gaskunde müsste im Extremfall das ganze Gasnetz alleine bezahlen. Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem
Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser, das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen
Jahren oder Jahrzehnten. Ab 2025 sollen die Gasnetzentgelte daher erst mal um rund 20 Prozent steigen.
Die Bundesnetzagentur erklärt ihr Vorhaben wie folgt: „Es ist geplant, mit Kanu 2.0 für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten zu flexibilisieren, da zu erwarten ist, dass bei
abnehmenden Nutzerzahlen die Kosten nicht in gleichem Maße sinken.“ Ansonsten würden die verbleibenden Nutzer ohne die vorgeschlagene Anpassung über die Zeit immer höhere Entgelte zu tragen haben,
sagt ein Sprecher auf Anfrage.
Eine Umlage ohne Kostenbelege vorzulegen, wer sollte eine derartige Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene die
Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand der Verwaltungsakte nachvollziehen (Az. 1 B 153/87).
Wenn also in dieser Verwaltungsakte keine Rechnungen hinterlegt sind, wie sollte dann ein Betroffener diese Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können.
Eine Verwaltungsakte, die keine Rechnungen enthält, kann nicht zu einer Umlage der Kosten mutieren. Das kann verstehen wer will. Logisch ist dies keinesfalls. Aber was ist für die Nazi-Denke schon
logisch?
Gewiss sind nazihafte Züge mit einer solchen Argumentation verbunden. Rechtsstaatlich ist dies jedoch nicht nachvollziehbar.
Hier scheinen die gleichen Grundzüge verankert zu sein, wie bei den Missbräuchen, den Cum Ex-Geschäften, der Sozialgerichtsbarkeit, etc. und der Justiz schlechthin.
Es ist an der Zeit, dass dieses Nazidenken ein Ende findet. Die Amtsträger, die dieser Philosphie weiterhin folgen, sollten als Verfassungsfeinde abgestempelt werden und von steuerehrlichen Bürgern
nicht mehr finanziell unterstützt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter weiterhin zu Gunsten ihren Kollegen unter Nutzung ihrer Amtsfunktion nicht nachvollziehbare, positive Urteile sprechen. In der Vergangenheit ist dies m.E.
ohnehin schon zu oft feststellbar.
#2959
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 22:42)
Für die, die sich für Robert Harbecks Herkunft mehr interessieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Granzow
https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Habeck
#2958
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 21:27)
#2956
Es liegt sehr nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit besser ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, weil ansonsten die Kosten der Berufsgenossenschaften aus dem Ruder laufen
würden.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gemeinhin nichts mehr zu tun.
Was ich dennoch nicht verstehe, ist, dass Amtsträger in Amtsfunktionen eingesetzt werden, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Noch weniger kann ich nachvollziehen, dass sich
diese Amtsträger so lange halten konnten und immer noch ihre finanzielle Unterstützung von steuerehrlichen Bürgern erhalten. Für mich sind das Verfassungsfeinde und Reichsbürger, die die Wirksamkeit
des Grundgesetzes abstreiten.
#2957
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 21:19)
Wie soll das gehen, wenn der Netzbetreiber einfach die Stromproduktion einfach abschlaten kann?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/dynamische-und-variable-stromtarife-f%C3%BCr-wen-sich-schwankende-strompreise-lohnen/ar-AA1pm1O4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=21b0e1eadd8c44198471b1d072ef2d8a&ei=70
Der Eindruck, der sich aufdrängt ist der, dass seitens des Bundeswirtschaftsministers Habeck die Energieversorgung nicht durchdacht ist. Es gibt zuviel "Stümperarbeit" im sogenannten
Heizungsgesetz.
Einfach nazi-haft.
Da hilft Habeck sehr wenig, dass sein Urgroßvater und Großvater sehr mit den Nazigrößen eng verbunden waren
(https://www.nordkurier.de/politik/habeck-enthuellt-nazi-vergangenheit-von-grossvater-und-urgrossvater-2624421
https://www.merkur.de/politik/robert-habeck-familiengeschichte-nazis-urgrossvater-grossvater-ns-regime-nsdap-politische-verantwortung-93139513.html).
Seinen eigenen Angaben zu Folge, wurde Habeck von seinen Ahnen stark geprägt.
#2956
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 16:55)
Ist das die Denklogik der GRÜNEN?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=32
"Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser,
das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen Jahren oder Jahrzehnten. "
Man kann da gewiss geteilter Meinung sein, ob es ratsam ist die Preise schon früher zu erhöhen, bevor die Kosten steigen. Es wäre peinlich dann, wenn die Kosten aufgrund der staatlichen
Preiserhöhungen nicht zustande kommen. Beispielsweise, wenn die GRÜNEN nur noch im Lesebuch als Erinnerungsposten fungieren.
Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN der FDP folgen.
Auf diesen genialen Einfall ist vor den GRÜNEN auf seiten der Behörden gewiß noch niemand gekommen!
#2955
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 10:49)
Wie wahr ist diese Information des Bundeswirtschaftsministers Habeck?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/anteil-erneuerbarer-energien-an-deutscher-stromproduktion-springt-auf-rekord-von-61-prozent-aber-mehr-stromimporte-n%C3%B6tig/ar-AA1pXRdS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1b7b08365af0432898c1139e9257b7ed&ei=53
Die Netzbetreiber steuern u.a. die Windenergienalage und bestimmen so die Höhe der Produktion der erneuerbaren Energien. Im Umkehrschluss ist nachvollziehbar, dass die Produktion von Strom aus
erneuerbaren Energien mindestens in der Höhe der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministers Habeck erfolgt zu sein scheint. Zuätzlich ist, dass niemand sieht und nachvollziehen kann, ob ein
Solarparkt, eine private Solaranlage überhaupt Solarstrom produziert.
In meinem Fall kann ich anhand von Screenshots nachweisen, dass trotz optimaler Bedingungen kein kWh an den Netzbetreiber geliefert wurde. In soweit ist zwar von mir eine Solaranlage beschafft
worden, aber zur Stromproduktion, der Meldung des Bundeswirtschaftsministers Habeck, hat sie nicht beigetragen dürfen.
Die Zuverlässigkeit der Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums ist nicht nachvollziehbar und deshalb erscheint sie auch unglaubwürdig.
#2954
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 10:27)
So ist es ja nicht!
Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der selbst Staat, ist zum Problem mutiert/geworden.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/einfach-erkl%C3%A4rt-so-funktioniert-eine-solaranlage/vi-BB1mCSUc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0f6aacbfa0024c3fb8a963ced0cd4841&ei=25
Wesentlich ist, dass die Steuerung der Anlage von dem Netzbetreiber gesteuert wird.
Diese entscheidende Steuerung ist für die Wirtschaftlichkeit entscheidend.
Soweit damit Windkarftanlagen gemeint sind, ist zu unterstellen, dass wenn sie die Windräder drehen, erneuerbare Energien produziert werden. Wenn es sich um Solarparks handelt, dann ist dies mit
"Glauben" belegt. Wir halten also fest, dass die Solarparks wesentlich von den Gemeinden betrieben werden und deren Wirtschaftlichkeit nicht steuerbar oder nachvollziehbar sind.
Die Subventionspolitik der Gemeinden ist logisch nicht nachvollziehbar.
Daraus folgt, dass die Vergütung erneuerbarer Energien und der Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen sehr eng mit dem "Glauben" verbunden ist.
Macht man diesen "Glauben" an der Anzahl der Kirchenbesucher fest, ist davon auszugehen, dass in dem Volk dieser "Glauben" zumindest tendenziell abnehmend zu sein scheint.
Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der Staat, ist zum Problem geworden.
#2953
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 10:13)
Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.
Erstaunlich was u.a.jetzt auch Netzbetreiber so alles unter dem Deckmantel der Gesetze so vornehmen?
Anhand der Beweise gilt es als gesichert, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch in der Vergangenheit keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn sie vom
Grundgesetz ermächtigt wurden ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, dies aber nicht vorgenommen haben, dann können sie keine Amtsaufgabe wahrgenommen haben. Ihre Entscheidung ist nach der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) für einen Betroffenen nicht nachvollziehbar.
Am 02.09.2024 ist mir aufgefallen, dass ca. 95 % der Windräder, die erneuerbare Energie gewinnen sollten, auf dem Hunsrück in Rheinland-Pfalz (und da stehen einige Hundert) sich nicht drehten.
Daraus folgen doch nur die Schlüsse:
1. Das keine Stromerzeugung teurer ins Stromnetz eingespeist wurde und keine Energiekosten über den Lieferkosten dieser Windräder gelegen haben kann bzw. die Stromkosten maximal auf diesen
Grenzkosten gelegen haben.
2. Den Investoren in Windkraftanlagen ist bares Geld vorenthalten worden.
Da die Stromkosten aufgrund der Handlungen der Gesetze und von Amtsträgern vorbestimmt sind und der Staat für Fehlhandlungen seiner Amtsträger nach Art. 34 GG haftet, bleibt nur der Rückschluss, dass
dieser entstandene Schaden vom den Bürgern "zu stemmen" ist.
Logischer Weise ist dies mit einer Kürzung der Sozialleistungen verbunden. Da dies wiederum auch nicht sein darf, obliegt es den Abgeordneten persönlich diesen Schaden auszugleichen.
Es ist darauf zu schließen, dass die Energiewende von Bundeswirtschaftsminister Habeck schon weiter fortgeschritten ist, als dies wirtschaftlich zu vertreten ist.
Ich nehme aber tatsächlich an, dass die GRÜNEN von einer Energiewende keinerlei Ahnung haben und von Amtsträgern Gesetz und Recht nicht eingehalten wird oder auf deren mangelhaftes Verständnis
zurückzuführen ist bzw. auf deren Überforderung zurückzuführen ist.
Ich halte es mit dem Sänger von Heino, der die Fachkompetenz in den Regierungsparteien vermisst. M.E. ist es sinnvoll, das Grundgesetz in der Art anzupassen, dass den Amtsträgern nicht nur die
Verpflichtung Gesetz und Recht zu beachten, sondern die fachliche Eignung vorzuschreiben ist.
Dieses nazi-hafte Denken muss beendet werden!
Für unverantwortlich halte ich, dass Amtsträger auch dann von den Bürgern zu bezahlen sind, wenn sie einmal als Amtsträger eingestellt sind. Ich denke dabei an Herrn Höcke, der als Beamter von den
Bürgern bezahlt wird, aber die grundgesetzlichen Regeln nicht anerkennen will (so zumindest wird dies dargestellt). Es kann nicht sein, dass Bürger einerseits das Grundgesetz verteidigen und
andererseits finanziell Gegner unterstützen.
In diesem Zusammenhang ist es deutlich, dass ein Bundeskanzler, der sich nicht erinnern kann, ebenso wie ein Kinderbuchautor oder ein Kommunikationswissenschaftler auf den bekannten Amtsfunktionen
nicht plausibel.
Wenn die Nichtachtung von Gesetz und Recht eine Überforderung darstellen sollte, stellt sich die Frage, wer diese Personen überhaupt eingestellt hat.
Wenn diese Betrachtung u.a. auf die Sozialgerichtsbarkeit zutrifft, es die Frage, ob überhaupt Amtsfunktionen wahrgenommen werden können, wenn sie mit Amtsträgern besetzt sind, die nicht in der Lage
sind ihr Amt auszuführen?
Man sollte sich vor Augen führen, dass § 31 Bundesverfassungsgesetz Behörden und Gerichten die Verbindlichkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorschreibt, dieser Vorschrift jedoch
nicht genüge getragen wird. Ich bin geneigt in diesem Fall in dieser Amtsinistitution von Vorsatz zu sprechen bzw. die Nichtanerkennung des Grundgesetzes zu erkennen.
Es ist also nicht davon auszugehen, dass dies der AFD als erste politische Partei nachzusagen ist, sondern dies reihum in den Parteien bereits praktiziert wird.
Die Frage ist also, weshalb die verschiedensten Unterlassungen überhaupt auffallen, wenn keine Kontrollen durchgeführt werden, ob die Vorgaben überhaupt eingehalten werden? Es ist auch die Frage zu
klären, weshalb Amtsentscheidungen überhaupt gelten sollen, wenn sie für Betroffene nicht nachvollziehbar sind (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87)?
Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.
#2952
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 22:18)
Besser geht's nicht!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/forsa-scholz-f%C3%A4llt-bei-kanzlerfrage-auf-tiefstwert/ar-AA1pUAZP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a5a8e14cadad4a3e8d69144fab3ec5ad&ei=28
Die Zeiten als uns Helmut Schmidt die Welt erklärte und ihm Kissinger aufmerksam folgte, sind für die SPD schon lange vorbei. Olaf Scholz, ehemaliger Erster Bürgermeisten der Freien und Hansstadt
Hamburg, der sich nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, ist das letzte und beste Aufgebot, was die SPD noch präsentieren kann.
Zuwenig was die einen sagen, das beste was die SPD vorzeigen kann, die anderen.
Folgt man den Wählern in Sachsen und Thüringen, so sind beide Feststellungen wahr.
#2951
Mazi(Dienstag, 03 September 2024)
M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.
So neu ist es also nicht, dass das Volk besch...en wird.
Weshalb sollte man ausgerechnet davon ausgehen, dass dieses Unrecht ausgerechnet gegenüber Unfallverletzten keine Gültigkeit haben sollte.
Das ist in meinen Augen vollste Brutalität was sich hier abspielt. Als besonders verwerflich sehe ich an, dass ausgerechnet Amtsträger in diesen Skandal verwickelt sind und dem Gesetz nicht folgen.
Dass selbst Ministerpräsidenten in diesen Skandal verwickelt sind, lässt annehmen, dass Wahlen keinen wirksames Mittel gegen Skandale sind.
M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.
#2950
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 17:24)
Wenn das Grundgesetz in Art. 20 feststellt, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dann muss ein Jeder feststellen, dass nicht gemeint sein kann, dass damit Olaf Scholz u.a. gemeint sein können.
Es heißt hierzu:
Eilmeldung: Nach Skandal-Rede flieht Scholz vor Bremern
Die jüngsten Ereignisse in Bremen werfen ein beunruhigendes Licht auf den Zustand der politischen Führung in Deutschland. Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte die Stadt, doch statt einer herzlichen
Begrüßung durch die Bürger musste er sich unter massiven Sicherheitsvorkehrungen bewegen. Die Szenen, die sich dabei abspielten, lassen tief blicken und werfen die Frage auf: Wie weit ist es
gekommen, dass ein Bundeskanzler Schutz vor seinen eigenen Bürgern sucht?
I h werfe die Frage auf, ob es rechtens sein kann, dass die Bürger auch noch Zahlungen an ihn u.a., bzw. deren Pensionsdasein finanzieren müssen.
Wenn es von vorn herein der Plan der "Regierenden" war diese Liquidität abzuschöpfen, dann ist es fatal davon auszugehen, dass sie den Wählerauftrag vor der letztmöglichen Neuwahl vorzeitig aufgeben.
#2949
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 12:34)
Der Sänger Hein hat offenbar mit seiner Meinung richtig gelegen. Den Regierungsparteien mangelt es an Sachkompetenz.
Diese Einstellung wird auch von den handelnen Personen unterstrichen. Was bleibt ihnen anderes übrig, als weiterhin die üppigen Zahlungen weiter in Empfang zu nehmen und sogar noch Anwartschaften zu
Gunsten ihrer Ämter zu Lasten der Bürger in Empfang zu nehmen.
Man stelle sich nur vor, dass ebenso unfähige Politiker das Volk regieren würden.
Es ist richtig, dass das Grundgesetz in Art. 20 undeutlich formuliert wurde. Niemand hatte daran gedacht, dass verantwortliche Personen derart das Grundgesetz beugen.
Ist es nach steigerbar?
Wir haben einen Bundeskanzler, der erklärt, sich nicht erinnern zu können.
Wir haben einen Bundeswirtschaftsminister, der bekannt gibt, zuvor als Kinderbuchautor Erfahrungen gesammelt zu haben.
Wir haben eine Bundesaußenministerin, die vorgibt sich in Hannover hervorragend auszukennen.
Wir haben einen Bundesfinanzminister, der sich als Kommunikationswissenschaftler hervorgetan haben will. Er kann heute noch nicht Vermögen von Krediten unterscheiden.
Wenn wir ehrlich sind, überraschend ist dies alles nicht. Das Grundgesetz ist eindeutig nach dem Sinn von Heino nachzubessern.
#2948
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 09:19)
#2947
Ich stelle in Frage, ob die AFD als einzige Partei auf dem Vormarsch ist oder lediglich die anderen Parteien anders abgekürzt wurden.
Nicht überzeugt bin ich, wie Münchner Staatsanwaltschaft im Fall Boateng, dass in der Bundesrepublik Deutschland Entscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen getroffen werden. Man bedenke, dass doch
alle Amtsfunktionen von Amtsträgern ausgeübt werden, die jeweils nach dem Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden sind.
Ich bin geneigt von einer kriminellen Vereinigung und dem geeinten Willen der Amtsträger auszugehen, die freiheitlich demokratische Ordnung abschaffen zu wollen.
#2947
WernerE(Montag, 02 September 2024 22:53)
# 2946 - von daher immer schön nachfragen, wer unterschrieben hat.
z.b. beim Renten- + Widerspruchsausschuss der BG.
Wen wundert es da, dass ganz rechte Parteien im Vormarsch sind?
Ich wähle die nicht, aber auch nicht den "Möchtegern" nächsten Bundeskanzler aus BY
WernerE - Zusammen sind wir stark und werden obsiegen!
#2946
Mazi(Montag, 02 September 2024 07:49)
Soll dies nur für Vertretungsvollmachten vor Gericht gelten oder generell für vorgelegte Beweise?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lsg-niedersachsen-bremen-l15as25923-richter-unterschrift-schriftsachverstaendige
Bekanntlich ist aus Datenarchiven, die digitalisiert wurden nicht mehr erkennbar, ob das Beweisstück im Origial von einer Person tatsächlich unterzeichnet wurde.
Ich hege ohnehin seit langem den Verdacht, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nach Nazi-Methoden und nicht rechtsstaatlich vorgegangen wird. Wo gibt es sonst Juristen, Richter, Amtsträger, die sich
nicht an bestehende Gesetze halten?
Dazu kommt noch, dass die Richter des EuGH nichts von der deutschen Justiz halten. Auf dieses Zitat hätte ich bereits ausführlich verwiesen.
#2945
Mazi(Sonntag, 01 September 2024 18:49)
Die Bundesländer Sachsen und Thüringen haben gewählt. Gewählt haben sie, dass es vollkommen unerheblich zu sein scheint, seitens der Parteien das Grundgesetz nicht beachtet wird.
Welcher Staat kann sich erlauben, eine Verfassung, ein Grundgesetz, zu missachten?
Welcher Staat kann Staatsmacht mit Amtsträger ausüben, die ihren Eid auf das Grundgesetz brechen.
Ich komme auf die Sozialgerichtsbarkeit und deren Richter in allen Bundesländern zurück. In welchem Staat ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland berufen sich Richter, Amtsträger auf ein Gesetz,
nach dem sie ihre Entscheidung nicht treffen?
Ich halte es eindeutig für ausgesprochen pervers und schwierig, wenigstens wenn sich (die Juristen) nicht auf gesetzliche Grundlagen beziehen.
Die Missachtung der Sozialgerichtsbarkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber, des Volkes und des Art. 20 des Grundgesetzes ist einzigartig. Es lässt rechtsstaatlich nicht zu, diese
Gerichtsbarkeit als Staatsgewalt zu erkennen bzw. zur Judikative zu zählen. Es ist fraglich, wenn die Ausübung von Staatsmacht an Amtsträger gebunden ist, die aber nach ihrer Treuepflicht Gesetz und
Recht nicht einhalten, gegen die Gesetze offiziell verstoßen. Wie stellen sich dann die Bundesländer die Einhaltung des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt vor, wenn sie Amtsträger in
Amtsfunktionen einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen?
Die Bezeichnung nazi-haft ist wahrscheinlich noch eine beschönigende Beschreibung dieses Chaos.
Die Vielzahl der Vorfälle in unterschiedlichsten Bereichen deutet auf die Endhaftigkeit dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung hin.
#2944
Mazi(Freitag, 30 August 2024 18:45)
QAus der Sicht von Heino:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/kino/heino-harte-worte-%C3%BCber-deutsche-politiker/ar-AA1ps8Zp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9a6ed36eee464dfc8f2ac600f263826e&ei=24
M.E. ist dem nicht zuzufügen. Ich habe auch den Eindruck, dass diesen Politker die Themen am A... vorbei gehen. Hauptsache die "Kohle" stimmt.
#2943
Mazi(Freitag, 30 August 2024)
#2942
Es ist mehr als zweifelhaft, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal die Vorgaben des Grundgesetzes befolgen und dann auch noch in Tragen einer Dienstkleidung behaupten, eine Amtsausübung
vorzunehmen.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt, Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und so das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt
wird. Offensichtlich ist dem schon sehr lange nicht mehr so.
Nach meiner Lesart des alten Grundgesetzes von 1949 war dem so, dass die Staatsmacht darauf verzichtete und sogar ausschloss, dies von Amtsträgern, die nachweislich ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen, auszuüben.
Diese Nazi-Methoden der NS-Juristen müssen ein Ende haben oder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erklären rückwirkend, das Grundgesetz sei nicht gültig, unterstützen damit die Argumentation
der "Reichsbürger". Da mir ein derartiger Beschluss der Abgeordneten nicht vorliegt, gehe ich davon aus, dass das mir vorliegende Grundgesetz von 1949 unsere Verfassung darstellt.
Es ist ausgesprochen schwierig auf die Einhaltung von Vorgaben des Gesetzgebers sich zu beziehen/zu klagen, wenn Richter ihrer Entscheidung das Gesetz erst gar nicht zugrunde legen. Noch
problematischer wird es, wenn der Gesetzgeber nicht einmal die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft. Wenn dem so ist, dann ist fraglich, was das Grundgesetz, die Verfassung, überhaupt soll.
M.E. erreicht ein Staat nur dann seine Glaubwürdigkeit, wenn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Da den bisherigen Amtsträgern die Einhaltung der Treuepflicht nicht ausgesprochen wird,
ist nicht davon auszugehen, dass von deren Entlassung mit keiner Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Behörden zu rechnen ist. Es ist anzunehmen, dass umgekehrtes der Fall sein wird.
#2942
WernerE(Donnerstag, 29 August 2024 14:35)
#2938+#2939
darin sind wir ganz sicher einig.
Musste heute in eigener Sache die Richterin P vom SG Augsburg mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Beschwerde gegen Ihre Arbeit aufwarten.
Frau Richterin ist zu "faul" um tatsächliche Sachaufklärung gegen die BG ETEM Südost
vorzunehmen - jetzt hat sie mit Beschluss einen Güterichter eingeschaltet.
Selbst da ist sie nicht nach meinem Grundsatz vorgegangen, hat mein eventuelle Einwilligung unter bestimmten Vorausgaben, ignoriert.
Auf solche Richter - kann man ganz getrost verzichten!
Habe meiner BG erklärt, dass ich mich nicht mehr von Ihnen verarschen lassen werde.
WernerE - unverbesserlich - sonnige und doch nachdenkliche Grüße aus Mering
#2941
Mazi(Donnerstag, 29 August 2024 09:52)
Ich zitiere eine weitere Veröffentlichung an:
Das Urteil des BGH ist zeitgeschichtlich bedeutsam und stellt einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des Unrechts dar, das den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist. Doch es geht darüber
hinaus: Der Senat konkretisiert die in der internationalen Strafrechtswissenschaft aktuell diskutierte Frage der Begrenzung der Beihilfestrafbarkeit bei sogenannten berufstypisch „äußerlich
neutralen“ Handlungen (s. etwa Ambos und bereits Ambos, Baun sowie Petersen) hinsichtlich der engen Einbindung in organisierte Verbrechensstrukturen. Er leistet damit einen begrüßenswerten Beitrag zu
den Grenzen individueller Verantwortlichkeit in bürokratisch organisierten Machtapparaten. Man kann sich – so ließe sich eine Lehre aus dem Urteil formulieren – nicht pauschal darauf zurückziehen,
„bloß“ seinen Job zu machen, und dabei den Kontext der Tätigkeit geflissentlich ausblenden.
(https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/).
Bemerkenswert ist dies aufgrund der Bedeutung der Amtstätigkeit von Richtern und allen in der Justiz tätigen Amtsträgern.
#2940
Mazi(Donnerstag, 29 August 2024 09:15)
Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.
Auf diese Veröffentlichung, zitiert von LTO.de, beziehe ich mich:
https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/
Zitat:
Diese Zweifel hat der BGH gleich zu Beginn seiner Urteilsverkündung entkräftet: Mord, ebenso wie die Beihilfe zum Mord,2) verjähren nicht (§ 78 Abs. 2 StGB). Auch dass F. in früheren NS-Verfahren nur
als Zeugin vernommen worden war, schaffe keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand. Denn allein ein rechtskräftig abgeschlossen Verfahren schütze das Vertrauen darauf – abgesehen von den in § 362
StPO normierten Ausnahmen – nicht noch einmal strafrechtlich verfolgt zu werden (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG). Aufgrund der „fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz“ (so der Senat wörtlich, s. hierzu auch etwa
Safferling in: Lüttig/Lehmann), insbesondere der mittlerweile revidierten Rechtsprechung zum sogenannten „Einzeltatnachweis“ (hierzu etwa Burghardt, S. 37 ff und Kurz), waren viele NS-Gehilfinnen und
Gehilfen wie F. aber überhaupt nicht verfolgt worden.
Ich verweise auf die Formulierung:
Aufgrund der "fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz" ...
und erinnere daran, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch heute noch nicht das Grundgesetz anerkennen und die Behörden seinerzeit von NS-Juristen aufgebaut und initiiert wurden.
Was ist dieser Auffassung noch zuzufügen, wenn bewiesen ist, das Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst dem Gesetz, dem Grundgesetz nicht folgen?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Gesetz nicht achten, aus dem sie ihre Macht ableiten, dann ist das mehr als fragwürdig. Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit ist auch hier mehr als fehl am
Platz.
Wenn Richter das Gesetz nicht achten, dann erscheint es sinnlos darüber zu debattieren, ob das Volk, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ordentlich darüber beraten und das Gesetz richtig in
Kraft gesetzt haben. Wie soll dann unterstellt werden dürfen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger gewährt wird.
Wenn die Behörden nicht in der Lage sind rechtsstaatlich zu agieren, dann muss das Volk analog dem Grundgesetz, dies selbst in die Hand nehmen. Art. 20 GG gibt ihm die Ermächtigung hierzu.
Offensichtlich - und dazu ist auf die Nazis zu verweisen - ist dies ein alt bekannter Vorgang.
Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.
#2939
Mazi(Mittwoch, 28 August 2024 20:32)
(Fortsetzung)
Die Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, verstossen gegen Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz und handeln nicht nach Paragr. 444 Zivilprozessordnung, halten die Gesetze nicht ein.
Objektive Kriterien zur Abgrenzung zu den "Reichsbürgern" kann ich nicht erkennen.
#2938
Mazi(Mittwoch, 28 August 2024 20:25)
Viel Dank für die guten Wünsche, WernerE.
Wir sind uns einig, dass Ihnen und allen Unverletzten besser ginge, wenn der Staat seine Staatsmacht nach dem Grundgesetz durchsetzen würde. Es ist gesichert erhoben, dass Richter
Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz und letztlich auch nach dem Grundgesetz treffen.
Es ist fraglich 7n welchem Rechtssystem wir tatsächlich sind, wenn selbst die eingesetzten Richter, die Amtsträger, nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Zur Genüge habe ich ausgeführt, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und
Bundesverwaltungsgerichts zugrunde zu legen. Sie führen ihre Amtsaufgaben nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers beispielsweise im Sozialgerichtsgesetz
#2937
WernerE(Mittwoch, 28 August 2024 13:39)
Hallo Zusammen, lieber Erich,
ich bin nicht verschollen, lese gerne mit, habe aber zur Zeit sehr viel zu tun.
Wünsche Dir lieber Erich, Deiner Frau, dem Freund und auch MaZi viel Kraft,
Gesundheit, die richtigen Ideen und Erfolg in allen Dingen
WernerE - sonnige Grüße
#2936
Mazi(Mittwoch, 28 August 2024 08:59)
In der Sozialgerichtsbarkeit sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen
werden, als rechtsstaatlich bezeichnet. Das geht sogar soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich bereits gelehrt werden.
Es ist rechtsstaatlich nicht vorstellbar, dass der Staat Staatsmacht in die Hände von Richtern legt, die der Treuepflicht auf das Grundgesetz nicht nachkommen.
Bekannt zu machen, dass Walter Steinmeier SPD), amtierender Bundespräsident, auf eine derartige Karriere als Jurist verweist. Damit ist unterlegt, dass jedem Amtsträger die Tür bis ganz nach oben
offensteht.
Nicht zu unterstellen, dass dies nicht bekannt sei, ist die offene Darstellung des Staates, dass ihre Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe nicht qualifiziert wahrnehmen. Es bringt aber auch zum
Ausdruck, dass der Gesetzgeber, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich nicht davon überzeugen, dass ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.
Was ist von einem Rechtssystem zu halten, dessen Vertreter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, dessen Vorgaben nicht folgen?
Aufgrund der vorliegenden Beweise gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zwar eine Vorschrift im Grundgesetz, dass die Sozialgerichtsbarkeit unterhalb des Bundesverfassungsgerichts angesiedelt
ist, aber diese grundgesetzliche Vorgabe scheint in die Sozialgerichtsbarkeit nicht als Verpflichtung erscheinen, nach den grundgesetzlichen Vorgaben ihre Entscheidungen zu treffen.
Was ist also von Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit, die von Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, zu halten? Es gibt
hoffentlich niemanden (ausserhalb dieser Gruppe), die solche Entscheidung gegen das Gesetz grundgesetzlich als legitim ansehen. M.E. ist dies nazi-haft begründet. Dies kann und darf nicht
rechtsstaatlich legitimiert sein und werden.
Das Grundgesetz schreibt, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Es liegt nahe, diese Vorschrift umzusetzen und Amtsinstitutionen mit Amtsträgern zu besetzen, die der Treuepflicht nachkommen und den Rest
zu verurteilen und mangels Vertrauen von der Ausübung der Staatsmacht auszuschließen. Es ist ihnen förmlich zu untersagen, Dienstkleidung bei der Wahrnehmung von Amtsaufgaben zu tragen und dies deren
Verwendung von den Dienstaufsichtberechtigten zu sichern.
Das sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen werden. Das geht sogar
soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich gelehrt wird.
#2935
Mazi(Dienstag, 27 August 2024 14:14)
Wie in Thüringen und Sachsen schätze ich auch das Wahlergebnis auf Bundesebene ein!
Auf diese Umfageergebnisse beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sonntagsfrage-das-sagen-die-umfragen-zur-landtagswahl-in-th%C3%BCringen/ar-AA1puB2W?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c9045b6bb8b541219d2dae14f8b945c2&ei=20
Es ist die Frage, wo ein anderes Ergebnis herkommen soll. Keine der bisherig bekannten Parteien ist dem Grundgesetz gefolgt. Da scheint es unwesentlich zu sein, wenn auch die AFD dem Grundgesetz
nicht folgen könnte.
#2934
Mazi(Montag, 26 August 2024 23:22)
Wie faul muß das Grundgesetz noch stinken, bis die Bürger den Auslegungen (der NS-Juristen) noch bereit sind zu folgen?
Es riecht danach, dass etwas im Staate nicht stimmt!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/cum-ex-skandal-scholz-untersuchungsausschuss-hamburg/
Kann man ein Amtsversagen nicht mal einfach vergessen können? Schließlich leugnen alle Mörder vor den Staatsanwälten an, sich nicht mehr erinnern zu können. Von der Seite betrachtet bewegt sich der
amtierende Kanzler der Bundesrepublik Deutschland in einem einheitlich Millieu.
Zu beachten ist, dass er schließlich oberster Dienstherr der Exekutive ist. Und von allen Amtsträgern erwartet er ihre Unterwürfigkeit zu ihm und nicht zum Grundgesetz.
Es ist mittlerweile öffentlich bekannt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit Richter, Amtsträger, Amtsfunktionen ausüben, zu denen sie laut Grundgesetz ni8cht befähigt sind. Auch in diesen Fällen lässt
der Staat seine Macht von Amtsträgern ausüben, die der Treuepflicht auf das Grundgesetz nicht folgen.
Der BGH hat jüngst eine sehr weitreichende Auslegung und Bestrafung der KZ-Sekretärin gangbar gemacht. Alle Amtsträger sind nach diesem Urteil vom Grundgesetz bedroht - quasi als Miglied einer
kriminellen Vereinigung.
Daher ist es nicht undenkbar, dass Missbräuche, Cum Ex-Geschäfte, Heizungsgesetz, Ahrtalkatastrophe, etc. mit ihren Verantwortlichen nicht vermeidbar zu sein scheinen.
Wie faul muß das Grundgesetz noch stinken, bis die Bürger den Auslegungen (der NS-Juristen) noch bereit sind zu folgen?
#2933
Mazi(Montag, 26 August 2024 08:45)
Wenn der Staat seine Vorgaben nicht befolgt und staatsanwaltschaftlich nicht verfolgt, dann stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht.
Der Staat setzt nachweislich zur Durchsetzung seiner Staatsmacht keine Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit ein, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Er verstößt oder erkennt damit das
Grundgesetz nicht an!
Da diese Richter ihre Entscheidung nicht anhand einer wahrheitsgetreuen unvollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde treffen, treffen sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz.
Dokumentiert ist dies insbesondere von den Richtern des LG Hamburg gegen Herrn Neumann und in der Folge von deren persönlichen Freiheitsentzug. Sie achten dabei nicht die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts und dessen Paragr. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. In dieser Folge folgen sie auch nicht dem Grundgesetz.
Es ist damit hinterlegt, dass diese Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind. Sie befolgen nicht die per Eid geleistete Treuepflicht auf das Grundgesetz.
Dass die Staatsanwaltschaften ihre Kolleg:innen nicht anklagen hat offensichtlich mehr damit zu tun, dass sie einen gemeinsamen Dienstvorgesetzten, den Minister der Justiz, haben, als mit
rechtsstaatlichen Verhältnissen.
Die Mitarbeiter:innen sind damit Helfer zur Begehung einer Straftat.
Es ist zweifelhaft wie ein Staat, der die Regeln der freiheitlich demokratischen Ordnung nicht einhält, glaubwürdig eine Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland betreiben kann. In meinen
Augen ist dies höchst unglaubwürdig.
Ich fordere nicht, diese Regeln abzuschaffen, sondern dass sie befolgt werden. Wenn eine Seite die Regeln nicht befolgt, darf sie im Gegenzug nicht fördern, deren Einhaltung von der anderen Seite
einzuhalten. Wenn dies nachgewiesen ist und staatsanwaltschaftlich nicht verfolgt wird, dann stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht.
#2932
Mazi(Samstag, 24 August 2024 20:37)
Ich bin sicher, dass der Staat die Staatsmacht nicht von diesen Leuten ausüben lässt, die als Täter zu gelten haben. Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dabei sind dessen Grenzen nach der
BGH-Entscheidung gegen die KZ-Sekretärin sehr weit zu ziehen.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100474826/verfassungsschutz-chef-thomas-haldenwang-steht-offenbar-vor-ruecktritt.html
Es ist richtig, dass diese Personen nicht als Straftäter bezeichnet werden dürfen, weil kein Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz verkündet hat. Dies hat er aber deshalb nicht getan, weil er
von dessen Unschuld überzeugt ist, sondern weil er nicht entscheiden durfte. Ihm wurde eine Anklage der Staatsanwaltschaft nicht vorgelegt. Aus diesem Grund hat er auch nicht entschieden.
Für die Anklage ist die Staatsanwaltschaft, Ihre Kollge:innen, zuständig. Aber sie klagen sie aus gewissen, besonderen Gründen nicht an. So entscheiden Staatsanwaltschaften, ob diese Personen als
Täter oder Straftäter zu gelten haben.
Nachdem der Leitenden Oberstaatsanwalts Caspers die Ermittlungen gegen einen 15Jährigen übernommen hat
(https://www.ksta.de/panorama/anschlag-in-solingen-15-jaehriger-festgenommen-terror-motiv-moeglich-850416
Als möglicher Vorwurf gegen einen 15-Jährigen steht demnach momentan die Nichtanzeige geplanter Straftaten im Raum. „Nach vorliegenden Zeugenaussagen soll eine bislang unbekannte Person kurz vor dem
Angriff mit dem Jugendlichen über Absichten gesprochen haben, die zur Tatausführung passen würden“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Caspers."
Die Nichtanzeige einer Straftat sollte nicht nur bei Haldenzwang, sondern auch zur Anklage von diversen Amtsträgern und die Vorgaben des Grundgesetzes im Raum stehen. Nach der Vorgabe des
Grundgesetzes sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass steuerehrliche Büger auch noch zur Förderung dieser Straftaten herangezogen werden dürfen.
Nach diesem strafrechtliche Vorwurf muss Haldenwang und mit ihm viele andere Amtsträger auch ihr Amt als Verfassungsfeind verlassen.
Ich gehe fest davon aus, dass die Klagen ihrer Kolleg:innen jetzt nur so aus dem Schreibautomaten laufen und sehr kurzfrist darüber entschieden wird, dass der Staat nicht die Staatsmacht von diesen
Leuten ausüben lässt.
Es ist allgemein bei Behörden und Gerichten bekannt, dass namentlich bekannte Amtsträger der Treuepflicht zum Grundgesetz nicht nachkommen. Nicht nachvollziehbar ist, dass diese Personengruppe
weiterhin von steuerehrlichen Bürgern finanziell aus dem Topf der Steuereinnahmen finanzielle Unterstützung erhalten.
Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dabei sind dessen Grenzen nach der BGH-Entscheidung gegen die KZ-Sekretärin sehr weit zu ziehen.
#2931
Mazi(Samstag, 24 August 2024 13:02)
Wann endlich wird das Grundgesetz mit seinen Vorgaben um- und durchgesetzt?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bericht-innenministerium-lie%C3%9F-informationen-zur%C3%BCckhalten/ar-AA1plwT9?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=25280c3d61c5411eb42d93d255c00072&ei=35
Am 26.07.2023 hat das Bundesministerium des Innern selbst verlautbart, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Verwaltungsakte der Behörden und Gerichte wahrheitsgetreu und vollständig zu sein haben.
Anhand dieser Akte würden Aufsicht und Gerichte die Verwaltungsentscheidungen der Behörden kontrollieren.
Nach der Auskunft und der Drucksache des Bundestages vom 13.05.2019 (Drucksache 19/10084) gehören u.a. Emails zur ordnungsgemäßen Dokumententation des Verwaltungshandelns. Nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) können Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen. Gemäß der Entscheidung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Wenn Frau Faeser E-Mails der ausgeschiedenen Minister löschen will, dann ist davon auszugehen, dass sie darin offensichtlich einen Grund sieht.
Wenn Frau Faeser (SPD) sich dieser Vorgabe des Grundgesetzes nicht anschließen will, dann verhält sie sich nicht nach dem Grundgesetz und ist als Verfassungsfeind zu qulifizieren.
Ich leite daraus ab, dass Frau Faeser tatsächlich nicht einer "SPD" angehört, sondern gedanklich einer AFD zu ordnen ist. Nur die Abkürzung des Namens erscheint anders.
Wir haben dies auch bei Olaf Scholz, Dr. Peter Tschentscher, Andy Grote oder Malu Dreyer (ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz) oder Roger Lewentz feststellen müssen.
Wir müssen uns scheinbar davon lösen, dass wir voraussetzen dürfen, dass unsere Vertreter in Exekutive und Judikative grundgesetzlich "geerdet" sind.
Wann endlich wird das Grundgesetz mit seinen Vorgaben um- und durchgesetzt?
#2930
Mazi(Samstag, 24 August 2024 12:20)
Frau Wagenknech hat kurzgedachtt Recht! Der BGH hat unlängst mit seiner Entscheidung gegen die Sekretärin des KZ-Lagers deutlich gemacht, wie wichtig ihm das Grundgesetz erscheint.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-reform-sahra-wagenknecht-will-einer-berufsgruppe-an-den-kragen/ar-AA1pjSyT?ocid=winp2fptaskbarhover&cvid=75a2fcfcce944970dc14d2be81f11e54&ei=6
Wo steht eigentlich im Grundgesetz, dass Abgeordnete des Volkes privilegiert sein sollen?
Nach dem Grundgesetz sind alle vor dem Gesetz gleich. Offensichtlich soll es nach dem Willen der Behörden und Abgeordneten spezielle Personen "gleicher" sein.
Es macht sich nicht gut, wenn Frau Wagnenknecht, die Streichung eines Privilegs fordert und diese Forderung auf eine nächste Legislaturperiode verschiebt.
#2929
Mazi(Samstag, 24 August 2024 09:33)
Mit einem Rechtsstaat auf der Grundlage des Grundgesetzes hat dies wahrlich nichts gemein.
Es besteht der begründete Verdacht, dass die Landesregierungen in der Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden nachweislich nicht nach dem Gesetz. Ihre Entscheidung folgt weder dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, noch den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts, noch Paragraph. 103 Sozialgerichtsgesetz. Wie also soll judikativ das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten sein?
Es bringt relativ wenig festzustellen, das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit von der Ideologie her die ältesten "Reichsbürger" der Republik sind und von dem etablierten Parteien nicht nur
geduldet werden.
Unfallopfer sind also gesetzlich trots anders lautender Gesetze nicht geschützt. Der Gestzgeber, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, unterlassen es nachzuprüfen, ob deren Vorgaben eingehalten
werden.
Die Funktion des Grundgesetzes ist auf das Zitieren und nicht auf seine darin verbrieften Rechte beschränkt. Es bestest also der begründete Verdacht, das NS-Juristen, das Grundgesetz gebeugt haben
und der Gesetzgeber es unterlassen hat, dies nachzuprüfen.
Mit einem Rechtsstaat auf der Grundlage des Grundgesetzes hat dies wahrlich nichts gemein.
#2928
Mazi(Freitag, 23 August 2024 20:58)
Das Grundgesetz sollte nicht nur von der AFD, sondern auch von den etablierten Parteien umgesetzt werden.
Wenn in einem Staat als 3. Staatsgewalt die Judikative in der Verfassung, dem Grundgesetz, genannt ist, die Judikative aber dem Gesetz nicht folgt, dann kann niemand behaupten, des eine Staatsgewalt,
eine Judikative, in einen Staat vorhanden ist.
Es ist schwierig vorstellbar, dass das Grundgesetz die Staatsgewalten in die Legislative, die Exekutive und die Judikative aufteilt (Art. 20 GG), aber keine der Gewalten nach dem Gesetz und dem Recht
handelt, deren Amtsträger, die Treuepflicht nicht wahrnehmen, dass dann ein funktionierender Rcchtsstaat existieren soll.
Wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert, wie sollen dann Amtsfunktionen und Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar sein?
Wenn die Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt und weder das Grundgesetz mit seinen Vorgaben, noch das
Bundesverfassungsgericht oder der Minikommentar des Bundesministeriums vom 26.07.2013 beachtet wird, vertrete ich die Meinung, dass die Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte nicht
nachvollzogen werden können (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Wenn dies in Ihren Urteilen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben, dann ist das objektiv eine unwahre
Tatbestandsbeschreibung.
Was daraus folgt, ist für jeden Bürger erkennbar!
Da die Dienstaufsicht über die Justiz den Ländern obliegt, diese Amtsaufgabe in den Bundesländern, vertreten von deren Ministerpräsident:innen, erst gar nicht ausgeübt wird, stellt sich die Frage, ob
denn Amtsfunktionen in den Ländern überhaupt ausgeübt werden.
Verbindet man mit Amtsinstitutionen mit Amtsentscheidungen, so ist es sehr fraglich, ob diese Amtsfunktionen von Amtsträgern, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachkommen, überhaupt rechts
sind oder sein können.
Natürlich ist dies eine hypothetische Frage.
Ein Amtsträger, der der Treuepflicht nicht nachkommt, kann und darf nie eine Amtsaufgaben übernehmen. Er kann nie eine Staatsmacht verkörpern.
Nicht milder ist der/die Ministerpräsident:in mit der Beauftragung von Personen/von Amtsträgern in Amtsfunktionen tätig zu sein, ohne sich der Treuepflicht verpflichtet zu sehen.
Das Grundgesetz sollte nicht nur von der AFD, sondern auch von den etablierten Parteien umgesetzt werden.
#2927
Mazi(Freitag, 23 August 2024 10:06)
Aufgrund dieser Problematik ist nicht anzunehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat gegeben ist, da sie nicht eingehalten wird!
Es ist undenkbar, dass Art. 19 Abs. 4 GG von den Ministerpräsidenten gewährt wird und Richter der Sozialgerichtsbarkeit gemäß ihrem Amtsauftrag Gesetze und Recht nach dem Grundgesetz wahren!
Nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Länder Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen und trotzdem erklären, Staatsmacht auszuüben.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Richter als Juristen das Gesetz nicht einhalten.
Dass sie es nicht einhalten, ist daraus nachvollziehbar, dass sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde ihrer Entscheidungsfindung zugrunde legen. Sie folgen
damit Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz wie dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht ebenso nicht. Eigentlich ist es unmöglich, dass Verfassungsfeinde seit der Darstellung der Verfassung
(1949!) Recht sprechen dürfen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Staatsmacht von solchen Leuten, m.E. NS-Juristen, vollzogen werden darf.
Letztlich ist es ein Fall, der der AFD untergeschoben werden soll, aber schon immer in dieser Form praktiziert wurde. Nach Paragr. 444 ZPO sind Richter verpflichtet Beanstandungen von Klägern dann
als bewiesen anzuerkennen, wenn eine beklagte Partei die Beweise nicht vorgelegt hat. Es ist auch für einen Richter nicht nachvollziehbar, wenn ihm keine wahrheitsgetreue und vollständige
Berwaltungsakte der Beklagten Behörde vorliegt.
Wenn die Richter in ihrer Tatbestandsbeschreibung angeben, dass ihnen die Verwaltungsakte der Beklagten vorliege, dann ist das einfach sachlich unwahr. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Staat
eine Staatsgewalt auf unwahren Angaben ausübt.
Wenn die Richter den Weisungen des Grundgesetzes, des Bundesverfassungsgerichts und auch auch der Auslegung des Bundesinnenministerums hinsichtlich der gesetzlichen rechtsstaatlichen Vorgaben nicht
folgen und der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, dann sind erhebliche Zweifel der Bürger hinsichtlich des Art. 20 GG, der Staatsgewalten mehr als begründet angebracht.
Es nicht nachvollziehbar, dass Art. 20 GG die tatsächliche Macht des Volkes beschreibt, wenn Amtsträger sich nicht an diese grundgesetzlichen Vorschriften halten. Es ist anzunehmen, dass der "Staat"
bewusst ausserhalb des Grundgesetzes eine 4. Staatsmacht verankert hat. Ich gehe davon aus, dass die NS-Juristen dies in internen Vorschriften vorgenommen haben und so das System "offiziell" nicht in
Erscheinung tritt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein Staat als Rechtsstaat bezeichnet werden darf, wenn seine Justiz sich nicht auf dessen Rechtsgrundlagen bezieht. Daraus folgt, dass auch dessen
Verwaltungsentscheidungen sich nicht ausschließlich auf dessen Verwaltungsakten sich ergeben und für Betroffene nachvollziehbar sind (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Wenn
Verwaltungsentscheidungen sich nicht ausschließlich auf Verwaltungsakten begründen, dann kann die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig sein. Das muss Richtern der
Sozialgerichtsbarkeit bekannt und geläufig sein.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben ihren Eid gebrochen und brechen ihn auch weiterhin, sind Täter, sind von ihren Kolleg:innen anzuklagen und zu verurteilen. Sie sind damit als
Verfassungsfeinde gekennzeichnet und sind nicht berechtigt, aufgrubd des Grundgesetzes irgendwelche Leistungen geltend zu machen.
Da dies in der Praxis nicht erfolgt, die Ministerpräsident:innen die Landespolitik verantworten, ein Ministerium der Justiz, einen Gesetzgeber haben, der seine Amtsaufgaben nicht wahrnimmt, ist nicht
davon auszugehen, dass die Macht wirklich beim Volk liegt.
Aufgrund dieser Problematik ist nicht anzunehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat gegeben ist, da sie nicht eingehalten wird!
#2926
Mazi(Donnerstag, 22 August 2024 09:45)
Der BGH hat in seinem Urteil das Grundgesetz sehr weit ausgelegt!
Nach diesem Urteil gegen die KZ-Sekretärin hat er den Besteller und Abnehmer der tödlichen Substanz gemäß früheren Urteilen der Justiz freigesprochen, aber das Urteil gegen die eigentliche
Bestellerin bestätigt. Das kann man nur nachvollziehen und verstehen, wenn man eingespaltenes Verständnis zum Recht oder Jura, die Wissenschaft der NS-Juristen, studiert hat.
Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht von Volke ausgeht, dann erschließt sich diese Logik ebenso wie der Beitrag (# 2923) es darstellt nicht, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen,
dennoch einen Rechtsanspruch auf deren Unterstützung (trotz Bruch des Amseids) haben sollen. In der Tat ist dies logisch nicht für Normalbürger mit deren Rechtsanspruch nicht nachvollziehbar.
Kommen wir zu dem Schluss der Richter des BGHs:
Die Grenze der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wird grundgesetzlich sehr weit gezogen worden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Besteller und Abnehmer einer tödlichen Substanz rechtlich
besser gestellt werden, als Sekretärinnen, die einen Amtsauftrag ausgeführen. Für Amtsträger bedeutet dies, dass die Ausführung eines Amtsauftrags dann strafbar ist, wenn er gegen Gesetz und Recht
verstößt.
Es wird vermutet, dass 90 % der Amtsaufträge, die sie ausführen, wider Gesetz und Recht sind. Für Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist davon auszugehen, dass dies 100 % sind.
In der Justiz wird also die Ausführung eines Amtsauftrags härter bestraft wird, als die Erteilung eines solchen Auftrags. Gemessen an der Praxis ist festzustellen, dass sich der praktizierte Kreis in
der Justiz privilegiert wird und schließt.
Daraus lernen wir und was gibt uns die Justiz mit auf den Weg:
Straffällig macht sich also der, der einen Auftrag ausführt und nicht der, der ihn erteilt. Der, der einen Auftrag zur Tötung erteilt, geht nach der Justiz straffrei aus und erhält sogar noch
finanzielle Zuwendungen.
Es ist logisch rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, was uns NS-Juristen zumuten!
Es ist davon auszugehen, dass der Abgleich von "verstorben" und "ausgestorben" mehr Wahrheit hergibt, als allgemen anzunehmen ist.
#2925
Mazi(Dienstag, 20 August 2024)
Richtig! Vor dem Gesetz sind alle Gleich!
Rechtsstaatlich ist dieses Urteil des BGH nicht nachvollziehbar.
Der BGH hat heute entschieden, dass das Gerichtsurteil gegen die frühere Sekretärin im KZ, mit heutigen fast 100 Jahren Lebensjahren, rechtens war. Mord würde nach dem Grundgesetz nicht
verjähren.
Richtig, nach dem Grundgesetz sind vor dem Gesetz sind alle Gleich!
Gleich sind auch die Beamten mit entscheidender Nazivergangenheit, die u.a. auch Zahlungen der freiheitlich demokratischen Bürger beansprucht haben. Es erscheint kurios, dass Amtsträger von
freiheitlich demokratischen Bürgern verlangen, ihren Eid nicht befolgen, der Treuepflicht nicht entsprechen, Nazi—Ideologie vertreten, aber in der Justiz (bei Richtern) keine Verantwortung trugen. Es
ist unglaublich, dass eine kleine Sekretärin mehr Verantwortung haben soll als die NS—Juristen in den Behörden.
Es ist nach diesem Urteil nicht nachvollziehbar, dass ehemalige Nazis keine Verantwortung dieser Politik zu übernehmen hatten und trotzdem die Entscheidungen in der Justiz rechtens gewesen sein
sollen.
Rechtsstaatlich ist dieses Urteil gegenüber NS—Juristen in den Behörden nicht nachvollziehbar. Auch sie hatten Dienstvorgesetzte wie diese Sekretärin. Auch sie waren Helfer. Sie sind als Amtsträger
anzuklagen und zu verurteilen.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Grundgesetzes nicht achten, dann ist davon auszugehen, dass in diesen Reihen das Grundgesetz nicht anerkannt wird. Da nicht davon auszugehen
ist, dass diese Richter sich nicht auf Helfer stützen.
Wenn es ein Grundgesetz gibt, die Entscheidung der BGH—Richter nach dem Gesetz verbindlich ist, dann ist spätestens jetzt nach dem Grundgesetz darauf zu bestehen, dass Amtsträger ihren Eid auf das
Grundgesetz einhalten und ihr Verstoß gegen Gesetz und Recht geahndet wird.
Helfer der Amtsträger dürfen nicht anders in der Justiz behandelt werden, zur Rechnschaft gezogen werden, wie diese Sekretärin auch.
#2924
Mazi(Dienstag, 20 August 2024)
#2923
Beamte sind als Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Treuepflicht verpflichtet.sie handeln nach Gesetz und Recht. Auf das Grundgesetz haben sie einen Eid geleistet.
Wenn sie also nicht nach der Treuepflicht, nach Gesetz und Recht handeln, dann handeln sie also verfassungsfeindlich. Als Täter sind sie staatsanwaltschaftlich anzuklagen und logischerweise zu
verurteilen. Daran sie Richter nach dem Grundgesetz verpflichtet. Wenn Staatsanwaltschaften eine solche Anklage unterlassen, dürfen die Richter ihre Kollegen nicht verurteilen.
Staatsanwaltschaften, die ihren Amtsaufgaben nicht nachkommen, betätigen sich als Helfer zum Begehen von Straftaten. Es ist Amtsaufgabe des Dienstvorgesetzten, sie zur ordnungsgemäßen Amtsausführung
aufzufordern und ihnen personelle Konsequenzen anzudrohen und ggfs. zu vollstrecken (vgl. Richter Dr. Kreneck, Landgericht München I dessen Urteil Siemens ./. Neubürger).
Da dies in der Praxis nicht erfolgt, ist davon auszugehen, dass Exekutive und Judikative sowie die Legislative dem Grundgesetz nicht folgen. Da das Grundgesetz die Staatsgewalten dreiteilt und
vorgenannte Staatsorgane diese Gewalten vollständig abbilden, ist davon auszugehen, dass das Grundgesetz in unserer Lesart nicht gilt. Es ist darauf zu schließen, dass der Verweis zwar richtig ist,
aber von den NS-Juristen nicht wahrgenommen wird.
Sie erinner sich, dass ich davon geschrieben habe, dass ein Unterschied zwischen "verstorben" und ausgestorben besteht. Dieses hier ist ein treffendes Beispiel.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Beamte einen lebenslangen Anspruch auf Zahlungen der Bürger haben, aber tatsächlich unangeklagte Täter, also keine Straftäter im rechtlichen Sinn, sind. Es darf
nicht sein, dass das Grundgesetz rechtschaffene Bürger dazu verpflichtet, diesen Tätern eine lebenslange Zahlung zu gewähren und deren gesetzwidrige Verhalten damit zu fördern bzw. zu ermöglichen.
#2923
Anja(Montag, 19 August 2024 12:59)
Gesetzlich geregelt ist die Beamtenversorgung in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Demnach ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie lebenslang einen angemessenen
Lebensunterhalt zu gewähren.
Ja hier bei dieser Personengruppe gilt das Grundgesetz.
#2922
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 22:29)
Das ist nachvollziehbar!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-reform-sahra-wagenknecht-will-einer-berufsgruppe-an-den-kragen/ar-AA1oVwv5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=011107b5a2a1485eba811a8c98132860&ei=13
Nicht nur das die Parteien das Grundgesetz nicht ordnungsgemäß umngesetzt haben, sondern die Abgeordneten nehmenb sich auch noch das Privileg heraus, nicht in die Rentenkasse (Deutsche
Rentenversicherung) einzuzahlen.
Es erscheint nach dem Grundgesetz selbstverständlich, dass nur der eine Rente erhält, der auch eingezahlt hat. Dazu werden die Rentenberechnungspunkte herangezogen.
Es stehen neben den Amtsträgern, die ebenfalls nur teilweise einzahlen und der Treuepflicht nicht nachkommen, weitere Rückzahlungen bevor.
"Ganz schön" wie die NS-Juristen für ihre Klientel vorgesorgt und das Recht gebeugt haben.
#2921
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 21:10)
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, der Treuepflicht nicht nachkommen, für was werden dann Bürger für deren Bezahlung herangezogen?
Da die Leistung der Amtsträger nicht erkennbar ist, kann nicht nachvollozogen werden, weshalb Bürger überhaupt dafür bezahlen.
Wenn Landesbehörden Amtsträger beschäftigen, die die Treuepflicht nicht einhalten, dann ist nicht nachvollziehbar, wie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG seitens der Landesregierungen eingehalten
werden kann oder Amtsinstutionen überhaupt Amtsaufträge ausführen können?
Wenn die Amtsentscheidungen an die Beachtung von Gesetzen und Rechten geknüpft ist, ist nicht verständlich, wie Amtsentscheidungen gegen diese Vorgaben in den Gesetzen verbindlich sein können?
Gehen wir also davon aus, dass in Exekutive und Judikative nur "Stuss" produziert wird.
Diese Missachtung des Grundgesetzes wird auch dadurch nicht geheilt, dass die Legislative es unterlässt nachzuprüfen, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden (vgl. Forderung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts bei LTO.de am 17.11.2023).
Es ist nach 70 Jahren an der Zeit, dass die Parteien das Grundgesetz gemäß seinen Vorgaben umsetzen. Eine Entschuldigung, dass dies Ausprägungen von NS-Juristen seien, lasse ich nicht mehr gelten.
Nach 70 Jahren davon auszugehen, dass dies aufgrund der Schnelligkeit, unter der man handeln musste, lasse ich nicht mehr gelten.
#2920
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 20:55)
Wie war das noch einmal mit der gesicherten Email-Adresse bei DE-MAIL und der Vorschrift, über diese Mailadresse Daten mit den Behörden auszutauschen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/auch-gerichte-betroffen-riesen-st%C3%B6rung-legt-justiz-in-nrw-lahm-wir-sind-zur%C3%BCck-in-der-steinzeit/ar-AA1oZTAV?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=250f58d2a807498dfa6ac91575a94c93&ei=19
Bedeutdet dies, dass auch über diese Mailadresse keine Daten empfangen werden konnten? Wenn die EDV der Justiz (und es nicht zu unterstellen, dass dies nur dort passiert) nicht einmal vor
Stromausfall geschützt ist, wie sollen dann Gerichte überhaupt per DE-Mail-Adresse erreicht werden?
Es ist anhand dieses einfachen Beispiels erkennbar, wie weit die Verwaltung denkt und für was dort Gelder fließen!
Ich gehe davon aus, dass Denke in der öffentlichen Verwaltung nicht erwünscht ist und wenn sie doch einmal funktioniert, dann ist davon auszugehen, dass dies ein Versehen ist.
#2919
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 11:09)
# 2916
Die Zweifel teile ich!
Ich vermag mir nicht vorzustellen, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht anerkennen (§ 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz), Rechtsfehler der
Behörden nicht einmal prüfen, nicht einmal § 444 ZPO prüfen, dass sie dann eine Entscheidung nach dem Gesetz anerkennen würden.
Es nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Verstöße nicht
ahnden, wenn sie die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Verwaltungsakte nicht einmal prüfen. Nicht nachvollziehbar ist m.E. eine Beanstandung eines Klägers, wenn Amtsträger nicht einmal kontrollieren,
dass eine Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig vorliegt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter eine Verwaltungsentscheidungen nachgeprüft haben könnten, wenn sie sich nicht von der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 244 und 310/83) überzeugt haben.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die jeweiligen Landesregierungen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren.
Deshalb ist fraglich, wo Verfassungsfeinde tatsächlich auszumachen sind und wo diese eigentlich hingehören? M.E. darf es nicht sein, dass diese Amtsträger auch noch mit Steuergeldern der Bürger
finanziert werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger auch noch finanziell von Bürgern unterstützt werden, obwohl sie nicht nach deren Vorgaben agieren. Ich erkenne aus diesen Umsetzungen des
Grundgesetzes in der Tat nazihaftes Verhalten und billige dies in kleinster Weise.
Für mich stellt sich somit die Frage, wenn Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen, wenn sie nazihaftes Erscheinen an den Tag legen, wie Amtsfunktionen in Amtsinstitutionen von Grundgesetzbrechern
von nachweislichen Verfassungsfeinden, von Nazis, rechtsstaatlich einzuordnen sind.
Eine Haltung kann die Einstellung einnehmen, dass Amtshandlungen einer Amtsinstitution immer eine rechtsverbindliche Amtsentscheidung zur Folge haben.
Eine andere Haltung, dass Amtsentscheidungen einer Amtsinstitution dann nie eine rechtsverbindliche Amtsentscheidung hervor rufen können, wenn die jeweiligen Amtsträger dem Gesetz nicht folgen.
Jegliche Tätigkeit eines Amtsträger ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Es gehört zur Treuepflicht eines jeglichen Amtsträgers. Dies schließt sich aus.
Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht befolgen sind anzuklagen, zu verurteilen und mangels Zuverlässigkeit aus dem Dienst zu entfernen. Dazu gehören auch deren Helfer, die damit selbst straffällig
werden.
Dieser letzten Interpretation schließe ich mich an und schließe dabei auch # 2918 ein.
Ich folgere daraus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nur „Schrott“ produziert und der Anstrich eines rechtsstaatlichen Gerichts nur „vorgegaukelt“ wird.
#2918
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 17 August 2024 14:57)
Am 22.11.2012 wollte auch ich die Handschellen klicken hören. Aber die Beklagte (BGHW) kam nicht zur mündlichen Verhandlung. Damit war der Vorsitzende Richter am LSG Herr [5] einverstanden und ist in
Prozessdelikt verwickelt. Siehe dazu die drei Unterseiten vom 22.11.2012. Und auch die Strafanzeige der BGHW auf der Unterseite vom 02.09.2014
#2917
Mazi(Samstag, 17 August 2024 09:42)
Worin soll ein Unterschied zu den geplanten Grundgesetzänderungen der AFD bestehen?
Wenn seitens der Bundesländer Richter eingesetzt werden, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist doch aufsichtsrechtliche nicht davon auszugehen, dass diese Amtsaufgabe
qualitativ vorgenommen wird! Wenn Richter den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen, dann ist davon auszugehen, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dessen Vorgaben treffen. Wenn die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages, die Legislative, sich nicht von der Einhaltung dieser Vorgaben überzeugt, ist es fraglich, mit welcher Sicherheit das Volk davon ausgehen darf und kann, dass die Vorgaben
des Gesetzgebers eingehalten werden?
Die Frage ist also, wer der eigentliche Verfassungsfeind ist?
Daher ist die Frage zu stellen, ob die etablierten Parteien, dass nicht schon lange umgesetzt haben, was der AFD erst noch von diesen unterstellt wird?
Das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ihren Eid auf das Grundgesetz brechen, ist allein an der Tatsache zu erkennen, dass sie die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht anerkennen (Az. 2 BvR 244 und 310/83). Danach sind Behörden und Gerichte an diese Entscheidungen gebunden.
Diese Amtsträger brechen ihren Eid auf das Grundgesetz, sondern sie sind auch nicht vom Bundesverfassungsgesetz nicht geschützt. Die Tatsache, dass sie nicht einmal eine Anklage zu befürchten haben,
zeugt davon, dass sie in der Exekutive Helfer haben.
Wenn Art. 19 Abs. 4 GG den Bürgern das Grundrecht des Rechtsweges garantiert wird und die Länder hierzu Amtsträger einsetzen, die ihre Tätigkeit nicht nach Gesetz und Recht ausführen (Art. 20 Abs. 3
GG), ihren Eid brechen, ist nicht davon auszugehen, dass die Bundesländer dieses Grundrecht des Grundgesetzes gewährleisten.
Wenn die Amtsfunktionen nicht nach dem Grundgesetz ausgeführt werden, ist es sinnlos seitens eines Klägers eine wahre und vollständige Anklage bei einer gerichtlichen Institution einzureichen.
Wenn also die etablierten Parteien die Vorgaben des Grundgesetzes nicht befolgen, stellt sich die Fragen, worin sie sich von der AFD abgrenzen könnten?
Es ist eindeutig, dass die NS-Juristen die heutigen Behörden stark prägten (oft öffentlich mehrmals beschrieben wurde) und diese nie eine Abkehr von den Nazis in Aussicht stellten, ist davon
auszugehen, dass das Unrechtsregime von damals immer noch an der Macht ist, die Fäden zieht.
#2916
WernerE(Freitag, 16 August 2024 22:09)
Zitat:
"Alle Macht geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs. 2 GG).
Darauf haben alle Amtsträger den Eid geleistet und sind zur Treuepflicht verpflichtet.
Darüber gibt es erhebliche Zweifel, wenn man die unten stehenden Einträge ließt.
Ebenso sind meine eigenen Erfahrungen - insbesonders in Bayern / Mering
WernerE - Revoluzzer von Geburt auf - Sternzeichen LÖWE sagt alles ODER?
#2915
Paketfahrer(Freitag, 16 August 2024 11:55)
Ich will Handschellen klicken hören.
#2914
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 12:27)
Klatsche! ?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/zdf-politbarometer-umfrage-desaster-f%C3%BCr-scholz-fdp-scheitert-an-f%C3%BCnf-prozent-marke/ar-AA1oQj2l?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e3824321391e4e26b90899ebfc3907b3&ei=28
Die SPD ist mit einem Mann, der sich nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, gestraft genug.
Gerade einmal jeder 7. Wähler würde die SPD heute wählen. Dass das die Mehrheit sein soll, dabei habe ich - als die Grundrechenarten besprochen wurden - offensichtlich in der Grundschule gefeht.
#2913
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 11:24)
Interessant wie die Nazis zwar verstorben, aber aus Sicht des Auslands nicht ausgestorben sind.
Ergänzend weise ich auf diesen Artikel hin:
https://www.deutschlandfunk.de/franzoesischer-historiker-ueber-ns-fuehrungskultur-nazi-100.html
Der Beitrag ist vom 29.03.2021!
Ebenfalls ist bemerkenswert, dass sogenannte Raubkunst der Nazis auch heute noch zurückgebeben wird und im Rechtssystem nicht verjährt ist. Eine Verjährung hat es also im Rechtssystem nie dazu
geführt, dass Unrecht zu Recht verjährt ist.
Das sollte uns zu denken geben!
#2912
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 10:47)
Zur Erinnerung: Wer war Heinrich Himmler?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.deutschlandfunk.de/der-terror-des-nationalsozialismus-100.html
Der heutige Bundeswirtschaftsminister Habeck gibt es selbst an, mit seiner Mutter über den Großvater, der ein Freund von Heinrich Himmler war, gesprochen zu haben. Habeck hat sich von jedoch nicht
von seinem Großvater distanziert.
#2911
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 09:40)
Es steht jedem Bürger frei sich um die Kanzlerkanditur zu bewerben!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-meldet-interesse-an-gr%C3%BCnen-kanzlerkandidatur-an/ar-AA1oPJsI?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=12bd089bcd5347fd92ee74acec4c41aa&ei=31
Ob davon auszugehen ist, dass sich die Wähler ein weiteres Mal irren?
#2910
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 23:43)
Scheinbar verstehe ich das Spiel nicht!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-auf-w%C3%A4rmepumpen-tour-er-schaut-doch-in-den-heizungskeller/ar-AA1oNAVK?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d1e7d3d849714364a5536ab409a70c77&ei=12
Da gibt es einen Robert Habeck, ein GRÜNER, der verknappt die landwirtschaftliche Fläche zur Bekämpfung des weltweiten Hungers um grünen Strom zu erzeugen.
Er fläät auch Bäume, die wir zur Bekämpfung der Klimakatatastrophe brauchen, um ebenfalls grünen Strom mittels Windkraft zu erzeugen.
Da verstehe einen Robert Habeck wer will, wenn das die GRÜNEN sein wollen? Ach, wäre er doch nur Kinderbuchautor geblieben, dann wäre der Schaden, den er anrichtet, viel später erst bekannt
geworden.
Vielleicht hätte ich dessen Intelligenz gar nicht erlebt und wäre dumm gestorben.
Es liegt mir fern etwas zu wählen, was ich nicht verstehe! Vielleicht geht es Ihnen ebenso und sie verstehen es auch nicht, wie eine Ampelregierung Beschlüsse fasst, die ein großer Teil des Volkes,
man getrost feststellen, die Mehrheit des Volkes nicht versteht.
Wenn das Grundgesetz schreibt "alle Macht geht vom Volke aus", dann stimmt zumindest "etwas" nicht.
#2909
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 21:21)
Es ist bekannt gemacht, dass es mit der Sachkompetenz bei den GRÜNEN mangelt. Es wäre aber ungerecht, wenn die Ampelregierung über keine Sachkompetenz verfügt, ausgerechnet bei den GRÜNEN
"abzuladen".
Bezüglich einer Aufsicht über die Justiz wird diese von keiner Partei wahrgenommen. Da gibt es eine Vorschrift, eine Vorgabe des Grundgesetzes und alle "ducken" wegen fehlender Kompetenz sich weg.
Diese Beanstandung richtet sich sowohl als die Regierungsparteien als auch an die Vertreter des Deutschen Bundestages.
Man muss sich nur bewusst machen, dass Art. 19 Abs. 4 GG als Grundrecht definiert und die Amtsträger der Bundesländer gar nicht nach Gesetz und Recht handeln. Wenn der Gleichheitsgrundsatz gilt und
VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen über Einzelfälle entscheiden, dann stimmt doch etwas (sehr) gewaltig in unserem Staat nicht.
Wenn die Richter der EuGH mit ihrer feinen Art der deutschen Justiz bescheinigen, dass sie von ihr nichts hält, dann muss jedem klar sein, dass sich dies im Ausland bereits hergesprochen hat und die
Dienstaufsicht und die Staatsanwaltsschaften alles andere als funktionieren.
#2908
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 21:10)
Weshalb wird ein Wirtschaftminister Habeck überhaupt bezahlt? Als Märchenonkel bestimmt nicht!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/deutschlands-wirtschaftsschw%C3%A4che-sei-hartn%C3%A4ckiger-als-gedacht-sagt-habeck/ar-AA1oN8KL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5fa49cbca3514f6788bf87766382899c&ei=47
Damit macht Habeck selbst bekannt, dass er unfähig ist, etwas zu bewerkstelligen. Daraus folgt, dass bei den GRÜNEN nicht die notwendige Sachkompetenz vorhanden ist.
Wenn die GRÜNEN bei der anstehenden Wahl in Ostdeutschland weniger als die AFD erhält, wird damit bekannt gemacht, was die Wähler von den GRÜNEN halten.
#2907
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 17:13)
Wie heißt in den deutschen Sprichwort:
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er zerbricht!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/die-seltsamen-widerspr%C3%BCche-des-haushaltsstreits/ar-AA1oMvTW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9b08ac55d9334814a0d98e16fb6e3ec1&ei=14
Es geht schon lange nicht mehr darum, ob Missbrauche vertuscht werden, ob Cum Ex-Geschäfte zulässig sind, Alarmmeldungen Bürger vor Naturkatastrophen schützen, oder ...
oder in der Sozialgerichtsbarkeit Richter nach dem Grundgesetz tätig sind, die dem Gesetz nicht folgen (Die ihre eigenen Gesetze ohne Entscheidung des Volkes oder des Bundesverfassungsgerichts
zurecht biegen und dies als Entscheidung verkünden!)
oder generell von den Landesregierungen Amtsträger zur Amtsausübung bestellt werden, die nicht nach Gesetz und Recht, der Treuepflicht handeln
oder die Ampelregierung Gelder Zweck entfremdet oder nicht.
Einheitlich ist - und da unterscheiden sie nicht von den mögichen Aktivitäten der AFD oder den jetzigen der CDU, der SPD, den GRÜNEN oder der FDP - oder von dem ehemaligen baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) der unter den Nazis das
"unbedeutende Amt" eines Marinerichters inne hatte und als solcher ergangene Urteile nochmals verschärfte,
dass es sehr schwierig oder unmöglich ist, eine Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik zu erkennen.
Wenn Sie es so wollen, dann ist nicht zu erkennen, ob die verantwortlichen Politiker und deren Helfer (Amtsträger) tatsächlich nicht verfassungsfeindlich tätig sind.
Da beispielsweise das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 mit Bezug auf das Grundgesetz festgestellt hat, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben, diese Entscheidung aber seitens der Behörden und Gerichte nicht beachtet wird. ist davon auszugehen, dass Behörden und Gerichte machen was sie wollen.
Es wäre abartig einen möglichen Grund hierfür zu suchen.
Wenn also Kläger eine Klage einreichen, dann ist dies zwar bei der zuständigen Institution einzureichen, wenn aber die dortigen Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen, dann
ist davon auszugehen, dass dies stattdessen eine "vergebliche Liebesmühe" darstellt und der Liebhaberei zuzuordnen ist.
Amtsträger, die nicht der Treuepflicht nachkommen, sind zur Ausübung von Staatsmacht ungeeignet. 'Das Vertrauen des Volkes ist wieder herzustellen.
#2906
WernerE(Mittwoch, 14 August 2024 13:51)
#2904 - Zitat:
Es muss doch auch einem Märchenonkel, den GRÜNEN klar sein, dass abwandernde Unternehmen keine Arbeitsplätze im Inland mehr zur Verfügung stellen.
Nicht nur bei den GRÜNEN gibt es Märchenonkel`s - in Bayern gibt es einen MPT
von der CSU und der verspricht auch laufend etwas und zeigt im Anschluss den
"Mittelfinger", hält die Bürger für bescheuert!
In Mering gibt es einen BM - der verzählt auch viel, wenn der Tag lang genug ist,
steht ständig in der Friedberger Zeitung - welch ein Wohltäter er sei!
In dem Zusammenhang fällt mir immer ein besonderes Lied ein, dort heißt es sinngemäß:
... Er ist so gut, er kennt die ganze Welt, dabei ist er der allerletzte, .....
WernerE - sonnige Grüße aus dem heißen Mering ohne Kühlung am Marktplatz
#2905
Jonathan(Mittwoch, 14 August 2024 11:46)
Unfallmann in huchting getroffen
#2904
Mazi(Dienstag, 13 August 2024 10:36)
Ist das die tatsächliche Amtsaufgabe eines Bundeswirtschaftsministers?
Auf folgende Veröffentlich beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kommentar-von-hugo-m%C3%BCller-vogg-gr%C3%BCnes-wirtschaftswunder-wie-die-ampel-unsere-industrie-ins-ausland-treibt/ar-BB1r5LNB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7bb5802af6834fb080b162a83576ba2d&ei=44
Es muss doch auch einem Märchenonkel, den GRÜNEN klar sein, dass abwandernde Unternehmen keine Arbeitsplätze im Inland mehr zur Verfügung stellen.
#2903
Mazi(Dienstag, 13 August 2024 10:30)
Verfassungsfeinde ist der finanzielle Nährboden nach Frau Aigner zu entziehen!
Ungeachtet der Tatsache, dass die Bezahlung von Verfassungsfeinden der finanzielle Nährboden seitens der steuerzahlenden Bürger moralisch zu entziehen ist, ist festzustellen, dass alle Amtsträger,
die der Treuepflicht nicht nachkommen, nicht nach Gesetz und Recht handeln, ihren Eid brechen. Es gibt keinen Grund dafür, dass Verfassungsfeinde staatsrechtlich auch noch befördert oder entlohnt
werden dürfen.
Wir haben nicht nur ein Problem. Es scheint keinen Sinn zu machen, ein einziges Problem zu lösen. Die Probleme setzen sich in allen Bereichen fort.
Ganz gleich, ob wir Missbräuche, Cum EX-Geschäfte, Exekutive und Judikative oder nicht weitergeleitete Alarmmeldungen in der Ahrtal-Katastrophe anprangern, es scheint nichts hinsichtlich
Aufgabenanforderung und -befähigung zu stimmen.
Entweder gilt ein Grundgesetz für alle oder nicht!
Die Verantwortlichen sind scheinbar mit den Sachaufgaben überfordert zu sein.
#2902
Mazi(Dienstag, 13 August 2024 10:17)
Nicht nur "die letzten Tage waren für die Füße" (Bundeswirtschaftsminister Habeck).
Folgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-news-habeck-zur-haushaltsdebatte-letzte-tage-f%C3%BCr-die-f%C3%BC%C3%9Fe/ar-AA1oFykl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7bb5802af6834fb080b162a83576ba2d&ei=9
Offensichtlich passt nichts zusammen (# 2901 von WernerE).
Man stelle sich nur vor, dass die Energiewende von den GRÜNEN initiiert ist und um dies zu bewerkstelligen, bebauen sie Ackerflächen (auf denen ansonsten Nahrungsmittel produziert werden) und
Waldflächen (die ansonsten der Klimakrise entgegen wirken könnten).
Da sind doch Unfähige in verantwortlichen Positionen.
Wenn alle Macht beim Volk liegt, dann ist dies - bevor noch mehr Unsinn gemacht wird -dringend abzustellen.
Letztlich geht dies auch in die Judikative und die Bundesländer, die zu beaufsichtigen ist, was aber nicht vorgenommen wird!
Es kommt nicht von ungefähr, dass ausgerechnet die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber (ohne vorliegende Klage) aufforderten (LTO.de am 17.11.2023), die Einhaltung seiner Vorgaben
zu überprüfen.
#2901
WernerE(Montag, 12 August 2024 22:10)
# 2900 - das politische Dilemma geht wie das sozialversicherten Dilemma weiter.
Aktuell die BG Holz Metall - da werden Dinge gedreht, verschoben, verleugnet nur um
die Beiträge einer großen Fassadenfirma in Bayrisch-Schwaben, gering zu halten.
Es werden Sachverhalte bekannt und das Unding dabei, der Betriebsrat ist mit den
Machenschaften der Geschäftsleitung einverstanden und bedroht selbst Mitarbeiter.
Zuerst stimmt man Arbeitsschichten mit Realarbeitszeit bis zu 14 Std/Tag und Samstagarbeit zu und dann wenn der TAD vor der Haustüre steht, darf der in der 5-Tage
Woche maximal 8-10 Std bewerten.
Arbeitnehmer kaputtgearbeitet - Gewinn maximiert und natürlich der BR abgesahnt!
Pfui Teufel den in meinen Augen verbrecherischem Syndikat.
WernerE - ich mache die Augen weit auf und prangere an, was nicht stimmt!
#2900
Mazi(Montag, 12 August 2024 19:45)
Wie weit geht das Dilemma noch?
Einer SPD, die aus lauter Not einen Bundeskanzler vorschlug, der nach eigenen Angaben sich nicht erinnern kann, wird sich nicht verwundern, dass dies auch ihr selbst unterstellt wird.
Eine Wählergruppe, die aus Überzeugung noch SPD wählt, erscheint auch dieser Selbstfindungstruppe abhanden gekommen, also nicht zu finden zu sein.
Zur Schaffung der Energiewende empfehlen die GRÜNEN künfitg erneuerbare Energie zu verwenden. Dazu legen Gemeinden riesige Solarparks auf Ackerfläche an und roden dazu sogar Wälder. Die
Nahrungsmittelproduktion wird damit verknappt und das die Wälder nur langsamt wachsen wird auch seitens der GRÜNEN ihr nachvollziehbarer Vorschlag auch noch sehr kontraproduktiv umgesetzt.
Es liegt daher nahe, dass die GRÜNEN ihren positiv zu bewertenden Vorschlag gegen ihre eigentlichen Interessen realisieren wollen.
Ein Zeichen dafür, dass sie gar nicht wissen, wie ein Vorschlag umzusetzen ist. Daher ist nicht bekannt, wo das Wählerpotential der GRÜNEN überhaupt zu suchen sein könnte.
Gehen wir zu den Wählern der FDP. Da die FDP nur knapp über der 5 % Klausel rangiert, einen Kommunikationswissenschaftler aus lautert Not zum Finanzminister gemacht haben, ist der Sachverstand weder
zu erwarten, noch zu unterstellen (vgl. auch dessen Hochzeit und seinem Eheversprechen in einer Kirche, die er zuvor bereits verlassen hat).
Gehen wir also davon aus, dass auch dort keine Wähler zu finden sein werden.
Wenn man ehrlich ist, dann ist von den Ampelparteien nichts gutes oder sinnvolles zu erwarten.
In welchem Rechtsstaat ist davon auszugehen, dass eine Minderheit eine Mehrheit am Nasenring unbehelligt durch die Manage führen und zwei größere Parteien (gemessen an der Zustimmung des Volkes)
Schwierigkeiten machen darf?
Ich gehe davon aus, dass die Wähler sich nicht mehr auf derartige Experimente einlassen und mit den Verantwortlichen noch abgerechnet wird.
#2899
WernerE(Montag, 12 August 2024 18:21)
# 2896 - Zitat:
Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine
Gehörsverletzung zu Grunde.
Nur blöd, dass 90 % der Gerichte schon Ihre Urteile auf dem Schreibtisch liegen haben
und man dann Begründen kann was man will.
In Deutschlang ist die Sozialgerichtsbarkeit ganz offensichtlich am Ende!
WernerE - kann mal wieder die Klappe nicht halten und stösst überall an
#2898
Mazi(Montag, 12 August 2024 11:52)
Offenischtlich wird jeder der möglichen drei Vertreter der Oppostion vom
Volk besser in als der amtierende Bundeskanzler bewertet!
Folgenden Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/klatsche-f%C3%BCr-scholz-s%C3%B6der-h%C3%A4ngt-kanzler-in-umfrage-ab-auch-merz-und-w%C3%BCst-beliebter/ar-AA1oB8HR?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=4d76ba8fc3f84f769793d51435e0ded2&ei=53
Wenn man von Grundgesetz ausgeht, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist anzunehmen, dass dieses Grundgesetz ganz schön gebeugt wurde oder erst gar nicht von den Regierungsparteien anerkannt
wird.
Wenn man dies so sieht, dann ist es Scholz - nicht nur, dass er sich nicht mehr erinnern kann - tatsächlich daran gelegen, Pensionszahlungen der öffentlichen Hand abzugreifen und nicht als Amtsträger
nach Gesetz und Recht zu handeln.
Zu erkennen ist dies daran, dass er verantwortlich ist, Kriegswaffen an die Ukraine zu liefern, die zum Angriff auf Russland eingesetzt werden. Dem ist in meinen Augen nichts mehr zuzufügen.
Die GRÜNEN dafür mitverantwortlich zu machen sind, führt nicht dazu, dass Olaf Scholz als Bundeskanzler mit seiner Richtlinienkompetenz die Bundesregierung nicht vertreten würde. Er ist wegen diesem
Vorsatz voll haftbar zu machen.
Für das Chaos in der Justiz ist er ebenso verantwortlich und das Grundrecht des Grundgesetzes nach Art. 19 Abs. 4 GG wird nicht gewährt. In seinem Verantwortungsbereich wird Gesetz und Recht nicht
eingehalten.
Die Delegation, die Übertragung, einer Amtsaufgabe auf Amtsträger, die der Treuepflicht nicht folgen, eine Aufsicht über die Justiz zu übertragen, ist faktisch nicht wahrgenommen. Sie ist mit der
Verfassung, dem Grundgesetz, nicht vereinbar.
Man stelle sich nur vor, dass das Grundgesetz eine Gewaltenteilung vorsieht, aber die Einhaltung seiner Vorgaben, deren Kontrolle, faktisch ausschließt, ist in meinen Augen pervers.
Es ist anzunehmen, dass dies seinen Unrsprung bei den Nazis hatte und sie sich ausdachten, in dieser Form deren Ziele durchzusetzen.
Pervers!!!
#2897
Mazi(Montag, 12 August 2024 10:19)
Ist das eine Strategie, der man vertrauen kann?
Einhellig wird den GRÜNEN die Gewinnung von erneuerbaren Strom aus Sonnenlicht zugeordnet. Dazu werden Ackerflächen und Wald gerodet und für Solarparks zur Verfügung gestellt. Zur Förderung dieser
Energie wird gar Steuergeld der Bürger verwandt.
Sind wir ehrlich! Mit dem Wegfall von Ackerflächen wird weltweit die Nahrung verknappt. Mit der Abholzung von Wald, der Jahre benötigt, sich zu regenieren und Sauerstoff zur Regulierung des
Klimawandels benötigt, wird dieses System weiterhin angeheizt. Eine Energiewende ist auf diese Weise nicht herbeizuführen!
Das soll also das Konzept von Habeck (GRÜNEN) und amtierender Bundeswirtschaftsminister sein? Es ist nicht allein die Aufgabe des Vorstandes der GRÜNEN, sondern auch der Ampelregierung sich von
diesem Unsinn zu verabschieden. Es sind alle Verantwortlich für dieses hirnlose handeln zur Rechenschaft zu ziehen.
Wer will diesen Verantwortlichen zu muten, in der Gerichtsbarkeit ein anderes handeln, als sie dies an anderer Stelle bereits anschaulich unter Beweis stellen?
Man muss wahrlich keine GRÜNE Ideen praktizieren, um derartiges als entartet, als nazi-haft zu erkennen.
#2896
Mazi(Montag, 12 August 2024 09:04)
Offensichtlich zählt die Sozialgerichtsbarkeit nicht zu diesen Gerichten!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-xiizr9222-verwerfung-berufung-begruendung-gehoersverletzung
Zitat:
Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine
GehörsverletZunge.
Da die Klagebegründung des Klägers vor der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungsrelevanz hat, das Urteil der Richter zugunsten der Berufsgenossenschaften vor einem Prozess bereits feststeht,
würde vor einem Gericht, das bereits vorher entschieden hat, kein rechtliches Gehör gewährt.
Wenn dies so allgemein festgestellt wird, dann ist davon auszugehen, dass die Justiz auf Länderebene das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird. Die Länder setzen keine
Amtsträger zur Amtsausführung ein, die der Treuepflicht nachkommen, ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben.
Da dieser Vorwurf allgemein formuliert ist, kann es nicht darauf zurückzuführen sein, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit einen Irrtum in der Entscheidung geltend machen könnten.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit nicht zu dieser Art von Gerichten gehört, dann ist fraglich, auf welche Rechtsgrundlage sie sich beziehen. Da das Grundgesetz ihr eine andere Handhabung vorschreibt,
diese offensichtlich nicht eingehalten wird, ist fraglich aus welchem Topf der Steuerzahler die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dann Zahlungen beziehen und beziehen dürfen?
Es liegt mir ein Schreiben an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vor (und ist auch in deren Gerichtsakten hinterlegt) nach dem die dortigen Richter die Beweise nicht objektive gewürdigt haben
bzw. anders als sachlich gewürdigt haben. Dies stützt die hier geübte Überlegung, dass Richter bereits vor einer Berufungsbegründung entscheiden. Die Amtsausübung der Entscheidung nach dem Gesetz
kann also nicht erfolgt sein. Es ist davon auszugehen, was diese Richter das Grundgesetz nicht anerkennen. Sie sind verfassungsrechtlich zum Schutz einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu
verfolgen.
Es ist nicht bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz diese Amtsaufgabe des Schutzes der freiheitlich demokratischen Grundordnung wahrgenommen hätte. Frau Faeser sollte sich dazu äußern, statt
sich Gedanken darüber zu machen, wie sie die Gesichtserkennung ausweiten könnte und es unterlassen, Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen.
#2895
Mazi(Sonntag, 11 August 2024 11:43)
Ich vertraue Ihnen ein "Geheimnis" an!
Auf diese Veröffentlich beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pikanter-vorsto%C3%9F-bei-der-rente-politiker-sollen-in-die-gesetzliche-rentenkasse-einzahlen/ar-AA1oA0Jm?ocid=wn_startbrowsing&cvid=8d5e980587e44a4591389f5807f0485b&ei=27
Auch Politiker stammen von einer Mutter ab!
Und diese, ihre Mutter erhält aus den Beitragseinnahmen der Beitragaszahler in die Deutsche Rentenversicherung eine Rentenzahlung, wie auch die Mütter der Beamten. Es ist nicht nur sachgerecht, dass
auch diese Klientel nach dem Grundgesetz zur Beitragszahlung verpflichtet ist.
Allein der Gedanke, dass die Mütterrente von Dritten bezahlt werden soll, zeitigt die Perversion dieses Gedankenspiels und die Nazi-Denke im System.
#2894
Mazi(Freitag, 09 August 2024 08:53)
# 2893
Die Frage, die sich ergibt, ob Exekutive und Judikative das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewähren?
Da die Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen, ist nicht davon auszugehen, dass sie ihre Amtsaufgaben wahrnehmen. Ganz kritisch sehe ich, dass diese Amtsträger die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts nicht befolgen und auch den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen.
Die Richter machen sich nicht einmal die Mühe, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen
zugrunde zu legen. Das geht sogar noch weiter indem sie diese unwahren Verwaltungsakten Gutachtern vorlegen und sie bitten, aufgrund der vorgelegten Verwaltungsakten, ihr Gutachten zu erstellen.
Dieses Gutachten nutzen sie anschließend eine richterliche Entscheidung zu begründen.
Wer dies mit dem Schwanz der Katze vergleicht, die in den Mund wiederum eingeführt wird, widerspreche ich nicht.
Das ist nicht nur gegen alle guten Sitten. Das ist sogar verwerflich und dokumentiert Nazi-Ideologie.
Frau Abs, Präsidentin des Deutschen Bundestages, ist schriftlich aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Sozialgerichtsbarkeit wegen deren Missachtung der Vorgaben des Gesetzgebers "einzustampfen" und
darauf zu bestehen, dass die grundgesetzlichen Regeln eingehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Verfassungsfeinde enttarnt sind.
Frau Abs ist aufgefordert, die Sozialgerichtsbarkeit nicht anzuerkennen und darauf zu bestehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit den grundgesetzlichen Vorgaben zu folgen hat.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht einhalten, zur Ausführung von Amtsaufgaben gesetzwidrig herangezogen werden dürfen. Für eine derartige Nazi-Ideologie
fehlt mir jede erdenkliche Vorstellungskraft. Für erstaunlich halte ich, dass diese Strategie von allen etablierten Parteien bisher verfolgt wird.
#2893
WernerE(Donnerstag, 08 August 2024 22:55)
# 2892 Absatz 1 - war nicht anders zu erwarten.
Ich konnte mal wieder Unterlagen eines Verfahrens in Bayern (LSG Mchn) einsehen
und musste feststellen, der Verunfallte Mensch hat grundsätzlich keinen Anspruch
auf Leistungen der zuständigen BG (SVLFG) - mittels guter Kontakte des RiLSG zu einem
medizinischen Sachverständigen.
Zitat aus #2892
sondern seitens der Exekutive und Judikative bereits vordem Unfall entschieden ist, dass die Unfallverletzung auf die Gebrechen keinen Einfluss genommen haben.
Genau das ist auch in dem genannten Sachverhalt der Fall
WernerE - man muss schon dran bleiben wenn man etwas erreichen will.
#2892
Mazi(Donnerstag, 08 August 2024 14:47)
Es scheint für „Telare“ konsequent zu, dass er sich von den wahren Begebenheiten nicht überzeugt (analog der Vorgehensweise der Richter an den Sozialgerichten).
Vor diesem Hintergrund und dem langzeitigen Angebot die wahren Unterlagen einzusehen, bringt er damit zum Ausdruck, dass er daran nicht interessiert ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Nachweis geführt, dass es nicht um eine Rechtsprechung geht, bei denen zwischen Kläger und Beklagter entschieden wird, sondern seitens der Exekutive und Judikative
bereits vordem Unfall entschieden ist, dass die Unfallverletzung auf die Gebrechen keinen Einfluss genommen haben.
Es ist fraglich, wie Amtsträger so entscheiden können, ist doch gewiesen, dass sie ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Wenn dem so ist - und die Beweise führen dazu die Nachweise, wie können dann
Ministerpräsident:innen vorgeben, dass in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht bzw. das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird?
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass es eIne Amtsausübung gegen das Grundgesetz unmöglich ist. Das bedeutet im Rückschluss, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung in
einer Amtsausübung vorgenommen haben können. Wenn sie nie eine Amtsausübung vorgenommen haben, stellt sich wiederum die Frage, aufgrund welcher Eignung sie monatlich Zahlungen entgegen genommen haben
bzw. Pensionsberechtigt sind?
Es liegt also nahe, dass Helfer gehabt haben müssen?
Wenn die Argumentation von Frau Aigner stimmig ist - und deren Argumentation stimme ich ausdrücklich zu, dann keine Zahlung an Verfassungsfeinde zu leisten. Dazu zählen auch deren Helfer. Da das
Grundgesetz zwischen einzelnen Gruppen nicht unterscheiden will („vor dem Gesetz sind alle Gleich“), sind auch diese als Helfer nach dem Gesetz anzuklagen, zu verurteilen und als unzuverlässig von
der Staatsmacht auszuschließen.
Wenn das Grundgesetz als unsere Verfassung anzusehen ist, ist sie durchzusetzen bzw. Es gehört zu dem Amtsaufgaben von Staatsdienern, Klage zu erheben und verurteilt zu wissen.
Ich bitte zu bedenken, dass nicht nur die Helfer sind, die die Richter beaufsichtigen, sondern auch die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften, die auf diese Weise durch die unterlassene Anklage ihre
Kolleg:innen schützen.
#2891
Mazi(Donnerstag, 08 August 2024 11:07)
Es ist nachvollziehbar, dass Behörden (Legislative, Exekutive und Judikative) nicht das Grundgesetz ihrem Handeln zugrunde legen.
Wenn die Staatsmacht nicht nach einer gemeinsamen gesetzlichen Grundlage diese ausgeübt wird - dann ist es schwierig, gar unmöglich -, dass ein Kosenz gefunden wird.
Es ist richtig, dass Kläger ihre Klage vor einem Gericht nach dem Gesetz geltend machen, eine Gewähr, dass auch danach entschieden wird, ist de facto nicht gegeben.
#2890
Mazi(Mittwoch, 07 August 2024 16:39)
Was sagt das Grundgesetz dazu? Das Grundgesetz weist zwar die drei Gewalten aus, aber das belastet Legislative, Exekutive und Judikative nicht, weil niemand dies überprüft und keine Konsequenzen
damit verbunden sind!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/brisante-umfrage-mehrheit-der-deutschen-will-neuwahlen/vi-AA1oohfe?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fe40e235562e41bf986b467f25ae02e9&ei=201
Heißt es nicht in Art. 20 das "Alle Macht vom Volke ausgeht?
Wo sind die wahren Verfassungsfeinde auszumachen und haben diese "Volksvertreter" auch Anspruch auf spätere Rente aus dieser vertrauensvollen Tätigkeit zu Lasten der Bürgerhaushalte?
Ich lege mich fest, wenn ich feststelle, dass die Macht nicht vom Volk ausgeht, sondern von diesem wenigen Damen und Herren, die vorgeben das Vok zu repräsentieren.
Die Industrie wandert ab und mit Ihnen die Arbeitsplätze. Was übrig bleibt ist ein Staat, der über keine/zuwenig Einnahmen verfügt. Das soll die Wirtschaftspolitik, das Finanzministerium oder der
Regierungschef sein?
Das ist nicht nur in diesem Bereich die Fortsetzung der Nazi-Ideologie vom Feinsten.
Entweder hat man sich von den Nazis getrennt oder die Nazis regieren. Was die Judikative angeht, so ist dies eindeutig bereits bewiesen. Das Grundgesetz weist zwar die drei Gewalten aus, aber das
belastet niemanden, weil niemand dies überprüft!
#2889
Mazi(Mittwoch, 07 August 2024 13:54)
Wie ist die Leistung der GRÜNEN zu beurteilen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1135576123&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=e5f3faca26eae3398291ebade159b4691f1294fa&RANGE=
Scheinbar hat der Bundeswirtschaftsminister Habeck keine oder die Vorstellung der Nazi im Schilde. Damals haben uns die Nazis in den zweiten Weltkrieg geführt und nach dem Willen der GRÜNEN flüchtet
die Industrie und mit ihnen die Arbeitskräfte. Was dann übrig bleibt ist ein Staat mit Bewohnern ohne Einkommensteuer-Einnahmen.
Es ist fraglich, wer die gefährlicheren Verfassungsfeinde sind?
Es ist festzuhalten, dass SPD und FDP da zumindest mitmachen!
#2888
Mazi(Mittwoch, 07 August 2024 11:01)
Was führt der Enkel Habeck des Opas Habeck (Freund von Heinrich Himmler (NSDAP)) im Schilde?
Bekannt ist, dass er sein Ministerium nicht im Griff hat (oder doch)? Bekannt ist auch, dass er das sogenannte Heizungsgesetz "vergeigte". Bekannt ist auch, dass er den Energieberatern Einnahmen zu
schanzte und jetzt plötzlich in einer Nacht und Nebelaktion ab dem heutigen Tag wieder entzogen hat.
Mir erscheint dies alles als wirr!
Die Verbindungen von Baerbock und Trittin zu den Nazis erspare ich mir.
Bekannt ist auch, dass Kläger vor den Sozialgerichten, Richtern gegenüber stehen, die dem Gesetz nicht folgen, ihren Eid auf das Grundgesetz brechen und als Täter anzuklagen sind.
Wenn die Abgeordneten des Bundestages die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüfen, dann ist es nicht verwunderlich, dass deren Vorgaben von Exekutive und Judikative nicht eingehalten werden. Wenn
den Abgeordneten des Deutschen Bundestag keine oder verspätete Auskunft der Bundesregierung erteilt wird, sie ihre Amtsaufgabe nicht ausführen können, dann ist ein Brief der Präsidentin Bas (SPD) an
den amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wenig zielführend das Problem zu lösen.
Es ist selbst die Angabe, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Verstöße gegen das Grundgesetz zu legitimieren glaubt, nicht verwunderlich.
Es ist also fraglich, ob das Grundgesetz überhaupt einen Verfassungsrang hat oder dessen Befolgung von den NS-Juristen nicht bereits abgeschafft war als es in Kraft getreten ist. Nach m.M. ist
vielmehr das Grundgesetz mit seinen Vorgaben durchzusetzen.
Es ist also die Frage, wer Verfassungsfeind ist und wer nicht?
#2887
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 21:41)
Frau Bas, als Präsidentin des Deutschen Bundestag, ist aufgefordert unverzüglich die Anerkennung der Sozialgerichtsbarkeit abzulehnen und die Bundesländer aufzufordern, diese wichtige Funktion in
einem Rechtsstaat mit Amtsträgern zu besetzen, die die Treuepflicht nach dem Grundgesetz wahrnehmen.
Im Grunde genommen ist damit klargestellt, wo die Verfassungsfeinde angesiedelt sind und wo sie zu verhaften sind.
#2886
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 21:37)
Frau BAs (SPD) hat Olaf Scholz offensichtlich sehr feinsinnig geschrieben!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/b%C3%A4rbel-bas-kritisiert-olaf-scholz-scharf-regierung-blockiert-anfragen/ar-AA1okXQE?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=92652c25bd184a14b54b61b1f16fc153&ei=10
Konkret heißt dies, dass die Aufforderung eines Bürgers gegenüber dem Bundeskanzler ihm am "A..." vorbei geht. Zu meinen Schreiben ist dem Bundeskanzler Scholz bekannt gemacht, dass die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit als Verfassungsfeinde geoutet haben, das Grundgesedtz nicht anerkennen und ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. § 103 SGG oder das Grundgesetz sowie die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts interessieren sie nicht. Offensichtlich ist dem Bundeskanzler diese grundgesetzwidrige Art "sch... egal".
Es ist mir nicht bekannt, ob Frau Bas die Wörter "A..." und "sch... egal" gebrauchte.
#2885
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 13:06)
Vollkommen klar!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/k%C3%BChnert-sieht-keinen-grund-f%C3%BCr-aufschn%C3%BCren-des-haushaltspakets/ar-AA1ogpJf?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=62978d550efa4ef3d60aff0d00769d81&ei=5
Kühnert weiß mehrere Sachen:
1. Wenn der Haushaltsbeschluss revidiert wird, bedeutet dass das Ende der Koalition.
2. Bei Neuwahlen wird diese Ampelregierung von den Bürgern nicht mehr gewählt.
3. Bei Neuwahlen verliert er also seinen Job und steht auf der Straße.
Weshalb sollte er also dafür sein, den Haushaltsbeschluss zu revidieren?
Gleiches gilt für alle in der Ampelregierung! Demokratisch oder nach dem Grundgesetz ist dies schon lange nicht mehr. Wenn man ganz ehrlich ist, noch nie gewesen!
Das Bundesverfassungsgericht hat dies am 30.07.2024 auch bestätigt (Az. 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23 und 2 BvR 1547/23).
#2884
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 12:28)
Illusorisch!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/CDU-fordert-Neuwahlen-bei-Ampel-Debakel-im-Osten-article25139520.html
Meint er wirklich, die Zustimmung der abgewählten Ampelkoalition zu erhalten, weiss sie doch, dass sie laut Umfragen keine Wähler mehr findet?
#2883
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 08:34)
Wenn das schon immer so war, dann ist die Frage zu klären, ob die früheren Parteien auf der Grundlage des Grundgesetzes standen?
Das Grundgesetz ist nachzuarbeiten und der Praxis anzupassen!
Wenn alle Macht laut Grundgesetz vom Volke ausgeht, dann ist es an dieser Stelle nachzuarbeiten und neu zu formulieren. Nach der Denke der GRÜNEN sind sie als 10 %ige Minderheit in der Lage zu
bestimmen, was Recht ist. Damit gehen sie weit über die Praxis der Nazis hinaus. Der Opa von Habeck war dagegen folglich noch ein Waiseknabe.
Das Grundgesetz ist derart neuzufassen, dass die Macht nicht vom Volke ausgeht und stattdessen die Exekutive, die Judikative nicht an die dortigen Vorgaben gebunden sind. Die Ernennung von
Amtsträgern ist nicht an deren Verpflichtung zu binden, dass sie ihrer Treuepflicht nachzukommen sowie die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz zu treffen haben. Die Legislative hat nicht
die Aufgabe ihre Vorgaben in den Gesetzen zu überprüfen.
Aufgabe der Bürger muss es also sein, dieser Gruppe ein fürstliches Leben zu gewährleisten.
Dann würde das Grundgesetz mit seinen Vorgaben der Praxis entsprechen.
Da die Richter nach dem Gesetz zu entscheiden haben, wäre auch die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber sollte die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen,
hinfällig.
Wenn aber diese Forderung der Richter gültig ist, die Vorgaben des Grundgesetzes nicht eRichteringehalten werden und das Gesetz gemäß der Umsetzung sachlich falsch, nämlich verfassungsfeindlich
umgesetzt ist, dann sollten wir uns gefällig mit der Kritik zurückhalten.
Es ist kurios, dass der Verfassungsschutz gerade diesen Missbrauch verhindern sollte und er dennoch seine Amtsaufgabe als erfüllt ansieht.
Wenn Bürger der persönlichen Freiheit beraubt werden, dann ist wenigsten sicherzustellen, dass Richter das Gesetz beachten. So aber wird man an die Nazi-Herrschaft erinnert. Es liegt also nahe, dass
im Fall Neumann Nazi-Richter entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 in Auslegung des Grundgesetzes entschieden haben. Von einer demokratischen Dienstaufsicht nach den
Vorgaben des Grundgesetzes von Olaf Scholz oder Dr. Peter Tschentscher kann für wahr kann niemand ausgehen.
Wenn das schon immer so war, dann ist die Frage zu klären, ob die früheren Parteien schon auf der Grundlage des Grundgesetzes standen?
#2882
Mazi(Montag, 05 August 2024 09:08)
"Alle Macht geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs. 2 GG). Darauf haben alle Amtsträger den Eid geleistet und sind zur Treuepflicht verpflichtet.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6622404
Alle regierenden Ampelparteien zusammen haben weniger Zustimmung als die Partei, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die größte der Ampelparteien (SPD) hat sogar weniger als die Partei, die
als zweite (AFD) fungiert.
Das soll eine Umsetzung des Grundgesetzes, die Macht des Volkes sein? Die GRÜNEN verfügen gerademal über 11 % der derzeitigen Zustimmung und die erlauben sich derart markige Worte? Von der
Treuepflicht will Ich erst recht nicht schreiben.
Da scheint es nur ins Bild zu passen, dass Richter ihren Entscheidungen das Gesetz nicht zugrunde legen. Regelmäßig scheint dies in der Sozialgerichtsbarkeit praktiziert zu werden. Das ist
Nazi-Gehabe und darin haben u.a. Habeck und Baerbock in der Tat praktische Erfahrung.
Wie kann es möglich sein, dass die Staatsgewalt nach dem Grundgesetz in die Gewalt der Legislativen, der Exekutiven und der Judikativen aufgeteilt wird und die Legislative nicht einmal überprüft, ob
ihre Vorgaben eingehalten werden? Exekutive und Judikative scheren sich um die Beachtung dieser Vorgaben des Grundgesetzes erst nicht. Das soll ein Rechtsstaat sein, der vom Verfassungsschutz
überwacht wird?
Ich kann mir unter einem Grundgesetz, das durchgesetzt werden soll, anderes vorstellen.
Es geht offensichtlich um einen Eid, der gebrochen ist und die Einhaltung einer Treuepflicht, die nicht eingehalten wird. Wenn ein Staatsgebilde funktionieren soll, dann geht das nur in Form der
Einhaltungen dieser Vorgaben. "Der Rest" sind Täter und als Straftäter zu verurteilen. Dazu ist die Staatsanwaltschaft und der Minister der Justiz als Aufsicht über die Justiz zuständig. Die fehlende
Amtsausübung ist nach dem Grundgesetz keine Legitimation dessen, dass diese Praxis rechtens wäre.
Es liegt letztlich daran, dem Volk tatsächlich die Macht zu übertragen.
#2881
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 20:01)
Auch wenn Olaf Scholz zu Papier gibt, sich nicht erinnern zu können, diese von ihm verbreiteten Lügen vergißt das Volk nie.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gastbeitrag-von-gabor-steingart-scholz-und-die-6-halbwahrheiten-das-volk-kann-besser-rechnen-als-die-regierung/ar-BB1r081T?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f03c61e75c6e492e824fd6d31f9d2406&ei=7
Letztlich ist damit auch verbunden, dass die Behörden und Gerichte mit dem Wahlbürger machen was sie wollen. Den Eid auf das Grundgesetz nehmen die Amtsträger schon lange nicht mehr als einen Eid
an.
Was ich nicht verstehe, wenn die Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen, die Voprgaben des Bürgers nicht achten, weshalb erwarten sie dann noch von dem Bürger entlohnt zu werden?
Ich finde es geradezu als pervers, wenn jetzt ausdrücklich ein Gesetz her soll, dass die Entlohnung der Amtsträger verweigern soll, wenn sie der Treuepflicht nicht nachkommen? Weshalb soll ein
vorheriges Gesetz es erlauben, erklärten Gegner des Grundgesetzes auch noch den Unterhalt zahlen?
Entweder ist ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz oder es ist es nicht. Wenn der letzte Fall unterstellt wird, dann kann doch ein nachfolgendes Gesetz nicht ein vorhergehendes Gesetz m.E. damit
erlaubt werden.
Zumindest ist dies nicht mit dem Sologan des Grundgesetzes "alle Macht geht vom Voke aus" zu vereinbaren.
#2880
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 14:10)
Wahnwitzig!
Wenn Kläger vor Richtern auf ein Recht klagen, dass diese erst gar nicht akzeptieren so erscheint dies unsinnig zu sein.
Ein Rechtssystem als solches anzuerkenne, dass selbst die Richter nicht anerkennen wollen, scheint ebenso unsinnig zu sein. Wenn Richter dieses Rechtssystem auch noch in der Lage sein sollen, Bürger
der persönlichen Freiheit zu berauben, dann scheint etwas gravierend nicht zu stimmen.
Gemessen an diesem Vorwurf erscheint es durchaus nicht vermessen zu sein, dass sie auch noch für ihre Tätigkeit von dem ehrlichen Bürger auch noch eine Geldzahlung verlangen.
Die Argumtation von Frau Aigner scheint mir gemessen dazu, sie als Verfassungsfeinde zu bezeichen, noch human zu sein.
#2879
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 12:42)
Offensichtlich ist die Einschätzung der Bürger gleich meiner Meinung.
Folgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sonntagsfrage-nur-noch-10-prozent-w%C3%BCrden-gr%C3%BCne-w%C3%A4hlen-ampelregierung-unbeliebt-wie-nie/ar-AA1ocFnD?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=128
Wirklich erstaunlich ist, dass eine Minderheit die Wähler so terrorisieren kann. Der Verdacht liegt (sehr) nahe, dass nicht nur der Opa Gene seinem Enkel vererbte, sondern auch dessen Nachfolger als
ein Freund von Heinrich Himmler (NSDAP) ist. Die rhetorischen Fähigkeiten deuten darauf hin.
#2878
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 12:16)
Das Grundgesetz ist in der Tat verbal zu überarbeiten oder umzusetzen!
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass die Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz entspricht und eindeutig zu regeln ist. Es erscheint sinnlos mit diesen Gerichten zu
streiten zumal das Grundgesetz mit seinen klaren Vorgaben der Anwendung des Grundgesetzes entgegen steht.
Es ist also die Frage zu beantworten, ob Richter der Sozialgerichtsbarkeit einen Amtsauftrag ausführen, wenn sie das Gesetz, das Grundgesetz, missachten, aber anführen, dass sie ausgerechnet auf
dieses Gesetz ihren Gehaltsanspruch beziehen?
Als kurios bezeichne ich, dass ein LG Hamburg gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts uentschieden hat, dass die Verwaltungsakte einer Behörde nicht wahrheitsgetreu und vollständig zu
sein hat. Dies wurde gar von dem amtierenden Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Dr. Peter Tschentscher, als richtig beziechnet.
Ein Amtsträger, ist zur Wahrung seines Amtseids auch dann verpflichtet, wenn er Erster Bürgermeister einer Freien und Hansestadt Hamburg ist. Dass er sich auch an Gespräche erinnert (wenn Sie
letztlich 35 Mrd. Euro Gegenwert haben), setze ich auch dann voraus, wenn es sich um dessen Amtsvorgänger handelte und Tschentscher legiglich die undeutende Funktion des Finanzsenators von Hamburg
inne hatte.
Das Grundgesetz ist in der Tat verbal zu überarbeiten oder umzusetzen!
#2877
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:54)
Bekanntlich vermehren sich auch Beamte und andere nicht in das System der Deutschen Rentenversicherung einzahlende Berechtigte Mütterrentner!
Auf diese 'Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/abschaffung-der-m%C3%BCtterrente-w%C3%BCrde-milliarden-sparen-so-viel-weniger-geld-h%C3%A4tten-rentnerinnen/ar-AA1ocAB8?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4479b17c715d433c89bace4a7459be25&ei=24
Es besteht der Verdacht, dass die Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht fähig sind zu erkennen, wer eingezahlt hat und wer nicht.
Das Problem ist nicht daran festzumachen, welches die größten Haushalte sind, sondern wer Leistungen bezieht ohne dafür eingezahlt zu haben.
Es ist das gleiche Problem, dass auch bei Amtsträgern festzustellen ist, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Es ist anzuerkennen, dass die ehemaligen Nazi-Juristen ganze Arbeit leisteten und schon damals die Allierten erkannten, dass ihre Absicht, die Nazis aus der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland
zu drängen, gescheitert ist.
Es gilt daher die Frage zu klären, ob der seinerzeitige Tod der Nazi-Juristen unbedingt zur Beendigung deren Schaffens geführt hat oder deren Gedankengut immer noch unsere Politik bestimmt?
Letztlich gilt es die Frage zu beantworten, ob die Siegermächte damals bei der Beantwortung dieser Frage irrten oder davon auszugehen ist, dass sie richtig folgerten?
#2876
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:26)
Diese Erkenntnis von Linnemann kommt reichlich spät.
Auf diesxe Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/viele-afd-w%C3%A4hler-sind-keine-rassisten-die-w%C3%A4hlen-afd-aus-protest-den-kann-man-nicht-verbieten/ar-AA1ocwP6?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=63
Sagt das Grundgesetz nicht aus, dass alle Macht vom Volke ausgeht? Wie kommt Linnemann zu der Erkenntnis, dass das Wahlvolk aus Protest die AFD wählen würde. Haben die etablierten Parteien den Knall
nicht gehört oder ist anzunehmen, dass sie gehörlos seien?
#2875
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:19)
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit ist das System zu überdenken!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neuer-solarpark-k%C3%B6nnte-seit-mai-strom-liefern-doch-die-starterlaubnis-fehlt-noch-immer/ar-AA1ocgAn?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=40
In der Tat ist eine Sinnhaftigkeitsprüfung der Ideen der verantwortlichen Politiker erforderlich. Landläufig würde man dies als Sachverstand bezeichnen.
Es erscheint bedenklich, wenn Politiker ohne Sacherfahrung an die Umsetzung gelassen werden.
#2874
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:00)
Das ist die Meinung der FAZ zum Bundeskanzler Olaf Scholz und die Veröffentlichung der WELT:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-im-sinkflug-der-kanzler-der-bei-den-w%C3%A4hlern-nicht-ankommt/ar-AA1ocA1b?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=11
Dem ist offensichtlich nichts mehr zuzufügen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-unbeliebt-wie-nie-gr%C3%BCne-auf-sechs-jahres-tief/ar-AA1obnP3?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=b4686a8865034f269a1fb27f02332350&ei=61
#2873
Mazi(Samstag, 03 August 2024 22:02)
Hier der Bezug zur Veröffentlichung nachgeliefert:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habecks-strom-revolution-das-ist-der-plan-f%C3%BCr-ein-stromsystem-mit-mehr-w%C3%A4rmepumpen-und-e-autos/ar-AA1oaFAR?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4d587a6841664b42ba43c7fdfb0ec360&ei=23
#2872
Mazi(Samstag, 03 August 2024 22:01)
Wer Habeck das nicht abnimmt, dem tischt er noch ganz anderes vor.
Es scheint gesichert zu sein, dass maßgebliche GRÜNEN von ehemaligen Nazis abstammen.
#2871
Mazi(Samstag, 03 August 2024 21:58)
Sind wir ehrlich! Gemeinsame 2 % für die amtierende Amelregierung sind logisch nicht nachvollziehbar!
#2870
Mazi(Samstag, 03 August 2024)
Es ist schon etwas befremdlich, dass immer noch Wählern den GRÜNEN eine Regierungsverantwortung zu weisen wollen, ist doch bekannt, dass Habeck von Hause aus Kinderbuchautor ist und genetisch von
seinem Grovater abstammen soll, der ein Freund von Heinrich Himmler (NSDAP) nch dessen eigenen Angaben gewesen sein soll.
Von Baerboch ist bekannt, dass sie ebenfalls Wurzeln in der NSDAP hat und als Lokalreporterin einer im Umkreis von wenigen Kilo0mentern bekannten Tageszeitung als Außenministerin der Bundesrepublik
tätig ist.
Von Lindner ist bekannt, dass er wiederholt geheiratet hat und sich in einer Kirche hat trauen lassen, aus der er zuvor ausgetreten war. Als Kommunikationswissenschaftler hat er für wahr nichts mit
dem Rechnungswesen gemein und scheint da auch unbeleckt zu sein.
Von Olaf Scholz ist bekannt, dass er als Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und verantwortlich für die Tätigkeit seines Finanzsenators, Herrn Dr. Peter Tschentcher sowie Herrn
Andy Grote als Bezirkshauptmann der SPD für den Ortsverband Hamburg-Mitte sich an Gespräche mit dem Inhaber des Bankhauses Warburg nicht mehr erinnern kann. Anzumerken, dass es bei diesem Gespräche
mindestens um 280 mio. Euro ging.
Sind unter diesen Aspekten nicht zusammen 30 % der Wähler zuviel?
Es ist bekannt, dass die Ampelregierung selbst eine Judikative nach dem Grundgesetz dulden, die ihre Entscheidung nicht nach diesem Gesetz trifft.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit geben mit ihrer Entscheidung zu Gunsten der beklagten Behörde vor, Verwaltungsentscheidungen dieser Behörde kontrolliert zu haben, obwohl ihnein eine
Verwaltungsakte, die zwingend dieser Verwaltungsentscheidung zugrunde zu liegen hat, nachweislich nicht vorliegt.
Nach Thomas Fischer, dem ehemaligen Richter des BGH gehören zum kundigmachen wenigstens die Sachkenntnis des Gerichts dazu.
Fassen wir zusammen:
Für einen Bürger ist es schwierig (um nicht zu schreiben "unmöglich". darin eine Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu erkennen.
#2869
Mazi(Samstag, 03 August 2024 09:40)
Was ist los in Deutschland?
Kurz um:
Alles Schrott was die Nazi-Juristen da produziert haben. Es ist nicht nachzuarbeiten, sondern nach den Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen!
Auf folgende Meldungen beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Es ist hinreichend bekannt und nachgewiesen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz, also verfassungsfeindlich, ihre Entscheidungen treffen. Sie erforschen einen
Sachverhalt nicht von Amts wegen (Paragr. 103 SGG). Sie treffen also erst gar nicht eine Entscheidung nach dem Gesetz, wie es ihr Amtsauftrag sein sollte. Da ihre Entscheidungen gegen ihren Amtseid
sind, stehen sie also im Zusammenhang mit Straftaten und sind nach herrschender Meinung also nichtig.
Es erscheint fraglich, ob sie ihrer Treuepflicht nachkommen, wenn sie gegen das Grundgesetz ihre Amtsaufgabe ausüben. Daraus ist abzuleiten, ob sie überhaupt berechtigt sind Steuergelder der Bürger
in Empfang zu nehmen, beachten Sie die Vorgaben des Gesetzgebers doch nicht? Es ist zweifelhaft, ob überhaupt ein Landesgesetz vorschreiben darf, dass Gelder an Verfassungsfeinde auszuzahlen sind?
Wenn dieses Landesgesetz eine Rechtsgrundlage darstellen soll, dann ist nicht nachvollziehbar, dass dieses Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll.
Da Täter bis zu ihrer Verurteilung durch Richter als unschuldig gelten sollen und Staatsanwaltschaften gegen ihre Kollegen keine Anklage erheben, ist folglich auch keine richterliche Entscheidung zu
erwarten.
Es ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, dass ein Minister der Justiz sowohl die Dienstaufsicht über die Justiz als auch über die Staatsanwaltschaften führt und auf diese Weise richterliche
Tätigkeiten ausführt/ausführen kann und darf. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass die Richter des EUGH nichts von der deutschen Justiz halten.
Wechseln wir das Thema!
Es ist nicht nachvollziehbar, dass staatliche Subventionen in so kurzer Zeit, wie im Fall von Varta, das Unternehmen wieder verlassen. Es ist anzunehmen, dass die Energiewende der amtierenden
Bundesregierung nicht von Sachkenntnis, sondern von der Verwendung von Steuergeldern an Verfassungsfeinde geprägt ist.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsfunktionen rechtsverbindlich gegen das Gesetz gerichtet sein können und dürfen.
Dies ist ebenso nach dem Grundgesetz und gegen das Volk gerichtet, als unrechtmäßig anzusehen wie verantwortungsvolle Aufgaben von sachunkundigen Poltikern wahrnehmen zu lassen. In meinen Augen ist
diese Tätigkeit, wie andere Versäumnisse der Politiker (Missbräuche, Cum Ex-Geschäfte, Ahrtal-Katasterophe, etc.) mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu rechtfertigen.
Kurz um:
Alles Schrott was die Nazi-Juristen da produziert haben. Es ist nicht nachzuarbeiten, sondern nach den Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen!
Es geht nicht um eine Veränderung des Grundgesetzes, sondern darum das Grundgesetz ordentlich umzusetzen. Es ist anzuerkennen, dass die Nazi- Juristen ganze Arbeit leisteten und die Feststellung der
Allierten, dass sie scheiterten, nachvollziehbar. D.h. nicht, dass die Umsetzung der Nazi-Juristen das Grundgesetz repräsentieren und dieses der Praxis anzupassen wäre, sondern dass die Behörden das
Grundgesetz um- und durchzusetzen haben. Es ist daher fraglich, ob die Abkürzung der etablierten Parteien nicht irrtümlich mit einem "AFD" zu erfolgen hat.
#2868
Mazi(Freitag, 02 August 2024 19:05)
Es sollten alle wissen, der heutige Erste Bürgermeister der Freie Hansstadt Hamburg Dr. Peter Tschentscher und sein Vorgänger und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz bleiben im Zentrum der Cum
Ex-Affaire- Sie haben mit dem Bankhaus Warburg die Gespräche geführt und sind für den Betrug in der Sache verantwortlich.
Ob frühere CDU-Politiker auch Dreck stecken haben, ist eine andere Sache.
Alle Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen und haben das Volk betrogen. Daran ändert auch dieser Entlastungsangriff nichts.
Nicht zu vergessen ist Andy Grote, der die großzügie Spende an die SPD seitens des Bankhauses Warburg in Empfang genommen hat. Er war es auch, der seine Wiederernennung zum Senator während der
Corona-Krise trotz des Verbotes feierte. Dessen Freude ist zwar nachvollziehbar, weil seine Ernennung mehr als fragwürdig war. Dennoch bleibt ungesetzliches ungesetzlich und seitens des Volkes
strafbar.
Obwohl Tschentscher und vorher Scholz als oberste Dienstherren der Strafverfolgensbehörden sie sich vor den Klagen und Verurteilung gegen sich aufgrund dieser Vorgesetztentätigkeit schützen können,
bleibt der Verstoß gegen das Grundgesetz trotzdem erhalten.
Auf diese Meldung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/tschentschers-spd-will-den-ball-jetzt-ins-feld-der-cdu-spielen/ar-BB1r4rLd?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f14fc98b761c42e2bb6e573bc4ccb189&ei=9
#2867
Mazi(Freitag, 02 August 2024)
Ich kann mich nicht erwehren, dass Robert Habeck mich sehr an seinen Opa, den Freund von Heinrich Himmler (NSDAP), erinnert. Die Frage, die sich darau ergibt, ob die GRÜNEN nicht der NSDAP
nachfolgen, ist damit unbeantwortet.
Die nationalsozialistische Vorfahren von Trittin, Baerbock und jetzt auch noch Habeck sind bekannt.
#2866
Mazi(Freitag, 02 August 2024 11:23)
Lange Rede, kurzer Sinn!
Es ist unmöglich, dass ein Rechtsstaat mittels Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, dokumentiert, dass die Ausübung seiner Staatsmacht rechtsstaatlich erfolgt.
Ich halte die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit für nicht verfassungsgemäß. Die Ausübung weiterer Straftaten durch "befreundete" Amtsträger führt m.E. nicht dazu, diese
ungesetzlichen Straftaten zu legitmieren.
#2865
Mazi(Freitag, 02 August 2024 11:18)
Das sachkundige Richter ihre Entscheidung verkünden, gehört wohl zu den Märchen!
Auf diesen Artikel des ehemaligen Richters des BGH, Thomas Fischer, verweise ich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Das sachkundige Richter entscheiden, ist wohl im Falle der Sozialgerichtsbarkeit, nicht gegeben, wenn sie sich nicht einmal eine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte der Beklagten
vorlegen lassen.
Es ist nicht einmal belegt, dass sie nach § 103 Sozialgerichtsgesetz den Sachverhalt von Amts wegen aufklärten.
Die Richter haben nicht eine fehlerhafte Entscheidung deshalb getroffen, weil sie sich geirrt hätten, sondern ihre fehlerhafte Entscheidung haben sie deshalb getroffen, weil sie einen Amtsauftrag
nicht ausgeführt haben.
Wenn es keine Entscheidungsgrundlage für Richter gibt, kann auch nicht darüber philosphiert werden, ob sie richtig gehandelt hätten. Kausal ist, dass die ihrem Eid auf das Grundgesetz nicht folgten,
seitens der Staatsanwaltschaft anzuklagen sind und ihre Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
Diese Straftaten sind zwar keinem Mord gleichzusetzen, aber es ist nicht möglich, dass sie als Betrug rechtkräftig zustande gekommen sein können.
#2864
Mazi(Freitag, 02 August 2024 11:08)
Es liegt nahe, dass Habeck wie sein Opa ist!
Auf folgenden Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/viel-gas-wenig-w%C3%A4rmepumpen-floppt-habecks-heizwende/ar-BB1r2Irb?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8feae7d1a39e445f980c3f524933948a&ei=185
In der Tat liegt es nahe, dass Habeck wie sein Opa rhetorisch begabt ist.
Wir errinnern uns, dass Habecks Opa schon Freund von Himmler (Nazi) war. Wenn er auch der Nachweis nicht zu führen ist, so ist dessen Ähnlichkeit gegeben.
Das Heizungsgesetz ist gefoppt. Die Machenschaften in seinem Ministerium sind dubios. Nichts scheint nach dem Willen des Volkes zu sein. Die Grundgesetzformulierung, dass alle Macht vom Volke
ausgeht, ist zu hinterfragen.
Auch die Abstammung von Baerbock ist zu hinterfragen.
Das das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht von Amtsträgern, die der Treuepflicht nachkommen, gewährt wird, dass ist nach Gerichtsentscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachen
bereits belegt.
Wie weit geht es noch?
#2863
Mazi(Freitag, 02 August 2024 09:20)
Die Frage, die es zu klären gilt, ob die Ministerpräsident:innen aussichtlich seitens der Minister der Justiz die Aufsicht unterlassen oder ob dieses Verhalten Gegenstand ihrer generellen
Amtsausübung ist?
Da auszuschließen ist, dass die Minister der Justiz ihre Aufsicht einheitlich ausüben, das Grundgesetz nicht achten, ergibt sich die Frage, ob diese Amtsdiener in der Tat nicht bereits sachlich den
"Reichsbürgern" zu zurechnen ist.
Die Frage nach der Effizienz des Verfassungsschutzes zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung formuliere ich erst gar nicht.
Daher ist fraglich, was dass Grundgesetz und die Aussage darin, das alle Macht vom Volke ausgeht, überhaupt soll. Wenn heute alle Parteien die Festschreibung der Arbeitsweise des
Bundesverfassungsgerichts beantragen, dann muss der Bürger "stutzig" werden. Die Macht des Volkes geht offensichtlich aus dem Grundgesetz hervor, dass jedoch seitens der Parteien nicht beachtet
wird.
Wenn den Abgeordneten der AFD unterstellt wird, dass Grundgesetz zu unterwandern, dann ist festzustellen, dass dies bereits seitens der etablierten Parteien vollzogen ist.
Worin liegt also eine Verschärfung unserer Verfassung? Kann es rechtens sein, dass die Bürger für die Bezahlung dieser Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, herangezogen werden?
#2862
Mazi(Freitag, 02 August 2024 09:05)
Es ist fraglich wie Ministerpräsident:inner das Grundrecht der Bürger nacho Art. 19 Abs. 4 gewährleistet wollen, wenn dazu Richter in der Sozialgerichtsbarkeit einsetzen, die Ernst gar nicht nach dem
dem Gesetz,Gnach den ﹰden Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen.
Sie treffen gar eine Eﹰntscheidung ohne sich dazu annand einer Verwaltungsakte nach dem Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 den Sachverhalt nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz von
Amts wegen erforscht zu haben. Daher erscheint es missing in den Klagen der Kläger einen evtl. Fehler zu suchen und zu finden.
Die Ausübung von Staatsmacht muss mit der Treuepflicht der Amtsträger fest verbunden sein. Ein Irrtum in der Entscheidungsfindung eines Richterseist daher auszuschliessen.
#2861
Mazi(Donnerstag, 01 August 2024 13:06)
Das sehe ich vollkommen anders!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/verfassungsschutz-droht-mit-konsequenzen-bei-afd-regierung-im-osten/ar-BB1o0GID?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7924db8bc5bc49ac9cecf26e74d4ef72&ei=21
Zitat:
Eine Einreichung per E-Mail, über Kurznachrichtendienste oder soziale Netzwerke sei nicht möglich.
Wenn nachgewiesen ist, dass der Eingang beim Bundesverfrassungsgericht erfolgt ist, dann ist den gesetzlichen Vorschriften genüge getan. Ein Absender ist nicht berechtigt, einen Einfluss auf deren
interne Organistaion zu nehmen.
#2860
Mazi(Donnerstag, 01 August 2024 09:16)
Freiheitlich demokratische Grundordnung in der Sozialgerichtsbarkeit?
Da ich es faktisch ausschließe, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten der Beklagten nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 vorgelegen hat, sind sie m.E. nicht berechtigt vorzugeben, dass sie den Sachverhalt von Amts wegen erruiert hätten (Paragr. 103
Sozialgerichtsgesetz) und eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen würden.
Es gibt keinen, ich wiederhole "keinen Ansatzpunkt" von einer rechtsstaatlichen Entscheidungsfindung in der Sozialgerichtsbarkeit auszugehen.
Nicht die "Reichsbürger" haben erst vor, dass Grundgesetz nicht anzuerkennen, es ist bereits davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon stets nicht anerkannt haben.
Wenn das Grundgesetz die Sozialgerichtsbarkeit als das dem Bundesverfassungsgericht nachgeordnete Gericht definiert, die Entscheidungen der Amtsträger jedoch nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes
erfolgt, dann sind Zweifel an der freiheitlich demokratischen Grundordnung angebracht.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nur dann von der Beobachtung des Verfassungsschutzes ausgeschlossen, wenn sie nach dem Gesetz urteilen. Da sie dies nicht vornehmen darf aus der Untätigkeit
des Bundesverfassungsschutzes nicht davon ausgegangen werden, dass die Legitimität der Beschlüsse der Sozialgerichtsbarkeit tatsächlich geprüft wurde.
Die Umsetzung des Grundgesetzes ist nach herrschender Meinung von der Einhaltung dessen Geistes erst gar nicht möglich.
Da alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Straftaten stehen, die Amtsträger, der Treuepflicht nicht nachkommen, fehlt m.E. jede Rechtsgültigkeit einer Entscheidung nach dem
Gesetz. Jeder gerichtliche Entscheidung hat eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorzuliegen. Diese liegt aber definitiv nicht vor. Daher ist es unmöglich, dass eine gerichtliche
Entscheidung getroffen worden wäre.
Ich lege mich fest:
In der Sozialgerichtsbarkeit wird nur "Stuss" produziert. Mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung (vlg. Thomas Fischer in LTO.de) hat dies wahrlich nicht gemein.
#2859
Mazi(Donnerstag, 01 August 2024 08:43)
Die Frage des ehemaligen RIRichters des BGH, Thomas Fischer, ist nachvollziehbar formuliert!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Zitat:
Gerichte entscheiden in der Regel über konflikthafte Rechtsfälle. Dabei geht es in den weitaus meisten Fällen – unabhängig vom Gerichtszweig – darum, auf der Basis von Tatsachenfeststellungen
Entscheidungen über die Rechtsfragen zu treffen, die für das Ergebnis im jeweils konkreten Fall entscheidend sind.
Aus dieser Formulierung ergibt sich, ob Richter einen Tatbestand feststellen dürfen, ohne dazu eine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte vorliegen zu haben?
Sehr schnell wird ein jeder, der die Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund und nicht der Nazi-Ideologie folgt, feststellen, dass dies gar nicht geht Sachkunde zu erlangen ohne vorher den wahren
Sachverhalt erruiert zu hsben Dieser Sachverhalt liegt in der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig vor. Aus dem Rüchschluss ergibt sich, dass nach dem Grundgesetz in dieser Branche keine Entscheidungen
nach dem Gesetz getroffen werden (Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG).
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz folgen, dann ist nachvollziehbar, dass sie dem vorhergehenden Gesetz, dem Gesetz der Nazis, dem Gesetz der "Marinerichter" folgen müssen.
Ob dies als Rechtsgrundlage für einen freiheitlich demokratischen Staat dienen darf, stelle ich in Frage.
Es ist sicher zustellen, dass Amtsträger bei der Ausübung von Amtsfunktionen der Treuepflicht nachkommen. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, können Amtsfunktionen nicht wahrnehmen.
Für mich sind die Entscheidungen von VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen vollkommen logisch.
Wenn Landesregierungen dennoch Amtsträger einstellen, die der Treuepflicht nicht nachkommen, dann gehe ich davon aus, dass sie sich etwas davon versprechen. Diese Denke als freiheitlich demokratische
Denke zu interpretieren, steht mir entgegen der Handlung des Verfassungsschutzes fern.
#2858
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 15:03)
Es liegen Beweise aus Gerichtsakten vor und es ist bekannt, dass die Behörden nicht nach dem Grundgesetz handeln.
Ein Unding ist es ohnehin, dass sich Richter erdreisten nicht nach dem Gesetz des Volkes handeln und er (Habeck), als Teil der regierenden Ampelregierung will sich darüber beschweren, dass
Hassnachrichten über die Medien verteilt würden?
Wie stellt sich eine Bundesregierung überhaupt vor wie in einem funktionierender Staat dessen Staatsgewalt rechtsstaatlich gehandelt werden soll? Es kann nicht sein, dass man sich über (zugegebene)
unrechtliche Taten sich beschwert und eigene Taten unter den Tisch kehren will.
Steht es nicht in der Bibel schon geschrieben: "Zahn um Zahn"
Gemeint ist nicht der zuletzt genannte Zahn, sondern die Gleichwertigkeit!
#2857
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 14:53)
Jetzt ist genug!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-stellt-mehr-als-700-strafanzeigen-wegen-hassnachrichten/ar-BB1qTMw8?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cd95a62d9a194e7bad0071ff346188e0&ei=81
Der Opa von Habeck war ein Freund von Himmler. Und er beschwert sich über Hass-Nachrichten?
#2856
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 09:59)
Sonderbar! Was ist also wahr?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/urteil-zum-wahlrecht-karlsruhes-unerwartetes-argument/ar-BB1qU7nf?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9e3ee5250ccf4c2292bfb56dc70db21f&ei=15
Das Bundesverfassungsgericht hat also geurteilt und festgestellt, dass der Deutsche Bundestag nicht gültig zusammengesetzt und der Plan ist, dies fortzuführen.
Wenn in dem neuen Wahlrecht die 5%-Klausel aufgegriffen und diese wiederum vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wird, dann erscheint es damit doch logisch nachgewiesen, dass diese Klausel von
Anbeginn grundgesetzwidrig ist.
Daraus leiten Abgeordnete des Deutschen Bundestages also ab, dass sie berechtigt gewesen sein sollen, zu klagen.
Ich gelange immer mehr zu dem Urteil, dass die Amtsträger das Grundgesetz nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
Wenn bekannt ist, dass die Behörden sich auf die Ausbildung der ehemalige Nazis beziehen, dann erscheint es nicht sonderbar, dass sie sich auf ihre damaligen Erfahrungen bezogen haben und den
bekannten "Stiefel" fortführten.
Es war auch/schon nachvollziehbar, dass die damaligen Kriegsgegner der Nazis eine Neugründung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz wollten, aber einräumen mussten, darin sie
gescheitert waren.
Davon auszugehen, dass die Nazis demokratische Grundzüge entgegen den Beurteilungen der Alliierten an den Tag gelegt hätten, erscheint damit ausgeschlossen.
Die Alliierten hätten eingeräumt, dass sie den Krieg zu Unrecht führten und gewonnen hätten oder die Nazis haben das deutsche Volk weiterhin nicht demokratisch nach dem Grundgesetz geführt.
Wenn das Grundgesetz nach dem Willen der Alliierten erfolgte, dies anders war, dann ist auszuschließen, dass dieses Grundgesetz nach der Nazi-Ideologie funktioniert haben kann.
Was ist also wahr? Ist also der Ansatz der Alliierten die Wahrheit und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder deren Umsetzung durch die Nazis?
#2855
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 09:16)
Das geht nicht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www1.wdr.de/nachrichten/habeck-anzeigen-hassnachrichten-100.html
Es gehört sich grundgesetzlich nicht, andere mit Hassbotschaften zu überschütten.
Wenn ich auch Verständnis dafür entwickle, dass manchem Bundesbürger der Kamm schwillt und er mit gleichem Recht zurückzahlen will, wie dies offensichtlich der Opa von Habeck als Freund von Himmler
getan hat, so ist dies rechtsstaatlich nicht erlaubt.
Wenn Habeck sich auf dieses Grundrecht bezieht, ist dies rechtens und grundgesetzlich abgesichert. Das hat nichts mit seinem Opa zu tun.
Wenn auch ich Probleme damit habe, dass Habeck keine Gene seines Opas geerbt haben soll, so hat dies nichts mit grundgesetzlichen Rechten zu tun.
Eine ganz andere Frage ist, ob er als Vertreter der Ampelregierung nicht dazu beitragen will, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Auch ich habe da Bedenken, wenn ich davon ausgehen muss, dass beispielsweise der Bundesregierung bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Judikative als Staatsgewalt gar nicht nach dem Gesetz
ihre Entscheidungen trifft.
Namentlich betrifft dies die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die sich dem Grundgesetz und den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts verweigern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies vom Grundgesetz legitimiert wurde.
#2854
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 09:03)
Das geht nicht!
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-experte-wirft-ampel-missbrauch-der-rentenkasse-vor/ar-BB1qU3MM?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=4dff8944b8a543c7b2db7c6cabd28a53&ei=74
Es muss jedermann klar sein, dass Beitragszahler der Deutschen Rentenversicherung ausschließlich die Angestellten sind. Wenn also die Bundesregierung zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung
beschließt, dann sind nur die Beschlüsse mit dem Grundgesetz vereinbar, die diese Klientel betreffen.
Daraus folgt, dass andere Beschlüsse gegen das Grundgesetz gerichtet sind.
Wir hatten schon einmal herausgestellt, dass die Rentner der deutschen Einheit zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung ihre Rente erhalten. Wir hatten schon heraus gearbeitet, dass ebenso die
Beschlüsse zur Mütterrente der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (sehr) fragwürdig waren.
Es muss jedem biologisch klar sein, dass sich auch Beamte fortpflanzen. Insoweit sind sie Renten berechtigt. Deren Einzahlung ist aber ausstehend.
Daraus ergeben sich geplante Schieflagen, die zur Bereinigung anstehen.
Die eigene Angabe, sich nicht mehr erinnern zu können oder in dieser Amtsaufgabe überfordert zu sein, keine Ahnung zu haben, reicht m.E. nicht aus.
Es ist nachgewiesen, dass Habeck (GRÜNE) über Arbeitserfahrung als Kinderbuchautor verfügt und Lindner (FDP) Kommunikationswissenschaftler ist und ebenso kein Experte in seiner Amtsaufgabe ist.
Die Frage ist also, ob Parteien solche Leute in ein Amt entsenden dürfen, obwohl ihnen bekannt sein muss, dass entsprechendes Fachwissen oder medizinische Voraussetzungen fehlen?
Unter diesen Maßgaben ist es nicht verwunderlich, dass auch Amtsträger Amtsfunktionen ausüben, zu denen sie gar nicht geeignet sind. Mit Sicherheit geht es nicht ausschließlich um die beiden
Amtsträger, die vom VG und OVG von der Amtstätigkeit ausgeschlossen wurden.
#2853
Mazi(Dienstag, 30 Juli 2024 12:34)
Es hätte da mal bereits früher der Aufstand des deutschen Volkes gegeben!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wir-werden-dich-h%C3%A4ngen-habeck-stellt-700-strafanzeigen-wegen-hasskriminalit%C3%A4t/ar-BB1qRoPc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=bf9e781582914eb595c8a53a840695d2&ei=47
Nicht zu vergessen ist, dass der Opa von Habeck mit Himmler im Nazireich sehr eng befreundet war. Und es ist auch ihm nicht nachzusagen, dass er in der Rhetorik nicht unbewandert ist.
#2852
Mazi(Dienstag, 30 Juli 2024 09:44)
Es liegt daher nahe, dass unsere Behörden aus der Geschichte nichts gelernt haben
Die Vorstellung des Rechtsgutachtens von Frau Aigner, Präsidentin des bayerische Landtags macht deutlich, dass schon immer Steuergelder der Bürger zur finanziellen Unterstützung der Verfassungsfeinde
herangezogen wurden. Nacho Auffassung des Erstellers diesels Rechtsgutachtens ist der Vorwurf auf alle Bundesländer übertragbar.
Es geht also nicht um die vor Gericht stehenden "Reichsbürger", denen vorgehalten wird, das Grundgesetz zu verändern, sondern darum, verfassungsmässig eingetriebene Gelder der Bürger weiterhin zur
finanziellen Unterstützung von Verfassungsfeinden heranziehen zu dürfen.
Nationsozialistischer geht es offensichtlich nimmer. Es ist die Frage, ob Nazi-Ideologie anderweitig noch besser am Grundgesetz vorbei etablierter eingesetzt werden kann?
Ich halte die Umsetzung "des Geistes des Grundgesetzes" für kaum steigerbar. Der Spruch im Grundgesetz, dass alle Macht von Volke ausginge und die Staatsgewalt sich auf die Legislative, die Exekutive
und die Judikative verteile, halte ich mit Verweis auf dieses Rechtsgutachten für ein Märchen.
Wenn Richter sich nicht an das ihnen vorgebene Rechtssystem halten, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist damit bekannt gemacht, was von diesem Grundgesetz zu halten ist. Ein
Rechtssystem, dass sich an keine Regeln hält, ist m.E. unsteuerbar. Entweder ist das Grundgesetz der Praxis, den Nazis, anzupassen oder es ist durchzusetzen. Für letzteres bedarf es zunächst
Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen und ihren Eid auf das Grundgesetz erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass diese Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen, nicht vorhanden sind. Es
bleibt also lediglich die Alternative die Praxis der Nazis zu übernehmen, weil nach Auffassung des ehemaligen Ministerpräsidenten und Marinerichters der Nazis Filbinger (CDU) Recht der Nazis bleiben
muss.
Mit Verlaub, ein Staat ist danach m.E. nicht organisierbar.
Es klingt unerhörlich, dass die Nazis nicht einsehen wollen, dass sie das deutsche Volk mit dieser Denke in grosses Unheil stürzten und den zweiten Weltkrieg gegen die Alliierten verloren haben.
Daraus wurde als Konsequenz das Grundgesetz geschaffen. Wenn ich jetzt feststelle, dass dies heute wiederum abgeschafft werden soll, dann ist dies nicht richtig. Richtig ist, dass offensichtlich die
gleichen Leute beauftragt wurden, die grundgesetzlichen Regeln umzusetzen. Nicht verwunderlich ist daher, dass sie genau ihre bisherige Erfahrung einbrachten.
Bekanntlich haben die Nazi-Juristen die deutschen Behörden gleich wieder aufgebaut und offensichtlich nichts vergessen.
Es liegt daher nahe, dass unsere Behörden aus der Geschichte nichts gelernt haben.
#2851
Mazi(Montag, 29 Juli 2024 15:17)
Es ist beachtlich, dass die deutschen Juristen nicht nach dem Grundgesetz tätig gewesen sein sollen?
Das Rechtsgutachten von Frau Aigner hat gemäß ihrer heutigen Presseerklärung unter Beweis gestellt, dass es keine rechtliche Grundlage in Bayern in einem rechtsstaatlichen System gibt,
Verfassungsfeinde die finanzielle Unterstützung der Bürger zu verweigern
(https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gutachten-extremismusklausel-in-bayern-w%C3%A4re-m%C3%B6glich/ar-BB1qOsHu?ocid=BingNewsSerp).
Kuriose, dass es möglich sein soll, Steuergelder der Bürger zur Unterstützung von Verfassungsfeinde zu verwenden. Es passt zur Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, dass
doch der Gesetzgeber verpflichtet sein soll, die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen.
Es scheint der Beweis erbracht zu sein, dass die bayerischen Juristen versagt und weshalb haben sie versagt? Der Vorwurf richtet sich zwar an die bayerischen Juristen, aber es sieht so aus, dass
andernorts dies nicht besser ist.
Wie kann es möglich sein, dass Grundgesetz solange derart zu unterlaufen wurde und wie sieht es mit Amtsträger aus, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Wie sollen die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen rechtens sein? Sind dort die Rechtsgrundlagen also folglich bereits geschaffen? Es wäre sehr einfach, diese Blaupausen zu
übernehmen.
Welche Bundesländer haben die geforderten Rechtsgrundlage bereits geschaffen und weshalb sind andere säumig bzw. wie lange benötigen sie diese Rechtsgrundlagen zu schaffen?
Ich gehe davon aus, dass in Exekutive und Judikative "keine" Amtsträger handeln, die dies nach Gesetz und Recht vornehmen.
M.E. können nur Amtsträger dann eine Amtshandlung vornehmen, wenn sie nach Gesetz und Recht handeln (nach Art. 20 Abs. 3 GG). Für Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist anzunehmen, dass sie ihren
Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 GG vornehmen sollten.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Amtsauftrag nicht nach dem Gesetz ausüben, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht achten, ist nicht anzunehmen, dass sie ihren Amtsauftrag
nach dem Gesetz ausgeübt hätten. Sie sind als Verfassungsfeinde anzusehen und von den "Reichsbürgern" nicht zu unterscheiden.
#2850
Mazi(Montag, 29 Juli 2024 09:26)
Wir reden nicht über die möglichen Aktivitäten einer AFD, die diese entfalten könnte, sondern über die aktuellen Tätigkeiten der etablierten Parteien und deren Gestaltung nach dem Willen der Nazis.
#2849
Mazi(Montag, 29 Juli 2024 09:22)
Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt?
Es ist eigenartig, dass die Verantwortlichen davon ausgehen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt worden sei, wenn sie Amtsträger zur Wahrnehmung von Amtsfunktionen einsetzen, die nicht
nach Gesetz und Recht handeln.
Unstrittig ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvon 1983 und nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes von 1949 ihre Entscheidung
treffen. Da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts alle Behörden und Gerichte binden, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser Entscheidung nicht folgen, ist davon auszugehen, dass sie
sich nicht zu den Gerichten und auch die Berufsgenossenschaften nicht zu den Behörden zählen.
Danach wird deutlich, dass die Verantwortlichen dieses Grundrecht in diesen Branchen nicht gewähren.
Es scheint unsinnig zu sein gegen ein Gebahren zu klagen, was aus deren Sicht überhaupt nicht geprüft wird. Es scheint auch unsinnig zu sein, dass die Abgeordenten des Deutschen Bundestages, das
Volk, irgendwelche Gesetze und irgend welche Vorgaben erlässt, die ohnehin nicht beachtet werden.
Wenn also Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte den einschlägigen Gesetzen nicht folgen ist mir unklar, wie deren Amtsträger Gehaltszahlungen von den Bürgern erwarten dürfen. Mir erscheint diese
Handhabung schleierhaft.
Wenn diese Institutionen einem anderen Gesetz als dem Grundgesetz folgen, dann können sie doch für wahr keine Zahlungen nach dem Grundgesetz erhalten. Wenn der Minister der Justiz eines Landes die
Aufsicht über die Justiz führt, aber seine Amtstätigkeit auf unterschiedliche gesetzliche Grundlagen begründet, dann ist doch dem jeweiligen Ministerpräsident:in vorzuhalten, dass er nicht die
einheitliche Einhaltung von Gesetz und Recht vornimmt. Wenn dem so ist, auf welcher Basis spricht dann der Landtag sein Vertrauen dem Ministerpräsident:in aus.
Fassen wir zusammen:
Die Logik der Nazis war wirr. Und es waren die Nazi-Juristen, die damals noch junge Bundesrepublik ebenso wirr aufsetzten. Diese fehlende Logik, die das Grundgesetz 1949 abschaffen, beenden wollte,
wurde fortgesetzt.
#2848
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2024 19:43)
Olympisch?
Es liegt die Vermutung nahe, dass Politik olympisch wird!
Wenn man davon ausgeht, dass Habeck und Baerbock in der deutschen Politik nach dem Grundsatz "dabei sein ist alles" agieren, dann spricht einiges dafür. Gestützt wird diese Vermutung auch von dem
Kommunikationswissenschaftler Christian Linder (FDP) als Bundesfinanzminister und einem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der sich nach eigenen Angaben an nichts mehr erinnern kann. Wenn auch noch die
Staatsgewalt von Amtsträgern ausgeübt wird, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann scheint das ganze schlüssig zu sein.
Ein funktionierender Staat ist es trotzdem nicht. Ein funktionierendes Staatsgebilde hat mit "olympisch" m.E. nichts zu tun.
#2847
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2024 12:26)
#2845
Sie haben die "Elite" angesprochen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/robert-habeck-%C3%BCber-die-ns-vergangenheit-seiner-familie/vi-BB1ovcXk?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=c3c27beda7c241d78b4daf4ded781097&ei=42
Zweifellos haben Habecks zur Zeit der Nazis zur Elite gehört. Es ist zweifellos, dass Dr. Robert Habeck (Bundeswirtschaftsminister) wie Frau Annalena Baerbock (Bundesaußenministerin) Nachkomme dieser
Nazigrößen sind. Es liegt also nahe, dass die GRÜNEN ihre Herkunft nach von den Nazi abstammen.
#2846
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2024 12:20)
Hallo Erich,
es geht nicht darum, wie die Entscheidung zustande gekommen ist, sondern darum, dass Landgericht in Hamburg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und damit das Rechtstaatsprinzip
oder das Grundgesetz in seiner Organisation nicht anerkannt hat.
M.E. besteht zwischen der Organisation der AFD und den Justizbehörden kein merklicher Unterschied.
Es ist bekannt und nachvollziehbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG zugrunde legen. Nun
ist auch der Nachweis geführt, dass die Entscheidung des Landgerichts in Hamburg ebenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht einhält.
In der Folge wurden Sie zusätzlich der persönlichen Freiheit beraubt. Das muss man zuerst einmal verkraften. Rechtsstaatlich ist dies schon gar nicht zu verstehen.
Dr. Peter Tschentscher ist für die Einhaltung von Gesetz und Recht zuständig. Gleichfalls war zuvor der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz dafür zuständig. Nicht zu vergessen ist, dass Dr. Peter
Tschentscher im Kabinett von Olaf Scholz der zuständige Finanzsenator war, als der heutige Senator Andy Grote noch Bezirkshauptmann in Hamburg-Mitte war.
M.E. ist es schwierig in Hamburg und anderswo eine Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu erkennen.
#2845
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 27 Juli 2024 18:47)
Hallo Mazi,
hier m. M. wie es zu dem Urteil vor dem Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) und der Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidung der BGHW gekommen ist:
Die BGHW hat das Landgericht (LG) Hamburg und einen externen Anwalt in Hamburg mit der Geheimhaltung beauftragt, und ist m. M. die "Elite nach 1945". Denn der externe Anwalt war erfolgreich ohne
Recht auf Akteneinsicht und dem ist auch das LG Hamburg gefolgt. Von mir wollte die "Elite" keine Wahrheit hören, weil ich nicht zur "Elite" gehöre.
MfG
#2844
Mazi(Samstag, 27 Juli 2024 17:28)
Folgt man den Vorgaben des Grundgesetzes, dann ist eine Entscheidung im Fall Neumann seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit unmöglich.
Es hat keine über 70 Klagen vor der Sozialgerichtsbarkeit gegeben, sondern eine Klage vor einem Sozialgericht wäre bei sorgfältiger Arbeitsweise nach dem Grundgesetz war seitens der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit völlig ausreichend.
Eine richterliche Entscheidung, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte richterlich auszuschließen und damit eine Entscheidung gegen das Bundesverfassungsgericht zu erlassen und dann
auch noch diese Entscheidung auch noch mit persönlichem Freiheitsentzug von Herrn Neumann durchzusetzen, ist rechtsstaatlich mehr als gewöhnungsbedürftig.
Es ist festzustellen, dass dies nur in Hamburg möglich zu sein scheint und spricht für deren qualitative Aufsicht.
Es ist sicherzustellen, dass nur das Grundgesetz für Amtsträger Gültigkeit hat und keine Personen Amtsfunktionen übernehmen dürfen, die dazu ungeeignet sind.
Mehr als erstaunlich ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin den Nazis folgen und dies auch offensichtlich die Aufsicht über die Justiz sicherstellt.
Mir fehlt da die Phantasie dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen. Es sollten folglich nur Amtsträger Amtsfunktionen begleiten dürfen, die auch dazu fachlich und sachlich dazu in der Lage sind.
Es fehlt mir auch die Vorstellungskraft andere Nationen (Polen und Ungarn) wegen Missachtung der Rechtsstaatlichkeit seitens der EU, von Frau von der Leyen, zu bezichtigen während sie
Selbstbeherrschung Bundesregierung angehörte, die es zugelassen hat, seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, dass sie das Grundgesetz ihren Entscheidungen zugrunde legten.
Die große Frage ist, wie diese Amtsträger an Dienstuniformen gelangen durften und konnten und suggerierten, dass hier Amtsfunktionen ausgeführt würden. Meine Vorstellungskraft reicht diesbezüglich
rechtsstaatlich offensichtlich nicht aus darunter eine Staatsgewalt zu erkennen.
M.E. ist da nur „Stuss“ organisiert. Es ist anzunehmen, dass das Grundgesetz von Verfassungsfeinden umgesetzt und dessen Vorgaben nicht beachtet wurde.
#2843
Mazi(Samstag, 27 Juli 2024 16:02)
Es muss endlich Schluss damit sein, dass Nazis immer noch regieren.
Wenn Richter nicht nach Vorgaben des Gesetzgebers ihre Entscheidung treffen, dann handeln sie nach einer anderen Ideologie. Bekannt ist die Nazi-Ideologie.
Bekanntlich wurde das Grundgesetz 1949 für alle verbindlich. Die Sozialgerichtsbarkeit dagegen aber erst 1954 geschaffen.
Es ist daher naheliegend, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit immer noch der Ideologie der Nazis folgen und nicht der des Volkes folgen.
Als Verfassungsfeinde dürfen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht die Entlohnung seitens des Volkes erwarten.
Eine Aufstockung des Personalbestandes, weil man die anstehend Arbeit nicht "schaffen" würde, ist zwar gemäß der abgegebenen Begründung nachvollziehbar, aber rechtsstaatlich nicht vertretbar.
Die Argumentation der Frauen Brorhilker und Aigner ist kausal und nachvollziehbar.
Es ist sicherzustellen, dass Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.
Da die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen, sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit von Amtsträgern getroffen, die Art. 20 Abs. 3 GG
nicht achten. Sie stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind daher nichtig.
Da alle Entscheidungen in "Serie" von Amtsträgern unter dem gleichen Mangel leiden, ist davon auszugehen, dass keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz getroffen ist.
Die eingereichten Klagen sind bedenkenlos bei Sozialgerichten eingereicht, aber von Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, entschieden worden. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben
ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen. Es liegt der Beweis vor (u.a. von.den.Richtern des Landgerichts Hamburg auch bestätigt), dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem
Gesetz getroffen haben.
Eine sozialgerichtliche Entscheidung nach dem Grundgesetz ist unerledigt, folglich noch offen, nicht erfolgt.
Eine evtl. eingereichte Berufung gegen eine nicht zustande gekommene Entscheidung ist ohnehin sachlich nicht möglich, da die Entscheidung selbst im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
Es ist nicht nur staatsanwaltlich anzuklagen, sondern auch gemäß der Entscheidungen von VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen zu vollstrecken und sicherzustellen, dass diese Amtsträger nie mehr
das Vertrauen des Staates genießen dürfen.
Es ist davon auszugehen, dass das Sozialgericht zwar im Grundgesetz als dem Bundesverfassungsgericht untergeordnet angegeben, aber bereits unterwandert ist. In Ermangelung der Anerkennung der
Vorgaben in den Gesetzen seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit erscheint es fraglich, wie die Ministerpräsident:innen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG umgesetzt wissen wollen?
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die Bundesländer keine Einhaltung von Gesetz und Recht sicherstellen, wie dann eine Rechtsstaatlichkeit gewährt werden soll?
Es liegt daher sehr nahe, dass einerseits das Grundgesetz zitiert werden soll, aber andererseits Amtsträger nach ganz anderen Regeln entscheiden. Nach dem
Motto des früheren Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) "was früher richtig war, kann heute nicht falsch sein" ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit immer noch die
Nazi-Ideologie verfolgen.
Es muss endlich Schluss damit sein, dass Nazis immer noch regieren.
#2842
Mazi(Samstag, 27 Juli 2024 08:29)
Es ist m.E. unerhört, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die im Gesetz vorgebenen Vorgaben nicht beachten und ihre Entscheidungen gegen die Vorgaben des Grundgesetzes, des Gesetzgebers,
treffen.
Das Grundgesetz bindet Richter in der Amtsausübung, in ihrer Entscheidung, eindeutig und unmissverständlich an das Gesetz (Art. 97 Abs. 1). Wenn Richter in ihrer Entscheidung nicht dem Gesetz folgen,
entgegen den Weisungen des Volkes ihre Amtsmacht missbräuchlich einsetzen, dann stimmt in unserem Rechtsstaat etwas nicht. Es ist Amtsaufgabe der jeweiligen Landesregierung diesen Amtsmissbrauch zu
unterbinden. Es muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Bundesland Gesetz und Recht, das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten wird.
Da Gesetz und Recht in den Berufsgenossenschaft, den öffentlichen Einrichtungen und der Sozialgerichtsbarkeit nicht geachtet wird, die Grundsätze des Grundgesetzes nicht beachtet werden, ist davon
auszugehen, dass sie weiterhin nach der Nazi-Ideologie handeln.
Es geht m.E. nicht nur darum, dass das Volk dieser Berufsgruppe ganz andere Vorgaben macht, die einzuhalten sind, sondern auch darum, dass Bürger sie auch noch finanzieren sollen. Das macht rein
logisch gar keinen Sinn. Die Argumentation, dass Bürger auch noch ihre Gegner zu finanzieren haben, macht rechtsstaatlich überhaupt keinen Sinn (vgl. Denkansatz von Frau Aigner). Darunter auch die
Aufsicht zu verstehen, das System auch noch zu sanktionieren, passt nicht nur logisch nicht.
Ich lege mich fest, dass Bürger ihre Verfassungsfeinde nicht auch noch finanzieren müssen.
Zum wiederholten Male:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 aus gegebenen Anlass klargestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Nach Paragr. 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes werden alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht 1988 verlautet, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können und nach dem Minikommentar des
Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen kontrollieren, dann ist festgelegt, dass Betroffene anhand einer unwahren und
unvollständigen Verwaltungsakte nie die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen können. Wenn dies Betroffene nicht können, dann ist fraglich, wie Aufsicht und Gerichte dazu in der Lage
sein können?
Wenn Richter als Amtsträger Gesetz und Recht, der Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) unterworfen sind, dies aber nicht handhaben, die Einhaltung dieser Vorgabe verweigern, dann erscheint es
rechtsstaatlich höchst fragwürdig, weshalb Bürger für deren Unterhalt zahlen sollen?
Art. 19 Abs. 4 GG ist nicht gewährt.
Es geht also nicht ausschließlich darum eine Klage vor einem Sozialgericht abzugeben, sondern darum, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) entscheiden. Da
ausgeschlossen ist, dass sie dies vornehmen, ist auch ausgeschlossen, dass sie dies als Amtsträger vornehmen. Nicht beurteilt ist, wie sie an Dienstkleidung gelangen dürften und die Vortäuschung
einer Amtshandlung vorgenommen haben?
Wenn das so einfach wie dargestellt ist, dann ist fraglich, welcher Qualitätsanspruch mit einer Aufsicht über die Justiz verbunden ist und wie einfach es sein muss, Verfassungsfeinde mit finanziellen
Mitteln zu versorgen. Rechtsstaatlich und grundgesetzlich ist dies zu überdenken und die Frage zu klären, ob dies evtl. den Tatbestand zur Beihilfe zum begehen von Straftaten ist.
#2841
Mazi(Freitag, 26 Juli 2024 23:59)
(Fortsetzung)
Ich wiederhole mich und schließe mich erneut Frau Brorhilker, ehemalige Staatsanwältin, und Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, an und finde es unverantwortlich von Bürgern Geld zu
verlangen, um dessen erklärte Gegner (Verfassungsfeinde) auch noch zu finanzieren.
Nach den Angaben der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 halten Exekutive und Judikative die Vorgaben des Gesetzgebers nicht ein. Was sollen die Einhaltung einer Vorgaben in den
Gesetzen, wenn sie nicht eingehalten werden bzw. überprüft wird.
Das ist schlicht eine Missachtung der Weisungen des Volkes. Irgendwo erscheint die grundgesetzliche Formulierung, dass alle Macht vom Volke ausginge, eher ironisch.
Ganz kritisch sehe ich, dass alle Ansätze Rechtsstaatlichkeit vom Bürger einzufordern sind, immer wieder bei den gleichen Gesinnungstätern landen. In der Tat ist hier grundgesetzlicher Nachholbedarf
und es ist zu hoffen, dass die AFD in diesem Bezug das Grundgesetz nachschärft. Es ist m.E. ein Unding, wenn die Bürger ihre Wahl mit gleichartigen Parteien vornehmen sollen.
Mit Sicherheit ist es undenkbar, Staatsgewalt mit Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, durchzusetzen. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und Oberverwaltungsgericht Niedersachsen haben
es Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, untersagt weiterhin Amtsaufgaben zu übernehmen. Verurteilt wurden nur zwei Personen. Es erschein unglaubhaft, dass Amtsträger, die der
Treuepflicht sich verwehren, einen Mehrbedarf anmelden können.
M.E. darf eine Amtsfunktion erst dann ausgeübt werden, nachdem die Amtsträger um die bereinigt sind, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Es erscheint grotesk anzunehmen, dass wir mit Steuergeldern
Amtsträger, die der Treuepflicht verwehren. Straftaten begehen und von Amtsträgern in den Staatsanwaltschaften unterstützt werden, unterhalten.
#2840
Mazi(Freitag, 26 Juli 2024 23:59)
Grotesk dieses Verständnis von Rechtsstaatlichkeit!
Das Grundgesetz und alle Gesetze schreiben den Amtsträgern klare Regelungen vor. Die Ausprägung dieser Vorgaben des Grundgesetzes schreiben anderes vor. Wer seinen Eid bricht begeht eine Straftat.
Sie ist zu ahnden.
Wenn man es nach dem Grundgesetz sieht, dann sind die Amtsträger letztlich die, die uns das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG sichern. Das ist wesentlich. Keiner darf dies verändern.
Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) nehmen die Amtsfunktionen eines Richters wahr (Art. 97 Abs. 1 GG).
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind Richter und damit Amtsträger. Sie nehmen nach Art. 97 Abs. 1 GG Amtsfunktionen wahr und treffen ihre Entscheidung nach Gesetz und Recht. Vom Verfassungsschutz
sind sie nur dann ausgenommen, wenn sie nach dem Gesetz entscheiden. So will es das Grundgesetz.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 2 BvR 244 und 310/83), dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen
haben. Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.
Am 26.07.2013 hat das Bundesministerium des Innern in dessen Minikommentar verlauten lasse, dass Aufsicht und Gerichte anhand dieser Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen
der Behörde kontrollieren. Die Verwaltungsakte darf nachträglich nicht verändert werden.
Die Bundesregierung hat auf dieser Grundlage dem Deutschen Bundestag
Auskunft erteilt.
Da die Amtsträger in Exekutive und Judikative offensichtlich nicht nach dem Grundgesetz agieren, üben sie Straftaten aus, sind staatsanwaltschaftlich anzuklagen und zu verurteilen.
Da der Staat mangels Überprüfung der Einhaltung seiner Vorgaben nicht sicher sein kann, dass seine Amtsträger der Treuepflicht nachkommen, ist er nicht in der Lage Staatsmacht auszuüben. Es geht also
nicht um eine mögliche Veränderung des Grundgesetzes, sondern um tatsächliches Handeln.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist mehrfach der Beweis geführt, dass die Gerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungsfindung zugrunde legen. Durch die Vorlage
der manipulierten Verwaltungsakten fordern u.a. Dritte, Gutachter, auf, auf wahrheitswidrigen und unvollständigen Verwaltungsakten Gutachten zu erstellen.
Sie entscheiden folglich nicht nach dem Gesetz.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden, dann üben sie keinen Amtsauftrag nach dem Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG) aus.
Es erscheint sonderbar, dass ausgerechnet Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich der
Anerkennung gesetzlicher Regelungen verweigern.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, verstoßen auch als Amtsträger gegen Gesetz und Recht. Sie kommen ihrer Treuepflicht nicht nach, brechen zudem
ihren Amtseid und es ist nicht nachvollziehbar wie der Staat seine Staatsmacht umsetzen will?
In einem Rechtsstaat ist der Eidbruch eine Straftat und staatsanwaltschaftlich zur Anklage zu bringen. Ist dies nicht der Fall, handeln also auch dort die Amtsträger gegen Art. 20 Abs. 3 GG.
Die Analogie zur Nazi-Herrschaft ist m.E. erschreckend deutlich erkennbar.
Heute wird der AFD unterstellt, dass sie vorhabe, das Grundgesetz in ihrer Anwendung zu verändern. Das ist nicht erforderlich, weil dies bereits die etablierten Parteien (CDU, SPD, GRÜNE und FDP) vor
ihnen vorgenommen haben. Der Vorwurf "etwas zu wollen" ist m.E. harmlosen als "etwas tatsächlich" durchzuführen.
Es ist daher die Frage, ob die Gruppe der "Reichsbürger" nicht stellvertretende für die eine größere Gruppe im Staatsdienst vor Gericht erscheinen und diese Gruppe wahrlich nicht viel umfangreicher
ist.
#2839
WernerE(Freitag, 26 Juli 2024 13:44)
#2838 - Dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist als Abartigkeit nicht mehr Steigerbar.
Danke für diese Äusserung - leider der Wirklichkeit angepasst.
Wünsche uns Allen, vor allem Dir werter Erich ein sonniges, schwerfreies Wochenende,
mit viel Freude und Frieden. Grüße auch an den Freund G und Frau I
WernerE - man darf auch mal herzlichen Dank sagen und schreiben.
#2838
Mazi(Donnerstag, 25 Juli 2024 08:12)
Es liegt (sehr) nahe, dass die Nazis ihre Denkideologie in der Sozialgerichtsbarkeit verwirklicht und gerettet haben. Dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist als Abartigkeit nicht mehr
steigerbar.
Die Frage, die sich daraus ergibt, wo Kläger eine Klage vor einem Sozialgericht einzureichen haben, wenn seitens der Landesregierung keine Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Erfüllung von
Amtsfunktionen eingesetzt werden?
#2837
Mazi(Donnerstag, 25 Juli 2024 08:06)
Schreibt der ehemalige Richter des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, Unsinn und ist seine Demenz schon soweit fortgeschritten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Zitat aus der Veröffentlichung:
Gerichte entscheiden über Rechtsfälle durch Feststellung von Tatsachen. Wann können sie dabei auf ihre eigene "Sachkunde" zurückgreifen? Wo liegen die Erkenntnisgrenzen? Eine Frage für Thomas
Fischer?
Nach Fischers und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden Gerichte nach Kenntnisnahme der nach dem Rechtsstaatsprinzip geführten Verwaltungsakte von Behörden und Gerichten. Wenn
also Gerichte die Verwaltungsakte der Behörde oder des Gerichts nicht zugrunde legen, erscheint es fraglich, wie Richter sich sachkundig gemacht oder Tatsachen überhaupt festgestellt haben
können?
Beide Beanstandungen trifft zur Rechtsstaatlichkeit in der Sozialgerichtsbarkeit zu. Deshalb ist fraglich, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu und sie überhaupt Tatsachen, die sie nicht
eingesehen haben, feststellen können? Das Bundessozialgericht gibt vor keine Tatsacheninstanz zu sein. Daher ist fraglich, wie die Bundesländer die Rechtsstaatlichkeit nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt
haben können?
Daraus folgt in Übereinstimmung mit Fischer, den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt keine rechtsverbindliche Urteile
und nach dem Grundgesetz sprechen können. Es ist daher fraglich, für was Bürgern für deren Bezahlung Geld abverlangt wird? Mir erscheint die Argumentation von Frau Aigner unabhängig von der
Fragestellung an Fischer, keine Zahlung an Verfassungsfeinde, logisch.
#2836
Mazi(Mittwoch, 24 Juli 2024 15:39)
#2835
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn heute noch nach Nazi-Ideologien gehandelt wird und der Staat auch noch Amtsträger einsetzt, die nicht nach den Vorschriften der Gesetze handeln. Noch weniger ist
nachvollziehbar, dass Bürger, die ganz andere Regeln aufstellen auch noch diese Bürger entlohnen sollen?
Wenn dies unter Rechtsstaatlichkeit verstanden wird, dann liegen die Richter des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie von dem Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben wie auch Frau Aigner, wenn sie
fordert, dass Verfassungsfeinde finanziell nicht mehr von Bürgern unterstützt werden sollen völlig falsch. Diese Meinung vertrete ich und dulde das von Ihnen dargestellte Verhalten der gesetzlichen
Unfallversicherung nicht.
Es ist eindeutig, dass dieses nazihafte in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptabel sein darf.
Nicht nur in der Exekutive, sondern auch in der Judikative ist der Staat schlecht beraten, die Macht des Volkes an Amtsträger zu binden, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, gegen Art. 20 Abs. 3
GG verstoßen.
Weder das Grundgesetz, noch von ihm abgeleitete Gesetze erlauben Amtsträgern eine solche Handhabung.
#2835
WernerE(Dienstag, 23 Juli 2024 23:03)
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn ein Arbeitnehmer mit Asbest in Kontakt gekommen ist,
dann im Vorsorgepaket der GVS eingebunden ist.
So geschehen hier in Augsburg (BG ETEM + GVS) sitzen bekanntlich unter einem Dach .
Einem Betroffenen wurde nahegelegt, eine Untersuchung des Kehlkopfes zu veranlassen.
Er meldet sich bei der zuständigen GVS und dort ist man so dreist und sagt:
nicht 2024 NEIN 2025 kommt die Rutinemäßige Untersuchung.
Abgekarteltes Spiel - Untersuchung kostet Geld und nicht der betroffene Mensch und
seine Gesundheit stehen im Mittelpunkt - alleein die KOSTEN
Pfui Teufel werte Mitarbeiter der GVS (deren Leiterin früher bei der BG ETEM war)
WernerE - dessen Worte oft sehr deutlich sind, ebenso die hier geschriebenen Wörter.
#2834
Mazi(Dienstag, 23 Juli 2024 19:13)
Das Umfrage-Ergebnis der GRÜNEN soll bei 10,5 % der Wahlbevölkerung liegen!
Die Messergebnisse sind m.E. überzogen und geprägt von Alternativlosigkeit.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/insa-umfrage-gr%C3%BCne-in-umfrage-rutschen-auf-10-5-prozent/ar-BB1qtnZ7?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=729cb78e9eb843e088d85ba6c0edb692&ei=11
M.E. liegen sie eher bei 3,0 bis 3,5 % und sind gleichauf mit FDP und SPD. Es ist nicht erkennbar, dass sich eine Partei mit einem planvollen Handeln hervorsticht bzw. Profil zeigt.
Wenn die gezeigten Personen tatsächlich die Besten in den jeweiligen Parteien sind, dann "Gnade uns Gott".
Keine Sorge, ich bringe nicht Olaf Scholz und dessen selbst diagnostizierter Erinnerungsverlust an. Das glaubt ohnehin niemand.
Tatsache ist, dass in der Führungsmannschaft kein Geist vorhanden ist, wie eine Lösung auszusehen hat. Wenn sie für etwas gut sind, dann ist ihnen zu bescheinigen, dass jetzt scheinbar "alles" offen
wird. Ob das die Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen sind, ob dass die Missbräuche sind, ob das die CUM Ex-Geschäfte sind, ... . Alles gleich. Die Amtsträger kommen ihrer Treuepflicht nicht nach
und Staat setzt in der Umsetzung seiner Staatsgewalt auf Amtsträger, auf die er sich ohnehin nicht verlassen kann.
Es ist zwischenzeitlich bekannt, dass die Ministerpräsident.innen Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion berufen, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Und damit wollen die
Ministerpräsident:innen das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren?
Wo gibt es denn so etwas außer in unserem Staat?
Was die Sozialgerichtsbarkeit angeht, ist anhand der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaften der Nachweis geführt, dass die dortigen Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen werden. Das
Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 auf das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes hingewiesen und verlautet, dass Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen haben. Nach § 31 Bundesverfassungsgesetz sind damit alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
Wo gibt es denn so etwas, dass Richter nicht den Gesetzen folgen?
Es ist nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diesem rechtsstaatlichen Prinzip nicht folgen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben gar den Gesetzgeber am 23.11.2023
auffordern müssen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.
Es ist also davon auszugehen, dass Exekutive, Judikative und Legislative vereint Verfassungsfeinde des Grundgesetzes sind. Nach der Argumentation von Frau Aigner muss es aufhören, Verfassungsfeinde
von den Bürgern in der Verweigerung der Weisungen seiner Vertreter im Deutschen Bundestag auch noch unterstützt werden.
Damit ist auszuschließen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, nach dem Grundgesetz, Richter entscheiden. M.E. reicht es nicht aus, dass die Staatsanwaltschaften
von dem EuGH gerügt werden und deren Entscheidungen als unverbindlich angesehen werden.
Mittlerweile ist klar erkennbar, dass auch die EU Commission, namentlich der EU Kommissar für Justiz Kenntnis von diesem Missständen hat und nicht bekannt ist, ob er reagiert.
Es ist nicht auszumachen, dass die verantwortlichen der Parteien einen Plan erkennen ließen, den Weg zu kennen (einschließlich von CDU/CSU und AFD). Wenn einer unkundig/blöd ist, dann ist es ratsam
sich von einem ortskundigen, einem Lotsen, leiten zu lassen und ihm die alleinige Macht zu übertragen.
Nicht einmal ein Ortkundiger wird von dieser Ampelregierung befragt und ihm wird gefolgt.
Nichts von aller Logik ist erkennbar. Deshalb halte ich die Messergebnisse für überzogen und geprägt von Alternativlosigkeit.
#2833
Mazi(Dienstag, 23 Juli 2024 09:07)
KURIOS!
Es ist endlich die Abkehr von der Nazi-Ideologie vorzunehmen und die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich umzusetzen.
Aeheuf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-duesseldorf-140ds141js3184-23-77-24-justiz-beschaeftige-anklage-akten-versteckt/
Die richterliche Entscheidung nach dem Gesetz erscheint nicht nachvollziehbar. Die Anklage der Staatsanwaltschaft noch viel weniger!
Nach dem Grundgesetz handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht, nach Art. 20 Abs. 3 GG. Sie kommen ihrer Treuepflicht nach.
Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft keine Klage vor dem Gericht eingereicht, weil die Beklagte ihren Eid gebrochen hat und der Dienstvorgesetzte seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat,
sondern die kleinste in der Kette wurde von der Staatsanwaltschaft einfach beschuldigt.
Daraus wird erkenntlich, dass der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht sich auf keine Amtsträger verlassen kann.
Es wird ersichtlich, dass die Verantwortlichen Politiker machen was sie wollen. Verwunderlich ist dies nach der Förderung der Richter des Bundesverfassungsgericht, dass doch der Gesetzgeber nicht nur
die Vorgaben der Gesetze formuliert, sondern auch deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen hat. Die Frage ist zu beantworten, weshalb ein Gesetzgeber Vorgaben formuliert, wenn sie ohnehin nicht
eingehalten werden?
Dieses Beispiel deckt auf, dass nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch in anderen Bereichen seitens der drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) sehr abgestimmt tätig
sind und die Vorgaben des Grundgesetzes gemeinsam missachten.
Es ist nicht der AFD vorzuhalten, sie beabsichtige das Grundgesetz zu missachten, sondern es ist fraglich wie die etablierten Parteien die Regelungen des Grundgesetz bereits heute nicht
umsetzen.
Die Sozialgerichte sind nicht allein zu kritiseren, weil deren Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sondern es ist davon auszugehen, dass auch andere Parteien den Vorgaben des
Grundgesetzes nicht folgen. Wenn Legislative, Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz tätig sind, dann ist anzunehmen, dass sie einer anderen Regelung folgen. Da vor dem Grundgesetz die
Nazi, die Marinerichter, die "Feisler" Recht nach den Regeln der Nazis gesprochen haben und Nazi-Juristen die Behörden aufbauten, ist zu unterstellen, dass heute noch deren Geist herrscht.
Es ist endlich die Abkehr von der Nazi-Ideologie vorzunehmen und die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich umzusetzen.
#2832
Mazi(Montag, 22 Juli 2024 11:07)
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne Beachtung des Grundgesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach § 103 Sozialgerichtsgesetz unter
Wahrung des Art. 20 Abs. 3 GG das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG einer Landesregierung umgesetzt haben können und eine Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) getroffen haben können.
Es geht also nicht darum, ob Frau Brorhilker oder Frau Aigner im Recht sind, sondern es insgesamt nicht nachvollziehbar, dass die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein Staat auf Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auf diese stützt und verlassen kann (vgl. VG Frankfurt (Oder) bzw. OVG Niedersachsen oder
EuGH-Entscheidungen).
#2831
Mazi(Montag, 22 Juli 2024 10:53)
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Landesregierungen das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 ABS. 4 GG gewähren und dabei Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen.
Amtsträger dann noch als Richter der Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, ist noch unverständlicher.
Wie stellen sich Verantwortliche vor wie Kläger eine Klage bei einem Sozialgericht einreichen können, wenn deren richterliche Handhabung nicht auf Gesetzen beruht? Wie soll dann ein Kläger eine
richterliche Entscheidung nachvollziehen, wenn die Grundlage nicht nachvollziehen kann?
Rechtsstaatlich ist dies nicht nachvollziehbar. Das erscheint juristisch zwar nachvollziehbar, aber aus Sicht des Volkes nicht verständlich.
Art. 20 gibt zwar grundgesetzlich vor, dass alle Macht vom Volke ausgeht und nennt die Juristen explizit nicht. Es erscheint unsinnig, die Judikative als Staatsgewalt aufzuführen, aber sie richten
sich erst gar nicht an die Regeln und Vorgaben des Grundgesetzes.
Offensichtlich geht das Problem noch viel tiefer. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die ebenfalls ihre Rechte aus dem Grundgesetz herleiten, haben am 23.11.2023 ultimativ den Gesetzgeber
aufgefordert doch die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen.
Es ist nicht publiziert worden, dass er dieser Aufforderung zwischenzeitlich nachgekommen sei.
Wenn man weiß, dass in der damals noch jungen Bundesrepublik vorallem Juristen der Nazis in den Behörden und namentlich in den höchsten Behörden tätig waren und sie nach dem ehemaligen Marinerichter
und späteren Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) nach dem Motto „was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein“ handelten, weiß, dass sie die Nazi-Ideologie fortsetzten.
Wenn es nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg also darum ging einen Neuanfang nach der Ideologie des Grundgesetzes gewagt wurde, dann ist dies mit Sicherheit in der Weise vorzunehmen, in dem die
Idelogie der Nazis fortgesetzt wird.
Gehen wir also davon aus, dass die Berufsgenossenschaften und die ihnen angeschlossenen Sozialgerichte gar nicht nach dem Gesetz handeln, ihre Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen (Art. 20
ABS. 3 GG), dann ist davon auszugehen, dass diese Amtsträger zur Durchsetzung des Rechts ungeeignet sind.
Die Klage der Bürger sind auf der Grundlage des Grundgesetzes zwar erstellt, sie berufen sich zwar auf die Rechte des Grundgesetzes und dessen Vorgaben, aber weder in der Exekutive, noch in der
Judikative, noch in der Legislative werden die Einhaltung dieser grundgesetzlich Vorgaben überprüft. Es ist nicht verwunderlich, dass Kläger vor der Sozialgerichtsbarkeit die
Verwaltungsentscheidungen dieser Gerichtsbarkeit nachvollziehen können.
Es ist unvorstellbar, dass ca. 720 Abgeordnete sich im Deutschen Bundestag eingenistet haben, Geld über dem Satz des Bürgergelds beziehen, aber nicht nachgeprüft wird, ob sie überhaupt eine
Arbeitsleistung erbringen. Folgt man dem Grundsatz, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, ist da ein gehöriges Missverständnis auszumerzen.
Da die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet werden, ist ein Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen seitens eines Bürgers nicht nachvollziehbar.
Wenn dies weder in der Sozialgerichtsbarkeit möglich ist, dann ist auch anzunehmen, dass dies in anderen staatlichen Aufgaben auch der Fall ist. Es erscheint die Klage von Frau Brorhilker (ehemalige
Staatanwältin) nachvollziehbar, dass sie Klage gegen die Bundesrepublik einreicht, die eingeforderten Steuermilliarden aus Cum Ex-Geschäften zurückzuholen, weil eine Erstattung mangels einer Zahlung
nie erfolgt war.
Ein anderer Fall ist die Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, dass es logisch unbillig ist, dass Bürger diejenigen auch noch finanziell unterstützen, die sie bekämpfen
wollen.
Es geht also nicht um einen Fehler im System, den es auszumerzen gilt, sondern darum, die Nazi-Ideologie der Nazi-Juristen abzustellen. Grundlage hierzu bildet das 1949 geschaffene Grundgesetz, dass
auch für die Juristen und heutigen Bundespräsidenten Steinmeier nach Art. 20 ABS. 3 GG verpflichtend ist.
M.E. Geht es nicht darum über die geplanten Aktivtäten einer AFD oder der „Reichsbürger“ zu philosophieren, sondern die gesamte implementierte Nazi-Ideologie zu verwerfen und den Geist des
Grundgesetzes umzusetzen.
#2830
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 20 Juli 2024 15:30)
An Alle,
"Witwe kämpfte erfolgreich für Recht" (18.07.2024).
Die Witwe eines VW-Mitarbeiters kämpfte 20 Jahre lang darum, dass die Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit anerkannt wurde. Nun bekam sie Recht.
Die Witwe hat das Bundesverdienstkreuz verdient!
"Die Witwe will anderen Betroffenen Mut machen"
Öffnet dazu diesen link;
https://www.hna.de/kassel/witwe-kaempft-fuer-ihren-mann-93192978.html
Auch ich kämpfe seit mehr als 20 Jahren um mein Recht. Den Mut habe ich nicht verloren und decke immer neue Trixereien einer "kriminellen Vereinigung" auf die sich nicht rechtfertigen will/kann. So
konnte ich die Trixereien seit dem Jahre 1968 mit der greifbar in Kopie vorliegenden Behördenakte objektivieren und dokumentieren. Dieses hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie noch nie beobachtet
wurde und die Verwaltung und Gerichte "lahm legen".
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#2829
WernerE(Samstag, 20 Juli 2024 13:11)
zwei wichtige Info`s
sehr interessant Rechtssprechung EuGH
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=284641&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
kennt man schon. trotzdem zur Auffrischung
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig
WernerE - wir bleiben am Ball und klären weiterhin auf.
Liebe Grüße nach Bremen an Dich werter Erich, Deine Frau und Eurem Freund
#2828
WernerE(Samstag, 20 Juli 2024 00:17)
Wie schrieb der Jornalist Erich Neumann per eMail vor kurzem:
Grüß Sie Gott, Frau Brorhilker,
Mit größter Hochachtung haben wir sowohl Ihre starke persönliche Haltung beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst, als mit ebensolcher Zufriedenheit Ihre jetzige Strafanzeige gegen die Bundesregierung
wahrgenommen.
Es gibt also noch Mitmenschen, welche sich nicht in die Zwänge des alten
Gedankentum einreichen möchten.
So wie Sie Mazi, wie Erich und viele Mitstreiter gegen das was Amtsträger veranstalten.
Solange wird geistig fit sind, sollten wird die Missstände aufdecken - es ist unsere Pflicht!
WernerE - Stille halten ist nicht "Meins" Aufklären schon und Danke an Erich
#2827
Mazi(Freitag, 19 Juli 2024 10:35)
Offensichtlich hat niemand die Frage gestellt, wieviel Amtsträger als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit notwenig sind, um nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3) nach dem
bürgerliche Grundreht des Art. 19 Abs. 4 GG tatsächlich erfordeglich sind.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/dauerthema-mehrbedarf-2257296.html
Es ist anzunehmen, dass die ehemaigen Nazi heute alle verstorben sind. D.h. aber nicht, dass die von ihnen vertretene Ideologie "ausgestorben" wär. Mir ist nicht bekannt, dass Richter ausserhalb der
Bundesrepublik Deutschland eine Entscheidung gegen die Verfassung treffen. Daher bin ich der Meinung, dass die Vorbehalte der Richter des EuGH und selbst der Richter des Bundesverfassungsgerichts
mehr als begründet sind.
M.E. ist nicht nachvollziehbar, dass richterliche Entscheidungen gegen die Gesetze Gültigkeit erlangen können. Nach dem Geist des Grundgesetzes verbietet es sich, solche Entscheidungen als rechtens
anzuerkennen. Wie sollte es nach dem Grundgesetz möglich sein, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger in Amtsfunktionen eingesetzt werden, obwohl sie nachweislich nicht Gesetz und
Recht folgen? Das ist nazihaft.
Es ist verwerflich diese Gilde als Staatsgewalt zu definieren! Wenn das Grundgesetz die Judikative als Staatsgewalt aufführt und Amtsträger diese Gewalt inne haben, obwohl sie die Vorgaben nicht
einhalten, dann stimmt im Rechtssystem etwas nicht. Auf die Unterstützung dieser Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, kann ohne Rechtsschaden verzichtet werden (vlg. Argumentation von
Frau Brorhilker und Aigner).
Wie hat der Verfassungsschutz zu lassen können, dass offensichtlich die freiheitlich demokratische Ordnung abgeschafft wurde? Es ist anzunehmen, dass sie nur zur Täuschung der Bürger initiiert wurde.
#2826
Mazi(Freitag, 19 Juli 2024 08:44)
Erstaunlich!
Auf diese Veröffentlichung im Beck-Verlag beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/referentenentwurf-haftentschaedigung-reform
Die unschuldige Inhaftierung eines Bürgers sieht eine Entschädigung des freiheitsberaubten Bürgers keine Entschädigung auf dem Niveau des Mindestarbeitslohn vor. Dieser Versuch lässt es
wahrscheinlich erscheinen, dass diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht wegen des Widerspruchs gegen das Grundgesetz kassiert wird. Danach soll es also rechtens sein, einen unschuldig
Inhaftierten daran zu hindern, wenigstens den Mindestlohn zu verdienen/zu erhalten.
Wann hört der Einfluss der Nazis eigentlich auf?
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass "verstorben" nicht gleichzusetzen ist mit "ausgestorben". Es ist davon auszugehen, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist.
In welchem anderen Land richten Richter nicht nach dem Gesetz, sondern nach eigenen Gesetzen? Das war bei den Nazis so und es hat sich offensichtlich nichts geändert.
Wie soll eigentlich das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG von Ministerpräsident:innen sichergestellt werden, wenn Richter die allgemeinen Grundsätze von Gesetz und Recht nicht einhalten? Ich denke
nicht an einen Irrtum dieser Personen, sondern die vorsätzlich nicht analoge Anwendung des Rechts. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben bereits am 17.11.2023 bei LTO.DE gefordert, dass der
Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen hat. Da er dies offensichtlich nicht vornimmt, ist nicht davon auszugehen, dass Exekutive und Judikative sie einhalten.
Es ist m.E. erstaunlich, dass dies auch unter dem "neuen" Grundgesetz von 1949 von den damaligen Rechtsgelehrten, den Nazi-Größen, möglich ist. Nicht nachvollziehbar ist, das Amtsträger, die das
Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht achten, immer noch in Amtsfunktionen sind. Sie sind anzuklagen und nicht von deren Kollegen in den Staatsanwaltschften durch deren Nicht-Anklage der Strafverfolgung
zu schützen (vgl. jüngsten Vorstoß von BRORHILGER in der Strafverfolgung der Cum Ex-Täter).
Es wäre also m.E. nicht nachvollziehbar, dass dieses Unrecht sich auf einzelne Rechtsanwendung bezieht.
#2825
Mazi(Donnerstag, 18 Juli 2024 09:48)
Ein sehr seltsames Verständnis von Demokratie in Exekutive und Judikative!
Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke, vom Deutschen Bundestag, ausgeht, dieser die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, dann ist es schon sehr fragwürdig welches Verständnis
Exekutive und Judikative in der Bundesrepublik haben. Die Frage ist also, weshalb Wähler zu den Wahlurnen schreiten und was oder wen sie da wählen?
Es geht also für Unfallverletzte darum, nicht die Gesetze zu verbessern - weil sie ohnehin nicht eingehalten werden -, sondern darum, dass die Vorgaben nach dem Richtern des Bundesverfassungsgerichts
eingehalten werden.
Wenn die Gesetze des Grundgesetzes nicht eingehalten werden, dass sind Exekutive und Judikative der Gruppe der Reichsbürger entschieden voraus. Bekanntlich wollen die Reichsbürger und die AFD erst
das Grundgesetz abschaffen und die Verfassung nach ihrem Denken auslegen.
Vor einer Kritik ist zweifellos zuerst das bestehende Grundgesetz anzuwenden und erst im zweiten Schritt demokratisch zu verändern.
Da dies seitens von Exekutive und Judikative nicht vorgenommen wird, ist die Frage, ob die Amtspositionen/Amtsfunktionen überhaupt mit Amtsträgern besetzt sind. Bekanntlich handeln Amtsträger nach
Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht. Sie gewährleisten das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG.
Wenn also die Regierungen das Gesetz nicht beachten, wie sollen dann die von ihnen eingesetzten Amtsträger die Amtsfunktionen wahrnehmen? Das Chaos vom dem Frau Brorhilker, ehemalige
Oberstaatsanwältin In der Bestrafung der Täter in dem Cum Ex-Geschäften spricht, ist an drei Fingern abzählbar und vorprogrammiert. Ihr Irrtum besteht lediglich darin, dass die Vergehen auf die Cum
Ex-Geschäfte beschränkt blieben.
Es ist davon auszugehen, dassdass die Nationalsozialisten seinerzeit die Nazi-Ideologie seinerzeitübernommen haben und einfach in der damals jungen Bundesrepublik weiter gemacht haben. Zu erkennen
ist die u.a. daran, dass Exekutive und Judikative sich einen feuchten Kehrricht darum kümmern, was das Volk entschieden hat.
#2824
WernerE(Mittwoch, 17 Juli 2024 00:23)
Once Upon a Time in the West + A Fistful of Dollars
https://www.youtube.com/watch?v=efdswXXjnBA
https://www.youtube.com/watch?v=4niv522mbtM
WernerE - Grenzenlose Möglichkeiten
#2823
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 21:28)
Nicht nur Gerichte, sondern auch die Behörden handeln nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ehemalige-Cum-Ex-Staatsanwaeltin-verklagt-jetzt-die-Regierung-article25093281.html
Danach ist nicht feststellbar, dass Amtsträger, der Treuepflicht nachkommen und nach Gesetz und Recht handeln. Frau Brorhilker und die Richter des Bundesverfassungsgerichts fordern letztlich, dass
der Gesetzgeber die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig zu überwachen hat. Die Landesregierungen haben sich von Amtsträgern zu trennen, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Es ist nicht
nachvollziehbar, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auch noch Amtsfunktionen wahrnehmen.
Wenn die Landesbehörden auf diese Weise Amtsfunktionen besetzen, dann ist es nachvollziehbar, dass die heutigen Verhältnisse so sind wie sie sind. Es ist anzunehmen, dass die damaligen Nazis in den
Behörden "ganze Arbeit gemacht haben". Es bist anzunehmen, dass sie "verstorben" sind, aber ihre Ideologie nicht "ausgestorben" ist.
#2822
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 09:40)
Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist zumindest davon auszugehen, dass die Bürger nicht das gegnerische System nicht noch am Leben erhalten!
Die Ablieferung von "Murks" hat, wenn man die Historie als Maßstab nimmt, offensichtlich Tradition. Dass Amtsträger nach Gesetz und Recht ihrer Treuepflicht nachkommen, davon ist m.E. allgemein nicht
auszugehen. Ist also davon auszugehen, dass Verfassungsfeinde das Volk unterwandert haben?
Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist zumindest davon auszugehen, dass die Bürger nicht das gegnerische System noch am Leben erhalten!
#2821
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 09:23)
Ich unterstelle, dass nicht nur diese Feststellung die Entscheidung des BFH betrifft, sondern nach dem Naturgesetz dies generell der Anspruch an eine Rechtsstaatlichkeit sein muss.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2024-07-16-ausfertigung-klimaschutzgesetz-itiotentreff-polizeichat-trump-dokumentenaffaere/
ZITAT:
Martin Hock (FAZ) wünscht sich nach der klaren BFH-Entscheidung, dass die Parteien das Gesetz reformieren und nicht darauf warten, ob auch das BVerfG die Regelung für verfassungswidrig hält. "Um
Murks zu beseitigen, sollte es nicht erst eines Urteils bedürfen".
Es ist anzumerken, dass für diese Rechtsverhältnisse die ehemaligen Nazis verantwortlich sind und deren "Rechtsgebahren" auch heute noch verbreitet wird. Es ist jedoch zu bestätigen, dass sie
"verstorben", aber nicht "ausgestorben" sind.
#2820
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 09:05)
Was geschieht eigentlich mit den Aufsicht führenden Dienstvorgesetzten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-duesseldorf-140ds141js3184-23-77-24-justiz-beschaeftige-anklage-akten-versteckt/
1983 hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Dieser Grundsatz kommt mir bereits zu den Ohren raus. Die Behörden und Gerichte, für die diese Entscheidung nach Paragraph 31 BverfGG verbindlich sein soll, beachten diese Entscheidung offensichtlich
weiterhin nicht.
Wie stellt man sich in den Behörden und Gerichten vor, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden? Die Amtsausübung der Parlamente geben keinen Anlass dazu, davon auszugehen, dass die
Einhaltung der Vorgaben von selbst eingehalten werden.
#2819
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 08:03)
Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, ist auch nach ca. 2 Wochen nach Fertigstellungstermin nicht öffentlich geworden.
Daraus ist zu schließen, dass weiterhin Steuergeld der Bürger von Amtsträgern dazu eingesetzt wird, die Verfassungsfeinde „zu schmieren“.
Es ist anzunehmen, dass wenn dies klar wäre, das Rechtsgutachten fristgerecht erstellt und veröffentlicht wäre. Eines ist unbestritten: „Mit Steuergeld der Bürger wurden die Verfassungsfeinde schon
immer unterstützt!“
Das System muss pervers sein, ansonsten hätten die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht 1983 diese Entscheidung nach dem Grundgesetz getroffen.
#2818
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024)
Hat ein Bürger ein Grundrecht darauf, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht, dem Art. 20 Abs. 3 GG handeln?
Wenn die Verwaltungsakte weder wahrheitsgetreu noch vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wird, die Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden, wie soll dann das
Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt werden?
Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat (Az. 2 BvR 244 und 310/87), dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen
haben, dann hat es dies aus gegebenen Anlass klargestellt.
Es ist damit unter Beweis gestellt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich nie mit der Nazi-Ideologie gebrochen haben. Der Spruch des ehemaligen Marinerichters der Nazis und
späteren Ministerpräsidenten Baden-Württemberg Filbinger (CDU) „was einmal Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein“ hallt mir immer noch im Ohr.
Es klingt als Hohn von der neuen Präsidentin Dr. Fuchsloh die früheren Karrieren unter den Nazis als Nachweis anzuführen, dass sie diesem System später sich distanziert hätten. Einen dümmeren Spruch
hätte sie sich einfallen lassen können.
In einem Rechtsstaat muss das Aufräumen nach Art. 20 Abs. 3 GG gerade jetzt nach der bisherigen Ministerpräsidentin Dreyer und ehemaligen Richterin und Staatsanwältin angesagt sein.
Es ist schon erstaunlich mit welchen „Kaputzen“ sich die Nazi einkleideten und welche Dienstkleidung sie missbrauchten. Die Annahme, dass eine Amtshandlung anhand einer Dienstkleidung erkennbar ist,
ist offensichtlich ein Trugschluss. Es ist die Amtsaufgabe der Bundesländer Aufsicht über die Justiz zu führen. Der amtierende Ministerpräsident trägt die Verantwortung für die Politik des jeweiligen
Bundeslandes.
#2817
Mazi(Montag, 15 Juli 2024 09:12)
Wenn wir ein Grundgesetz haben, dies unsere Verfassung widerspiegelt, darin es untersagt wird, Personen an Staaten auszuliefern, bei denen keine Rechtsstaatlichkeit gegeben ist, dann ist von diesem
Grundgesetz nichts zu erwarten.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/
Weder Exekutive noch Judikative Handel offensichtlich nach dem Grundgesetz. Selbst die Aufsicht handelt gegen das Grundgesetz.
Wenn dem so ist, wie es dargestellt wird, dann ist die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu hinterfragen. Wie darf es dann sein, dass Amtsträger auf die Regeln des Grundgesetz schwören, sie
aber nicht zur Verantwortung gezogen werden? Wenn dem so ist, dann ist nach dem Geist des Grundgesetzes lediglich eine Kopie von diesem anzufertigen. Mehr nicht!
Wenn das Grundgesetz also nicht anzuwenden ist, wie stellt man sich überhaupt vor, weshalb es überhaupt einen Amtsauftrag formulieren konnte?
Was sind dann richterliche Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar oder anhand unbekannter Gesetze von diesen Amtsträgern getroffen sind? WENN DAS gru dgesetz vom Volk ist, dieses aber in Exekutive
und Judikarive befolgt wird, dann bestehen erhebliche Zweifel daran, dass alle Macht vom Volke ausginge.
Es bestehen große Zweifel daran, dass seitens der Behörden Amtsträger systematisch eingesetzt werden, Amtsaufgabe zu erledigen. Dass diese Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen, ist für mich
unzweifelhaft.
Wenn die Rechtsstaatlichkeit nicht gilt, dän ist wahrscheinlich auch deren Nachprüfung sinnlos.
Wenn Sie es so wollen, dann besteht zu der Nazi-Ideologie kein erkennbarer Unterschied. Das kann auch auf keine spezielle Partei zurückgeführt werden. Offensichtlich spielt es auch keinen markanten
Unterschiede von welchem Bundesland aus, diese Antwort auf diese Frage zu beantworten ist.
Wenn das Grundgesetz als unsere Verfassung gelten soll, dän ist in der Behörden und Gerichten gewaltig aufzuräumen. Es ist nucht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger auch noch von ehrlichen Bürgern
finanziert werden. Es ist anzunehmen, dass einmal Nazi sich diese Amtsträger immer Nazi bleiben. Diese Leute leisten jeden Eid auf alles was nur beeidet werden kann, wenn sie danach nur Geld
erhalten. Das muss endlich nach dem Grundgesetz aufhören.
#2816
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 10:39)
Nazi-Vergangenheit ja oder nein?
Ich weise auf folgende Veröffentlichung des Bundesarchivs hin:
https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Benutzen/Hinweise-zur-Benutzung/Unterseite-Persbezogen/Recherche-zur-NS-Zeit/benutzen-recherche-zur-ns-zeit.html
#2815
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 10:29)
Wenn man diesen Artikel für wahr hält, dann ist die Logik der neuen Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchsloh, nicht nachvollziehbar.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/beamte-westdeutschland-ns-vergangenheit-100.html
#2814
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 10:19)
Spricht das Bundessozialgericht auch heute noch nationalsozialistische Entscheidungen?
Es ist sehr fragwürdig, wie die neuen Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG),
Frau Dr. Fuchsloh, zu der Überzeugung gelangen konnte, dass die Herren Schneider und Penquitt nach deren Karriere unter den Nazis, den Historikern Rudloff und Maquill keine Anhaltspunkte liefern
konnte, dass das BSG nicht nazihaft agiert hat und Agiert?
Die Verantwortlichen sollten sich Gedanken darüber machen, dass den Bürgern das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird. Dazu sind alle Amtsträger der Amtsaufgabe zu entheben, die den
Eid brechen und ihrer Treuepflicht nicht nachkommen (vgl. Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).
Die fehlende Überwachung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ob denn jede Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden, ist nicht nur eine Herabwürdigung der Arbeit der ehrlichen
Abgegeordneten, sondern auch rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
#2813
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 07:36)
Bekanntlich sind wir (noch) nicht in AFD Verhältnissen, sondern unter CDU, SPD oder FDP und GRÜNEN Regierungen.
Wo gibt es schon so etwas, dass Richter dem Volk das versprochene Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewähren und verantwortliche Poltiker erklären, sie würden die Justiz beaufsichtigen?
Ich unterstütze in der Tat die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen muss. Man muss sich nur vorstellen, dass er dies nicht
unternimmt und die Frage damit verbinden, weshalb er dies in der Weise macht. Die Beratungen des Deutschen Bundestages sowie deren Beschlüsse werden damit (sehr) fragwürdig.
Die Abgeordneten des Parlaments müssen sich fragen, weshalb sie vom Volk gewählt wurden und weshalb Richter eine Amtsfunktion wahrnehmen, obwohl sie das Grundgesetz nicht achten? Bekanntlich sind wir
(noch) nicht in AFD Verhältnissen, sondern unter CDU, SPD oder FDP und GRÜNEN Regierungen.
#2812
Mazi(Samstag, 13 Juli 2024 09:29)
#2811
Ich gehe davon aus, dass die Aufarbeitung der Geschichte des Bundessozialgerichts eine bezahlte Ausarbeitung auf unsachlichen Niveau erfolgte. Wo gibt es schon so etwas, dass der Auftrag in eigenen
Reihen erfolgte und als Historiker-Bewertung gelten soll.
Es ist insbesondere nicht die Unschuld der ehemaligen Nazi-Grössen damit erklärt zu erklären, dass sie sich in der Nazi-Zeit ausgelebt hätten und in der Nachfolgezeit sich rechtsstaatlich verhalten
hätten.
Zu erkennen ist dies heute noch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen und das Bundessozialgericht sich nicht als Tatsachengericht der Vorgerichte
"versteht".
Diese Feststellung lässt darüber nachdenken, welche Ausbildungsniveau und welche Herkunt die heutigen Juristen erreicht haben sollen. Schon die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag die Einhaltung
seiner Vorgaben nicht überprüft, schürt den Verdacht, dass die Nazi-Ideologie weiter verfolgt wird.
Der Spruch des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger, "einmal Recht, kann kein Unrecht sein", macht nachdenklich. Es ist zu bedenken, dass Filbinger Parteimitglied der CDU und nicht der AFD sowie
Marinerichter in der Zeit der Nazis war.
Es ist irrig anzunehmen, dass er ebenso wie andere Karrieristen der Nazis ("im Brot" des Bundessozialgerichts) in der noch jungen Bundesrepublik nach dem Grundgesetz gearbeitet hätten. Die fehlende
Nachprüfung, ob denn die Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurden, ist u.a. nicht der Beleg einer Unschuldsvermutung, sondern eher deren Gegenteil.
Im Deutschen, dem Volk, gibt in der Tat einen feinen Unterschied zwischen "ausgestorben" und "verstorben" zu sein - auch wenn dies im Bundessozialgericht anders gesehen wird.
Die Tatsache, dass Historiker von der Beklagten mit dem Auftrag die Geschichtsforschung vorzunehmen sowie die späte Beauftragung "falscher Historiker" beauftragt wurden, lässt darauf schließen, dass
man im Bundessozialgericht sehr wohl die Verbindung zu der Nazir-Ideologie kannte und offensichtlich etwas verborgen werden soll.
Ich lege mich fest:
Diese Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit ist "voll in die Hose gegangen". Die Geschichte des Bundessozialgerichts aufzuarbeiten erfordert m.E. wenigstens einen Teil der Objektivität. Das ist
bekanntlich weder beabsichtigt gewesen, noch ist dies erfolgt.
Es ist nicht erkennbar, dass in der Sozialgerichtsbarkeit je Entscheidungen nach dem Grundgesetz, dem Gesetz, getroffen wurden. Das Grundrecht des Bürgers ist nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt
worden.
#2811
Mazi(Freitag, 12 Juli 2024 23:40)
(Fortsetzung)
Erst auf Druck mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/25623) hat DIE LINKE am 04.01.2021 den notwendigen Druck auf das Bundessozialgericht ausgeübt, sich endlich mit seiner Nazi-Vergangenheit und
ihren Nazi-Richtern auseinander zu setzten.
Offensichtlich wird im Bundessozialgericht unter einem "Vorreiter" etwas anders verstanden, als dies beim Volk hinterlegt ist. Auch ihre Umschreibung, ob Richter ideologische Entscheidungen getroffen
hätten beantwortet sie wie folgt: "Wie die Forschung zum 1. Senat zeigt, war die Rechtsprechung zu Beginn der 1960er Jahre – gemessen am damaligen Recht – sehr positiv für die Opfer von
NS-Verfolgten. Vorsitzender des 1. Senats war Joseph Schneider, der bereits erwähnte und durchaus belastete BSG-Präsident. Sein Berichterstatter und Stellvertreter im Senat hieß Norbert Penquitt. Er
war ein erfolgreicher Verwaltungsjurist im NS-Staat gewesen, trat 1938 der NSDAP bei und arbeitete am Arbeitswissenschaftlichen Institut der Deutschen Arbeitsfront mit. Nichts an diesem Lebenslauf –
so die Forscher – ließ erwarten, dass er für die Rechte von NS-Verfolgten eintrat." "Dass er dies gleichwohl tat, zeigten aber auch seine Veröffentlichungen in juristischen Zeitschriften, die – wie
die Rechtsprechung – großen Zuspruch bei den Anwälten der Verfolgten in Israel, Großbritannien und den USA fanden." Sie verwies auf ausländische Anwälte, nicht auf deutsche Anwälte bzw. Kläger vor
deutschen Sozialgerichten.
Ich hege wie Maas und Prantl Zweifel, dass die Richter des Bundessozialgerichts bei ihrer Nazi-Vergangenheit tatsächlich nach dem Gesetz entschieden haben.
Das Grundgesetz bindet die richterliche Entscheidung an das Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 das Gesetz ausgelegt und Recht in der Weise gesprochen, dass Behörden und Gerichte nach dem
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Diese Verwaltungsakten dürfen gemäß dem Minikommentar des Bundesministerium des Innern nicht
verändert werden. Nach der Überzeugung der Richter des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
Diese gesetzlichen Vorgaben wurden und werden auch heute noch nicht seitens der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet. Die Richter des Bundessozialgerichts, die ebenfalls aus dem Grundgesetz
rekrutiert sind, achten diese grundgesetzlichen Vorgaben dennoch nicht.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht anerkennt, nicht nach dessen Vorgaben entscheidet, dann ist schwer nachzuvollziehen, dass sie nach einem Amtsauftrag entscheiden. Das
Bundessozialgericht räumt sogar öffentlich auf seiner Internetseite ein, nicht als Tatsacheninstanz zu fungieren. Wenn seine Vorgerichte ihren Entscheidungen die Verwaltungsakte der Beklagten nicht
zugrunde legen und dies auch nicht vom Bundessozialgericht vorgenommen wird, ist festzustellen, dass das Grundrecht des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gewährt
wird.
Es ist nicht zu erkennen, dass die ehemaligen Nazi-Größen ausgestorben sind, obwohl sie eindeutig verstorben sind. Es ist halt eben ein kleiner aber wesentlicher Unterschied, ob eine Ideologie
ausgestorben oder ihre Anhänger verstorben sind.
Wenn man weiß, dass die Beauftragten Historiker ausgerechnet eine leitende Funktion au einem Institut haben, dessen Eigner regelmäßig als Beklagte vor den Sozialgerichten zu erscheinen haben, dann
sind letzte Zweifel an der Unabhängigkeit dieser Historiker beantwortet. Ein weiteres Geschmäckle ist darin zu sehen, dass diese Reports ausschließlich nicht bei Linken- oder in der bürgerlichen
Mitte angesiedelten Verlagen erscheinen.
Da scheint etwas nicht zu stimmen! Es sind zu viele weiterhin offene Fragen geblieben.
#2810
Mazi(Freitag, 12 Juli 2024 23:39)
Da scheint etwas nicht zu stimmen! Es sind zu viele weiterhin offene Fragen geblieben. Und Sie sind nicht sauber beantwortet.
Ich beziehe mich auf die nachfolgenden Veröffentlichungen:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat
Ich zitiere:
"NJW: Ihr Haus hat relativ lang gebraucht, um sich mit seiner Verwurzelung im NS-Staat auseinanderzusetzen. Warum war das bislang kein Thema?
Fuchsloch:
Zahlreiche Ministerien, Behörden und Gerichte haben Studien zur NS-Geschichte in Auftrag gegeben, die inzwischen ein umfangreiches Genre geschichtswissenschaftlicher Forschung bilden. Auch unser
Forschungsprojekt ist auf den Weg gebracht worden, um sich mit den Ursprüngen des Gerichts zu beschäftigen. Allerdings sind wir keineswegs Nachzügler, sondern im Kreis der anderen obersten
Bundesgerichte sogar Vorreiter. "
"Die spannenden Ergebnisse der mehrjährigen Forschungsarbeiten der Historiker Prof. Dr. Marc von Miquel und Dr. Wilfried Rudloff haben wir als erstes Bundesgericht in einem absolut lesenswerten Buch
präsentiert."
"Fuchsloch:
Nach unseren Erhebungen waren von 62 Richterinnen und Richtern, die bis 1969 zum BSG kamen, elf an nationalsozialistischem Unrecht beteiligt."
"NJW:
Bestand gleichwohl mit Blick auf die NS-Belastung einiger Richter die Gefahr, dass ideologisch gefärbte Entscheidungen getroffen wurden?
Fuchsloch:
Zu diesem Ergebnis sind Rudloff und von Miquel nicht gekommen.
Wie die Forschung zum 1. Senat zeigt, war die Rechtsprechung zu Beginn der 1960er Jahre – gemessen am damaligen Recht – sehr positiv für die Opfer von NS-Verfolgten.
Vorsitzender des 1. Senats war Joseph Schneider, der bereits erwähnte und durchaus belastete BSG-Präsident.
Sein Berichterstatter und Stellvertreter im Senat hieß Norbert Penquitt.
Er war ein erfolgreicher Verwaltungsjurist im NS-Staat gewesen, trat 1938 der NSDAP bei und arbeitete am Arbeitswissenschaftlichen Institut der Deutschen Arbeitsfront mit.
Nichts an diesem Lebenslauf – so die Forscher – ließ erwarten, dass er für die Rechte von NS-Verfolgten eintrat."
Heribert Prantl, ebenfalls früher Richter, fasst zusammen (https://www.sueddeutsche.de/politik/altnazis-im-bund-der-vertriebenen-leute-die-von-frueher-was-verstehen-1.1529956):
"Alt-Nazis in der frühen Bundesrepublik - Leute, die von früher was verstehen
Justiz, Verwaltung, Ministerien - die Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall. So überrascht es nicht, dass sie auch beim Bund der Vertriebenen anfangs einen Großteil der Funktionäre
stellten. Spannender als die personellen Kontinuitäten sind aber die sachlichen: Wie stark hat brauner Geist Gesetzgebung und Politik der BRD beeinflusst?"
In dem Artikel "Frühere Nazis in der Ahnengalerie - Die Bundesregierung hat keine Eile bei der »Enttarnung« von Hitlers Nachkriegsjuristen, René Heilig 26.01.2021, 17:34 Uhr
(https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147504.ns-vergangenheit-fruehere-nazis-in-der-ahnengalerie.html) heißt es:
"Nachdem die NS-Vergangenheit des Justizministeriums aufgearbeitet wurde, sollten die Lehren aus damaligem Unrecht sowie die Folgen blinden Gehorsams zum Pflichtfach für Jura-Studenten werden,
versprach der zuständige Minister Heiko Maas (SPD). Man wollte wissen, was war - jedenfalls 2017. Maas verantwortet inzwischen das Außenressort der Bundesregierung. Doch dass es für deutsche Behörden
und Institutionen genügend Gründe gibt, sich mit ihrem Dasein in Zeiten der Nazi-Diktatur zu befassen, hat sich offenbar nicht bis zum Bundesarbeits- und dem Bundessozialgericht
herumgesprochen."
#2809
WernerE(Freitag, 12 Juli 2024 22:42)
#2808 - Zitat
In mir vorliegenden Fall hat die Berufsgenossenschaft die Verwaltungsakte verändert
bei der BG HM (Mainz) ist das bei einem Fall hier in Bayrisch-Schwaben auch bekannt geworden. Nur dumm, dass die Betroffenen den SB:innen auf die Schliche gekommen sind.
WernerE - sieht, hört und schreibt - nur um den Stinkstiefeln das Handwerk zu legen!
#2808
Mazi(Freitag, 12 Juli 2024)
Es ist noch viel zu tun, den Übergang von den Nazis zu den Regeln des Grundgesetzes zu schaffen.
Können Amtsträger Richter der Sozialgerichtsbarkeit sein, ohne als Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln, als Amtsträger eine Amtsaufgabe wahrnehmen?
Auf diese Veröffentlichung von Thomas Fischer (ehemals BGH-Richter) beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde/
Von einem Richter verlangt Fischer Sachverstand, wenn er eine Situation beurteilen und in der Konsequenz auch entscheiden will.
In mir vorliegenden Fall hat die Berufsgenossenschaft die Verwaltungsakte verändert und Richtern vorgelegt, die wiederum auf dieser Aktenlage ein medizinisches Gutachten angefordert haben. Es ist ein
"Rattenschwanz" von Verfehlungen in Exekutive und Judikative festzustellen.
Zu berichten ist, dass die Berufsgenossenschaft nachweislich Unterlagen austauschte, 3 verschiedene Aktenzeichen zu einem einzigen Unfall anlegte, wichtige Unterlagen des 1. Aktenzeichen entnommen
hat, die Dokumente des 2. Aktenzeichens gänzlich verschwinden lassen und lediglich Dokumente des 3. Aktenzeichens den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorgelegt. In dieser Verwaltungsakte nach sich
u.a. ein Bescheid nebst Dokumenten befunden, der überhaupt nicht vorgelegt wurde.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben erklärt, dass sie gemäß Amtsauftrag die Verwaltungsentscheidungen der beklagten Berufsgenossenschaft kontrolliert hätten und entschieden haben. Die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde haben ihr wie dessen Dokumente erst gar nicht vorgelegen.
Sie werden mir zustimmen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht erklären können, dass sie über Sachverstand verfügt haben können. Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in den beiden
untersten Instanzen nicht über eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte verfügen und das Bundessozialgericht antragsgemäß auf die Vorlage einer Verwaltungsakte verzichtet, dann ist
festzuhalten, dass Verwaltungsentscheidungen der Gerichte nicht aufgrund der Verwaltungsakten, mit Sachverstand, getroffen werden.
Da richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind, ist davon auszugehen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz getroffen werden.
Folgt man der Argumentation von Fischer, dann haben die Richter nicht nur als Amtsträger gegen Gesetz und Recht gehandelt, sondern es ist nicht erkennbar, dass sie über Sachverstand verfügen
konnten.
Es ist davon auszugehen, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG seitens der Landesregierung und ihnen selbst nicht gewährt wurde. Daher ist die Frage zu stellen, wo ein Kläger nach dem Grundgesetz
seine Klage einzureichen hat?
Zweifellos ist die Sozialgerichtsbarkeit für die Entgegennahme dieser Klage zuständig gewesen. Es oblag der jeweiligen Landesregierung diese Instution mit Amtsträgern zu besetzen.
Zur Erfüllung dieser institutionellen Amtsaufgabe ist deren Besetzung mit Amtsträgern seitens des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Wenn also Personen diese Amtsaufgabe übernehmen, sich jedoch
nicht als Amtsträger beweisen, sich letztlich als Verfassungsfeinde outen, der zuständige Justizminister die Klagen gegen diese Personen verhindert, dann hat dies mit dem Grundgesetz und seinen
Grundrechten sehr wenig gemein.
Da nach den europäischen Menschenrechten erst verurteilte als Straftäter bezeichnet werden dürfen, die Klageerhebung aber behördlich verhindert wird, ist an dieser Stelle das Grundgesetz
nachzuschärfen. Heisst es dort nicht, dass alle Macht vom Volk ausgeht? Anhand des dargestellten Falls liegt die Macht nicht beim Volk, sondern in der Exekutive, die darüber entscheidet, ob die
Einhaltung der Treuepflichtgewahrt wird oder nicht. Folglich widerspricht diese Amtsausübung Art. 20 GG.
Es ist noch viel zu tun, den Übergang von den Nazis zu den Regeln des Grundgesetzes zu schaffen.
#2807
Mazi(Donnerstag, 11 Juli 2024 09:52)
Ich lege mich fest:
EXEKUTIVE und JUDIKATVE handeln nicht nach dem Grundgesetz und der Gesetzgeber unterlässt es seine Vorgaben nachzuprüfen!
Welche Möglichkeiten sind einem Kläger dann noch möglich, sein verbrieftes Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4nGG wahrzunehmen? Wenn man ehrlich ist, dann ist festzuhalten, dass er keine Chance hat,
dieses Grundrecht bei Amtsträgern durchzusetzen. Die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen erscheinen eine rühmliche Ausnahme darzustellen und können allenfalls einen Beweggrund sein,
unliebsame Personen auszuschließen. Die richterliche Begründungen sind zwar nachvollziehbar, dass Amtsträger, die das Grundgesetz bekämpfen, gleichzeitig der Treuepflicht nicht nachkommen können,
sind dennoch aufgrund der fehlenden Zwangsläufigkeit nicht kausal.
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Angeklagten der Treuepflicht genügten oder nicht. Wenn sie der Treuepflicht nachgekommen sind, dem Grundgesetz entsprochen haben, dann sind die Richter nach dem Gesetz
nicht berechtigt, diese von ihnen getroffene Entscheidung zu treffen. Massgeblich ist also, ob diese Amtsträger ihrer Amtspflicht nachgekommen sind.
Es ist mir durchaus bewusst, dass ich anders herum argumentiere, aber es soll nur verdeutlicht werden, wie die Juristerei uns rechtsstaatlich in das Chaos führt. Diese NaziDenke ist nach dem
Grundgesetz zu beenden.
#2806
Mazi(Donnerstag, 11 Juli 2024 08:15)
Muss man deshalb vor ein Gericht, das BundessozialgerichT (BSG), ziehen, da sein Recht einzufordern und dann auch noch von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorgeführt zu werden?
Auf folgende Presseveröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024_18.html
Der Verdacht, Verfassungsfeinde gegenüber zu stehen und sie eine Amtsausführung gegen das Grundgesetz vorzunehmen drängt sich mehr als auf.
In dem Fall war es m.E. vertretbar, dass der Arbeitgeber die Impfpflicht anordnete. Wenn der Arbeitgeber berechtigt war diese Anordnung zu erteilen, dann ist es auch die Aufgabe der
Berufsgenossenschaft alles (noch) mögliche zu unterndhmen, diesen Schaden zu minimieren. Wenn er es anordnen durfte, dann ist m.E. auch damit verbunden, dass er die Haftung für seine möglicherweise
fehlerhafte Anordnung zu übernehmen hatte.
In dem Fall hat die Berufsgenossenschaft die Schadensregulierung zu übernehmen.
Wenn nun Berufsgenossenschaft und Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Recht einvernehmlich beugen, dann ist es fraglich, wie ein Bundesland das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren will?
Es ist für mich nicht nachvollziehbar und nach dem Grundgesetz nicht duldbar, dass Vorinstanzen die Haftung in Sinne der Berufsgenossenschaft bestritten haben. Die Richter sind unter dem gleichen
Dienstherrn von den Staatsanwaltschaften anzuklagen, zu verurteilen und unter Einzug ihrer Dienstbezüge zu entlassen. Wo gibt es denn so etwas, von Bürgern eine Entlohnung zu fördern und gleichzeitig
deren Vorgaben zu missachten?
Wenn man jedoch weiß, dass den Richtern der Vorgerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Berufsgenossenschaft vorliegt, die Richter selbst "Gutachter" auf Basis
dieser manipulierten Verwaltungsakte einschalten und auch das BSG sich nicht von einer ordnungsgemäß geführten Verwaltungsakte überzeugt, ist nachvollziehbar, dass die Führung der Verwaltungsakte vor
einem Gericht in der Entscheidungsfindung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit für die Entscheidung keine Rolle spielt.
Im Fall von Herrn Neumann haben Richter des LG Hamburg sich sogar erdreistet unter Vortäuschung einer Amtsausübung die Vorlage einer wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu verhindern
und ihn gar seiner persönlichen Freiheit beraubt. Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere nach Paragr. 103 Sozialgerichtsprozess - nachzuvollziehen ist anhand dieses
Falles unmöglich.
Es ist folglich uninteressant, dass ein Kläger sich auf sein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG bezieht, wenn die Richter ohnehin nicht auf der Grundlage wahrer und vollständiger Verwaltungsakten oder
gemäß den Anordnung der Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden.
Die Annahme, dass Richter nach dem Grundgesetz entscheiden ist also irrig. Wenn das Grundgesetz jedoch unsere Verfassung darstellen soll, dann ist es unverantwortlich, dass Exekutive und Judikative
dieser nicht folgen. Das ist m.E. wie zur Zeit der Nazis.
Es ist daher fraglich, weshalb Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG sind, aber nicht nach Gesetz und Recht handeln, der Treuepflicht nicht nachkommen, und trotzdem
monatliche Zahlungen der Bürger entgegennehmen und dabei deren Vorgaben nicht einhalten? Zur Durchsetzung des Grundgesetzes ist es m.E. erforderlich, dass nach diesem gehandelt wird. Die Vorstellung,
dass ein Ministerpräsident:in nicht für die Einhaltung von Gesetz und Recht verantwortlich sein soll, dokumentiert eindeutig deren verfassungsfeindliche Haltung gegenüber ihren Amtsaufgaben und dem
Grundgesetz.
Es ist das deutsche System hinsichtlich seiner Rechtsstaatlichkeit und das alle Macht vom Volke ausginge, ist mehr als zu hinterfragen.
Das Volk, der Deutsche Bundestag, mag falsch entscheiden, aber dort ist die Korrektur zu dessen Vorgaben vorzunehmenden. Es liegt nicht in der Macht "billiger" Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich
über Gesetz und Recht hinwegzusetzen und entgegen dem Gesetz eine Entscheidung zu treffen. Alle Richter sind an die Vorgaben, Weisungen des Volkes gebunden. So schreibt es ihnen das Grundgesetz vor
und bindet die Amtsausübung ihres Amtes daran.
Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers sich entscheiden, sind sie nicht vom Bundesverfassungsschutzgesetz geschützt, sind von den Reichsbürgern zu
unterscheiden und betätigen sich als Verfassungsfeinde. Es ist nicht erklärbar, wie sie finanzielle Entschädigung vom Volk erwarten dürfen, haben sie doch ihren Eid gebrochen und nachweislich nicht
nach dessen Willen gehandelt.
Einfach ausgedrückt:
Die Verantwortlichen haben das Grundgesetz nicht umgesetzt. Ihre Amtsaufgabe haben sie "schrottmässig" wahrgenommen.
#2805
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 16:44)
Ich habe die Darstellung unter "www.jurawatch.de" gelesen und halte fest, dass es bewusste Falschurteile der Richter schon in der Nazi-Zeit gegeben hat.
Bekannt ist der Spruch des ehemaligen Marinerichters der Nazis und ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger, der davon ausging, dass das was damals richtig war heute nicht falsch sein kann.
Filbinger hat seinerzeit nicht von der Wahrheit, sondern von Richtigkeit gesprochen.
Erstaunt bin ich dagegen, dass das Bundessozialgericht (BSG) dies seit der Schaffung und Etablierung des Grundgesetzes nicht abgestellt wurde und erst das BSG jetzt seine Nachforschungen bei einem
befreundeten Institut, deren Eigentümer regelmäßig als Beklagte vor ihm erscheinen, beauftragt hat.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz 1949 in Kraft gesetzt wurde, die Sozialgerichtsbarkeit aber erst 1954 in der heutigen Erscheinungsform geschaffen wurde. Es ist auch darauf
hinzuweisen, dass die dort eingesetzten Richter entgegen der Weisung des Grundgesetzes ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Wenn Ministerpräsident:innen eine Sozialgerichtsbarkeit mit Richtern besetzen, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachkommen, dann bleibt dort mehr als nur "Geschmeckle" hängen. Ich gehe
daher davon aus, dass die Ministerpräsident:innen offenischtlich ebenfalls das Grundgesetz nicht achten, ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen und sie keinesfalls sicherstellen,, dass in ihrem Bundesland
Gesetz und Recht eingehalten werden.
Es bleibt einem nichts Anderes übrig, als erkenntlich zu machen, dass man die Ungerechtigkeit gesehen, festgestellt hat und was man von den Verantwortlichen hält (ihnen stets den Spiegel
vorhält).
Es ist deutlich zu machen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Bürgern systematisch verwehrt wird und in dieser Beziehung auch die heutigen Verantwortlichen nicht anders handeln, als unter
den Nazis gehandelt worden wäre.
Es muss doch jedem vernünftigen Bürger klar sein, dass eine Funktionstrennung, die sich in den Unternehmen durchgesetzt hat, von den Behörden gefordert wird, auch in den Behörden selbst Einzug zu
halten hat.
Die Sinnhaftigkeit ist m.E. unbestritten.
Es ist eine Unmöglichkeit unter dem gleichen Minister Exekutive und Judikative gleichsam der Dienstaufsicht zu unterstellen. Früher hat mir einer gesagt: So liegen Ausführung und Kontrolle in einer
Hand!
Das stimmt, aber richtig oder rechtstaatlich ist dies trotz dem nicht!
#2804
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 16:13)
Es ist zu hoffen, dass Schweitzer als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz sich dafür einsetzt, dass in seinem Bundesland, in Rheinland-Pfalz, Gesetz und Recht eingehalten werden.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neuer-ministerpraesident-grosse-fussstapfen-fuer-den-zweimetermann.fa1238fc-f2b4-4e81-ab98-6141c2e6e86a.html
Als ehemalige Richterin und ehemalige Staatsanwältin ist dies Frau Dreyer nicht gelungen.
Wenn ihr das nicht gelungen ist, dann ist davon auszugehen, dass sie mit dieser Amtsaufgabe überfordert war oder ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Ich halte es für unverantwortlich mit Geldern der Steuerzahler derart umzugehen, indem man dieses nimmt, um Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen (vgl. #2803).
Es mag manchem zum Ohr "raushängen", auch mir, 75 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes weiterhin aktuelle Anlässe in der Politik zu haben, die Nazi-Ideologie aufzuzeigen.
Die Rückschluss, dass lediglich die Ideologie ausgetauscht wurde, die handelnden Personen aber immer noch die Gleichen sind, liegt (sehr) nahe.
#2803
WernerE(Dienstag, 09 Juli 2024 14:29)
Bezugnehmend zu #2796-2802 ein besonderer Fall
Fehlende Distanz von Nazi-Glorifizierung bei der Bamberger Justiz zudem Herausforderung für uns Alle!
Ausgerechnet dort gibt es neben Gustl Mollath und Ulvi Kulac einen weiteren, absolut untragbaren Skandal: der ehemalige Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Georg Fick, wird ungerührt
auf der Honoratiorenliste geführt.
Entgegen Gutachten 1/46 vom 28. Juni 1946 war er eben nicht nur lediglich stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts, ohne als solcher tätig zu werden, sondern ausweislich des – zumindest
bislang (noch) – ohne Konsequenzen gebliebenen Aufhebungsbescheides 107 AR 194/98 der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 28. September 1998 als ausgewiesener Nazi vom (keineswegs ein Aprilscherz!) 01.
April 1955 bis 31. Mai 1962 exponiert tätig!
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich schweigt dazu nur und der jetzige Behördenleiter wendet NS-Methodik – die Sippenhaft – an: löscht die gesamte Honoratiorenliste und begeht den nächsten
Fauxpas, in dem er einen Antisemitismus-Beauftragten einsetzt, also Antiziganismus und das Schicksal der vielen weiteren Minderheiten negiert.
Deshalb die Bitte um Mitzeichnung gegen die fehlende Nazi-Distanz der CSU: http://chng.it/74p5yfYyBG?fbclid=IwAR1_hUXMN12xjVJbq31Y23tiUoyYaPDCbjxToO9_xEgi2oeiK-Sc02iBID0
WernerE - Lesen bildet und zeigt auf wo und wann es total schiefläuft
#2802
WernerE(Dienstag, 09 Juli 2024)
# 2799
Der Auftrag von Frau Aigner, die Erstellung eines Gutachtens nach dem Steuermittel der Bürger eingesetzt werden dürfen, um deren Vorgaben zu bekämpfen, erscheint rhetorisch und inhaltlich nicht
nachvollziehbar zu sein. Die Durchsetzung des Grundgesetzes nach den Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsenerscheinen konsequent nach dem Grundgesetz getroffen zu
sein.
Frau MdL Ilse Aigner und Ihre Minister Freunde der FW und CSU sowie das Kabinett werden erfahrungsgemäß nichts tun, was zur Stabilität beitragen wird.
Man brauch im Prinzip nur mal die Seite von www.jurawatch.de ansehen und schon
erkennt man die Wirklichkeiten.
WernerE - wer die Wahrheit lesen will - muss nur www.unfallmann.de aufrufen. Danke!
#2801
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 12:10)
Es ist vermessen, bei der Vorlage nicht wahrheitsgetreuer und unvollständiger Verwaltungsakten einer Behörde von Gutachtern (nach der Vorlage solcher Akten seitens der Richter) ein ordnungsgemäßes
Gutachten zu erwarten.
Spätestens jetzt ist zu folgern, dass das Gutachten nur so gut wie die vorgelegten Verwaltungsakten sein kann. Da die Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts sind, dieser Beschluss scheinbar von den Richtern (trotz deren Bindung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) nach dem Gesetz nicht beachtet wird, ist es
fraglich, nach welchem Gesetz dann die richterlichen Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
Wenn der Amtsauftrag nach dem Grundgesetz erteilt wird, dann ist anzunehmen, dass auch dessen Gesetze an die Richter gebunden sind, heranzuziehen sind.
Wenn die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgen, stellt sich die Frage. was dann die Entscheidungen darstellen und weshalb die Richter vorgeben, eine
Amtshandlung durchzuführen?
Wenn die Richter keine Amtshandlung nach dem Gesetz vornehmen, dann ist fraglich, was deren Dienstkleidung (Robe) an dieser Stelle ausdrücken soll? Ich gehe davon aus, dass die Dienstvorgesetzten es
den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit untersagen, wenn sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz gegenüber allen Amtsträgern durchgesetzt wird. Eine finanzielle Unterstützung aus Steuergeldern der Bürger für gesetzwidriges Verhalten kann es m.E. nicht
geben.
#2800
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 11:54)
Es ist unglaublich, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht, ihrer Treuepflicht nachkommen, und der europäische Rechnungshof dieses vernichtende Urteil abgibt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schlechte-kontrolle-von-eu-hilfen-rechnungspr%C3%BCfer-wollen-staaten-geld-k%C3%BCrzen/ar-BB1pCaD3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=10faf92f63d644cb9e5ee8fa09e4fc24&ei=38
Die Einschätzung, dass nichts mit rechten Dingen in den Behörden zugeht, wird auch von anderen in anderen Aufgabenbereichen bestätigt.
Nichts scheint ausgeschlossen zu sein. Der Umkehrschluss ist denkbar, dass seitens der Ministerpräsident:innen, dass sie alles in ihrer Verantwortung stehende nach ihren Fähigkeiten unternommen wird.
Offensichtlich mangelt es ihnen jedoch an der Voraussetzung, für das notwendige fähig zu sein.
Es erscheint nachvollziehbar zu sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz etabliert ist. Daraus folgt, dass dem Bürger überhaupt kein Grundrecht
nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
#2799
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 10:37)
Da das Bundesverfassungsschutzgesetz nur Richter dann von der verfassungsrechtlichen Observierung freistellt, wenn sie nach dem Gesetz entscheiden, ist davon auszugehen, dass auch die dortigen
Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handelten.
Da es an Unterscheidungsmerkmalen zur Reichsbürger-Szene in der Behörde des Verfassungsschutzes mangelt, ist davon auszugehen, dass sie selbst als Verfassungsfeinde anzusehen sind.
Der Auftrag von Frau Aigner, die Erstellung eines Gutachtens nach dem Steuermittel der Bürger eingesetzt werden dürfen, um deren Vorgaben zu bekämpfen, erscheint rhetorisch und inhaltlich nicht
nachvollziehbar zu sein. Die Dur hsetzung des Grundgesetzes nach den Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsenerscheinen konsequent nach dem Grundgesetz getroffen zu
sein.
Die fehlende Umsetzung und Anwendung des Grundgesetzes erscheint auf Länderebene ein vorsätzlich nicht erfüllter Amtsauftrag zu sein.
#2798
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 10:23)
Wenn eine Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der Tatsache, dass die Länder keine Amtsträger mit der Treuepflicht einsetzen, sie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren, wo soll dann ein Kläger
seine sozialgerichtliche Klage einreichen?
Mit Sicherheit hat diese vor dem Sozialgericht zu erfolgen. Da es Aufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten eines Bundeslandes ist dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in seinem
Verantwortungsbereich eingehalten werden, ist es dessen Verantwortung, dass das Grundgesetz dort befolgt wird.
Lange Rede kurzer Sinn:
Es ist nach dem Grundgesetz nicht nachvollziehbar, dass die Sozialgerichtsbarkeit je eine Entscheidung nach dem Grundsetz getroffen hat.
Wenn das Gesetz regelt, dass überlange Gerichtsverfahren unzulässig sind und Entschädigungen nach sich ziehen, dann sind gehörige Zahlungen fällig.
Es geht nicht darum, dass Richter Fehlentscheidungen getroffen haben, weil sie irrten. Es geht darum, dass sie nie Unterlagen ihren Entscheidungen zugrunde legten, die sie berechtigtem könnten, einen
Sachverhalt nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz eruiert zu haben.
#2797
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 10:10)
Folgt man den vorliegenden Dokumenten und dem Beweis, dann besitzen die Amtsträger, der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, mangels der Tatsache, dass sie nicht ihrer Treuepflicht nachkommen (nach
Gesetz und Recht handeln) keinen grundgesetzlichen Auftrag (Art. 97 Abs. 1 GG).
Da dieser Vorwurf nicht erst seit heute besteht, sondern mit dem Grundgesetz fest verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz
getroffen haben. Folglich war auch eine Berufung gegen ein solche Entscheidung unzulässig. Auch Vergleichen hat keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegen.
Weil die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vortäuschten, waren sie nicht berechtigt bei dieser vorsätzlichen Täuschung eine Amtskleidung zu tragen. Sie waren dienstrechtliche zur
Verantwortung zu ziehen.
Da strafrechtliche Klagen an Staatsanwaltschaften gebunden sind, Dienstherr der Staatsanwaltschaften und Richter der Minister der Justiz des jeweiligen Bundeslandes ist, ist die Frage der
Funktionstrennung zu stellen. Es liegt auf der Hand, dass in diesen Fall Exekutive und Judikative zusammen liegen und eine Funktionstrennung erst gar nicht vorliegt.
Eine solche Organisation ist von der Nazi-Ideologie nicht zu unterscheiden.
Wenn das der Denklogik der Ministerpräsident:innen entspricht, dann ist die Frage zu stellen, ob diese nicht die Rechtsnachfolger der Nazis, nicht verbal sondern sachlich darstellen.
Wo gibt es - ausser in der - Juristerei vergleichbares.
Ich bin dafür nach einheitlichen Grundsätzen - auch in der Juristerei - die Ausbildung vorzunehmen. Die bisherigen Ausbildungen sind abzuerkennen und aufgrund von Nachschulungen zu
vereinheitlichen.
Lehrer der Juristerei ist wegen vorsätzlicher Nähe zu den Reichsbürgern, die Qualifikation abzuerkennen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Verfassungsfeinde mit Steuergeld der Bürger von
Dienstherren unterstützt werden, deren Nähe zur Reichsbürger-Szene nicht abzustreiten ist.
#2796
Mazi(Montag, 08 Juli 2024 15:30)
#2795
Wenn keine Amtsträger zur Erfülllung von Amtsfunktionen eingesetzt werden, die der Treuepflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, wie groß der Schaden sein könnte, wenn diese die
Amtsfunktionen nicht wahrgenommen würde?
Mit Sicherheit wäre in diesem Fall der angerichtete Schaden kleiner, weil Unfallverletzte sich keiner falschen Hoffnungen hingeben würden. Zum anderen würde eine gewaltige Kostenersparnis damit
verbunden sein, weil Ausgaben in Exekutive und Judikative einzusparen wären. Das würde wiederum zur Folge haben, dass dieses Geld wiederum unter den Parlamentarierern verteilt werden
könntekönnte.
Dass dies undemokratisch wäre, kann nicht ernsthaft diskutiert werden. Deshalb halte ich es für sinnvoll, die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit deren Forderung, dass der Gesetzgeber doch die
Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen, ebenso für sinnvoll wie die Förderung von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde nicht mit Geldern der Bürger auch noch gefördert werden dürfen. Es ist
unsinnig, dass Bürger einerseits Vorgaben in Gesetzen machen und andererseits den Kampf gegen diese Regelungen auch noch finanzieren.
Wir müssen die Sinnhaftigkeit der Judikative hinterfragen, nicht nur vor dem Hintergrund der Weisungsgebundenheit der Amtsträger gegenüber dem Minister der Justiz der jeweiligen Bundesländer und der
Nicht-Weiterleitung von Alarmierungen seitens der Ministerien oder der Abschiebung von Bürgern ins Ausland trotz positivem Wissens, dass die Judikative noch nicht entschieden hat.
M.E. werden die Prinzipien der Nazi-Ideologie verfolgt.
#2795
Mazi(Montag, 08 Juli 2024 15:03)
# 2794
Es geht m.E. vielmehr darum das Grundrect des Art. 19 Abs. 4 GG zu sichern. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass mit Amtsträgern, die ihrer Treupflicht nicht nachkommen, die Ziele des Grundgesetzes
erreicht werden können.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft.
Die Förderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben in dem Gesetzen regelmäßig zu überprüfen hat. Wenn dem nicht so ist,
dann stellt sich in der Tat die Frage, weshalb die Bürger zur Wahl gehen? Ich gehe weiter und stelle die Frage, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, ob damit die
Demokratie nicht bereits abgeschafft ist? Letztlich wäre ohnehin bedeutungslos, ob die Bürger wählen oder nicht.
Nach dieser Argumentation ist die Frage bereits beantwortet, mit welchem Erfolg der Verfassungsschutz seine Aufgabe erfüllt oder die Nazi-Ideologie im Keim erstickt wurde? Es ist nachvollziehbar,
dass Bürger keinen Unterschied zwischen den ehemaligen Nazis und jetzt erkennen können wie in den Prozessen gegen die Reichsbürger-Szene lediglich der Verteidigungskampf derer erkennen können, die um
ihren Posten kämpfen. Danach ist in Frage zu stellen, was die Aussage in Grundgesetz "alle sind vor dem Gesetz gleich" gemeint sein könnte.
Ich schließe aus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit darum geht, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, da ohnehin mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts festgelegt ist, dass nach dem
Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen haben. Da dies nachweislich in den Behörden nicht der Fall ist, stellt sich die Frage, wie
Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne die Kenntnis einer Verwaltungsakte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen können?
#2794
WernerE(Montag, 08 Juli 2024 12:47)
# 2793 Zitat
Ich habe kein Verständnis dafür,
dass jenseits des Grundgesetzes eine staatliche Ordnung existieren kann.
Genau - hier ist ein Ansatzpunkt.
Mir sind aktuell 2 gesetzliche UV Fälle bekannt, bei der die 23 Kammer des SG München
verantwortlich ist, diese korrekt und Neutral zu bewerten.
Bedeutet bei manchen Unfällen lässt es sich nur zu 98 % feststellen, dass Folgeerkrankungen dem Unfall zu zuordnen sind.
Was macht dir Vizepräsidentin des SG München und Vorsitzende der 23 Kammer
Fall 1: Keine Anerkennung trotz mehrere Gutachten die dafür sprechen
Fall 2: man schaltet einen bekannten "Schlechtgutachter" ein, damit das Ergebnis passt.
Was ich hier vermut, darf ich nicht aussprechen, geschweige niederschreiben, aber es
liegt auf der Hand: Eine Hand wäscht die andere oder wo beginnt die Korruption?
WernerE - Man muss der Wahrheit auf den Grund gehen und nieder Schreiben!
#2793
Mazi(Montag, 08 Juli 2024 10:07)
#2791
Zu beachten ist, dass ohne zutun der Unfallverletzten dies jeden unvorbereitet treffen kann.
Da es eine Vorbereitung auf ein derartiges Ereignis nicht gibt, ist es jedem Unfallverletzten zugute zu halten, dass er sich auf funktionierende Behörden verlassen können muss. Bezüglich der
Anwendung der Sozialgerichtsbarkeit ist dies anhand der Nachweise nicht gegeben. Daher gilt es das Grundgesetz und die darin enthaltenen Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis umzusetzen.
Zweifelsohne wird dies nicht erreicht, in dem der Gesetzgeber sich nicht davon überzeugt, dass seine Vorgaben eingehalten werden.
M.E. geht es nicht um etwaige Befangenheitanträge, sondern lediglich um die logische Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) um des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsens, ob ein
Amtsträger, der seiner Treuepflicht nicht nachkommt, seitens der Ministerpräsident:innen eine Amtsfunktion ausüben kann und darf. Vor dem Hintergrund, dass die jeweiligen Bundesländer das Grundrecht
des Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren haben, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Ministerpräsident:innen Amtsträgern die Amtsausübung in Abhängigkeit von dem "Alter" der berechtigten Vorwürfe abhängig
machen wollen.
Da das Grundrecht des Bürgers stets zu gewähren ist, ist es nicht plausibel, dass Richter des Sozialgerichts Entscheidungen gegen das Gesetz treffen dürfen. M.E. stehen sie im Zusammenhang mit
strafbaren Handlungen und sind nicht davon abhängig, dass Amtsträger der Staatsanwaltschaften gemäß dem Grundgesetz ihre Handlung ausführen.
Da gibt es in der Tat eine Lücke im Grundgesetz und es ist m.E. unverantwortlich, dass die vorgenannten Amtsträger der Staatsanwaltschaften darüber entscheiden, ob Täter als Straftäter nicht
verurteilt werden. Dies Nazi-Herrschaft ist zurückzudrängen (vgl. Abschiebung von Maja T. nach Ungarn seitens Exekutive und Judikative). Wir brauchen eine zuverlässige Ordnung!
Wenn Ministerpräsident:innen dies als rechtens ansehen wollen, dann ist nicht nachvollziehbar, was unter einem Verfassungsfeind zu verstehen sein soll. Nur die Aussage einer AFD anzugehören, ist in
meinen Augen kein Unterscheidungskriterium.
Wenn nach Frau Aigner Verfassungsfeinde nicht finanziell unterstützt werden dürfen, keine Macht Ihnen staatlich zuzuschreiben ist, dann wird erkennbar wie weit die Verfassungsfeinde schon
vorgedrungen sind. Diese Aktivitäten der Behörden sind mit Aktivitäten der Nazi-Ideologie gleichzusetzen.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass jenseits des Grundgesetzes eine staatliche Ordnung existieren kann.
Da diese Problematik ohne zutun der Unfallverletzten jeden unvorbereitet treffen kann, ist es m.E. wichtig, dass die Treuepflicht für alle Amtsträger zuverlässig zu gelten hat.
#2792
WernerE(Sonntag, 07 Juli 2024 13:44)
#2791
2015 Berichterstatterin 3 Senat LSG
dann Vizepräsidentin SG München
aktuell ist Tatjana Lilienfeld Präsidentin des LSG Aussenstelle Schweinfurt
Im Genuss der neuen Zeit brauchen sich Bürger nicht mehr zu wundern,
dass vieles was man vor 80 Jahren auch schon gang und gebe war, geschieht.
Mazi beschreibt das sehr oft hier - in Bezug auf N..i-Denken / handeln
WernerE - auch wenn`s keiner glaubt, die Wahrheit kann man nicht verleugnen.
#2791
WernerE(Samstag, 06 Juli 2024 23:52)
# 2790
- wer die Wahrheit in Foren schreibt, kommt schnell an die Grenzen.
- so auch in Bezug auf einen in meinen Augen "Schlechtgutachter" der seinen Wohnsitz in Inning am Ammersee hat - 2 schöne Villen zusammen mit seinem Bruder in Sichtweite
der Ammersee. Er genießt den Schutz der Richterinnen und Richter sowohl des SG, als auch LSG München - dort bekommt er regelmäßig Aufträge zur Begutachtung.
Es gibt kein einziges Gutachten von Ihm, was für den Verunfallten Bürger zutrifft.
In 2015 stellte ich einen Befangenheitsantrag gegen die Berichterstatterin des LSG:
In welchem Verhältnis sie zum Sachverständigen steht - daraufhin wurde sie innerhalb
von 4 Wochen zum SG versetzt und schon brauchte es keine Antwort mehr.
Kommt uns das nicht "Spanisch" vor oder wo beginnt Korupption und Amtsmissbrauch.
WernerE - kann wieder mal seinen Mund nicht halten und schreibt alles auf
#2790
Mazi(Freitag, 05 Juli 2024 15:14)
Schweitzer, der kommende Woche das Amt des Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz antreten soll, ist gehalten, dass dann in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht gelten.
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nachfolgerin-von-schweitzer-im-ministeramt-eine-von-au%C3%9Ferhalb/ar-BB1pqwr1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ef6f3385b19c42a893bc51e9d1f6bf70&ei=42
Ich gehe davon aus, dass er nur Amtsträger, die die Treuepflicht gemäß ihrem geleisteten Eid wahrnehmen, Amtsfunktionen überträgt und dem "Rest" die Wahrnehmung von Amtsfunktionen untersagt.
Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Amtsfunktionen in der Sozialgerichtsbarkeit liegt mir besonders am Herzen. Das schließt nicht aus, dass ich die Nichtweiterleitung der Alarmmeldung und die
Interpretation der freundliche Art der Rheinland-Pfälzer im Ahrtal, bei Regen auf den Hausdächern mit Taschenlampen dem vorbei fliegenden Polizeihubschrauber zu winken, gut heißen will.
Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dazu ist m.E. der amtierende Justizminister Rheinland-Pfalz nicht in der Lage. Er ist nach Hause zu Mutti zu schicken. Dort kann es sich wirklich nützlich
machen.
Die Funktionstrennung, in Unternehmen schon lange erprobt und nützlich, ist auch bei der Landesregierung einzuführen.
#2789
WernerE(Freitag, 05 Juli 2024 14:11)
# 2788 - Meine Worte
Das Dumme ist nur, wer die Wahrheit aktiv verbreitet, auf den wird mit Fingern gezeigt.
u.a. https://www.youtube.com/watch?v=2AgxOzCnHwE
Hier gibt es Bürger die sich getraut hatten an die Öffentlichkeit zu gehen.
So wie Erich Neumann der Journalist aus Worm mit Jurawatch e.V.
Die Geschichten zeigen doch deutlich die Tendenz auf - im Hintergrund nach wie vor
Gedankengut der Nazi bei den jeweiligen Entscheidungsträgern, Gerichten
WernerE - der Finger ist auf mich gerichtet - Wahrheiten sind unerwünscht!
#2788
Mazi(Freitag, 05 Juli 2024 10:25)
#2786
Es ist ganz logisch und klar, wenn Sie eine Entscheidung nach dem Grundgesetz verstehen/nachvollziehen wollen, der Richter aber gar nicht danach seine Entscheidung trifft, dass Sie dessen
Entscheidung nicht nachvollziehen können.
Verfassungsfeinds sind eben Verfassungsfeind und sie (die Richter) werden sich anstrengen, ihr Amt missbräuchlich einzusetzen.
Dagegen hilft nur der Gesetzgeber und dessen Amtsträgern mit Treuepflicht!
#2787
Mazi(Freitag, 05 Juli 2024 08:37)
#2786
Es ist die Frage, wenn die Richter nicht nach dem Grundgesetz handeln, nicht nach den Weisungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts, nach welchem Gesetz sie dann entscheiden?
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dern Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen, dann
ist fraglich, wie ein Betroffener eine richterliche sozialgerichtliche Entxcheidung nachvollziehen soll? Wenn ein Gutachter also aufgrund einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der
Beklagten sein Gutachten erstellen soll, dann ist dies ebenso falsch und sachlich unbegründet wie die richterliche Entscheidung selbst.
Ich komme wiederum zu der Aussage, dass sich hier Amtsträger verfassungsfeindlich Verhalten und vom Verfassungsschutz "aus dem Verkehr zu ziehen sind". Der Kreis zieht sich bis in die
Staatsanwaltschaften, die diese Vertreter nicht anklagen und deshalb nicht aus dem Verkehr gezogen werden.
Es ist dringend geboten, dass auch in der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz durchgesetzt und die Amtsfunktionen mit Personen besetzt werden, die ihrer Treuepflicht nachkommen. Es ist
selbstverständlich, dass Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht folgen, von dem Privileg, das sie genießen, wenn sie dem Gesetz folgen, nicht vom Verfassungsschutz ausgenommen sind. Gleiches gilt für
die Amtsträger der Staatsanwaltschaften, wenn auch Sie nicht ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Wir stehen vor einer großen Bereinigungsaktion Bereinigungsaktion deshalb, weil es gilt den Eid auf das Grundgesetz von den Amtsträgern einzufordern und die Treuepflicht auch strafrechtlich zu
verlangen. M.E. haben die Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeitnoch nie das Grundgesetz befolgt und haben folglich noch nie dem Staat "gedient". Ausgehend von dieser Feststellung waren die
finanziellen Zuwendungen von Steuergeld der Bürger stets widerrechtlich. Sie sind zur Rückerstattung dieser Zahlungen verpflichtet, bzw. sie sind von den Dienstvorgesetzten dieser Täter
zurückzuverlangen.
Es gibt viel zu tun, diesen Einfluss dieser "Reichsbürger" zurückzudrängen. Ohnehin ist verwunderlich, dass nur ein Teil der "Reichsbürger" verfolgt, angeklagt und zeitgleich an räumlich sehr
verschiedenen Orten von verschiedenen Richtern der Prozess gemacht wird. Auffällig ist, das verschiedene Richter an verschiedenen Gerichten über die "Reichsbürger" zufällig über ähnliche Sachverhalte
entscheiden sollen. Es gehört offensichtlich nicht zufällig zur Taktik der Justiz, dass diese "Reichsbürger" von Anwälten vertreten werden, denen sie unterlegen sind.
Erstaunlich ist, dass alle auf der gleichen Grundlage, dem Grundgesetz, agieren sollen. Der Plan der Justiz ist durchschaubar, zumal weil Kläger und Richter von gleichem Minister beaufsichtigt und
befördert werden.
Die Einstellung der Richter des EUGH zur deutschen Justiz scheint begründet und nachvollziehbar zu sein.
Prof. Ludwig hat das Gutachtersystem dem Berufsgenossenschaft unlängst in seiner Veröffentlichung sehr gut beschrieben und dargestellt. Er hat es auch nicht unterlassen Namen konkret zu benennen.
Danach ist offensichtlich wie Exekutive und Judikative sehr eng zusammenarbeiten und Kläger "über den Tisch ziehen". Die Akteure habenhaben ein Interesse daran, den Klägern das Grundrecht nach Art.
19 Abs. 4 GG zu verwehren und sich an ihnen, wie sie berichten, zu bereichern.
Zentraler Punkt ist die Treuepflicht der Amtsträger, die m.E. mit Duldung der Ministerpräsident:innen nicht gewährt wird. Sagt das Grundgesetz nicht, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Aus Sicht
der Amtsträger der Staatsanwaltschaften ist dies nicht gegeben. Sie unterstehen dem gleichen Dienstvorgesetzten wie die Richter. Wenn sie die Täter nicht anklagen, bestimmen sie damit, dass die Täter
nicht als Straftäter verurteilt werden. Sie treffen quasi die Entscheidung, die ihnen nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) gar nicht zugewiesen ist.
Das System leidet ganz offensichtlich darunter, dass das Funktionstrennungsprinzip in der öffentlichen Verwaltung nicht eingeführt ist und praktiziert wird. In Unternehmen wird dies von den gleichen
Amtsträgern verlangt. M.E. ist dies auf die weit verbreitete Nazi-Ideologie zurückzuführen.
Es gibt offensichtlich viel ( sehr viel) zu tun, das GrundgeseBehördentz auch in den Behörden durchzusetzen.
#2786
WernerE(Freitag, 05 Juli 2024 00:02)
#2785 - stimme ich voll und ganz zu.
Jetzt prangere ich auch nich die Vorsitzende der 23 Kammer beim SG München an.
Die erdreißt sich den "Schlechtgutachter" Dr. Uwe Glatzmaier in einem Verfahren -
nicht meins - den Auftrag zum orthopädischen Gutachten zu erteilen.
Von Dr. med Uwe Glatzmaier ist bekannt, dass es kein einziges für einen Verunfallten
gibt, immer hat die Beklagte obsiegt.
Ist auch klar, die Millionevilla in Innig am Ammersee muss bezahlt werden und das geht
nur mit Lug und Betrug gegenüber Verunfallten.
Ich kenne die Villa von aussen und vielleicht auch eine Ex LSG Richterin - dann
SG Richterin (München) von Innen, denn das Verhältnis zwischen Ihr und dem
genannten Schlechtgutachter wurde nie geklärt.
WernerE - bekannt aus dem Internet, FS und Zeitung
#2785
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 11:41)
Herr Telare, das gilt auch für Sie!
Als Amtsträger sind auch Sie an Gesetz und Recht gebunden. Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und entschädigungslos aus dem Dienst zu entfernen.
#2784
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 11:38)
Das Grundgesetz ist durchzusetzen!
Die Frage, dass Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sein sollen, stellt sich überall in den Behörden und Gerichten permanent.
Es ist dringend an der Zeit, dass das Grundgesetz eingehalten und verfolgt wird. Das hat nichts mit der AFD zu tun, sondern das Grundgesetz, der Gesetzgeber, gibt dies vor.
Wenn Amtsträger diesem Prinzip nicht Folge leisten wollen, dann sind sie aus dem Dienst zu entfernen. Es ist unlogisch, dass wir von der Nazi-Ideologie weiter regiert werden.
Dem will seit 01.04.2024 das neue Bundesdisziplinargesetz Rechnung tragen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html).
Aber wenn die Ministerpräsidenten analog dieses Gesetz nicht anwenden, wen kann es dann wundern, dass alles beim Alten bleibt und weiterhin Verfassungsfeinde im Land Schaden anrichten?
Danach ist zu folgern, dass es die Ministerpräsident:innen sind, die das Grundgesetz nicht befolgen. Es ist nicht erkennbar, dass sie sich nicht als Verfassungsfeinde in ihrem Amt verhalten. Art. 20
Abs. 3 GG schreibt ihnen zwar anderes vor, aber als oberste Dienstvorgesetzt:in sind sie für die Einhaltung von Gesetz und Recht selbst verantwortlich.
Es ist geradezu logisch, dass das Bundesland grundgesetzwidrig regiert wird. Nicht der AFD ist dies vorzuhalten (weil sie ohnehin nicht in der Lage sind, Veränderungen am Grundgesetz vorzunehmen),
sondern die bisherigen Regierungen sind dafür verantwortlich, dass das Grundgesetz nicht befolgt wird.
Wen kann es m.E. wirklich wundern, wenn die Staatsanwaltschaften bei den Dienstvorgestetz:innen ihre Amtspflicht nicht erledigen?
Das Grundgesetz ist durchzusetzen!
#2783
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 10:29)
ICH BIN SPRACHLOS1
Man muss wissen:
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister ist von Hause aus Kommiunkations- und kein Finanzwissenschaftler. Es ist daher kein Wunder, wenn er die Kreditaufnahme mit der Schaffung von
Vermögenswerten verwechselt.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/finanzm%C3%A4rkte-notenbanker-weisen-warnung-von-lindner-als-d%C3%A4mlich-zur%C3%BCck/ar-BB1pnZjm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d03909c9840041b7a1a51a6d2a5b739b&ei=10
Ich zitiere aus diesem Artikel:
"Finanzminister Christian Lindner hat den Unmut von Notenbankern und Finanzexperten auf sich gezogen. Vor einigen Tagen hatte er die Europäische Zentralbank davor gewarnt, Frankreich im Falle eines
Ausverkaufs von Staatsanleihen zu Hilfe zu kommen. Teilnehmer der jährlichen EZB-Konferenz in der portugiesischen Stadt Sintra reagierten darauf mit Unverständnis und Kritik."
"Topbanker Lorenzo Bini Smaghi, ein früherer Entscheidungsträger der EZB, zeigte sich fassungslos. „Ich finde das ziemlich schockierend“, sagte der Chairman der Großbank Société Générale in die
Kamera des Finanzsenders Bloomberg. „Der Vertrag besagt, dass Politiker versuchen sollten, Druck auf die EZB zu vermeiden“, fügte Bini Smaghi mit Blick auf die EU-Verträge hinzu."
#2782
WernerE(Donnerstag, 04 Juli 2024 09:43)
Dr. Erich SCHÖNDORF
Ein ehemaliger Staatsanwalt gegen einen großen Chemiekonzern namens BAYER AG
"Die Lügen der Experten" heißt ein Essay, den der ehemalige Staatsanwalt über seine Erfahrungen in einem der größten Giftstoffprozesse im SPIEGEL 1999 verfasst hatte.
Von „Wissenschaftskriminalität“ sprach Erich Schöndorf, der zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben, sprich gekündigt hatte. Seit 1997 bereitet er jetzt als Professor für „Öffentliches Recht und
Umweltrecht“ an der Fachhochschule Frankfurt/Main Studenten darauf vor, dass viele Sachverständige vor Gericht nicht irren, sondern bewusst „lügen“. Und zwar „mit Kalkül, immer zugunsten des am
Verfahren beteiligten wirtschaftlich Mächtigen, des Unternehmens, des Konzerns, des Herstellers. Nie zum Vorteil der kranken Kläger. Sie bestreiten den Zusammenhang zwischen Schadstoff und Schaden,
setzen zumindest entsprechende Zweifel in die Welt. Und die genügen, um den Prozesserfolg des Opfers zu vereiteln.“
Nur ein Beispiel wie mit Lug und Betrug die gesetzliche UV-Träger bescheißen.
Nichts anderes dürfte das Problem bei Erich sein!
WernerE - gehorchsam im Sinne des GG
#2781
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 09:25)
Nachdem bestätigt ist, dass mehrere staatliche Behörden nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers tätig sind, soll hier die Tätigkeit der Richter des Bundessozialgerichts dargestellt werden.
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichungen:
https://dip.bundestag.de/vorgang/richter-mit-ns-vergangenheit-am-bundesarbeits-und-bundessozialgericht/271769?f.deskriptor=Bundessozialgericht&rows=25&pos=9&ctx=a
Wenn ich eines Vorweg stellen darf:
Die neue Präsidentin hat verschwiegen, dass ihre Vorgänger nie freiwillig den Auftrag ausführten, die Nazi-Einflüsse auf das Bundessozialgericht zu untersuchen und nach 75 Jahren Grundgesetz und 60
Jahren Sozialgerichtsbarkeit bei anfänglichen 5 Jahren der Gerichtsbarkeit in der Exekutive entgegen der grundgesetzlichen Regelungen "sauber und fair" auszuführen.
Die amtierende Präsidentin im Bundessozialgericht ist nicht zu der Überzeugung gekommen, dass die beauftragten Historiker (Angestellte der traditionelle Beklagten in der Sozialgerichtsbarkeit) nicht
zu der Überzeugung gelangten, dass die Richter des Bundessozialgerichts nicht die Denkidelogie der Nazi weiter verfolg(t)en.
1949, nach der Inkraftsetzung des Grundgesetzes, war die Rechtsprechung zunächst weiterhin in der Exekutive des Reichsversicherungsamtes verankert. Erst 1954 war dies korrigierbar und der
Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet worden. Nach Art. 95 Abs. 1 GG war die Sozialgerichtsbarkeit zwar 1949 als oberstes Gericht im Grundgesetz deklariert worden, aber trotz der Entscheidungen im
Reichsversicherungsamt als Institution nicht tätig.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz gebunden, sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 an das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gebunden, aber die Richter
der Sozialgerichtsbarkeit achten diese Vorgabe des Gesetzgebers einfach nicht. Es ist anzunehmen, wenn Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen, ihren Eid brechen, dass sie dann anzuklagen, zu
verurteilen und als unzuverlässig aus der Amtsaufgabe zu entfernen sind (vlg. VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).
Bemerkenswert ist m.E., dass das Grundgesetz die richterliche Tätigkeit sehr fest an die Gesetze bindet, aber die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden trotzdem nach ihren eigenen Regeln und
beachten das Gesetz nicht. Die Richter des Bundessozialgerichts machen sogar öffentlich, dass sie diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ihrem eigenen "Obergericht" und dem Grundgesetz
nicht folgen.
Es darf daher m.E. unterstellt werden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Verfassungsfeinde agieren und nicht finanziell mit Steuergeld unterstützt werden dürfen.
Es ist anzumerken, dass Kläger in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Beanstandungen nach dem Gesetz formulieren, unterstellen dass ihnen ihr Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird aber Richter
der Sozialgerichtsbarkeit nach ganz anderen Regeln entscheiden. Die Kläger vor den Sozialgerichten unterstellen dabei, dass Richter als Amtsträger an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden
sind, der Treuepflicht nachkommen. Dem ist aber nicht so und sie werden nicht einmal von den Staatsanwaltschaften, wie es deren Amtspflicht wäre, angeklagt, verurteit und aus dem Dienst
entfernt.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass sie als Täter als Straftäter von einem Richterkollegen nicht verurteilt und aus dem Dienst entfernt werden.
Mit Sicherheit ist aufgrund des Missbrauchs die grundgesetzlichen Regelungen nachzuarbeiten oder zu präzisiereodern. Der Gesetzgeber ist gemäss der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts
vom 23.11.2023 aufgefordert die Einhaltung seiner Vorgaben zu überwachen. Letzteres erscheint sinnvoll, da davon auszugehen ist, dass das Volk keine Vertreter wählt, die beraten, beschließen und
danach nicht einmal überwachen, dass deren Beratungsergebnis/Vorgaben eingehalten werden.
Wenn dies das Demokratieverständnis sein soll, dann sind die heutigen Verhältnisse im Staat nachvollziehbar, aber dennoch nicht rechtens. Das ist m.E. die Verfolgung der Nazi-Ideologie schlechthin.
Das hat mit einem Grundgesetz sehr wenig gemein.
#2780
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 22:07)
Es ist fraglich, wie ein Bundesland das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG auslegen will, wenn die staatlichen Stellen bzw. deren Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen?
Auf diesen Artikel, dessen Aussage m.E. sehr eindeutig ist, beziehe ich mich:
https://taz.de/!6018070/
M.E. geht die Fragestellung weit über diesen Fall hinaus und es ist in der Tat die Frage, ob das Grundgesetz eingehalten wird oder nicht und die Amtsträger im Besonderen verpflichtet sind, Gesetz und
Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG einzuhalten. Es ist klarzustellen, ob die Treuepflicht für einen einzelnen Amtsträger gilt oder die Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, die anzuklagen, die für deren
Einstellung verantwortlich sind. Im Zweifel sind die jeweiligen Ministerpräsidenten dafür verantwortlich, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
#2779
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 21:58)
Ich weise auf diesen Kommentar hin:
https://taz.de/!6018089/
Es war also der Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts eingeschaltet waren, aber noch nicht entschieden hatten.
Justizbehörden haben also das Grundgesetz nicht geachtet. Kein Einzelfall, wie uns der Fall Erich Neumann zeigt.
Die Behörden messen dem Grundgesetz, auf das die Amtsträger den Eid leisteten, keine Beachtung bei. Noch viel größer und bedeutender ist, dass die Staatsanwaltschaften gegen diese Verfassungsfeinde
keine Anklage erheben.
Nach dem Motto "wo kein Kläger ist, da ist kein Richter". Es ist also ganz einfach seitens der Staatsanwaltschaft oder des Ministers der Justiz darüber zu entscheiden, ob ein "williger" Amtsträger
aus dem Dienst zu entfernen ist oder nicht.
Wenn nicht hart durchgegriffen wird, dann ist eine Besserung des Systems nicht zu erwarten.
Mittlerweile ist dieser Ungehorsam der Amtsträger gefühlt überall anzutreffen. Dies ist in keinem Fall auf eine AFD zurückzuführen. Das ist m.E. systemisch.
#2778
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:56)
Richtigstellung:
Die Eintragung #2777 von Mazi bezieht sich auf die Eintragung von Telare #2772 und nicht auf die Eintragung #2773 vom Kirschenkäufer.
Erich Neumann, alias unfallmann
#2777
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:18)
#2773
Herr Telare, wenn jemand den Überblick verloren hat, dann haben Sie den Beweis selbst dazu geführt. 'Es sind Sie, der den Überblick verloren hat. Sie haben sich selbst als Verfassungsfeinde geoutet.
#2776
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:10)
(Fortsetzung)
Ich halte es für unmöglich, dass ein Richter gegen die Vorgabe des Gesetzgebers, des Volkes, seine Entscheidung trifft und daraus auch noch gefolgert wird. In meinen Augen ist diese Denke
"nazihaft".
Ich verstehe nicht, dass diese Herrschaften nicht dienstlich überwacht und dennoch mit Steuergeldern finanziert werden. Der Argumentation von Frau Aigner folgend erscheint es rechtsstaatlich
unmöglich, dass Verfassungsfeinde auch die Steuer für Bürger auch noch so hoch sind, um diese Verfassungsfeinde auch noch zu finanzieren.
Das ist in meinen Augen auch unlogisch.
Finden Sie es gut, dass beispielsweise ein Herr Bernd Höcke (AFD) einerseits als Beamter einen Treueeid auf das Grundgesetz geleistet hat, aus Steuergeld finanzielle Mittel erhält und andererseits
das Grundgesetz bekämpft?
Halten Sie es für rechtens, wenn ein LKA einen Bürger abschiebt, obwohl ihm bekannt und bewusst ist, dass dies widerrechtlich ist und Richter des Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung von
Richtern grundgesetzlich überprüfen?
Halten Sie die Vorgänge um Herrn Neumann für rechtens, wenn bekannt und nachgewiesen ist, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine vollständige Verwaltungsakte der BG vorgelegen hat, wenn
dies durch ein Urteil eines LG Hamburg nachgewiesen ist?
Halten Sie die Entscheidung der Richter des LG Hamburg und der Sozialgerichtsbarkeit für rechtens, wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits 1983 entschieden haben, dass es Unrecht ist,
wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten zugrunde legen?
Es ist mir bewusst, dass dies im Zweifel nur ein Einzelfall darstellt. Aber es ist sachlich nachweisbar, dass viele Beispiele der Amtsträger heranzuziehen sind, obwohl sie der Treuepflicht
unterliegen und dies auch mit einem Eid besiegelt haben.
Wenn seitens der Amtsträger die Treuepflicht nicht erfüllt wird, die Amtsträger nicht nach der Weisung des Volkes tätig sind, sie nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist es in der Tat unweit zu
der Nazi-Denkweise.
#2775
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:10)
#2770
Wenn seitens der Amtsträger die Treuepflicht nicht erfüllt wird, nicht nach der Weisung des Volkes tätig sind, die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist es in der Tat unweit zu der
Nazi-Denkweise.
Scheinbar gibt es seitens der Amtsträger in den Behörden kein Halten mehr.
Was die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden gilt in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich "nichts". Legt man die jüngsten Fälle zugrunde, dann operieren 'deutsche Behörden nicht
nach dem Grundgesetz.
Dort wird nicht mehr nach dem Grundgesetz gehandelt und es erscheint, dass dort ein anderes Gesetz und Recht herrscht, als allgemein angenommen wird.
M.E. ist es Unrecht, wenn Richter sich über die Vorgabe des Volkes hinweg setzen, die ihnen es als Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz erst ermöglicht hat.
Herr Telare, ist Ihnen nicht bewusst geworden, dass der Gegenstand des von Ihnen zitierten Vergleichs darin begründet ist, dass die Justiz nicht nur Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit beraubt
und eine Schädigung des Grundgesetzes vollzogen hat?
Zahlreiche Vergehen der Behörden sind auch in jüngster Zeit bekannt geworden. Sie wären mit gleichem Grund ebenso zitierbar. Sie sind strafrechtlich zu verfolgen und anzuklagen.
Über was wollen Sie sich aufregen?
Liegt es darin, dass die Richter Herrn Neumann in den Knast geschickt haben, ungesetzlich gehandelt und dabei das Gesetz nicht geachtet haben? Es liegt nachweislich keine Beachtung von Gesetz und
Recht vor. Sie sind als Täter von Amtsträgern anzuklagen.
Wenn Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht entschieden haben, dass Amtsträger bei Eidbruch ihren Dienst nicht aufnehmen dürfen, ihrer Treuepflicht offensichtlich nicht nachkommen werden, dann
kann doch nicht unterstellt werden, dass nach dem Grundgesetz die Richter ungleich behandelt werden.
Das sind Fälle des Verfassungsschutzes, dem die Hände nur dann gebunden sind, wenn die Richter ihr Amt nach dem Gesetz ausüben. Wenn sie ihren Eid brechen, dann sind sie ebenso als Täter anzuklagen
und zu verurteilen.
Sie sind bei uns, wenn auch Sie auch die Meinung vertreten, dass das Grundgesetz berechtigt ist, Richtern das Recht einzuräumen, ihre Entscheidung nach dem Gesetz (und nur nach dem Gesetz) zu treffen
und Amtsträgern die Beachtung von Gesetz und Recht nach dem von ihnen geleisteten Eid aufträgt.
Wenn Sie eine andere Meinung für rechtens halten, dann sind Herrn Höcke zu zuordnen und als Verfassungsfeind anzusehen.
Wenn Richter diesen Auftrag nicht ausführen, dann ist nicht davon auszugehen, dass sie einen Amtsauftrag ausführen. Die Staatsanwaltschaften sind bei Zuwiderhandlungen verpflichtet, diese Richter
wegen der Begehung einer strafbaren Handlung anzuklagen und zu verurteilen.
Gleiches gilt im aktuellen Fall der widerrechtlichen Abschiebung eines Bürgers seitens des LKA.
Unbestritten ist die Entscheidung der Richter nach dem Gesetz unabhängig, aber nicht zuvor, also auf dem Weg dorthin. Dieser Freiraum ist seitens des Grundgesetzes nach Art. 97 Abs. 1 nicht diesen
Amtsträgern eingeräumt.
Objektiv ist es so, dass die Richter am LG Hamburg es in 45 Fällen Herrn Neumann untersagt haben, fehlende Unterlagen der Verwaltungsakte der BG den Richtern vorzulegen und damit die Entscheidung der
Richter des Bundesverfassungsgerichts (dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen) untersagten.
Wenn Herr Neumann im Besetz dieser Akten ist, die BG auf deren Nichtvorlage geklagt hat, dann ist nachgewiesen, dass sie diese Dokumente in ihrer Verwaltungsakte nicht enthalten waren. Die Richter
waren somit nicht in der Lage darüber zu entscheiden, dass diese Dokumente für den zu beurteilenden Fall nicht zu berücksichtigen waren. Sie haben also nicht falsch entschieden, sondern gar
nicht.
Die BG hat entschieden und dazu war sie nach dem Grundgesetz nicht berechtigt.
Es ist nicht üblich, dass "einfache" Richter eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts übergehen und damit die Weisung des Volkes außer Kraft setzen. Es ist auch Staatsanwaltschaften untersagt,
dass sie nicht über den Weisungen des Volkes stehen.
Halten wir also fest, dass in den vorliegenden Fällen nicht alle Macht beim Volk gelegen hat. Wenn das Grundgesetz gegenteiliges vorschreibt, dann gibt es offensichtlich Amtsträger, denen die
Weisungen das Volkes irgendwo vorbei gehen.
Damit dies nach dem Grundgesetz nicht so ist, sind die eidbrüchigen Amtsträger im Sinne der Rechtsstaatlichkeit von Amtsträgern, der Staatsanwaltschaft, anzuklagen und zu verurteilen.
#2774
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 18:22)
Hallo Telare (#2772),
offensichtlich machen Sie nur kleine Experimente und dürfen der Sache nicht auf den Grund gehen. Somit haben Sie auch nicht erkannt, über meinen Fall hat das Bremer Fernsehen schon eine DVD
angefertigt und liegt mir auch greifbar vor. Siehe Unterseite 10.10.2022.
Jedoch wurde mein Fall als "Hochwichtig" eingestuft und wird nicht über den Sender gehen. Und am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf
unbestimmte Zeit festgesetzt.
Scheinbar sind Ihnen kleine Experimente wichtiger als das Aufdecken einer "kriminellen Vereinigung" in unseren Behörden am Sozialgericht und bei den Berufsgenossenschaften.
MfG.
Erich Neumann, alias unfallmann
#2773
Kirschenkäufer(Mittwoch, 03 Juli 2024 17:36)
Weiterhin viel Erfolg!
Kirschenkäufer bei Lidl.
#2772
Telare(Mittwoch, 03 Juli 2024 16:53)
Herr Neumann,
völlig richtig, der von mir zitierte Inhalt stammt nicht von Herrn Ernst sondern von Herrn Zimmer.
Mein kleines Experiment hat damit interessante Ergebnisse:
1. Obwohl es für Herrn Ernst das Einfachste, Effektivste und in der Sache an sich das Logischste gewesen wäre, darauf hinzuweisen, dass dieser Inhalt nicht von ihm ist, hat er dieses nicht gemacht.
Dazu hat er sich dazu noch nicht einmal ansatzweise davon distanziert.
Stattdessen hat er eine Vielzahl von anderen Inhalten als Antwort vorgezogen, die damit nichts zu tun haben.
Da es in der Sache an sich dafür keinen Grund gibt, bleibt als einziger Grund er hat den Überblick darüber verloren, was genau er schon sich von sich gegeben hat. Und da er nicht ausschließen konnte,
dass er diesen Inhalt formuliert hatte, konnte er sich auch sagen, dass der Inhalt nicht von ihm stammt.
2. Obwohl es für Herrn Zimmer das Einfachste, Effektivste und in der Sache an sich das Logischste gewesen wäre, darauf hinzuweisen, dass dieser Inhalt von ihm ist, hat er dieses nicht gemacht. Dies
insbesondere unter dem Aspekt, dass er Herrn Ernst beigestanden hätte.
Stattdessen hat er eine Vielzahl von anderen Inhalten als Antwort vorgezogen und ist dazu dabei Nachfrage zur Stellungnahme zum Inhalt geschweige denn einer Distanzierung vom Inhalt
ausgewichen.
Da es in der Sache an sich dafür keinen Grund gibt, bleibt als Grund
- entweder hat Herr Zimmer den Überblick darüber verloren, was genau er schon sich von sich gegeben hat. Und da er nicht ausschließen konnte, dass er diesen Inhalt formuliert hatte, konnte er sich
auch sagen, dass der Inhalt nicht von ihm stammt.
- oder aber Herr Zimmer wusste, dass er und nicht Herr Ernst diesen Inhalt formuliert hatte und dazu gemerkt, dass dieser Inhalt verwerflich und nach seiner eigenen Beurteilung eine Gefahrenquelle
ist.
Da Herr Zimmer damit zugeben müsste, dass er sich damit selber als Gefahrenquelle bezeichnet hatte, hat er es auf Kosten von Herrn Ernst vorgezogen, dass es unter den Tisch fällt, dass Herr Zimmer
selber diesen Inhalt formuliert hat.
Und Herr Neumann, damit Ihre Story ein Mafia-Film werden könnte, müsste es jmd geben, der ein Interesse daran hätte, einen Film darüber zu drehen.
Soweit ich das sehe, haben aber weder die öffentlichen noch die privaten Medien geschweige denn die Filmindustrie Interesse.
#2771
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 15:11)
#2770
Hallo Telare,
Sie wünschen von mir in einer bestimmten Sache eine Stellungnahme. Die werden Sie von mir erhalten, wenn Sie die vorgelegten Beweismittel mit einer nachvollziehbaren Stellungnahme beantwortet
haben.
Der Name "Telare" zementiert, Sie werden "abhauen" und die gewünschte Stellungnahme wird nicht auftauchen. Dazu im Einklang gibt es den Trailer im LABYINTH des SCHWEIGENS und "Jeder stirbt für sich
allein".
DIE UNBESTECHLICHEN ist ein Meisterwerk, dass man gesehen haben muss und der beste Mafia-Film seit "Der Pate". Wenn Sie die gewünschte Stellungnahme vorgelegt haben, wird erkannt, ob Sie einer von
den UNBESTECHLICHEN sind.
Meine Story wird der beste Mafia-Film und ist bis dato noch am laufen ist, weil sich die Beteiligten nicht rechtfertigen können/wollen und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht
werden.
Dazu muss richtig erkannt werden, der BG-Unfallarzt wollte schon am 12.01.2004 die Regie der Aufklärung übernehmen, aber die BGHW ("kriminelle Vereinigung") hat die Behördenakte zurückgehalten. Siehe
auf meiner Unterseite: 12.01.2004: Regie der Aufklärung BGHW hält die Akte vor der Unfallstation und Rentengutachter zurück.
Bis dato entsteht der Eindruck, Telare sei das Mitglied dieser Vereinigung. Insoweit möge "Telare" zeigen wer er wirklich ist, damit seine Eltern stolz auf ihn sein können.
Hinweis:
Herr Telare, Sie bringen Formulieren von Herrn Ernst, die es nicht gibt.
MfG
Erich Neumann, alias Unfallmann einer von den UNBESTECHLICHEN!
#2770
Telare(Mittwoch, 03 Juli 2024)
Herr Neumann,
Herr Ernst formulierte
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von
Juden.“
und ich habe dazu formuliert, dass Herr Ernst mit diesem Inhalt damit weit über Verhöhnung des Leids, das die unschuldigen Opfer nationalsozialistischer Gewalttaten erlitten und einem Schlag ins
Gesicht dieser sondern auch unter Instrumentalisierung des Holocaust für Ihre eigenen Zwecke und unter zusammenhangloser Viktimisierung formulierte
Damit habe ich auch für einen Laien erkennbar eindeutig zur Verwerflichkeit des von Herrn Ernsts Inhalt aufgeklärt und damit auch eindeutig Stellungnahme abgegeben.
Unter der Prämisse, dass auch Sie den von Herrn Ernsts formulierten Inhalt für verwerflich halten, können Sie mich nur mit den Helden der von Ihnen genannten Filme vergleichen.
Die Höflichkeit gebietet es mir, mich auch für dieses Kompliment zu bedanken.
Sofern Sie Herrn Ernst Inhalt zustimmen und damit meine Prämisse fehl geht – nun, dann zeigen Sie erneut auf welchen Geistes Kind Sie sind. Und dann gilt auch für Sie, dass mich Ihre Meinung nicht
einmal tendenziell tangential peripher interessiert.
#2769
WernerE(Mittwoch, 03 Juli 2024 08:48)
#2768
dann treffen Sie bitte die Entscheidung, ob Sie zu einer "kriminellen Vereinigung" gehören wollen
Hallo Erich - Du wirst von dieser Person keine qualitative Auskunft erhalten, genau so
wie ich auf seinen "Real" Namen warte und nicht erhalte.
Die Person will aus uns nur "Narren" machen und uns mit Belanglosigkeit aufhalten.
Meine Empfehlung
- die Person und Ihre Äusserungen zukünftig ignorieren!
- in den Urlaub fahren lassen
- Fussball mit Freunden (sofern es Freunde gibt) anschauen lassen
- im Labyrinth des Schweigens (zu seiner Person) ertränken
WernerE - selbst Richterinnen und Richter schätzen meine Aufgeschlossenheit
#2768
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 08:19)
Hallo Telare,
Sie klären nicht auf und dazu im Einklang gibt es den Trailer:
"Im Labyrinth des Schweigens" den sollten Sie sich ansehen. Dazu den Film "Jeder stirbt für sich allein" und "Zwölf Uhr mittags" und dann treffen Sie bitte die Entscheidung, ob Sie zu einer
"kriminellen Vereinigung" gehören wollen oder eine detaillierte Stellungnahme zu den vorgelegten Beweismittel abgeben werden.
MfG
Erich Neumann, alias Unfallmann
#2767
Telare(Dienstag, 02 Juli 2024 20:28)
Und Herr Ernst,
unbesehen davon, dass mich Ihre Meinung zu meiner Person noch nicht einmal tendentiell tangential peripher interessiert -
in Anbetracht des Umstandes, dass Terence Hill im Film "Ein Mann namens Nobody" sehr erfolgreich war, ist der Umstand, dass Sie mich für einen Nobody hoch 3 halten ein unerwartetes Kompliment.
Abgesehen davon, noch einmal wie schon in Post #2757 - Sie selber äußerten
"Herr Telare, […] Daher sind Sie berechtigt, zu schreiben was Sie wollen. Es gehört zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass bei uns die freie Meinungsäußerung herrscht.“
Damit steht es mir entsprechend Ihrer eigenen Äußerung frei, mich zu outen. Wenn es mir freisteht, dann haben Sie entsprechend Ihrer eigenen Worte dazu nichts zu fordern.
Und ebenfalls noch einmal wie schon in Post #2757- auch die Diskussion um das Outen hatten wir schon vor Monaten.
Ich hatte Ihnen damals in Post #2157 schon die Frage formuliert.
"Und was bitte ändert das Outen an der Korrektheit von Inhalten?
Entweder die Inhalte sind richtig, dann braucht es kein Outen um Inhalte zu bestätigen. Oder aber die Inhalte wären falsch – dann könnten Sie diese ohne Probleme anhand Nachweisen auch ohne Outen
gegenbeweisen."
Die Frage haben Sie immer noch nicht beantwortet.
Wäre es nicht traurig, wäre es lustig wie zügig Sie beweisen, daß meine Anrede in #2741 zutreffend war und weiter bleibt…
#2766
Telare(Dienstag, 02 Juli 2024 20:10)
Hallo Herr Zimmer!
Nein, Sie haben meine Frage erneut und damit zum vierten Mal nicht beantwortet.
Denn ich habe nicht um Inhalte zu Richtern, Staatanwälten, Zeitungsartikeln, Inhalten sonstiger Medien oder zur Tätigkeit gegen das Grundgesetz oder ob nun die Verwaltungsakten vollständig sind oder
nicht oder was auch immer gebeten.
Ich habe einzig und alleine um eine klare und eindeutige Meinungäußerung Ihrer zu einem von Herrn Ernst geäußerten Satz gebeten. Daher habe ich weiterhin Schwierigkeiten, Ihren Inhalt in Post #2749
und 2750 einzuordnen. Bitte helfen Sie mir erneut auf die Sprünge.
Verurteilen Sie den Inhalt
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von
Juden.“
und sehen Sie diesen als Gefahrenquelle oder nicht?
Da dies eine einfache Ja-/Nein-Frage ist, bitte ich schlichtes Gemüt um eine einfache
Ja, ich verurteile diesen Satz und sehe diesen als Gefahrenquelle-Antwort oder um entsprechende Nein-Antwort.
Und es mangelt weiterhin an einer Antwort auf meine Frage in Post #2744 "Wo genau bitte hatte Ihr unausgegorenes Geschwurfel oder das von Herrn Zimmer Herrn Neumann in den letzten Jahren geholfen,
ein Gerichtsverfahren/einen Widerspruch zu gewinnen?" Und ergänzend, wenn ich denn dann keine Ahnung habe -
wie erklären Sie dann, dass ich alle meine div. Gerichtsverfahren an verschiedenen Gerichtständen, in verschiedenen Instanzen und unter verschiedenen Richtern gewonnen habe?
Dies dazu entgegen Herrn Neumann und letztendlich auch Herrn Ernst obwohl diese doch von Ihrem angeblich so wissendem und informierten Dreigestirn unterstützt werden?
Und Herr Neumann, es freut mich, dass ich dazu beitrage Ihre Sprachkenntnisse zu erweitern.
Zur Wissensergänzung - ich unterstützte gerne Ihren Drang nach Fortbildung - Telare bedeutet auch den Plural eines Telars. Telares bedeutet im spanischen Webstühle. Dazu gibt es ebenfalls einen
Verein der Telare heißt. Und soweit ich mich erinnere, wurde hier ebenfalls angemerkt, dass es einen Anwalt in meine in Amerika gibt, dessen Kanzlei ebenfalls Telare heißt.
#2765
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 02 Juli 2024 18:44)
Hallo Telare,
Ihr Name bedeutet Italienisch = abhauen und Spanisch = auftauchen.
Tatsächlich hauen Sie auch ab und tauchen wieder auf. Nun liegt Ihnen das gewünschte Beweismittel vor, aber es taucht keine detaillierte Stellungnahme von Ihnen auf.
Sie sind durchschaut und sollten Ihren Decknamen ändern!
MfG
Erich Neumann
#2764
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 18:41)
#2763
Herr Telare, Ihnen liegt die Antwort vor.
Ich lehne jede Tätigkeit gegen das Grundgesetz ab. Darin ist auch Ihre Tätigkeit gegen das Grundgesetz von mir nicht toleriert.
Ich lehne es auch ab, dass Steuergeld der Bürger für Verfassungsfeinde verwandt werden. Es ist unmöglich einerseits Steuergeld einzufordern und andererseits Vorgaben des Gesetzgebers nicht
einzuhalten.
Es ist ein Verstoß gegen Ihren Eid auf das Grundgesetz und insoweit eine strafbare Handlung. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie Ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Sie kennen die aktuelle Abschiebepraxis der Behörde gegen das Gesetz und die damit verbundenen Konsequenzen. Sie wissen um die Tatsache der Richter, eine Entscheidung gegen das Gesetz zu treffen. Ich
verabscheue diese Praxis und setze sie mit anderen Handhabungen gleich, weil das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3 nicht differenziert.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), dass Oberverwaltungsgericht Niedersachsen haben dazu im Sinne des Grundgesetzes eindeutig Position bezogen.
Es ist Richtern untersagt, eine Entscheidung gegen das Gesetz zu treffen. Im Gegensatz zu Ihnen ist es unzulässig, die Beanstandungen von Klägern gegen § 444 ZPO und dazu nicht einmal über eine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes zu verfügen.
#2763
Telare(Dienstag, 02 Juli 2024 14:41)
Hallo Herr Zimmer!
Nein, Sie haben meine Frage erneut und damit zum dritten Mal nicht beantwortet.
Denn ich habe nicht um Inhalte zu Richtern, Staatanwälten, Zeitungsartikeln, Inhalten sonstiger Medien oder ob nun die Verwaltungsakten vollständig sind oder nicht oder was auch immer gebeten
Ich habe einzig und alleine um eine klare und eindeutige Meinungäußerung Ihrer zu einem von Herrn Ernst geäußerten Satz.
Daher habe ich weiterhin Schwierigkeiten, Ihren Inhalt in Post #2749 und 2750 einzuordnen. Bitte helfen Sie mir erneut auf die Sprünge.
Verurteilen Sie den Inhalt
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von
Juden.“
und sehen Sie diesen als Gefahrenquelle oder nicht?
Da dies eine einfache Ja-/Nein-Frage ist, bitte ich schlichtes Gemüt um eine einfache
Ja oder Nein-Antwort.
Und sofern Sie nicht nachvollziehen können, welche Fragen Herrn Neumanns schon in Post #234x (also im gesamten Verlauf) – also vor über 5 Monaten – und dazu dann noch in Post #2253 oder #2251 oder
#2402 beantwortet wurden, schlage ich zur Vermeidung von Wiederholung vor, dass Sie sich Post #2737 sowie dazu dann meine Antwort in Post# 2741 unter "Zum Vierten" durchlesen.
Und es mangelt weiterhin an einer Antwort auf meine Frage in Post #2744 "Wo genau bitte hatte Ihr unausgegorenes Geschwurfel oder das von Herrn Zimmer Herrn Neumann in den letzten Jahren geholfen,
ein Gerichtsverfahren/einen Widerspruch zu gewinnen?"
Und ergänzend, wenn ich denn dann keine Ahnung habe -
wie erklären Sie dann, dass ich alle meine div. Gerichtsverfahren an verschiedenen Gerichtständen, in verschiedenen Instanzen und unter verschiedenen Richtern gewonnen habe?
Dies dazu entgegen Herrn Neumann und letztendlich auch Herrn Ernst obwohl diese doch von Ihrem angeblich so wissendem und informierten Dreigestirn unterstützt werden?
#2762
WernerE(Dienstag, 02 Juli 2024 13:59)
Na Herr oder Frau ohne Namen nur mit Face Namen "Telare"
Für mich sind Sie ein "Nobody" hoch 3 - der zwar andere User mit deren Realnamen
anschreiben gedenkt, aber sich selbst versteckt, als wenn er / sie etwas zu
verbergen!
Nobody = Telare oder einer der 3 in seinem Post #2741 genannten
Don Quichote, Sancho Pansa und sein Esel - für mich eher letzteres Unikum!
WernerE - geistig dem # 2741 Postschreiber "Telare" weit überlegen
#2761
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 12:19)
#2758
Welche Fragen von Herrn Neumann sollen beantwortet sein?
Herr Neumann hat den Nachweis geführt, dass die Verwaltungsakte unwahr und unvollständig geführt wurde. Statt § 444 ZPO anzuwenden, wie es Pflicht der Richter nach dem Gesetz gewesen wäre, haben sie
Herrn Neumann untersagt, die Beweise vorzulegen und ihn letztlich eingesperrt.
Das hat mit Rechtsstaatlichkeit m.E. nichts gemein und ist auch nicht nach dem Amtsauftrag (Art. 97 Abs. 1 GG).
Wenn ich an die Abschiebung von Maja T. denke, dann ist auch dieser Fall vergleichbar. Die Richter haben nicht nach dem Gesetz entschieden und Amtsträger haben nicht nach Gesetz und Recht
gehandelt.
Dass sind in der Tat Beispiele, Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu schüren.
#2760
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 12:06)
# 2758
Der Geist des Grundgesetzes ist anzuwenden!
Ich wollte nicht explizit darauf hinweisen, dass die Abschiebung von Maja T. nach Ungarn seitens der deutschen Behörden gegen die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt. Es
ist nur ein weiteres Beispiel davon, dass das Grundgesetz in Exekutive und Judikative bei positiver Auslegung so viel gilt, wie unter den Nazis.
Wenden wir uns von diesem aktuellen Beispiel ab und der Tatsache eines anderen Beispiels zu. Weiterhin werden Steuergelder der Bürger dazu verwandt, Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen.
Praktisches Bespiel ist Herr Bernd Höcke.
Als Beamter und Amtsträger erhält er weiterhin finanzielle Zuwendungen aus den Steuereinnahmen der Bürger. Es liegt also im Sinne der Juristen darauf zu schließen, dass seitens der Bürger ein
Interesse daran bestünde, dass Grundgesetz "abzuschaffen". Eine derartige Interpretation ist m.E. vollkommen verfehlt.
Bekanntlich ist Herr Höcke Amtsträger und als Beamter der Treuepflicht verpflichtet. Er ist nach Art. 20 Abs. 3 GG der Treuepflicht verpflichtet. Gleichzeitig wird von den etablierten Parteien
unterstellt, dass Grundgesetz zu bekämpfen.
Als Verfassungsfeinde und als potentiell Überwinder der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes seiner Amtsaufgabe nachzukommen. Da letzteres nicht der Fall
ist, stimmt also die Aussage, dass er Verfassungsfeind sei, nicht.
Das Grundgesetz kennt keine Unterscheidung der Amtsträger nach ihrer Ernennung. Von allen Amtsträgern wird die Treuepflicht nach deren Eid verlangt.
Die Tatsache, dass die Bürokratie zwischen denen unterscheidet, die jetzt oder bereits früher die Treuepflicht verweigerten, ist offensichtlich darin begründet, wie groß deren Anteil geworden ist. Es
gibt m.E. keinen Unterschied, ob bereits früher oder jetzt Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Entweder kommt er der Treuepflicht nach oder nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Amtsträger sein Amt abhängig von seiner Ernennung missbraucht. Unrecht bleibt Unrecht. Der Spruch des
ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger, ehemaliger Marinerichter "was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein", ist zwar richtig. Aber es ist rechtlich richtig, dass
bereits unter den Nazis kein Recht existierte. Insoweit ist ausgeschlossen, dass bereits damals "Unrecht" trotz vielfachem Richterspruch zu Recht mutieren konnte.
Es ist also anhand dieser Fälle der Nachweis geführt, dass in der Judikative nichts nach dem Grundgesetz "läuft". Offensichtlich haben die seinerzeitigen Nazis dafür gesorgt, dass dieses Chaos
entstanden ist.
Der Geist des Grundgesetzes ist anzuwenden!
Nichts scheint zu passen. Als Normalbürger ist das Verständnis der Judikativen nicht nachvollziehbar. Wenn dem so ist, was soll dann die Aussage im Grundgesetz, dass alle Macht vom Volke
ausgeht?
Es führt doch dazu, dass das Verständnis der Nazis in Exekutive und Judikative schon wieder Überhand nimmt und die Legislative als unterwandert anzusehen ist.
Mazi (Freitag, 25 April 2025 20:36)
Nach der Zahlung des Bistums Essen von 45.000 Euro befindet der Richter, dass dies genug sei.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bistum-essen-gericht-lehnt-h%C3%B6heres-schmerzensgeld-f%C3%BCr-missbrauchsopfer-ab/ar-AA1DC7i0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=87942a5e7aa64ae3b6d335742b91db05&ei=24
Damit ist offengelegt, dass einmal den Bürger nicht vor einem Missbrauch schützt und die Zahlung des Bistums Essen absurd ist. Nur der Richter ist davon überzeugt, dass dies ausreichend bemessen ist.
Es liegt nahe, dass der Richter sld Amtsträger nicht nach dem Gesetz und Recht gehandelt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).
Mazi (Freitag, 25 April 2025 08:55)
Interessant, wie es in der Justiz intern zugehen soll!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justiz-lg-hannover-99kls3/25-korruption-staatsanwalt-kokain-mafia-prozess
Wir brauchen uns wahrlich nicht über die interpretierte Demokratie und den praktizierten Rechtsstaat zu streiten. Jedem Bürger muss klar sein, dass die Exekutive und die Judikative uns unter dem falschen Verständnis des Grundgesetzes „ein Knopf ans Ohr genäht“ hat.
Es geht wiederum um besagte Sozialgerichtsbarkeit, die tatsächliche Finanzierung des Urkrainekrieges, die widersprüchlichen Angaben der verantwortlichen GRÜNEN-Politiker, deren Strafanzeigen und nicht zuletzt der Aussagen in diesem Gerichtsverfahren. Wir verweisen hier vollkommen unterschiedliche Themen mit gleichem Hintergrund.
Es fällt mir zugeben schwer oder unmöglich, dessen Legitimation im Grundgesetz zu finden.
Aber nichts ist so einfach, wie die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Weisungen unabhängiger Richter oder dem ihnen vorgesetzten Bundesverfassungsgericht verstoßen und vorgeben, Amtshandlungen zu vollziehen.
Man muss sich nur vorstellen, dass Richter/Amtsträger gegen das Grundgesetz tätig sind, aber erklären, dass sie Amtshandlungen/Staatsmacht vornehmen/ausüben und dabei durch tragen von Amtskleidung Amtsausübung vortäuschen. Die Züge der Nazis treten m.E. offensichtlich zu Tage.
Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 21:56)
Was ist noch rechtsstaatlich?
Auf folgende Veröffentlichungen weise ich hin:
russisches Gas an staatliche Unternehmen
https://www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=SPIEGEL+Shortcut%3a+Dubiose+deutsche+Deals+mit+Russland&cvid=d13994f5c52d4379886c52f1818092a8&gs_lcrp=EgRlZGdlKgYIABBFGDsyBggAEEUYOzIGCAEQRRhA0gEIMTc5MmowajSoAgiwAgE&PC=WSEDSE&ru=%2fsearch%3fq%3dSPIEGEL%2bShortcut%253A%2bDubiose%2bdeutsche%2bDeals%2bmit%2bRussland%26cvid%3dd13994f5c52d4379886c52f1818092a8%26gs_lcrp%3dEgRlZGdlKgYIABBFGDsyBggAEEUYOzIGCAEQRRhA0gEIMTc5MmowajSoAgiwAgE%26FORM%3dANAB01%26PC%3dWSEDSE&mmscn=vwrc&mid=4D94249BDA83AACE80E64D94249BDA83AACE80E6&FORM=WRVORC&ntb=1&msockid=53d24856214411f099d7f6663ee936d8
Uranlieferung
https://www.fr.de/wirtschaft/schicksalhafte-abhaengigkeit-offenbar-ist-deutschland-auf-russlands-wirtschaft-angewiesen-zr-93497807.html
Wie desinformiert werden wir Bürger?
Nicht nur wird uns seitens der Richter der Sizialgerichtsbarkeit ein Märchen aufgetischt, sondern auch in völlig verschiedenen Branchen werden uns Märchen erzählt. Das Friedrich Merz vor der Bundestagswahl uns das Gegenteil von dem erzählt, was er anschließend nach der Wahl in Taten umsetzt, dass erkannten wir als "Wahlkampfgetöse" und haben ihn trotzdem gewählt.
Nun wird aber bekannt, dass "die da oben" scheinbar machen was sie wollen und sich nicht von einem "Donald Trump" abgrenzen, muss doch uns alle misstrauisch machen.
Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 13:55)
Das sicherste unsere Demokratie zu ruinieren erscheint mir darin zu liegen, das Grundgesetz analog der Nazis nicht umzusetzen.
Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 11:10)
Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden!
Da die Justiz nicht unbeteiligt am Aufstieg der Nazis unbeteiligt war und als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird, ist es nicht gerechtfertigt, dass sie auch in der Bundesrepublik Deutschland unüberwacht blieb. Der Gedankengang, dass das Grundgesetz dies erlaube, ist m.E. mit der Nicht-Ausübung der Amtsaufgabe nicht vereinbar.
Die Amtsausübung von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit und die Nichtachtung des ihnen vorgesetzten Gerichts, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes sind nicht hinnehmbar. Strafverschärfend ist zudem, dass sie während der Mitteilung ihres „Gerichtsbeschlusses“ Dienstkleidung getragen haben. Sie haben damit nicht unerheblichen Schaden in der Bundesrepublik Deutschland angerichtet. M.E. ist es ungebührlich aber regelmäßig Staatsgewalt von Amtsträgern ausüben zu lassen, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es ist m.E. nicht vertretbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, als Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen, aber erklären, dass sie als Amtsträger die Sozialgerichtsbarkeit als Institution vertreten. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Urteile der Verwaltungsgerichte in Frankfurt (Oder) und Lüneburg zu überprüfen.
Strafverschärfend ist zu berücksichtigen, dass die Justiz als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird.
Das ist zu korrigieren und Täter tatsächlich zu verfolgen, anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.
M.E. hat dies mit rückwirkender Wirksamkeit zu erfolgen. Die Pensionsansprüche dieser Amtsträger ist um die Nicht-Wahrnung ihrer Amtsaufgaben zu kürzen. Die Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen sind sicherzustellen.
Tatsache ist, dass das Volk die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählten, die ihre Amtsaufgabe aber dennoch nicht wahrnehmen und die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen. Unter diesem Gesichtspunkt ist fraglich, wie „alle Macht vom Volk“ wahrgenommen werden soll, wenn „ihre“ Abgeordneten diese Aufgabe nicht ausüben.
Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden.
Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 10:08)
Die Justiz war keinesfalls an dem Aufstieg der Nazis unbeteiligt! Die Justiz heute weiterhin unüberwacht zu lassen, ist aufgrund ihrer Vergangenheit keineswegs zu rechtfertigen.
Ich erinnere an den Artikel beim Beck-Verlag:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/thueringen-1930-justiz-nazis-stoppen-wilhelm-frick?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 09:49)
Statt sich auf einen ehemaligen Vertreter der Exekutive, Peer Steinbrück, zu beziehen, erscheint mir die Bezugnahme eines ehemaligen Präsidenten einer Justizbehörde auf ein Gesetz sachlogischer/angemessener zu sein.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Wenn ein Richter die Angemessenheit seiner Entscheidung nicht zur Auslegung der Gesetze passt, dann hat er die Berufung zuzulassen. Mehr Entscheidungsfreiheit hat er nach dem Grundgesetz nicht!
Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 09:35)
Vieles spricht dafür, eine Justiz, die Gesetz und Recht nicht folgt, in Gänze abzuschaffen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/jura-jobs-berufsbild-justizfachangestellte-justizfachwirt-verwaltung-geschaeftsstelle-gerichte
In der Tat erscheint es unsinnig von einer Justiz zu sprechen, wenn sie sich ohnehin nicht an Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hält. Ihr eine dritte Staatsgewalt im Grundgesetz nachzusagen, wo sie sich ausgerechnet an die darin erstellten Regeln nicht hält, erscheint zudem grotesk. Es wird nicht deutlich, dass sich eine Justiz von den "Reichsbürgern" unterscheiden würde. Im Klartext entscheidet derzeit eine Justiz über ein ihr befreundetes Lager. Offensichtlich soll es in diesem Fall um eine Vorherrschaft gehen.
Als wiederholtes Beispiel wird wiederum die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angeführt, dass alle Behörden binden soll, aber von der Sozialgerichtsbarkeit nicht als verbindlich angesehen wird. Zudem ist anzumerken, dass Gerichte nicht als Behörden angesehen werden sollen. Und Behörden zur Exekutive zu zählen sind, während Gerichte dagegen jedoch nicht zu zählen sind. Noch unsinniger wird es, wenn sie auch noch von der gleichen Exekutivbehörde beaufsichtigt werden sollen, die diese Amtsaufgabe jedocdieh nachgewiesenermaßen nicht ausführt.
Sie erkennen daraus, dass Nazi-Juristen hier fleißig mitgemischt haben. Auch wenn die eigentlichen Täter verstorben sind, deren Gesinnung lebt. Nicht zu unterschätzen ist, dass sie als Ausbilder weiterhin fungieren.
Mazi (Dienstag, 22 April 2025 10:09)
Um Verwechselungen des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung auszuschalten , wird darauf hingewiesen, das LTO heute in seinem Morgenbriefing darauf hingewiesen hat, dass es sich um Alexander Badle, wie von mir bereits vermutet wurde, gehandelt hat.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str47523-bgh-oberstaatsanwalt-korruption-frankfurt?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Damit sollte u.a. geklärt sein, dass die Veröffentlichung von Klarnamen von Straftätern vollkommen legitim ist.
Unstrittig ist, dass Täter nach dem Grundgesetz strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen sind. Verantwortlich sind hierfür Amtsträger, die nach dem Grundgesetz verpflichtet sind, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Handeln sie nicht nach dem Grundgesetz, ist belegt, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrhnehmen.
Mazi (Dienstag, 22 April 2025 08:55)
Wie schwierig ist es, wenn Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Wenn die Exekutive nicht den gesetzlichen Vorgaben folgt, die Judikative dies auch noch bestätigt, die Vorgaben der Legislativen nicht beachtet werden, dann ist es logisch, dass Berechtigte schon gar keinen Antrag abgeben werden. Die Abgabe eines entsprechenden Antrags erscheint schon aus demokratischen Gesichtspunkten unlogisch.
Schon die Urteile der Verwaltungsgerichts lässt erkennen, dass nur einzelne Personen aus dem Staatsdienst entfernt werden und Exekutive und Judikative gemeinsam nicht wollen, dass demokratische Verhältnisse eingeführt werden.
Eine Begründungssuche zum Erfolg einer AFD erscheint schon deshalb hirnrissig zu sein.
Mazi (Dienstag, 22 April 2025 08:29)
Was ist eigentlich von einer Justiz zu halten, die die gesetzlichen Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beachtet? Durch was unterscheidet sie sich von "Reichsbürgern"?
Ich vermag sachlich keine Abgrenzungskriterien zu den "Reichsbürgern" erkennen!
Seitens der Kläger ist nicht zu erkennen, dass sie sich nicht gemäß Grundgesetz verhalten haben. Es ist nicht zu erkennen, dass der Staat eine Gerichtsbarkeit eingerichtet habe bzw. Amtsträger als Richter eingesetzt werden, die ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben (Art. 20 Abs. 3 GG).
Mazi (Samstag, 19 April 2025 12:55)
Es ist unerhört, dass die Judikative Entscheidungen trifft, ohne die gesetzlichen Regeln zugrunde zu legen.
Wenn der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht Amtsträger einsetzt, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen, dann erscheint es unsinnig, dass das VG Frankfurt (Oder) oder das OVG Niedersachsen in ihrer Entscheidung Amtsträger vorhalten, willentlich und wissentlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen, ist auch davon auszugehen, dass sie Gesetz und Recht in dem Verantwortungsbereich eines Ministerpräsidenten eines Bundeslandes nicht sicherstellen.
Es ist zweifelhaft, dass der Staat eine Judikative beauftragt haben will, die die Vorgaben des Grundgesetzes beachten soll, aber nicht vornimmt. Daher ist es nicht schlüssig, dass diese Amtsträger dennoch Amtsaufgaben wahrnehmen können und sie nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Da davon auszugehen ist, dass in der Judikative keine Entscheidungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes getroffen werden und die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihrem Eid auf die Verfassung nicht Folge leisten. Keinesfalls ist sichergestellt, dass diese Praxis dazu führen kann, dass Gesetz und Recht in deren Verantwortungsbereich sichergestellt werden.
Die Frage, die sich ergibt, ist die, welche Gesetze und welches Recht gemeint ist. Da das Grundgesetz unabhägigen Richter das Recht eingeräumt hat, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, das Bundesverfassungsgericht ausschließlich das Grundgesetz als Maßstab aller Dinge kommentiert und Entscheidungen trifft, ist es ausgeschlossen, dass die Nazi-Gesetze als Grundlage für unsere Rechtsprechung angesehen werden darf.
Die Frage, die zu klären ist, welche Bedeutung dann ein Eid eines Ministerpräsidenten vor einem Landtag hat?
Naheliegend ist, dass diese Praxis von der Nazi-Ideoliogie herrührt.
Mit anderen Worten:
Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die nach den Nazi-Gesetzen getroffen werden, haben keine Rechtsgrundlage. Entscheidungen dieser Amtsträger sind keine Amtshandlungen nach dem Grundgesetz.
So bedauerlich dies auch für Kläger im Sozialgerichtsprozess auch ist, es ist Klarheit geschaffen. In der Bundesrepublik Deutschland ist es zwar eine Sozialgerichtsbarkeit, aber keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Zu erkennen ist dies u.a. daran, dass 1949, nach der Gültigkeit des Grundgesetzes, weiterhin das Reichsversicherungsamt "Recht" gesprochen hat, ohne hierfür eine Legitimation zu besitzen. Die Einführung der Sozialgerichtsbarkeit 1954 hat zwar diesen Mangel beseitigt, aber die Legislative hat weiterhin es unterlassen, nachzuprüfen, ob deren Vorgaben überhaupt beachtet wurden.
Klagen, eingereicht bei der Sozialgerichtsbarkeit, sind weiterhin anhängig, da sie von keinen unabhängigen Richtern, Amtsträgern, entschieden wurden, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Dennoch frohe Ostern!
Mazi (Freitag, 18 April 2025 18:29)
# 3743
Es ist sachlich unbillig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vorgenommen haben können und darauf verzichtet haben, in Kenntnis einer Gesamtakte eine Entscheidung getroffen haben können.
Jedem sachverständigen Dritten muss klar sein, dass er nur dann eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, wenn er Kenntnis von einerm Sachverhalt hat und ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (vgl. Rechtsstaatsprinzip und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988).
Es ist bedauerlich, dass diese normale Anforderung seitens der Amtsträger in der Judikative und speziell in der Sozialgerichtsbarkeit nicht geteilt wird. Es ist nachgewiesen, dass die Judikative Gesetz und Recht nicht beachtet.
Es ist schon so, dass die Verfassung, das Grundgesetz, in einem Rechtsstaat gewahrt werden muss.
Ich vertrete die Auffassung, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt haben, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3GG), also tatsächlich keine Amtsaufgaben (Durchsetzung von Staatsmacht) übernommen haben.
Sie sind strafrechtlich anzuklagen!
Wenn es dennoch so wäre, hätten die Richter des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen nicht nach dem Gesetz entschieden - was ich entschieden bestreite -.
Es erscheint nach 75 Jahren Grundgesetz an der Zeit, dass in den Bundesländern dessen Vorgaben endlich um- und durchsetzen.
Von den "Sonntagsreden" des ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes und späteren Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) ändert sich dieses selbständig nicht. Da gibt es etwas zu tun!
Mazi (Freitag, 18 April 2025 18:04)
#3744
Es ist fraglich wie sich jemand die Dreistigkeit erlauben kann ohne Kenntnis dessen, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.), diese Akte Medizinern vorzulegen und sie ein Gutachten zu erstellen, indem sie einen Grad der Behinderung angeben.
Wenn auch noch das Bundessozialgericht bemüht wird - wie in dem Fall dargestellt -, muss zumindest diesem, oder jedem normal Denkenden doch klar sein, dass das nicht geht.
Wenn ein Ministerpräsident einen Eid leistet, die Verfassung anzuerkennt und danach Gesetz und Recht zu achten ist, spätestens dann hat er festzustellen, dass er die Amtsinstitution Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz nicht mit Amtsträgern, die dem Gesetz und Recht folgen, besetzt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständgie Verwaltungsakte der Beklagten notwendig ist, eine sachgerechte Entscheidung herbeizuführen. Aufbauend auf dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht zudem entschieden, dass ein Betroffener anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen könne.
Wenn ein Richter nicht nach dem Grundgesetz die Entscheidung fällt, dann ist das seine Sache. Aber dies als richtig anzusehen ist unter den Beteiligten höchst fragwürdig.
Nach der Eingangs dargestellten Vorgehensweise können die Amtsträger nicht im Namen des Sozialgericht entschieden haben. Sie haben eine Amtshandlung vorgetäuscht.
Ich bestreite nicht, dass die Amtsträger des Sozialgericht angegeben hat, eine Entscheidung bekannt gemacht zu haben. Aber ich bezweifele, dass diese Amtsträger nach dem ihnen vorgesetzten und verbindlichen Gericht eine Amtsausführung vorgeniommen haben. Die Richter des Sozialgerichts bzw. die Richter haben keine Amtshandlung vorgenommen. Schließlich ist deren Handlung an Gesetz und Recht gebunden. Und dies besagt anderes.
Schließlich haben ist ihre Entscheidung gegen das Gesetz verstoßen und sind strafrechtlich zu belangen.
Bei soviel Unkenntnis einer sachgerechten Entscheidung vertrete ich die Auffassung, dass zwischen einem "Reichsbürger" - der das Grundgesetz nicht anerkennt - und einem Richter der Sozialgerichtsbarkeit, einem ausgebildeten Juristen, ein wesentlicher Unterschied bestehen muss.
So geht Rechtsprechung mit nichten nicht!
Die Ministerpräsidenten müssen sich bei einer solchen Handhabung in der Sozialgerichtsbarkeit nachsagen lassen, dass sie keine Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt haben bzw. diese Leute keine Amtshandlungen vornehmen! Sie müssen sich auch vorhalten lassen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich nicht eingehalten werden. Sie brechen selbst ihren vor den Landtagen geleisteten Eid.
Nach der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen ist es unbillig Staatsmacht von Leuten ausüben zu lassen, die dem Grundgesetz widersprechen.
So geht es wirklich nicht!
WernerE (Freitag, 18 April 2025 13:48)
Auch wenn es nicht unbedingt zur Sache von Erich gehört, ist es trotzdem sachdienlich
zur Aufklärung - denke ich.
Erfahrung des SG Karlsruhe 12 Kammer Az. S 12 SB 877/19 29.07.2019
Streit um die Höherbewertung des Grades der Behinderung (GdB) -
missbräuchliche Ausnutzung der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht durch die Verwaltungsbehörden
Leitsatz:
1. Zwar ist die Bewertung des GdB nicht die vordringliche Aufgabe des medizinischen Sachverständigen.
Wenn es indessen darum geht, alle Behinderungsmomente in einer Gesamtschau unter Beachtung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander einzuschätzen sind ärztliche Meinungsäußerungen jedoch unerlässlich. Ihnen kommt zwar bei der GdB-Schätzung keine bindende Wirkung zu; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage (Fortführung von BSG vom 27.1.1987 - 9a RVs 53/85).
12. Die vom Gericht beigezogenen und ausgewerteten Statistiken und Beweismittel belegen die außerordentliche Schwere und Dauer, mit welcher sich das Bundesland ohne Rücksicht auf die Besonderheiten jedes Einzelfalls seiner Aufklärungspflicht aus §§ 20, 21 SGB X zum Trotz der hierfür erforderlichen personellen und sachlichen Ausstattung entledigt und sich der Sozialgerichtsbarkeit unter missbräuchlicher Ausnutzung
der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht als einer ihr vermeintlich irgendwie nachgelagerten Außenstelle für sozialmedizinische Amtsermittlungen bedient.
WernerE - Frohe Ostern, Kraft, Gesundheit allen Hier und in Bremen
Erich Neumann alias unfallmann (Freitag, 18 April 2025 11:55)
Hallo Mazi,
#3741
Mein Kampf um Unfallrente wird im "Kampf um die Akten" erweitert. Dazu im Einklang hat die BGHW letztmalig im Schreiben vom 05.03.2021 vorgetragen:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.
MfG unfallmann
"Ein Mann der die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
Mazi (Freitag, 18 April 2025 09:43)
#3741
Es ist nachvollziehbar, dass eine unvollständige und unwahre Verwaltungsakte der beklagten Behörde nie dazu führen kann, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 oder das Grundgesetz von 1949 befolgt wird.
Wenn das Grundgesetz nach Art. 97 Abs. 1 die Entscheidung unabhängige Entscheidungr Richter von ihrer Bindung an das Gesetz abhängig macht, so ist festzustellen, dass Richter zwar Amtsträger sind, aber sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn sie sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht vorgeben, dass sie sich an dessen Vorgaben gehalten hätten.
Was ich damit ausdrücken will:
Wenn Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit oder Amtsträger der Berufsgenossenschaften, sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht erklären, hoheitlich tätig gewesen zu sein. M.E. unterscheiden sie sich nicht qualitativ von den sogenannten "Reichsbürgern". Dennoch lassen sie sich von den Bürgern fürstlich für ihre "Leistung" bezahlen.
Auf jeden Fall arbeiten die Amtsträger nicht nach den Vorgaben der Gesetzen, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist richtig und die gezahlten Gelder analog der Entscheidung des BGH im Fall des Oberstaatsanwalts Alexander Badle amtlich sicherzustellen.
Etwas oder entscheidendes läuft in unserem Staat daneben. Der Einfluss der "Reichsbürger" ist zurück zu drängen.
Mazi (Donnerstag, 17 April 2025 21:28)
Wie Sie, Herr Neumann, glaubhaft darlegen, ist Ihr Schreiben vom 24.11.2009 - trotz Eingangsstempel der BGHW - in keiner Verwaltungsakte für Sie auffindbar. Sie haben darin einen Antrag gestellt, der nicht entschieden wurde.
Ich frage mich, wie ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Verwaltungsentscheidung der Behörde geprüft haben will, wenn selbst die Grundlage nicht in der Verwaltungsakte wiederzufinden ist und auch kein Bescheid erstellt wurde?
Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass nach dem Rechtstaatsprinzip Behörden (und Gerichte) wahrheitsgbetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und das Bundesverwaltungsgericht 1988 auf dieser Entscheidung aufbaut und entscheidet, dass ein Betroffener anhand dieser Akte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann, dann stellt sich die zentrale Frage, ob hier tatsächlich Amtsträger mit Fachkenntnissen eingesetzt werden?
Wenn ein Dokument erst gar nicht in der Verwaltungsakte enthalten ist, wie sollte dann ein sachverständiger Dritter, ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen und diesen Antrag geprüft haben?
Die Aussage ist die, wenn die BGHW diesen Antrag in ihrer Verwaltungsakte nicht dokumentiert hat, wie soll dann ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollzogen haben?
Offensichtlich sind die Behörden der Entscheidung des Bundesverfassaungsgericht von 1983 nicht gefolgt.
Wenn sie also nicht dem Grundgesetz von 1949 folgten, dann sind sie weiterhin der Nazi-Idelogie "verhaftet". Da diese Nazi-Ideologie im Stande ist, eine nicht mehr gültige Rechtgrundlage zu liefern, sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz.
In jedem Fall sind die Präsidenten der Berufsgenossenschaft und der Sozialgerichtsbarkeit dafür verantwortlich, dass Amtsträger dem Gesetz nicht gefolgt sind und eine Amtshandlung vorgetäuscht haben. Letztlich sind sogar die Ministerpräsidenten, da sie doch die Richtlinienkompetenz der jeweiligen Landesregierung besitzten (wenn sie nicht rechtzeigtig dies angezeigt hatten), für die Nichteinhaltung der Verfassung verantwortlich zu machen. Alle Amtsträger (selbst Sekretärinen wie uns die richterliche Entscheidung zur Tätigkeit der seinerzeitigen noch Minderjährigen in KZ-Diensten und heute 99jährigen Straftäterin gelehrt haben) sind verantwortlich zu machen. Sie sind allesamt daher zur Rechnenschaft zu ziehen.
Da Art. 97 Abs. 1 GG unabhängige Richter an das Gesetz bindet, können diese nicht vorgeben, als "Amtsträger" dem Gesetz gefolgt zu sein.
Es ist Aufgabe der Gerichte, wie der BGH im Fall des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung Alexander B. ("Badle") bestätigt hat, nicht nur die Kläger zu entschädigen, sondern auch von Ihnen die zu Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen einzuziehen und sicherzustellen (https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bgh-best%C3%A4tigt-verurteilung-alexander-b-verliert-beamtenstatus/ar-AA1D6cIl?ocid=BingNewsSerp).
In allen Fällen haben Amtsträger eine Amtshandlung vorgetäuscht und sind deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Sowohl die Amtsträger der Berufsgenossenschaft also auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben Amtshandlungen vorgetäuscht und sind daher nach dem Grundgesetz als Täter anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.
Wenn keine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorgenommen wurde, kann auch ein derartige nicht verjährt sein!
Das Grundgesetz ist so abzufassen, dass es von Jedermann gleich verstanden wird (auch von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit!). Durch die Doppelzüngigkeit der Kläöger nach dem Grundgesetz und der richterlichen Tätigkeit nach den Methoden der Nazis wird sind immer wieder ein Dissenz gegeben sein.
Dies abzustellen ist m.E. nur dann möglich, wenn die Legislative nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden und zu entsprechenden Konsequenzen (vgl. BGH-Entscheidung im Fall des Oberstaatsanwalts Alexander B.) bereit ist.
Mazi (Donnerstag, 17 April 2025 09:43)
Ich bin sehr überrascht über die Veröffentlichung des ehemaligen Präsidenten der Genaralstaatsanwaltschaft Koblenz, Dr. Jürgen Brauer. Es erscheint mir dessen Aussage wichtig zu sein, dass er die Behörde zur Zeit der Ahrtalkatastrophe leitete und nach seinen Angaben keine Weisungen der Regierung erhalten haben soll.
Kurz gesagt:
Frau Dreyer (SPD), damals Ministerpräsident in von Rheinland-Pfalz, war der Eid, den sie geleistet hat, vollkommen egal.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2025-16-politisches-weisungsrecht-noch-zeitgemae%C3%9F?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=&bifo=port
Nach dem Gesetz sind Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es heißt in dem Artikel:
Zunächst sollten wir klären, unter welchen Voraussetzungen ein Justizministerium per Weisung Einfluss auf staatsanwaltliche Ermittlungen nehmen kann.
Dazu sagt das Landesverfassungsgesetz aus, dass der Ministerpräsident folgenden Eid ablegt:
Art. 100 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“
Offensichtlich wird dies in rheinland-pfälzischen Behörden nicht so gesehen bzw. gehandhabt.
Es war davoin auszugehen, dass das Grundgesetz die Tätigkeit der Amtsträger der Staatsanwaltschaften regelt. Nach den Angaben des Dr. Brauer war dem nicht so ("Als externes Weisungsrecht wird das des zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften bezeichnet. Es ist in § 147 Nr. 1 GVG für den Bundesjustizminister gegenüber dem Generalbundesanwalt und in § 147 Nr. 2 GVG für das Landesjustizministerium gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften geregelt").
Entweder die Regelungen sind gleich, dann ist dessen Zitat unsinnig oder aber, die Regelungen sind nicht dem Grundgesetz folgend und sind auch deshalb nichtig.
Die Spuren der Nazis sind in Rheinland-Pfalz nach wie vor unverkennbar! Von wegen, die sind alle verstorben! Ihr Geist hat überlebt!
Mazi (Dienstag, 15 April 2025 21:58)
Die schleswig-holsteinische SPD und FDP haben dem Landesverfassungsgericht angezeigt, dass der Landtag einen verfassunghswidrigen Haushalt beschlossden hat.
Wenn man davon ausgehen kann, dass auch in den übrigen Landtagen die Sitzverteilung der Juristen gleiche Ausmaße angenommen hat, dann ist festzustellen, dass auch dort keine verfassungsmäßige Haushalte beschlossen wurde.
Vorschlag zur Güte:
Sollte die gerichtliche Klärung der Haushalte derart untersagt werden, dass das Klagerecht gegen diese verfassungswidrigen Haushalte untersagt wird?
Das hätte den Vorteil, dass verfassungswidrige Haushalte nie bnekannt würden. Es wäre auch kein Sonderfall. Bisher hat auch das Budnesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Behörden (und Gerichte) wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass auf der Grundlage dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen dieser 'Behörde nachvollziehen kann.
Diese verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen führen jedoch nicht dazu, dass die Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) diese Entscheidungen beachten. Folglich ist es kein Umstand, dass auch in diesem Fall eines verfassungswidrigen Haushalts das Grundgesetz entsprechend gehandhabt wird.
Ich bin geerdet mit dem Grundgesetz, aber die Umsetzung des Grundgesetzes lässt dessen Geist doch stark vermissen. Dies betrifft nicht nur die Exekutive, sondern auch die Judikative und die Legislative.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mit dem Grundgesetz die Nazi-Zeit geendet hat. Je mehr ich mich damit beschäftige, um so unsinniger erscheint mir diese Annahme zu sein. Die Erfahrungen scheinen die Nazi-Machenschaften immer häufiger ans Licht zu bringen.
Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 15 April 2025 20:00)
#3737
Hallo Frau mit dem schwarzen Luftballon,
Sie haben die Wahrheit gesagt und haben sich in meinem Gästebuch eingetragen. Die Polizeibeamten haben sich mit ihrem Streifenwagen aus dem "Staub gemacht" und haben/werden sich nicht in meinem Gästebuch eintragen. Siehe dazu auf meiner Unterseite: - 14.12.2017: 10 Polizisten, Glaubhaftigkeit + Schuldfähigkeit + "Buntes Tor" - .
MfG
Die Frau mit dem schwarzen Luftballon (Dienstag, 15 April 2025 16:14)
Sehr geehrter Herr Neumann,
VG. Von der Contrescarpe
Mazi (Dienstag, 15 April 2025 09:47)
#3735
Aufmerksame Leser haben bemerkt, dass nicht 35 Mio. Euro, sondern das 1000fache, also 35 Mrd. Euro Deutschland geklaut wurden und Olaf Scholz (SPD), Hamburger (SPD), kann sich angabegemäß nicht erinnern. Aber auch daran will sich die SPD nicht erinnern.
Zum Ausgleich ist festzuhalten, dass nicht nur die SPD sich nicht erinnern will, sondern dass Baerbock (Grüne), Habeck (Grüne) und jetzt auch bei Friedrich Merz (CDU) bekannt wird, dass sie natunlsozialistische Wurzeln haben.
Ich habe Friedrich Merz selbst in Mainz vor Jahren gehört und angemerkt, dass er auch noch angemerkt nicht "Sieg, Heil" gerufen hat. Ansonsten hat er alle nationalsozialistischen Klischees bedient.
Es ist bekannt, dass die Quants, zu der Dynastie Habeck auch gehört, ihr Vermögen in der Nazi-Zeit "gemacht" haben.
Wahrscheinlich ist auch durch nichts zu überbieten, dass Baerbock von der deutschen Exekutive zur Übernahme des UN-Vorsitz vorgeschlagen wird.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Deutschland keine Erfahrungen aus der Nazi-Zeit gewonnen hat.
Mazi (Montag, 14 April 2025 21:45)
Wo sind schon einmal ca. 35 Mio. Euro geraubt worden und der Amtsträger, Olaf Scholz (SPD) macht geltend, dass er sich nicht erinnern könne?
Davon gibt es für wahr viele Amtsträger. Da gibt es nicht zuletzt einen Amtsträger Dr. Peter Tschentscher (SPD), der als Sentator der Finanzen in Hamburg als Dienstherr der Finanzverwaltung offenbsar nichts bemerkt hat.
Nachdem in der Exekutive das Desaster in Hamburg offensichtlich ist, ist allgemein festzustellen, dass die Judikative in der Soziaogerichtsbarkeit auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht beachtet.
Unter dieser Maßgabe erscheint es für Kläger unsinnig zu sein, sich auf das Grundgesetz sich zu beziehen und zu glauben, dass die Richter der Soizialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Da ausgeschlossen zu sein scheint, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, dies aber tatsächlich nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass deren Chance gegen Null geht.
Entweder die Richter treffen Ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz oder sie lassen es. Im zweiten Fall ist die Überlegung anzustellen, auf welche Weise dem Grundgesetz die notwendige Verbindlichkeit zuteil wird und welche Partei die Vorgaben des Grundgesetzes als verbindlich erachtet?
Der AFD wird von den etablierten Parteien nachgesagt, dass sie das Grundgesetz verändern wolle. Ich halte fest, dass dies seitens der etablierten Parteien nicht der Fall sein soll. Sie beachten das Grundgesetz einfach nicht.
Im Dritten Reich haben sich die Juristen nicht mit Ruhm bekleckert. In der "neuen" Bundesrepublik Deutschland wurden sie konsequenter Weise belegt und mit einer Nichtkontrolle durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestraft. Eine Nichtaufsicht der Richter soll deren Abkehr von den Nazis bewegen?
Wir müssen uns in der Tat das Grundgesetz detailiert anschauen und es nachhaltig durchsetzen.
Wo sind wir eigentlich?
Ist eine Nichtkontrolle, eine fehlende Aufsicht über die, die bereits unter Beweis stellten, dass sie selbst vor Todesurteile nicht zurück streckten, wirklich ein Zeichen der Rechtsstaatlichkeit?
"Wählen die dümmsten Kälber wirklich ihre Schlächter selbst?", wie ein ehemaliger bayerischer Ministerpräsident dieses Prinzip beschrieben hat. Die Steigerung ist, wie die Präsidentin des Bayerischen Parlaments Ilse Aigner es beschrieben hat, dass selbst die Verfassungsfeinde von den Bürgern bezahlt werden.
WernerE (Sonntag, 13 April 2025 23:08)
Im ZDF - die Cum EX Geschichte - Wahrheiten welche dem Steuerzahler und die
Gerichte noch Jahrzehnte beschäftigen werden.
Ebenso wie der Hirninhalt vom Ex Bundeskanzler Scholz - welcher deutlich zu viele
Luftleere Räume aufweißt.
WernerE - die Ironie in Person
Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:39)
(Fortsetzung)
Ich verstehe nicht, wenn die Allierten diesen Prozess anstrengten, wie dann heute bekannt wird, dass die Richter der Sozialgerichte weiterhin ihr Unwesen nach den Nazi-Methoden weiter durchführen können?
Wenn Amtsträger gegen das Gesetz verstoßen "dürfen", keiner Nachprüfung der Legislative, keiner Aufsicht der Justiz seitens der Exekutive unterliegen, wie soll dann ein "Erich Neumann" Ihnen Ihre freie Meinungsäußerung verbieten dürfen oder Sie die Formulierung wählen können, "wie mir der Schnabel gewachsen ist"?
Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:37)
# 3731
Auch in diesem Forum darf niemand schreiben, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Das verbietet schlicht die Menschlichkeit. Aber in welchem Verhältnis wird hier geurteilt?
Es ist bekannt, dass die Justiz im dritten Reich, sogar Urteile nachträglich verschärfte [z.B. der ehemalige Marinerichter und später der ehemalige Ministerpräsident Filbinger (CDU)] und viele jüdische Mitbürger in den sicheren Tod geschickt hat.
Diese Zeit wollten wir Bürger mit dem Grundgesetz ein für alle mal beendet haben. Der Grundgedanke ist im Grundgesetz festgelegt. Jedes Gesetz muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Heute stellen wir fest, dass dies eher ein Wunschgedanke war. Der Staat beschäftigt weiterhin Amtsträger, die seinem Gesetz und dem Recht nicht folgen. Es ist nicht nachvollziehbar, wo diese Amtsträger das Recht herleiten, gegen die Treuepflicht verstoßen zu dürfen und Amtsausführungen "im Namen des Volkes", der Institionen, zu vollziehen.
Es erscheint auch unklar, auf welcher Grundlage diese Amtsträger als Verfassungsgegner von den Bürgern auch noch erwarten, finanzielle Zuwendungen zu erhalten?
Bei der Vergangenheit der Justiz ist es nicht verständlich, dass auch heute noch Mitarbeiter der Justiz, Richter (u.a. der Sozeialgerichtsbarkeit), gegen die Gesetze ihre Entscheidung treffen.
Das oberste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten die Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu sein hat. Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist jede Behörde (und Gericht) zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Führung der Verwaltungsakte verpflichtet. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen.
Ich vermisse, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Urteile ihren Entscheidungen nach dem Gesetz zugrunde legen. Ein Unterschied zwischen den heutigen Entscheidungen und der Nazi-Idelogie ist nicht festzustellen. Wenn auch Ministerpräsidenten per Eid versichedrn, dass Gesetz und Recht in Ihrem Verantwortungsbereich gelten, aber diese Amtsträger nicht überwachen, keine Aufsicht über die Justiz führen, dann ist die Rechtsstaatlichkeit der Budnesrepublik Deutschland mehr als fraglich.
In der Praxis treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin keine Entscheidung nach dem Gesetz. Ein Unterschied zur Zeit vor dem Grundgesetz ist nicht feststellbar.
Weshalb machen Richter der Sozialgerichtsbarkeit und in einem dokumentierten Fall von Herrn Neumann (LG Hamburg) dies und weshalb untersagt ihnen die Aufsicht nicht derartiges Gebahren?
Ich weiß es nicht!
Wie können sachverständige Dritte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, wenn sie sich nicht einmal davon versichern, dass ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegt wird?
Geht man davon aus, dass diese Gerichtsbarkeit der Nazis mit dem Grundgesetz schon 1949 seine Rechtsgrundlage verloren hat, 1954 aber erst eine Sozialgerichtsbarkeit ins Leben gerufen wurde und auch danach die Legislative nicht nachprüfte, ob denn ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurde, dann ist darauf zu schließen, dass zwischen der Justiz, der Exekutive und der Legislative eine innere Beziehung zu den Nazis bestehen muss.
Nachgewiesen wurde dies in dem Gutachten "Rosenburg", dass gewisse Behörden an einflussreichen Stellen Nazi-Amtsträger einsetzten und die innere Beziehung zur Nazi-Zeit sicherstellten.
Offensichtlich ist dies das Ergebnis des Gutachtens "Akte Rosenburg" des Bundesministeriums der Justiz dokumentiert (https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Akte_Rosenburg_Geschichtsband_1.html).
Das Bundesministerium der Justiz erklärte 2016: "Im Februar 2013 folgte ein Symposium über die Verantwortung von Juristen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth – also im historischen Saal 600, wo 1945/46 der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes stattfand und danach auch der sogenannte Juristenprozess, in dem sich von Februar bis Dezember 1947 vornehmlich Beamte des Reichsjustizministeriums und Justizjuristen vor einem amerikanischen Militärgericht verantworten mussten.
In diesem Prozess wurde zum ersten Mal die Mitwirkung der Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung am nationalsozialistischen Justizterror zum Gegenstand eines Strafverfahrens gemacht.
„Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen“ – dieser Ausspruch aus dem Nürnberger Juristenurteil verdeutlicht die Verantwortung der Juristen an dem erschreckenden Ergebnis der Nazi-Diktatur: vieltausendfacher Mord."
oerni (Sonntag, 13 April 2025 00:34)
Danke das ich hier Schreiben darf, wie mir der Schnabel gewachsen ist und nicht einen
Anschiss von Erich bekommt.
In anderen Foren muss man aufpassen welche Worte geschrieben werden und wenn diese nicht passen, werden sie geändert oder gelöscht.
Wenn der Sinn der Satzbildung ohne Zustimmung verändert wird, ...
Schönen Sonntag und gute Zeit allen Schreibern und Leser und Erich mit Familie
Mazi (Samstag, 12 April 2025 09:56)
#3729
Sie meinen also, dass die Dienstkleidung von Richtern von der Sozialgerichtsbarkeit nicht geschützt wird. In der Konsequenz ist das Tragen eines Talaras kein Zeichen für eine Amtshandlung.
Gewiss gehen Sie davon aus, wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, wie es ihr grundgesetzlich Auftrag nach Art. 97 Abs. 1 wäre, dann ist es für sie auch nicht ein Hindernis, auch Amtskleidung in Ausführung einer Amtsaufgabe zu tragen.
Es ist nicht verkennen, dass 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten ist. Von 1949 bis zur Gründung der Sozialgerichtsbarkeit hat es den Richtern des Reichsversicherungsamtes nichts ausgemacht, ohne Rechtsgrundlage tätig zu sein. Es ist nach den bekannten Machenschaften der Nazis nachvollziehbar, dass sie es auch später schafften, dass die Sozialgerichtsbarkeit seitens der Legislativen nicht nachgeprüft hat, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Gesetzen von ihnen eingehalten wurden.
Die Vermutung von mir, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist, sondern nur in der heutigen Form überlebt hat, erscheint nachvollziehbar.
Logisch ist nicht nachvollziehbar, dass Personen, die den Weisungen des Volkes nicht folgen, finanzielle Zuwendungen des Volkes erhalten (dürfen). Der Spruch von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Parlaments, dass die Bürger auch noch ihre Verfassungsfeinde durch finanziell entschädigen müssen, erscheint logisch begründet zu sein. Auch der Ausspruch des ehemaligen Ministerpräsidenten von Bayern, Edmund Stoiber, dass nur die dümmsten Kälber ihre Metzger selber wählen, erscheint vor diesem Hintergrund nachvollziehbar zu sein.
Da alle etablierten Parteien logisch Nachfolger der Nazis zu sein scheinen, machen sie keinen gravierenden Unterschied zur AFD. Wenn einer AFD unterstellt wird, dass sie beabsichtigt das Grundgesetz zu ändern, dann ist ihr zumindest in diesem Punkt eine größere Ehrlichkeit beizumessen, als den bisherig bekannten Parteien. In der Tat wird es dann zur "Nagelprobe" kommen, ob dass Volk tatsächlich Demokraten wählte.
Es war ein geschickter Schachzug der Nazis, die Abgeordneten nach ihrem Gewissen und nicht nach ihren Aussagen im Wahlkampf, für die sie letztlich vom Volk gewählt wurden, entscheiden zu lassen. Daraus wird erkenntlich, wie geschickt die Nazis den Volkeswillen "umschifft" haben.
Wenn Richtern zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie erklären, sich in der Entscheidung geirrt zu haben, dann ist dies nochmals eine Steigerung dieses Prinzips. Wenn sie dazu auch noch unterlassen, sich in der Sache durch Einholung einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte sich Sachkenntnis anzueignen, dann ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass sie falsch entscheiden.
Es ist einem jeden Handwerksmeister untersagt, gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen. Den Richtern wird allerdings zu gebilligt, dass sie diese gängige Vorschrift in ihrem eigen Fall umgehen. Jeder Handwerksmeister ist verpflichtet im Rahmen seiner Garantie saubere, bezahlte Arbeit zu hinterlassen. Weshalb sollte dieser Anspruch nicht gegenüber den Richtern der Nazis nicht durchsetzbar sein? Weshalb sollten sie einen finanziellen Anspruch gegenüber Bürgern haben, wenn sie deren Weisungen nicht folgeN und ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen?
WernerE (Samstag, 12 April 2025 00:04)
#3726 - Zitat:
Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen?
Einfach erklärt:
Gehen um die Ecke ins Kaufhaus oder neuerdings zu "A...n" und kaufen Ihre Robe!
Zitat:
Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten
Nach meiner Ansicht nicht, aber wie sagte man mir vor kurzem:
Sie sind nicht das Non Plus Ultra
WernerE- von Geburt an ein Frechdachs wie es im Buche steht (Wilhelm Busch)
Mazi (Freitag, 11 April 2025 22:11)
An den Worten von Boris Pistorius (SPD) ist erkennbar, dass dem Staat zuerst der "neugeborene Bundesbürger" gehört. Erst durch die "Anmeldung" bei der staatlichen Behörde, dem Einwohnermeldeamt, geht der Neugeborene in das "Eigentum" des "Anmeldenden" über.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verteidigung-pistorius-verr%C3%A4t-erste-details-zum-neuen-wehrdienst/ar-AA1CIB3A?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f57041bbfc394be293794279d1718d70&ei=21
In umgekehrte Folge wird beim Todesfall verfahren. Erst mit der "Abmeldung" des Bundesbürgers erhlät der "Abmeldende" das Recht, den Leichnam zu beerdigen. Das hier ein Bestatter eingeschaltet wird, verkompliziert dieses Verfahren, ändert jedoch nicht an dem Grundsatz.
Die "Übereignung" des neuen Erdenbürgers kann jederzeit per Erklärung des Staates zurück genommen werden.
Dieses Prinzip geht dem Grundgesetz nochmals voraus und ist höher angesiedelt. Erst danach rangieren die Vorgaben des Grundgesetzes.
Sie erkennen daraus, wie problematisch eine zweite Staatsbürgerschaft sich auswirkt.
Eine andere Staatsbürgerschaft ist seitens des abgebenenden Staates und des aufnehmenden Staates zuzustimmen. Liegt eine Doppelstaatsbürgerschaft vor, so ist der Staat am Zuge, der sein Begehren zuerst geltend macht. Sonst würde der "neue" Erdenbürger zwei Rechten unterworfen werden und wäre bei dem jeweiligen anderen Staat, der seine Rechte zuspät geltend macht, "fahnenflüchtig".
Sie können dieses Prinzip auch nachvollziehen, in dem "neue" Erdenbürger sonst gegen sich selbst in den Krieg ziehen müsste. Sie erkennen daraus, dass dies widersprüchlich ist und nicht funktionieren kann.
Eine nicht zu unterschätzende Überlegung.
Mit seinen Überlegungen liegt Pistorius vollkommen zwar auf einer bedauerlichen Seite, aber richtig.
Sie erkennen auch daraus, dass die Antwort in Fernsehsendungen seitens eines Bürgers, ob er den Staat verteidigen würde, niemanden interessiert. Seine Antwort ist bereits von anderen für ihn abgegeben worden.
Mazi (Freitag, 11 April 2025 18:42)
Wer hat diesen Gerichtsfall an die Medien gegeben? Die Ähnlichkeit zum Fall "Erich Neumann" ist beschämend ähnlich.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.youtube.com/watch?v=4CTZK0bOFcA
Das passiert Richtern, wenn sie sich nicht suf einen "Fall" vorbereiten, schlau machen und sich nicht vorbereiten. Das passiert, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Es kommt öfters in der Judikative vor, als das Grundgesetz es will.
Die Frage ist, ob Bürger zur finanziellen Unterstützung der Verfassungsfeinde vom Staat herangezogen werden dürfen (vgl. Statement von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).
Es stellt sich auch die Frage, ob führende Bundeslandsverwalter einen Eid auf das Grundgesetz leisten dürfen, aber die Amtsführung einer Kontrolle, ob denn die Vorgaben der Gesetze und Rechte nicht als Amtsaufgabe ausgeführt wird? Nach herrschender Sitte entscheidet das VG Frankfurt (Oder) oder des OVG Niedersachsens gegen den Amtsträger, wenn ihm bekannt gemacht wird, dass der Amtsträger nicht der Treuepflicht nachkommt (vgl. Ingeborg Puppe, Strafrechtler der Uni Bonn; https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).
Es ist nicht verwunderlich, wenn eine AFD allen anderen Parteien davon zieht, ist doch eindeutig nachvollziehbar, dass die verantwortlichen Stellen (bis hinauf zu den verantwortlichen Ministerpräsidenten) scheinbar unqualifiziert oder zumindest nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes besetzt sind.
Wenn auch noch diese Amtsträger von unfähigen Präsidenten in den Länderparlamenten beaufsichtigt bzw. "geadelt" werden, dann erscheint es sinn-/zwecklos zu sein, auf die Vorgaben des Grundgesetzes zu verweisen.
Mazi (Freitag, 11 April 2025 09:48)
Es scheint seitens Kläger vor Sozialgerichten schwierig zu sein, wenn Amtsträger als Richter von Bundesländern eingesetzt werden, die nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Wenn die Richter nach erdachten Regeln oder nach der Nazi-Ideologie ihre Entscheidungen treffen, dann kann ein Kläger keine Klage nach den Regeln des Grundgesetzes Erfolgaussichten haben.
Die Frage ist dennoch, ob diese Amtsträger auch dann für die Instution berechtigt sind, wenn sie Art. 97 Abs. 1 GG nicht folgen und ihren Amtsauftrag nicht ausführen?
Die Frage ist auch, wie sie an Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen? Täuschen sie vorsätzlich die Kläger und wie ist mit diesen Amtsträgern umzugehen?
Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Aus anderen Handhabungen ist bekannt, dass finanzielle Zuwendungen wegen dieses Betrugs zurückzufordern bzw. analog von anderen Straftätern sicherzustellen?
Sind nicht weirere Amtsträger, analog der Verurteilung der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns, mit einzuziehen?
Ist nicht die grundgesetzliche Wahrung der Gerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz gegeben? Mit welchem Recht besetzt der Staat seine Institution mit Amtsträgern, die bei ihrem Handeln nicht Gesetz und Recht folgen?
Es liegt nahe, dass Dienstvorgesetze ihren Job nicht wahrnehmen und Ministerpräsidenten, Verantwortliche in ihrem Bundesland, ihren Eid brechen und keinesfalls für die Einhaltung von Gesetz und Recht sorgen. Wenn wir von einem Rechtsstaat reden, welchen Staat legen wir dann zugrunde. Gewiss ist dies kein Rechtsstaat nach den Vorgaben des Grundgesetzes.
Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 23:58)
Seitens Siegfried Unselds kann der Vorgang nicht so unwichtig gewesen sein, weil er seine Vergangenheit dauerhaft verheimlichte! Offensichtlich haben unterschiedliche Sichtweisen geherrscht.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich erneut:
https://www.msn.com/de-de/gesellschaft-kultur-und-geschichte/verlauf/suhrkamp-verleger-unseld-war-laut-die-zeit-nsdap-mitglied/ar-AA1CECH7?ocid=BingNewsVerp
Es kann doch nicht so sein, dass erst eine zufällige Nachforschung eines Historikers uns auf seine Fährte setzte?
Ebenso ist es nicht denkbar, dass Richter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtshandlung der Sozialgerichtsbarkeit vornehmen, ohne die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Bindung von Behörden und Gerichte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
Letztlich sind es gar zuviele gesetzliche Vorgaben gegen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit verstoßen haben, dass sie ihnen glaubhaft abgenommen werden könnten, dass sie sich jedesmal bei ihrer Entscheidung geirrt haben könnten.
Es ist auch unglaubwürdig, dass ihre Dienstvorgesetzten über die Dauer von ca. 75 Jahren geirrt hätten. Schließlich haben ihre Dienstvorgesetzten einen Eid auf das Grundgesetz und ihre Ministerpräsidenten mit ihrer Richtlinienkompetenz nochmals öffentlich beeidet, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Wenn man bedenkt, wie viele Entscheidungen Richter gesprochen haben, dann ist nachvollziehbar, dass die seinerzeitigen Unrechtsurteile in der Nazi-Zeit erst der Anfang dieser Unrechtsdiktatur gewesen sein kann.
Es geht nicht darum, ob ein Täter als Straftäter zu verurteilen war, sondern darum ob Richter als Amtsträger tatsächlich nach Art. 97 Abs. 1 GG und ob sie als Amtsträger nach Gesetz und Recht gehandelt haben?
Legt man den Maßstab der Rechtsprechung hinsichtlich der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns zugrunde, dann haben sich ein großer Teil der Amtsträger gesetzeswidrig verhalten und sind aus dem Staatsdienst entfernen. Es ist auch nicht ersichtlich, wie von einem Täter/Straftäter das "Geld" eingezogen wird, einem anderen Täter/Straftäter das "Geld" nicht eingezogen wird.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen bezeifle ich, dass Amtsträger als Richter die Aufgaben einer Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen und Entscheidungen nach dem Gesetz, Art. 97 Abs. 1 GG, getroffen haben (könnten). In Kenntnis dieser Sachlage möchte ich auch ausschließen, dass es in Behörden und Gerichten unbekannt ist, dass die Amtsträger keine Amtsaufgaben wahrgenommen haben.
Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 23:17)
Interessant!
Auf diesen Artikel bewziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/skandal-um-afd-im-lehrstuhl-meuthen-unterrichtet-jetzt-beamte/ar-AA1CGWLK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7625ae3b002c4efcb59cc9469903efe3&ei=27
In dem Artikel heipßt es: "Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl bildet Fachkräfte für die Verwaltung aus. Menschen also, die eines Tages im öffentlichen Sektor nicht nur über Anträge, sondern über Schicksale entscheiden könnten. Genau diese Menschen, die zu Beginn ihres Studiums einen Eid darauf ablegen, nach bestem Wissen und Können das Grundgesetz und die Landesverfassung zu verteidigen, werden also von dem Ex-Parteichef der AfD, Jörg Meuthen, unterrichtet."
Was passiert eigentlich mit den Leuten, die ihren Eid Brechen?
Nach Wikipedia: "Er verpflichtet zur Wahrheit (zum Beispiel in Gerichtsverfahren) und zum Tragen der Konsequenzen (zum Beispiel beim Fahneneid) der Eidaussage. Der Eid wird oft als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiöser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Rächer der Unwahrheit angerufen wird."
Was passiert vor Gericht bei einem Eidbruch, wenn selbst der Richter einen solchen Eidbruch begeht?
Ich vertrete die Auffassung, dass auch ein Richter, ein Amtsträger, sich an einen Eid zu halten hat und im Fall eines Eidbruchs er genau so bestraft wird, wie ein Anderer der ebenfalls den Eid gebrochen hat. Nicht zuletzt ist daran zu erkennen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 GG). Es ist ganz gleich, ob ein Amtsträger sich gegen einen Vorwurf wegen der Korruption schuldig gemacht hat oder ein Amtsträger/Bediensteter der Staatsanwaltschaft seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Der BGH sieht dies noch viel enger/strenger. Er hat unlängst das Urteil gegen eine minderjerige als KZ-Sekretärin im Alter von damals 99 Jahren sogar bestätigt. Ich erinnere an die jüngste Verurteilung eines heute "alten" KZ-Wachmanns.
Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, erscheint es so fragwürdiger, dass Amtsträger dagegen nicht betroffen zu sein sollen.
Geht man von einem Gesetz der großen Zahl aus, so wird dies noch fragwürdiger.
Ich stimme Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags schon zu, dass von Behörden keine Bürger zur finanziellen Absicherung von Verfassungsgegnern nicht herangezogen werden dürfen.
Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 18:51)
#3722
wo sind wir eigentlich? Es ist eigenartig, dass selbst in der Justiz das Grundgesetz, die Verfassung, nicht anwendet.
Es ist schon eigenartig, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 noch einmal Behörden und Gerichten in deren eigener Sprache für Juristen erklären musste, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Genutzt hat es offensichtlich nichts genutzt, dass § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz alle Behörden und Gerichte verpflichtet hat, die Beschlüsse des obersten deutschen Gerichts zu beachten.
Noch unglaublicher erscheint das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 zu sein, dass aufbauend auf diesem Urteil, ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können muss.
Unglaubliche halte ich die Angabe eines Landessozialgerichts ("Wenn Sie die Akten nicht vollständig lesen oder erfassen können, dann mögen die Akten zwar nach Ihrer Lesart nicht vollständig sein, dies ist aber hat mit der Realität nichts zu tun."), wenn ein Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seine Entscheidungen zugrunde legt.
Es ist also nach meinem Rechtsempfinden es untersagt sein, die Anwendung der Nazi-Diktatur weiterhin anzuwenden und die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten. Es darf nicht möglich sein, dass weiterhin Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, eine Amtshandlung als Ausführung einer Amtshandlung vortäuschen dürfen.
Es macht in der Tat keinen Sinn, eine Beihilfe unter Strafe zu stellen, aber seitens der Legislative die Einhaltung der Vorgabe seitens Exekutive und Judikative nicht nachzuprüfen. Noch weniger Sinn sehe ich darin, dass derartige Vorschriften von Personen vorgenommen werden, die selbst die Gesetze und das Recht nicht befolgen.
Die Einhaltung des Grundgesetzes ist zwar von Anbeginn verbindlich, aber solch ein aktuell herrschendes Chaos in der Judikative ist nicht mehr vertretbar.
Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 18:23)
Schon in den ausländischen Medien wird berichtet, dass Siefried Umselbs den Nazis beggetreten war und später den Suhrkamp-Verlag leitete!
Auf diese Veröffentliichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-legend%C3%A4re-suhrkamp-verleger-siegfried-unseld-trat-1942-als-siebzehnj%C3%A4hriger-der-nsdap-bei-bis-vor-kurzem-wusste-niemand-davon/ar-AA1CFBEE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9fa899e4ba1a49bb818655c01f1c121c&ei=27
Es erscheint unglaubhaft, dass die Nazis auch in der damals jungen Bundesrepublik keine Verbindungen zur Judikatve unterhielten.
Nachdem der SPIEGEL den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Filbinger (CDU), überführt hatte und dieser bekannt machte, dass früheres Recht heute kein Unrecht sein dürfte, lässt erkennen, welcher Einfluss von den seinerzeigen Nazis ausging und die Judikative prägten.
In dieses Bild passt, dass das Grundgesetz 1949 in Kraft getreten ist, das Reichversicherungsamt aber noch weiterhin Recht gesprochen hat, aber das Grundgesetz ihm bereits die Rechtsgrundlage entzogen hat. Obwohl 1954 die Sozialgerichtsbarkeit, also später und damit dieses früher (also zwischen 1949 und 1954) keine Rechtsgrundlage besessen hat, hat die Legislative bis zum akteullen Zeitpunkt vorgezogen hat, lieber keine Nachprüfung vorzunehmen, ob denn ihre Vorgaben in Exekutive und Judikative eingehalten werden.
Wahrscheinlich ist es naiv anzunehmen, dass mit der fehlenden Kontrolle eine bis dahin unterbliebene Rechtsstaatlichkeit ausgeräumt würde, da die Amtsträger nie von Systemfehlern offiziell Kenntnis erlangt haben.
Auch in dem jetzt vorliegenden Koalitionsvertrag der gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages (der Herren Merz, Söder, Klingberg und Frau Eskens) ist mit keinem Wort erwähnt, dass die Legislative vorhat, die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers nachprüfen zu wollen.
Komisch wie Abgeordnete vorgeben können, wie sie Vorgaben in Gesetzen machen und nicht nachprüfen, ob sie eingehalten werden. Wahrscheinlich ist dies die Handschrift des Juristen Merkz und des ehemaligen Abgeordneten und heutigen Bundedsverfassungsschutzpräsidenten Prof. Dr. Harbarth.
oerni (Donnerstag, 10 April 2025 12:41)
Offensichtlich führt das Bundesland Bayern bei der Anerkennung von Behinderungen gegen
den Bürger "Krieg"
Was nützt ein Gesetz und rechtsgültige Urteile, wenn man dann doch macht, was nicht
im Sinn des Erfinders ist.
Paradebeispiel das ZBFS in Augsburg für Schwaben zuständig - ohne Klagen ist man verratzt.
Aber wer Aufgibt hat verloren und darauf sind die Behördenleitungen überall aus
WernerE (Mittwoch, 09 April 2025 16:22)
#3719
die Tatsachen sind bekannt - es kommt noch viel dicker:
Der selben StaW ist bekannt, dass die anzeigende Amtsperson, welche die eMail
erhalten hatte, eventuell eine Vorteilsnahme im Amt genossen haben dürfte,
aber hier keinenfalls ermittelt wird.
Man sieht in Bayern - bayrisch Schwaben ist nicht alles wie sein sollte.
WernerE - die Lage ist mehr als ernst und dennoch sehr unterhaltsam
Mazi (Dienstag, 08 April 2025 23:59)
#3717
Die Augsburger StAW müsste erst einmal bestimmen und festlegen gegenüber wem eine Verleumdung, Denunzierung stattgefunden hat.
Ich gehe davon aus, dass sie dazu nicht in der Lage ist, ist sie gut beraten, sich schleunigst wieder zurückzuziehen.
Wenn deren Ermittlungen abgeschlossen sind, ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen und die Verwaltungsentscheidung nachzuprüfen, ob denn deren Verwaltungsakten eine derartige Nachrede nach dem Rechtsstaatsprinzip überhaupt möglich ist.
Ich habe vorhin Minister Limbach (Grüne) vor dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags und seinen Respekt vor der Verfassung kritisch kommentiert.
Ich gehe davon aus, dass in Nordrhein-Westfalen oder in Rheinland-Pfalz oder Bayern das Grundgesetz nicht anders gehandhabt wird, wie auch in anderen Bundesländern. Daher ist darauf zu schließen, dass nach dem Urteil des BGH auch die Amtsträger, die sich schuldig gemacht haben, nach dem Gesetz zu verurteilen sind.
Mir leuchtet es nicht ein, weshalb Bürger von Staatsanwaltschaften verfolgt werden, während Amtsträger (noch) frei herum laufen. Der BGH hat dazu doch bereits entschieden, so daß eine misverständliche Auslegung des Gesetzes ausgeschlossen werden kann.
Gewiß hat das mit Nazi-Methoden und der Einschüchterung der Bundesbürger, die letztlich das Grundgesetz geschaffen haben, zu tun.
Mazi (Dienstag, 08 April 2025 23:42)
Es ist nachvollziehbar, dass der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grünen) im Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags nicht zugeben will, dass er die Besetzung gezielt mit einem Amtsträger seiner "vorbestimmten Wahl" wollte.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wer-l%C3%BCgt-im-untersuchungsausschuss-zur-richterbesetzung/ar-AA1CxeqF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=420de58b616343b3b8e61a992d155c10&ei=4
Wie ernst sieht der Minister der Justiz überhaupt den Wahrheitsgrundsatz vor dem Parlament und kann eine solche Person überhaupt eine Aufsicht über die Justiz ausüben?
Wohl kaum? Wer hat ihn überhaupt für diese Aufgabe ausgesucht und bestimmt?
WernerE (Dienstag, 08 April 2025 12:54)
Gilt das GG Artikel 5 auch bei einer eMail Äusserung:
"Ich wünsche ihnen die Pest an den Hals" oder ist das gemäß der Augsburger StAW eine
nach § 188 StGB Verleumdung, Denunzierung Straftat.
Politiker sind zu schützen - Bürger dürfen von Politikern verleumdet, denunziert werden!
WernerE - es fehlen mir nur noch die "richtigen" Worte.
Mazi (Montag, 07 April 2025 20:28)
Das Grundgesetz schafft schon Gerechtigkeit, wenn man davon ausgeht, dass alle vor dem Gesetz gleich sind!
Nach § 27 Abs. 1 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Mazi (Montag, 07 April 2025 20:19)
Die tragweite des Beschäftigungsverhältnisses ist aufgrund der Entscheidungen der Richter nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) offensichtlich sehr weitgehend!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/wegen-beihilfe-zu-tausendfachem-mord-verurteilt-fr%C3%BChere-kz-sekret%C3%A4rin-furchner-im-alter-von-99-jahren-gestorben/ar-AA1CtbJc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1736d595ee3a4e619ec18f54bf214e4b&ei=33
Zieht man diese Entscheidung nach dem Gesetz des Landgerichts, der Staatsanwaltschaft Itzehoe und des BGH 2024 als Maßstab heran, ist davon auszugehen, dass auch die heutigen Bediensteten mit der Strafverfolgung zu rechnen haben, soweit sie in Zusammenarbeit mit Amtsträgern tätig geworden sind, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachgekommen sind.
Es ist davon auszugehen, da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, nach diesen Grundüberlegungen auch die Bediensteten der Sozialgerichtsbarkeit und ihre Dienstvorgesetzten zur Rechenschaft gezogen werden und sehr viele Bediensteten von der Strafverfolgung erfasst werden (insbesondere gerät die Staatsanwaltschaft selbst und die Aufsicht über die Justiz in den Fokus).
Die Entscheidung des BGH ist nachzuvollziehen und trägt das Aktenzeichen 5 StR 326/23 vom 20.08.2024. Die Entscheidung des BGH wurde seitens dieser Behörde öffentlich als Pressemitteilung 166/2024 verschickt (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024166.html).
Mazi (Montag, 07 April 2025 09:23)
Ist das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, tatsächlich einzuhalten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/afd-thueringen-verfassungsgericht-dav-kritik-richter?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Im Ergebnis bestreitet der Deutsche Anwaltsverein (DAV) offensichtlich, dass die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn dem so ist, dann sind die Juristen vorher nicht dem Grundgesetz gefolgt, sondern der Nazi-Idelogie.
Wenn Richter Ihren Auftrag aus dem Grundgesetz zugewiesen erhalten, dann sind sie strafrechtlich zu belangen, wenn sie das Recht beugen.
Hier zeigt sich, dass die Judikative offensichtlich noch nie dieser Rechtsansicht folgte.
Was ist dann das Ergebnis, wenn die Judikative, deren Amtsträger, Gesetz und Recht des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG), nicht folgen? Dann ist es logisch, dass der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die ihm nicht gehorchen, die in Wahrheit keine Amtsträger sind. Kann das richtig, legitim sein? Wohl kaum! Es widerstrebt unserer Rechtsansicht!
Nun macht die DAV öffentlich, dass Juristen noch nie dem Grundgesetz folgten. Es löst das Problem nicht, wenn eine Gruppe, die dem Grundgesetz nicht folgt, einer anderen Gruppe vorhält, vor zu haben,dass Grundgesetz nicht befolgen zu wollen. Sachlich ist es der ersten Gruppe zu untersagen, einen solchen Vorwurf zu erheben.
Mazi (Sonntag, 06 April 2025 10:33)
Der Staatt schützt uns Bürger vor anderen durch Regeln, bzw. Gesetze. Was von diesen theoretischen Rechten zu halten ist, macht uns die Legislative bekannt, indem sie die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben seitens der Exekutive und Judikative nicht nachprüft.
Besonders deutlich macht Donald Trump uns dies deutlich. Nach den Medienberichten beachtet er diese vereinbarten und unterschriebenen Regeln erst gar nicht.
Der Schluss, dass uns der Staat gar nicht schützt, ist nachvollziehbar.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die die Entscheidungen der "Obergericht", des Bundesverfassungsgerichts, nicht beachten, scheinen diese Annahme zu bestätigen
M.E. ist es unmöglich, eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen und sich vorher nicht wenigstens sachlich zu informieren. Da gilt es einiges Inder Judikative zurechtzurücken. Der Verdacht, dass dies mit der Gesinnung der Nazi zu tun haben muss, ist logisch gegeben.
Wo und wie kann es noch in der Bundesrepublik Deutschland eine Parallelwelt in der Justiz gegeben?
Wie ist es möglich, dass in der Bundesrepublik Deutschland Richter gegen das Grundgesetz entscheiden, wo doch davon auszugehen war, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit diese Entscheidungsmöglichkeit genommen war?
Wie können Amtsträger aus Steuereinnahmen bezahlt werden, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Wie kann der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern ausüben, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Wie können andere Gerichte (VG Frankfurt Oder oder OVG Niedersachsen) auf der gleichen gesetzlichen Grundlage entscheiden, dass sich der Staat nicht auf Amträger stützen darf, die ihm nicht gehorchen?
Wie kann überhaupt eine Exekutive dafür verantwortlich sein, dass die Judikative die Vorgaben in den Gesetzen einhält, wo sie doch selbst diese Vorgaben nicht einhält?
Die Vorbehalte der Richter des EUGH gegenüber der deutschen Justiz sind nachvollziehbar.
Es gibt vieles zu tun, die grundgesetzlichen Regeln der Autoren umzusetzen und einzuhalten!
Mazi (Freitag, 04 April 2025 19:19)
# 3711
Wie schützt uns der Staat vor Verbrechern?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/missbrauchsopfer-nach-p%C3%A4dophilen-razzia-es-k%C3%B6nnten-auch-videos-von-mir-dabei-sein/ar-AA1CitQe?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=063fa0e839144a2bb1256a058d56f326&ei=9
Nach der Lektüre dieses Artikels schützt der Staat uns nicht von Verbrechern!
Wenn Richter der Judikative darauf verweisen dürfen, dass sie sich bei ihrer Entscheidung geirrt haben und damit die Straftat legitim wird, ist anzuzweifeln, dass uns der Staat tatsächlich schützen will. Entsprechend dem obigen Beispiel ist nachvollziehbar, dass ein Strafverhalten vorgelegen hat und verurteilt werden musste!
Genauso waren die Missbrauchsopfer staatlich vor diesen Tätern zu schützen.
Genauso ist es auch ein verwerfliches Vergehen, eine Alarmmeldung seitens der rheinland-pfälzischen Regierung nicht weiterzugeben. Nach dem von Frau Malu Dreyer geleisteten Eid auf die Verfassung, ist sie für die Richtlinie der Politik verantwortlich. Sie persönlich ist m.E. dafür verantwortlich das in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten wird.
Wenn ein Pilot oder ein LKW-Fahrer sich in seiner Entscheidung irrt, dann sind Tote zu beklagen. Wenn Richter der Judikative erklären, sie hätten sich in ihrer Entscheidung geirrt, dann ist das unglaubwürdig. Wenn auch diese Richter die Funmktion von Amtsträgern haben, aber die Entscheidungen selbst ihres höherwertigen Gerichts nicht befolgen, dann stimmt etwas nicht.
Wenn das Grundgesetz den Richtern vorschreibt, dass sie an das Gesetz gebunden sind, Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz vornehmen, dann stimmt etwas gehörig in unserem Staat nicht. Welcher Staat stützt sich auf Amtsträger, die ihm nicht gehorchen? Wenn ein Staat Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, einsetzt um seine Staatsgewalt auszuüben, dann ist es nicht verwerflich dahinter ein "Gedanken" zu vermuten.
Wenn der Staat also Amtsträger, die ihm nicht gehorchen einsetzt, dann ist grundgesetzlich die Frage aufzuwerfen, ob er dann noch Institutionen mit diesen Amtsträgern besetzen darf, die dann noch Amtsaufgaben für ihn erledigen?
Nach bürgerlicher Ansicht kann ein Staat, besetzt mit Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, geltend machen, dass er eine Amtsfunktion wahrnimmt. Der Mangel liegt nach m.M. daran, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwar Gesetze beschließen - darin auch Vorgaben machen -, aber ob Exekutive und Judikative dies beachten, ist ihnen "schnurtz".
Das größte Problem liegt m.E. darin begründet, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gar nicht nachprüfen, ob ihre Vorgaben eingehalten werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Exekutive und Judikative diese Vorgaben erst gar nicht beachten.
Es sollte m.E. nicht von einem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und ehemaligen Vertretern der Exekutive die Demokratie als gefährdet angesehen werden, sondern das Grundgesetz bwesteht bereits seit 1949 und ist schon damals zur Umsetzung so in Kraft getreten. Beide Gruppen haben sich bei der Umsetzung des Grundgesetzes nicht mit Ruhm bekleckert. Dies aktuell zu befürchten, ist absolut fehl am Platze. Es war schon immer so!
Wenn also das Grundgesetz nie umgesetzt wurtde, die Nazi-Juristen zwar gestorben sind, aber nie "ausgemerzt" wurden, dann ist auch für Juristen es so verständlich wie für Bürger zu formulieren.
Die Formulierung des "Lehrer" unter # 3711: "War so, ist so, bleibt so." ist am sichersten so, wenn die Systemfehler nicht aufgezeigt werden.
Ich komme wieder auf die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit.
Sie haben als Richter, als Amtsträger, noch nie nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, ihre Entscheidung getroffen.
Es liegt also nicht daran, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben, sondern daran, dass der Staat noch nie diese Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzt hat, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass sie wie Beamte aus öffentlichen Geldern, von Bürgern, bezahlt und in Pension geschickt werden. Täter sind von Staatsanwaltschaften, von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) anzuklagen, zu verurteilen und das widerrechtlich erworbene Geld sicherzustellen.
Lehrer (Freitag, 04 April 2025 11:03)
Demokratie? Recht und Gesetz für alle gleich? Wo denn?
Geld regiert die Welt. War so, ist so, bleibt so.
Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:56)
Nicht nachvollziehbar ist die deutsche Kritik an der Taktik von Donald Trump in den USA. Die Nazis der Bundesrepublik Deutschland haben es ihm schließlich vorgemacht wie man sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält.
Wir sollten uns nichts vormachen. Ein Staat, der sich nicht an eigene Regeln, an Gesetze, hält, hat das Existenzrecht verloren bzw. nie legitim erreicht.
Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:48)
# 3705
Was ist also mit einem Staat, der uns vor solchen Amtsträger nicht schützt, die also nicht nach Gesetz.und Recht handeln, tätig sind, zu unternehmen?
Ich weiß es nicht, wie sich ein Bürger gegen einen Staat schützen kann, der seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Urteile der Gerichte (VG und OVG) bringen nur zum Ausdruck, dass dies andern Orts nicht anders gesehen wird.
Die Frage, die sich jedoch stellt, wenn eine solche Prüfung von speziellen Richtern nicht durchgeführt wird, was einzelne Urteile besagter Richter dann bewirken können bzw. was sie bewirken?
Die sich anschließende Frage ist, weshalb dem so ist?
Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen, dann ist dieses pflichtwidrige Verhalten der Amtsträgern sachlich nicht verwunderlich.
Wenn die Abgeordneten die Amtsträger wegen deren Einbruchs nicht zur Rechenschaft ziehen, dann erscheint es
nicht verwerflich zu sein, dass andere Gruppen das Grundgesetz gänzlich in Frage stellen.